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Vollständige Version anzeigen : GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3



bernhard44
31.05.2007, 10:35
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

cajadeahorros
31.05.2007, 10:41
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

3.2 und 3.3 sind vor allem typisches postmodernes und an sich völlig überflüssiges Geschwafel, in 3.1. steht alles.

-SG-
31.05.2007, 15:18
3.2 und 3.3 sind vor allem typisches postmodernes und an sich völlig überflüssiges Geschwafel, in 3.1. steht alles.

das hat mehr symbolische absicht, dass es dem bürger in den genannten punkten nochmal explizit unter die nase gerieben werden kann, falls er "alle menschen sind gleich" nicht verstanden hat



(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(3) Niemand darf wegen (...) seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen (...) bevorzugt werden.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article897355/Aufruf_zum_Dschihad_ist_nicht_mehr_strafbar.html

tja, alle menschen sind gleich, nur manche sind eben gleicher

Quo vadis
02.06.2007, 10:52
Ein typischer Gutmenschenartikel, ähnlich wie bei der UN gehalten.Da jeder weiß wer das GG zusammengestellt hat und wer sich heute vor allem drauf beruft, kann leicht drauf kommen, wessen Instrument es ist und zu wessen Nachteil es eigentlich gereichen soll.

bernhard44
02.06.2007, 10:59
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!

Quo vadis
02.06.2007, 11:08
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!

Die Absätze 1 + 2 sind ja noch nachvollziehbar, aber wie du schon sagst Punkt 3 ist vor allem aus folgendem Blickwinkel interessant:

1. Wie war die ethnische Bevölkerungsstruktur 1949 in Dtl.?
2. Hat das in Absatz 3 besagte Kriterium, in Deutschland- sagen wir vor 1933- jemals Anlaß zur Beanstandung gegeben?
3. Soll Absatz 3 nicht eher der berühmte Wink mit dem Zaunspfahl sein, was Dtl. die nächsten Jahrzehnte nach 1949 angedacht werden sollte?
4. warum wurde die WRV nicht leicht modifiziert einfach wieder in Kraft gesetzt?

Biskra
02.06.2007, 17:34
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!

Wie alt ist gleich noch mal P.C? Wie weit war die Humangenetik gleich nochmal 1949?

discipulus
02.06.2007, 17:36
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!AUWEI wenn das Frau Roth sieht...:))

Feldherr
02.06.2007, 19:26
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?

Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ist komplett zu überarbeiten :rolleyes:


Artikel 3 [Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz des Deutschtums, Vorrangsstellung der Volksdeutschen];

(1) Die volksdeutsche Frau und der volksdeutsche Mann sind gleichberechtigt.

(2) Das Christentum, die deutsche Kultur, die deutsche Sprache und die europide Rasse stehen als Eckpfeiler des Deutschtums unter besonderen Schutz und besitzen rechtlichen Vorrang.

(3) Volksdeutsche sind bevorrechtigt

Das Nähere regeln Bundesgesetze

Biskra
02.06.2007, 20:30
Da kommt wieder der kleine Adolf durch.

kritiker_34
02.06.2007, 21:32
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

ok soweit, wobei die Umsetzung wohl von der jeweils konkreten Situation abhängt.


(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Diese Gleichstellung steht konträr zur islamischen Denkweise, in welcher der Mann der Frau übergeordnet ist. Deshalb kann der Koran in D nicht als gleichwertig betrachtet werden, weil alleine diese Auffassung gegen das GG verstösst.

Ferner ist mit diesem Artikel ist in der Vergangenheit wohl mehr Schindluder getrieben worden, als mit vielem anderen. Primär wurde unter Gleichberechtigung ja neben der gesellschaftlichen Gleichberechtigung die berufliche in den Vordergrund gerückt. Deshalb wohl auch die Quotenregelungen bei den Grünen, usw.

In all dem wird aber nicht berücksichtigt, dass es eine biologische Pflicht der Fortpflanzung gibt. Wenn sich jemand GEGEN KINDER aber FÜR BERUF entscheidet, dann bedeutet dies oftmals, dass die vorgegebene familiäre Evolutionskette abstirbt.

Bei denjenigen Familien jedoch, welche 2, 3, 4 oder mehr Kinder erziehen enstehen auf Grund obiger Schieflage eklatante Nachteile! z.B. basiert unser Rentensystem auf dem Generationenvertrag. Soll heissen, die Kinder der JETZT-GENERATION müssen nicht nur die eigen Eltern im Alter wirtschaftlich unterstützen, sondern auch die älter werden KINDERLOSEN!

Insofern werwischen die sogenannten Gleichberechtigungsfanatiker diesen Aspekt, nur um selber mehr Geld & Status in ihrem Berufsleben erarbeiten zu können.


(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wie sieht dies aus für Feinde des GG? Wenn es Gruppierungen gibt welche langfristig darauf abzielen, die Macht zu übernehmen, um ihre Rechtsvorstellungen (z.B. Einführung der Scharia) durchzusetzen, dann muss es klar definiert werden, dass die Gleichberechtigung nur dann gilt, wenn das GG als ALLGEMEINE gesellschaftliche GRUNDLANGE nicht nur verbal, sondern tatsächlich akzeptiert und umgesetzt wird.

Feinde des GG müssen auch als solche behandelt werden!

tabasco
02.06.2007, 21:37
(...)
Bei denjenigen Familien jedoch, welche 2, 3, 4 oder mehr Kinder erziehen enstehen auf Grund obiger Schieflage eklatante Nachteile! z.B. basiert unser Rentensystem auf dem Generationenvertrag. Soll heissen, die Kinder der JETZT-GENERATION müssen nicht nur die eigen Eltern im Alter wirtschaftlich unterstützen, sondern auch die älter werden KINDERLOSEN!(...)

Wie gerne es doch vergessen wird, dass die Kinderlosen auch mehr in die besagten Kassen einzahlen, als die Kinderreichen. Die Bilanz gleicht sich also aus.

Achsel-des-Bloeden
02.06.2007, 21:49
... Die Bilanz gleicht sich also aus.
Eben nicht.
Die Kinderlosen zahlen zu wenig.

kritiker_34
02.06.2007, 22:09
Wie gerne es doch vergessen wird, dass die Kinderlosen auch mehr in die besagten Kassen einzahlen, als die Kinderreichen. Die Bilanz gleicht sich also aus.

es geht nicht nur ums Geld! Wer soll denn in den Altenheimen den Pflegedienst übernehmen? Wer soll Lehrer für die nachwachsende Generation sein? Insofern sind die kinderlosen - auch aus gesellschaftlicher Sicht - die wirklichen Leistungsverweigerer.

kritiker_34
02.06.2007, 22:11
Eben nicht.
Die Kinderlosen zahlen zu wenig.

Man sollte einmal die indirekten Kosten und SOZIALEN FOLGEN berücksichtigen. Dann sieht die Bilanz anders aus, als derzeit dargestellt, bzw. schöngeredet von den kinderlosen Politikern.

Biskra
02.06.2007, 22:30
es geht nicht nur ums Geld! Wer soll denn in den Altenheimen den Pflegedienst übernehmen? Wer soll Lehrer für die nachwachsende Generation sein? Insofern sind die kinderlosen - auch aus gesellschaftlicher Sicht - die wirklichen Leistungsverweigerer.

Dann willst du jetzt bestimmt Fortpflanzungszwang einführen du Knalltüte, was?

kritiker_34
02.06.2007, 22:34
Dann willst du jetzt bestimmt Fortpflanzungszwang einführen du Knalltüte, was?

Das wohl nicht, aber für deutsche Familien (inkl. Alleinerziehenden) sollte sowohl im Steuersystem, wie auch in anderen Bereichen mehr Unterstützung geleistet werden.

Biskra
02.06.2007, 22:40
Das wohl nicht, aber für deutsche Familien (inkl. Alleinerziehenden) sollte sowohl im Steuersystem, wie auch in anderen Bereichen mehr Unterstützung geleistet werden.

Von mir aus, aber erkläre mir mal was einen Kinderlosen, der bis zu 60% seines Einkommens an das Finanzamt abgibt, Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Sozialversicherung etc.pp. zahlt, zu einem "Leistungsverweigerer" macht.

Blutkehle666
03.06.2007, 21:54
Punkt 1-3 werden hier täglich gebrochen. Nationaklisten werden benachteiligt und dürfen ihre Meinung nicht äußern, linke Verbrecher werden vom Staat unterstützt.

kritiker_34
04.06.2007, 08:55
Von mir aus, aber erkläre mir mal was einen Kinderlosen, der bis zu 60% seines Einkommens an das Finanzamt abgibt, Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Sozialversicherung etc.pp. zahlt, zu einem "Leistungsverweigerer" macht.

typische Antwort eines angeblich "liberalen" 68zigers, welcher glaubt, dass gesellschaftliche Leistung nur als Recheneinheit existiert.

Ich sage es mal so. Wenn ein "Single" häufiger zum Arzt rennt, oder zum Psychiater, oder sonstige soziale Leistungen in Anspruch nimmt, und dies nun alles fein säuberlich von irgendeiner Behörde erfasst wird, nennst DU das ja Fortschritt.

So wie dies seit über 40 Jahren von euch angeblich sooooooooooo progressiven gepredigt wurde.

Familie ist doch "spiessig" .. "altmodisch" .. "brauchen wir in der modernen nicht" .. und dann kommen als Erklärung irgendwelche Zahlendreher, um das auch noch zu "beweisen".

Von der zwischenmenschlichen Welt der Gefühle zwischen Eltern und Kindern will ich hier gar nicht schreiben, weil das von euch Verweigerern eh nicht verstanden wird.

Biskra
04.06.2007, 15:50
typische Antwort eines angeblich "liberalen" 68zigers, welcher glaubt, dass gesellschaftliche Leistung nur als Recheneinheit existiert.

Ich sage es mal so. Wenn ein "Single" häufiger zum Arzt rennt, oder zum Psychiater, oder sonstige soziale Leistungen in Anspruch nimmt, und dies nun alles fein säuberlich von irgendeiner Behörde erfasst wird, nennst DU das ja Fortschritt.

So wie dies seit über 40 Jahren von euch angeblich sooooooooooo progressiven gepredigt wurde.

Familie ist doch "spiessig" .. "altmodisch" .. "brauchen wir in der modernen nicht" .. und dann kommen als Erklärung irgendwelche Zahlendreher, um das auch noch zu "beweisen".

