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Vollständige Version anzeigen : GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1



bernhard44
31.05.2007, 10:31
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland


Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

McDuff
31.05.2007, 11:51
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland


Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Das Deutsche Volk mag sich ja zu den Menschenrechten bekennen, was diverse Regierungen betrifft, da sehe ich rot/grün/schwarz/rot. Die besten Beispiele sind ja Hartz4 und Stasi2.0.
Das GG scheint für bestimmte Politiker ja nur noch ein lästiges Hindernis beim "Durchregieren" zu sein. Ansonsten müsste nicht das Verfassungsgericht dauernd eingreifen.

Schlumpf
31.05.2007, 12:02
Ein riesen Problem ist doch, dass niemand wirklich weiß, was Würde eigentlich ist.
Damit ist man von vorneherein schon der Willkür der Justiz ausgeliefert.

Sehr erstaunlich finde ich auch, dass die Würde Verstorbener höher angesiedelt ist als z.B. die freie Meinungsäußerung.

Alles sehr schwammig.

TNT
31.05.2007, 12:09
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland


Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


eine sehr gute Idee :top:

Kenshin-Himura
31.05.2007, 12:49
Ein riesen Problem ist doch, dass niemand wirklich weiß, was Würde eigentlich ist.
Damit ist man von vorneherein schon der Willkür der Justiz ausgeliefert.

Sehr erstaunlich finde ich auch, dass die Würde Verstorbener höher angesiedelt ist als z.B. die freie Meinungsäußerung.

Alles sehr schwammig.

Volle Zustimmung.

Hexenhammer
31.05.2007, 17:21
Finde ich alles sehr gut. Ab wann wird dieses Gesetz umgesetzt?

Zynixer
31.05.2007, 18:01
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



Über 20 Threads gleichzeitig über das GG?
An einem Tag...........

bernhard44
31.05.2007, 18:03
Über 20 Threads gleichzeitig über das GG?
An einem Tag...........

wenn du dir Mühe gibst, schaffst du es, sie wenigstens zu lesen!:] ;)

Zynixer
31.05.2007, 18:16
wenn du dir Mühe gibst, schaffst du es, sie wenigstens zu lesen!:] ;)

Ich kenne das GG, und auch andere Verfassungen, finde es übrigens auch interessant, sie zu lesen, im allgemeinen haben sie etwas pathetisch wohlklingendes, es kommt eine Stimmung "Vive la Republique" auf, die gesellschaftliche Realität muß sich dann meist den abgelagerten und modrigen Realitäten der jeweiligen Gesellschaften beugen.
Inzwischen haben ja auch die meisten Bananenrepubliken die tollsten Verfassungen.
Sind aber trotzdem nur Banananenrepubliken.

Verfassungswirklichkeit und Verfassung kann man nur in Einklang bringen, wenn man sich auf Interpretation der jeweiligen gesellschaftlichen Wirklichkeit einläßt.

bernhard44
31.05.2007, 18:29
Ich kenne das GG, und auch andere Verfassungen, finde es übrigens auch interessant, sie zu lesen, im allgemeinen haben sie etwas pathetisch wohlklingendes, es kommt eine Stimmung "Vive la Republique" auf, die gesellschaftliche Realität muß sich dann meist den abgelagerten und modrigen Realitäten der jeweiligen Gesellschaften beugen.
Inzwischen haben ja auch die meisten Bananenrepubliken die tollsten Verfassungen.
Sind aber trotzdem nur Banananenrepubliken.

Verfassungswirklichkeit und Verfassung kann man nur in Einklang bringen, wenn man sich auf Interpretation der jeweiligen gesellschaftlichen Wirklichkeit einläßt.

genau deswegen auch über zwanzig Stränge!
Denn innerhalb der Diskussion ergibt sich automatisch eine Abgleich zwischen geschriebener Verfassung und der gelebten Realität sowie der gefühlten Stimmung!

SAMURAI
31.05.2007, 18:36
Wer kennt noch den Herrn der sagte: "Man könne nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen" ?

Zynixer
31.05.2007, 18:44
aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!


Da haste wirklich recht, das GG gehört in die Schule, man sollte die Leute zwingen, es wenigstens in den Grundzügen zu kennen..........
Ist ja auch nicht umfangreicher als ne Führerscheinprüfung, sich im GG auszukennen.


genau deswegen auch über zwanzig Stränge!
Denn innerhalb der Diskussion ergibt sich automatisch eine Abgleich zwischen geschriebener Verfassung und der gelebten Realität sowie der gefühlten Stimmung!

"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Ist wohlklingend, aber nicht Realität,
setzt man es in einen historischen Kontext, also unter dem Gesichtspunkt, was heute ein Menschenleben wert ist, und was es vor 150 Jahren wert war, dann stimmt es schon...

