Scarlett
31.05.2007, 13:45
Verdikt gegen die Religionsfreiheit
Malaysisches Gericht erklärt Austritt aus dem Islam als unzulässig
Die Apostatin Lina Joy, die vor Gerichten in Malaysia seit Jahren für einen Übertritt vom Islam zum Christentum kämpft, hat vor der obersten Instanz in Kuala Lumpur eine Abfuhr erlitten. Ihre Konversion sei nicht legal und könne nur von einem Scharia-Gericht beurteilt werden, lautet das Verdikt, das einen Schlag gegen die Religionsfreiheit darstellt.
rt. Singapur, 30. Mai
In einem umstrittenen Entscheid hat das oberste Gericht in Malaysia in letzter Instanz entschieden, dass Muslime nur mit Zustimmung eines islamischen Gerichts zu einem anderen Glauben konvertieren können. Das von allen Bevölkerungs- und Religionsgruppen mit Spannung und Unbehagen erwartete Urteil kommt einem Verdikt gegen die Religionsfreiheit gleich. Letztere ist zwar in der Verfassung festgeschrieben; da Scharia-Richter in solchen Fällen das letzte Wort haben, ist ein Religionswechsel für Muslime aber praktisch unmöglich geworden. Der Richterspruch, bei dem einer der drei Verfassungshüter anderer Meinung war, ist ein weiteres Zeichen für die Abnahme der gesellschaftlich-religiösen Toleranz in Malaysia.
Lina Joy kann nicht Christin werden
Im vorliegenden Fall geht es um die 43-jährige Konvertitin Azlina Jailani, die sich 1990 für den christlichen Glauben entschieden hat und sich 1999 auf den neuen Namen Lina Joy taufen liess. Während die Namensänderung seinerzeit akzeptiert wurde, verweigerten die Behörden aber den Religionswechsel. Die Malaien, die in Malaysia knapp die Mehrheit der 26 Millionen Einwohner ausmachen, würden, so hiess es damals, als Muslime geboren und könnten den Glauben nicht einfach wechseln. Dafür seien allenfalls die Scharia- Gerichte zuständig. Statt Glaubenswechseln zuzustimmen, haben diese in der Vergangenheit stets eine religiöse Umerziehung angeordnet.
Ein Urteil mit Präzedenzwirkung
Lina Joy, die von der Familie verstossen wurde und wegen Drohungen von Fanatikern untertauchen musste, legte im vergangenen Jahr gegen den Entscheid der Religionshüter Berufung ein und stellte deren Entscheidungsbefugnis in Frage. Das oberste Gericht hat jetzt aber die entsprechende Zuständigkeit bestätigt. Damit wird zementiert, dass die in der Verfassung von 1957 verankerte Religionsfreiheit in Realität eine Einbahnstrasse ist. Während es Andersgläubigen freisteht, zum muslimischen Glauben überzutreten, was durch eine Heirat vollzogen wird, ist es für Muslime de facto unmöglich, dem Islam rechtswirksam den Rücken zu kehren.
Das Verdikt wird Präzedenzwirkung haben. Noch sind mehrere Fälle hängig, bei denen es um umstrittene Glaubenswechsel geht. Am meisten Aufsehen hat der Fall eines Verstorbenen erregt, der angeblich kurz vor seinem Tod zum Islam konvertiert war und entsprechend beigesetzt wurde. Dies wird von seiner Frau bestritten, die nun auf eine Beerdigung nach hinduistischen Ritualen besteht. Ein anderer Fall betrifft einen Hindu und eine Muslimin, die in einem hinduistischen Tempel geheiratet haben, was islamische Geistliche auf den Plan gerufen hat. Die Frau soll laut einem Scharia-Gericht religiös umerzogen werden.
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http://www.nzz.ch/2007/05/31/al/articleF83ZQ.html
Malaysisches Gericht erklärt Austritt aus dem Islam als unzulässig
Die Apostatin Lina Joy, die vor Gerichten in Malaysia seit Jahren für einen Übertritt vom Islam zum Christentum kämpft, hat vor der obersten Instanz in Kuala Lumpur eine Abfuhr erlitten. Ihre Konversion sei nicht legal und könne nur von einem Scharia-Gericht beurteilt werden, lautet das Verdikt, das einen Schlag gegen die Religionsfreiheit darstellt.
rt. Singapur, 30. Mai
In einem umstrittenen Entscheid hat das oberste Gericht in Malaysia in letzter Instanz entschieden, dass Muslime nur mit Zustimmung eines islamischen Gerichts zu einem anderen Glauben konvertieren können. Das von allen Bevölkerungs- und Religionsgruppen mit Spannung und Unbehagen erwartete Urteil kommt einem Verdikt gegen die Religionsfreiheit gleich. Letztere ist zwar in der Verfassung festgeschrieben; da Scharia-Richter in solchen Fällen das letzte Wort haben, ist ein Religionswechsel für Muslime aber praktisch unmöglich geworden. Der Richterspruch, bei dem einer der drei Verfassungshüter anderer Meinung war, ist ein weiteres Zeichen für die Abnahme der gesellschaftlich-religiösen Toleranz in Malaysia.
Lina Joy kann nicht Christin werden
Im vorliegenden Fall geht es um die 43-jährige Konvertitin Azlina Jailani, die sich 1990 für den christlichen Glauben entschieden hat und sich 1999 auf den neuen Namen Lina Joy taufen liess. Während die Namensänderung seinerzeit akzeptiert wurde, verweigerten die Behörden aber den Religionswechsel. Die Malaien, die in Malaysia knapp die Mehrheit der 26 Millionen Einwohner ausmachen, würden, so hiess es damals, als Muslime geboren und könnten den Glauben nicht einfach wechseln. Dafür seien allenfalls die Scharia- Gerichte zuständig. Statt Glaubenswechseln zuzustimmen, haben diese in der Vergangenheit stets eine religiöse Umerziehung angeordnet.
Ein Urteil mit Präzedenzwirkung
Lina Joy, die von der Familie verstossen wurde und wegen Drohungen von Fanatikern untertauchen musste, legte im vergangenen Jahr gegen den Entscheid der Religionshüter Berufung ein und stellte deren Entscheidungsbefugnis in Frage. Das oberste Gericht hat jetzt aber die entsprechende Zuständigkeit bestätigt. Damit wird zementiert, dass die in der Verfassung von 1957 verankerte Religionsfreiheit in Realität eine Einbahnstrasse ist. Während es Andersgläubigen freisteht, zum muslimischen Glauben überzutreten, was durch eine Heirat vollzogen wird, ist es für Muslime de facto unmöglich, dem Islam rechtswirksam den Rücken zu kehren.
Das Verdikt wird Präzedenzwirkung haben. Noch sind mehrere Fälle hängig, bei denen es um umstrittene Glaubenswechsel geht. Am meisten Aufsehen hat der Fall eines Verstorbenen erregt, der angeblich kurz vor seinem Tod zum Islam konvertiert war und entsprechend beigesetzt wurde. Dies wird von seiner Frau bestritten, die nun auf eine Beerdigung nach hinduistischen Ritualen besteht. Ein anderer Fall betrifft einen Hindu und eine Muslimin, die in einem hinduistischen Tempel geheiratet haben, was islamische Geistliche auf den Plan gerufen hat. Die Frau soll laut einem Scharia-Gericht religiös umerzogen werden.
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http://www.nzz.ch/2007/05/31/al/articleF83ZQ.html