Von der zwischenmenschlichen Welt der Gefühle zwischen Eltern und Kindern will ich hier gar nicht schreiben, weil das von euch Verweigerern eh nicht verstanden wird.

Du bringst kein einziges sachliches Argument. Beati pauperes spiritu..

kritiker_34
05.06.2007, 11:40
Du bringst kein einziges sachliches Argument. Beati pauperes spiritu..

Auch deine dümmlichen Sprüche werden als "gleichberechtigt" betrachtet. Das gebietet das Gesetz. Nur inhaltlich kommt von dir bzw. deiner Fraktion eben gar nix.

Die Liberalen haben gute Ansichten zur Wirtschaft, Steuern, Datenschutz und ähnlichen Themen.

Da die FDP jedoch jahrzehntelang mitregiert hat, ist sie als Partei genauso mitverantwortlich an der Schieflage der Gesellschaft.

Nun kann ein Schwuler zwar Parteivorsitzender werden, von mir aus auch der bessere Autofahrer sein, oder in einem Berufsfeld mehr leisten.

Aber weder du noch irgendwer anders wird es so hindrehen können, dass ich deshalb genauso viel Respekt für die GENERATIONS VERSAGER aufbringe wie für diejenigen Familien, welche sich um Kinder kümmern.

DAS habt ihr GLEICHHEITS FETISCHISTEN sauber hinbekommen. ZUM NACHTEIL der FAMILIEN wurde und wird alles als GLEICHBERECHTIGT angesehen. Abgefangen vom Recht auf Abtreibung bis hin zur anonymen Einäscherung.

DIESE GLEICHMACHEREI von unterschiedlichen Werten, ist das eigentlich mentale Verbrechen von euch 68zigern.

Biskra
05.06.2007, 16:01
Ich kann meine Aussage nur wiederholen.

Beißer
22.03.2008, 16:14
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Gegen diesen Artikel wird eklatant verstoßen. Vor den Steuergesetzen ist zum Beispiel niemand gleich.
Auch die rechtliche Benachteiligung der Männer - etwa bei der Wehrpflicht, aber nicht nur da - wird von diesem Staat weiterhin gefördert.

Cash!
22.03.2008, 19:44
Gegen diesen Artikel wird eklatant verstoßen. Vor den Steuergesetzen ist zum Beispiel niemand gleich.


Das hast du mal wieder nicht verstanden! "Vor dem Gesetz sind alle gleich" bedeutet nicht, dass man bestimmte Gruppen nicht priviligieren dürfte es bedeutet nur, dass wenn man zu dieser Gruppe gehört man die gleichen Rechte hat wie alle anderen Priviligierten.

Bsp:
Gesetz A sieht vor das Gruppe 1, bezuschusst wird---->Gesetz A1

Das alle gleich sind, bedeutet nur, dass alle die zu Gruppe 1 gehören diesem gesetz betreffend die gleichen Rechte haben.

Gehörst du zu Gruppe B, wirst du in Gesetz A nicht behandelt.

politisch Verfolgter
22.03.2008, 19:51
Die Arbeitsgesetzgebung ist ein Verbrechen, verstößt gegen die Grundrechte und hat ihre Urheber endlich hinter Gitter zu bringen.
Niemand darf per Gesetz zum Inhaberinstrument deklariert werden.
Über die Implikationen berichte ich laufend.

Beißer
24.03.2008, 11:39
Das hast du mal wieder nicht verstanden! "Vor dem Gesetz sind alle gleich" bedeutet nicht, dass man bestimmte Gruppen nicht priviligieren dürfte es bedeutet nur, dass wenn man zu dieser Gruppe gehört man die gleichen Rechte hat wie alle anderen Priviligierten.

Bsp:
Gesetz A sieht vor das Gruppe 1, bezuschusst wird---->Gesetz A1

Das alle gleich sind, bedeutet nur, dass alle die zu Gruppe 1 gehören diesem gesetz betreffend die gleichen Rechte haben.

Gehörst du zu Gruppe B, wirst du in Gesetz A nicht behandelt.
Das wiederum ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 3. Denn der unterscheidet nicht zwischen den Gruppen A und B. Was ist an dem Wort »alle« so schwer zu verstehen?

Biskra
24.03.2008, 12:04
Das wiederum ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 3. Denn der unterscheidet nicht zwischen den Gruppen A und B. Was ist an dem Wort »alle« so schwer zu verstehen?

Wer keine Mumu hat, kann nicht gebären. Wer kein Auto hat, zahlt keine Kfz-Steuer, wer kein Kind hat, bekommt kein Kindergeld - Alles kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. :rolleyes:

Beißer
24.03.2008, 12:10
Wer keine Mumu hat, kann nicht gebären. Wer kein Auto hat, zahlt keine Kfz-Steuer, wer kein Kind hat, bekommt kein Kindergeld - Alles kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. :rolleyes:
Doch. Denn während die Vergabe von Mumus eben nicht per Gesetz geregelt wird, ist das bei Steuern und staatlichen Subventionen sehr wohl der Fall.

Es geht ja nicht um Gleichheit allgemein, sondern nur um Gleichheit vor dem Gesetz. Deshalb wäre beispielsweise die einzig grundgesetzkonforme Steuer eine für alle gleiche Kopfsteuer bei Abschaffung sämtlicher anderer Steuerarten.

eintiroler
24.03.2008, 13:06
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.


Es steht zwar "gleichberechtigt", aber eigentlich wollen Feministinnen und andere linksgedrehte Gestalten die "Gleichheit" von Mann und Frau und dagegen bin ich vollkommen. Mann und Frau sind unterschiedlich und werden es immer sein.

Biskra
24.03.2008, 13:18
Doch. Denn während die Vergabe von Mumus eben nicht per Gesetz geregelt wird, ist das bei Steuern und staatlichen Subventionen sehr wohl der Fall.

Es geht ja nicht um Gleichheit allgemein, sondern nur um Gleichheit vor dem Gesetz. Deshalb wäre beispielsweise die einzig grundgesetzkonforme Steuer eine für alle gleiche Kopfsteuer bei Abschaffung sämtlicher anderer Steuerarten.

Nein, das ist nicht Sinn dieses Artikels. Ausdrücklich verboten ist nur die in Art. 3.3 genannte Diskriminierung "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" sowie Benachteiligung "wegen seiner Behinderung". Der Rest ist Auslegungssache und steht in Konkurrenz zu anderen Grundrechten wie z.B. dem des Art. 14 GG. U.A. aus Art. 14 2 GG geht die Rechtmäßigkeit der Besteuerung nach Einkommensklassen hervor. Eigentum verpflichtet. ;)

Beißer
24.03.2008, 14:48
Nein, das ist nicht Sinn dieses Artikels.
Behauptet wer?

Ich halte mich nur an den Buchstaben des Gesetzes, und dem wird vom BRD-Regime nicht gehorcht.

Mir ist es egal, wer welchen »Sinn« in ein Gesetz hineinzuinterpretieren versucht. Artikel 3 ist unmißverständlich formuliert. Da gibt es nichts zu »interpretieren«.

Biskra
24.03.2008, 14:55
Behauptet wer?

Ich halte mich nur an den Buchstaben des Gesetzes, und dem wird vom BRD-Regime nicht gehorcht.

Mir ist es egal, wer welchen »Sinn« in ein Gesetz hineinzuinterpretieren versucht. Artikel 3 ist unmißverständlich formuliert. Da gibt es nichts zu »interpretieren«.

Tja, im Bereich Jura bist du ganz offensichtlich völlig unbefleckt, auch bei den Grundrechten. Da dir absolute Gleichheit so wichtig ist, gehe ich mal davon aus, daß du Sozialist bist. Da wirst du dich mit deiner eigenwilligen Interpretation des GG auch an Art 14 Abs. 2 und 3 erfreuen:



Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Hexenhammer
24.03.2008, 14:58
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Soso, bevorzugt werden darf also auch keiner?

Bärwolf
24.03.2008, 14:59
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Heute ist vor allem auf das Wort bevorzugt zu achten (betrifft heute die positive Diskriminierung, also bevorzugte Minderheiten und Gruppen(wie Frauen) denen Sonderrechte eingeräumt werden. ;)

Biskra
24.03.2008, 15:04
Soso, bevorzugt werden darf also auch keiner?

Richtig, außer den Behinderten.

Beißer
24.03.2008, 15:06
Tja, im Bereich Jura bist du ganz offensichtlich völlig unbefleckt, auch bei den Grundrechten. Da dir absolute Gleichheit so wichtig ist, gehe ich mal davon aus, daß du Sozialist bist.
Eben nicht. Wie ich nun schon mehrmals betonte, geht es mir nicht um Gleichheit, sondern um die grundgesetzlich geforderte Gleichheit vor dem Gesetz.

Artikel 14 ist insoweit irrelevant, da er gegen den höherwertigen Artikel 3 verstößt, indem er Sonderpflichten für Eigentümer schafft, die es für Mittellose nicht gibt, wodurch Eigentümer und Mittellose eben nicht vor dem Gesetz gleich wären. Durch den Punkt hinter dem zweiten Wort wird außerdem vermieden zu formulieren, wozu Eigentum verpflichtet. Der schwammige Nachsatz »Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen« trifft auf jedes Eigentum zu, da vor allem im Gesetz nicht formuliert ist, was als »Wohl« zu betrachten ist.

Fazit: Artikel 14 ist schlampige, irrelevante Gesetzgebung.

Außerdem geht es hier um Artikel 3, der in diesem Staate nicht beachtet wird. Das ist ein Verfassungsskandal allerschlimmster Sorte. Wann endlich wird der Verfassungsschutz aktiv?

Biskra
24.03.2008, 15:30
Artikel 14 ist insoweit irrelevant, da er gegen den höherwertigen Artikel 3 verstößt

Inwiefern ist Artikel 3 höherwertig? :))

Beißer
24.03.2008, 15:54
Er steht weiter vorn. :P

Außerdem habe ich noch eine Reihe weiterer Gründe für seine Irrelevanz angeführt.

Biskra
24.03.2008, 16:00
Er steht weiter vorn. :P

Außerdem habe ich noch eine Reihe weiterer Gründe für seine Irrelevanz angeführt.