Schlumpf
01.06.2007, 08:22
Da haste wirklich recht, das GG gehört in die Schule, man sollte die Leute zwingen, es wenigstens in den Grundzügen zu kennen..........
Ist ja auch nicht umfangreicher als ne Führerscheinprüfung, sich im GG auszukennen.



"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Ist wohlklingend, aber nicht Realität,
setzt man es in einen historischen Kontext, also unter dem Gesichtspunkt, was heute ein Menschenleben wert ist, und was es vor 150 Jahren wert war, dann stimmt es schon...


Wer spricht den von Menschenleben und dessen Wert? Es geht um Würde. Üb er diese verfügen in Deutschland im Regelfall nur Täter und meist noch Opfer ausländischer Herkunft. Deutsche Opfer haben anscheinend keine Würde, die geschützt ist, sonst würde unser Staat sich anders verhalten müssen.

cajadeahorros
01.06.2007, 09:32
Finde ich alles sehr gut. Ab wann wird dieses Gesetz umgesetzt?

Leider ein sehr wahrer Kommentar.

kritiker_34
01.06.2007, 16:59
genau deswegen auch über zwanzig Stränge!
Denn innerhalb der Diskussion ergibt sich automatisch eine Abgleich zwischen geschriebener Verfassung und der gelebten Realität sowie der gefühlten Stimmung!

Die Formulierung im GG war ja ursprünglich für DEUTSCHE gedacht, welche in vielen Bereichen ein GEMEINSAMES VERSTÄNDNIS der Kultur hatten.

Inzwischen hat sich D jedoch zu einem Land entwickelt, mit sehr hohem Ausländeranteil, wo teilweise eine völlig andere Rechtsauffassung besteht.

Nun fragt sich, inwieweit dieser Realität Genüge getan wird, wenn es z.B. einen hohen Antail an Moslems gibt, für welche der Koran wichtiger als dass GG ist.

Anhängig von dieser Fragestellung ergibt sich dann die Umsetzung in Gerichtsurteilen, bzw. allgemein Anwendung von Gesetzen.

wie aus vielen Gerichtsurteilen inzwischen bekannt ist, werden bei einem "Ehrenmord" andere Massstäbe angesetzt, als z.B. Mord aus Habgier, oder ähnlichen Gründen.

Ist jedoch das eigentliche Motiv des sogenannten Ehrenmordes nicht auch ein HABGIER GRUND? Es soll doch verhindert werden, dass z.B. eine Frau innerhalb einer anderen Familie - als der vom Vater ausgesuchten - ihre Zukunft gestaltet. Wird hier letztendlich nicht auch aus sehr niedrigen Motiven heraus gehandelt? "Die Tochter gehört mir" als Vater? Wobei ein solcher Mord dann mit Hinweis auf Koran, usw. beschönigt wird.

Ferner sind Begriffe wie "Würde" doch für all diejenigen Fremdwörter, welche sich mit der inhaltlichen Qualität dieses Wortes noch nie beschäftigt haben.

Dann bekommt man oftmals ja den Eindruck, dass der Täterschutz wichtiger als der Opferschutz genommen wird.

Bei Verbrechern im Kapitalmarkt, welche mal auf die Schnelle einige Millionen ergaunern, werden oftmals eher milde Urteile gesprochen, während die Opfer in die leere Röhre blicken.

Allgemein gehalten. Es geht einerseits wohl darum, dass unsere GG überarbeitet wird. Aber viel wichtiger wäre eine konsequente Handhabung unter dem Gesichtspunkt: Was schützt die deutsche Gesellschaft vor weiterer Dezimierung?

Ist z.B. Abtreibung ein Verstoss gegen die Menschenwürde?

kritiker_34
01.06.2007, 17:09
Da haste wirklich recht, das GG gehört in die Schule, man sollte die Leute zwingen, es wenigstens in den Grundzügen zu kennen..........
Ist ja auch nicht umfangreicher als ne Führerscheinprüfung, sich im GG auszukennen.


Es sollte allerdings in den Schulen Pflicht sein, zumindest das wesentliche zu vermitteln! Wobei es weniger um Zwang gehen sollte, sondern die Vorteile des GG herauszuarbeiten.

In den USA muss ein Eid auf die US Verfassung geleistet werden. Gleiches sollte in D praktiziert werden. Dann wäre Schluss mit der Bevorteilung von "Ehrenmorden" usw.



"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Ist wohlklingend, aber nicht Realität,
setzt man es in einen historischen Kontext, also unter dem Gesichtspunkt, was heute ein Menschenleben wert ist, und was es vor 150 Jahren wert war, dann stimmt es schon...

Chaos
01.06.2007, 17:33
wie aus vielen Gerichtsurteilen inzwischen bekannt ist, werden bei einem "Ehrenmord" andere Massstäbe angesetzt, als z.B. Mord aus Habgier, oder ähnlichen Gründen.

