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Vollständige Version anzeigen : GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7



bernhard44
31.05.2007, 10:38
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 4
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

bernhard44
31.05.2007, 10:41
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

bernhard44
31.05.2007, 10:51
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern

bernhard44
31.05.2007, 10:55
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 7
[Schulwesen]
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.

(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

cajadeahorros
31.05.2007, 10:59
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.


Tja, und in 7.3 verbunden mit 4.1. und 4.2. und 3.1. steht der islamische Religionsunterricht.

Kenshin-Himura
31.05.2007, 12:48
Absatz 2 ist meiner Meinung nach zu schwammig formuliert und sollte massiv eingeschränkt werden. Ansonsten ist es ok.

Kenshin-Himura
31.05.2007, 12:51
Artikel 7
[Schulwesen]
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

Tja, daran wird sich heute ja nicht mehr gehalten. Was soll überhaupt ,,Aufsicht des Staates" heißen?

bernhard44
31.05.2007, 13:07
Tja, daran wird sich heute ja nicht mehr gehalten. Was soll überhaupt ,,Aufsicht des Staates" heißen?

interessante Frage, was beisst sich hier? Besteht hier nicht eher dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers? Oder anders gefragt, wann haben unsere Volksvertreter dieses Grundgesetz das letzte mal gelesen?

quinchu
31.05.2007, 13:09
Tja, daran wird sich heute ja nicht mehr gehalten. Was soll überhaupt ,,Aufsicht des Staates" heißen?


das ist im wesentlichen an die Kultusministerkonferrenz delegiert.

RDX
31.05.2007, 13:13
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 7
[Schulwesen]
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.

(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

Ja und, wat nu??
Soll ich das nun kritisieren oder bestätigen oder wie oder wat???

bernhard44
31.05.2007, 13:14
Ja und, wat nu??
Soll ich das nun kritisieren oder bestätigen oder wie oder wat???

wie du es gern hättest!:]

auch Änderungen oder Zusätze wären ein willkommener Beitrag!
Es geht hier um die Diskussion über unser Grundgesetz, das ja nun schon einige Jahre auf dem Buckel hat und eine Anpassung an die heutigen Gegebenheiten, an der einen oder anderen Stelle sicher vertragen könnte!

RDX
31.05.2007, 13:20
wie du es gern hättest!:]

auch Änderungen oder Zusätze wären ein willkommener Beitrag!
Es geht hier um die Diskussion über unser Grundgesetz, das ja nun schon einige Jahre auf dem Buckel hat und eine Anpassung an die heutigen Gegebenheiten, an der einen oder anderen Stelle sicher vertragen könnte!

Wenn es um das Grundgesetz an sich geht, frage ich mich natürlich, warum du gerade diesen Teil des GG ausgewählt hast???

RDX
31.05.2007, 13:48
Wenn es um das Grundgesetz an sich geht, frage ich mich natürlich, warum du gerade diesen Teil des GG ausgewählt hast???

Hab gerade das Forum durchstöbert und festgestellt, dass du ein Haufen Beiträge zum Thema GG gestreut hast.
Damit erübrigt sich die Antwort.

Donar
31.05.2007, 13:50
Ich erinnere mich wage an einen Fall einer Islamischen Koranschule, die zwar unter Ausicht des Staates stand, aber eben nicht utner Aufsicht des deutschen Staates, sodnern des arabischen. Da wurde demsntprechend auch gehetzt, aber niemand wagte, etwas zu unternehmen, da ja unter arabischem "besitz".

Gehirnnutzer
31.05.2007, 14:04
Ich erinnere mich wage an einen Fall einer Islamischen Koranschule, die zwar unter Ausicht des Staates stand, aber eben nicht utner Aufsicht des deutschen Staates, sodnern des arabischen. Da wurde demsntprechend auch gehetzt, aber niemand wagte, etwas zu unternehmen, da ja unter arabischem "besitz".

Donar, eine Koranschule fällt dummerweise nicht unter Artikel 7 GG. Im rechtlichen Sinne wird sie mit Konfirmandenunterricht etc. gleichgesetzt also eine Form der Religionsausübung.

Gehirnnutzer
31.05.2007, 14:47
Es gibt keine universelle unbeschränkte Freiheit. Jede Freiheit hat ihre Grenzen, ob nun physischer Natur oder moralisch, ethischer oder sozialer Natur.

Es ist die Frage ob der Mensch diese Grenzen selber erkennt bzw. erkennen will?
Hinzukommt die Frage lassen sich diese Grenzen wirklich genau und allgemein gültig definieren, wie es für eine Gesetzesnorm notwendig ist, oder sind diese Grenzen schwimmend und temporär variabel?

Meiner Meinung nach gibt es bei der Meinungsfreiheit mindestens eine klare Grenze, nämlich der Punkt wo die Meinungsfreiheit dazu missbraucht wird, dieselbige auszulöschen.

-SG-
31.05.2007, 15:08
Absatz 2 ist meiner Meinung nach zu schwammig formuliert und sollte massiv eingeschränkt werden. Ansonsten ist es ok.

eben nicht, das nähere regeln ja Gesetze

hier soll bloß deutlich werden, dass man grundsätzlich vieles meinen darf, aber eben nicht alles.

Hexenhammer
31.05.2007, 15:15
eben nicht, das nähere regeln ja Gesetze
hier soll bloß deutlich werden, dass man grundsätzlich vieles meinen darf, aber eben nicht alles.

Das ist das Hauptproblem des GG. Immer ist eine Sprungmarke eingefügt zu Einschränkungen und Ausnahmen über die das Grundgesetz verdeckt verändert werden kann.

Kenshin-Himura
31.05.2007, 15:17
eben nicht, das nähere regeln ja Gesetze

Das sollte aber genauer im GG geregelt werden.

Hexenhammer
31.05.2007, 15:24
Das sollte aber genauer im GG geregelt werden.
Da liegt das Problem, das GG müßte für sich alleine stehen.

Werwolf1972
31.05.2007, 15:32
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.





Dieser Artikel steht nur auf dem Papier und hat in Deutschland keinerlei bedeutung geschweige man kann sich darauf berufen.

Kenshin-Himura
31.05.2007, 17:31
Dieser Artikel steht nur auf dem Papier und hat in Deutschland keinerlei bedeutung geschweige man kann sich darauf berufen.

Du hast offenbar den Absatz 2 nicht gelesen. Na ja, das machen NPD'-ler auch nicht so gerne.

bernhard44
31.05.2007, 18:00
Dieser Artikel steht nur auf dem Papier und hat in Deutschland keinerlei bedeutung geschweige man kann sich darauf berufen.

gerade weil er da steht, sollte man sich darauf berufen!
Nur bedeutet Meinungsfreiheit nicht automatisch auch die freie Verbreitung von Verbotenen oder moralisch verwerflichen Dingen.

Bruddler
31.05.2007, 18:05
und wann endlich wird der Artikel 4 (Religionsfreiheit...) im GG ueberarbeitet bzw. angepasst ?

bernhard44
31.05.2007, 18:07
und wann endlich wird der Artikel 4 (Religionsfreiheit...) im GG ueberarbeitet bzw. angepasst ?

warum fragst du das nicht im Strang zu Artikel 4?

Werwolf1972
01.06.2007, 06:47
gerade weil er da steht, sollte man sich darauf berufen!
Nur bedeutet Meinungsfreiheit nicht automatisch auch die freie Verbreitung von Verbotenen oder moralisch verwerflichen Dingen.


In einer waren Demokratie darf ich sagen was ich will weil ich ein Mensch mit eigenen Gedanken und einem freien Willen bin.Im gegensatz zu dem Selbsthass der in Deutschland von Politik und Medien ständig neu entfacht wird,haben die einstigen Sieger kein Problem mit unserer Vergangenheit.(Natinalsozialistische Symbole und Meinungen sind weder in den USA noch in England,um nur die beiden Hauptzerschläger Deutschlands zu nennen,verboten.

Das ist schon merkwürdig oder,zeigt aber wieder einmal wie unsouverän Deutschland ist und sich nach Richtlinien anderer richtet.Unser einst so stolzes Land mit seiner(noch)mehrheit an Bürgern ist verkommen zu einem Staat ohne eigenen Willen.

Gehirnnutzer
04.06.2007, 13:18
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 4
[QUOTE=Bernhard44;1376842][Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Leider kann dies vom Staat alleine nicht gewährleistet werden. Hier ist auch die Einstellung des Bürgers gefragt.
Zwar propagieren die großen Religionen, Christentum, Judentum und Islam, wenn man von ihren Schriften ausgeht, den Freien Willen des Menschen und Glauben ohne Zwang, was in Sinne diese Absatzes wäre. Die Realität der Glaubenslehren und Handlungen der Anhänger der verschiedenen Religionen zeigt etwas anderes.

Insbesondere fundamentalistische Gruppierungen, unabhängig gesehen von der Religion der sie angehören, stellen automatisch ihre Glaubenslehren über diesen Artikel. Auch gibt es Gruppen mit Ansicht, das ihre Vorstellungen keinen Verstoß gegen diesen Artikel darstellen, z.B. die Partei Bibeltreuer Christen.

Um wirkliche Religionsfreiheit zu garantieren und sie auch jedem Bürger klar zu machen müsste Artikel erweitert werden und zwar um folgendes:

- Religion ist die private Entscheidung eine jeden einzelnen Bürgers, die er frei und ohne Zwang treffen für sich treffen kann. Niemand hat das Recht diese Entscheidung für andere zu treffen oder in wegen dieser Entscheidung zur verurteilen.

- Niemand hat das Recht hat das Recht anderen sein religiösen Glaubensansichten aufzuzwingen. Dies gilt insbesondere im Schul- und Bildungswesen, näheres regeln die Gesetze.

- Weder für den Staat noch für andere Institutionen besteht die Pflicht, dafür zu sorgen, das jemand seine Glaubensvorschriften einhält, das ist Privatsache.

- Eine Einschränkung der Religionsfreiheit, die eine Verbot eine Religionsgemeinschaft zur Folge hat ist in folgenden Fällen zulässig:

- wenn die Anhänger einer Religionsgemeinschaft/Gruppierung durch ihre Handlungen die in diesem Artikel definierte Religionsfreiheit missachten oder offen zur ihrer Missachtung aufrufen. Die Handlungen oder der Aufruf müssen innerhalb Deutschland geschehen

- wenn die Anhänger einer Religionsgemeinschaft/Gruppierung durch Handlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgehen oder dazu aufrufen.

- enthält die Glaubenslehre einer Religionsgemeinschaft/Gruppierung Aspekte, die im Widerspruch zur Religionsfreiheit oder zur freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, für dies nicht automatisch zum Verbot, sondern nur dann, wenn die Anhänger durch ihre Handlungen aufzeigen, das sie diesen Aspekten folgen. Näheres regeln die Gesetze.

- bei einem Verbotsverfahren sind Konfessionen bzw. konfessionelle Strömungen innerhalb einer Religion zu beachten und für den Fall, das das widrige Verhalten das zum Verbot führt, nur innerhalb einer Konfession oder einer konfessionellen Strömung auftritt, ist auch nur gegen diese Konfession oder konfessionelle Strömung ein Verbot aus zu sprechen. Näheres regeln die Gesetze.

quer
05.06.2007, 15:15
Art. 4 GG lädt heute eine äußerst aggressive "Religion" dazu ein, mit seiner Hilfe andere Grundrechte zu relativieren oder gar auszuhebeln. Solches konnte man sich 1949 offenbar nicht vorstellen.

Die Verfassungsväter von 1849 (!!) waren da schon weiter und klarsichtiger. In der Verfassung von 1849 heißt es dazu:

Art. V.
§ 145
"Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Übung seiner Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung (Anm.: unter Berufung auf..) dieser Freiheit begangen werden, sind nach dem Gesetz zu bestrafen."

§ 146
"Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch tun."

Wie man daraus sehen kann, wäre es so heute kaum möglich die Grundrechte unter Berufung auf irgendeine Religion einzuschränken. Passiert aber heute manigfaltig und wird sogar geduldet.

DerErnst
29.02.2008, 23:58
daran hätten sich die 5 linken BVG-Richter beim Thema Homo-Ehe mal halten sollen.

Wolf
01.03.2008, 01:57
Leer Worte . Mehr nicht . ;)

Azrael
01.03.2008, 14:10
Korrekt.:]

Cash!
01.03.2008, 15:54
daran hätten sich die 5 linken BVG-Richter beim Thema Homo-Ehe mal halten sollen.

Das haben sie auch.....das GG ist in diesem Fall erfreulich unkonkret.....

DerErnst
01.03.2008, 17:08
Das haben sie auch.....das GG ist in diesem Fall erfreulich unkonkret.....

Nein das haben sie eben nicht. Von Perversion steht da nichts. :rolleyes:

Felidae
01.03.2008, 17:16
Eine überholte Vorschrift, die man auf jedwede Art menschlichen Zusammenlebens ausweiten sollte.

Cash!
01.03.2008, 21:17
Eine überholte Vorschrift, die man auf jedwede Art menschlichen Zusammenlebens ausweiten sollte.

Es ist ja nicht festgelegt, was unter einer Ehe bzw. einer Familie verstanden wird.

Der CDU Finanexperte Otto Bernhard hat am 21.06.07 im Bundestag festgestellt, das die aktuelle Regel zum Lebenspartnerschaftsgesetz nicht verfassungswidrig ist, und das eine weitere Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft möglich ist.

Die nächste Angleichung wird im Rahmen der Reform zum Erbschaftssteuergesetz ausgeführt!

DerErnst
01.03.2008, 21:58
Es ist ja nicht festgelegt, was unter einer Ehe bzw. einer Familie verstanden wird.

Natürlich ist es das. Ehe ist eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau aus der dann eine Familie resultiert (mit Kindern). War immer so. Wusste nur niemand, dass wir einmal so blöd sein würden, dass wir dies nicht mehr wissen.


Der CDU Finanexperte Otto Bernhard hat am 21.06.07 im Bundestag festgestellt, das die aktuelle Regel zum Lebenspartnerschaftsgesetz nicht verfassungswidrig ist, und das eine weitere Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft möglich ist.

Die nächste Angleichung wird im Rahmen der Reform zum Erbschaftssteuergesetz ausgeführt!

Und Homo-Fundi Beck fordert die Ehe gleich ganz abzuschaffen. Kurzum: Was juckt mich das Politiker-Geschwätz?

Warten wir es ab.

Cash!
01.03.2008, 22:12
Natürlich ist es das. Ehe ist eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau aus der dann eine Familie resultiert (mit Kindern). War immer so. Wusste nur niemand, dass wir einmal so blöd sein würden, dass wir dies nicht mehr wissen.
Das deutsche Grundgesetz sieht keine eindeutige Definition des begriffes Ehe vor. Das mag dir passen oder nicht. Das sind erstmal die Fakten. Und alles andere, was du davon hälst, ist erstmal unwichtig1




Und Homo-Fundi Beck fordert die Ehe gleich ganz abzuschaffen.
Dafür hätte ich gerne eine Quelle. Wenn ich mich recht erinnere, geht es ihm lediglich um die Ausweitung des Begriffes Ehe. Und man würde Deutschland ja auch nicht abschaffen wenn man es um Frankreich erweitern würde.....