Das einzige weitere Argument war, daß er dir nicht klar genug formuliert ist. Das ist aber kein Argument. Die Menschenwürde in Artikel 1 ist auch nicht definiert.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wie ein Artikel auszulegen ist und ob andere Gesetze dagegen verstoßen. Gerade bei den Steuergesetzgebungen gab es schon mehrere Urteile, hab aber keine Lust die rauszusuchen.

Beißer
24.03.2008, 16:20
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wie ein Artikel auszulegen ist und ob andere Gesetze dagegen verstoßen. Gerade bei den Steuergesetzgebungen gab es schon mehrere Urteile, hab aber keine Lust die rauszusuchen.
Diese »Auslegung« ist ein massiver Verfassungsverstoß, wenn sie zur Verfälschung des Grundgesetzes führt. Ich kenne die Urteile zum Steuerrecht, aber sie alle verstoßen gegen Artikel 3, weil sie Menschen eben nicht vor dem Gesetz gleich behandeln, sondern je nach Einkommen höchst unterschiedlich.

Daraus folgt: Gesetze sind in diesem Staat nicht einmal das Papier wert, auf das sie gedruckt wurden. Sie werden nach Lust und Laune der Herrschenden verbogen und manipuliert.

Biskra
24.03.2008, 16:30
Diese »Auslegung« ist ein massiver Verfassungsverstoß, wenn sie zur Verfälschung des Grundgesetzes führt. Ich kenne die Urteile zum Steuerrecht, aber sie alle verstoßen gegen Artikel 3, weil sie Menschen eben nicht vor dem Gesetz gleich behandeln, sondern je nach Einkommen höchst unterschiedlich.

Daraus folgt: Gesetze sind in diesem Staat nicht einmal das Papier wert, auf das sie gedruckt wurden. Sie werden nach Lust und Laune der Herrschenden verbogen und manipuliert.

:)) :)) :))

Beißer
24.03.2008, 16:36
:)) :)) :))

:depp: :nacht: :lichtaus:

politisch Verfolgter
24.03.2008, 23:37
Der übelste gesetzliche Übergriff der Politverbrecher ist die Arbeitsgesetzgebung, die sie per Sozialstaat scheinrechtfertigen.
Sie ist komplett grundrechtswidrig, darf niemandem zugewiesen werden.
Es darf keine sie umsetzenden Institutionen und öffentl. Mittel geben.
Stattdessen bedingt die vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik. Das ist zudem rechtsräumlich auszugestalten.
Es darf keine Gesetze geben, die von den Einen die Er- und Bewirtschaftung des Vermögens bzw. der dem dienenden Schulden Anderer fordern.

Bärwolf
25.03.2008, 13:33
Der übelste gesetzliche Übergriff der Politverbrecher ist die Arbeitsgesetzgebung, die sie per Sozialstaat scheinrechtfertigen.
Sie ist komplett grundrechtswidrig, darf niemandem zugewiesen werden.
Es darf keine sie umsetzenden Institutionen und öffentl. Mittel geben.
Stattdessen bedingt die vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik. Das ist zudem rechtsräumlich auszugestalten.
Es darf keine Gesetze geben, die von den Einen die Er- und Bewirtschaftung des Vermögens bzw. der dem dienenden Schulden Anderer fordern.

http://www.amazon.de/Passion-Ayn-Rand-UK/dp/B000L42N5K/ref=pd_bbs_6?ie=UTF8&s=dvd&qid=1206448307&sr=8-6

politisch Verfolgter
25.03.2008, 13:57
?? Geht um die Grundrechte. Wer a priori Inhaberinstrumente deklariert, ist ein Verbrecher.

Asylbewerber
30.03.2008, 01:12
Diese »Auslegung« ist ein massiver Verfassungsverstoß, wenn sie zur Verfälschung des Grundgesetzes führt. Ich kenne die Urteile zum Steuerrecht, aber sie alle verstoßen gegen Artikel 3, weil sie Menschen eben nicht vor dem Gesetz gleich behandeln, sondern je nach Einkommen höchst unterschiedlich.

Daraus folgt: Gesetze sind in diesem Staat nicht einmal das Papier wert, auf das sie gedruckt wurden. Sie werden nach Lust und Laune der Herrschenden verbogen und manipuliert.
Kann ich nur zustimmen. Die meisten Gesetze sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", einen besseren Brüller kann's nicht geben. Das erzähl mal einem der sich mit einem Pflichtverteidiger verteidigen muss! Kann der auch x Privatgutachten usw. einholen?

Die Richter geben einen Angeklagten mit guten Anwälten schon alleine deswegen ein niedrigeres Urteil, weil diese ansonsten eine Welle von Anträgen, Gutachten usw. fürchten und dies das Verfahren arg verlängert und verteuert.

Und das was dann der Geldige zuwenig bekommt, bekommt dann der nächste arme Hund wieder drauf. Das nennt sich dann Umverteilung! :D

politisch Verfolgter
31.03.2008, 00:45
Es darf keine ungleichheitsgenerierenden Gesetze geben. Die Arbeitsgesetzgebung spaltet die Gesellschaft.
Davon schmarotzen Inhaber/Statthalter/weite Teile des ÖD und ALLE Politgangster.
Dazu ist der Sozialstaat eingeführt, einer demokr. Entwicklung das Wasser abzugraben, den das Regime vom ÖD zu dem Zweck als Waffe gegen die Grundrechte richten läßt.
Weite Teile der Gesetzgebung sind grundrechtswidrig.
Damit reiten die Gesetzgebungsverbrecher die Scheindemokratie noch in den Abgrund. Ich stelle dem keinen Nachwuchs zur Verfügung.

M. Aflak
31.03.2008, 00:47
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!

Als das GG geschrieben wurde war der Begriff noch sehr präsent

klartext
31.03.2008, 01:29
Als das GG geschrieben wurde war der Begriff noch sehr präsent

Dass es unterschiedliche Menschenrassen gibt, hat sich seitdem nicht geändert. Wohin sollen sie auch plötzlich verschwunden sein.

M. Aflak
31.03.2008, 01:47
Dass es unterschiedliche Menschenrassen gibt, hat sich seitdem nicht geändert. Wohin sollen sie auch plötzlich verschwunden sein.

Es war damals schon falsch. Nur heute weiß man es.

klartext
31.03.2008, 01:49
Es war damals schon falsch. Nur heute weiß man es.

Und wer ist " man " ? Du meinst sicher, ihr Linken.
Es gibt viele Menschenrassen. Hast du im Biologieunterricht geschlafen oder sollte dir der Unterschied zwischen einem Neger und einem Eskimo noch nicht aufgefallen sein ?

M. Aflak
31.03.2008, 02:05
Und wer ist " man " ? Du meinst sicher, ihr Linken.
Es gibt viele Menschenrassen. Hast du im Biologieunterricht geschlafen oder sollte dir der Unterschied zwischen einem Neger und einem Eskimo noch nicht aufgefallen sein ?

Ja klar. Eine islamisch-kommunistische Weltverschwörungsorganisation Namens UNESCO sieht das wie folgt:


UNESCO-Erklärung
gegen den "Rasse"-Begriff

Populär»wissenschaftliche« Rassenkonzepte wurden/werden immer wieder laut. Die im folgenden abgedruckte 'UNESCO-Erklärung', die dem Begriff »Rasse« eine klare Absage erteilt und im Vorfeld der UNESCO-Konferenz »Gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung« am 8. und 9. Juni 1995 in Stadtschlaining entstand, hat daher nichts von ihrer Aktualität und Relevanz verloren. Sie wurde auf einer wissenschaftlichen Arbeitstagung unter der Leitung des Wiener Anthropologen Univ. Prof. Dr. Horst Seidler von den dort anwesenden internationalen Fachleuten einstimmig verabschiedet.

http://www.inidia.de/rasse-begriff-unesco.htm?ref=Klasistanbul.Com

klartext
31.03.2008, 02:31
Ja klar. Eine islamisch-kommunistische Weltverschwörungsorganisation Namens UNESCO sieht das wie folgt:

Schon klar, und wenn irgendwelche Spinner morgen beschliessen, dass die Erde iene Scheibe ist, dann ist sie eine Scheibe.
Wie die UNESCO das sieht, geht mir am Arsch vorbei. Die Natur sieht das anders.

Beißer
31.03.2008, 08:58
Die unesco-Erklärung hat keinerlei wissenschaftliche Relevanz. Sie ist rein politisch begründet.

Bierbaron
31.03.2008, 10:29
Diese »Auslegung« ist ein massiver Verfassungsverstoß, wenn sie zur Verfälschung des Grundgesetzes führt. Ich kenne die Urteile zum Steuerrecht, aber sie alle verstoßen gegen Artikel 3, weil sie Menschen eben nicht vor dem Gesetz gleich behandeln, sondern je nach Einkommen höchst unterschiedlich.

Daraus folgt: Gesetze sind in diesem Staat nicht einmal das Papier wert, auf das sie gedruckt wurden. Sie werden nach Lust und Laune der Herrschenden verbogen und manipuliert.

Wo ist die Problematik? Verständisprobleme?

Ich fasse für dich Blitzbirne mal Artikel 3 kurz zusammen:
Gleiches darf nicht ungleich und Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden. :]
Damit erledigt sich auch die von dir aufgeworfene "Steuerproblematik".

Grüße
Bierbaron

Beißer
31.03.2008, 10:48
Wo ist die Problematik? Verständisprobleme?

Ich fasse für dich Blitzbirne mal Artikel 3 kurz zusammen:
Gleiches darf nicht ungleich und Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden. :]
Damit erledigt sich auch die von dir aufgeworfene "Steuerproblematik".

