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Vollständige Version anzeigen : Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG



bernhard44
05.06.2007, 11:01
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

bernhard44
05.06.2007, 11:03
was ist so ein Schwur heute noch wert und warum wird "Meineid" hier nicht bestraft?

Reichsadler
05.06.2007, 11:05
Ich mag solche Schwüre. Ich würde immer mit religiöser Beteuerung schwören, da ich dann jederzeit und guten Gewissens den Eid brechen kann, "So wahr mir Gott helfe." ist doch reiner Hohn, als ob mir irgend ein Gott hilft und selbst wenn, kann ich nicht beurteilen ob es wahr ist oder nicht, von daher: Blödsinn.

derNeue
05.06.2007, 11:11
was ist so ein Schwur heute noch wert und warum wird "Meineid" hier nicht bestraft?

Weil der Schwur in seiner jetzigen Form viel zu allgemein gefaßt ist,um strafrechtlich verwertbar zu sein. Wenn ein Bundeskanzler dem deutschen Volk schadet, aber das Gegenteil behauptet, gibt es keine Möglichkeit, ihn zur Verantwortung zu ziehen.
Der Eid müßte konkreter werden. Z.B. durch eine Zusatzformulierung wie: "Ich schwöre, daß ich die Ausplünderung des Landes durch fremde Mächte oder Organisationen nach besten Kräften verhindern werde"
Dann sähe die Sache schon anders aus...

SAMURAI
05.06.2007, 11:15
was ist so ein Schwur heute noch wert und warum wird "Meineid" hier nicht bestraft?

Weil es kein Schwur im Rechtssinne ist, sondern ein Gelöbnis.

Die Volksvertreter schei..en oder treten auf uns - so ist es.

kritiker_34
05.06.2007, 11:24
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)


Wie lässt sich aus solchen einem "Schwur" ableiten, dass wir seit Jahrzehnten eine stetig wachsende Staatsverschuldung haben? Wo bitte steht die Legitimation dafür geschrieben?

Die Kosten für die neuen BL´s sind nur Teil dieser Situation.

1990 hatte die BRD West ca 450 Milliarden Schulden.

Inzwischen sind es ca. 1,5 Billionen. Hierbei müssen aber die Kriegseinsätze in Afghanistan, Kosovo, Kongo, berücksichtigt werden.

Ferner die Ausgaben für "Entwicklungshilfe" Wo bleibt eine Kontrolle über die Effizienz dieser Ausgaben?

Glaubenskrieger
05.06.2007, 11:29
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

Man sieht ja an 21 toten Soldaten in Afghanistan was dieser Eid wert ist.

Gehirnnutzer
05.06.2007, 12:36
Die bisherigen Reaktionen in diesem Thread zeigen doch, das man den Eid nicht bewerten kann, da in ihm Formulierungen angewandt werden, deren Bedeutung von jedem anders definiert werden.
Jeder hier wird die folgenden Fragen anders beantworten:

Was ist das Wohl des deutschen Volkes?
Das man den Begriff Wohl nicht klar definieren, da jeder darunter etwas anderes versteht, dürfte klar sein.
Und die Auffassungen über das, was als deutsches Volk definiert wird, sind politisch weit gefächert. Das wird schon allein klar werden, das auf diesen Versuch, die Dinge auf eine neutrale und rein sachliche Weise zu betrachten, sicherlich Antworten bezüglich des deutschen Volkes kommen von einer bestimmten Klientel kommen werden, die eine sehr spezielle Form des Ius Sanguinis bevorzugen.

Was nutzt und was schadet dem deutschen Volk?
Schon deswegen nicht klar zu definieren, weil meist des Einen Nutzen, des Anderen Schaden ist.

Wie wahrt und verteidigt man die Gesetze?
Nun das ist schon deswegen nicht zu beantworten, da bei vielen keine Akzeptanz und kein Vertrauen in die dafür zuständige Kontrollinstanz, dem Bundesverfassungsgericht besteht.

Gewissenhafte Erfüllung der Pflichten
Man kann sein Pflichten durchaus gewissenhaft erfüllen und trotzdem Scheiße bauen.

Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben
Nach Gerechtigkeit kann man streben, wirklich erreichen kann man sie nie.

Zusammengefasst lässt sich sagen, das dieser Eid so viele Bestandteil enthält, die sich eine objektiven Beurteilung entziehen und nur einer subjektiven Betrachtungsweise unterliegen, das man nur eins objektiv sagen kann, wer diesen Eid schwört, bricht diesen Eid im gleichen Moment, aber erfüllt ihn auch im gleichen Moment.

quer
05.06.2007, 14:02
Was ist das Wohl des deutschen Volkes?
Sicherlich nicht die derzeit stattfindende schleichende Islamisierung des Landes durch eine ausländische Besatzungsmacht.

Was nutzt und was schadet dem deutschen Volk?
Politiker, die diese Tatsache bedenkenlos hinnehmen oder gar fördern

Wie wahrt und verteidigt man die Gesetze?
Zunächst, indem man das GG in allen seinen Artikeln so erfüllt, wie sie da zu lesen sind. Dies ist bei den Art. 38, 137 und 146 nicht der Fall. Als Nächstes so, daß man es der Judikative unmöglich macht, auf Gesetzesverstöße Rabatte unter Berufung auf Art. 4 GG zu gewähren.

Gehirnnutzer
05.06.2007, 15:11
Wie wahrt und verteidigt man die Gesetze?
Zunächst, indem man das GG in allen seinen Artikeln so erfüllt, wie sie da zu lesen sind. Dies ist bei den Art. 38, 137 und 146 nicht der Fall. Als Nächstes so, daß man es der Judikative unmöglich macht, auf Gesetzesverstöße Rabatte unter Berufung auf Art. 4 GG zu gewähren.

Art. 38


Welche Bedingung von Artikel 38 GG denn nicht erfüllt? Da ist wohl eher ein Verständnisproblem der Wahlgrundsätze deinerseits vorhanden.

Art. 137

Junge, können heißt nicht müssen, das ist eben das Problem ein Kann-Bestimmung.
Simple Logik schein in Zeiten von Pisa auch nicht mehr zu funktionieren.

Art. 146
Muss man hier alles 9999999999999999999mal wiederholen bzw. ist die Dyslexie-Rate in Deutschland höher als die Statistik es sagt.
Artikel 146 GG betrifft einzig und allein die Gültigkeitsdauer und die Bedingungen damit das GG seine Gütltigkeit verliert, da steht nichts von Verpflichtung und hat auch nie gestanden und schon gar nicht lässt sich mit Art. 146 GG eine Verpflichtung begründen noch ableiten.
Endschuldige bitte quer, aber wenn du forderst, das die Artikel erfüllt werden, wie sie im Grundgesetz zu lesen stehen, dann musst du selber sie richtig lesen.

Im Falle von Artikel 38 GG, könnte man dir noch wohlmeinend eine gewisse Berechtigung von Kritik zu sprechen, denn die Meinungen ob man der Wahlgrundsatz "direkt" nur gerecht wird, wenn sich die Stimme auf eine bestimmte Person bezieht oder auch gerecht wird wenn sich die Stimme auf eine vorherbestimmte Liste von Personen bezieht, differieren.
Bei den anderen Artikeln interpretierst du etwas rein, was da nicht zu lesen ist.

Bruddler
05.06.2007, 15:18
Weil der Schwur in seiner jetzigen Form viel zu allgemein gefaßt ist,um strafrechtlich verwertbar zu sein. Wenn ein Bundeskanzler dem deutschen Volk schadet, aber das Gegenteil behauptet, gibt es keine Möglichkeit, ihn zur Verantwortung zu ziehen.
Der Eid müßte konkreter werden. Z.B. durch eine Zusatzformulierung wie: "Ich schwöre, daß ich die Ausplünderung des Landes durch fremde Mächte oder Organisationen nach besten Kräften verhindern werde"
Dann sähe die Sache schon anders aus...

Die Schlawiner (Politiker) haben alle Gesetze, Schwüre und sonstiges Zeug so abgefasst, dass ihnen niemand an den Karren fahren kann !

quer
05.06.2007, 17:03
Gehirnnutzer,
Sie sollten Ihr Gehirn aber auch wirklich nutzen.

Zum Art. 38 GG:
Sie wollen dort bitte zur Kenntnis nehmen, daß "die Abgeordneten" (also alle und nicht nur die Hälfte) u.a. in unmittelbarer Wahl gewählt werden sollen. Das ist eine klare Begründung für ein reines Mehrheitswahlrecht. Alles, was davon abweicht, ist eine Verbiegung des gewollten Textes.

Zum Art. 137 GG:
Na klar ist es eine Kann-Bestimmung. Habe auch nichts Gegenteiliges gesagt. Würde man diese Kann-Bestimmung anwenden, kaäme man nicht nur der Trennung der gewalten, sondern auch dem demokratischen Gedanken näher.

Zum Art. 146 GG:
Allein die Existenz dieses Artikels bestätigt das Nichtvorhandenseins einer Verfassung. Denn in keiner bisherigen deutschen Verfassung ist ein Ende der Gültigkeit definiert. Alle wirklichen demokratischen Verfassungen gehen weltweit von der Endgültigkeit ihrer Wirkung aus und nennen nie einen Termin ihres Endes.

Gehirnnutzer
05.06.2007, 19:31
Gehirnnutzer,
Sie sollten Ihr Gehirn aber auch wirklich nutzen.

Zum Art. 38 GG:
Sie wollen dort bitte zur Kenntnis nehmen, daß "die Abgeordneten" (also alle und nicht nur die Hälfte) u.a. in unmittelbarer Wahl gewählt werden sollen. Das ist eine klare Begründung für ein reines Mehrheitswahlrecht. Alles, was davon abweicht, ist eine Verbiegung des gewollten Textes.

Ich hab es mir gedacht!
Wie bereits gesagt, du hast ein Verständnisproblem mit den Wahlgrundsätzen. Ob nun das Mehrheitswahlrecht oder das Verhältniswahlrecht angewandt wird, hat keinen direkten Einfluß auf den Wahlgrundsatz unmittelbar. Unmittelbar bedeutet nämlich, das deine Stimme der direkte Entscheidungsträger ist, unabhängig davon ob du nun deine Stimme für einen bestimmten Abgeordneten ab gibst oder für eine Liste von Abgeordneten. Eine Wahl wäre nicht unmittelbar, wenn deine Stimme ein Gremium bestimmt, das dann die endgültige Entscheidung trifft, wie es z.B. bei der amerikanischen Präsidentschaftswahl der Fall ist, dort beeinflussen die Bürger nämlich mit ihren Stimmen das Wahlmännergremium, das dann endgültig die Entscheidung trifft.
Interessanterweise kommen unsere allseits bekannten Reichsdeppen mit dieser Argumentation, wie du sie auch aufführst, wie z.B. unser gesperrter Krascher History. Nun sie sind alle Verfechter der Gültigkeit der Weimarer Verfassung, was etwas verwunderlich ist, bei besagter Unmittelbarkeits-Diskussion


Artikel 22
(1) Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahre alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der Wahltag muß ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein.

Quelle: Verfassung des Deutschen Reiches (1919) (http://de.wikisource.org/wiki/Verfassung_des_Deutschen_Reiches_%281919%29#Zweite r_Abschnitt:_Der_Reichstag_.5BArtikel_20_.E2.80.93 _40.5D)

Fällt dir etwas auf?



Zum Art. 137 GG:
Na klar ist es eine Kann-Bestimmung. Habe auch nichts Gegenteiliges gesagt. Würde man diese Kann-Bestimmung anwenden, käme man nicht nur der Trennung der gewalten, sondern auch dem demokratischen Gedanken näher.

Das ist durchaus eine berechtigte Annahme. Für deine Argumentation der Nichtwahrung und Nichtverteidigung von Gesetzen ist ein Kann-Bestimmung denkbar ungeeignet, dar sie auf Grund ihre besonderen Eigenschaft, gewahrt und verteidigt bleibt, egal ob sie angewandt wird oder nicht.



Zum Art. 146 GG:
Allein die Existenz dieses Artikels bestätigt das Nichtvorhandenseins einer Verfassung. Denn in keiner bisherigen deutschen Verfassung ist ein Ende der Gültigkeit definiert. Alle wirklichen demokratischen Verfassungen gehen weltweit von der Endgültigkeit ihrer Wirkung aus und nennen nie einen Termin ihres Endes.

Du begehst wieder Denkfehler und stellst Annahmen und Idealvorstellungen als rechtliche Bedingungen hin.
Nun Verfassung wird wie folgt definiert



Staatsverfassung, Konstitution

im politisch-soziologischen Sinn die Grundordnung eines Staates, d. h. die tatsächlich bestehenden Formen der Machtausübung, Verwaltung sowie der Rechtsstellung seiner Bürger. Ein Staat hat auch dann eine Verfassung, wenn er keine schriftliche Verfassungsurkunde besitzt, z. B. Großbritannien. Im rechtlichen Sinn ist mit Verfassung die Gesamtheit aller Rechtsnormen gemeint, die sich auf die Verfassung beziehen sowie die Urkunde selbst, das sog. Staatsgrundgesetz. In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Regierungsakte im Einklang mit der Verfassung stehen.

Bedeutung und Aufbau der Verfassung:

Im modernen Verfassungsstaat bildet die (geschriebene) Verfassung das fundamentale Gesetz und ist die höchste Richtschnur der Rechtsordnung. Sie zwingt die politische Wirklichkeit in einen gesetzlichen Rahmen, d. h. sie setzt dem Staat Grenzen und verhindert staatliche Willkür. Verfassungen bestehen in der Regel aus einem organisatorischen Teil, der Regelungen der staatlichen Organe und Institutionen enthält, sowie einem Grundrechtsteil, in dem die Rechtsstellung des Bürgers zum Staat definiert ist. Darüber hinaus beschreiben die sog. Staatszielbestimmungen das Wesen des Staates und seine politische Wertordnung („Geist der Verfassung“), z. B. demokratischer Rechtsstaat, Sozialstaat.