DerErnst
01.03.2008, 22:17
Das deutsche Grundgesetz sieht keine eindeutige Definition des begriffes Ehe vor. Das mag dir passen oder nicht. Das sind erstmal die Fakten. Und alles andere, was du davon hälst, ist erstmal unwichtig1



Dafür hätte ich gerne eine Quelle. Wenn ich mich recht erinnere, geht es ihm lediglich um die Ausweitung des Begriffes Ehe. Und man würde Deutschland ja auch nicht abschaffen wenn man es um Frankreich erweitern würde.....

Weil niemand die Definition je in Frage gestellt hat. Niemand definiert auch Fußball - weil es für jeden klar ist. Das sind die Fakten, nicht das was die Pädophilen gerne möchten.

Homo-Fundi Beck sprach sich auch schon für Freigabe von Kindersex aus. auf www.kreuz.net kommt einiges über ihn.

Cash!
01.03.2008, 22:27
Weil niemand die Definition je in Frage gestellt hat. Niemand definiert auch Fußball - weil es für jeden klar ist.
Wenn es niemand in Frage stellt, frage ich mich wieso ausgerechnet das erzkatholische Spanien die Homo-Ehe eingeführt hat?

Wissen die Katholiken auch nicht mehr was Ehe bedeutet? Aus kirchlicher Sicht mag ehe klar definiert sein. Aber, wilkommen im 21 Jhrd., die Kirche hat die Deutungshoheit über bestimmte Begriflichkeiten verloren. Auch das kann man finden wie man will, es ist nun erst einmal Fakt.



www.kreuz.net
(Haken)kreuz.net ist weder eine Institution der KIrche noch wird sie von dieser finanziert. Es ist eine sektiererische fundamentalistische Abspaltung deren gesellschaftlicher Einfluss gegen 0 tendiert und die dies gerne mit "Artikeln" untermauert, bei der jeder seriöse Jouranlist ins Grab springen würde.....

DerErnst
01.03.2008, 22:49
Wenn es niemand in Frage stellt, frage ich mich wieso ausgerechnet das erzkatholische Spanien die Homo-Ehe eingeführt hat?

Wissen die Katholiken auch nicht mehr was Ehe bedeutet? Aus kirchlicher Sicht mag ehe klar definiert sein. Aber, wilkommen im 21 Jhrd., die Kirche hat die Deutungshoheit über bestimmte Begriflichkeiten verloren. Auch das kann man finden wie man will, es ist nun erst einmal Fakt.



(Haken)kreuz.net ist weder eine Institution der KIrche noch wird sie von dieser finanziert. Es ist eine sektiererische fundamentalistische Abspaltung deren gesellschaftlicher Einfluss gegen 0 tendiert und die dies gerne mit "Artikeln" untermauert, bei der jeder seriöse Jouranlist ins Grab springen würde.....

Wird bald wieder zurückgenommen. Wenn die Barbaren-Sozialisten in einer Woche abgewählt werden, wird alles wieder gut.

Was ist denn das für ein Unsinn. :rolleyes:
Das ist ja das Problem: Die Kirche ist mittlerweile zu links und daher wenden sich die Leute ab.


GÄHN. Wieder einmal die Nazi-Keule. Dir Homo-Fundi gehen wohl wieder einmal die Argumente aus. Scheint bei manchen Usern schwer in Mode zu sein.
www.kreuz.net wird von der Kirche selbstverständlich unterstützt. Sie sind aber sehr kritisch. Und woher willst du denn wissen, wie groß deren Einfluss ist? Wann warst du das letzte Mal in der Kirche? Nimm dich nicht zu wichtig. Du bist ein kleines, erbärmliches Homo-Frauchen. :cool2:

Cash!
02.03.2008, 01:02
Barbaren-Sozialisten[...]Die Kirche ist mittlerweile zu links[...]Nazi-Keule[...]Homo-Fundi[...]Homo-Frauchen.

Und das schlimmste er hält dies zur Schaustellung primitivster Platitüden und ad-homin Spam auch noch für:


:cool2:

Da kann ich dir leider nicht helfen. Meine Kentnisse in Sonderpädagogik sind zu begrenzt, als das ich mich da mit dir weiter unetrahlten könnte.

Aber ein Hinweis noch, du verwechechselst Kreuz.net mit Kath.net

Aber das kann im eifer des gefechts und bei dem Hassgeblubber schon mal pasieren.


kreuz.net gibt sich als katholischer Nachrichendienst aus, wird aber von einer anonymen Gruppe "Sodalicium für Religion und Information" betrieben und ist kein kirchliches Projekt.
Unter dem Deckmäntelchen des Katholizismus wird dort offen
homophobes und rechtsextremes Gedankengut vertreten.


Deutschland. Die Redaktionsleiterin der Homepage der deutschen Bischofskonferenz katholisch.de, Frau Mag. Gunda Ostermann (32), schrieb kürzlich einem Mitglied des kirchenfeindlichen Internet-Forums ‘Freigeisterhaus’ folgenden Brief: „Die katholische Kirche beobachtet kreuz.net sehr kritisch und distanziert. Da die Site in den USA gehostet wird, ist es allerdings schwierig mit juristischen Mitteln gegen die hetzerische und verleumdende Berichterstattung vorzugehen.“

Die Hoster von Kreuz.net gehören einer Splittergruppe an, die von der kath. Kirche in keiner Weise unterstützt, ja sogar bekämft wird.

Aber weine nicht, auch auf Kath.net wirst du genügend anderen Usninn finden.

Zimbelstern
02.03.2008, 01:06
Eine überholte Vorschrift, die man auf jedwede Art menschlichen Zusammenlebens ausweiten sollte.

linkes geseire! ich möchte nicht als kind den hohn und spott im kindergarten oder in der schule erleben, wenn ich erzähle, zwei mamis oder zwei papis zu haben.

Rheinlaender
02.03.2008, 06:58
Nein das haben sie eben nicht. Von Perversion steht da nichts. :rolleyes:

Nun, ich weiss was hier "Perversionen" bedeutet, man hat aber auch noch den Art. 2 (Persoenlichkeitsrecht).

Wenn etwas unter einem "besonderen Schutz" steht, heisst das noch lange nicht, dass man andere Dinge nicht auch schuetzen kann.

---

Im Ueberigen sind, auch bei weitergehender Gleichberechtingung, die Gesellschaften der skandinavischen Laender, Canadas oder des UK nicht im Chaos versunkten.

Rheinlaender
02.03.2008, 07:01
linkes geseire! ich möchte nicht als kind den hohn und spott im kindergarten oder in der schule erleben, wenn ich erzähle, zwei mamis oder zwei papis zu haben.

Das ist Unsinn - es gibt einen Haufen Studien, die belegen, dass Kinder, die in gleichglechtlichen Partnerschaften aufwachsen keinen Nachteil haben - mal aks Einstieg zur Lektuere:

http://aappolicy.aappublications.org/cgi/content/full/pediatrics%3b109/2/339

Zimbelstern
02.03.2008, 09:35
Das ist Unsinn - es gibt einen Haufen Studien, die belegen, dass Kinder, die in gleichglechtlichen Partnerschaften aufwachsen keinen Nachteil haben - mal aks Einstieg zur Lektuere:

http://aappolicy.aappublications.org/cgi/content/full/pediatrics%3b109/2/339

danke. ich komme darauf zurück, wenn ich die zeit habe, es zu lesen.

DerErnst
02.03.2008, 17:00
Nun, ich weiss was hier "Perversionen" bedeutet, man hat aber auch noch den Art. 2 (Persoenlichkeitsrecht).

Wenn etwas unter einem "besonderen Schutz" steht, heisst das noch lange nicht, dass man andere Dinge nicht auch schuetzen kann.

---

Im Ueberigen sind, auch bei weitergehender Gleichberechtingung, die Gesellschaften der skandinavischen Laender, Canadas oder des UK nicht im Chaos versunkten.

Als liberaler Extremist würde ich das auch so sehen. Da ich aber normal bin, bleibe ich bei meiner Auffassung.

Das Persönlichkeitsrecht berührt die Ehe nicht.


Was bedeutet für dich "Chaos". Ich halte die Zustände in GB (Massenscheidungen, nur noch Skandale, Aussterben des brit. Volkes, Mega-Moscheen, Durchrassung) durchaus für ein Chaos, das ich hier nicht will.

DerErnst
02.03.2008, 17:01
Das ist Unsinn - es gibt einen Haufen Studien, die belegen, dass Kinder, die in gleichglechtlichen Partnerschaften aufwachsen keinen Nachteil haben - mal aks Einstieg zur Lektuere:

http://aappolicy.aappublications.org/cgi/content/full/pediatrics%3b109/2/339

Sponsered by Homo-Lobby. :rolleyes:

Jedem normalen Menschen ist doch klar, dass ein Kind Vater und Mutter braucht. Das ist in der Wissenschaft auch unumstritten.

Cash!
02.03.2008, 17:08
Was hast du an der Stellungnahme der Zuständigen, für die katholische Internetpräsenz, den auszusetzen. Das es dich deprimiert und bloßstellt, das diese Frau Kreuz.net als "gefährlich" einschätzt und es bedauert keine juristischen Schritte einleiten zu können, ist ja wohl nicht meine Schuld.

Ansonsten kann man die Diskussion aufgrund persönlicher beleidigungen deiner seits als beendet betrachten. Ich muss dich jetzt im Tal der Tränen allein lassen.

Schwimmpolster nicht vergessen!

DerErnst
02.03.2008, 17:13
Ich nehme dir nur nicht ab, dass du über die inneren Angelegenheiten der Kirche informiert bist.

Du hast doch beleidigt, ich habe doch nur gesagt, was Sache ist. Du zeigst auch eine sehr dünne Wissensdecke.

Brauchst du ein Taschentuch?



LOOOOOOOOOOOOL! :)) :D :lach: Ich soll deprimiert sein, wenn du Unsinn erzählst? Popcorn! Wer hat Popcorn???!

Eine wahnsinnige Show, die die Schwuchteln einem bieten. :))

Rheinlaender
02.03.2008, 17:22
Sponsered by Homo-Lobby.

Bevor Du der American Academy of Pediatrics einen solchen Vorwurf machst, solltest Du gute Beweise im Peto haben.

DerErnst
02.03.2008, 17:30
Jeder Wissenschaftler gibt einem das Gutachten, das man haben will. Die Homo-Lobby verfügt leider über vile finanzielle Mittel, daher sind diese Gutachten auch nicht ernstzunehmen. Ich habe selbst schon Gegenteilige gelesen.

Ist ja auch logisch, dass ein Kind Vater und Mutter braucht. Warum sonst hat Gott Vater und Mutter geschaffen.

Cash!
02.03.2008, 17:31
Eine wahnsinnige Show,

Das kann man wohl sagen:


Beiträge: 195 (46,85 Beiträge pro Tag)
Mein tiefstes Mitgefühl. Vielleicht schaffst du dir auch mal ein Leben an, ich hab gehört das soll gan lohnend sein.....

Ansonsten verzichte ich in Zukunft auf PN's von dir. Wenn du nicht ausgelastet bist schaff dir nen Hobby an.....Züchte Kaninchen, sammel Briefmarken und sonst was. Aber sehe bitte davon ab, andere Leute mit beleidigenden Privatnachrichten zu nerven. Auch wenn du es anscheinend bitter nötig hast.

DerErnst
02.03.2008, 17:34
LOL. Muss da schon wer ausweichen? :D

Mein Beileid zu deinem tristen und unsäglichen Leben.

Du bist das beste Beispiel, dass der 175-er wieder her muss!

Rheinlaender
02.03.2008, 17:55
Jeder Wissenschaftler gibt einem das Gutachten, das man haben will. Die Homo-Lobby verfügt leider über vile finanzielle Mittel, daher sind diese Gutachten auch nicht ernstzunehmen. Ich habe selbst schon Gegenteilige gelesen.

Welche?


Ist ja auch logisch, dass ein Kind Vater und Mutter braucht. Warum sonst hat Gott Vater und Mutter geschaffen.

Deinen Aberglauben kannst bei ernsthaften Debaten bei Dir behalten. Oder mit Christopher Marlowe zu eden:

How fast they run to banish him I love!
They would not stir, were it to do me good.
Why should a king be subject to a priest?
Proud Rome, that hatchest such imperial grooms,
With these thy superstitious taper-lights,
Wherewith thy antichristian churches blaze,
I'll fire thy crazed buildings, and enforce
The papal towers to kiss the lowly ground,
With slaughter'd priests make Tiber's channel swell,
And banks rais'd higher with their sepulchres!
As for the peers, that back the clergy thus,
If I be king, not one of them shall live.

Zimbelstern
02.03.2008, 20:05
ich habe keine probleme mit der abschaffung des § 175 StGB wenn denn die schwulis künftig den ball flachhielten und darauf verzichten, kinder zu adoptieren.

Rheinlaender
03.03.2008, 02:20
ich habe keine probleme mit der abschaffung des § 175 StGB wenn denn die schwulis künftig den ball flachhielten und darauf verzichten, kinder zu adoptieren.

Wie gnaedig! Ein wenig wenig weniger Arroganz andern Menschen gegenueber wuerde Dir wohl zu Gesicht stehen.

Es ist nicht Dein Amt anderer Leute Lebensweise zu begutachten, noch zu werten.

Jede Gruppe tritt in der Gesellschaft so laut auf, wie sie meint es tun zu wollen und niemand hat hier dieser Vorschriften zu machen - fuers Kleingedruckte Art. 5 GG.

Rheinlaender
03.03.2008, 02:24
Als liberaler Extremist würde ich das auch so sehen. Da ich aber normal bin, bleibe ich bei meiner Auffassung.

Ich weiss nicht welche Gottheit Dir eingegeben hat, dass Du "normal" seiest, "normal" ist ein statischer Begriff und sollte bei der Beurteilung von Menschen fuer jemand fuer die Aufklaerung nicht ganz umsonst war keine Rolle spielen.


Was bedeutet für dich "Chaos".

Chaos - ist der Zusammenbruch der gesellschatlichen Strukturen; diese funktionieren hier ganz gut.

Zimbelstern
03.03.2008, 08:25
Wie gnaedig! Ein wenig wenig weniger Arroganz andern Menschen gegenueber wuerde Dir wohl zu Gesicht stehen.

Es ist nicht Dein Amt anderer Leute Lebensweise zu begutachten, noch zu werten.

