SAMURAI
06.06.2007, 15:41
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/ausland/758906.html
EU-Bleiberecht nach fünf Jahren?
http://www.tagesanzeiger.ch/media/images/241/247733.jpg
Menschen auf der Suche nach Asyl (Archivbild).
Die EU-Kommission will die Situation von Flüchtlingen verbessern und schlägt ein Bleiberecht vor: Wer mindestens fünf Jahre legal in einem Land der EU gelebt hat, soll nicht zurückgeschickt werden.
Die Kommission will mit dem heute präsentierten Gesetzesvorschlag an die EU-Staaten die Diskriminierung von Flüchtlingen beseitigen, denn für andere Menschen aus Nicht-EU-Ländern gilt das Bleiberecht bereits. Zudem werde dadurch die vollständige Integration von Flüchtlingen verbessert, argumentiert die Kommission. Der Gesetzesvorschlag ist Teil eines umfassenden Pakets zur EU-Asylpolitik.
................... Gesuche in mehreren Ländern
Zum Paket gehört zudem eine Evaluation des Dublin-Asylsystems, das regelt, welcher Staat für ein Gesuch zuständig ist, und das «Asyl shopping» verhindern will. Dies ist bislang nur teilweise gelungen, wie die Auswertung von Eurodac, der Datenbank für Asylsuchende, zeigte.
Im Jahr 2005 beispielsweise waren 16 Prozent der Asylsuchenden mehrfach in der Datenbank registriert. Dies bedeutet, dass etwa jeder sechste Bewerber innerhalb der EU mehrere Asylanträge stellte. (raa/sda)
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Wie kann man in mehreren Ländern Asyl beantragen wenn man sich vom Aufenthaltsort nicht entfernen darf.
Auch die Frage taucht auf: Kassieren die Asyl-Shopper mehrfach-Stütze ?
EU-Bleiberecht nach fünf Jahren?
http://www.tagesanzeiger.ch/media/images/241/247733.jpg
Menschen auf der Suche nach Asyl (Archivbild).
Die EU-Kommission will die Situation von Flüchtlingen verbessern und schlägt ein Bleiberecht vor: Wer mindestens fünf Jahre legal in einem Land der EU gelebt hat, soll nicht zurückgeschickt werden.
Die Kommission will mit dem heute präsentierten Gesetzesvorschlag an die EU-Staaten die Diskriminierung von Flüchtlingen beseitigen, denn für andere Menschen aus Nicht-EU-Ländern gilt das Bleiberecht bereits. Zudem werde dadurch die vollständige Integration von Flüchtlingen verbessert, argumentiert die Kommission. Der Gesetzesvorschlag ist Teil eines umfassenden Pakets zur EU-Asylpolitik.
................... Gesuche in mehreren Ländern
Zum Paket gehört zudem eine Evaluation des Dublin-Asylsystems, das regelt, welcher Staat für ein Gesuch zuständig ist, und das «Asyl shopping» verhindern will. Dies ist bislang nur teilweise gelungen, wie die Auswertung von Eurodac, der Datenbank für Asylsuchende, zeigte.
Im Jahr 2005 beispielsweise waren 16 Prozent der Asylsuchenden mehrfach in der Datenbank registriert. Dies bedeutet, dass etwa jeder sechste Bewerber innerhalb der EU mehrere Asylanträge stellte. (raa/sda)
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Wie kann man in mehreren Ländern Asyl beantragen wenn man sich vom Aufenthaltsort nicht entfernen darf.
Auch die Frage taucht auf: Kassieren die Asyl-Shopper mehrfach-Stütze ?