Ist jedoch das eigentliche Motiv des sogenannten Ehrenmordes nicht auch ein HABGIER GRUND? Es soll doch verhindert werden, dass z.B. eine Frau innerhalb einer anderen Familie - als der vom Vater ausgesuchten - ihre Zukunft gestaltet. Wird hier letztendlich nicht auch aus sehr niedrigen Motiven heraus gehandelt? "Die Tochter gehört mir" als Vater? Wobei ein solcher Mord dann mit Hinweis auf Koran, usw. beschönigt wird.
Gehen wir davon aus, dass die Bezeichnung "Ehrenmord" aus der Sicht des Täters zutreffend ist, so ist Habgier nicht der Grund, vielmehr wird das Verbrechen zur Pflicht, da nur durch selbiges die Ehre der Familie, der man als Vater idR vorsteht und für die man die Verantwortung trägt, bewahrt werden kann, es wird dann so emfpunden, als sein man es seiner Familie mit ihren Vorfahren und Nachkommen schuldig, damit ihre Ehre nicht verletzt würde.
Eine aus unserer Sicht ziemlich unverständliche Denkweise.
Denn natürlich ist ein Ehrenmord keinesfalls richtig und noch viel weniger entstammt er edlen Motiven, Urteile in letzter zeit sehen ihn auch als Mord, d.h. niedere Motive, da man die Denkweise des Täters erstens nicht kennen kann und zweitens auch diese nicht zur Richtschnur machen darf.
Es gab in der Vergangenheit mildernde Umstände für sowas, aber jetzt glücklicherwiese nicht mehr.



Dann bekommt man oftmals ja den Eindruck, dass der Täterschutz wichtiger als der Opferschutz genommen wird.Wenn das Opfer tot ist, erübrigt sich der Opferschutz. Und dass auch ein Täter nicht vogelfrei ist, ist klar, daher darf er auch nicht Willkürmaßnahmen ausgesetzt werden.
Ebenso wie das Opfer ist auch der Täter ein Mensch.
Was wir dhier überhaupt unter Opferschutz konkret verstanden?




Bei Verbrechern im Kapitalmarkt, welche mal auf die Schnelle einige Millionen ergaunern, werden oftmals eher milde Urteile gesprochen, während die Opfer in die leere Röhre blicken.Leider, Aber so arg viel hat das jetzt mit Würde des Menschen nicht zu tun.

kronkorken
02.06.2007, 11:30
der begriff der "Würde des Menschen" ist in der tat schwammig, wie viele idealbegriffe.
dennoch scheint es sich dabei um etwas zu handeln, was jedem menschen zukommt, unbenommen seiner herkunft oder abstammung. die einzige voraussetzung, die zur "erlangung" dieser würde erfüllt sein muss, ist das "menschsein".
ergo: das existenz als mensch ist die grundlage für die Würde es Menschen.

dass der gehalt dieses begriffes "würde des menschen" sich aus einem bestimmten kulturverständniss speist ist ebenfalls richtig. und dieses ist vornehmlich westlich.

und da haben wir nun einen spagat: die würde kommt nach allg. verständniss jedem menschen zu, allerdings auch solchen, die sie ihrerseits nicht anerkennen.

die fragen, ab wann einem menschlichen wesen diese würde zusteht oder ob sie auch wieder genommen werden kann sind ihrerseits sehr vertrackt.

im ersteren falle scheint sie mit einer biologischen definition verknüpft, nämlich, ab welchem stadium das menschsein beginnt (altbekannte streitfrage), im zweiteren falle wäre, könnte die würde auch wieder genommen oder eingeschränkt werden, ebendiese würde nicht allgemein und absolut, wie sie es aber von ihrer idee her zu sein scheint.

@kritiker_34
wo wären für Dich denn diese GG-änderungen zu machen?

bernhard44
02.06.2007, 12:02
für unseren Kulturkreis ist der Begriff "Würde" gar nicht so schwammig oder abstrakt.
Von Migranten wird er aber oft mit "Respekt" und "Toleranz" verwechselt oder vermischt!
Meine/Unsere Würde wird durch ganz andere Ereignisse angetastet/verletzt als z.B. bei einem Muslim! Hier sollte man sich unbedingt an den für Mitteleuropa gültigen, kulturell und religiös gewachsenen Wertekanon halten und orientieren!

kritiker_34
02.06.2007, 21:54
für unseren Kulturkreis ist der Begriff "Würde" gar nicht so schwammig oder abstrakt.

Wenn man sich innerhalb der westlichen Wertegemeinschaft bewegt dann gibt es sicherlich ein breites Verständnis darüber.

Wie sieht es aber z.B.mit Pädophilen aus? Verletzen diese nicht die Würde eines Kindes, um ihre perversen Phantasien auszuleben? Dann kommt oftmals der Hinweis auf die "Gleichberechtigung" der Pädos, usw.

Wer von den Pädos berücksichtigt den u.U. lebenslangen Schaden des Kindes? Steht in der Rechtsprechung die WÜRDE des KINDES im Vordergund, oder wird auf Sentimentalitäten des Pädos Rücksicht genommen?