Quelle (http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/geschichte/zeitgeschehen/index,page=1265770.html)


Wenn ein Gesetzeswerk, die oben genannten Bedingungen , spricht man von einer Verfassung. Ansonsten gibt es keine weiteren Bestimmungen, nur Idealvorstellungen ohne rechtliche Wirkung.
Die Idealvorstellung einer Verfassung sieht vor, das eine Verfassung die explezite Zustimmung der Bevölkerung für ihre Legitimität hat, rechtlich notwendig ist sie dazu nicht. Auch ohne die Zustimmung kann Gültigkeit bestehen, anderenfalls hätten Staaten die über kein spezielles Verfassungswerk verfügen, wie z.B. Großbritannien, keine gültige Verfassung.
Auch ist die Annahme falsch, das eine Verfassung namentlich als Verfassung bezeichnet werden muss, denn dann hätte z.B. Dänemark (Danmarks Riges Grundlov) keine Verfassung.
Nun kommen wir zu deinem Denkfehler, kein demokratische Verfassung geht von der Endgültigkeit ihrer Wirkung aus, ansonsten würden sie auf die Möglichkeit der Ergänzungen oder Änderungen vorsehen.
Quer, betrachte dir mal die Geschichte der verschiedenen Staaten, insbesondere mit dem Blick auf die Verfassungen. Verfassungen wurden gemacht, in Kraft gesetzt, durch andere Verfassungen ersetzt etc. und das meist ohne irgendwelche Bedingungen zu beachten oder irgendwelche Legitimation des Volkes. Mit dem Gültigkeitsartikel 146 GG, haben die Väter nur klar festgelegt, das ein Verfassungswerk, das das Grundgesetz als bestehende Verfassung ersetzt, nur klar durch das Volk Legitimation erlangt, also der Idealvorstellung der Verfassung entspricht. Jede andere Form der Einsetzung einer neuen Verfassung kann vom deutschen Bürger bekämpft werden und das mit rechtlicher Grundlage und Legitimation, dem GG. Die Kontinuität des freiheitlich demokratischen Grundordnung soll gewahrt bleiben.

Sterntaler
12.06.2007, 17:49
wertlos, wie alle Paragraphen, die nach Belieben ausgehebelt und missachtet werden.

esperan
14.06.2007, 22:48
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)


Das ist doch die gleiche Farce, wie wenn ein Moslem vor seiner Einbürgerung einen Eid auf Verfassungstreue abgeben muss. Würde man die Herren und Damen Politiker an dem Eid festnageln, dass säßen sicherlich 90 Prozent hinter Gittern. Das weiß doch aber auch jeder. Schröder ... hat er diesen Amtseid auch nachgesprochen? :hihi:

Holdus
15.06.2007, 09:21
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)



aus einem anderen Forum:
Bemerkenswert ist die Eidesleistung des Bundespräsidenten und der Mitglieder der Bundesregierung: Ihr Eid ist nur von deklaratorisch-politischer Bedeutung. Eine Eidesverletzung - ohnedies nicht justitiabel - kann nicht sanktioniert werden. So wurde auch noch nie ein Politiker wegen Eidbruch angeklagt.
Der Eid der Ärzte ist anderer Art; aber ich weiß nicht, ob je ein Arzt belangt wurde, weil der den Eid des Hippokrates gebrochen hat - ich vermute nie......

McDuff
19.01.2009, 11:12
War doch klar, daß sich die berufsmäßigen Lügner und Betrüger ein Hintertürchen offenließen.

bernhard44
19.01.2009, 17:40
Man investiere rd. € 730,-- in den gr. Kommentar zum GG aus dem Vahlen-Verlag und wird fündig:

Art. 56 GG Rn 1 „I. Allgemeines 1. Wesen des politischen Eides“ „Der Bundespräsident hat bei seinem Amtsantritt einen Eid zu leisten, dessen Text das Grundgesetz inhaltlich genau festlegt. (...) Der politische Eid wird nicht nur von dem Bundespräsidenten, sondern auch vom Bundeskanzler und den Bundesministern geleistet.“

Rn 3 „Der politische Eid ist promissorischer Natur. Der Bundespräsident verspricht damit, seine Amtsführung zukünftig seinem Eid gemäß auszurichten. Der Eid des Bundespräsidenten ist aber nicht, wie etwa der vor Gericht von einem Zeugen oder Sachverständigen zu leistende Eid assertorischer Natur. (...) Deshalb ist die Verletzung des promissorischen Eides auch nicht strafbewehrt.“

Rn 4 „Aus dem Amtseid lassen sich unmittelbar keinerlei Rechtsfolgen ableiten, er hat keine konstitutive Wirkung. So ist der Beginn der Amtszeit des Bundespräsidenten unabhängig von der Eidesleistung. (...)“

dann sollte man solche Rosstäuschertricks einfach weglassen. Die dem Bürger nur eine Seriosität und Verlässlichkeit vorgaukeln, die so gar nicht gegeben ist.

Topas
19.01.2009, 18:24
dann sollte man solche Rosstäuschertricks einfach weglassen. Die dem Bürger nur eine Seriosität und Verlässlichkeit vorgaukeln, die so gar nicht gegeben ist.

Warum wird so etwas über die Medien nicht angeprangert? Sorry, wäre ja politisch nicht korrekt. :(

-jmw-
19.01.2009, 18:27
Warum wird so etwas über die Medien nicht angeprangert?

Warum sollte man etwas anprangern, was - theoretisch zumindest - jeder Staatsbürger weiss?

schmooch
19.01.2009, 19:39
Der Amtseid entspricht somit der Qualität eines Ehrenwortes?! Ehrenfrauen/Männer fühlen sich dem Ehrenwort verpflichtet (siehe ABK Dr. Kohl) Hallodris versuchen damit lediglich ihre Ziele zu erreichen. Dreht man ihnen den Rücken - wieder alles vergessen.

schmooch
19.01.2009, 21:56
Artikel 21 GG

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Schon klar! Kohl ist ja auch nur ein Bsp. für den Wert eines "Ehrenwortes" unter "Ehrenmännern", daß er sich und seine Partei damit in Schwierigkeiten gebracht hat, ist eine andere Sache. Aber Kohls Wort war - wenigstens damals - etwas Wert!

Ausonius
19.01.2009, 22:25
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

Das war schon ein besonderer Moment, das "So wahr mir Gott helfe" habe ich allerdings weggelassen (bin selbst ein tatkräftiger Mensch).

Skooby
24.01.2009, 09:56
Spielchen um Macht, Geld, Posten.
"Ich schwöre...."! was schert mich was ich gestern geschworen habe, so erscheint die Arbeit mancher Politiker.
Ohne zurechenbare Verantwortg. für Handeln oder Untätigsein unserer Berufspolitiker kommt etwas Vernünftiges nicht zustande. Warum auch sollten sich Politiker Widerstände aufhalsen! Im Gegenteil, sie tun alles um unangreifbar zu sein. Heißt: ohne diese Zurechenbarkeit leidet auch die polit. Reformierbarkeit dieser parlam. Demokratie. Im Parlament herrscht andauerndes politisches Gerangel zwi. den polit Kräften, nur zum Schein und Medienbeherrscht. Das polit Kartell setzt sich einfach über eidesstattl. Erklärungen hinweg u schwächt zugl. die Kontrollmöglichk durch die Öffentlichkeit, es erfaßt die ges Struktur der pol Willensbildung.
Auch unsere sogen. bürgerliche Mitbestimmung im Wahlrecht läuft (teilweise eigenverschuldet) somit leer.
fr.Gr.Sk.....

GG146
20.02.2009, 21:04
Art. 146
Muss man hier alles 9999999999999999999mal wiederholen bzw. ist die Dyslexie-Rate in Deutschland höher als die Statistik es sagt.
Artikel 146 GG betrifft einzig und allein die Gültigkeitsdauer und die Bedingungen damit das GG seine Gütltigkeit verliert, da steht nichts von Verpflichtung und hat auch nie gestanden und schon gar nicht lässt sich mit Art. 146 GG eine Verpflichtung begründen noch ableiten.
Endschuldige bitte quer, aber wenn du forderst, das die Artikel erfüllt werden, wie sie im Grundgesetz zu lesen stehen, dann musst du selber sie richtig lesen.


Das Gottesgnadentum feudaler Herrscher der Vergangenheit ist auch 9999999999999999999 + x mal behauptet worden, die Wahrheit hat die Gebetsmühlendreher trotzdem eingeholt. Und das, obwohl sie viele Jahrhunderte lang nicht nur mit grossmäuligen Sprüchen (Dyslexie), sondern mit brutaler Gewalt ihre Gebetsmühlen betrieben haben.

Die Wahrheit zu Artikel 146 GG ist hier zu lesen:

http://www.querdenkerforum.de/forum/showthread.php?tid=1172&pid=1961#pid1961

http://www.dr-wesener.de/Art146GG.pdf
####

-jmw-
20.02.2009, 21:25
Schlechtes Beispiel, da es eine Behauptung über eine empirische Wirklichkeit vergleicht mit einer Behauptung zur Richtigkeit einer Deutung. :)


PS: Als Neunutzer bitte nicht gleich unhöflich werden. :)

GG146
20.02.2009, 22:44
Schlechtes Beispiel, da es eine Behauptung über eine empirische Wirklichkeit vergleicht mit einer Behauptung zur Richtigkeit einer Deutung. :)


PS: Als Neunutzer bitte nicht gleich unhöflich werden. :)

Ich bin keine Hofschranze des Establishments, mithin für Ihre Vorstellungen von Höflichkeit nicht ansatzweise zugänglich.

-jmw-
21.02.2009, 08:53
Gelöscht hamses aber trotzdem! :))

Strandwanderer
21.02.2009, 09:01
Die Kosten für die neuen BL´s sind nur Teil dieser Situation.



Wie wär's, wenn du dich nur gängiger Abkürzungen bedienen würdest?

"BL" ist jedenfalls keine. Oder steht sie etwa für "Blattlaus"?

Dein Deppenapostroph zusammen mit dem falschen Plural-S ("Bundesländers" ?) macht den Kohl erst richtig fett.

GG146
21.02.2009, 10:24
Gelöscht hamses aber trotzdem! :))


Dann nehme ich zur Kenntnis, dass es einem hier anerkannten Grad von Hirnnutzung entspricht, andere User der Dyslexie zu verdächtigen.

Falls jemand das hier nicht lesen kann, möge er mir eine PN mit seiner Telefonnummer schicken:

Das Grundgesetz von 1949 war teilweise aus den aussenpolitischen Sachzwängen jener Zeit politisch legitimiert, der Artikel 146 GG in Verbindung mit der ursprünglichen Fassung der Präambel sowie der bewussten Wahl der Überschrift "Grundgesetz" statt "Verfassung" ist deshalb als Rechtsanspruch des deutschen Volkssouveräns auf eine demokratische Nachlegitimierung des unter dem Vorbehalt einer eingeschränkten äusseren Souveränität formulierten Grundgesetzes zu lesen.

Wenn man seine Rechte allerdings nicht geltend macht, werden sie einem vorenthalten, das gilt auch für Volkssouveräne.

Die Deutschen lassen sich seit 1990 gefallen, dass die teilweise aus der Zeit der eingeschränkten äusseren Souveränität stammende Legitimation des Grundgesetzes zur weiteren Einschränkung der inneren Souveränität des deutschen Volkes gegenüber der eigenen politischen Klasse von dieser im eigenen Interesse und gegen das Interesse des Volkssouveräns benutzt wird.

Ein Volkssouverän ist aber der Hausherr, wenn er dem Dienstpersonal fahrlässig Blankovollmachten erteilt und es nicht kontrolliert, muss er dennoch die Rechnungen bezahlen.

Das Bezahlen hat schon angefangen, insgesamt wird es sehr teuer werden.

-jmw-
21.02.2009, 10:41
Die Mehrzahl der Menschen hat sich sowas immer und überall gefallen lassen.
Es ist heute nicht anders und es wird auch in Zukunft nicht anders sein.
Politische Ansichten, Überlegungen, Formulierungen, die sich auf eine Bereitschaft der Mehrheit zu anderem Handeln stützen, sind defizitär.

Mit anderen Worten:
"Das Volk" wird garnix tun.
Einige aber könnten, wenn sie wollten.
Doch dazu muss noch einiges geschehen, um genug "einige" zusammenzubekommen!

Bruddler
21.02.2009, 10:44
Wie wär's, wenn du dich nur gängiger Abkürzungen bedienen würdest?

"BL" ist jedenfalls keine. Oder steht sie etwa für "Blattlaus"?

Dein Deppenapostroph zusammen mit dem falschen Plural-S ("Bundesländers" ?) macht den Kohl erst richtig fett.

"BL" = BundesLiga ! :]

GG146
21.02.2009, 13:21
Die Mehrzahl der Menschen hat sich sowas immer und überall gefallen lassen.
Es ist heute nicht anders und es wird auch in Zukunft nicht anders sein.
Politische Ansichten, Überlegungen, Formulierungen, die sich auf eine Bereitschaft der Mehrheit zu anderem Handeln stützen, sind defizitär.

Mit anderen Worten:
"Das Volk" wird garnix tun.
Einige aber könnten, wenn sie wollten.
Doch dazu muss noch einiges geschehen, um genug "einige" zusammenzubekommen!

Ich tue dazu, was möglich ist. Bislang sind alle demokratisch fortschrittlichen Kleinparteien und Organisationen, die nicht wie das parteipolitische Establishment korrumpiert sind, ausgesprochen partikularistisch und eigenbrödtlerisch. Mein Verein versucht, einen gemeinsamen Nenner der spezifisch verfassungsdemokratischen Parteien und Organisationen zu formulieren und die Leute ins Gespräch miteinander zu bringen.

Auf dem Forum meiner HP sind jetzt schon die Vorsitzenden oder sonstige Emmissäre von 7 Organisationen - überwiegende Parteien - mit einem eigenen Unterforum vertreten. Im Idealfall könnte vielleicht irgendwann eine wählbare demokratisch fortschrittliche Alternative aus einer neuen Art von Zusammenarbeit geeigneter Organisationen und Personen entstehen. Einen Versuch ist es jedenfalls wert.

Gehirnnutzer
21.02.2009, 14:18
Dann nehme ich zur Kenntnis, dass es einem hier anerkannten Grad von Hirnnutzung entspricht, andere User der Dyslexie zu verdächtigen.

Falls jemand das hier nicht lesen kann, möge er mir eine PN mit seiner Telefonnummer schicken:

Das Grundgesetz von 1949 war teilweise aus den aussenpolitischen Sachzwängen jener Zeit politisch legitimiert, der Artikel 146 GG in Verbindung mit der ursprünglichen Fassung der Präambel sowie der bewussten Wahl der Überschrift "Grundgesetz" statt "Verfassung" ist deshalb als Rechtsanspruch des deutschen Volkssouveräns auf eine demokratische Nachlegitimierung des unter dem Vorbehalt einer eingeschränkten äusseren Souveränität formulierten Grundgesetzes zu lesen.