Jede Gruppe tritt in der Gesellschaft so laut auf, wie sie meint es tun zu wollen und niemand hat hier dieser Vorschriften zu machen - fuers Kleingedruckte Art. 5 GG.

es ist aber, wie du zu schreiben beliebst, "mein amt" als user hier, darauf hinzuweisen, dass man den kindern mit der vorherrschenden gesetzeslage der "kunstehe" oder sollte ich schreiben "spassehe" keinen gefallen tut.

Rheinlaender
03.03.2008, 08:35
es ist aber, wie du zu schreiben beliebst, "mein amt" als user hier, darauf hinzuweisen, dass man den kindern mit der vorherrschenden gesetzeslage der "kunstehe" keinen gefallen tut.

Die Ehe, wie wir sie hier kennen, ist auch eine "Kunstehe" und "natuerlich" oder "unnatuerlich" wie jede andere Form des Zusammenlebens, wie mehrere Frauen auf einen Mann, bzw, umgekehrt, oder welche Formen sonst noch existieren moegen.

Die "Natur" gibt hier keine Vorgabe. Die "Natur" wird immer wieder gerne, neben einer ominoesen Gottheit, herbeizitiert wird um das Unbegruendbare zu begruenden, da sie sich nunmal nicht aeussern kann.

---

Ferner: Es steht immer noch ein Beweiss aus, dass man den Kindern damit "keinen Gefallen" taete.

---

Im Uebrigen; Wo meinst hat ein Kind bessere Startmoeglichkeiten fuer sein Leben: In einem Haushalt von zwei versoffenen hetrosexuellen verheirateten HarzIV-Empfaenger mit Lernschwierigkeiten oder in einem Haushalt mit zwei Schwulen, beide Akademiker, vernueftige Einkommen und regelte Verhaeltnisse? Du siehst, andere Faktoren sind viel entscheidender als die sexuelle Ausrichtung der Erziehenden. Mit deiner Argumentation muesste man jedem Haushalt ohne mindestens einem Akademiker und zwei parallel gesprochene Umgangssprache die Kinder entziehen. Ich glaube nicht, dass Du das willst.

Zimbelstern
03.03.2008, 09:04
es geht mir um einen mann mit einer frau. und um gegenseitige akzeptanz auf augenhöhe.

Rheinlaender
03.03.2008, 09:06
es geht mir um einen mann mit einer frau. und um gegenseitige akzeptanz auf augenhöhe.

Wo ist das nun besonders "natuerlich" z. B. im Verhaeltnis einer gemischt-geschlechtlichen Gruppe oder zu jeder anderen Form des Zusammenlebens?

Zimbelstern
03.03.2008, 10:26
du, es soll leute geben, die eine ehefrau im leben benötigen und es auch hinbekommen. mit ihr auch noch nach jahren glücklich zu sein. ... das halte ich für normal.

Rheinlaender
03.03.2008, 10:28
du, es soll leute geben, die eine ehefrau im leben benötigen und es auch hinbekommen. mit ihr auch noch nach jahren glücklich zu sein. ... das halte ich für normal.


... wie jede andere Form des Zusammenlebens auch. Darum geht es: Niemand mag Leuten verwehren zu heiraten, nur sollte der Staat doch auch jede andere Form des Zusammenlebens zwischen Erwachsene gleich behandeln. Es ist jedenfalls nicht Aufgabe des Staates etwas fuer "normal" zu erklaeren.

Zimbelstern
03.03.2008, 10:37
nein, da gebe ich dir recht, dafür gibt es gesetze.

um den ursprung unseres diskurses wieder aufzunehmen: ich halte es nach wie vor für schwachsinn, wenn schwulis und lesben kinder adotieren dürfen und würde diese gesetze gerne geändert wissen. um der kinder willen!

Rheinlaender
03.03.2008, 10:41
nein, da gebe ich dir recht, dafür gibt es gesetze.

Es ist nicht Aufgabe des Gesetzes/Gesetzgebers/Staates hier Vorgaben zu machen - das geht die staatliche Gewalt schlicht nichts an.


ich halte es nach wie vor für schwachsinn, wenn schwulis und lesben kinder adotieren dürfen

Warum? Du hast immer noch keinen Belg zeigen koennen, warum die fuer die Kinder schaedlich sein sollte.

Zimbelstern
03.03.2008, 10:47
dann erinnere dich an den eingangsbeitrag von mir hier: es ist bescheiden für das kind, wenn es sich im Kindergarten oder in der schule "outen" muss, zwei väter oder zwei mütter zu haben.

über die aufgabe des staates dem volk gesetze aufzuerlegen, können wir gerne einen seperaten strang aufmachen.

Rheinlaender
03.03.2008, 10:59
dann erinnere dich an den eingangsbeitrag von mir hier: es ist bescheiden für das kind, wenn es sich im Kindergarten oder in der schule "outen" muss, zwei väter oder zwei mütter zu haben.

Wo ist das das Problem?


über die aufgabe des staates dem volk gesetze aufzuerlegen, können wir gerne einen seperaten strang aufmachen.

Der Staat hat die Aufgabe Gesetze zu machen, aber er moege sich dabei aus Bereichen heraushalten, wo er nichts zu suchen hat.

Zimbelstern
03.03.2008, 11:02
das frage mal dann dein kunstkind!

deinen zweiten absatz unterrschreibe ich.

Rheinlaender
03.03.2008, 11:09
das frage mal dann dein kunstkind!

Das wurde schon getan - die Studie habe ich oben angeben, mir sind keine gegenteiligen studien bekannt. Dir? Wenn ja: Bitte!

Zimbelstern
03.03.2008, 11:15
meine güte, ist das so schwer: versetze dich bitte mal in das alter eines kindergarten- oder schulkindes und komme mir zuzkünftig nicht mit statistiken, die alles "besser" wissen. ich hätte mich damals an deiner stelle in grund und boden geschämt anzugeben, das ich zwei väter oder mütter habe.

Rheinlaender
03.03.2008, 11:19
meine güte, ist das so schwer: versetze dich bitte mal in das alter eines kindergarten- oder schulkindes und komme mir zuzkünftig nicht mit statistiken, die alles "besser" wissen. ich hätte mich damals an deiner stelle in grund und boden geschämt anzugeben, das ich zwei väter oder mütter habe.

Ich weiss nicht wo Du aufgewachsen bist, aber eine solche Umgebung, wo sich ein Kind darfuer "schaemen" muss ist fuer kein Kind eine gute Umgebung. Im Uebrigen koenne solche Dinge mit einem klaerenden Wort aus der Welt geschaft werden.

Zimbelstern
03.03.2008, 11:24
nein! ein von dir beschriebenes klärendes wort löst nicht die probleme deines kindes! es löst -wenns hinhaut- die probleme der mütter und väter der anderen kinder!

-SG-
03.03.2008, 12:41
Ich weiss nicht wo Du aufgewachsen bist, aber eine solche Umgebung, wo sich ein Kind darfuer "schaemen" muss ist fuer kein Kind eine gute Umgebung.

Diese Umgebungen, wo Kinder sich nicht dafür schämen müssen, sind - sofern sie überhaupt je in größerem Umfang existiert haben - im Zurückgehen begriffen. Ich könnte Dir in meinem Stadtteil hier keine Bildungseinrichtung nennen, auch kein Gymnasium, von der ich nicht hundertprozentig sicher wäre, dass ein solches Kind als Schwuchtelkind, Arschfickersohn etc diffamiert werden würde.


... wie jede andere Form des Zusammenlebens auch. Darum geht es: Niemand mag Leuten verwehren zu heiraten, nur sollte der Staat doch auch jede andere Form des Zusammenlebens zwischen Erwachsene gleich behandeln. Es ist jedenfalls nicht Aufgabe des Staates etwas fuer "normal" zu erklaeren.
doch natürlich, er "normiert" jeden Tag Dinge.

Und da man der Auffassung sein kann, dass ein eheliches Zusammenleben von Mann und Frau das beste Umfeld für die Erziehung von Kindern ist, sollte man diese Form auch normativ bevorzugen, etwa im Steuerrecht, Erbschaftsrecht etc.

Cash!
03.03.2008, 13:53
Man denke nur an die vielen Kinder von Hartz IV Empfängern, die sich wegen ihrer billigen Klamotten in Grund und Boden schämen müssen und von den anderen Kindern gemobbt und gedemütigt werden.

Ich finde wir sollten es, den Kindern zu liebe, verbieten das Hartz IV Empfänger Kinder bekommen......

Hexenhammer
03.03.2008, 13:55
Man denke nur an die vielen Kinder von Hartz IV Empfängern, die sich wegen ihrer billigen Klamotten in Grund und Boden schämen müssen und von den anderen Kindern gemobbt und gedemütigt werden.

Ich finde wir sollten es, den Kindern zu liebe, verbieten das Hartz IV Empfänger Kinder bekommen......

Könnte man das Problem nicht auch mit einem Markenklamottenzuschlag in den Griff bekommen?

-SG-
03.03.2008, 14:03
Man denke nur an die vielen Kinder von Hartz IV Empfängern, die sich wegen ihrer billigen Klamotten in Grund und Boden schämen müssen und von den anderen Kindern gemobbt und gedemütigt werden.

Ich finde wir sollten es, den Kindern zu liebe, verbieten das Hartz IV Empfänger Kinder bekommen......

Wir leiten die unterschiedliche Behandlung von hetero- und homosexuellen Ehen nicht aus der Tatsache heraus ab, dass die letzteren gemobbt werden. Dass sie gemobbt werden war lediglich eine Tatsachenfeststellung, weil das mancher bezweifelt hatte. Da stimme ich Dir zu dass dies kein Grund wäre. Ich finde konsuminduziertes Mobbing wie Du es beschreibst auch mies. Natürlich sollte man in beiden Fällen eher das Mobbing abschaffen als andersrum. Aber wie gesagt, der Grund für das ungleiche Behandeln ist ja nicht das, sondern das wäre der Standpunkt, dass es für das Kind das beste wäre, eine Mutter und einen Vater zu haben, und dass diese Lebensgemeinschaft dann anderen (z.b. Alleinerziehenden, Homosexuellen etc.) vorzuziehen ist.

Cash!
03.03.2008, 14:10
Könnte man das Problem nicht auch mit einem Markenklamottenzuschlag in den Griff bekommen?

Wer soll das bezahlen?

Unsere armen Manager? Und wer garantiert dir, das diese widerlichen Hartz IV'ler das Geld nicht versaufen?

Und die neueste Playstation ist damit auch noch nicht bezahlt, vom I-Pod und Laptop ganz zu schweigen.

Wie kannst du die armen Kinder nur dieser brutalen Diffamierung als "Arme Schlucker" aussetzen:

nein, am Gebärverbot für Hartzler führt lein Weg vorbei.

Es geht doch um die Kinder....

:(

Cash!
03.03.2008, 14:14
Wir leiten die unterschiedliche Behandlung von hetero- und homosexuellen Ehen nicht aus der Tatsache heraus ab, dass die letzteren gemobbt werden.
Das war, wenn du dich erinnerst, sogar dein Hauptargument gegen das Adoptionsrecht. Du must dich nun schon entscheiden.




dass es für das Kind das beste wäre, eine Mutter und einen Vater zu haben

Hierbei kann ich nur auf die Studie vom Rheinländer verweisen.

Aber noch ein Wort zur Ehe. Ich bin der Meinung der Staat solltre nicht das potential belohnen Kinder zu bekommen, sondern er sollte die Kinder direkt fördern.

Es gibt Tausende Paare die zwar verheiratet sind aber gar nicht daran denken Nachwuchs zu bekomen. Wie rechtfertigt sich da noch eine steuerliche Ungleichbehandlung zu den Lebenspartnerschaften?

Hexenhammer
03.03.2008, 14:18
Wer soll das bezahlen?

Unsere armen Manager? Und wer garantiert dir, das diese widerlichen Hartz IV'ler das Geld nicht versaufen?

Und die neueste Playstation ist damit auch noch nicht bezahlt, vom I-Pod und Laptop ganz zu schweigen.

Wie kannst du die armen Kinder nur dieser brutalen Diffamierung als "Arme Schlucker" aussetzen:

nein, am Gebärverbot für Hartzler führt lein Weg vorbei.

Es geht doch um die Kinder....

:(

Man könnte evtl. Zwangssterilisationen einführen, in Abhängigkeit von Schulabschluß und beruflicher Qualifikation?

Cash!
03.03.2008, 14:20
Man könnte evtl. Zwangssterilisationen einführen, in Abhängigkeit von Schulabschluß und beruflicher Qualifikation?

Ich finde das zwar sehr radikal, aber wenn du meinst.....:)

Hexenhammer
03.03.2008, 14:22
Ich finde das zwar sehr radikal, aber wenn du meinst.....:)

Anders wirst Du ein Gebährverbot nicht durchsetzen können. Es wäre einfach zu teuer, jedem Hartz4-Paar einen Beischlafs- und Verhütungsbeauftragten ins Bett zu setzen.

Cash!
03.03.2008, 14:27
Wir sollten unbedingt über ein Gebährverbot für Leute mit langen Nasen und Segelohren reden.

Es kann nicht angehen, das deren Kinder potentiell gemobbt werden.

:(

-SG-
03.03.2008, 14:30
Das war, wenn du dich erinnerst, sogar dein Hauptargument gegen das Adoptionsrecht. Du must dich nun schon entscheiden.




Hierbei kann ich nur auf die Studie vom Rheinländer verweisen.

Aber noch ein Wort zur Ehe. Ich bin der Meinung der Staat solltre nicht das potential belohnen Kinder zu bekommen, sondern er sollte die Kinder direkt fördern.

Es gibt Tausende Paare die zwar verheiratet sind aber gar nicht daran denken Nachwuchs zu bekomen. Wie rechtfertigt sich da noch eine steuerliche Ungleichbehandlung zu den Lebenspartnerschaften?

Nein, wenn ich mich recht erinnere war dies nur mein Argument gegen die Unterstellung, es gäbe viele "Umgebungen" wo diese Kinder nicht gemobbt werden würde. Ich wies daraufhin darauf hin, dass ich keine solche Gegenden kenne.

Die Studie muss ich mir erst noch genauer anschauen.

Du hast Recht, kinderlose Ehepaare steuerlich zu begünstigen macht wenig Sinn, deshalb sollten meiner Meinung nach auch Kindergeld und Steuerrecht enger verknüpft werden.

Cash!
03.03.2008, 14:32
Du hast Recht, kinderlose Ehepaare steuerlich zu begünstigen macht wenig Sinn, deshalb sollten meiner Meinung nach auch Kindergeld und Steuerrecht enger verknüpft werden.

Die Förderung kinderloser Ehen macht für den Staat lkeinen Sinn. Deshalb wäre ich dafür die Eheprivilegien völlig abzuschaffen und diese nur noch daran festzumachen, ob auch wirklich Kinder im Haushalt leben. Wem es um die Kinder geht, der muss mir zustimmen!