Grüße
Bierbaron
Falsch. Dein Leseverständnis ist offenbar extrem unterentwickelt. Denn im Gesetzestext steht nichts von »Gleich und Ungleich« und »Behandlung«, sondern klipp und klar: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Das bedeutet, daß die Gesetze alle Menschen ungeachtet ihrer realen Unterschiedlichkeiten gleich behandeln müssen, daß also etwa der Penner die gleiche Steuer zu zahlen hat wie der Milliardär.

politisch Verfolgter
31.03.2008, 11:26
In jeder nur genügend großen menschl. Population findet sich dieselbe mentale Verteilung. Das deutsche Regime hat das Gegenteil einer Leistungsgesellschaft grundrechtswidrig rechtsräumlich verankert: den leistungsunterbindenden Sozialstaat - per verbrecherischer Arbeitsgesetzgebung.
Mit Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot hat das Regime erzwungen, daß die Eink./Verm.-Verteilung in keinster Weise mit der mentalen Verteilung übereinstimmt.
Das Regime erklärt einen zum Trottel von (meist nicht mal betriebl. präsenten) Inhabern, und es marginalisiert einen auf minderwertige Teilleistungen, läßt einen von Inhabern/Statthaltern als Kanonenfutter gegeneinander hetzen.
Dieser ideologische Schrott ist aus den Gesetzen zu entsorgen.
Die Umsetzung individueller mentaler Disposition in ihr adäquate betriebliche Leistung und in den daraus erwachsenden Profitanteil ist politisch nicht gewollt.
Damit sind die Den nach wie vor der Den erbittertster Feind.
Ohne diesen Dreck wären uns NS, Kommunismus, DDR und mod. Feudalismus erspart geblieben.

M. Aflak
31.03.2008, 19:02
Die unesco-Erklärung hat keinerlei wissenschaftliche Relevanz. Sie ist rein politisch begründet.

Deswegen wurde da Papier auch von Wissenschaftlern beschlossen, nicht von Politikern. Aber egal..... :rolleyes:

klartext
31.03.2008, 22:20
Deswegen wurde da Papier auch von Wissenschaftlern beschlossen, nicht von Politikern. Aber egal..... :rolleyes:

Die UNESCO ist eine politische Instanz und keine wissenschaftliche. Noch nicht gewusst ?
Und wie definierst du die Unterscheide zwischen einem Neger und einem Eskimo ?
Und natürlci geibt es auch keine Hunderassen und alle Fische sind gleich.
Ihr Idelogen seid ja sowas von dumm.

M. Aflak
31.03.2008, 23:19
Ihr Idelogen seid ja sowas von dumm.

Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung :] Aber was halten deine Mitideologen davon, daß Du sie auf einmal so angehst?

politisch Verfolgter
01.04.2008, 13:04
Die Grundrechte haben mit Ideologie nix zu tun. Sie sind umzusetzen, die Menschen benötigen individuelle Selbstverwirklichung, die nur durch dieselben Grundrechte Anderer eingeschränkt ist.
Grundlage für die menschl. Selbstverwirklichung hat die unermeßliche und saubere erdnahe Solarenergie zu werden, die in geeigneten betriebl. Netzwerken von den dazu ausgebildeten Menschen per high tech für die globale Selbstverwirklichung umgesetzt wird.
Wir haben uns auf der Basis der Grundrechte die Naturgesetze zu instrumentalisieren und keineswegs die Einen Anderen.
Damit ist klar: die Arbeitsgesetzgebung muß weg, user value muß her.

Biskra
01.04.2008, 14:32
Falsch. Dein Leseverständnis ist offenbar extrem unterentwickelt. Denn im Gesetzestext steht nichts von »Gleich und Ungleich« und »Behandlung«, sondern klipp und klar: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Das bedeutet, daß die Gesetze alle Menschen ungeachtet ihrer realen Unterschiedlichkeiten gleich behandeln müssen, daß also etwa der Penner die gleiche Steuer zu zahlen hat wie der Milliardär.

Das wird durch ständiges Wiederholen nicht richtiger.


Die schöne Formel, dass der Eigentumsgebrauch 'zugleich' dem Wohle der Allgemeinheit diene, meint in der Tradition der deutschen Sprache nicht die Gleichzeitigkeit, sondern die Gleichwertigkeit. Dieser Gedanke geht auf Friedrich den Großen zurück, der in seinem zweiten Politischen Testament gesagt hat, dass Bürger, Bauer und Edelmann stets mehr als die Hälfte des erzielten Einkommens gegenüber staatlicher Besteuerung verbleiben sollten. Bei den Gebrüdern Grimm meint das 'zugleich ' zu gleichen Teilen, also die hälftige Teilung. Auf dem Boden dieser Tradition einer Staatsphilosophie und Sprachgeschichte regelt die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie die Gleichwertigkeit von Privatnützigkeit und Gemeinwohldienlichkeit des Eigentumsgebrauchs. Die bedeutendste Form, diese Sozialpflichtigkeit des Eigentums einzufordern, liegt in der Besteuerung.
http://www.stb-web.de/news/article.php/id/882

Artikel 3 steht nicht alleine da, sondern im Einklang und in Konkurrenz zu den anderen Artikeln des Grundgesetzes. Einer davon, der Artikel 14, macht deine Argumentation hinfällig.

politisch Verfolgter
01.04.2008, 17:11
Zwangsarbeit ist grundrechtlich verboten, ebenso Enteignung und die "Rahmenbedingungen" dazu: Lehnswesen und Berufsverbot.
Wer sowas gesetzlich verankert, ist ein Schwerverbrecher.
Es darf kein Gesetz geben, das einen für das Eigentum bzw. für die Schulden Anderer zuständig erklärt.
Eigentum Anderer hat tabu sein zu können. Das ist gesetzlich zu garantieren.
Betriebserben können auch derartige Erbschaft ablehnen. Das hat auch für Betriebslose zu gelten, die per Gesetz auch für derartige Erbschaften zuständig erklärt werden.

Beißer
01.04.2008, 17:47
Deswegen wurde da Papier auch von Wissenschaftlern beschlossen, nicht von Politikern.
Wissenschaft hat nichts mit Beschlüssen zu tun, auch wenn sie einstimmig verabschiedet wurden, sondern nur mit Sachbeweisen. Aber egal... :rolleyes:

Beißer
01.04.2008, 17:49
Artikel 3 steht nicht alleine da, sondern im Einklang und in Konkurrenz zu den anderen Artikeln des Grundgesetzes. Einer davon, der Artikel 14, macht deine Argumentation hinfällig.
Ganz und gar nicht.

Biskra
01.04.2008, 18:04
Ganz und gar nicht.

Eine Merkbefreiung hast du dir damit schon mal verdient.

M. Aflak
01.04.2008, 18:15
Wissenschaft hat nichts mit Beschlüssen zu tun, auch wenn sie einstimmig verabschiedet wurden, sondern nur mit Sachbeweisen. Aber egal... :rolleyes:

Da kannst Du Wissenschaftler aber schlecht... :]

politisch Verfolgter
01.04.2008, 19:41
Wir benötigen wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik für die vollwertige Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter.

Bierbaron
01.04.2008, 20:34
Falsch. Dein Leseverständnis ist offenbar extrem unterentwickelt. Denn im Gesetzestext steht nichts von »Gleich und Ungleich« und »Behandlung«, sondern klipp und klar: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Das bedeutet, daß die Gesetze alle Menschen ungeachtet ihrer realen Unterschiedlichkeiten gleich behandeln müssen, daß also etwa der Penner die gleiche Steuer zu zahlen hat wie der Milliardär.

http://www.verlag-rolf-schmidt.de/verlagsprogramm/studienbuecher/staatsrecht/grundrechte.html

Da werden sie geholfen. :]

Beißer
02.04.2008, 14:20
Ich erlaube mir, noch selbst zu denken und eigene Schlüsse zu ziehen. Und ich kann lesen.

politisch Verfolgter
02.04.2008, 17:26
Niemandem ist es erlaubt, einen zum Inhaberinstrument zu deklarieren.

Beißer
02.04.2008, 19:25
Und das heißt was...?

politisch Verfolgter
03.04.2008, 13:08
Daß die Arbeitsgesetzgebung weg muß, daß wir wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik für vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter benötigen.
Überall, wo Inhaberaktivitäten nicht erforderlich sind, kann analog stiller Teilhabe aktiv investiv genutzt und vernetzt werden.
User value ist analog shareholder value zu managen.
Damit gehts nicht um Eigentums- sondern um Leistungsanteile.
Die dazu genutzten betriebl. Renditeobjekte sind diversif und elastisch vernetzbar, ihre ökonomische Hebelwirkung wird von den betriebslosen Anbietern voll abgeschöpft.
Der value wird individuell mental leistungsäquivalent erwirtschaftet, zklisch ausgeschüttet und leistungsgerecht verteilt.
Daraus wird für die Nutzung bezahlt und es werden Abgaben entrichtet.
Die Nutzungsobjekte können damit abgabenfrei bleiben, was alles finanztechnisch ungemein vereinfacht.

Felixhenn
07.05.2008, 08:37
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

1. Mai 2035 – Heute wurde das Grundgesetz mit über 90% Stimmen der Parlamentarier geändert. Nachdem es mit dem Ermächtigungsgesetz gelungen war, die meisten Dhimmis aus dem Parlament zu verbannen war dieses Abstimmungsergebnis zu erwarten.


Artikel 3 entfällt ersatzlos.

Franky0815
16.05.2008, 14:42
Na ja , im öffentlichem Dienst sieht es durch die Frauenförderpolitik ein bisschen anders aus!
Wenn Mann sich auf eine andere Stelle bewirbt, braucht man gar nicht mehr zum Bewerbungsgespräch, wenn eine Frau oder ein Behinderter unter den Mitbewerbern ist!

Habe schon überlegt mir den schniedel ab zu schneiden, dann gehe ich als beides durch!

PSI
16.05.2008, 15:18
Dass es unterschiedliche Menschenrassen gibt, hat sich seitdem nicht geändert. Wohin sollen sie auch plötzlich verschwunden sein.

Es gibt nur eine menschliche Rasse: Homo Sapiens

Dann gibt es Völker bzw. Stämme......

Es seiden du willst eine neue Rasse aufmachen, die da heißt:

Homo Ignorantus :))

PSI
16.05.2008, 15:31
Die UNESCO ist eine politische Instanz und keine wissenschaftliche. Noch nicht gewusst ?
Und wie definierst du die Unterscheide zwischen einem Neger und einem Eskimo ?
Und natürlci geibt es auch keine Hunderassen und alle Fische sind gleich.
Ihr Idelogen seid ja sowas von dumm.

Schwarze (nicht Neger du Nazi!) und Inuits (Eskimo heißt das auch nicht mehr) sind VÖLKER, die der selben Rasse angehören und sich nur durch regional Gegebenheiten äußerst minimal von einander unterscheiden.

Hunde und Fische sind hier ein völlig blöder Vergleich, weil Hunde tatsächlich künstliche Züchtungen aus der Rasse der Grau-Wölfe sind, welche in mehrer Untergruppen gespalten wurden.