Von Migranten wird er aber oft mit "Respekt" und "Toleranz" verwechselt oder vermischt!
Meine/Unsere Würde wird durch ganz andere Ereignisse angetastet/verletzt als z.B. bei einem Muslim! Hier sollte man sich unbedingt an den für Mitteleuropa gültigen, kulturell und religiös gewachsenen Wertekanon halten und orientieren!

Das der mitteleuropäische Wertekanon überhaupt in Frage gestellt wird, haben wir dem "Missbrauch der Gleichberechtigung" zu verdanken.

Warum jedoch werden unsere "Kulturbereicherer" - welche teils ein völlig anderes Rechtsverständnis haben - oftmals mit Samthandschuhen angefasst, während man für geringe Verkehrsdelitkte eins aufgebrummt bekommt?

Insgesamt hängt es ja von der UMSETZUNG unseres GG und der jeweiligen Gesetze ab. Paoier alleine ist geduldig. Die DDR nannte sich ja auch "demokratisch" obwohl dort ein völlig anderer Bezug hergestellt wurde.

bernhard44
04.06.2007, 09:17
Wenn man sich innerhalb der westlichen Wertegemeinschaft bewegt dann gibt es sicherlich ein breites Verständnis darüber.

Wie sieht es aber z.B.mit Pädophilen aus? Verletzen diese nicht die Würde eines Kindes, um ihre perversen Phantasien auszuleben? Dann kommt oftmals der Hinweis auf die "Gleichberechtigung" der Pädos, usw.

Wer von den Pädos berücksichtigt den u.U. lebenslangen Schaden des Kindes? Steht in der Rechtsprechung die WÜRDE des KINDES im Vordergund, oder wird auf Sentimentalitäten des Pädos Rücksicht genommen?



Das der mitteleuropäische Wertekanon überhaupt in Frage gestellt wird, haben wir dem "Missbrauch der Gleichberechtigung" zu verdanken.

Warum jedoch werden unsere "Kulturbereicherer" - welche teils ein völlig anderes Rechtsverständnis haben - oftmals mit Samthandschuhen angefasst, während man für geringe Verkehrsdelitkte eins aufgebrummt bekommt?

Insgesamt hängt es ja von der UMSETZUNG unseres GG und der jeweiligen Gesetze ab. Paoier alleine ist geduldig. Die DDR nannte sich ja auch "demokratisch" obwohl dort ein völlig anderer Bezug hergestellt wurde.


Kinder stehen deswegen ja auch unter besonderem Schutz! Theoretisch jedenfalls...........!
Unsere Grünen Gutmenschen wollten ja den Pädo-§ umschreiben bzw. ganz abschaffen!
Beim Aufeinandertreffen verschiedener Religionen und Kulturen kommt es natürlich zu Konflikten und Interessenverschiebungen in der Interpretation des Würde-Begriffs! Hier geht es dann darum abzuwägen welche "schützenswerter" ist, die autochthone oder die migrierende!

kritiker_34
05.06.2007, 11:46
Kinder stehen deswegen ja auch unter besonderem Schutz! Theoretisch jedenfalls...........!
Unsere Grünen Gutmenschen wollten ja den Pädo-§ umschreiben bzw. ganz abschaffen!

Man kann über die Motivation der Grünen ja nur spekulieren. Erstaunlich jedoch, dass sich auch in der grünen Basis kein Widerstand diesbezüglich regt. Man stelle sich einmal den bundesdeutschen Wahnsinn vor. Da wird zum Erhalt der letzten Froschart aufgerufen, aber wenn es um Kinder geht, werden Pädos nicht nur geduldet, sondern - weil sie Pädos sind - auf Spitzenplätze gewählt. Siehe Cohn-Bandit.


Beim Aufeinandertreffen verschiedener Religionen und Kulturen kommt es natürlich zu Konflikten und Interessenverschiebungen in der Interpretation des Würde-Begriffs! Hier geht es dann darum abzuwägen welche "schützenswerter" ist, die autochthone oder die migrierende!

Wer in D lebt, soll sich unseren Sitten anpassen, oder in sein Land der Träume gehen. Nur so kann ein MischMsch an Wertigkeiten verhindert werden, was zu immer neuen Konflikten führt. Aber unsere Gutmenschen können noch nicht mal durchsetzen, dass von klein auf deutsch in Kindergärten, Schulen, usw. vermittelt wird. Wie sollen diese Kinder je einen Beruf erlernen?

bernhard44
05.06.2007, 11:58
Hier sei nochmals an den Amtseid der Regierenden erinnert!

Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes

Der Amtseid lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

kritiker_34
05.06.2007, 12:04
Gehen wir davon aus, dass die Bezeichnung "Ehrenmord" aus der Sicht des Täters zutreffend ist, so ist Habgier nicht der Grund, vielmehr wird das Verbrechen zur Pflicht, da nur durch selbiges die Ehre der Familie, der man als Vater idR vorsteht und für die man die Verantwortung trägt, bewahrt werden kann, es wird dann so emfpunden, als sein man es seiner Familie mit ihren Vorfahren und Nachkommen schuldig, damit ihre Ehre nicht verletzt würde.

Es geht um BESITZANSPRÜCHE, welche sich im Laufe der Zeit zu "kulturellen Werten" bei den Islamisaten entwickelt haben. Dahinter steckt die Absicht, dass Die jeweiligen Kinder für die Eltern sorgen. Deshalb auch die Auswahl der Braut oder des Bräutigams nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Diese Form der "Heirat aus wirtschaftlichen Gründen" ist auch in Europa bekannt, nur wird ein "Verstoss" dagegen eben nicht mit einem "Ehrenmord" quittiert.


Eine aus unserer Sicht ziemlich unverständliche Denkweise.
Denn natürlich ist ein Ehrenmord keinesfalls richtig und noch viel weniger entstammt er edlen Motiven, Urteile in letzter zeit sehen ihn auch als Mord, d.h. niedere Motive, da man die Denkweise des Täters erstens nicht kennen kann und zweitens auch diese nicht zur Richtschnur machen darf.
Es gab in der Vergangenheit mildernde Umstände für sowas, aber jetzt glücklicherwiese nicht mehr.

In der Justiz in D hat es sich wohl eingebürgert, dass unsere "Kulturbereicherer" mehr Rechte geniessen, als dies teils der angestammten Bevölkerung zugestanden wird. Es sollte genau umgekehrt sein! Wer sich nicht anpasst und aus anderen Kulturkreisen kommt, sollte HÄRTER bestraft werden. Nicht milder.


Wenn das Opfer tot ist, erübrigt sich der Opferschutz. Und dass auch ein Täter nicht vogelfrei ist, ist klar, daher darf er auch nicht Willkürmaßnahmen ausgesetzt werden.
Ebenso wie das Opfer ist auch der Täter ein Mensch.
Was wir hier überhaupt unter Opferschutz konkret verstanden?

Als Opfer sind auch die Eltern, bzw Verwandten zu verstehen.

Neben den Ehrenmorden gibt es ja noch die ganze Palette von Verbrechen gegen Kinder, wobei dies nicht unbedingt mit islamischen Motiven zu tun haben muss.

Versetze dich einmal in die Lage der Eltern eines sexuell missbrauchten und ermordeten Kindes. Diese Eltern leiden wohl ein Leben lang darunter . Wenn jetzt der Täter nach einigen Jahren frei kommt, wie gross glaubst du, dass die Angst ist bei den Eltern?



Leider, Aber so arg viel hat das jetzt mit Würde des Menschen nicht zu tun.

Das hängt davon ab, von welchem Zeitpunkt du definierst, WANN das menschliche Leben beginnt. Hat ein Embryo KEINE WÜRDE? Ab wann fängt die Würde an? Erst mit der Geburt? Wie sieht es mit der Würde der schwangeren Frau aus? Schliesslich kann sie ja nicht mehr als Sekretärin arbeiten. Verletzt sie nun die Ehre der Gewerkschaftler, weil sie ihren Job nicht mehr macht?

kritiker_34
05.06.2007, 12:16
Hier sei nochmals an den Amtseid der Regierenden erinnert!

Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes

Der Amtseid lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

Es klingt teilweise wie Hohn, wenn man diesen Eid liest.

Berechtigt das die jeweiligen Politiker die Staatsverschuldung ins astronomische zu treiben?

Berechtigt das Fischer/Schröder gleich einige Millionen deutsche Pässe zu verschenken, ohne einen entsprechenden Eid auf das GG einzufordern?

Berechtigt dies unsere Politiker, jahrzehntelang nix, oder zu wenig zu tun, um die Familien zu unterstützen?

Saxnot
08.06.2007, 14:55
Jeder Mensch hat so viel würde als wie er verdient!
Jeder gibt sich seine Würde selbst, andere können einen unwürdig und respektlos behandeln, aber die eigene Würde hat sich wohl jeder selbst zuzuschreiben.
Knickt man z.B. nach einer bewusst gesteuerten Tat ein und tut so als würde es einem ernsthaft Leid tuen, um den Konsequenzen zu ergehen, handelt man ohne jegliche Würde sich selber gegenüber , hat man einen demenstprechend schwachen Charakter ( unabhängig von irgendeiner moralischen/politischen Einstellung )
Oder wenn man sich selbst verkauft oder jemanden verpfeift hat man sein Selbstrecht auf würdiges Ansehen soz. verwirkt.

EUROFREUND
11.06.2007, 16:59
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland


Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Noch haben wir diese Rechte, noch.......

bernhard44
12.06.2007, 22:23
Noch haben wir diese Rechte, noch.......

um so mehr sollten wir uns darum bemühen es zu behalten, bzw das sich auch danach gerichtet wird!