-SG-
03.03.2008, 14:56
Die Förderung kinderloser Ehen macht für den Staat lkeinen Sinn. Deshalb wäre ich dafür die Eheprivilegien völlig abzuschaffen und diese nur noch daran festzumachen, ob auch wirklich Kinder im Haushalt leben. Wem es um die Kinder geht, der muss mir zustimmen!

Es geht ja aber nicht nur um die Kinder an sich, sondern auch um Kinder in ehelichen Familien, welche zusätzlich gefördert werden sollten. Tut man das nicht, dann unterstellt man dass ein/e Alleinerziehende/r eine gleichwertige Umgebung für ein Kind aufzuwachsen ist wie eine Ehe, und man unterstellt das auch für die Homo-Ehe. Das aber würde voraussetzen, dass zwischen Mann und Frau keine biologischen, für die Elternrolle relevanten Unterschiede bestehen. Das bezweifel ich sehr, beschäftigen sich doch ganze Wissenschaftszweige mit den speziellen Beziehungen von Vater und Kind bzw Mutter und Kind (oft noch nach Sohn/Tochter spezifiziert).

Wenn Du als Entkräftigung dieser Aussage "auf die Studie von Rheinländer verweist", so wird Dir aber aufgefallen sein, dass diese "Studie" lediglich ein Forderungskatalog ist, welcher an einer einzigen Stelle die "Fußnotenschar" "1-9" anfügt um unten auf Literatur zu verweisen, welche wiederum auf andere Literatur verweisen, mit dem Hinweis dass die untersuchten samples klein und die Forschung am Anfang ist.

Rheinlaender
03.03.2008, 15:13
Wenn Du als Entkräftigung dieser Aussage "auf die Studie von Rheinländer verweist", so wird Dir aber aufgefallen sein, dass diese "Studie" lediglich ein Forderungskatalog ist, welcher an einer einzigen Stelle die "Fußnotenschar" "1-9" anfügt um unten auf Literatur zu verweisen, welche wiederum auf andere Literatur verweisen, mit dem Hinweis dass die untersuchten samples klein und die Forschung am Anfang ist.

Sie ist eben hier "nicht am Anfang" sondern laeuft schon seit ueber 20 Jahren. Hier die Liste der Referenzstudien auf die sich AAP ruft in ihrer Entscheidung:

# Laumann EO. National Health and Social Life Survey. Chicago, IL: University of Chicago and National Opinion Research Center;1995
# Barret RL, Robinson BE. Gay Fathers. Lexington, MA: Lexington Books;1990
# Bigner JJ, Bozett FW. Parenting by gay fathers. In: Bozett FW, Sussman MB, eds. Homosexuality and Family Relations. New York, NY: Harrington Park Press;1990 :155 –175
# Patterson CJ, Chan RW. Gay fathers and their children. In: Cabaj RP, Stein TS, eds. Textbook of Homosexuality and Mental Health. Washington, DC: American Psychiatric Press;1996 :371 –393
# Turner PH, Scadden L, Harris MB. Parenting in gay and lesbian families. J Gay Lesbian Psychother.1990; 1 :55 –66
# Harris MB, Turner PH. Gay and lesbian parents. J Homosex.1985; 12 :101 –113[Medline]
# Bigner JJ, Jacobsen RB. Adult responses to child behavior and attitudes toward fathering: gay and nongay fathers. J Homosex.1992; 23 :99 –112[Medline]
# Flaks DK, Ficher I, Masterpasqua F, Joseph G. Lesbians choosing motherhood: a comparative study of lesbian and heterosexual parents and their children. Dev Psychol.1995; 31 :105 –114
# Green R, Mandel JB, Hotvedt ME, Gray J, Smith L. Lesbian mothers and their children: a comparison with solo parent heterosexual mothers and their children. Arch Sex Behav.1986; 15 :167 –184[CrossRef][Medline]
# Golombok S, Tasker F, Murray C. Children raised in fatherless families from infancy: family relationships and the socioemotional development of children of lesbian and single heterosexual mothers. J Child Psychol Psychiatry.1997; 38 :783 –791[Medline]
# Golombok S, Spencer A, Rutter M. Children in lesbian and single-parent households: psychosexual and psychiatric appraisal. J Child Psychol Psychiatry.1983; 24 :551 –572[Medline]
# Kirkpatrick M. Clinical implications of lesbian mother studies. J Homosex.1987; 14 :201 –211[CrossRef][Medline]
# Miller J, Jacobsen R, Bigner J. The child’s home environment for lesbian vs heterosexual mothers: a neglected area of research. J Homosex.1981; 7 :49 –56[CrossRef][Medline]
# Kirkpatrick M, Smith C, Roy R. Lesbian mothers and their children: a comparative survey. Am J Orthopsychiatry.1981; 51 :545 –551[Medline]
# Patterson CJ. Children of lesbian and gay parents. Adv Clin Child Psychol.1997; 19 :235 –282
# Patterson CJ. Children of the lesbian baby boom: behavioral adjustment, self-concepts, and sex role identity. In: Greene B, Herek GM, eds. Lesbian and Gay Psychology: Theory, Research, and Clinical Applications. Thousand Oaks, CA: Sage Publications;1994 :156 –175
# Bailey JM, Bobrow D, Wolfe M, Mikach S. Sexual orientation of adult sons of gay fathers. Dev Psychol.1995; 31 :124 –129[CrossRef]
# Gottman JS. Children of gay and lesbian parents. Marriage Fam Rev.1989; 14 :177 –196
# Patterson CJ. Children of lesbian and gay parents. Child Dev.1992; 63 :1025 –1042[CrossRef][Medline]
# Tasker FL, Golombok S. Growing Up in a Lesbian Family: Effects on Child Development. New York, NY: Guilford Press;1997
# Allen M, Burrell N. Comparing the impact of homosexual and heterosexual parents on children: meta-analysis of existing research. J Homosex.1996; 32 :19 –35[CrossRef][Medline]
# Huggins SL. A comparative study of self-esteem of adolescent children of divorced lesbian mothers and divorced heterosexual mothers. J Homosex.1989; 18 :123 –135[CrossRef][Medline]
# Tasker F, Golombok S. Adults raised as children in lesbian families. Am J Orthopsychiatry.1995; 65 :203 –215[Medline]
# Patterson CJ. The family lives of children born to lesbian mothers. In: Patterson CJ, D’Augelli AR, eds. Lesbian, Gay, and Bisexual Identities in Families: Psychological Perspectives. New York, NY: Oxford University Press;1998 :154 –176
# Steckel A. Psychosocial development of children of lesbian mothers. In: Bozett FW, ed. Gay and Lesbian Parents. New York, NY: Praeger;1987 :75 –85
# Stacey J, Biblarz TJ. (How) Does the sexual orientation of parents matter? Am Sociol Rev.2001; 66 :159 –183
# Tasker F. Children in lesbian-led families: a review. Clin Child Psychol Psychiatry.1999; 4 :153 –166
# Patterson CJ. Families of the lesbian baby boom: parents’ division of labor and children’s adjustment. Dev Psychol.1995; 31 :115 –123
# Chan RW, Brooks RC, Raboy B, Patterson CJ. Division of labor among lesbian and heterosexual parents: associations with children’s adjustment. J Fam Psychol.1998; 12 :402 –419[CrossRef]
# Patterson CJ, Hurt S, Mason CD. Families of the lesbian baby boom: children’s contact with grandparents and other adults. Am J Orthopsychiatry.1998; 68 :390 –399[Medline]
# Emery RE. Interparental conflict and the children of discord and divorce. Psychol Bull.1982; 92 :310 –330[CrossRef][Medline]

http://pediatrics.aappublications.org/cgi/content/full/109/2/341?ijkey=152a8d7fb0b1942c928fd4aa8c0573556a89b56d

marc
03.03.2008, 15:32
dann erinnere dich an den eingangsbeitrag von mir hier: es ist bescheiden für das kind, wenn es sich im Kindergarten oder in der schule "outen" muss, zwei väter oder zwei mütter zu haben.


Das Ideal sollte eine Gesellschaft sein, in der gar kein Druck besteht, sich "outen" zu müssen, so wie auch Heterosexuelle nicht in den Zugzwang geraten, "beichten" zu müssen, dass sie heterosexuell sind, und eine gesetzliche Gleichstellung der Homo-Ehe inkl. Adoptionsrechten wäre ein guter Schritt hin zu diesem Ideal, und ich denke, dass es einen großen Unterschied macht, ob ein Kind gegen den "verfassungspolitischen" Konsens gehänselt wird, oder im Einklang mit diesem Konsens.

In dem Link von Rheinländer steht gleich zu Beginn ein, wie ich finde bedenkenswerter Satz, der da lautet: "Children deserve to know that their relationships with both of their parents are stable and legally recognized. This applies to all children, whether their parents are of the same or opposite sex."

Und dass Kinder deswegen gehänselt werden könnten, würde ich aus mehreren Gründen nicht als Argument zählen wollen, weil erstens mit diesem Argument einst auch das Adoptionsrecht für Paare bestritten wurde, die nicht kirchlich verheiratet sind, es noch zahlreiche andere Gründe geben kann, wegen denen ein Kind gehänselt werden kann (Armut wurde ja z.B. genannt), diese Ärgereien in den meisten Fällen von Erziehern unterbunden werden können, es einen Unterschied macht, ob man gegen unsere Verfassung Homosexuelle mobbt, oder ob man diese auf ihr stehend mobbt, natürlich auch deshalb, weil man schlecht beraten ist, wenn man Gesetze danach ausrichtet, ob irgendwelche Assos irgendwen dann mobben könnten, anstatt zu versuchen, die Assos zu ändern, und auch deswegen, weil ein Kind aus einer gut situierten Homofamilie besser mit Hänseleien umgehen kann, als ein Kind aus einer zersoffenen Prekariatsfamilie, das daheim erstmal einen aufs Maul kriegt, oder nach der Schule wieder ins Heim muss.

Übrigens habe ich meinen Zivildienst in einem Kinderheim getan, und wenn man sich da mal angeschaut hat, wie oft die Polizei da war, und diejenigen Kinder mit Strebsamkeit, Eifer und Wissensdurst durch dieses halb-kriminelle Milieu haben leiden müssen, dann wären einige mit Sicherheit bei einem homosexuellen Akademikerpaar wesentlich besser aufgehoben.
Im Übrigen sind die Ansprüche an Paare, die Kinder adoptieren wollen sehr, sehr hoch, ich weiß das noch von meinen alten Hetero-Nachbarn :D die keine Kinder adoptieren durften, obwohl sie ein Eigenheim hatten, zu einer gymansialen Mittelschicht gehörten, und ein regelmäßiges, gutes Einkommen. Homopaare, die diese Kriterien erfüllen, sollten auch ein Kind adoptieren dürfen.

Grundsätzlich fände ich zwar den Gedanken begrüßenswert, dass Paare, die Kinder zeugen können, in irgendeiner Form auch besonder gefördert werden, wobei "besonders gefördert" im Umkehrschluß ja bedeuten würden, dass Homosexuelle Paare in irgendeiner Form benachteiligt werden, was ich allerdings nicht möchte. Das ist natürlich ein Konflikt, aber einer, der ohnehin kaum noch Relevanz besitzt, weil "Paare, die Kinder zeugen können" vor vielleicht 50 Jahren noch auf "kirchliche Ehe" hinauslief, aber heute eine glücklicherweise größere Bandbreite, eine größere Möglichkeit an Beziehungen, Lieben, Partnerschaften möglich ist. Eine Kollegin von meiner Mutter z.B. ist schon seit über 40 Jahren mit ihrem Mann "zusammen", aber nicht verheiratet. Tjoa. Stellt sich also die Frage, ab wann dieses "Paar, das Kinder zeugen könnte", eigentlich beginnt.
In dieser Hinsicht scheint auch mir der Trend sinnvoll zu sein, vom Potential zum Konkreten hin zu fördern, und ... das Problem muss ja nicht zwangsläufig sein, dass es zu wenige Kinder gibt, sondern dass zu viele Kinder keine Aufstiegschancen haben, irgendwo in der Hauptschule vergammeln oder gar keinen Schulabschluß bekommen.

Ein ausgeweitetes Adoptionsrecht, das sich an der Gegenwart orientiert und nicht an irgendwelchen katholischen Relikten, die sowieso kaum noch jemand ernst nehmen kann.
Das Problem ist ja: Die metaphysische Basis der Religionen kann ja wirklich kaum noch jemand ernst nehmen, und Umfragen zeigen ja, dass selbst die meisten Kirchgänger nicht mehr an Engel, Teufel, Erbsünde, Himmel und Hölle glauben, ohne die die Erlösungstat Jesu aber im Übrigen gar keinen Sinn macht, aaaaaaaaber: an den ethischen Konsequenzen dieser Relikte wollen sie noch festhalten :D , also auch einem überholten hetero-monogam-genital-erbsündbefleckten-Ehebild.

-SG-
03.03.2008, 15:45
Sie ist eben hier "nicht am Anfang" sondern laeuft schon seit ueber 20 Jahren. Hier die Liste der Referenzstudien auf die sich AAP ruft in ihrer Entscheidung:

http://pediatrics.aappublications.org/cgi/content/full/109/2/341?ijkey=152a8d7fb0b1942c928fd4aa8c0573556a89b56d

willst Du jetzt mit der schieren Anzahl an Literaturverweisen beeindrucken, oder willst Du mir ernsthaft sagen Du könntest von allen aus eigener Erfahrung behaupten, sie seien nicht auf kleine Samples beschränkt und wenig theoretisch unterfüttert?

Ich kann es jedenfalls nicht weil ich die unmöglich alle lesen kann und will. Die eine Quelle die ich gelesen habe klang wenig überzeugend, dort fanden sich auch die Angaben "kleine samples" und "Forschung steht am Anfang".