Wenn man seine Rechte allerdings nicht geltend macht, werden sie einem vorenthalten, das gilt auch für Volkssouveräne.

Die Deutschen lassen sich seit 1990 gefallen, dass die teilweise aus der Zeit der eingeschränkten äusseren Souveränität stammende Legitimation des Grundgesetzes zur weiteren Einschränkung der inneren Souveränität des deutschen Volkes gegenüber der eigenen politischen Klasse von dieser im eigenen Interesse und gegen das Interesse des Volkssouveräns benutzt wird.

Ein Volkssouverän ist aber der Hausherr, wenn er dem Dienstpersonal fahrlässig Blankovollmachten erteilt und es nicht kontrolliert, muss er dennoch die Rechnungen bezahlen.

Das Bezahlen hat schon angefangen, insgesamt wird es sehr teuer werden.

Beantworte mir mal folgende Fragen Veritas:

1. Wenn die Bezeichnung Grundgesetz bedeutet, das es sich nicht um eine Verfassung handelt ist die Schlußfolgerung daraus, das weder
Dänemark, die Niederland und Estland eine Verfassung haben.

Haben diese Länder eine Verfassung oder nicht?

2. Du behauptest das Grundgesetz ist nur politisch legitimiert. Nun es gab die Abstimmung über das Grundgesetz in den frei gewählten Länderparlamenten. Bayern stimmte übrigens dagegen.
Die amerikanische Verfassung unterlag auch keine Volksabstimmung, nach deiner Logik dürfte sie dann auch kein Verfassung sein. Also was ist die amerikanische Verfassung?

3. Eine Präambel ist ein Vorwort, eine Einführung zu dem nachfolgenden Werk ohne jede rechtliche Bindungskraft. Das gilt schon seit Anbeginn der Rechtslehre.
Auch wenn sie keine rechtliche Bindungskraft hat, ist sie Bestandteil des Grundgesetz und unterliegt bezüglich Änderungen den Bestimmungen des Artikels 79.
Wenn die Wünsche der Väter des Grundgesetzes eben nicht nur die Äußerung ihrer Vorstellungen waren, sondern explizite Vorschrift, wieso legen sie das in einem Teil ab, der keine rechtliche Bindung hat und auch nicht der Ewigkeitsklausel unterlieg?

4. Da die Präambel keine rechtlich Bindungskraft hat, kann sie auch nicht für die Auslegung des Artikels 146 angewandt werden. Daraus resultiert, das Artikel 146 nur die Gültigskeitsdauer des GG beschreibt und Bedingungen an die Verfassung stellt, die dann das Grundgesetz ersetzt.
Der Artikel besagt, das das Grundgesetz nur durch eine Form der Verfassung ersetzt werden kann, nicht aber durch eine oktroyierte Verfassung.

Wieso sollte die von die bevorzugte Auslegung Gültigkeit haben, wenn sie im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Rechtslehre und der Rechtsauslegung steht?

GG146
21.02.2009, 16:41
Beantworte mir mal folgende Fragen Veritas:

1. Wenn die Bezeichnung Grundgesetz bedeutet, das es sich nicht um eine Verfassung handelt ist die Schlußfolgerung daraus, das weder
Dänemark, die Niederland und Estland eine Verfassung haben.

Haben diese Länder eine Verfassung oder nicht?

2. Du behauptest das Grundgesetz ist nur politisch legitimiert. Nun es gab die Abstimmung über das Grundgesetz in den frei gewählten Länderparlamenten. Bayern stimmte übrigens dagegen.
Die amerikanische Verfassung unterlag auch keine Volksabstimmung, nach deiner Logik dürfte sie dann auch kein Verfassung sein. Also was ist die amerikanische Verfassung?

3. Eine Präambel ist ein Vorwort, eine Einführung zu dem nachfolgenden Werk ohne jede rechtliche Bindungskraft. Das gilt schon seit Anbeginn der Rechtslehre.
Auch wenn sie keine rechtliche Bindungskraft hat, ist sie Bestandteil des Grundgesetz und unterliegt bezüglich Änderungen den Bestimmungen des Artikels 79.
Wenn die Wünsche der Väter des Grundgesetzes eben nicht nur die Äußerung ihrer Vorstellungen waren, sondern explizite Vorschrift, wieso legen sie das in einem Teil ab, der keine rechtliche Bindung hat und auch nicht der Ewigkeitsklausel unterlieg?

4. Da die Präambel keine rechtlich Bindungskraft hat, kann sie auch nicht für die Auslegung des Artikels 146 angewandt werden. Daraus resultiert, das Artikel 146 nur die Gültigskeitsdauer des GG beschreibt und Bedingungen an die Verfassung stellt, die dann das Grundgesetz ersetzt.
Der Artikel besagt, das das Grundgesetz nur durch eine Form der Verfassung ersetzt werden kann, nicht aber durch eine oktroyierte Verfassung.

Wieso sollte die von die bevorzugte Auslegung Gültigkeit haben, wenn sie im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Rechtslehre und der Rechtsauslegung steht?

Vorab ein Selbstzitat von diesem Forum hier: http://www.querdenkerforum.de/forum/showthread.php?tid=17&page=2


Keine unmittelbare Gesetzeskraft heisst nicht, dass die Präambel - jedenfalls die Fassung von 1949 - juristisch völlig unerheblich ist. Für die Auslegung von Vorschriften sind u. a. im Kontext zu ihnen stehende andere Texte erheblich. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt z. B. haben auch keine unmittelbare Gesetzeskraft, sind aber sehr wichtig für die Interpretation des Gesetzestextes, zu dem sie Stellung nehmen. Aus dem gleichen Grund ist die Präambel alter Fassung wichtig für das Verständnis des Artikel 146 GG. Zusammen gelesen wird aus beiden Texten deutlich, dass das Grundgesetz nach Wiedererlangung der vollständigen äusseren Souveränität Deutschlands durch eine neue Verfassung ersetzt werden soll. Das Grundgesetz ist ja auch zum Teil durch die aussenpolitischen Sachzwänge der Zeit des kalten Krieges legitimiert. Wenn der erste und der letzte Text des Gesamtwerkes, das A und O also, von dem Auftrag des Grundgesetzes an das ganze deutsche Volk handeln, die Einheit in Freiheit wiederzuerlangen und von einer neuen Verfassung nach Erreichen dieses Ziels, dann reicht mir das für die Feststellung, dass dem deutschen Volkssouverän die Neuverhandlung einer in völliger Freiheit von Sachzwängen zu beschliessenden Verfassung seit 1990 rechtswidrig vorenthalten wird.

Dann im Einzelnen:

1. habe ich den Verfassungscharakter des Grundgesetzes nicht bestritten, sondern auf die mangelnde demokratische Legitimation abgestellt. In Dänemark, den Niederlanden und Estland beruht die uneingeschränkte demokratische Legitimität der dortigen Verfassungen auf der Akzeptanz der historischen Entwicklung dieser Verfassungsordnungen durch die jeweilige Bevölkerung. Im Gegensatz zu den Deutschen wurde diesen Völkern ja nicht verkündet, dass wesentliche Züge dieser Verfassungen (z. B. entgegen dem Wortlaut des Artikel 20 GG die völlige Verbannung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene) durch aussenpolitische Notwendigkeiten unausweichlich seien. Diese Sachzwänge sind 1990 weggefallen, die Legitimation des GG ist deshalb defizitär, ganz unabhängig von der Frage eines Referendums (Volksabstimmung über eine Verfassung).

2. Ich habe nicht geschrieben, dass das Grundgesetz "nur" politisch legitimiert sei, sondern dass es an der demokratischen Legitimation mangele. Zumindest hätten die Parteipolitiker nach 1990 offen sagen müssen, dass sie jetzt mit 2/3 - Mehrheit auf einer neuen verfassungsgebenden Versammlung ohne Volksreferendum dem Artikel 146 entsprechen. Das haben sie aber nicht getan, die Teillegitimation durch die weggefallenen aussenpolitischen Sachzwänge wurde einfach beibehalten. Wenn ich nach Wegfall einer Notwehr- oder Notstandssituation noch einen zusätzlichen, dann überflüssigen Eingriff in die Rechte Dritter vornehme, bin ich kriminell.

3. Siehe mein Selbstzitat, die Präambel war für das Verständnis des Artikel 146 ebenso wichtig wie die Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt zu einem neuen Gesetz, ob die Präambel eine eigenständige rechtliche Bindungskraft hatte, ist insofern nachrangig. Übrigens ist diese Frage umstritten.

4. Dass der Artikel 146 nur den Ersatz des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung erlauben will und nicht als Aufforderung der Autoren des Grundgesetzes zu lesen ist, nach Wiedererlangung der äusseren Souveränität auch so zu verfahren, ist eine Behauptung, die einem Abgleich mit der Entstehungsgeschichte des GG nicht standhält. Dazu noch einmal die "Zeitbombe im Verfassungsgehäuse":

http://www.querdenkerforum.de/forum/showthread.php?tid=1172&pid=1961#pid1961

http://www.dr-wesener.de/Art146GG.pdf

Mir ist übrigens bekannt, dass die Mehrheit der Verfassungsexperten mit der "Demokratie light" in Deutschland so zufrieden ist, dass sie sich auf kaum haltbare formalistische Betrachtungen zurückzieht und es vorzieht, die hiesige Demokratie als beste aller Welten zu verkaufen. Für die meisten dieser Leute in Justiz und Wissenschaftsbetrieb ist es sicher karriereförderlich, der kleinen Handvoll Spitzenparteibuchkarrieristen, die sich dieses Land zur Beute gemacht hat (v. Arnim), in fundamentalen staatsrechtlichen Fragen beizupflichten.

Richtig an Ihren Ausführungen ist allenfalls, dass das Grundgesetz den formellen Anforderungen an eine Verfassung genügt und eine gewisse demokratische Legitimation durch das Unterlassen der Geltendmachung der Rechtsansprüche des deutschen Volkssouveräns auf eine neue Verfassung und die vollkommene innere Souveränität gegenüber der eigenen politischen Klasse besitzt. Die Wahlergebnisse seit 1990 sind nämlich so eine Willensbekundung durch Unterlassen.

Deshalb habe ich ja geschrieben, dass ein Hausherr, der dem Dienstpersonal Blankovollmachten erteilt und es nicht kontrolliert, irgendwann teuer dafür bezahlen muss.

-jmw-
21.02.2009, 18:02
Einen Versuch ist es jedenfalls wert.
Von nix kommt nix! :)

GG146
21.02.2009, 18:36
Von nix kommt nix! :)

Alleine bin ich auch nicht mit meinen paar Getreuen. Die Leute hier machen ernst:

http://www.verfassungsreferendum.de

-jmw-
21.02.2009, 19:08
Na, man wird sehen.
Wär nicht die erste 146er-Initiative, die im Sande verläuft.

GG146
21.02.2009, 19:32
Na, man wird sehen.
Wär nicht die erste 146er-Initiative, die im Sande verläuft.

Das können Sie selbst beeinflussen. In der Linkliste meiner HP stehen noch nicht vom System korrumpierte Kleinparteien, die das 146er - Ziel und / oder direktdemokratische Elemente im Programm haben.

Wer die wählt, anstatt gar nicht zu wählen, erzeugt richtigen Druck. Nicht nur in Richtung Verfassungsreferendum. Ich sehe keine andere Alternative zum grossen Rechts- oder Linksruck in absehbarer Zukunft. Auf die Radikalinskis beider Sorten kann ich aber gut verzichten, das nimmt so oder so kein gutes Ende, wenn die noch eine absurde historische Nachspielzeit nach ihrem Amoklauf im 20. Jahrhundert kriegen.

Brotzeit
21.02.2009, 19:48
Wenn man sich den Amtseid anschaut und mit den Ergebnissen der "Arbeit" unserer (voraus)selektierten Volksvertreter vergleicht, dann muss man zwangsläufig eine negative Bilanz ziehen!
Oder geht es uns besser als vor dem Amtsantritt von unserem präkonfektionierten Bundeshosenanzug oder vor dem Amtstritts des niedersächsischen Hengstes?
Sind unsere wahren und wirklichen Probleme gelößt?
Ist eine Politik im Interesse des Souveräns gemacht worden?

-jmw-
21.02.2009, 20:11
Die "Partei der Vernunft" hat Tatsache eine ganze Reihe guter Punkte.
Ich hab das Gefühl, da könnten Leute dahinterstecken, die ich um zweieinhalb Ecken irgendwie kenne. :)

Alion
21.02.2009, 20:41
Ich tue dazu, was möglich ist. Bislang sind alle demokratisch fortschrittlichen Kleinparteien und Organisationen, die nicht wie das parteipolitische Establishment korrumpiert sind, ausgesprochen partikularistisch und eigenbrödtlerisch. Mein Verein versucht, einen gemeinsamen Nenner der spezifisch verfassungsdemokratischen Parteien und Organisationen zu formulieren und die Leute ins Gespräch miteinander zu bringen.

Auf dem Forum meiner HP sind jetzt schon die Vorsitzenden oder sonstige Emmissäre von 7 Organisationen - überwiegende Parteien - mit einem eigenen Unterforum vertreten. Im Idealfall könnte vielleicht irgendwann eine wählbare demokratisch fortschrittliche Alternative aus einer neuen Art von Zusammenarbeit geeigneter Organisationen und Personen entstehen. Einen Versuch ist es jedenfalls wert.

Diese Vorgehensweise ist viel zu kompliziert um je erfolgreich zu sein!

MfG
Alion

GG146
21.02.2009, 21:08
Die "Partei der Vernunft" hat Tatsache eine ganze Reihe guter Punkte.
Ich hab das Gefühl, da könnten Leute dahinterstecken, die ich um zweieinhalb Ecken irgendwie kenne. :)

Der Gründer ist ein bekannter Journalist, Oliver Janich. Er schreibt Kolumnen für Focus und financial times.

Ich bin übrigens nicht so knallhart wirtschaftsliberal wie diese Leute, das ist nur für unseren Ansatz völlig unerheblich. Das sind Verfassungsdemokraten wie alle anderen Parteien in der Linksammlung, der gemeinsame Nenner ist das eigentliche Ziel.

Falls Sie den speziellen Ansatz der Partei der Vernunft interessant finden, kann ich Ihnen gerne eine mail - addy per PN schicken. Einer der Akteure dort bereitet gerade ein Gründungstreffen vor, das hat er mir heute gemailt.

GG146
21.02.2009, 21:10
Diese Vorgehensweise ist viel zu kompliziert um je erfolgreich zu sein!