Allerdings sind es alles Hunde und somit gehören sie auch alle der Rasse Hund an, welche sich soweit unterscheiden, das der Laie zwar von "Hunde-Rassen" spricht, aber eigenlich bloß die Art meint, den sie gehören der selben Rasse an.

Bei Fische ist das wieder was anderes.....

Fische haben sich über Jahrmillionen entwickelt und gehören zwar auch alle der Rasse der Fische an, sind aber wie bei den Hunden so unterschiedlich, das man von verschiedenen Rassen sprechen könnte.

Zwar habe ich eine solche Ausdruckweise nie gehört, aber ein Goldfisch ist eine andere "Rasse" als der Hai.

Wobei man besser von Sorte spricht, weil diese wiederum beide zur Rasse "Fisch" gehören.

Und das hat mit Idiologien garnichts zu tun, sondern nur mit Fachkenntnis...

Biskra
16.05.2008, 15:32
Es gibt nur eine menschliche Rasse: Homo Sapiens

Das ist keine Rasse, sondern eine Art.

PSI
16.05.2008, 15:51
Das ist keine Rasse, sondern eine Art.

Wortklauberei!

Natürlich ist es eine Rasse...

Rasse >
Unterarten(bzw. Völker/Kulturen ect.) >
Gruppen (Stämme/Patreien/Vereine/ect.) >
Individuum

Wo würdest du den den Begriff "Rasse" anbringen?

Biskra
16.05.2008, 16:01
Wortklauberei!

Natürlich ist es eine Rasse...

Rasse >
Unterarten(bzw. Völker/Kulturen ect.) >
Gruppen (Stämme/Patreien/Vereine/ect.) >
Individuum

Wo würdest du den den Begriff "Rasse" anbringen?

Oh je. :shutup:


Rasse=Unterart, nicht Art.

http://de.wikipedia.org/wiki/Taxonomie#Taxonomie_in_der_Biologie

PSI
16.05.2008, 16:03
Oh je. :shutup:


Rasse=Unterart, nicht Art.

http://de.wikipedia.org/wiki/Taxonomie#Taxonomie_in_der_Biologie

Ich liebe dich auch du Arsch!:rolleyes:

Schön, dann eben:

Art >
Unterart bzw. Rasse >
usw.

Rheinlaender
16.05.2008, 16:12
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!

Mmmmhhh ... Ich vermute, dass dies aus der UN-Menschenrechtserklaerung uebernommen wurde. Der engl. Begriff "Race" ist aber sehr weit gefasst, so kann man von einer "Race of poets" sprechen, ohne dass man nun eine biologische Verwandtschaft zwischen Dichtern konstruieren wuerde.

Im Uebrigen sind die Forschungen ueber das menschl. Genome, die die Existenz von unterschiedlichen Menschenrassen im biologischen Sinne endgueltig zu Fall brachten, erst relativ neu.

houndstooth
16.05.2008, 16:18
Im Uebrigen sind die Forschungen ueber das menschl. Genome, die die Existenz von unterschiedlichen Menschenrassen im biologischen Sinne endgueltig zu Fall brachten, erst relativ neu.
Da unser Genome zu 98% dem des Schimpansen gleicht , wird es wohl auch keinen Unterschied zwischen Menschen und Affen geben ..... hmmm , on second thought :cool2:

Rheinlaender
16.05.2008, 16:28
Da unser Genome zu 98% dem des Schimpansen gleicht , wird es wohl auch keinen Unterschied zwischen Menschen und Affen geben ..... hmmm , on second thought :cool2:

Nein, Schimpanzen haben, wie alle Menschenaffen einen anderen Chromosomensatz (Zwei Affenchromosomen verbanden sich zu einem Menschenchromoson)/

Davon abgesehen - innerhalb jeder Schimpanzengruppe ist genetische Varianz erheblich groesser als in der Menschheit (google mal einwenig "Genetic bottleneck").

Beißer
16.05.2008, 16:33
Es gibt nur eine menschliche Rasse: Homo Sapiens

Und wie heißt die Art, von der homo sapiens eine Rasse sein soll? Vor allem aber: Wie sehen die anderen Rassen aus, wenn sie nichtmenschlich sind?

Beißer
16.05.2008, 16:36
Wobei man besser von Sorte spricht, weil diese wiederum beide zur Rasse "Fisch" gehören.
Fische sind also eine Rasse? :eek: ?( :shock:

Das ist der beste Witz, den ich heute gehört habe! :D :respekt: :rofl: :klatsch: :klatsch: :klatsch:

Laß dir dein Schulgeld zurückgeben. Du kannst jederzeit beweisen, daß keine Gegenleistung dafür erbracht wurde. :))

Rheinlaender
16.05.2008, 16:36
Und wie heißt die Art, von der homo sapiens eine Rasse seon soll? Vor allem aber: Wie sehen die anderen Rassen aus, wenn sie nichtmenschlich sind?

Eine solche Rasse waere z. B. der Neandertaler gewesen - dieser hatte wie der Homo Sapiens den gleichen Chromosomensatz. Kreuzung waere also wohl moeglich gewesen.

Beißer
16.05.2008, 16:39
Da kannst du sicher im Labortest beweisen. :D

Biskra
16.05.2008, 16:40
Laß dir dein Schulgeld zurückgeben. Du kannst jederzeit beweisen, daß keine Gegenleistung dafür erbracht wurde. :))

:)) :D

Rheinlaender
16.05.2008, 16:41
Da kannst du sicher im Labortest beweisen. :D

Ich schrieb "wohl" - das ist eine Moeglichkeit in der dt. Sprache eine starke Vermutung auszusprechen.

Biskra
16.05.2008, 16:49
Eine solche Rasse waere z. B. der Neandertaler gewesen - dieser hatte wie der Homo Sapiens den gleichen Chromosomensatz. Kreuzung waere also wohl moeglich gewesen.

Da ist die Wissenschaft anderer Meinung. In der Nomenklatur gehört der Neandertaler/Düsseldorfer zur Gattung homo, aber eben nicht zur Art homo sapiens. Ob da eine Kreuzung möglich gewesen ist, ist schwer zu sagen, aber in Hinblick auf Sachsen durchaus vorstellbar.

PSI
16.05.2008, 17:08
Und wie heißt die Art, von der homo sapiens eine Rasse sein soll? Vor allem aber: Wie sehen die anderen Rassen aus, wenn sie nichtmenschlich sind?

Säugetiere?

Hominidae
-Gorilla
-Schimpanse
etc.

PSI
16.05.2008, 17:10
Fische sind also eine Rasse? :eek: ?( :shock:

Das ist der beste Witz, den ich heute gehört habe! :D :respekt: :rofl: :klatsch: :klatsch: :klatsch:

Laß dir dein Schulgeld zurückgeben. Du kannst jederzeit beweisen, daß keine Gegenleistung dafür erbracht wurde. :))

Schön, ich habe Art und Rasse verwechselt.

Darauf kannst du dir jetz ein runterholen; aber bitte nimm anschließend endlich den Kopf aus dem Arsch!:))

PSI
16.05.2008, 17:11
:)) :D

Arschkriecher!:rolleyes:

Biskra
16.05.2008, 17:23
Schön, ich habe Art und Rasse verwechselt

Fische sind auch keine Art, du Nichtsblicker.

PSI
16.05.2008, 17:26
Fische sind auch keine Art, du Nichtsblicker.

Erlich gesagt ist mir das auch scheissegal.....

Hör auf hier so unsachlich herum zu pöbeln!
Es genügt mich auf eine Irtum hinzuweisen.

Biskra
16.05.2008, 17:28
Erlich gesagt ist mir das auch scheissegal.....

Ich weiß, daß du bildungsfern bist, beweist du uns hier ja alltäglich.

PSI
16.05.2008, 17:36
Ich weiß, daß du bildungsfern bist, beweist du uns hier ja alltäglich.

Ich wusste nicht das ich gezwungen bin mich über die Einteilung der "Fische" in der Arten-Tabelle bewusst sein muss, um als gebildet angesehen zu werden.:rolleyes:

Außerdem zweifle ich schwer an deiner eigenen Kompetenz, die sich zu 99% aus Wikipedia-Beiträgen zusammen setzt.

Du pöbelst hier rum und machst einen auf Intellektuell, obwohl deine eigene Bildung auf dem Niveau einer Gießkanne ist.

Lächerlich!:clp:

Beißer
16.05.2008, 18:39
Und wie heißt die Art, von der homo sapiens eine Rasse sein soll? Vor allem aber: Wie sehen die anderen Rassen aus, wenn sie nichtmenschlich sind?

Säugetiere?

Hominidae
-Gorilla
-Schimpanse
etc.Ich führe einfach noch ein paar Säugetiere auf:
Hund
Katze
Maus

Du weißt schon, daß Rassen untereinander kreuzbar sind? Ich bin ja kein Spanner, aber wie du dich mit einer Spitzmaus fortpflanzt, würde ich ja wirklich zu gerne sehen! :]

Beißer
16.05.2008, 18:42
Darauf kannst du dir jetz ein runterholen; aber bitte nimm anschließend endlich den Kopf aus dem Arsch!:))

Du pöbelst hier rum
So, so... :D :cool2: :D

Biskra
16.05.2008, 19:00
Ich liebe dich auch du Arsch!:rolleyes:


[...]du Nazi![...]


Darauf kannst du dir jetz ein runterholen; aber bitte nimm anschließend endlich den Kopf aus dem Arsch!:))


Arschkriecher!:rolleyes:


Erlich gesagt ist mir das auch scheissegal.....

Hör auf hier so unsachlich herum zu pöbeln!.


Außerdem zweifle ich schwer an deiner eigenen Kompetenz, die sich zu 99% aus Wikipedia-Beiträgen zusammen setzt.

Du pöbelst hier rum und machst einen auf Intellektuell, obwohl deine eigene Bildung auf dem Niveau einer Gießkanne ist.

Lächerlich!:clp:

Merkst du überhaupt noch was?

PSI
16.05.2008, 20:43
Merkst du überhaupt noch was?

Jeder kriegt was er verdient.:D

Biskra
16.05.2008, 22:33
Jeder krieg was er verdient.:D

Dann wirst du hoffentlich allmorgendlich ausgepeitscht und dein Maul ordentlich mit Seife ausgewaschen.