-SG-
03.03.2008, 15:50
Grundsätzlich fände ich zwar den Gedanken begrüßenswert, dass Paare, die Kinder zeugen können, in irgendeiner Form auch besonder gefördert werden, wobei "besonders gefördert" im Umkehrschluß ja bedeuten würden, dass Homosexuelle Paare in irgendeiner Form benachteiligt werden, was ich allerdings nicht möchte.
Förderung schließt immer auch Nicht-Förderung mit ein, klar, aber das ist unumgänglich, will Politik etwas erreichen. Jede Entscheidung, jede Handlung beruht auf Differenz.

seit über 40 Jahren mit ihrem Mann "zusammen", aber nicht verheiratet. Tjoa. Stellt sich also die Frage, ab wann dieses "Paar, das Kinder zeugen könnte", eigentlich beginnt.
In dieser Hinsicht scheint auch mir der Trend sinnvoll zu sein, vom Potential zum Konkreten hin zu fördern
Da steht vielleicht noch das romantische Ideal im Hintergrund, dass die Ehe eine höhere Erwartungssicherheit mit sich bringt, da sie nicht so leicht auseinandergeht. Das mag überholt sein, da viele geschieden werden. Ich meine aber wohl, dass nicht-eheliche Beziehungen noch häufiger getrennt werden. Von dem her nicht unsinnvoll

Cash!
03.03.2008, 16:31
Es geht ja aber nicht nur um die Kinder an sich, sondern auch um Kinder in ehelichen Familien, welche zusätzlich gefördert werden sollten.
Diese Interpretation der Ehe ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Grundgesetz verbietet eine Benachteiligung Nicht-ehelicher Kinder. Deshalb kann von "zusätzlicher" Förderung gar keine rede sein. es sei den man nehme an Nicht-eheliche Kinder seien weniger wert oder hätten eine solche Förderung nicht verdient. Die Eheprivilegien, wie sich uns heute darstellen, sind vieles, aber sicher keine Priviligerung von Kindern. Die Zahl der Kinder ausserhalb ehelicher Gemeinschaften wächst ständig. Wenn der Staat also wirklich Kinder fördern wollte, so würde er kaum weiter kinderlose Ehepaare begünstigen, sondern diese Privilegien abschaffen und sie direkt den Kindern zukommen zu lassen.

Die Ehe heute, ist nicht mehr als der Versuch, den Staat aus der Unterhalstpflicht für seine Bürger zu entlassen und dies dem Partner aufzuzwingen. Mit Kinderförderung hat das nichts zu tun.




Das bezweifel ich sehr,
Das darfst du gerne tun. Nur ist unser GG keine natuwissenschaftliche Ausarbeitung sondern ein Verfassungstext, der die Rahmenvorgaben bzgl. der Staatsaufgaben und seinem Verhältnis zu den Bürgern regelt. Nicht mehr und nicht weniger.



Ich meine aber wohl, dass nicht-eheliche Beziehungen noch häufiger getrennt werden.

Dafür hätte ich gerne eine Quelle.

Rheinlaender
03.03.2008, 16:38
willst Du jetzt mit der schieren Anzahl an Literaturverweisen beeindrucken, oder willst Du mir ernsthaft sagen Du könntest von allen aus eigener Erfahrung behaupten, sie seien nicht auf kleine Samples beschränkt und wenig theoretisch unterfüttert?

Sie sind Zeitschriften mit Peer-Review veroeffentlicht, Im ueberigen hat die American Psychiatric Association eine aehnliche Haltung. Es handelt sich offensichtlich den Stand der Wissenschaft.


Ich kann es jedenfalls nicht weil ich die unmöglich alle lesen kann und will. Die eine Quelle die ich gelesen habe klang wenig überzeugend, dort fanden sich auch die Angaben "kleine samples" und "Forschung steht am Anfang".

welche denn?

marc
03.03.2008, 16:49
Übrigens sollte man "gibt es noch nicht soviele Jahre" hier nicht mit "am Anfang stehend" übersetzen.
Die Bindungsforschung z.B., die ja momentan auch wegen der Diskussion um Kinderkrippen und die Relevanz von Bezugspersonen usw. sehr viel zitiert wird, gibt es ja ebenfalls erst seit vielleicht 40 Jahren, und das dürfte auch der Zeitraum sein, seitdem Kinder in "alternativen" Familien, WG's, Homopaaren aufgewachsen sind, und deren Entwicklung -teilweise freilich auch im Nachhinein- untersucht werden konnte.

Laut Wikipedia sind uns Übrigens zahlreiche Länder schon vorraus:


Die gemeinsame Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ist derzeit in Australien (regional: Westaustralien und Australian Capital Territory), England, Finnland [9], Island[10], Nordirland und Wales, Schottland [11], Kanada (regional: Britisch-Kolumbien, Manitoba, Neufundland und Labrador, Neuschottland, Ontario, Québec, Saskatchewan und Nordwest-Territorien), den Niederlanden, Belgien [12], Schweden, Spanien, Israel [13] und den Vereinigten Staaten (regional: Colorado[14], Connecticut, Kalifornien[15], Massachusetts, New Mexico, New Jersey [16], New Hampshire[17], New York[18], Ohio, District of Columbia, Vermont, Washington (Bundesstaat) und Wisconsin) erlaubt.

Darüber hinaus lassen neben Deutschland auch Alberta, Dänemark, Frankreich, Norwegen und Tasmanien (in Australien) die Stiefkindadoption von leiblichen Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare zu. In Finnland ist die Zulassung von Stiefkindadoptionen in parlamentarischer Vorbereitung. [19]

In Brasilien entschied im November 2006 das Berufungsgericht, wie auch das Ausgangsgericht in São Paulo, dass homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen. [20]

-SG-
03.03.2008, 17:18
Sie sind Zeitschriften mit Peer-Review veroeffentlicht, Im ueberigen hat die American Psychiatric Association eine aehnliche Haltung. Es handelt sich offensichtlich den Stand der Wissenschaft.



welche denn?

http://pediatrics.aappublications.org/cgi/content/full/109/2/341?ijkey=9f2610f903f2ab3f5bb9c4ca459f83902526b794

Research exploring the diversity of parental relationships among gay and lesbian parents is just beginning.

Wichtig erscheint mir:

The small and nonrepresentative samples studied and the relatively young age of most of the children suggest some reserve. However, the weight of evidence gathered during several decades using diverse samples and methodologies is persuasive in demonstrating that there is no systematic difference between gay and nongay parents in emotional health, parenting skills, and attitudes toward parenting. No data have pointed to any risk to children as a result of growing up in a family with 1 or more gay parents. Some among the vast variety of family forms, histories, and relationships may prove more conducive to healthy psychosexual and emotional development than others.
Ich glaube schon, dass die homosexuellen Eltern gleich gute "parenting skills" und "attitudes towards parenting" aufweisen. Wahrscheinlich könnten sie sogar im Schnitt klüger sein, da "Outings" in höheren Schichten wahrscheinlicher sind, was sich positiv auf die "parental skills" auswirken könnte.
Allerdings sind Indikatoren wohl sehr schwer zu konstruieren, die messen, ob einem Jungen eine Vaterfigur oder einer Tochter der Mutter-Tochter-spezifische Kontakt gefehlt haben könnte, zumal dies nur bei großsngelegten Längsschnittstudien mit großen Samples signifikante Ergebisse haben wird.

Ich bin gegenüber solchen Studien letztendlich weiterhin kritisch.

-SG-
03.03.2008, 17:32
Diese Interpretation der Ehe ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Grundgesetz verbietet eine Benachteiligung Nicht-ehelicher Kinder. Deshalb kann von "zusätzlicher" Förderung gar keine rede sein. es sei den man nehme an Nicht-eheliche Kinder seien weniger wert oder hätten eine solche Förderung nicht verdient. Die Eheprivilegien, wie sich uns heute darstellen, sind vieles, aber sicher keine Priviligerung von Kindern. Die Zahl der Kinder ausserhalb ehelicher Gemeinschaften wächst ständig. Wenn der Staat also wirklich Kinder fördern wollte, so würde er kaum weiter kinderlose Ehepaare begünstigen, sondern diese Privilegien abschaffen und sie direkt den Kindern zukommen zu lassen.

Die Ehe heute, ist nicht mehr als der Versuch, den Staat aus der Unterhalstpflicht für seine Bürger zu entlassen und dies dem Partner aufzuzwingen. Mit Kinderförderung hat das nichts zu tun.


Der Staat hat keine Unterhaltspflicht, die Familie war die ursprüngliche Form dafür, und zwar nicht aus einer rechtlichen "Pflicht" heraus, sondern aus dem natürlichen Antrieb heraus, die eigenen Kinder, Großeltern usw. zu versorgen. Dieses erst dem Staat zu übertragen und dann im Nachhinein so zu tun, als wäre die Ehe ein Angriff darauf, ist paradox.

Zum Thema "weniger wert": Steuerliche Ungleichbehandlung ist gang und gebe, resultiert immer aus bestimmten Wertvorstellungen (Wer mehr hat soll mehr zahlen usw. usf.) und eine steuerliche Bevorzugung ehelicher Kinder wäre die Umsetzung des Gedankens, dass die Ehe eine den Kindern am förderlichsten seiende Institution ist, genauso wie die Ungleichbehandlung von Filtermotoren und Schmutzschleudern Ausdruck des gesellschaftlichen Wertes ist, dass weniger Abgase produzieren die bevorzugte Handlungsweise sein sollte.

Ich stimme Dir zu, dass Fördermaßnahmen weniger an der Ehe an sich als mehr an den Kindern orientiert werden müssen, trotzdem kann man sagen: Man begünstigt eheliche Kinder mehr als andere.


Das darfst du gerne tun. Nur ist unser GG keine natuwissenschaftliche Ausarbeitung sondern ein Verfassungstext, der die Rahmenvorgaben bzgl. der Staatsaufgaben und seinem Verhältnis zu den Bürgern regelt. Nicht mehr und nicht weniger.
Interessant, dass Du nun mit dem Argument des positiven Rechts kommst, denn danach brauchen wir auch keine naturwissenschaftliche Studie, ob Adoptivkinder gleichgeschlechtlicher Ehen schlechter dran sind oder nicht, sondern können sagen: Das ist so geregelt (dass gleichgeschlechtliche Partner keine Kinder adoptieren dürfen) und fertig.


Dafür hätte ich gerne eine Quelle.
Jede dritte Ehe wird geschieden, ok, aber das heißt 66% bleiben intakt, ein Leben lang, Du glaubst doch wohl nicht im Ernst dass die moderne "make it, break it" Haltung in Bezug auf Beziehungen auch nur an die 10% unabgebrochner Beziehungen reicht. Frage mal eine beliebige 15-jährige, die hat schon 10 hinter sich.

Zimbelstern
03.03.2008, 17:36
Das Ideal sollte eine Gesellschaft sein, in der gar kein Druck besteht, sich "outen" zu müssen, so wie auch Heterosexuelle nicht in den Zugzwang geraten, "beichten" zu müssen, dass sie heterosexuell sind, und eine gesetzliche Gleichstellung der Homo-Ehe inkl. Adoptionsrechten wäre ein guter Schritt hin zu diesem Ideal, und ich denke, dass es einen großen Unterschied macht, ob ein Kind gegen den "verfassungspolitischen" Konsens gehänselt wird, oder im Einklang mit diesem Konsens.

In dem Link von Rheinländer steht gleich zu Beginn ein, wie ich finde bedenkenswerter Satz, der da lautet: "Children deserve to know that their relationships with both of their parents are stable and legally recognized. This applies to all children, whether their parents are of the same or opposite sex."

Und dass Kinder deswegen gehänselt werden könnten, würde ich aus mehreren Gründen nicht als Argument zählen wollen, weil erstens mit diesem Argument einst auch das Adoptionsrecht für Paare bestritten wurde, die nicht kirchlich verheiratet sind, es noch zahlreiche andere Gründe geben kann, wegen denen ein Kind gehänselt werden kann (Armut wurde ja z.B. genannt), diese Ärgereien in den meisten Fällen von Erziehern unterbunden werden können, es einen Unterschied macht, ob man gegen unsere Verfassung Homosexuelle mobbt, oder ob man diese auf ihr stehend mobbt, natürlich auch deshalb, weil man schlecht beraten ist, wenn man Gesetze danach ausrichtet, ob irgendwelche Assos irgendwen dann mobben könnten, anstatt zu versuchen, die Assos zu ändern, und auch deswegen, weil ein Kind aus einer gut situierten Homofamilie besser mit Hänseleien umgehen kann, als ein Kind aus einer zersoffenen Prekariatsfamilie, das daheim erstmal einen aufs Maul kriegt, oder nach der Schule wieder ins Heim muss.

Übrigens habe ich meinen Zivildienst in einem Kinderheim getan, und wenn man sich da mal angeschaut hat, wie oft die Polizei da war, und diejenigen Kinder mit Strebsamkeit, Eifer und Wissensdurst durch dieses halb-kriminelle Milieu haben leiden müssen, dann wären einige mit Sicherheit bei einem homosexuellen Akademikerpaar wesentlich besser aufgehoben.
Im Übrigen sind die Ansprüche an Paare, die Kinder adoptieren wollen sehr, sehr hoch, ich weiß das noch von meinen alten Hetero-Nachbarn :D die keine Kinder adoptieren durften, obwohl sie ein Eigenheim hatten, zu einer gymansialen Mittelschicht gehörten, und ein regelmäßiges, gutes Einkommen. Homopaare, die diese Kriterien erfüllen, sollten auch ein Kind adoptieren dürfen.

Grundsätzlich fände ich zwar den Gedanken begrüßenswert, dass Paare, die Kinder zeugen können, in irgendeiner Form auch besonder gefördert werden, wobei "besonders gefördert" im Umkehrschluß ja bedeuten würden, dass Homosexuelle Paare in irgendeiner Form benachteiligt werden, was ich allerdings nicht möchte. Das ist natürlich ein Konflikt, aber einer, der ohnehin kaum noch Relevanz besitzt, weil "Paare, die Kinder zeugen können" vor vielleicht 50 Jahren noch auf "kirchliche Ehe" hinauslief, aber heute eine glücklicherweise größere Bandbreite, eine größere Möglichkeit an Beziehungen, Lieben, Partnerschaften möglich ist. Eine Kollegin von meiner Mutter z.B. ist schon seit über 40 Jahren mit ihrem Mann "zusammen", aber nicht verheiratet. Tjoa. Stellt sich also die Frage, ab wann dieses "Paar, das Kinder zeugen könnte", eigentlich beginnt.
In dieser Hinsicht scheint auch mir der Trend sinnvoll zu sein, vom Potential zum Konkreten hin zu fördern, und ... das Problem muss ja nicht zwangsläufig sein, dass es zu wenige Kinder gibt, sondern dass zu viele Kinder keine Aufstiegschancen haben, irgendwo in der Hauptschule vergammeln oder gar keinen Schulabschluß bekommen.

Ein ausgeweitetes Adoptionsrecht, das sich an der Gegenwart orientiert und nicht an irgendwelchen katholischen Relikten, die sowieso kaum noch jemand ernst nehmen kann.
Das Problem ist ja: Die metaphysische Basis der Religionen kann ja wirklich kaum noch jemand ernst nehmen, und Umfragen zeigen ja, dass selbst die meisten Kirchgänger nicht mehr an Engel, Teufel, Erbsünde, Himmel und Hölle glauben, ohne die die Erlösungstat Jesu aber im Übrigen gar keinen Sinn macht, aaaaaaaaber: an den ethischen Konsequenzen dieser Relikte wollen sie noch festhalten :D , also auch einem überholten hetero-monogam-genital-erbsündbefleckten-Ehebild.

die gesellschaft wird es eher einem türken zeihen, einem "scheissdeutschen was aufs maul zu schlagen" als einem adoptierten kind aus schwuler oder lesbischer "ehe" neutral gegenüberzutreten. da kannst diesen umstand beklagen, jedoch kindern nicht diesen zustand zumuten.

