Sven71
06.06.2007, 13:30
Kein Problem. Brüssel sorgt dafür, daß (immerhin...) legale Flüchtlinge nach 5 Jahren keine Ausweisung mehr zu befürchten haben.
Aber mal etwas genauer:
So müssen die Flüchtlinge laut Kommissionsvorschlag ein regelmäßiges Einkommen und eine umfassende Krankenversicherung nachweisen. Wer Sozialhilfe für sich oder seine Familie in Anspruch nimmt, bekäme keine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung. Außerdem müssen die Kandidaten nationale Vorgaben zur Eingliederung - etwa den erfolgreichen Besuch von Sprachkursen - erfüllen. Kein Bleiberecht soll bekommen, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung seines Gastlandes gefährdet.
Also:
1.) Wer ein regelmäßiges Einkommen hat und krankenversichert ist, kann ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Ob der Chipkartendiebstahl dann zunimmt? Und wie ist es mit in den 5 Jahren reich gewordenen Flüchtlingen, die sich als Selbstzahler behandeln lassen? Müssen die dann einen Privatversicherer füttern? :ironie:
2.) Wer Sozialhilfe für sich oder die Familie beansprucht, kann kein dauerhaftes Bleiberecht bekommen. Was dann? Ein befristetes? Und das ggf. wie oft? Ein Leben lang?
3.) Nationale Vorgaben zur Eingliederung? Da ist Deutschland vorbildlich, denn hier kann der Flüchtling à la carte die Version Hessen, Baden-Württemberg oder Berlin wählen :cool2:
4.) Kein Bleiberecht, wer die öffentliche Ordnung des Gastlandes gefährdet .... cool. Gefährdet die öffentliche Ordnung, wer eine Ordnungswidrigkeit begeht (die Begrifflichkeit könnte das ja nahelegen :D :D :D )? Gottseidank bin ich kein Flüchtling, ich darf also weiter schwarzparken
Aber mal etwas genauer:
So müssen die Flüchtlinge laut Kommissionsvorschlag ein regelmäßiges Einkommen und eine umfassende Krankenversicherung nachweisen. Wer Sozialhilfe für sich oder seine Familie in Anspruch nimmt, bekäme keine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung. Außerdem müssen die Kandidaten nationale Vorgaben zur Eingliederung - etwa den erfolgreichen Besuch von Sprachkursen - erfüllen. Kein Bleiberecht soll bekommen, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung seines Gastlandes gefährdet.
Also:
1.) Wer ein regelmäßiges Einkommen hat und krankenversichert ist, kann ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Ob der Chipkartendiebstahl dann zunimmt? Und wie ist es mit in den 5 Jahren reich gewordenen Flüchtlingen, die sich als Selbstzahler behandeln lassen? Müssen die dann einen Privatversicherer füttern? :ironie:
2.) Wer Sozialhilfe für sich oder die Familie beansprucht, kann kein dauerhaftes Bleiberecht bekommen. Was dann? Ein befristetes? Und das ggf. wie oft? Ein Leben lang?
3.) Nationale Vorgaben zur Eingliederung? Da ist Deutschland vorbildlich, denn hier kann der Flüchtling à la carte die Version Hessen, Baden-Württemberg oder Berlin wählen :cool2:
4.) Kein Bleiberecht, wer die öffentliche Ordnung des Gastlandes gefährdet .... cool. Gefährdet die öffentliche Ordnung, wer eine Ordnungswidrigkeit begeht (die Begrifflichkeit könnte das ja nahelegen :D :D :D )? Gottseidank bin ich kein Flüchtling, ich darf also weiter schwarzparken