Chaos
13.06.2007, 00:21
Es geht um BESITZANSPRÜCHE, welche sich im Laufe der Zeit zu "kulturellen Werten" bei den Islamisaten entwickelt haben. Dahinter steckt die Absicht, dass Die jeweiligen Kinder für die Eltern sorgen. Deshalb auch die Auswahl der Braut oder des Bräutigams nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Diese Form der "Heirat aus wirtschaftlichen Gründen" ist auch in Europa bekannt, nur wird ein "Verstoss" dagegen eben nicht mit einem "Ehrenmord" quittiert.
Wie ich bereits im ersten Satz sage, gehe ich hier davon aus, dass die Bezeichnung "Ehrenmord" nicht willkürlich gewählt ist, sondern tatsächlich das Tatmotiv beschreibt. Der wirtschaftliche Gesichtspunkt hat mit der Ehre ansich nichts zu tun. Und selbst, wenn es zur Tradition geworden ist, kann man nicht von einem Ehrenmord sprechen, wenn in der Tat das wirtschaftliche Interesse Motiv war, nicht die Erhaltung der Familienehre.




In der Justiz in D hat es sich wohl eingebürgert, dass unsere "Kulturbereicherer" mehr Rechte geniessen, als dies teils der angestammten Bevölkerung zugestanden wird. Es sollte genau umgekehrt sein! Wer sich nicht anpasst und aus anderen Kulturkreisen kommt, sollte HÄRTER bestraft werden. Nicht milder.
Es sind nicht mehr Rechte, sondern ein milderes Strafmaß, was mit der Vergangenheit des Täters begründet wird.
Es steht außer Frage, dass das am Verbrechen nix ändert.
Diese Strafmilderung ist ja auch nicht sinnvoll.



Als Opfer sind auch die Eltern, bzw Verwandten zu verstehen.

Neben den Ehrenmorden gibt es ja noch die ganze Palette von Verbrechen gegen Kinder, wobei dies nicht unbedingt mit islamischen Motiven zu tun haben muss.

Versetze dich einmal in die Lage der Eltern eines sexuell missbrauchten und ermordeten Kindes. Diese Eltern leiden wohl ein Leben lang darunter . Wenn jetzt der Täter nach einigen Jahren frei kommt, wie gross glaubst du, dass die Angst ist bei den Eltern? Opferhilfe/fürsorge und Opferschutz sind nicht das gleiche. Opfer im juristischen Sinne sind ja die Angehörigen nicht.
Natürlich steht auch hier außer Frage, dass diese Schaden nehmen.
Es ist anzunehmen, dass die Angehörigen Angst haben, wenn ein Täter entlassen wird, aber soll man ihn deswegen nicht mehr entlassen?







Das hängt davon ab, von welchem Zeitpunkt du definierst, WANN das menschliche Leben beginnt. Hat ein Embryo KEINE WÜRDE? Ab wann fängt die Würde an? Erst mit der Geburt? Wie sieht es mit der Würde der schwangeren Frau aus? Schliesslich kann sie ja nicht mehr als Sekretärin arbeiten. Verletzt sie nun die Ehre der Gewerkschaftler, weil sie ihren Job nicht mehr macht?
Mensch und menschliches Leben sind unterschiedliche Begriffe. Es heißt, die Würde des Menschen ist unangreifbar. Dass ein Embryo, egal in welchem Stadium, ein menschliches Lebewesen ist, daran besteht nun wirklich kein Zweifel.

borisbaran
25.04.2008, 14:33
Das Problem ist, das nirgendswo im Geundgesetz (oder wenigstens in anderen Gesetzen, so weit ich weiß) genau definiert ist, was den Menschwnürde ist. Was ist7 Menschenwürde. Und was ist mit unverletztlich gemeint? Sogar unverletztlicher als das Recht auf Leben? Viele Politiker scheinen jedenfalls ziemlich hirnlose Bedetungen in den Bgriff "Menschenwürde" reinzustopfen.
Den Vogel abgeschossen hat definitiv die PDSED, die den Mindestlohn mit der Menschenwürde begründete.
Oder der BVerf***G, der es als unvereinbar mit der menschenwürde ansah, 300 Menschen zu töten, um 1000e zu retten (Luftsicherheitsgesetz und das darin enthaltene 9/11-Szenario).

politisch Verfolgter
25.04.2008, 18:05
Lt. Grundgesetz ist Zwangsarbeit verboten.
Tätigkeit ohne Lohn, also nur für Naturalien ist Sklaverei.
Das gesetzlich zugewiesene Bewirtschaften des Eigentums Anderer mittels ebenfalls zugewiesenem "Lohn" ist Zwangsarbeit.
Sich aus freien Stücken mit Inhabern vertraglich zu arrangieren ist keine Zwangsarbeit.
Grundrechtskonform gesetzlich "zumutbar" ist einzig und allein die Nutzung von Betrieben, die keine Vermögen Anderer darstellen, wofür man bezahlt, womit Managements die marktwirtschaftliche Profitmaximierung der bezahlenden Nutzer bezwecken.