Rheinlaender
03.03.2008, 17:40
Soll ich das mal uebesetzen?


The small and nonrepresentative samples studied and the relatively young age of most of the children suggest some reserve. However, the weight of evidence gathered during several decades using diverse samples and methodologies is persuasive in demonstrating that there is no systematic difference between gay and nongay parents in emotional health, parenting skills, and attitudes toward parenting. No data have pointed to any risk to children as a result of growing up in a family with 1 or more gay parents. Some among the vast variety of family forms, histories, and relationships may prove more conducive to healthy psychosexual and emotional development than others.

The kleinen und nicht reperesentativen studierten Beispiele und das relativ junge Alter der meisten der Kinder erzeugen etwas Vorbehalt, jedoch, die Masse der Beweise ueber mehrer Jahrzehnte unter Verwendung verschiedener Beispiele und verschiedenartiger Methoden demonstriert ueberzeugend, dass kein grundsaetzlicher Unterschied zwischen homo- und hertrosexuellen Eltern bezueglich emotionaler Zuwendung, die Befaehigung als Eltern und Hingabe zur elterlichen Berufung besteht. Keinerlei Daten weisen auf irgentwelche Risiken in Folge des Aufwachsens in Famililie mit einen oder mehreren homosexuellen Elternteil hin. Andere Faktoren unter der grossen Varianz der Familienformen, -geschichten und -verhaltnisse scheinen einen groessen Einschluss auf eine gesunde pychosexuelle und emotionale Entwicklung zu haben als andere.


Im Weitern werden einige faktore aufgezaehlt um dan zu schliessen:


Although gay and lesbian parents may not, despite their best efforts, be able to protect their children fully from the effects of stigmatization and discrimination, parents’ sexual orientation is not a variable that, in itself, predicts their ability to provide a home environment that supports children’s development.

Auch wenn moeglicherweise, ungeachtet ihrer besten Kraefte, homosexuelle Eltern, nicht in der Lage sind ihre Kinder von Aufwirkkungen von Stigmatisierung und Benahcteiligung vollstaenig zu schuetzen, so ist die sexuelle Orientierung kein Faktor, der fuer sich selber genommen, ihre Faehigkeit vorhersagt eine haeuslichen Umgebung zu schaffen, die die Entwicklung des Kindes foerdert.

Cash!
03.03.2008, 19:21
Jede dritte Ehe wird geschieden, ok, aber das heißt 66% bleiben intakt, ein Leben lang, Du glaubst doch wohl nicht im Ernst dass die moderne "make it, break it" Haltung in Bezug auf Beziehungen auch nur an die 10% unabgebrochner Beziehungen reicht. Frage mal eine beliebige 15-jährige, die hat schon 10 hinter sich.

Unter modernen Lebensgemeinschaften verstand ich nicht die One Night Stand, die du hier ins Feld führst. Es ist doch klar, das eine 15 Jährige die mit ihrem Freund 3 Monate zusammen war nicht mit der Ehe verglichen werden kann. Aber wie schlecht muss es um die Ehe stehen, wenn man sich zu solch absurden vergleichen hinreißen lässt.

Das Bundesverfassunsgericht hat festgestellt, das nichts der Ehe "ähnlich" sein darf. Auf der anderen Seite gibt es bei Hartz IV empfängern auf einmal "Eheähnliche Gemeinschaften". Und auf diese spielte ich an, nicht den Fick von Mandy und Maik in der Pubertät.

Wir können festhalten, das der Staat da eine Ehe bzw. etwas ähnliches herbeiredet, wenn es darum geht Geld zu sparen und gleichzeitig vehemt bestreitet, das soetwas eien Daseinsberechtigung hätte.

Das zeigt, das die Ehe nur ein Instrument des Staates ist sich aus der Untehaltspflich herauszuhalren. man stelle sich vor der Staat müsste auf einmal, nach all den Scheidungen den Unterhalt zahlen, den jetzt noch der Ex-Partner zahlen muss.

Von daher sollte man dann auch so konsequent sein, zuzugeben das Ehe und Kinderförderung nichts mitreinader zu tun haben. Das ist bestenfalls ein Nebenprodukt.

Aber beantworte mir bitte schnell die Frage, worin besteht der Unterschied zwischen einem Kinderlosen Ehepaar und einem Kinderlosen "nicht ehelichen" Paar? Das eine wird ohne Grund bevorteielt obwohl es nicht daran denkt Kinder zu bekommen. Von daher kann der Staat kein Interesse daran haben, kinderlose Ehen zu fördern.

Oder was hat hat der Staat davon?

ciargo
03.03.2008, 20:11
Bin sehr für die Förderung der Familien.
Wobei: "Familie ist dort wo Kinder sind!" (Richard von Weizsäcker)

Die reine Trauscheinsubvention macht keinen Sinn, sowenig wie eine Unterscheidung zwischen Hetero- und Homosexuellen Lebensgemeinschaften.

-SG-
03.03.2008, 22:50
Von daher sollte man dann auch so konsequent sein, zuzugeben das Ehe und Kinderförderung nichts mitreinader zu tun haben. Das ist bestenfalls ein Nebenprodukt.

Aber beantworte mir bitte schnell die Frage, worin besteht der Unterschied zwischen einem Kinderlosen Ehepaar und einem Kinderlosen "nicht ehelichen" Paar? Das eine wird ohne Grund bevorteielt obwohl es nicht daran denkt Kinder zu bekommen. Von daher kann der Staat kein Interesse daran haben, kinderlose Ehen zu fördern.

Oder was hat hat der Staat davon?

Dass es sich auf die Kinder beschränken sollte habe ich ja nun mehrmals eingeräumt. Unterschiede sollten demnach zwischen Ehen mit Kindern und keinen Ehen mit Kindern gemacht werden.

Zu den Beziehungen: Und wie willst Du das definieren, wo liegt die Grenze zwischen "Mandy und Maik ficken zwei mal" und einer "eheähnlichen Beziehung"? Da kann ich auch so 24h-Ehen von Britney & Co. ins Feld werfen. Du wirst wohl kaum behaupten, dass selbst wenn man sich auf die "eheähnlichen Gemeinschaften" beschränkt diese zu mehr als 66% für immer halten...

Dass der Staat die Ehe zunehmend ausschließlich aus monetärer Sicht betrachtet sehe ich auch so, dass ist ein Prinzip was sich grundlegend aus der Rationalisierung aller Lebensbereiche ergibt. Marxisten und Neoliberale streiten sich um das wie, aber das was ist bei beiden gleich: die Welt vollkommen ökonomisieren.

Cash!
03.03.2008, 22:59
Dass es sich auf die Kinder beschränken sollte habe ich ja nun mehrmals eingeräumt. Unterschiede sollten demnach zwischen Ehen mit Kindern und keinen Ehen mit Kindern gemacht werden.
Aber eben doch nicht. Man sollte eben nicht unterscheiden, ob das KInd in der Ehe ist oder in anderen Lebenspartnerschaftlichen Formen. Kind bleibt Kind. Und jedes Kind hat die gleiche Förderung verdient, ganz unabhängig ob die Eltern viel oder wenig verdienen, oder verheiratet sind. Für das Kind macht das am Ende keinen Unterschied. Unterschiede sollten also zwischen Ehen mit Kindern und Ehen ohne Kinder gemacht werden. Ehen ohne Kinder brauchen nicht wirklich gesondert gefördert werden, darüber haben wir ja nun einen Konsens.


Zu den Beziehungen: Und wie willst Du das definieren, wo liegt die Grenze zwischen "Mandy und Maik ficken zwei mal" und einer "eheähnlichen Beziehung"?
Ich schlage hierbei die gleichen Kriterien vor die das Arbeistam erhebt. Das maßt sich ja an "eheähnliches" festzustellen. Übrigens können auch 2 Männer laut dem Arbeitsamt eine "eheähnliche" Gemeinschaft. Die gleiche "eheähnliche" die von Bundesverfassunsgericht nicht erlaubt wird....verstehe einer unseren Staat....:rolleyes:


Da kann ich auch so 24h-Ehen von Britney & Co. ins Feld werfen. Du wirst wohl kaum behaupten, dass selbst wenn man sich auf die "eheähnlichen Gemeinschaften" beschränkt diese zu mehr als 66% für immer halten...
Genaue Zahlen liegen mir nicht vor, dir übrigens auch nicht. Deshalb wäre ich vorsichtig mit mutmaßungen.

Wenn Kinder gezielt gefördert werden, dann muss natürlich vorher festgestellt werden, wer dieses Kind erzieht. Damit sicher gestellt wird, das auch die das Geld bekommen die wirklich erziehen. Wenn die beiden verheiratet ist, ok. Wenn nicht, kann man das ja bei der feststellung angeben. Ich hoffe du verstehts so in etwa worauf ich hinaus will....ich kann das immer schlecht erklären.

-SG-
04.03.2008, 09:55
Wenn Kinder gezielt gefördert werden, dann muss natürlich vorher festgestellt werden, wer dieses Kind erzieht. Damit sicher gestellt wird, das auch die das Geld bekommen die wirklich erziehen. Wenn die beiden verheiratet ist, ok. Wenn nicht, kann man das ja bei der feststellung angeben. Ich hoffe du verstehts so in etwa worauf ich hinaus will....ich kann das immer schlecht erklären.

Ich weiß schon wie Du meinst. Du sagst halt es sei egal ob da jetzt zwei verheiratet sind, so zusammenleben, getrennt oder ob eine/r alleinerziehend ist, solange die Kinder gefördert werden. Ok. Ich sage aber dass der Staat zusätzlich noch diejenigen Gemeinschaften fördern sollte - und damit deutlich machen, dass dies die idealerweise bevorzugte Form der Gemeinschaft sein sollte -, in der Mutter und Vater stabil und dauerhaft für das Kind da sind.

Cash!
04.03.2008, 17:51
Ich sage aber dass der Staat zusätzlich noch diejenigen Gemeinschaften fördern sollte - und damit deutlich machen, dass dies die idealerweise bevorzugte Form der Gemeinschaft sein sollte -, in der Mutter und Vater stabil und dauerhaft für das Kind da sind.

Und hier kommen wir zur Grundsatzfrage, wer eigentlich für wenn da ist.

Der Staat für den Bürger oder umgekehrt?

Wenn ein nicht geringer Anteil der Bürger es für das beste hält, Kinder ausserhalb der Ehe zu erziehen, hat der Staat es diesen Leuten zu ermöglichen. Der Staat hat ein Interesse an gesunden Kindern den es an nichts mangelt. Was der Staat aktuell macht ist ein bestimmtes Familienmodel gegen die Realitäten in diesem Land zu verteidigen. Niemand fordert die Abschaffung der Ehe. Aber ich denke eheliiche Priviliegien sollten von den Privilegien der Kindererziehung getrennt werden.

-SG-
04.03.2008, 18:14
Wenn ein nicht geringer Anteil der Bürger es für das beste hält, Kinder ausserhalb der Ehe zu erziehen, hat der Staat es diesen Leuten zu ermöglichen.
Das leitet sich überhaupt nirgendworaus ab. Wenn ein nicht geringer Anteil der Bürger es für das beste hält, seinen Nachwuchs im Abfall zu entsorgen, senkt der Staat auch nicht die Müllgebühren.

Was der Staat aktuell macht ist ein bestimmtes Familienmodel gegen die Realitäten in diesem Land zu verteidigen.
Das wäre schön wenn er das täte, denn vor der Realität zu kapitulieren ist nicht seine vornehmste Aufgabe, sondern diese zu gestalten.

Cash!
04.03.2008, 18:23
Das leitet sich überhaupt nirgendworaus ab. Wenn ein nicht geringer Anteil der Bürger es für das beste hält, seinen Nachwuchs im Abfall zu entsorgen, senkt der Staat auch nicht die Müllgebühren.
Der Vergleich ist absurd, deshalb geschenkt.....


Das wäre schön wenn er das täte, denn vor der Realität zu kapitulieren ist nicht seine vornehmste Aufgabe, sondern diese zu gestalten.
Falsch. Die Realitäten sollen von den Bürgern gestaltet werden, der Staat hat lediglich für den ungefähren Rahmen zu sorgen.

-SG-
04.03.2008, 18:43
Der Vergleich ist absurd, deshalb geschenkt.....


Falsch. Die Realitäten sollen von den Bürgern gestaltet werden, der Staat hat lediglich für den ungefähren Rahmen zu sorgen.

Der Vergleich ist zulässig, denn es geht nicht um den Inhalt sondern um die Strukturgleichheit.

Wenn Du Dir aktuelle Definitionen von Politik anschaust, dann wirst Du sehen, dass der Politik genau das - Gestaltung und Entscheidungen über die Gesamtheit betreffende Zustände - Aufgabe der Politik ist. Der Staat versucht auch z.B. mittels Dosenpfand gegen die Realität (das umweltunfreundliche Verhalten der Bürger (der Mehrheit)) ein anderes Verhaltensmodell durchzusetzen. Hier will er ein neues einführen, im Fall der Ehe versucht er ein im Verfall begriffenes aufrechtzuerhalten.

politisch Verfolgter
05.03.2008, 21:46
Bin sehr für die Förderung der Familien.
Wobei: "Familie ist dort wo Kinder sind!" (Richard von Weizsäcker)

Die reine Trauscheinsubvention macht keinen Sinn, sowenig wie eine Unterscheidung zwischen Hetero- und Homosexuellen Lebensgemeinschaften.
User value, Korrelationseffizienz, Leistungsäquivalenz, wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik sind die idealen Familienförderer: die vollwertige Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter.
Familie ist dort, wo sie Profit erwirtschaften kann.
Wo Kinder sind, ist zunehmend Armut und Elend.
R. v. W. ist ein Riesenrindvieh, ein Feudalismusschmarotzer, ein Zyniker, ein Ursachenmitverankerer der gesellschaftlichen Spaltung.

Und mal in die 2. und 3. Welt gucken, wo Kinder sind. Das ist doch das reine Grauen. Tgl. sterben zigtausende Kinder am mod. Feudalismus, während in Japan Roboter Violine spielen.
Profit muß her, die Arbeitsgesetzgebung muß dazu weg.
Ohne Profit ihrer Eltern sind Kinder dort, wo Elend ist.

Felixhenn
07.05.2008, 08:43
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 4
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

1. Mai 2035 – Heute wurde das Grundgesetz mit über 90% Stimmen der Parlamentarier geändert. Nachdem es mit dem Ermächtigungsgesetz gelungen war, die meisten Dhimmis aus dem Parlament zu verbannen war dieses Abstimmungsergebnis zu erwarten.

Artikel 4 lautet nun folgendermaßen:

(1) Jeder hat das Recht zum Islam überzutreten. Jede andere Religionsänderung wird mit dem Tode bestraft.