PSI
17.05.2008, 14:15
Dann wirst du hoffentlich allmorgendlich ausgepeitscht und dein Maul ordentlich mit Seife ausgewaschen.

Wirklich lachhaft!

Ich stehe um 5:30 auf; gehe zur Arbeit und komme um 18:10 zurück!

Mehr habe ich echt nicht verdient.....

Beißer
17.05.2008, 16:16
Jeder krieg was er verdient.:D
Schon wieder falsch: Jeder Krieg geht anders aus.

PSI
17.05.2008, 16:53
Schon wieder falsch: Jeder Krieg geht anders aus.

Da ist was dran..... :))

Baxter
15.06.2008, 17:43
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Die Deutschen Politiker interessiert das GG doch schon sehr lange nicht mehr. Nur durch die Ablehnung der Iren zum Barzelona Vertrag haben wir es gerade noch.

Hat eigentlich jemand mitbekommen das unser GG nichts mehr wert ist.? Wir haben Europaregeln bekommen...sobald die Iren aus der EU raus sind oder halt ja und Amen dazu sagen gilt nur noch Europarecht.

cycloclasticus
15.06.2008, 19:56
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!

Ergänzung für all jene, die ideologisch im Dritten Reich hängengeblieben sind. Wie wichtig diese Ergänzung ist, kann man hervorragend am Beispiel dieses Forums nachvollziehen.

Baxter
16.06.2008, 13:13
Ergänzung für all jene, die ideologisch im Dritten Reich hängengeblieben sind. Wie wichtig diese Ergänzung ist, kann man hervorragend am Beispiel dieses Forums nachvollziehen.

Jawohl, Herr Umerziehung-Kommandant.

bürger_auf_der_palme
04.01.2009, 09:53
Wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kürzung der Pendlerpauschale von allen blümeranten Umschreibungen einmal entkernt, bleibt stehen, dass sich die amtierende Bundesregierung des klaren Verfassungsbruchs schuldig gemacht hat. Das Gebot der Gleichbehandlung nach Artikel 3 Abs. 1 wurde durch die Gesetzesänderung verletzt.

Konsequenzen, die über die Revidierung des genannten Vorhabens hinausgehen, sind nicht zu erwarten. Mit anderen Worten: Der Versuch ist nicht strafbar.

Es scheint so, dass der Verfassungsschutz sich eingehend einmal mit seinem Dienstherrn selbst beschäftigen sollte. Eine öffentliche Rüge und die Nennung im Verfassungsschutzbericht wäre das mindeste.

Wie wahrscheinlich so etwas im derzeitigen Konstrukt des "Verfassungsschutzes" ist, wie wirksam dieser also derzeit organisiert ist, mag jeder selbst beurteilen.

Biskra
04.01.2009, 17:20
Konsequenzen, die über die Revidierung des genannten Vorhabens hinausgehen, sind nicht zu erwarten. Mit anderen Worten: Der Versuch ist nicht strafbar.

Nicht für den Gesetzgeber. Der ist immun. Und würde das Volk eine Strafe haben wollen, würde es den entsprechenden Gesetzgeber bei der nächsten Wahl nicht mehr bestätigen.

bürger_auf_der_palme
04.01.2009, 17:54
... Und würde das Volk eine Strafe haben wollen, würde es den entsprechenden Gesetzgeber bei der nächsten Wahl nicht mehr bestätigen.

Das Volk möchte keine Strafe. Das Volk ist glücklich. Frei nach einer bayrischen Redensart: Heut´ mach´ ich meinem Hund a rechte Freud´, erst schlag´ ich ihn tüchtig und hernach hör´ ich auf.

Biskra
04.01.2009, 18:33
Das Volk möchte keine Strafe. Das Volk ist glücklich. Frei nach einer bayrischen Redensart: Heut´ mach´ ich meinem Hund a rechte Freud´, erst schlag´ ich ihn tüchtig und hernach hör´ ich auf.

Ok, dann ist das ja kein Problem. Können wir also festhalten, daß die Judikative die Legislative ausreichend im Zaum hält. Übrigens hat das Gericht de facto festgestellt, daß es durchaus legal sein könnte, die Pendlerpauschale zu kürzen, nur ist eben das "Ich brauche mehr Geld" des Finanzministers keine ausreichende Begründung.

bürger_auf_der_palme
05.01.2009, 22:26
Ok, dann ist das ja kein Problem. Können wir also festhalten, daß die Judikative die Legislative ausreichend im Zaum hält. Übrigens hat das Gericht de facto festgestellt, daß es durchaus legal sein könnte, die Pendlerpauschale zu kürzen, nur ist eben das "Ich brauche mehr Geld" des Finanzministers keine ausreichende Begründung.

Ausreichend ist gut gesagt, angewandt wie in der Schule, keinesfalls mehr.

Halten wir auch fest, dass die völlig undifferenzierte, scheinbar als eine Art Vorab-Absolution missverstandene, Immunität von Regierung und Abgeordneten zu gedankenlosen Gesetzesänderungen verführt, und dass eine Behörde, die sich Verfassungsschutz nennt, nicht in der Lage ist, die Unvereinbarkeit bestimmter Regierungsvorhaben mit dem Grundgesetz im Vorfeld halbwegs verlässlich zu prognostizieren.

Wie auch - schließlich kämpft man ja ständig gegen größtenteils selbstaufgebaute Windmühlen auf der rechten Seite.

Biskra
05.01.2009, 22:57
und dass eine Behörde, die sich Verfassungsschutz nennt, nicht in der Lage ist, die Unvereinbarkeit bestimmter Regierungsvorhaben mit dem Grundgesetz im Vorfeld halbwegs verlässlich zu prognostizieren.

Hä? Die Prüfung auf Unvereinbarkeit von verabschiedeten Gesetzen mit dem GG ist Aufgabe des Bundespräsidenten, nach der Ratifizierung durch ihn (auf Anruf) Aufgabe des BVerfG. Dies ist nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes. Wäre ja auch ganz schön schwachsinnig, wenn eine dem Innenminister untergeordnete Behörde zur Aufgabe hätte, die Regierungskoalition zu überwachen. Schon mal allein die Forderung danach ist schwachsinnig.

bürger_auf_der_palme
06.01.2009, 00:45
Hä? Die Prüfung auf Unvereinbarkeit von verabschiedeten Gesetzen mit dem GG ist Aufgabe des Bundespräsidenten, nach der Ratifizierung durch ihn (auf Anruf) Aufgabe des BVerfG. Dies ist nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes. Wäre ja auch ganz schön schwachsinnig, wenn eine dem Innenminister untergeordnete Behörde zur Aufgabe hätte, die Regierungskoalition zu überwachen. Schon mal allein die Forderung danach ist schwachsinnig.

Einen Apparat, der dem Namen nach die (am Rande: gar nicht vorhandene, aber es soll wohl das GG gemeint sein) Verfassung schützen soll, jedoch von absehbaren Verfassungsbrüchen weder im Vorfeld abrät noch hinterher diese wenigstens beim Namen nennt, jedoch gleichzeitig jede Menge Spiegelgefechte führt, finde ich überflüssig.

Im Ernst: Der Verfassungsschutz hat also die jeweils von der Regierung ausgesuchte Klientel zu überwachen, die Regierung selbst jedoch keinesfalls.

Sehen so die viel beschworenen Lehren aus Weimar aus?

Biskra
06.01.2009, 00:54
Im Ernst: Der Verfassungsschutz hat also die jeweils von der Regierung ausgesuchte Klientel zu überwachen, die Regierung selbst jedoch keinesfalls.

Richtig, wobei sich die Klientel gegen die Grundverfasstheit Deutschlands richten muss (siehe Junge-Freiheit-Urteil, siehe REP-Urteil dazu). Mehr kann so ein Dienst auch nicht leisten. Gegenfrage: Hättest du lieber einen unabhängigen (=unkontrollierten) Geheimdienst mit polizeilicher Befugnis?

bürger_auf_der_palme
08.01.2009, 22:29
Richtig, wobei sich die Klientel gegen die Grundverfasstheit Deutschlands richten muss (siehe Junge-Freiheit-Urteil, siehe REP-Urteil dazu). Mehr kann so ein Dienst auch nicht leisten. Gegenfrage: Hättest du lieber einen unabhängigen (=unkontrollierten) Geheimdienst mit polizeilicher Befugnis?

Das sind so theoretische Fragen ...

Praktisch gibt es eine Behörde mit einem irreführenden Namen und einem Etat, der in keinem Verhältnis zu etwaigem Nutzen oder "Erfolgen" steht. Randgruppen werden mit dem Status der "Beobachtung" stigmatisiert, während die wahren Verfassungsbrecher unter Immunität mittlerweile schon an sog. "Ewigkeitsartikel" wie eben GG Artikel 3 die Axt anlegen.

Dass das Verfassungsgericht hier bislang redlich Neutralität wahrt ist löblich, daran zu glauben, dass das auf Ewigkeit so bliebe hingegen reichlich naiv, wir erleben doch schon jetzt regelmäßig das widerliche Gezerre, wenn mal wieder ein frei werdender Stuhl in Karlsruhe nach Parteienproporz neu zu besetzen ist.

Biskra
10.01.2009, 16:39
Das sind so theoretische Fragen ...

Praktisch gibt es eine Behörde mit einem irreführenden Namen und einem Etat, der in keinem Verhältnis zu etwaigem Nutzen oder "Erfolgen" steht. Randgruppen werden mit dem Status der "Beobachtung" stigmatisiert, während die wahren Verfassungsbrecher unter Immunität mittlerweile schon an sog. "Ewigkeitsartikel" wie eben GG Artikel 3 die Axt anlegen.

Artikel 3 ist in der Ewigkeitsklausel nicht erfasst. Die betrifft nur Artikel 1 und Artikel 20, außer Art. 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht).

GG146
12.03.2009, 17:19
Artikel 3 ist in der Ewigkeitsklausel nicht erfasst. Die betrifft nur Artikel 1 und Artikel 20, außer Art. 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht).