MfG
Alion


Ich versuche es trotzdem so. Wir können ja zweigleisig fahren: Ich bringe die Guten an einen Tisch und Sie polieren zwischenzeitlich allen Bösen die Fresse.

Mal sehen, was besser ankommt.

-jmw-
22.02.2009, 09:00
Falls Sie den speziellen Ansatz der Partei der Vernunft interessant finden, kann ich Ihnen gerne eine mail - addy per PN schicken. Einer der Akteure dort bereitet gerade ein Gründungstreffen vor, das hat er mir heute gemailt.
Ja, tun Sie das bitte, interessiert mich.

GG146
22.02.2009, 11:46
Ja, tun Sie das bitte, interessiert mich.

PN ist raus.

-jmw-
22.02.2009, 11:49
Besten Dank! :)

Alion
22.02.2009, 12:48
Ich versuche es trotzdem so. Wir können ja zweigleisig fahren: Ich bringe die Guten an einen Tisch und Sie polieren zwischenzeitlich allen Bösen die Fresse.

Mal sehen, was besser ankommt.


Mit genug "Guten" kann man Kreisverbände der etablierten Parteien die Mitgliederschwach sind einfach übernehmen. Hier beitet sich vor allem die FDP an.
Die meisten ihrer Kreisverbände haben weniger als 400 Mitglieder, mit 200 "Guten" hätte man hier eine satte Mehrheit.

Vorteile:
1. Man muß keine Partei neu gründen.
2. Man kann deren Parteiapparat nutzen.
3. Name ist etabliert und hat einen guten Ruf.
4. Keine Bedenken des Bürgers bezüglich Verfassungstreue.
5. Es lassen sich komunal leichter Koalitionen bilden.
6. Mit genug Parteieintritten kann man Leute bis in höchste Parteiämter auf Bundesebene durchboxen und erhält Gestaltungsspielräume.

Ich bin faul und der Meinung man sollte so ökonomisch vorgehen wie möglich.

Es ist leichter eine Partei zu übernehmen, als eine neu zu etablieren. Siehe die Übernahme der Grünen durch unsere "Muselfreunde". Ist doch schön, dass grün die Farbe des Islam ist.

MfG
Alion

elas
22.02.2009, 12:52
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

Das spricht vordergründig gegen das Globalisierungsgebot und für internationale Abschottung.

GG146
22.02.2009, 13:32
Mit genug "Guten" kann man Kreisverbände der etablierten Parteien die Mitgliederschwach sind einfach übernehmen. Hier beitet sich vor allem die FDP an.
Die meisten ihrer Kreisverbände haben weniger als 400 Mitglieder, mit 200 "Guten" hätte man hier eine satte Mehrheit.

Vorteile:
1. Man muß keine Partei neu gründen.
2. Man kann deren Parteiapparat nutzen.
3. Name ist etabliert und hat einen guten Ruf.
4. Keine Bedenken des Bürgers bezüglich Verfassungstreue.
5. Es lassen sich komunal leichter Koalitionen bilden.
6. Mit genug Parteieintritten kann man Leute bis in höchste Parteiämter auf Bundesebene durchboxen und erhält Gestaltungsspielräume.

Ich bin faul und der Meinung man sollte so ökonomisch vorgehen wie möglich.

Es ist leichter eine Partei zu übernehmen, als eine neu zu etablieren. Siehe die Übernahme der Grünen durch unsere "Muselfreunde". Ist doch schön, dass grün die Farbe des Islam ist.

MfG
Alion

Die Idee mit der FDP - Übernahme haben schon einmal Studenten und andere junge Leute in die Tat umzusetzen versucht. Das Establishment lässt sich aber nicht mal eben so einfach überrumpeln. Bei den etablierten Parteien heisst es: "wer zahlt, schafft an". Die sichern sich mit Geld und Beziehungen eine hinreichend grosse Parteisoldaten - Mannschaft, um gegen solche Überraschungen gefeit zu sein. Ausserdem lassen sich auch anfangs politisch ambitionierte Politikneulinge sehr oft korrumpieren, wenn sie erst einmal mit viel Geld und beruflichen Privlegien durch parteipolitische Einbindung Bekanntschaft gemacht haben.

Deshalb setze ich ausschließlich auf die noch nicht korrumpierten demokratisch fortschrittlichen Kleinparteien. Ein Bündnis auf Zeit auf der Grundlage eines gemeinsamen Nenners könnte möglicherweise lange genug resistent gegen die übliche Korrumpierung bleiben, um konkrete Ziele wie ein Verfassungsreferendum und / oder direktdemokratische Elemente auf Bundesebene mit Unterstützung der ausserparlamentarischen Demokratiebewegung ( z. B. http://www.mehr-demokratie.de u. v. a.) zu erreichen.

GG146
22.02.2009, 13:46
Das spricht vordergründig gegen das Globalisierungsgebot und für internationale Abschottung.

Jetzt habe ich so viel über Kleinparteien und Art. 146 GG hier geschrieben, dass ich schon total vergessen hatte, warum ich mir anfangs diesen thread hier ausgesucht hatte. Zum topic:

http://www.ngz-online.de/public/article/nachrichten/215999/Vom-Amtseid-und-dem-Freibrief-fuer-die-Politik.html

Der Herr Stohmann hat angetestet, welchen Wert für unsere Justiz ein Politiker - Amtseid hat. Ergebnis der Anzeige bei der STA Bonn:


"Der von dem Bundeskanzler und seinen Ministern zu leistende Amtseid, Artikel 64 in Verbindung mit Artikel 56 des Grundgesetzes ist ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren. Er wird von der Strafvorschrift des § 154 des Strafgesetzbuches nicht erfasst."


In Deutschland bestimmt eine ganz kleine Gruppe von Spitzenparteibuchkarrieristen, wer Bundesverfassungsrichter (und Bundespräsident) wird, was Staatsanwälte anzuklagen haben und welche Gesetze ihre parlamentarischen Diensboten abzunicken haben. Solche Strafanzeigen kann man sich also wirklich schenken.

Diese im internationalen Vergleich mangelhafte Gewaltenteilung ist auch ein Erbe der aussenpolitischen Sachzwänge der Zeit des kalten Krieges, als Deutschland nicht 100 %ig souverän nach aussen war. Da war Ruhe eben die erste Bürgerpflicht und alle Staatsmächtigen gemeinsam Sachwalter der existentiellen Interessen des geteilten, bedrohten und nicht uneingeschränkt handlungsfähigen deutschen Volkes. Diese Sachzwänge existieren nicht mehr, sind aber noch immer die politische Grundlage für die Einschränkung der inneren Souveränität der Deutschen gegenüber der eigenen politischen Klasse und für die unvollkommene Gewaltenteilung. Das ist der eigentliche Gegenstand der im Zusammenhang mit Artikel 146 GG offenen Fragen, nicht formaljuristische Fragen zum Verfassungscharakter des Grundgesetzes. Diese Diskussionen vernebeln nur das wirklich Wichtige: Das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, ewiges aber unvollendetes Verfassungsrecht.

Mariko
28.02.2009, 15:39
Jetzt habe ich so viel über Kleinparteien und Art. 146 GG hier geschrieben, dass ich schon total vergessen hatte, warum ich mir anfangs diesen thread hier ausgesucht hatte. Zum topic:

http://www.ngz-online.de/public/article/nachrichten/215999/Vom-Amtseid-und-dem-Freibrief-fuer-die-Politik.html

Der Herr Stohmann hat angetestet, welchen Wert für unsere Justiz ein Politiker - Amtseid hat. Ergebnis der Anzeige bei der STA Bonn:.



Jeder, der einmal ins Gesetz geschaut hat, weiß, dass der Amtseid ein Zeremonieneid ist und kein der Absicherung von Aussagen in einem Gerichtsverfahren dienender Eid im Sinne des Meineidtatbestandes. Dazu muss man keine Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft einreichen, das sollte auch so jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein:rolleyes:






In Deutschland bestimmt eine ganz kleine Gruppe von Spitzenparteibuchkarrieristen, wer Bundesverfassungsrichter (und Bundespräsident) wird, was Staatsanwälte anzuklagen haben und welche Gesetze ihre parlamentarischen Diensboten abzunicken haben. Solche Strafanzeigen kann man sich also wirklich schenken.

Diese im internationalen Vergleich mangelhafte Gewaltenteilung ist auch ein Erbe der aussenpolitischen Sachzwänge der Zeit des kalten Krieges, als Deutschland nicht 100 %ig souverän nach aussen war. Blablabla und so weiter und so fort



Völlig haltloses Gerede. Wenn man schon von "internationalem Vergleich" redet, sollte man den auch führen, dann sieht man nämlich, dass gerade diese Punkte (Zeremonieneid, Ernennung von höchsten Richtern) praktisch überall nach demselben oder vergleichbaren Muster gehandhabt werden...

bernhard44
28.02.2009, 18:33
Jeder, der einmal ins Gesetz geschaut hat, weiß, dass der Amtseid ein Zeremonieneid ist und kein der Absicherung von Aussagen in einem Gerichtsverfahren dienender Eid im Sinne des Meineidtatbestandes. Dazu muss man keine Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft einreichen, das sollte auch so jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein:rolleyes:


Völlig haltloses Gerede. Wenn man schon von "internationalem Vergleich" redet, sollte man den auch führen, dann sieht man nämlich, dass gerade diese Punkte (Zeremonieneid, Ernennung von höchsten Richtern) praktisch überall nach demselben oder vergleichbaren Muster gehandhabt werden...

eben nicht! Sonst würden diesen Punkt nicht so viele missinterpretieren. Außer natürlich
du, in deiner Selbstgefälligkeit und Arroganz!
Um solche (gewollten) Missverständnisse auszuräumen, sollte man in Zukunft auf solchen, Seriosität vorgaukelnden, Firlefanz verzichten.

Mariko
01.03.2009, 03:50
eben nicht! Sonst würden diesen Punkt nicht so viele missinterpretieren. Außer natürlich
du, in deiner Selbstgefälligkeit und Arroganz!
Um solche (gewollten) Missverständnisse auszuräumen, sollte man in Zukunft auf solchen, Seriosität vorgaukelnden, Firlefanz verzichten.


Wer sind denn diese "so vielen", die da irgendetwas falsch verstehen? Gerade solche, die nicht ins Gesetz geschaut und mal eine halbe Minute darüber nachgedacht haben.

Das ist kein Firlefanz, sondern einfach Teil einer feierlichen traditionellen Zeremonie. Ihr Rechten seid doch sonst immer so fürs Traditionelle...

GG146
02.03.2009, 21:55
Jeder, der einmal ins Gesetz geschaut hat, weiß, dass der Amtseid ein Zeremonieneid ist und kein der Absicherung von Aussagen in einem Gerichtsverfahren dienender Eid im Sinne des Meineidtatbestandes. Dazu muss man keine Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft einreichen, das sollte auch so jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein:rolleyes:









Völlig haltloses Gerede. Wenn man schon von "internationalem Vergleich" redet, sollte man den auch führen, dann sieht man nämlich, dass gerade diese Punkte (Zeremonieneid, Ernennung von höchsten Richtern) praktisch überall nach demselben oder vergleichbaren Muster gehandhabt werden...


Bei "Schall und Rauch" war kürzlich zu lesen, dass Forendestrukteure von den für das Internet zuständigen Stellen des Establishments je 75 Beiträgen, die unbequeme Entwicklungen in Internetdiskussionen blockieren, 300 € bekommen. Ich glaube recht wenig von dem, was auf dieser Verschwörungstheoretiker - Seite steht, aber das glaube ich tatsächlich. So gut kann ich bestimmte Erscheinungen auf politischen Internetforen mittlerweile einschätzen.

Mit internationalem Vergleich betr. Gewaltenteilung meinte ich übrigens so etwas hier:

http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdfarchiv/bund/2008-zfdd-1-unabhaengige-justiz.pdf

Zitat eines deutschen Richters:


Ich habe vor einigen Monaten auf einer Tagung europäischer Richter in Spanien erfahren, dass es dort in Spanien zwar Justizministerien gibt, dass sie aber keinerei Einfluss auf die Gerichte ausüben können. Sie sind nur für die Ausstattung der Justiz mit Sachmitteln zuständig und für das nichtrichterliche Personal der Gerichte. Der Tagungsreferent, ein spanischer Richter, stellte das als Selbstverständlichkeit für eine funktionierende Demokratie dar, die er nicht weiter zu begründen brauche. Alle anderen europäischen Richter nickten zustimmend, in ihren Ländern war es ähnlich. Ich kam mir in diesem Kreis wie ein Fremdkörper vor und hätte bald vor Staunen meinen Mund nicht mehr schließen können. Auf meinen verschüchterten Hinweis, dass es in Deutschland anders sei, tröstete mich ein Kollege aus Kopenhagen, in dem er mir sagte:
“Bei uns in Dänemark hatten wir das früher auch. Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir das abgestellt haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass Deutschland diese Missstände bald beendet. Schließlich ist Deutschland doch auch eine Demokratie…”

Ich habe mich richtig geschämt!

Wenigstens einer, der sich schämt.

Mariko
04.03.2009, 22:52
Bei "Schall und Rauch" war kürzlich zu lesen, dass Forendestrukteure von den für das Internet zuständigen Stellen des Establishments je 75 Beiträgen, die unbequeme Entwicklungen in Internetdiskussionen blockieren, 300 € bekommen. Ich glaube recht wenig von dem, was auf dieser Verschwörungstheoretiker - Seite steht, aber das glaube ich tatsächlich. So gut kann ich bestimmte Erscheinungen auf politischen Internetforen mittlerweile einschätzen.

Mit internationalem Vergleich betr. Gewaltenteilung meinte ich übrigens so etwas hier:

http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdfarchiv/bund/2008-zfdd-1-unabhaengige-justiz.pdf

Zitat eines deutschen Richters:



Wenigstens einer, der sich schämt.



Die Sache ist nur, die Rechtslage ist diesbezüglich in Deutschland nicht anders. Auch hierzulande hat ein Justizminister kein Recht, sich in Gerichtsverfahren einzumischen o.ä. Möglicherweise hat dieser zitierte Richter persönlich Erfahrungen gemacht, wo sich ein Minister in seine Urteilsfindung einschalten wollte. Solche Versuche der politischen Einflussnahme finden aber natürlich in anderen Ländern (z.Bsp. Spanien, Stichwort: Anschläge von Madrid) auch immer wieder statt.