(2) Moslems haben das Recht, Nichtmoslems an der Ausübung ihrer Religion zu hindern.

Felixhenn
07.05.2008, 08:48
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

1. Mai 2035 – Heute wurde das Grundgesetz mit über 90% Stimmen der Parlamentarier geändert. Nachdem es mit dem Ermächtigungsgesetz gelungen war, die meisten Dhimmis aus dem Parlament zu verbannen war dieses Abstimmungsergebnis zu erwarten.

Artikel 5 lautet nun folgendermaßen:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht solange nicht statt wie sich kein Moslem beleidigt fühlt.

(2) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind solange frei wie sie dem Koran nicht widersprechen. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Querulantin
11.12.2009, 13:38
...Was bedeutet eigentlich..Artikel 4...?...
Hallo Forum!

Das ist für viele mit der unbequemste Artikel, fordert er Toleranz gegenüber anders Glaubenden ein. Aber in einem Land, was im Wesentlichen aus engstirnigen Gartenzwergen besteht, war nichts anderes zu erwarten. Und wenn ich Diskussionen zu dem Thema hier im Forum lese, müsste es reichen, die Verfassungsfeinde auf Artikel 4 hinzuweisen. Tut es aber nicht.

Und verurteilte Verfassungsfeinde würde ich mit dem Entzug der Staatangehörigkeit bestrafen.

MfG Q.

GG146
11.12.2009, 13:54
Hallo Forum!

Das ist für viele mit der unbequemste Artikel, fordert er Toleranz gegenüber anders Glaubenden ein. MfG Q.

In Deinem heutigen Beitrag zu Artikel 3 GG feierst Du die Errungenschaft der Gleichberechtigung der Geschlechter und hier mahnst Du Toleranz gegenüber Religionsfaschisten an, die auf die Gleichberechtigung spucken und ihre Religionsfreiheit als Vehikel für verfassungsfeindliche Machtansprüche in der Gesellschaft missbrauchen. Ganz toll - und sehr bequem. So kannst Du Dich natürlich von den vielen absetzen, für die Toleranz gegenüber der Intoleranz ein unbequemes Thema ist.

Querulantin
11.12.2009, 14:06
In Deinem heutigen Beitrag zu Artikel 3 GG feierst Du die Errungenschaft der Gleichberechtigung der Geschlechter und hier mahnst Du Toleranz gegenüber Religionsfaschisten an, die auf die Gleichberechtigung spucken und ihre Religionsfreiheit als Vehikel für verfassungsfeindliche Machtansprüche in der Gesellschaft missbrauchen. Ganz toll - und sehr bequem. So kannst Du Dich natürlich von den vielen absetzen, für die Toleranz gegenüber der Intoleranz ein unbequemes Thema ist.
Aber GG146!

Das sind zwei paar Schuhe und sollten nicht verwechselt werden!
Wer gegen Gesetze verstößt wird angeklagt! So einfach ist das.

Aber eine Bestrafung geht immer nur gegen Täter und nicht gegen
Gruppen. Oder sind Sie auch ein Freund der Sippenhaft, wie ich es
hier im Forum schon von vielen gelesen habe?

MfG Q.

GG146
11.12.2009, 14:18
Aber GG146!

Das sind zwei paar Schuhe und sollten nicht verwechselt werden!
Wer gegen Gesetze verstößt wird angeklagt! So einfach ist das.

Aber eine Bestrafung geht immer nur gegen Täter und nicht gegen
Gruppen. Oder sind Sie auch ein Freund der Sippenhaft, wie ich es
hier im Forum schon von vielen gelesen habe?

MfG Q.

"Sippenhaft" ist rein strafrechtliche Terminologie und bei einer Anwendung des Begriffes ausserhalb dieses Rahmens Rabulistik. In anderen Rechtsbereichen gibt es durchaus eine kollektive und vom persönlichen Verschulden unabhängige Haftung, z. B. im Gesellschaftsrecht.

Wenn Mitglieder einer Religionsgemeinschaft regelmäßig die Grenzen der Religionsfreiheit überschreiten und diese Freiheit systematisch missbrauchen, ist es eine Bringschuld der anderen Angehörigen dieser Gemeinschaft, sich diesen Missbräuchen entgegenzustellen. Wenn absolut nichts in dieser Richtung passiert - Demos von Moslems gegen islamistische Verfassungsfeinde habe ich noch nicht gesehen - ist die kollektive Inanspruchnahme der ganzen Gemeinschaft hinsichtlich gewisser Einschränkungen der Religionsgemeinschaft zur Bekämpfung des Missbrauches verfassungslegal und nicht menschenrechtswidrig.

Übrigens sagen Beobachter und Analysten der Schweizer Minarett - Abstimmung, dass die Stimmen von Leuten aus dem links / frauenbewegten Bereich für das Minarettverbot die Abstimmung entschieden hätten.

Querulantin
11.12.2009, 16:37
"Sippenhaft" ist rein strafrechtliche Terminologie und bei einer Anwendung des Begriffes ausserhalb dieses Rahmens Rabulistik. In anderen Rechtsbereichen gibt es durchaus eine kollektive und vom persönlichen Verschulden unabhängige Haftung, z. B. im Gesellschaftsrecht.

Wenn Mitglieder einer Religionsgemeinschaft regelmäßig die Grenzen der Religionsfreiheit überschreiten und diese Freiheit systematisch missbrauchen, ist es eine Bringschuld der anderen Angehörigen dieser Gemeinschaft, sich diesen Missbräuchen entgegenzustellen. Wenn absolut nichts in dieser Richtung passiert - Demos von Moslems gegen islamistische Verfassungsfeinde habe ich noch nicht gesehen - ist die kollektive Inanspruchnahme der ganzen Gemeinschaft hinsichtlich gewisser Einschränkungen der Religionsgemeinschaft zur Bekämpfung des Missbrauches verfassungslegal und nicht menschenrechtswidrig.

Übrigens sagen Beobachter und Analysten der Schweizer Minarett - Abstimmung, dass die Stimmen von Leuten aus dem links / frauenbewegten Bereich für das Minarettverbot die Abstimmung entschieden hätten.

Und wie sieht Ihre Lösung aus? Idealerweise innerhalb des GG?

Don
11.12.2009, 16:39
Und wie sieht Ihre Lösung aus? Idealerweise innerhalb des GG?

So wie er es beschrieb.

Apotheos
11.12.2009, 17:05
Freie Religionsausübung soll jeder haben. Aber Minarette braucht man nicht an jeder Straßenecke. Schließlich belangt man damit direkt auch die Öffentlichkeit anderer Menschen, wenn ein Muezzin von seinem Türmchen herunterbrüllt. ;)

Apotheos
11.12.2009, 17:08
Allerdings sollte man auch konstruktiv über die Störung der Öffentlichkeit durch die allesliebende Christenheit debattieren. Wenn sie alljährlich durch die Straßen meiner Kleinstadt wandeln und ihr Sektentreffen abhalten, in aller Scheinheiligkeit, mit braven Heiligenschein, der über die moralisch-anständigen Menschen herumdämmert... dann finde ich das auch nicht so... "toll". Wer sich am Muezzin stört, sollte auch mal das Christenzeug debattieren. Man muss ja nicht herumplärren und kann auch ganz still beten. :]

GG146
11.12.2009, 17:15
Und wie sieht Ihre Lösung aus? Idealerweise innerhalb des GG?

Selbstverständlich, ich habe doch ausgeführt, unter welchen Umständen ein moderater - also verhältnismäßiger - Eingriff in Freiheitsrechte einschließlich der Religionsfreiheit verfassungsmäßig und menschenrechtskonform ist.

Apotheos
11.12.2009, 17:15
"Sippenhaft" ist rein strafrechtliche Terminologie und bei einer Anwendung des Begriffes ausserhalb dieses Rahmens Rabulistik. In anderen Rechtsbereichen gibt es durchaus eine kollektive und vom persönlichen Verschulden unabhängige Haftung, z. B. im Gesellschaftsrecht.

Wenn Mitglieder einer Religionsgemeinschaft regelmäßig die Grenzen der Religionsfreiheit überschreiten und diese Freiheit systematisch missbrauchen, ist es eine Bringschuld der anderen Angehörigen dieser Gemeinschaft, sich diesen Missbräuchen entgegenzustellen. Wenn absolut nichts in dieser Richtung passiert - Demos von Moslems gegen islamistische Verfassungsfeinde habe ich noch nicht gesehen - ist die kollektive Inanspruchnahme der ganzen Gemeinschaft hinsichtlich gewisser Einschränkungen der Religionsgemeinschaft zur Bekämpfung des Missbrauches verfassungslegal und nicht menschenrechtswidrig.

Übrigens sagen Beobachter und Analysten der Schweizer Minarett - Abstimmung, dass die Stimmen von Leuten aus dem links / frauenbewegten Bereich für das Minarettverbot die Abstimmung entschieden hätten.

Guter Beitrag. Die Schweizer haben in keinster Weise unmoralisch gehandelt. Das nennt man Demokratie. Muss man respektieren. Allerdings kann ich mit stumpfer islamophober Hetze genauso wenig anfangen, wie mit diesen Islamreaktionären.

Es ist ein unverkennbares, unleugbares Problem des heutigen Islam deutliche reaktionäre Tendenzen zu haben, mit faschistoiden Anstrich. Das liegt aber wohl schon darin begründet, dass der Islam unteranderem auch eine politische Religion ist.

Als das Christentum noch mehr politischen Einfluss hatte wurden hier noch Hexenverbrannt und Dämonen ausgetrieben. Ich denke, das ist allgemein so. Überall wo Religion weltlichen Einfluss gewinnt entstehen reaktionäre Tendenzen.

GG146
11.12.2009, 17:21
.. dann finde ich das auch nicht so... "toll". Wer sich am Muezzin stört, sollte auch mal das Christenzeug debattieren. Man muss ja nicht herumplärren und kann auch ganz still beten. :]

Christliche Osterfeuer und auch Glockengeläut können durchaus verboten werden, wenn sich jemand gestört fühlt:

http://www.springerlink.com/content/vue7waqwkybcfpfh/

http://www.rechtsanwalt.com/183-9327-urteil-umweltrecht-laermbelaestigung-durch-glockenlaeuten-einer-kirche/

Und die Urteile des deutschen Verfassungsgerichts sowie des EuGHMR gegen Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen dürften allen Teilnehmern hier bekannt sein, da ist ja in jüngster Zeit viel zu geschrieben worden.

Querulantin
12.12.2009, 02:31
"Sippenhaft" ist rein strafrechtliche Terminologie und bei einer Anwendung des Begriffes ausserhalb dieses Rahmens Rabulistik. In anderen Rechtsbereichen gibt es durchaus eine kollektive und vom persönlichen Verschulden unabhängige Haftung, z. B. im Gesellschaftsrecht.

Wenn Mitglieder einer Religionsgemeinschaft regelmäßig die Grenzen der Religionsfreiheit überschreiten und diese Freiheit systematisch missbrauchen, ist es eine Bringschuld der anderen Angehörigen dieser Gemeinschaft, sich diesen Missbräuchen entgegenzustellen. Wenn absolut nichts in dieser Richtung passiert - Demos von Moslems gegen islamistische Verfassungsfeinde habe ich noch nicht gesehen - ist die kollektive Inanspruchnahme der ganzen Gemeinschaft hinsichtlich gewisser Einschränkungen der Religionsgemeinschaft zur Bekämpfung des Missbrauches verfassungslegal und nicht menschenrechtswidrig.

Übrigens sagen Beobachter und Analysten der Schweizer Minarett - Abstimmung, dass die Stimmen von Leuten aus dem links / frauenbewegten Bereich für das Minarettverbot die Abstimmung entschieden hätten.
Wenn das GG146

Ihre Lösung sein soll, dann ist die ziemlich schwach und schlecht. Wenn ich Sie richtig verstehe, würden Sie Einschränkungen für eine gesamte Religionsgemeinschaft akzeptieren, wenn einzelne Mitglieder der Gemeinschaft massive strafrechtliche Verletzungen begehen. Aber warum werden dann nicht genau die Mitglieder verurteilt, die nachweislich Verbotenes getan haben?

Mit der von Ihnen formulierten Einstellung ist Haus und Hof für die Verbote von allerlei Dingen geöffnet. Das Demonstrationsrecht wird aufgehoben, weil es bei sehr vielen Demonstrationen zu Gewalttaten kommt. Fußball wird verboten, weil es sehr häufig zu Gewalttaten der Fans kommt.

Neee, so geht das nicht. Ich akzeptiere keine Kollektivschuld für Gruppen. Auch die Braunbären dürfen gerne in ihrer geschlossenen Baracke über die Vergasungen der nächsten Gruppe reden. Aber sobald in der Öffentlichkeit einer mit Giftgas erwischt wird, geht der lange in den Bau, sehr lange. Und ebenso geht man mit all jenen um, die im Namen einer Religion Straftaten begehen.

So sehe ich das zumindest. Und da muss nur konsequent gehandelt werden. Das öffentliche Minarett macht das Gedankengut einer Gruppe nicht anderes und jedes rücken aus geschlossenen Wohnungen hin in die Öffentlichkeit macht die Kontrolle nur einfacher.

MfG Q.

GG146
12.12.2009, 14:04
Neee, so geht das nicht. Ich akzeptiere keine Kollektivschuld für Gruppen. Auch die Braunbären dürfen gerne in ihrer geschlossenen Baracke über die Vergasungen der nächsten Gruppe reden. Aber sobald in der Öffentlichkeit einer mit Giftgas erwischt wird, geht der lange in den Bau, sehr lange. Und ebenso geht man mit all jenen um, die im Namen einer Religion Straftaten begehen.

Die "Braunbären" machen sich schon strafbar, wenn sie sich mit ihren äusseren Insignien (Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sehen lassen und ihre typischen Auffassungen (Volksverhetzung) öffentlich äussern.

Und was die "Kollektivschuld" betrifft: Man kann auch schuldhaft etwas unterlassen, wozu man verpflichtet ist. Die Gemeinschaft der Moslems distanziert sich nicht in klarer und überzeugender Weise von den Kriminellen in ihren Reihen. Die westliche Wertegemeinschaft hat überhaupt keinen Anlass, sich einem Spielchen Marke guter Moslem / böser Moslem auszusetzen, bei dem die einen als Inhaber von Freiheitsrechten und Gleichheitsansprüchen auftreten und die anderen als gewalttätige Erpresser.