Felixhenn
07.05.2008, 07:34
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland


Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

1. Mai 2035 – Heute wurde das Grundgesetz mit über 90% Stimmen der Parlamentarier geändert. Nachdem es mit dem Ermächtigungsgesetz gelungen war, die meisten Dhimmis aus dem Parlament zu verbannen war dieses Abstimmungsergebnis zu erwarten.

Artikel 1 lautet nun folgendermaßen:

(1) Die Würde des moslemischen männlichen Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Sollte ein Nichtmoslem die Würde eines Moslems beschädigen, ist der Nichtmoslem mit dem Tode zu bestrafen.

(3) Frauen und Dhimmis besitzen keinerlei schützenswerte Würde.

(4) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Harry Gambler
08.07.2008, 00:55
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung, weil wir eben nicht ein normler Staat sind, bedingt durch die braune und jetzt auch rote Vergangenheit. Der Artikel 1 ist eigentlich das Ziel jeder Demokratie, die Würde und Gesundheit eines jeden Menschen oder Bürgers zu schützen, das ist eigentlich Staat.
Wir hätten zum Beispiel 1990/91 über eine Verfassung per Volksentscheid abstimmen können, doch bei uns mögen Politikern nicht die Entscheidungen der Bürger, auch so ein merkwürdiger Punkt in unserer Tradition.
Was wir heute erleben, ist die ständige Verletzung dieser Würde durch Mobbing - www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.com oder mobbing-gegner.de - Satsiedsikussionen um Erika und Gysi. Das sind nur einige Schlaglichter. Armes Deutschland.

Der Gerechte
03.01.2009, 15:33
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das bedeutet auch ein Mörder hat eine Würde. Darum gibt es keine Todesstrafe in Deutschland.

Der Gerechte
03.01.2009, 15:36
Unmittelbar nach der Wiedervereinigung hätte erneut über das Grundgesetz abgestimmt werden müssen und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden müssen.

Das hat man jedoch bewusst versäumt um eventuell sozialistisches bzw. kapitalismuskritisches Gedankengut zu unterdrücken.

Gehirnnutzer
03.01.2009, 15:57
Unmittelbar nach der Wiedervereinigung hätte erneut über das Grundgesetz abgestimmt werden müssen und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden müssen.

Das hat man jedoch bewusst versäumt um eventuell sozialistisches bzw. kapitalismuskritisches Gedankengut zu unterdrücken.

Es wäre durchaus sinnvoll gewesen, jedoch gab es dazu kein juristische Pflicht, sondern nur den Wunsch der Väter des Grungesetzes.

Ajax
03.01.2009, 16:18
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das bedeutet auch ein Mörder hat eine Würde. Darum gibt es keine Todesstrafe in Deutschland.

Nein, ein Mörder hat seine Würde verwirkt. Wer jemandem aus niederen Motiven das Leben nimmt, verdient es, selbst gerichtet zu werden.

Topas
03.01.2009, 16:53
Wird bei unseren Gerichten die Würde eines Deutschen genauso gewertet wie die Würde eines Ausländers? Wenn ja, warum ist dann die Beschimpfung „Scheiß Deutscher“ nur eine Beleidigung und „Scheiß Ausländer“ Volksverhetzung?

Gehirnnutzer
03.01.2009, 17:50
Wird bei unseren Gerichten die Würde eines Deutschen genauso gewertet wie die Würde eines Ausländers? Wenn ja, warum ist dann die Beschimpfung „Scheiß Deutscher“ nur eine Beleidigung und „Scheiß Ausländer“ Volksverhetzung?

Topas, die Aussagen Scheiß Deutscher oder Scheiß Ausländer sind für sich gesehen keine Volksverhetzung.
Du gehörst wieder zu den Leuten, die sich nie den § 130 StGB angeschaut haben und deswegen nicht die Unterschiede der Absätze 1 und 2 zu den Absätzen 3 und 4 verstehen.
Nur in den Absätzen 3 und 4 wird eine konkrete inhaltliche Aussage unter Strafe gestellt.

Bei den Absätzen 1 und 2 bekommt der Inhalt einer Aussage nur dann strafrechtliche Relevanz, wenn sie auf eine bestimmte Weise gemacht wird.


1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.
zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a)
verbreitet,
b)
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c)
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d)
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2.
eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Im Gegensatz zu den Absätzen 3 und 4 kommt es für Volksverhetzung nach den Absätzen 1 und 2 weniger auf den Inhalt der Aussage an, sondern darauf in welchen Kontext und in welcher Umgebung die Aussage getroffen worden ist.