Manche Grundrechtspostulate, die nicht in Artikel 79 Abs. 3 aufgeführt sind, werden dennoch indirekt von der Ewigkeitsklausel erfasst. Die Kernaussagen der Artikel überschneiden sich in solchen Fällen, das gilt auch für die wichtigsten Aussagen des Artikel 3. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz ist gleichzeitig auch ein absolutes Willkürverbot, das wiederum ist das Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Abs. 3 GG auf andere Weise auch. Da jede Art von Willkür also unter Ewigkeitsgarantie verboten ist, wird der Gleichheitsgrundsatz auch davon erfasst.

Es gibt noch andere Beispiele, der Artikel 102 GG (Todesstrafe ist abgeschafft) unterfällt nach (heute, war nicht immer so) herrschender Meinung wegen seiner rechtssystematischen Verbindung zu Artikel 1 auch der Ewigkeitsgarantie, obwohl er in Artikel 79 Abs 3 nicht aufgeführt ist.

Der 79 Abs. 3 nennt sich übrigens nicht selbst :D

Heimdall(1)
23.04.2009, 23:51
Aber letztenendes bringt die Ewigkeitsregelung des 79/3 doch auch nur Unheil mit sich. Schließlich verbaut man sich den Weg zu anderen Ufern, weil man der Meinung ist, man hätte heute den richtigen Weg gefunden und alle anderen könnten es nur schlechter machen. Ob wir uns diese Arroganz wohl leisten können? *rolleyes*

GG146
24.04.2009, 00:08
Aber letztenendes bringt die Ewigkeitsregelung des 79/3 doch auch nur Unheil mit sich. Schließlich verbaut man sich den Weg zu anderen Ufern, weil man der Meinung ist, man hätte heute den richtigen Weg gefunden und alle anderen könnten es nur schlechter machen. Ob wir uns diese Arroganz wohl leisten können? *rolleyes*

Ich sehe da auch einen dicken Haken, insbesondere was die Bundesstaatlichkeit betrifft. Die Verfasser des Grundgesetzes konnten doch unmöglich wissen, ob sich nicht im Verlaufe des 20. und 21. Jahrhunderts herausstellt, dass die erfolgreichsten Staaten zentral regiert werden, von wegen "lean management" und "viele Köche verderben den Brei". So etwas absolut verbindlich für alle nachfolgenden Generationen in alle Ewigkeit bestimmen zu wollen, ist schon starker Tobak.

Aber wie gesagt, unter den im Artikel 79 Abs. 3 aufgeführten GG - Normen haben sie ebendiesen Absatz nicht erwähnt :D:D:D

GG146
25.04.2009, 13:12
Der letzte Satz ist entscheidend: die Ewigkeitsklausel ist nicht an die Ewigkeit gebunden. Hat man nicht erst 1990 den 79 (3) geändert, um die Grundrechte aufweichen zu können ?

Nein, der ist immer noch so absolutistisch formuliert wie vorher.

Aufweichen kann man die "ewigen Grundrechte" aber trotzdem, in einem Staat mit schlecht funktionierender Gewaltenteilung hat derjenige die Definitionsmacht, was Recht und was Unrecht ist, der die politische Macht hat.

Das Extrembeispiel ist unser Sozialstaatsprinzip, in Artikel 20 enthalten und damit "ewiges Grundrecht". In der Praxis geht die Schere zwischen arm und reich aber derzeit in Deutschland schneller auseinander als in anderen europäischen Ländern, Der Spottbilliglohnsektor ist grösser als sonstwo in Europa - nur noch mit den USA vergleichbar - und im Vergleich zu den nördlichen Nachbarn sind wir ein echtes Billiglohnland geworden, fast überall gibt es Mindestlöhne, hier nicht. Die OECD bemängelt die haarsträubende Situation der deutschen Schulen, die Chancengleichheit ist hier geringer als in vergleichbaren Industriestaaten.

Und all das im Vergleich zu Staaten, nicht nicht grossmäulig von "ewigem Grundrecht" schwadronieren, sondern das notwendige Mindestmaß an Sozialstaatlichkeit, die für den gesellschaftlichen Frieden unerlässlich ist, einfach aus politischer Vernunft gewährleisten.

Grosse Klappe, nichts dahinter. Der Wert einer Verfassung richtet sich nach der tatsächlichen Verbindlichkeit der einzelnen Normen für alle Staatsdiener, nicht nach Großspurigkeit der Formulierungen. Die tatsächliche Verbindlichkeit wiederum richtet sich nach dem Grad der Duldsamkeit bzw. Verarschbarkeit der Rechtsgemeinschaft, also des Volkssouveräns. Damit sieht es in Deutschland schlecht aus, also sieht es mit der Umsetzbarkeit des GG in gesellschaftliche Realität auch schlecht aus.

Beißer
25.04.2009, 13:20
Das Extrembeispiel ist unser Sozialstaatsprinzip, in Artikel 20 enthalten und damit "ewiges Grundrecht".

Leider ist er niemals verwirklicht worden. Wir hatten immer nur einen Asozialstaat, der erst einige, heute viele auf Kosten anderer durchfüttert.

GG146
25.04.2009, 13:28
Leider ist er niemals verwirklicht worden. Wir hatten immer nur einen Asozialstaat, der erst einige, heute viele auf Kosten anderer durchfüttert.

Das war schon mal besser, insbesondere hinsichtlich der Chancengleichheit im Bildungswesen. Die Verrottungserscheinungen sind da erst mit der Verschlechterung der Kassenlage eingetreten, jedenfalls belegt speziell diese Misere, dass es mit der Verbindlichkeit von Verfassungsnormen für die politischen Akteure in Deutschland hapert und dass man sich nicht auf einer hoch entwickelten Verfassungsstatik ausruhen darf, da hilft auch keine Ewigkeitsgarantie.

Eine funktionierende Verfassungsdemokratie erfordert vor allem das Bewusstsein des Volkssouveräns, der Hausherr zu sein, das letzte Wort zu haben und Pflichtwidrigkeiten seines Dienstpersonals nicht zu dulden.

Der Krankheitsherd hier ist also letztendlich das mangelnde deutsche Demokratiebewusstsein und - verständnis.

Querulantin
11.12.2009, 13:21
Was bedeutet eigentlich. Artikel 3 ?.
Hallo Forum!

Das ist mit der fortschrittlichste Artikel im GG und es hat viel Mühe gekostet, auch den Teil "Niemand darf wegen seines Geschlechtes...diskriminiert werden" mit in das Grundgesetz zu bekommen.

Nachdem ich jetzt ein paar Wochen im Forum lese, staune und fast nur den Kopf schüttele kann nur festgestellt werden, das insbesondere Artikel 3 in den wenigsten Köpfen umgesetzt ist. Gleich, liebe Braunbären, ist so einfach zu versehen, übersteigt Eure intellektuellen Grenzen aber bei weitem. Geht in Euch und überdenkt, ob Ihr gute Deutsche seit, oder eine unzivilisierte Horde, die dem Recht des Stärkeren hinterher läuft.

MfG Q.

Beißer
11.12.2009, 14:27
Absatz 3 ist nachträglich eingeführt worden und muß gestrichen werden. Nur die Abschaffung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts kann uns wirksam vor Merkel, Lautschnarrer-Häuslebäcker, Zensurursula und ähnlichen Gefahren schützen.

Gehirnnutzer
11.12.2009, 14:51
Absatz 3 ist nachträglich eingeführt worden und muß gestrichen werden. Nur die Abschaffung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts kann uns wirksam vor Merkel, Lautschnarrer-Häuslebäcker, Zensurursula und ähnlichen Gefahren schützen.

Du und deine unrichtigen Behauptungen, der Absatz 3 ist nicht nachträglich hinzugefügt worden.


Artikel 3 GG (24.Mai 1949)

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

1994 wurden erst die Absätze 2 und 3 erweitert,



Absatz 2

[1] Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

[2] Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Absatz 3

[1] Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

[2] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Quelle (http://lexetius.com/GG/Inhalt)


Der Absatz 3 des Artikel 3 mag dir auf Grund deiner politischen Einstellung nicht passen, aber er ist deswegen noch lange nicht nachträglich hinzugefügt worden, mein lieber Beißer.

Beißer
11.12.2009, 14:54
Du und deine unrichtigen Behauptungen, der Absatz 3 ist nicht nachträglich hinzugefügt worden.

Na gut. Weg muß er trotzdem. Wie eigentlich das komplette Grundgesetz. Auch das deutsche Volk hat das Recht, sich selbst in Freiheit eine Verfassung zu geben.

Don
11.12.2009, 15:50
Absatz 2

[1] Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

[2] Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.




Gut. Ich verlange dann schonmal Förderung zur Erforschung und Verwirklichung der Gebärfähigkeit von Männern.

Je mehr solch schwachsinniger Nebelwerfersätze in eine Verfassung aufgenommen werden desto lächerlicher wird sie.

Beißer
11.12.2009, 15:56
Der Staat handelt grundgesetzwidrig, da er die Wehrpflicht nur auf Männer beschränkt.

Agano
11.12.2009, 16:18
3.2 und 3.3 sind vor allem typisches postmodernes und an sich völlig überflüssiges Geschwafel, in 3.1. steht alles.sehe ich genau so. richard

Biskra
12.12.2009, 16:28
Der Staat handelt grundgesetzwidrig, da er die Wehpflicht nur auf Männer beschränkt.

Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders. Ich zitiere mal:


Daß die Beschränkung der Wehrpflicht auf männliche Bürger keinen Verfassungsverstoß darstellt, braucht im Hinblick auf Art. 73 Nr. 1 und Art. 12 Abs. 3 GG nicht näher dargelegt zu werden. Diese Bestimmungen haben gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG; sie wären somit - selbst als Ausnahmeregelung - gerechtfertigt, wenn man, was nicht entschieden zu werden braucht, in der Wehrpflicht für Männer eine "Benachteiligung" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG zu sehen hätte.

BVerfGE 12, 45 (52f)

Kurz zusammengefasst: Wehrpflicht nur für Männer steht so im Grundgesetz, also musset auch in Ordnung sein. Seitdem verweist das Bundesverfassungsgericht auch immer wieder auf diese geniale Argumentation, wenn's mal wieder mit der Frage der Verfassungsgemäßheit der Wehrpflicht konfrontiert wird.

GG146
12.12.2009, 21:52
Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders. Ich zitiere mal:



BVerfGE 12, 45 (52f)

Kurz zusammengefasst: Wehrpflicht nur für Männer steht so im Grundgesetz, also musset auch in Ordnung sein. Seitdem verweist das Bundesverfassungsgericht auch immer wieder auf diese geniale Argumentation, wenn's mal wieder mit der Frage der Verfassungsgemäßheit der Wehrpflicht konfrontiert wird.