GG146
04.03.2009, 23:15
Die Sache ist nur, die Rechtslage ist diesbezüglich in Deutschland nicht anders. Auch hierzulande hat ein Justizminister kein Recht, sich in Gerichtsverfahren einzumischen o.ä. Möglicherweise hat dieser zitierte Richter persönlich Erfahrungen gemacht, wo sich ein Minister in seine Urteilsfindung einschalten wollte. Solche Versuche der politischen Einflussnahme finden aber natürlich in anderen Ländern (z.Bsp. Spanien, Stichwort: Anschläge von Madrid) auch immer wieder statt.

Haben Sie den verlinkten Text nicht gelesen? Sehen Sie sich vor, mir sind hier seltsame Gestalten aufgefallen, die einen ganz schnell der Dyslexie zeihen...

hier noch einmal der entscheidende Auszug aus dem Text, nur die wichtigen Stellen fettgedruckt:


Ich habe vor einigen Monaten auf einer Tagung europäischer Richter in Spanien erfahren, dass es dort in Spanien zwar Justizministerien gibt, dass sie aber keinerei Einfluss auf die Gerichte ausüben können. Sie sind nur für die Ausstattung der Justiz mit Sachmitteln zuständig und für das nichtrichterliche Personal der Gerichte. Der Tagungsreferent, ein spanischer Richter, stellte das als Selbstverständlichkeit für eine funktionierende Demokratie dar, die er nicht weiter zu begründen brauche. Alle anderen europäischen Richter nickten zustimmend, in ihren Ländern war es ähnlich. Ich kam mir in diesem Kreis wie ein Fremdkörper vor und hätte bald vor Staunen meinen Mund nicht mehr schließen können. Auf meinen verschüchterten Hinweis, dass es in Deutschland anders sei, tröstete mich ein Kollege aus Kopenhagen, in dem er mir sagte:
“Bei uns in Dänemark hatten wir das früher auch. Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir das abgestellt haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass Deutschland diese Missstände bald beendet. Schließlich ist Deutschland doch auch eine Demokratie…”

Ich habe mich richtig geschämt!

Alles total normal und auf internationalem Standard bei uns, ja?

Mariko
05.03.2009, 12:54
Haben Sie den verlinkten Text nicht gelesen? Sehen Sie sich vor, mir sind hier seltsame Gestalten aufgefallen, die einen ganz schnell der Dyslexie zeihen...

hier noch einmal der entscheidende Auszug aus dem Text, nur die wichtigen Stellen fettgedruckt:



Alles total normal und auf internationalem Standard bei uns, ja?



???

Ich habe genau diese fett markierten Zeilen doch schon aufgegriffen und klargestellt, dass das selbstverständlich auch in Deutschland die bestehende Rechtslage ist. Auch hierzulande können Justizminister de jure keinen Einfluss auf Gerichtsentscheidungen nehmen.

GnomInc
05.03.2009, 12:56
???

Ich habe genau diese fett markierten Zeilen doch schon aufgegriffen und klargestellt, dass das selbstverständlich auch in Deutschland die bestehende Rechtslage ist. Auch hierzulande können Justizminister de jure keinen Einfluss auf Gerichtsentscheidungen nehmen.

Gewiss. Glaub nur an die Propaganda.

Was in Hinterzimmern über " Dienstlaufbahnen " bewegt wird , zählt ja nicht.:))

GG146
05.03.2009, 14:07
???

Ich habe genau diese fett markierten Zeilen doch schon aufgegriffen und klargestellt, dass das selbstverständlich auch in Deutschland die bestehende Rechtslage ist. Auch hierzulande können Justizminister de jure keinen Einfluss auf Gerichtsentscheidungen nehmen.

Davon war in der zitierten Unterhaltung auch überhaupt nicht die Rede. Es ging da um den Einfluss von Politikern auf die Organsation der Rechtspflege und die Besetzung von Richterämtern. Die Krönung hierzulande ist, dass die kleine Gruppe von Spitzenparteibuchkarrieristen über ihre paar hundert armseligen parlamentarischen Dienstboten auch noch die Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes per Parteibuchproporz und u. a. nach Meriten auf eigenen Parteibuchkarrierewegen der Richterkandaten in der Politik selbst vornehmen kann. Den Bundespräsidenten kungelt dieselbe kleine Truppe dann auch noch aus. Wenn da überhaupt ausserhalb des kleinen Kreises noch jemand Einfluss nehmen kann, dann bestimmt nicht der vorgebliche Volkssouverän, sondern allenfalls die Entscheidungsträger aus der Managerklasse, mit denen die kleine Führungstruppe hier personell verquickt ist.

Ein Richter, der das richtig überschaut und bewertet, schämt sich natürlich im unmittelbaren Vergleich mit Vertretern einer echten klassischen Verfassungsdemokratie.

Das ist dieses Land nämlich nicht, das ist nur eine "Demokratie light", eben das, was die Deutschen an Demokratie verdienen. Ein Volk, dass sich mehrheitlich seit Jahrhunderten unabhängig vom aktuellen Ausmaß der allgemeinen Volksverarschung durch die politische Klasse in der besten aller Welten wähnt, weil nur Unbotmäßige und Chaoten was anderes behaupten, das muss eben immer wieder von neuem die Kosten tragen, die leicht für dumm zu verkaufende Menschen eben tragen müssen.

P. S. Aktuell hat die kleine Handvoll Machtmenschen, denen die deutschen Pseudodemokraten wie Hündchen hinterherdackeln (aktuelle Hundesteuer: 500 Milliarden für den finanzpolitischen Genius der Machtmenschen) Frau Zypries als kommende Verfassungsrichterin ausgekungelt. Die kann dann den Gesetzesmurks, den sie selbst angerichtet hat, für verfassungsrechtlich unbedenklich erklären.

Mariko
05.03.2009, 14:35
Davon war in der zitierten Unterhaltung auch überhaupt nicht die Rede. Es ging da um den Einfluss von Politikern auf die Organsation der Rechtspflege und die Besetzung von Richterämtern. Die Krönung hierzulande ist, dass die kleine Gruppe von Spitzenparteibuchkarrieristen über ihre paar hundert armseligen parlamentarischen Dienstboten auch noch die Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes per Parteibuchproporz und u. a. nach Meriten auf eigenen Parteibuchkarrierewegen der Richterkandaten in der Politik selbst vornehmen kann. Den Bundespräsidenten kungelt dieselbe kleine Truppe dann auch noch aus. Wenn da überhaupt ausserhalb des kleinen Kreises noch jemand Einfluss nehmen kann, dann bestimmt nicht der vorgebliche Volkssouverän, sondern allenfalls die Entscheidungsträger aus der Managerklasse, mit denen die kleine Führungstruppe hier personell verquickt ist.



Wie werden denn oberste Richter in anderen Staaten bestimmt? Auch nicht in Volksabstimmungen, wie Du wohl weißt...

Mariko
05.03.2009, 14:44
Gewiss. Glaub nur an die Propaganda.

Was in Hinterzimmern über " Dienstlaufbahnen " bewegt wird , zählt ja nicht.:))



Lies richtig. Ich sprach von der Rechtslage, was in der Praxis dann tatsächlich abläuft, ist natürlich eine andere Frage. Das ist aber nunmal überall so, und selbstredend gibt es auch z.Bsp. in Spanien Seilschaften und Versuche der Einflussnahme auf die Justiz. Spanien, Frankreich etc. als edle Sauberstaaten hinzustellen und Deutschland demgegenüber als tiefsten Korruptionssumpf, ist völlig albern.

GG146
05.03.2009, 15:06
Wie werden denn oberste Richter in anderen Staaten bestimmt? Auch nicht in Volksabstimmungen, wie Du wohl weißt...

Nur in den USA und wenigen anderen Staaten auf lokaler Ebene.

Hierzulande hat aber ein ganz kleiner Kreis von Personen überall das lezte Wort, wer die Bundesverfassungsrichter aus politisch ihm nahestehenden Fachleuten auswählen kann, hat die ganze Justiz unter Kontrolle. Die angeblich so unabhängigen Abgeordneten machen auch, was die kleine Truppe will - sonst ist der Listenplatz weg - und der Wähler hat auch keinen Einfluss darauf, wer auf der Liste steht.

Eine Pseudodemokratie.

Und Du verkündest hier die typisch deutsche beste aller Welten. Ich finde das so armselig, dass ich das beim besten Willen nicht mehr in Worte fassen kann. Lassen wir es also dabei.

Mariko
05.03.2009, 16:41
Nur in den USA und wenigen anderen Staaten auf lokaler Ebene.

Hierzulande hat aber ein ganz kleiner Kreis von Personen überall das lezte Wort, wer die Bundesverfassungsrichter aus politisch ihm nahestehenden Fachleuten auswählen kann, hat die ganze Justiz unter Kontrolle. Die angeblich so unabhängigen Abgeordneten machen auch, was die kleine Truppe will - sonst ist der Listenplatz weg - und der Wähler hat auch keinen Einfluss darauf, wer auf der Liste steht.

Eine Pseudodemokratie.

Und Du verkündest hier die typisch deutsche beste aller Welten. Ich finde das so armselig, dass ich das beim besten Willen nicht mehr in Worte fassen kann. Lassen wir es also dabei.



Ich verkünde gar nichts, ich relativiere nur deine überzogene und unverhältnismäßige Kritik. Du verkündest hier forentypisch die schlechteste aller Welten, und das ist so nunmal faktisch unhaltbar.

Dass man die Justiz kontrollieren könnte, indem man "seine" Favoriten z.Bsp. im BVerfG platziert, die dann immer so entscheiden, wie man es gerne hätte, ist erwiesenermaßen Unsinn. Oft genug entscheiden Richter schließlich anders als politisch gewünscht.

bernhard44
05.03.2009, 16:44
Ich verkünde gar nichts, ich relativiere nur deine überzogene und unverhältnismäßige Kritik. Du verkündest hier forentypisch die schlechteste aller Welten, und das ist so nunmal faktisch unhaltbar.

Dass man die Justiz kontrollieren könnte, indem man "seine" Favoriten z.Bsp. im BVerfG platziert, die dann immer so entscheiden, wie man es gerne hätte, ist erwiesenermaßen Unsinn. Oft genug entscheiden Richter schließlich anders als politisch gewünscht.

warum gibt es eigentlich sooooooo wenig User, die dir mal recht geben?
Mal darüber nachgedacht?;)

Mariko
05.03.2009, 16:49
warum gibt es eigentlich sooooooo wenig User, die dir mal recht geben?
Mal darüber nachgedacht?;)



Warum wohl? Das liegt natürlich an der Klientel dieses Forums. In anderen Foren liege ich mit meinen Beiträgen voll im Mainstream...

GG146
05.03.2009, 20:21
Ich verkünde gar nichts, ich relativiere nur deine überzogene und unverhältnismäßige Kritik. Du verkündest hier forentypisch die schlechteste aller Welten, und das ist so nunmal faktisch unhaltbar.

Dass man die Justiz kontrollieren könnte, indem man "seine" Favoriten z.Bsp. im BVerfG platziert, die dann immer so entscheiden, wie man es gerne hätte, ist erwiesenermaßen Unsinn. Oft genug entscheiden Richter schließlich anders als politisch gewünscht.


Sie entscheiden oft anders als ein Teil der politischen Klasse, der sie selbst zugehören, das wünscht. Das ist eine wichtige Funktion des BVerfG: ein internes Schiedsgericht, deswegen wird die Besetzung ja nach Parteibuchproporz austariert.

Wenn aber die etablierten Parteien insgesamt oder jedenfalls fast alle einer Meinung sind, dann hält das Gericht immer mit den Politikern gegen das Volk und im Zweifel auch gegen den Wesenskern von Verfassungspostulaten zusammen.

Ein Extrembeispiel ist das Urteil zu den Alteigentümern von Grundstücken und Unternehmen in den neuen Bundesländern, die die Kohlregierung unbedingt rasieren wollte und dafür die erbärmliche und abgrundtief peinliche Lügengeschichte mit dem sowjetischen Junktim erfunden hat. Dass sie damit beim BVerfG durchgekommen ist, hat dieses Gericht für mich endgültig entehrt. Die Begründung ist so hahnebüchend schlecht, dass die Konspiration gegen das Rechtsstaatsprinzip an der Stelle geradezu offenkundig wird. Bei ähnlicher Interessenlage läuft das aber genauso.

Mariko
23.03.2009, 09:53
Doch. Indirekt & direkt. Auf Zeit. Nennt sich D E M O K R A T I E.



Aha. Und in welchem Staat werden oberste Richter direkt gewählt?

GG146
23.03.2009, 12:16
Aha. Und in welchem Staat werden oberste Richter direkt gewählt?

In den USA und der Schweiz werden wenigstens regional Richter vom Volk gewählt. Die präjudizierende Wirkung amerikanischer Urteile erzeugt dabei eine ähnliche demokratische Legitimation der judikativen Gewalt, wie es die Direktwahl von Bundesrichtern tun würde.


Zu diesem Thema passend ein Aufsatz zur Richterwahl in den USA, der Schweiz und Deutschland:

Auszug:

Sagten Sie etwa Rechtsstaat? Deutsche können gar keinen Rechtsstaat betreiben, weil sie, wie die berüchtigten Milgram-Versuche "Bedenkenloser Gehorsam" über Jahrzehnte ergebnisgleich beweisen, als stammesgeschichtlichen Erbmangel 30% weniger Unrechtsbewußtsein bei Unrecht empfinden als andere Völker. Bei Staatsgewaltdienern fallen weitere 30% hierarchischem Druck (push) von oben zum Opfer, und bei Parteigenossen (PG) reißt die enthemmende Gier (pull) nach Mitläuferlohn in Form früher, hoher, unkündbarer Staatsstellen das letzte Drittel normalen Unrechtsbewußtseins hinweg. Da z.Z. alles "Recht" vom Staat und seinen PG-Gewalthabern ausgeht, haben wir also einen Null-Rechts-Staat. Einen wenigstens 2/3-Rechtsstaat, sowieso das deutsche Maximum, s.o., können wir nur erreichen, wenn wir die Unrechtsgeneratoren Staat und Parteien abschalten und unser Recht ausschließlich von uns jederzeit kündbaren Nicht-PG anvertrauen, d.h. alle Rechtsprecher und -anwender nur aus unserer Mitte, nur auf Zeit und nur unmittelbar selber wählen, weil nur staatsfreie Nicht-PG Recht von Unrecht noch in etwa unterscheiden können. Die gegenwärtigen Zustände Deutschlands bedeuten völligen Verlust der Rechtssicherheit, wie der Volksmund sagt: "Recht ist Glückssache", "Recht haben und bekommen sind zweierlei" "Wer einen Aal beim Schwanz und Richter faßt bei Worten, wie feste der gleich packt, hält nichts an beiden Orten“ oder Bärbel Bohley: "Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat". Staatsgewaltdiener mit und ohne Robe teilen aus, was sie für Recht halten: es ist weder immer Unrecht noch natürlich immer Recht, sondern unvorhersehbar zufällig mal das eine, mal das andere, weil sie es ja nicht unterscheiden können, so wie eine (rechts-)blinde Henne mal auf ein Korn pickt und mal daneben. Da viele Rechtsstreite zweipolige Nullsummenspiele sind (was der eine verliert, gewinnt der andere), liegt die Rechtstrefferquote nahe 50%, das entspricht bei Ja-Nein-Prüfungsfragen der sogenannten Schimpansenebene, d.h. dem Ergebnis, das jeder Affe, der nur weiß, daß er bei jeder Frage ein Kreuz machen muß, mit reiner Wahrscheinlichkeit erzielt und das zur Bewertung menschlicher Leistung als Ausgangspunkt und unterste Stufe anzusetzen ist. Ein Rechtslehrer, soweit nicht PG, kann, wenn Art. 5(3)1 GG verwirklicht ist, selber bis zum 2/3-Rechts-Besitzer aufsteigen, aber nur die Verfahren zum Recht, nicht jedoch inhaltliches Recht, Rechtsempfinden oder Rechtssicherheit als solche weitergeben, so daß seine Zöglinge als PG mit Staatsgewalt den selben Null-Rechts-Staat weiter so betreiben, der gegen Belehrung oder gar Selbstumwälzung zum 2/3-Rechtsstaat gefeit ist.