Und ausserdem habe ich - last not least - auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hingewiesen. Der ist durch eine dunkelgelbe Karte in Gestalt des Minarettverbots bestimmt nicht verletzt. Es ist noch nicht einmal klar, ob hier überhaupt eine Verletzung der Religionsfreiheit vorliegt, der Präsident des europäischen Gerichtshofes hat sich dazu zumindest skeptisch geäussert:


Eine Schwierigkeit liegt nach Darstellung des Präsidenten auch in der Pflicht des Beschwerdeführers nachzuweisen, dass er ganz persönlich in seinen Menschenrechten beeinträchtigt ist. Das liege nicht unbedingt auf der Hand, nur weil eine Moschee nicht mit Minarett ausgestattet werden könne. Der Fall sei in vielerlei Beziehung juristisch „eine echte Herausforderung“. (http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Schweizer-Minarett-Verbot-nur-schwer-anfechtbar-id2195825.html)

wittgenstein
17.08.2018, 10:44
Zur BVerfGE 1 BvR 2083/15:

https://diskuswerfer.wordpress.com/2018/08/16/warum-goetz-kubitschek/

Dubidomo
29.10.2018, 13:49
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 7
[Schulwesen]
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.

(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

Was ist, wenn die Grundsätze einer Religion nicht mit Artikel 1 Absatz 2 GG
übereinstimmen? Dürfen überhaupt Religionsgemeinschaften in Deutschland geduldet werden, die die Menschenrechtcharta missachten wie das der Islam grundsätzlich tut? Es geht nicht um die BRD allein. Die Religionsfreiheit hat global zu gelten. Was ist daher aktuell zu tun?

GSch
29.10.2018, 14:16
Was ist, wenn die Grundsätze einer Religion nicht mit Artikel 1 Absatz 2 GG
übereinstimmen? Dürfen überhaupt Religionsgemeinschaften in Deutschland geduldet werden, die die Menschenrechtcharta missachten wie das der Islam grundsätzlich tut? Es geht nicht um die BRD allein. Die Religionsfreiheit hat global zu gelten. Was ist daher aktuell zu tun?

Da steht doch "unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts". Das gibt es immer, und die Behörden können etwas dagegen tun, wenn im Religionsunterricht verfassungsfeindliche Inhalte vermittelt werden.

Abgesehen davon dürfte eine Religionsgemeinschaft, deren Lehren und Handlungen gegen die Grundsätze des Rechtsstaates verstoßen, wohl nicht lange eine Rechtskörperschaft bleiben, und ohne das kann sie auch keinen Religionsunterricht geben.

Leseratte
29.10.2018, 14:45
Eine Zensur findet nicht statt. Wäre schön.



Art. 5

(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.



https://dejure.org/gesetze/GG/5.html

Kaktus
09.12.2019, 00:29
Leider ist die Aktivierung des Stranges bezüglich Art.5 GG nötig, denn jetzt ist die Meinungsfreiheit endgültig Geschichte:


...Facebook, Twitter und YouTube müssen sogenannte "Hakenkreuzbilder" und Morddrohungen künftig nicht nur löschen, sondern über eine automatisierte Schnittstelle mit der Absender-IP-Adresse, Vertragsdaten zum DSL-Anschluss, Personalausweiskopie, Bürozeiten des Täters und alle gespeicherten Daten aus dessen Social-Media-Profilen direkt an das Bundeskriminalamt melden. Darauf haben sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geeinigt, so dass das entsprechende Meldeverfahren womöglich bereits im kommenden Jahr auf Länderbene vereinbart werden kann. Betroffen wären nach einem Bericht des "Spiegel" ganz konkret (https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/netzdg-soziale-medien-muessen-hasspostings-kuenftig-dem-bka-melden-a-1300007.html#js-article-comments-box-pager)sogenannte "Hakenkreuz-Postings", also Interneteinträge, die das Wort "Hakenkreuz" enthalten. Dazu kämen Morddrohungen, volksverhetzende Inhalte und "vieles mehr", wie der "Spiegel" schreibt. Was genau gemeint gewesen sein soll, werden dann die ersten Urteile vor Sondergerichten für verbale Gewalt zeigen.

Flankiert werden soll die Initiative "Meinungsfreies Netz" durch einen neuen Medienstaatsvertrag, der umfassende staatliche Prüf- und Lizensierungsrechte für Medienanbieter im Internet einführt. Nach dem Fall Relotius (https://www.politplatschquatsch.com/2018/12/claas-relotius-das-schwarze-schaf.html), der offenbar hatte, in welchem Ausmaß vermeintlich seriöse Nachrichtenseiten im Netz Desinformation verbreiten, behält sich der Staat künftig das Recht vor, Anbieter vorab zu prüfen. Dazu müssen Nachrichtenseiten, Blogs, Meinungsposter und Forumsschreiber bei der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt eine Zulassung beantragen, die bei mangelnder Zuverlässigkeit auch verweigert werden kann. ...


https://www.politplatschquatsch.com/2019/12/kampf-gegen-verbale-gewalt-jetzt-geht.html

Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann solche Foren wie das HPF geschlossen werden

Don
09.12.2019, 08:00
Leider ist die Aktivierung des Stranges bezüglich Art.5 GG nötig, denn jetzt ist die Meinungsfreiheit endgültig Geschichte:

https://www.politplatschquatsch.com/2019/12/kampf-gegen-verbale-gewalt-jetzt-geht.html

Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann solche Foren wie das HPF geschlossen werden

Das HPF ist seit Langem aus eben diesem Grund im freiheitlichen Rußland gehostet.

Nicht Sicher
09.12.2019, 08:42
Leider ist die Aktivierung des Stranges bezüglich Art.5 GG nötig, denn jetzt ist die Meinungsfreiheit endgültig Geschichte:

https://www.politplatschquatsch.com/2019/12/kampf-gegen-verbale-gewalt-jetzt-geht.html

Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann solche Foren wie das HPF geschlossen werden

Das HPF ist seit Langem aus eben diesem Grund im freiheitlichen Rußland gehostet.

Und die schwachsinnigen Spiegelleser bejubeln das auch noch im Kommentarbereich. Etwas später lesen sie dann einen weiteren Spon-Artikel über Russland, wo sie sich dann über die Einschränkung der Meinungsfreiheit aufregen und was Putin für ein furchtbarer Diktator sei, weil transatlantische Konzerne die dortigen Medien nicht einfach aufkaufen können.

Finch
09.12.2019, 10:11
...

Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann solche Foren wie das HPF geschlossen werden

Wieso? Werden hier dauernd Hakenkreuzbilder gepostet oder was? Mir bisher noch nicht untergekommen..

Finch
09.12.2019, 10:17
Leider ist die Aktivierung des Stranges bezüglich Art.5 GG nötig, denn jetzt ist die Meinungsfreiheit endgültig Geschichte:

https://www.politplatschquatsch.com/2019/12/kampf-gegen-verbale-gewalt-jetzt-geht.html

Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann solche Foren wie das HPF geschlossen werden

Mir missfällt die zunehmende Regulierung des Internets. Insbesondere das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist dabei eine wirkliche Schande. Nicht wenige Verfassungsexperten halten es für verfassungswidrig.

Warum Deiner Auffassung nach die Meinungsfreiheit wegen der im Spiegel-Artikel genannten Vorgänge "Geschichte" sein soll, verstehe ich allerdings nicht. Wie kommst Du dazu, die Meinungsfreiheit sei abgeschafft? Der springende Punkt ist doch, dass das Hakenkreuz als Zeichen verboten ist und dass Morddrohungen strafbar sind. Der einzige Unterschied ist nun, dass die Strafverfolgung effizienter durchgeführt werden soll. Dazu mag man stehen, wie man will. Diese Handlungen waren aber auch vorher nicht von Art. 5 Abs. 1 GG geschützt. Deswegen ist Deine Schlussfolgerung irgendwie etwas schräg..

Dubidomo
09.12.2019, 12:15
Leider ist die Aktivierung des Stranges bezüglich Art.5 GG nötig, denn jetzt ist die Meinungsfreiheit endgültig Geschichte:

https://www.politplatschquatsch.com/2019/12/kampf-gegen-verbale-gewalt-jetzt-geht.html

Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann solche Foren wie das HPF geschlossen werden

Wo in Artikel 5 GG steht, dass man per Meinungsfreiheit andere verleumden darf? Seit wann ist Mobbing Meinungsfreiheit? Der Missbrauch der Presse- und Meinungsfreiheit durch Presse, Medien und Fernsehen hat zu dieser so beklagenswerten Entwicklung geführt. Seit wann haben Fernsehfritzen zu bestimmen, was in Deutschland zu gelten hat?

Hrafnaguð
09.12.2019, 13:17
Leider ist die Aktivierung des Stranges bezüglich Art.5 GG nötig, denn jetzt ist die Meinungsfreiheit endgültig Geschichte:

https://www.politplatschquatsch.com/2019/12/kampf-gegen-verbale-gewalt-jetzt-geht.html

Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann solche Foren wie das HPF geschlossen werden

Klar doch. Man muß nur noch an diesen Jungs und ihren vielen Kameraden vorbei, dann klappt das schon.
Nichts leichter als das....

https://media-cdn.sueddeutsche.de/image/sz.1.914600/640x360

Kaktus
09.12.2019, 17:39
Übrigens, habt ihr schon mitbekommen wie Yahoo seine Regeln geändert hat? Das ist der Hammer:






Dear Group Moderators and Members,

Last month we notified you of the changes coming to Yahoo Groups that better align with user habits, and today we are providing an update to guide you through the next steps of the transition. Yahoo Groups is not going away - but we are making adjustments to ultimately serve you better. We are amazed at the vibrant community you’ve created through Yahoo Groups and we want to make sure you feel supported as we introduce these changes.

The following changes were made since our last communication:



Users can now only join a Yahoo Group through an invite or group request approval by the Group Moderator.
New Groups can’t be public. They can only be private (not listed in Groups directory, membership by invitation only) or restricted (listed in Groups directory, membership requests must be approved by a Group Moderator).
Members must share all content via email, and can no longer upload or host new content on the Yahoo Groups website itself.


The following changes will be made on December 14, 2019:



Public groups will no longer exist. All existing public Groups will become restricted Groups that require Group Moderator approval to join.
Any content that was previously uploaded via the website will be removed.


If you would like to keep any of the content you’ve posted or stored within your Yahoo Group, please download it by December 14 by accessing the Groups Download Manager at: https://groups.yahoo.com/neo/getmydata. (http://service.comms.yahoo.net/T/v40000016ee9ad782bacea71f4bbcf6cc0/65e06b4c73464ed30000021ef3a0bcc2/65e06b4c-7346-4ed3-ab08-4e4bbfb07c8a?__dU__=v0G4RBKTXg2GvzBXXO0iqzhQD4bfSO AnZx&__F__=v0fUYvjHMDjRPMSh3tviDHXIoXcPxvDgUUCCPvXMWoX_ 0DA16EdUMykOxW2gVCnxDU5cHx-QK3QTtoTSEFskCd7V1LSW30ORTEac7C7l1fJ1QloWG7xy2htV8 dLg14Xm6qCnbebc5k5F2H2ylwiJ2VZhtSqPP35IvMc55oxGKhF K4uBS5LWWYTo5r4d9rIIhHZrgoCuG9FvtDGBLEVImVSCctsjHH p1H3nPoVHFAMpSUgSg85x4IFaE2dJcke5RF0SEVqamZeMaUshr iiUvJc3hkMu1_OvIjq7v2AfFsaqKSo=) Once you provide your preferred email address, we will send you a confirmation of your download request and notify you once the download is complete.

You will receive a link to a downloadable zip file via email for each of your Groups organized into a separate folder. Download time varies depending on the amount of information and file size.

If your download request is made by 11:59pm PST on Saturday, December 14, 2019, your content will not be deleted until your download is complete. We are unable to accommodate any download requests made after this deadline.

This is the final reminder to download your content. You can find additional information about the upcoming changes at: https://help.yahoo.com/kb/groups/SLN31010.html. (http://service.comms.yahoo.net/T/v40000016ee9ad782bacea71f4bbcf6cc0/65e06b4c73464ed30000021ef3a0bcc3/65e06b4c-7346-4ed3-ab08-4e4bbfb07c8a?__dU__=v0G4RBKTXg2GvzBXXO0iqzhQD4bfSO AnZx&__F__=v0fUYvjHMDjRPMSh3tviDHXIoXcPxvDgUUCCPvXMWoX_ 30tcPSLyBQEa0klOzPQdng8h8pYsOOPIzEGVMPtE8Jl_ezvcJ3 kY1QZleSAk4Bb5JpzsLuXV8nVCWhYbvHLaG1Xx0uDXhebqoKdt 5tzmTkXYfbKXCInZVmG1Ko8_fki8xznmjEYqEUri4FLktZZhOj mvh32sgiEdmuCgK4b0W-0MYEsRUiZVIJy2yMcenUfec-hUcUAylJSBKDznHggVoTti8wYdtcYj23ttUUJTiV17QNFECMYK DUHmAYAe7asJm_YB8WxqopKg==)

We have worked extensively with our customer support team to develop recommendations for tools that can help you with any download issues. See help article here: https://help.yahoo.com/kb/SLN35066.html. (http://service.comms.yahoo.net/T/v40000016ee9ad782bacea71f4bbcf6cc0/65e06b4c73464ed30000021ef3a0bcc4/65e06b4c-7346-4ed3-ab08-4e4bbfb07c8a?__dU__=v0G4RBKTXg2GvzBXXO0iqzhQD4bfSO AnZx&__F__=v0fUYvjHMDjRPMSh3tviDHXIoXcPxvDgUUCCPvXMWoX_ 30tcPSLyBQEa0klOzPQdng8h8pYsOOPIyU0NULBl1Bw4E7YXYa-YoJTsAY9yft30WVDuc3KaMV6lOBQmnvN4Wj5Bn_pAZMPfDCl3Q SII-ieBYDwcTd-7gEXtHtv3Sw9Ck-hUcUAylJSMYqr5EyidlrtikTsPAEOl-2HXm2VhnPs7JVvzXy9YyMGpCzPlo0-vtvP6CM5LUqCNnrcsYzZgTqKsDdaqfKTNY1uQUepIyyK454-9zrccmeaI03zCF4ZCE=)

We have watched the evolution of Yahoo Groups with awe, as we grew to a community of millions with over 10 million Groups. Every day, we witness the power of community and shared passions, and our mission is to provide a platform for the strong connections people make with each other around their interests.

We thank you for being part of the Yahoo Groups community and look forward to continuing to provide ways for you to connect with one another about your shared interests and passions.

Sincerely,
The Groups Team









Ich würde Allen, die Yahoo-groups erstellt haben raten, aus Yahoo raus zu gehen - am Besten auch mit ihren Emailkonten, auf dass Yahoo austrockne

Trantor
10.12.2019, 14:49
Das HPF ist seit Langem aus eben diesem Grund im freiheitlichen Rußland gehostet.

die Regierung kann dann zwar nicht die Seite schliessen könnten aber dennoch gegen die hier wohnhaften Mods oder User vorgehen.....deswegen besser diesbezüglich nichts relevantes posten.....