Falsch wäre das nur, wenn der Artikel 12 Abs. 3 gegen den Artikel 3 Absatz 1 in seiner Funktion als absolutes Willkürverbot verstoßen würde. Dann wäre das ein Fall der sog. verfassungsimmanenten Verfassunswidrigkeit, weil das Willkürverbot rechtssystematisch über Artikel 20 III - Rechtsstaatsprinzip - als "ewiges Grundrecht" nach Artikel 79 Absatz 3 gilt. In der Normenhierarchie steht das Willkürverbot deswegen über Artikel 12 Absatz 3.

Willkür ist immer nur eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund, es gibt aber sachlich begründbare Unterschiede zwischen den Geschlechtern, die eine Wehrpflicht nur für Männer nicht nur als pure Willkür erklärbar machen.

Biskra
13.12.2009, 00:43
Falsch wäre das nur, wenn der Artikel 12 Abs. 3 gegen den Artikel 3 Absatz 1 in seiner Funktion als absolutes Willkürverbot verstoßen würde. Dann wäre das ein Fall der sog. verfassungsimmanenten Verfassunswidrigkeit, weil das Willkürverbot rechssystematisch über Artikel 20 III - Rechtsstaatsprinzip - als "ewiges Grundrecht" nach Artikel 79 Absatz 3 gilt. In der Normenhierarchie steht das Willkürverbot deswegen über Artikel 12 Absatz 3.

Willkür ist immer nur eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund, es gibt aber sachlich begründbare Unterschiede zwischen den Geschlechtern, die eine Wehrpflicht nur für Männer nicht nur als pure Willkür erklärbar machen.

Ja, so ist es. Das BeverfG verweist bisher regelmäßig auf die von mir zitierte Rechtsprechung, wenn es um diese Frage geht. Bis das mit dem Willkürverbot mal irgendwann angenommen werden sollte, müsste Gendermainstreaming gesellschaftlich noch einiges reißen.

Beißer
13.12.2009, 11:26
Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders.

Und verstößt damit gegen die Verfassung.

perseus
19.12.2009, 02:35
Gut. Ich verlange dann schonmal Förderung zur Erforschung und Verwirklichung der Gebärfähigkeit von Männern.

Je mehr solch schwachsinniger Nebelwerfersätze in eine Verfassung aufgenommen werden desto lächerlicher wird sie.

Seit WANN? sind Frauen in der BRD den Männern gleichgestellt? Is mir was entgangengermane

perseus
19.12.2009, 04:38
was hat gleicher bauch mit gleiohem lohn zu tun?

GG146
19.04.2010, 15:20
Ein kleiner Exkurs von einem Mixa - thread auf einem anderen Forum. Der Artikel 3 Absatz 1 - der allgemeine Gleichheitssatz - wirkt über seinen Wortlaut hinaus auch als absolutes Willkürverbot, ist deshalb rechtssystematisch untrennbar mit Artikel 20 Abs. 3 GG - also dem Rechtsstaatsprinzip - verbunden und steht deshalb unter der Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Abs. 3 GG. Das gilt wiederum auch für das mit dem Willkürverbot und dem Rechtsstaatsprinzip ebenfalls rechtssystematisch untrennbar verbundenen besonderen Bestimmtheitsgebot, also dem strafrechtlichen Rückwirkungsverbot. Das habe ich heute auf dem anderen Forum geschrieben:
__________________________________________________ ___________


Das Recht zur Züchtigung haben spätestens seit November 2000 auch die Eltern nicht mehr.



Die Gesetzesänderung ist auf eine m. M. n. höchst bedenkliche Weise öffentlich kommuniziert worden. Die verantwortlichen Poltiker haben damals so getan, als wenn das mit dem "Rechtsanspruch auf eine gewaltfreie Erziehung" im BGB nur eine rein zivilrechtliche Angelegenheit sei und man Eltern selbstverständlich nicht kriminalisieren wolle. Die wollten keine Wähler verprellen, staatliche Einmischungen in Familienangelegenheiten sind klassischerweise ein sensibles politisches Thema. Ich kann mich noch gut an eine Talkshow mit der damaligen Familienministerin R. Schmidt erinnern, in der sie die Gesetzesänderung ausdrücklich als strafrechtlich irrelevant dargestellt hat.

Tatsächlich hat es im Strafgesetzbuch nie einen Rechtfertigungsgrund namens "Züchtigungsrecht" gegeben, zu Gunsten von Angeklagten können Strafgrichte aber Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe selbst entwickeln oder aus anderen Gesetzen herauslesen, zu Lasten von Angeklagten geht das nicht. Dem steht das besondere Bestimmtheitsgebot bzw. Rückwirkungsverbot entgegen, Art. 7 EMRK, 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB.

Dieses hochrangige Rechtsprinzip erfordert aber auch ein hohes Maß an Rechtsklarheit im strafrechtlichen Bereich, niemand darf im Unklaren über die Strafbarkeit seines Handelns sein.

Mit dem Streichen des auch im Strafrecht wirkenden zivilrechtlichen Züchtigungsrechts hat die Politik damals also faktisch den Anwendungsbereich der Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener auf elterliche Erziehungsmethoden erweitert und dies aus politisch - taktischen Gründen gezielt verschleiert.

Im Ergebnis wissen viele Eltern heute noch nicht, dass sie sich mit vermeintlich "normalen" Züchtigungen ihrer Kinder strafbar machen, ich habe das schon öfters Bekannten erklären müssen. Die wollten das alle zunächst nicht glauben, weil sie sich das nicht vorstellen konnten.

Soweit der kleine Exkurs zu dem wegen der rechtssystematischen Verbindung zum Rechtsstaatsprinzip und zum absoluten Willkürverbot unter der sog. "Ewigkeitsgarantie" nach Art. 79 Abs. 3 GG stehenden Verfassungspostulat des Art. 103 Abs. 2 GG. Das ist nur ein besonders grelles Beispiel dafür, wie weit Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität auseinanderklaffen können. Es gibt noch eine Vielzahl von anderen, nicht so leicht zu durchschauenden Erosionserscheinungen an angeblich untastbaren Verfassungsrechtsgütern. Wenn man sich damit näher befasst, kann einem nur noch pottschlecht werden.

Dubidomo
18.06.2018, 12:35
3.2 und 3.3 sind vor allem typisches postmodernes und an sich völlig überflüssiges Geschwafel, in 3.1. steht alles.

Manche Zeitgenossen brauchen das Schwarz auf Weiss, damit sie nicht anfangen Haare zu spalten und damit Zeit zu vergeuden. Eindeutigkeit ist daher ein Muss! Nicht alle Zeitgenossen sind so gebildet wie du das sein willst.

Dubidomo
18.06.2018, 12:50
Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders. Ich zitiere mal:



BVerfGE 12, 45 (52f)

Kurz zusammengefasst: Wehrpflicht nur für Männer steht so im Grundgesetz, also musset auch in Ordnung sein. Seitdem verweist das Bundesverfassungsgericht auch immer wieder auf diese geniale Argumentation, wenn's mal wieder mit der Frage der Verfassungsgemäßheit der Wehrpflicht konfrontiert wird.

Hier irrt das Bundesverfassungsgericht. Die Artikel 1 bis 19 sind Grundrechtsartikel, die gemäß Artikel 19 GG Absatz 2 nicht eingeschränkt werden dürfen. Die Artikel nach Artikel 19 haben nicht dieselbe Wertigkeit wie die Artikel 1 bis 19 GG. Ich wundere mich schon seit einiger Zeit über Fehlentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Da gibt es einige. Es mutet auch seltsam an, dass Nichtjuristen Mitglieder des Verfassungsgericht werden dürfen, ohne fachlich ausgebildet zu sein und in einem langen Arbeitsleben als Richter ihre Qualitäten bewiesen zu haben. Das ist so, als wenn Krankenpfleger, weil sie verdient sind, nun Chefarzt werden dürfen. Der Bundestag hat hier die Pflicht die Verfassung anzupassen. Nicht das Bundesverfassungsgericht ist Gesetzgeber sondern allein der Bundestag. Der Bundesrat darf meckern, mehr aber nicht!

Filofax
18.06.2018, 12:58
Hier irrt das Bundesverfassungsgericht. Die Artikel 1 bis 19 sind Grundrechtsartikel, die gemäß Artikel 19 GG Absatz 2 nicht eingeschränkt werden dürfen. Die Artikel nach Artikel 19 haben nicht dieselbe Wertigkeit wie die Artikel 1 bis 19 GG. Ich wundere mich schon seit einiger Zeit über Fehlentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Da gibt es einige. Es mutet auch seltsam an, dass Nichtjuristen Mitglieder des Verfassungsgericht werden dürfen, ohne fachlich ausgebildet zu sein und in einem langen Arbeitsleben als Richter ihre Qualitäten bewiesen zu haben. Das ist so, als wenn Krankenpfleger, weil sie verdient sind, nun Chefarzt werden dürfen. Der Bundestag hat hier die Pflicht die Verfassung anzupassen. Nicht das Bundesverfassungsgericht ist Gesetzgeber sondern allein der Bundestag. Der Bundesrat darf meckern, mehr aber nicht!

Was erwartest Du von einer obersten Richterin wie "Susanne Baer".

Diese Frau ist "verpartnert" mit ihrer lesbischen Freundin, Grünen - Mitglied und war vor ihrer Zeit als Verfassungsrichterin "Lehrstuhlinhaberin für Genderfragen"...

Dass solche widerlichen Subjekte wie diese Frau Susanne Baer den Verfassungsgrundsatz "Schutz der Familie" oder auch "Schutz des ungeborenen Lebens" umsetzen?
Sie hat in ihrer bisherigen Karriere alles getan, um das deutsche Grundgesetz zu bekämpfen, warum sollte dies jetzt in diesem Amt anders sein?

Väterchen Frost
19.07.2018, 19:55
Von der erwarte ich gar nichts, jedenfalls nichts, was im Sinne von etwa 50 % der Schon-länger-oder seit Anbeginn ihren Lebens-hier Lebenden-und-hier-bestens-sozialisierten-und integrierten - nämlich deutscher weißer Männer - ist.