Quelle:

http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/109064.html

Im politischen Programm meines Vereins ist die Wahl des Bundespräsidenten und der Verfassungsrichter unabhängig von den Sachwaltern der legislativen und exekutiven Gewalt der Dreh- und Angelpunkt. Ohne saubere Gewaltenteilung wird es für dieses Land nur noch bergab gehen. Die bisherige "Konsensgesellschaft" hat sich nur für Zeiten des Wiederaufbaus und der äusseren Bedrohung im kalten Krieg bewährt. Eine dauerhafte Friedensordnung in Zeiten gesättigter Märkte und ständiger Umverteilung von unten nach oben ist so nicht möglich.

Mariko
23.03.2009, 15:34
In den USA und der Schweiz werden wenigstens regional Richter vom Volk gewählt. Die präjudizierende Wirkung amerikanischer Urteile erzeugt dabei eine ähnliche demokratische Legitimation der judikativen Gewalt, wie es die Direktwahl von Bundesrichtern tun würde.


Zu diesem Thema passend ein Aufsatz zur Richterwahl in den USA, der Schweiz und Deutschland:

Auszug:

Sagten Sie etwa Rechtsstaat? Deutsche können gar keinen Rechtsstaat betreiben, weil sie, wie die berüchtigten Milgram-Versuche "Bedenkenloser Gehorsam" über Jahrzehnte ergebnisgleich beweisen, als stammesgeschichtlichen Erbmangel 30% weniger Unrechtsbewußtsein bei Unrecht empfinden als andere Völker. Bei Staatsgewaltdienern fallen weitere 30% hierarchischem Druck (push) von oben zum Opfer, und bei Parteigenossen (PG) reißt die enthemmende Gier (pull) nach Mitläuferlohn in Form früher, hoher, unkündbarer Staatsstellen das letzte Drittel normalen Unrechtsbewußtseins hinweg. Da z.Z. alles "Recht" vom Staat und seinen PG-Gewalthabern ausgeht, haben wir also einen Null-Rechts-Staat. Einen wenigstens 2/3-Rechtsstaat, sowieso das deutsche Maximum, s.o., können wir nur erreichen, wenn wir die Unrechtsgeneratoren Staat und Parteien abschalten und unser Recht ausschließlich von uns jederzeit kündbaren Nicht-PG anvertrauen, d.h. alle Rechtsprecher und -anwender nur aus unserer Mitte, nur auf Zeit und nur unmittelbar selber wählen, weil nur staatsfreie Nicht-PG Recht von Unrecht noch in etwa unterscheiden können. Die gegenwärtigen Zustände Deutschlands bedeuten völligen Verlust der Rechtssicherheit, wie der Volksmund sagt: "Recht ist Glückssache", "Recht haben und bekommen sind zweierlei" "Wer einen Aal beim Schwanz und Richter faßt bei Worten, wie feste der gleich packt, hält nichts an beiden Orten“ oder Bärbel Bohley: "Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat". Staatsgewaltdiener mit und ohne Robe teilen aus, was sie für Recht halten: es ist weder immer Unrecht noch natürlich immer Recht, sondern unvorhersehbar zufällig mal das eine, mal das andere, weil sie es ja nicht unterscheiden können, so wie eine (rechts-)blinde Henne mal auf ein Korn pickt und mal daneben. Da viele Rechtsstreite zweipolige Nullsummenspiele sind (was der eine verliert, gewinnt der andere), liegt die Rechtstrefferquote nahe 50%, das entspricht bei Ja-Nein-Prüfungsfragen der sogenannten Schimpansenebene, d.h. dem Ergebnis, das jeder Affe, der nur weiß, daß er bei jeder Frage ein Kreuz machen muß, mit reiner Wahrscheinlichkeit erzielt und das zur Bewertung menschlicher Leistung als Ausgangspunkt und unterste Stufe anzusetzen ist. Ein Rechtslehrer, soweit nicht PG, kann, wenn Art. 5(3)1 GG verwirklicht ist, selber bis zum 2/3-Rechts-Besitzer aufsteigen, aber nur die Verfahren zum Recht, nicht jedoch inhaltliches Recht, Rechtsempfinden oder Rechtssicherheit als solche weitergeben, so daß seine Zöglinge als PG mit Staatsgewalt den selben Null-Rechts-Staat weiter so betreiben, der gegen Belehrung oder gar Selbstumwälzung zum 2/3-Rechtsstaat gefeit ist.


Quelle:

http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/109064.html

Im politischen Programm meines Vereins ist die Wahl des Bundespräsidenten und der Verfassungsrichter unabhängig von den Sachwaltern der legislativen und exekutiven Gewalt der Dreh- und Angelpunkt. Ohne saubere Gewaltenteilung wird es für dieses Land nur noch bergab gehen. Die bisherige "Konsensgesellschaft" hat sich nur für Zeiten des Wiederaufbaus und der äusseren Bedrohung im kalten Krieg bewährt. Eine dauerhafte Friedensordnung in Zeiten gesättigter Märkte und ständiger Umverteilung von unten nach oben ist so nicht möglich.




Eine Direktwahl von Richtern ist mit deren Unabhängigkeit allerdings kaum zu vereinbaren. Ich verzichte lieber auf direkte demokratische Legitimation als auf Kompetenz und Unabhängigkeit.

GG146
23.03.2009, 17:33
Eine Direktwahl von Richtern ist mit deren Unabhängigkeit allerdings kaum zu vereinbaren. Ich verzichte lieber auf direkte demokratische Legitimation als auf Kompetenz und Unabhängigkeit.

Klicken Sie meine Internetseite an, wir haben uns über die Austarierung dieser widerstreitenden Interessen viele Gedanken gemacht. Jedenfalls ist die derzeitige Lösung, sogar Verfassungsrichter von der kleinen Zahl von Spitzenparteibuchkarrieristen mit angeschlossenem parlamentarischen Personal, die hier ohnehin schon alles bestimmt, auskungeln zu lassen, die schlechtestmögliche Variante. Die Gewaltenteilung in diesem Land funktioniert definitiv so nicht, das hat verheerende Folgen für Volk und Verfassung.

GG146
17.04.2009, 13:54
Die Direktwahl von erstinstanzlichen Richtern durch die lokale Bevölkerung ist tatsächlich etwas problematisch, das Recht muss auch manchmal gegen den Mehrheitswillen durchgesetzt werden.

Aber Verfassungsrichter, die von den gleichen wenigen Spitzenparteibuchkarrieristen ausgekungelt werden, die hier sowieso alles bestimmen, sind ein Unding. Da muss es eine andere Lösung geben.

McDuff
22.04.2009, 05:47
Ein weiterer Schritt zu einer echten Demokratie wäre auch die Direktwahl von Abgeordneten. Die unseligen Leistenplätze führen nur zu oft dazu, daß volksferne Parteifunktionäre auf Parlamentssitze gehievt werden, auf die sie kein Mensch mit auch nur einem Funken Hirn gewählt hätte. Siehe z.B. Missfelder.

GG146
22.04.2009, 17:21
Recht IST der Mehrheitswille. Nach wessen credo will hier wer wem vormachen, verzicht auf Recht und Freiheit würden eben diese bringen ...

Es gibt übergeordnetes Recht, das überhaupt keinem menschlichen Willen zur Disposition steht. Das fängt mit unserem "ewigen Grundrecht" (Art. 79 Abs. 3 GG) an und hört in quasi - naturrechtlichen Dimensionen auf, der Grundsatz z. B., dass Verträge eingehalten werden müssen (pacta sunt sevanda) ist zwar normiert, müsste er aber gar nicht sein, weil er sich naturgesetzlich - logisch aus dem Wesen des Rechts ergibt.

Eine demokratische Gemeinschaft kann auch aus Räubern oder Piraten bestehen, was die beschliessen - z. B. das nächste Überfallziel - ist demokratisch beschlossen, aber kein Recht in irgendeinem Sinne des Begriffes.

GG146
22.04.2009, 17:26
Ein weiterer Schritt zu einer echten Demokratie wäre auch die Direktwahl von Abgeordneten. Die unseligen Leistenplätze führen nur zu oft dazu, daß volksferne Parteifunktionäre auf Parlamentssitze gehievt werden, auf die sie kein Mensch mit auch nur einem Funken Hirn gewählt hätte. Siehe z.B. Missfelder.

Ganz ohne Listen funktioniert nur ein reines Mehrheitswahlrecht wie z. B. in England. Dann muss man aber mit dem Nachteil klarkommen, dass die Mehrzahl der Stimmen meist unter den Tisch fällt, wenn ein Abgeordeter in einem Wahlkreis knapp 40 % erzielt, ist er der einzige Vertreter aller Bürger dieses Wahlkreises, auch der 60 %, die einen anderen von mehreren Kandidaten gewählt haben.

Das kann natürlich funktionieren, aber es widerspricht dem traditionellen Demokratieverständnis in Deutschland und wäre hier sehr schwer zu vermitteln bzw. durchzusetzen.

Übrigens ist Herr Mißfelder für meinen Wahlkreis zuständig, wenn ich CDU - Wähler wäre, dann an diesem Wohnort nur per Zweitstimme. Bei dem Typ stehen mir die Nackenhaare zu Berge, wenn ich den nur im Fernsehen sehe, zum Glück gibt`s Fernbedienungen.

chrash
23.04.2009, 15:55
Alle Macht geht vom Volke aus heißt genau was ?

Menschen, die auf Demokratie verzichten, verzichten auch auf ihre Freiheit.

Welche Freiheit meinst du denn? Hier wird mittlerweile doch alles reglementiert. Die Freiheit zum atmen hast du noch, wie lange?

Mariko
23.04.2009, 16:04
Alle Macht geht vom Volke aus heißt genau was ?

Menschen, die auf Demokratie verzichten, verzichten auch auf ihre Freiheit.



Das Volk besteht aber zu einem nicht unerheblichen Teil aus Personen, die ihre Bildung aus der BILD beziehen. Da würde dann jeder Richter abgewählt, der nicht bei jedem Delikt die Höchststrafe vehängt u.ä. Das Rechtsstaatsgebot würde so zur Farce. Mir ist Demokratie nur insoweit Recht, sls sie die Übergänge zwischen verschiedenen Regierungen regelt und es so nicht so leicht zu einer dauerhaften Herrschaft einer Einzeperson oder Clique kommen kann. Aber jeden Richter, Polizeichef etc. wählen zu lassen ist Schwachsinn. Auf solche Positionen gehören kompetente Fachleute, und keine Populisten.
Genauso sind Volksentscheide über konkrete Gesetzesvorhaben mehrheitlich Quatsch, weil der Durchschnittswähler keine Ahnung hat, über was er da im Einzelnen entscheidet.

chrash
23.04.2009, 16:11
Aber jeden Richter, Polizeichef etc. wählen zu lassen ist Schwachsinn. Auf solche Positionen gehören kompetente Fachleute, und keine Populisten.


Oder wie bei den höchsten Richtern im Staat, da ist das Parteibuch kompetent.

Mariko
23.04.2009, 16:14
Ganz ohne Listen sieht es das GG vor. GENAU so stehts im Art. 38 GG.
Nur unlegitimierte Staatsoberhäupter könnten sich überhaupt so einen Art. 56 GG erlauben, wo "Meineide" an der Tagesordnung sind.



Es wäre mir neu, dass in Art. 38 GG der Zusatz "Ganz ohne Listen" enthalten wäre.
Der Eid in Art. 56 ist ein reiner Zeremonieneid und kein Eid i.S.d. § 154 StGB , der der Sicherung der Beweisaufnahme in einem (Gerichts-)Verfahren dient. Das sollte man aber wissen.

Mariko
23.04.2009, 16:20
Oder wie bei den höchsten Richtern im Staat, da ist das Parteibuch kompetent.


Natürlich spielt das eine Rolle. Aber diejenigen, die in diesen Gremien in den engeren Kreis der Kandidaten kommen, haben auch alle vorzügliche Referenzen. Mir ist der jetzige Zustand jedenfalls allemal lieber als wenn im BVerfG irgendwelche juristisch Drittklassigen säßen, die aber dafür die Wertvorstellungen der BILD-Leserschaft repräsentieren.

GG146
23.04.2009, 16:43
Unlogisch. Denn diese Gedankenspielerei bezieht sich nur auf ein mögl. Außenverhältnis. Im Innenverhältnis würden sich die Piraten sehr wohl an ihre Gesetze und Normen halten und jeden wahrscheinlich aus ihrer Mitte nehmen (entfernen), der dagegen verstieße.

Innenverhältnis / Aussenverhältnis kann man bei grundsätzlichen Rechtsstaatsfragen nicht trennen. Die erstaunlichste Verbrecherbande der Geschichte, die demokratisch - sogar verfassungsdemokratisch - organisiert war, war Captain Morgans (http://www.prosieben.de/lifestyle_magazine/galileo/spezial/karibik/) Piratenstaat auf der ile a vache bei Haiti. Die haben sich trotz des für diese Zeit unglaublich modernen Staatswesens nach dem ersten Misserfolg gegenseitig zerfleischt, eine Verbrecherkultur kann auch keinen inneren Frieden wahren.

GG146
23.04.2009, 16:51
Das Volk besteht aber zu einem nicht unerheblichen Teil aus Personen, die ihre Bildung aus der BILD beziehen. Da würde dann jeder Richter abgewählt, der nicht bei jedem Delikt die Höchststrafe vehängt u.ä. Das Rechtsstaatsgebot würde so zur Farce. Mir ist Demokratie nur insoweit Recht, sls sie die Übergänge zwischen verschiedenen Regierungen regelt und es so nicht so leicht zu einer dauerhaften Herrschaft einer Einzeperson oder Clique kommen kann. Aber jeden Richter, Polizeichef etc. wählen zu lassen ist Schwachsinn. Auf solche Positionen gehören kompetente Fachleute, und keine Populisten.
Genauso sind Volksentscheide über konkrete Gesetzesvorhaben mehrheitlich Quatsch, weil der Durchschnittswähler keine Ahnung hat, über was er da im Einzelnen entscheidet.

Die allerobersten politischen Verantwortungsträger werden doch von diesem Deiner Meinung nach saublöden Volk gewählt. Deine Argumente sind gegen die Demokratie an sich gerichtet, nicht gegen die direkte Demokratie im Speziellen.

Der Gegensatz zwischen Richterwahl durch das Volk und Qualitätssicherung ist übrigens auflösbar, das ist in dem Haupttext meiner Seite beschrieben.

Ausserdem ist die Richterwahl nach Parteibuchgesichtspunkten durch das kleine Grüppchen von Spitzenparteibuchkarrieristen mit angeschlossenem parlamentarischen Dienstpersonal, das hier alles bestimmt, auch nicht immer mit personeller Qualitätsoptimierung vereinbar. Derzeit wird sogar Frau Zypries als Verfassungsrichterin gehandelt, Hauptsache das Parteibuch stimmt.

Weniger Demokratie als hier ist nur noch in totalitären Systemen denkbar.

McDuff
24.04.2009, 05:53
Richtig. Genau so, wie es Art. 38 GG vorschreibt. Allerdings verstand man es mit dem Bundeswahlgesetz von 1956 den "Wähler" auszuhebeln und den Art. 38 GG

Im Aushebeln von GG und Bürgerrechten sind die Politruks einfach Spitze.

GG146
25.04.2009, 12:33
Seit wann hat der Vorgang des "Kreuzchen machens" einen Einfluß auf die Gegebenheiten hier im "Lande" oder meine pers. Situation ?

Ein Politiker, der sich mittels 30 - 40 Nebentätigkeiten einen Platz auf der Liste erkaufen muß, wird sich kaum von dem "Pöbel mit der Erststimme" aufhalten lassen.

Der gr. Kommentar zum Art. 56 GG zeigt es ganz klar auf, dass sich eine Gruppe unantastbar oberhalb der Masse bewegen kann und sich durch die für sich selbst kreierten Gesetze jeder "normalen" Gesetzbarkeit entzieht, egal wie du es schön zu reden versuchst.

Demokratie ist etwas völlig anderes.

Ja eben, deswegen braucht es ja auch direktdemokratische Elemente und ein schärferes Bewusstsein der Wähler und Abstimmenden dafür, dass sie selbst das letzte Wort haben und dass es nicht naturgesetzlich unvermeidbar ist, dass sich "oben" irgendjemand seiner Verantwortung vor dem Gesetz entzieht. Der Zustand ist nicht von aussen aufgezwungen, den haben wir uns selbst zusammengewählt.

GG146
11.07.2009, 22:28
Dieser Beitrag wurde von wtf gelöscht. Grund: user terminated

Na ja, für die Eliminierung von Verfassungsfeinden ist jeder Terminator gut genug.

Verrari
12.07.2009, 20:03
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

Amtseid ist die Steigerung von Meineid!!

GG146
15.07.2009, 21:52
Amtseid ist die Steigerung von Meineid!!

Gut gebrüllt, Löwe...

Und jetzt?

Margrit
26.09.2010, 14:26
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)



in dem Moment wo unsere Drecksäcke diesen Eid sprechen, ist er schon ein Meineid

Aloisius
25.11.2012, 22:54
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
Mudd das nicht inzwischen heißen "sowahr mir Allah helfe"

Flüchtling
11.07.2022, 09:16
Um beim Zofftopicminimieren zu helfen, dies https://politikforen.net/showthread.php?147237-Krisenherd-Ukraine&p=11242845&viewfull=1#post11242845
nach hier:


Herumgeschwöre: Wenn gleiche Maßstäbe für alle anlegegt würden, gemessen an den Idolen: Bei BRD-Politikern gilt der sogenannte Amtseid lediglich als "unverbindliche Absichtserklärung".


Ganz sicher nicht!

Siehe u. a.:

[...]
Bereits im Jahr 2000*berichtete der Spiegel*über einen engagierten Bürger, der den ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl wegen Meineides belangt sehen wollte. Nach vielen Versuchen schließlich das ernüchternde Ergebnis:

Der Amtseid ist eine politische Absichtserklärung und sonst gar nichts.

Mögliche rechtliche Folgen, wie sie von aktuell von vielen wegen vermeintlichen Eidbruchs von Politikern gefordert werden, gibt es nicht.[...]

https://philosophia-perennis.com/2017/01/08/amtseid-abschaffen/

Bruddler
11.07.2022, 09:30
Weil es kein Schwur im Rechtssinne ist, sondern ein Gelöbnis.

Die Volksvertreter schei..en oder treten auf uns - so ist es.

Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG ist in etwa so "verbindlich":fizeig: wie der Schriftzug am Berliner Reichstag...
"DEM DEUTSCHEN VOLKE"

herberger
11.07.2022, 09:42
"Und Schaden vom Deutschen Volk zu nehmen"! Es ist mir nicht bekannt ob sich bei der Vereidigung ein Politiker mal vor Lachen eingepinkelt hat.

Diese Heinis, sie vergessen nie zum Ramadan pünktlich zu gratulieren, aber so wahr mir Gott helfe bei ihrer Vereidigung wird verweigert.

Bruddler
11.07.2022, 14:36
"Und Schaden vom Deutschen Volk zu nehmen"! Es ist mir nicht bekannt ob sich bei der Vereidigung ein Politiker mal vor Lachen eingepinkelt hat.

Diese Heinis, sie vergessen nie zum Ramadan pünktlich zu gratulieren, aber so wahr mir Gott helfe bei ihrer Vereidigung wird verweigert.

Mit unserem Gott wollen sie scheinbar nix zu tun haben (?)...

kotzfisch
11.07.2022, 17:10
"Und Schaden vom Deutschen Volk zu nehmen"! Es ist mir nicht bekannt ob sich bei der Vereidigung ein Politiker mal vor Lachen eingepinkelt hat.

Diese Heinis, sie vergessen nie zum Ramadan pünktlich zu gratulieren, aber so wahr mir Gott helfe bei ihrer Vereidigung wird verweigert.

Geiler Beitrag.Du und Bruddler- hier ganz groß!100% Und GRÜN, wo es geht.

Väterchen Frost
12.07.2022, 08:55
Mit unserem Gott wollen sie scheinbar nix zu tun haben (?)...:appl:https://www.politikforen.net/images/smilies/gib_f%C3%BCnf.gif:gp:

Flüchtling
21.07.2022, 12:06
War eh schon bekannt, hier halt nochmal als frisch auf den Tisch:


Der Amtseid – ein Schwur für die Tonne!

20. Juli 2022 um 13:30Ein Artikel von*Anette Sorg

[...]

https://www.nachdenkseiten.de/?p=86061

Kaktus
18.08.2022, 16:10
Weil es kein Schwur im Rechtssinne ist, sondern ein Gelöbnis.

Die Volksvertreter schei..en oder treten auf uns - so ist es.
So ist es. Ein Deutscher hatte mal geklagt, dass Alle, die den Amts"eid" geschworen haben, einen Meineid geschworen haben. Darauf hin hat das "BVerfG" geurteilt, daß es sich nicht um einen Eid, sondern um eine Formalie handelt. Wenn dich das wirklich interessiert, wirst du entsprechendes im www finden! Im übrigen ist das GG obsolet, da außer Kraft, und zwar schon seit Jahrzehnten.

Gehirnnutzer
18.08.2022, 16:19
So ist es. Ein Deutscher hatte mal geklagt, dass Alle, die den Amts"eid" geschworen haben, einen Meineid geschworen haben. Darauf hin hat das "BVerfG" geurteilt, daß es sich nicht um einen Eid, sondern um eine Formalie handelt. Wenn dich das wirklich interessiert, wirst du entsprechendes im www finden! Im übrigen ist das GG obsolet, da außer Kraft, und zwar schon seit Jahrzehnten.

Kaktus, kennst du den Unterschied zwischen assertorischen und promissorischen Eiden? Offensichtlich nicht. Bei einem assertorischen Eid besteht die Möglichkeit des Meineides, bei einem promissorischen Eid nicht. Wozu gehören Amtseide? Zu den promissiorischen Eiden.

Den GG-Stuss kannst du auch lassen, Flurkarten-Diskussionen und James Baker Stories hatten wir genug.

Kaktus
18.08.2022, 22:06
Kaktus, kennst du den Unterschied zwischen assertorischen und promissorischen Eiden? Offensichtlich nicht. Bei einem assertorischen Eid besteht die Möglichkeit des Meineides, bei einem promissorischen Eid nicht. Wozu gehören Amtseide? Zu den promissiorischen Eiden.

Den GG-Stuss kannst du auch lassen, Flurkarten-Diskussionen und James Baker Stories hatten wir genug.
Wer hat den Amtseid denn so einkategorisiert? Ist ein "Eid" überhaupt ein Eid, wenn er so kategorisiert ist, oder eher ein Versprechen/Gelöbnis? Wenn das so ist, warum heißt er dann Eid? Warum heißt das BVerfG so, wenn es keine Verfassung gibt?
Nee, mein Lieber - man hat uns seit Jahrzehnten von vorne bis hinten belogen und in die Irre geführt. Irgendwann ist Schluß.
Was du mit Florkarten und James Baker meinst, weiß ich nicht.

GSch
19.08.2022, 07:43
Wer hat den Amtseid denn so einkategorisiert? Ist ein "Eid" überhaupt ein Eid, wenn er so kategorisiert ist, oder eher ein Versprechen/Gelöbnis? Wenn das so ist, warum heißt er dann Eid?

Ein Eid ist ein Eid, Punkt. Aber es täte dir sicher gut, dich mal schlau zu machen, was ein Meineid ist (§154 StGB). Nur der ist strafbar. Und kurzes Lesen des § führt zu der Erkenntnis, dass der Amtseid eines Politikers kein solcher Eid ist.

-jmw-
19.08.2022, 09:32
Ich habe eine politische Ansicht. Diese Ansicht halte ich für richtig - sonst hätte ich sie nicht. Andere Ansichten sind demnach regelmässig mehr oder weniger falsch. Wer falsche Ansichten hat, macht schlechte Politik. Wer schlechte Politik macht, schadet dem Volk. Also schadet jeder Politiker, der nicht meine Ansichten teilt, dem Volk. Das gilt aber nicht nur für meine Ansichten, das gilt für alle Ansichten. Also schadet jeder Politiker dem Volk - aus irgendwessen Sicht. Daher kann so ein Amtseid nicht mehr sein als eine hübsche Phrase: Jede Regierung müsste sonst von der nächsten ins Gefängnis gesteckt werden. Absurd!

Kaktus
19.08.2022, 11:36
Ein Eid ist ein Eid, Punkt. Aber es täte dir sicher gut, dich mal schlau zu machen, was ein Meineid ist (§154 StGB). Nur der ist strafbar. Und kurzes Lesen des § führt zu der Erkenntnis, dass der Amtseid eines Politikers kein solcher Eid ist.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 154 Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.




Würdest du sagen, daß der Bundespräsident für die Abnahme von Eiden eine zuständige Stelle ist?
Allerdings hast du Recht: ..." bestem Wissen und Gewissen den Nutzen des dt. Volkes mehren"...DAS tun sie, aber sie mehren nicht den Nutzen FÜR das dt. Volk. Von daher gesehen ist es kein Meineid.

GSch
19.08.2022, 12:00
Würdest du sagen, daß der Bundespräsident für die Abnahme von Eiden eine zuständige Stelle ist?

Art. 64 (2) GG lesen.


Allerdings hast du Recht: ..." bestem Wissen und Gewissen den Nutzen des dt. Volkes mehren"...DAS tun sie, aber sie mehren nicht den Nutzen FÜR das dt. Volk. Von daher gesehen ist es kein Meineid.

Das ist eine Interpretationsfrage. Bei Gericht kannst du dir dafür nichts kaufen.

Kaktus
19.08.2022, 14:36
Art. 64 (2) GG lesen.



Das ist eine Interpretationsfrage. Bei Gericht kannst du dir dafür nichts kaufen.



...Der Amtseid nach dem Grundgesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschlan d) (GG) ist vom Bundespräsidenten bei Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages (https://de.wikipedia.org/wiki/Mitglied_des_Deutschen_Bundestages) und des Bundesrates (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(Deutschland)) zu leisten. Die Ableistung des Amtseides durch den Bundespräsidenten ist verpflichtend, jedoch keine Voraussetzung für den Erwerb des Amtes.

Aus Wiki
Also: Der Amtseid durch den BuP ist verpflichtend, obwohl er im Grunde nichts wert ist...


Und nein, es ist keine Frage der Interpretation sondern deiner Deutschkenntnisse!

GSch
19.08.2022, 15:08
Aus Wiki
Also: Der Amtseid durch den BuP ist verpflichtend, obwohl er im Grunde nichts wert ist...

Stimmt, der Amtseid ist verpflichtend. Nicht nur für den Bundespräsidenten.


Würdest du sagen, daß der Bundespräsident für die Abnahme von Eiden eine zuständige Stelle ist?

Du leidest allerdings allem Anschein nach unter der Vorstellung, dass der Bundespräsident die Amtseide abnimmt. Das würde nicht nur die Frage offen lassen, wer ihm den Eid abnimmt, sondern auch dem GG widersprechen, gemäß dem er und die Mitglieder der Bundesregierung ihrem Amtseid vor dem Bundestag leisten müssen. Steht in Art. 64 Abs. 2. Die Vereidigung nimmt dessen Präsident vor. Der Bundestag oder sein Präsident ist aber kein Gremium i. S. v. §154 StGB.

Kaktus
19.08.2022, 15:31
Stimmt, der Amtseid ist verpflichtend. Nicht nur für den Bundespräsidenten.



Du leidest allerdings allem Anschein nach unter der Vorstellung, dass der Bundespräsident die Amtseide abnimmt. Das würde nicht nur die Frage offen lassen, wer ihm den Eid abnimmt, sondern auch dem GG widersprechen, gemäß dem er und die Mitglieder der Bundesregierung ihrem Amtseid vor dem Bundestag leisten müssen. Steht in Art. 64 Abs. 2. Die Vereidigung nimmt dessen Präsident vor. Der Bundestag oder sein Präsident ist aber kein Gremium i. S. v. §154 StGB.
Du reitest ein totes Pferd, denn ich habe den entsprechenden Sachverhalt korrigiert und dargelegt. Ich kann dir allerdings sagen, wie ich zu der Annahme kam: Weil im TV genau immer diese Szene gezeigt wird von der Scheinvereidigung.

Du schreibst nun selbst, daß der Amtseid verpflichtend ist - merkwürdig, daß es das BVerfG anders sieht...

GSch
19.08.2022, 17:52
Ich kann dir allerdings sagen, wie ich zu der Annahme kam: Weil im TV genau immer diese Szene gezeigt wird von der Scheinvereidigung.

Und dabei ist dir nie aufgefallen, dass es nicht der Bundespräsident ist, der den Eid abnimmt?

Gehirnnutzer
20.08.2022, 04:20
Du reitest ein totes Pferd, denn ich habe den entsprechenden Sachverhalt korrigiert und dargelegt. Ich kann dir allerdings sagen, wie ich zu der Annahme kam: Weil im TV genau immer diese Szene gezeigt wird von der Scheinvereidigung.

Du schreibst nun selbst, daß der Amtseid verpflichtend ist - merkwürdig, daß es das BVerfG anders sieht...

Dann nenn uns doch mal das Aktenzeichen des Urteils.

Ansonsten, stell uns mal dar, wann im Falle eines Amtseides der Tatbestand des Meineides objektiv erfüllt wird. Kannst du eigentlich nicht, da was Kraft, Nutzen und Schaden angeht, es immer um subjektive Bewertungen geht. Hinzukommt, das promissorische Eide ein Versprechen auf zukünftige Handlungen darstellen.
Nehmen wir mal an, man könnte Nutzen, Schaden etc. objektiv bestimmen, bliebe trotzdem das Problem zu bestimmen, ob der Eid durch Handlungen der Person, die den Eid geleistet hat, nicht erfüllt wurde, oder durch Dinge, die die Person nicht zu verantworten hat.

Kaktus
20.08.2022, 07:34
Dann nenn uns doch mal das Aktenzeichen des Urteils.

Ansonsten, stell uns mal dar, wann im Falle eines Amtseides der Tatbestand des Meineides objektiv erfüllt wird. Kannst du eigentlich nicht, da was Kraft, Nutzen und Schaden angeht, es immer um subjektive Bewertungen geht. Hinzukommt, das promissorische Eide ein Versprechen auf zukünftige Handlungen darstellen.
Nehmen wir mal an, man könnte Nutzen, Schaden etc. objektiv bestimmen, bliebe trotzdem das Problem zu bestimmen, ob der Eid durch Handlungen der Person, die den Eid geleistet hat, nicht erfüllt wurde, oder durch Dinge, die die Person nicht zu verantworten hat.
https://de-de.facebook.com/notes/politiker-unter-kritischer-beobachtung/eidbruch-meineid-154-stgb-regierungschefs-nicht-auch-parteichef-wählertäuschung-/1102251656491549

Der Kläger hieß Günther Stohmann aus Neuss:
https://www.spiegel.de/politik/nur-so-dahingesagt-a-9f1a7b3c-0002-0001-0000-000017704591



.....Jemand, der es genau wissen wollte, ist Günter Stohmann aus Erfttal. Ein Jahrzehnt ist es her, dass der streitbare Sozialdemokrat Strafanzeige gegen Altkanzler Dr. Helmut Kohl und Ex-Minister Manfred Kanter wegen mehrfachen Meineides stellte. Seine Begründung: In § 154 StGB heißt es: „Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Kohl hatte gleich fünf mal vor dem Deutschen Bundestag geschworen, er werde seine Kraft dem Wohle des Deutschen Volkes widmen, dessen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden etc..
Mein Eid, Dein Eid, Scheineid
Die Reaktion der Bonner Staatsanwaltschaft indess fiel ernüchternd aus. Die Klage wurde abgewiesen, ein Anfangsverdacht verneint. „Der von dem Bundeskanzler und seinen Ministern zu leistende Amtseid, Artikel 64 in Verbindung mit Artikel 56 des Grundgesetzes, ist ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren. Er wird von der Strafvorschrift des § 154 des Strafgesetzbuches nicht erfasst,“ so die Begründung. Dies geschah im selben Sommer, indem Kohl sich auf sein Ehrenwort berief......

https://denkbonus.wordpress.com/2010/09/18/nur-ein-schwur-2/

Nettes Land, dieses Deutschland: Ein "Staat", der eine Firma ist, ein "Verfassungsgericht", obwohl es keine Verfassung, sondern nur ein GG gibt, Wahlen, die seit 1956 ungültig sind, aber die "Gewählten" erdreisten sich, "Gesetze" zu machen (eine Firma kann kein Gesetz erlassen, bestenfalls eine Hausordnung), eine Polizei, die der Fa. Constellis gehört und nach den Bereinigungsgesetzen keinerlei Befugnisse hat (das ist Alles Amtsanmaßung), ein "Amtseid", der kein Eid ist usw.
Ich habe verstanden: Im Hundekuchen ist auch kein Hund...

Übrigens: Die Bereinigungsgesetze fallen in die Amtszeit von "Kanzler Kohl".
Wir sollten uns angewöhnen, alle politischen Titel nur noch in Anführungszeichen zu schreiben, denn alle diese "Würden"träger tragen ihr Amt nicht mit Würde, sondern sind durch illegale Wahlen (B"VerfG") auf ihre Posten gekommen.
Bei dieser Gelegenheit: MMn ist das BVerfG auch illegal, denn B ist kein Staat und hat keine Verfassung

Gehirnnutzer
20.08.2022, 08:10
https://de-de.facebook.com/notes/politiker-unter-kritischer-beobachtung/eidbruch-meineid-154-stgb-regierungschefs-nicht-auch-parteichef-wählertäuschung-/1102251656491549

Der Kläger hieß Günther Stohmann aus Neuss:
https://www.spiegel.de/politik/nur-so-dahingesagt-a-9f1a7b3c-0002-0001-0000-000017704591


https://denkbonus.wordpress.com/2010/09/18/nur-ein-schwur-2/

Nettes Land, dieses Deutschland: Ein "Staat", der eine Firma ist, ein "Verfassungsgericht", obwohl es keine Verfassung, sondern nur ein GG gibt, Wahlen, die seit 1956 ungültig sind, aber die "Gewählten" erdreisten sich, "Gesetze" zu machen (eine Firma kann kein Gesetz erlassen, bestenfalls eine Hausordnung), eine Polizei, die der Fa. Constellis gehört und nach den Bereinigungsgesetzen keinerlei Befugnisse hat (das ist Alles Amtsanmaßung), ein "Amtseid", der kein Eid ist usw.
Ich habe verstanden: Im Hundekuchen ist auch kein Hund...

Übrigens: Die Bereinigungsgesetze fallen in die Amtszeit von "Kanzler Kohl".
Wir sollten uns angewöhnen, alle politischen Titel nur noch in Anführungszeichen zu schreiben, denn alle diese "Würden"träger tragen ihr Amt nicht mit Würde, sondern sind durch illegale Wahlen (B"VerfG") auf ihre Posten gekommen.
Bei dieser Gelegenheit: MMn ist das BVerfG auch illegal, denn B ist kein Staat und hat keine Verfassung

1. Immer noch kein Aktenzeichen.

2. Wahlen sind nicht von Vornherein ungültig. Sie müssen durch das in den Wahlprüfungsgesetzen genannten Gremien für ungültig erklärt werden bzw. in der nächsten Instanz durch das Verfassungsgericht im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde für ungültig erklärt werden.
Als Beispiel das Wahlprüfungsgesetz des Bundes (https://www.gesetze-im-internet.de/wahlprg/BJNR001660951.html).

3. Hier ist auch der Grund warum Leute wie du nie Aktenzeichen von Urteilen nennen, denn die treffen meist andere Aussage als behauptet. Manchmal wird doch ein Aktenzeichen genannt, in der Hoffnung, das Urteil wird trotzdem nicht gelesen.
Im Falle der angeblich ungültigen Wahlen ist es
2 BvE 9/11
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html).
Nur zu dumm, dass Gegenstand des Verfahrens nicht das Bundeswahlgesetz war, sondern:


über
den Antrag festzustellen,
dass der Deutsche Bundestag durch Beschluss des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl I S. 2313) die Antragstellerin in ihren Rechten aus Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt hat,

Zitieren wir doch mal aus dem Urteil

II. 1. § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

2. § 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

Zu dumm, das nie nach den Änderungen des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes gewählt wurde. Die Aussage, die Wahlen seien seit 1956 ungültig ist also aus zweierlei Hinsicht falsch, einmal auf Grund der Wahlprüfungsgesetze und der Aussage die das Urteil des BVerfG trifft.

Und siehst du Krankenhaus im Spiegel dein Gesicht, merkst du Dänen lügen nicht. Ein Däne wird dir die Fresse polieren, wenn du behauptest Dänemark hätte keine Verfassung. Ungaren, Niederländer, Esten etc. pp. würden sich dem Dänen anschließen.

luggi69
16.12.2022, 18:50
Wenn ich das alles so lese, und die vielen Änderungen, teilweise kruzfristig durch den Bundestag gewunkene Gesetzesnovellen/Beschlüsse.

Dann komme ich mir vor wie ein Erdmänchen, das nur bei Hunger auftaucht.

Als deutscher Bürger immer öfter vor vollendeten Tatsachen der tollen Politik gestellt zu werden-vor den Kopf gestoßen zu werden.
NEIN DANKE!

Flüchtling
22.07.2023, 05:56
Hier nochmal, für alle, die's nicht wissen (wollen):

Zitat:
"Der Amtseid – ein Schwur für die Tonne
[...]

Der Amtseid lautet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
„Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es mit Gottes Hilfe“

Um zu wissen, ob es sich hier um ein verbindliches, also einklagbares Versprechen handelt, genügt ein Blick in eine Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Jahre 2018:

„Gefragt wird nach der rechtlichen Bedeutung des Amtseides des Bundeskanzlers, insbesondere danach, ob der Amtseid strafbewehrt ist.
Nach Art. 64 Abs. 2 GG leisten der Bundeskanzler und die Bundesminister den gleichen Amtseid wie der Bundespräsident (Art. 56 GG). Der Amtseid hat keine rechtlichen Wirkungen [...]"
https://www.nachdenkseiten.de/?p=86061

navy
22.07.2023, 05:59
Hier nochmal, für alle, die's nicht wissen (wollen):

Zitat:
"Der Amtseid – ein Schwur für die Tonne
[...]

Der Amtseid lautet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
„Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es mit Gottes Hilfe“

..... [...]"

Sowas haben die Grünen vor allem noch nie gehört. Amtseid, die Lachnummer in Deutschland seit langem

Senator_74
22.07.2023, 18:50
Sowas haben die Grünen vor allem noch nie gehört. Amtseid, die Lachnummer in Deutschland seit langem

Mag sein. Aber als Beamter unterliegt man nicht nur den Gesetzen der Republik, man gewärtigt im Fall eines Strafverfahrens auch ein Disziplinarverfahren.

Minimalphilosoph
22.07.2023, 18:51
Mag sein. Aber als Beamter unterliegt man nicht nur den Gesetzen der Republik, man gewärtigt im Fall eines Strafverfahrens auch ein Disziplinarverfahren.

Na das ist ja ganz übel. Besonders in der Reihenfolge. :cool:

Anhalter
22.07.2023, 18:57
Sowas haben die Grünen vor allem noch nie gehört. Amtseid, die Lachnummer in Deutschland seit langem

Wenn man sich schämt Deutscher zu sein ist jeder Amtseid hinfällig und das sage ich als Linker !

navy
22.07.2023, 19:11
Mag sein. Aber als Beamter unterliegt man nicht nur den Gesetzen der Republik, man gewärtigt im Fall eines Strafverfahrens auch ein Disziplinarverfahren.

wir haben Oberstaatsanwälte von Frankfurt, die Erpresserringe betrieben. Polizei Beamte die Drogen Handeln und Minister die Partner von Gangster, Drogen Bosse sind.

Deutschland und Justiz, das war einmal lange her

Senator_74
22.07.2023, 19:13
wir haben Oberstaatsanwälte von Frankfurt, die Erpresserringe betrieben. Polizei Beamte die Drogen Handeln und Minister die Partner von Gangster, Drogen Bosse sind.

Deutschland und Justiz, das war einmal lange her
Ja, das ist ein Sumpf. Und bei uns (!) ist es kaum besser.

Andreas Israel
24.10.2023, 16:52
... seinen Nutzen mehren ... Für wen und was? Das hier genannte "deutsche Volk" nutzt hauptsächlich dem Großteil den "Eliten" in der Welt und denen in Germany.
Diesen Nutzen, geboren aus dem Schuldkult, wollen sie mehren. Dem Volk bleibt gerade mal soviel Nutzen, dass es die "Hängematte" nicht bereit ist zu verlassen. Dieser so genannte "EID" ist eine Zumutung für Menschen mit Wissen und Gewissen!

Fleet
24.10.2023, 18:22
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

Ich glaube das ist nur so dahin gesagt, damit es einen festlichen und verpflichtenden Anschein macht. Wer definiert diese Sätze genau und vor allem wer überprüft das im Laufe der Arbeit? Ich nehme an niemand.

latinroad
25.10.2023, 13:30
Der Amtseid hat meiner Meinung nach , unterliegt keiner juristischen Verwertung. Da könnte auch etwas anders stehen !

Zu diesem Eid stehen mehr als 75 % der Parlamentarier sowie nicht ! "Deutschen Volkes" = Grüne und andere durch "der Bevölkerung" ersetzt !!!



Einreise nach Deutschland = keine Papiere , gehe ich Nachmittags angeln muss ich einen Angelschein mitnehmen !! Die Realität !