Topas
03.01.2009, 18:25
Topas, die Aussagen Scheiß Deutscher oder Scheiß Ausländer sind für sich gesehen keine Volksverhetzung.
Du gehörst wieder zu den Leuten, die sich nie den § 130 StGB angeschaut haben und deswegen nicht die Unterschiede der Absätze 1 und 2 zu den Absätzen 3 und 4 verstehen.......


Das sind juristische Feinheiten die ich als Nichtjurist gar nicht erst versuche zu zerpflücken. Wie Du weißt, sind sich selbst Juristen nicht immer einig. Der eine Richter spricht „schuldig“, der andere Richter „unschuldig“. Was ich bisher aus den Medien mitbekommen habe ist, dass deutsche Täter bei einem gleichen Delikt härter bestraft werden als ausländische Täter. Das ist zwar jetzt ein anderes Thema, hängt aber letzten Endes mit der Würde eines Menschen zusammen.

Gehirnnutzer
03.01.2009, 18:55
Das sind juristische Feinheiten die ich als Nichtjurist gar nicht erst versuche zu zerpflücken. Wie Du weißt, sind sich selbst Juristen nicht immer einig. Der eine Richter spricht „schuldig“, der andere Richter „unschuldig“. Was ich bisher aus den Medien mitbekommen habe ist, dass deutsche Täter bei einem gleichen Delikt härter bestraft werden als ausländische Täter. Das ist zwar jetzt ein anderes Thema, hängt aber letzten Endes mit der Würde eines Menschen zusammen.

Nun dann wirst du ja sicherlich auch die jeweiligen Urteilsbegründungen gelesen haben, um einen tatsächlichen Vergleich mit der von dir genannten Schlußfolgerung.

Ich bezweifle das du entsprechende Urteilsbegründungen gelesen hast. Ich will jetzt nicht unsere Justiz von Fehlern freisprechen, jedoch ist die Geschichte nicht so einfach, wie du es dir machst.

Das eigentliche Problem erkennst du nämlich so nicht. Es ist nämlich nicht so, das Deutsche härter bestraft werden als Ausländer, du wirst auch bei einem Vergleich von Urteilen über nur Deutsche trotz gleicher Straftat und ähnlicher Umstände extreme Unterschiede in der Strafbemessung finden.
Das eigentliche Problem ist nicht ob Ausländer oder Deutscher, auch nicht der Resozialisierungsgedanke, sondern das die Strafbemessung zu sehr nach dem Ermessen eines Richters verläuft, anstatt an festgelegten Maßstäben, die von jedem Bürger nach vollzogen werden können.
Zwar muss ein Richter auch seine Ermessensentscheidungen begründen, da aber Urteilsbegründungen weder in einer einfachen und verständlichen Form dem Bürger zugänglich sind, noch die Presse in ihren Berichten diese Begründungen wiedergibt, ist dies in keinster Weise für den Bürger verständlich noch nachvollziehbar.

Don
03.01.2009, 19:19
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das bedeutet auch ein Mörder hat eine Würde. Darum gibt es keine Todesstrafe in Deutschland.

Definiere Würde.

Und wie soll man etwas bei jemandem antasten können der dieses Etwas gar nicht besitzt?

Ruepel
03.01.2009, 23:22
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das bedeutet auch ein Mörder hat eine Würde. Darum gibt es keine Todesstrafe in Deutschland.


Kanst du nicht lesen?

Im GG steht; Die Würde des Menschen ist unantastbar,
und nicht die des Mörders!

Rowlf
04.01.2009, 01:28
Kanst du nicht lesen?

Im GG steht; Die Würde des Menschen ist unantastbar,
und nicht die des Mörders!

Was sind Mörder denn? Giraffen oder doch eher Leguane?

Alion
04.01.2009, 06:45
Definiere Würde.

Und wie soll man etwas bei jemandem antasten können der dieses Etwas gar nicht besitzt?

Richtig, das frage ich mich auch!

MfG
Alion

Ruepel
04.01.2009, 06:54
Was sind Mörder denn? Giraffen oder doch eher Leguane?

werde das Eine,noch das Andere,und schon gar kein Mensch!

lupus_maximus
04.01.2009, 07:37
werde das Eine,noch das Andere,und schon gar kein Mensch!

Ich stelle gerade fest, das ich die Würde eines Unmenschen in Artikel 1 der freistaatlichen Verfassung noch anders definieren muß!

lupus_maximus
04.01.2009, 10:29
Die vorläufige Verfassung des Freistaates Germanien ist fertig!
Es sind nur noch 20 Artikel.
Wer noch etwas verbessern will, kann es tun!

Rowlf
04.01.2009, 12:13
werde das Eine,noch das Andere,und schon gar kein Mensch!

Und was sind sie dann?

Der Gerechte
04.01.2009, 12:17
Nein, ein Mörder hat seine Würde verwirkt. Wer jemandem aus niederen Motiven das Leben nimmt, verdient es, selbst gerichtet zu werden.

So siehst Du das vielleicht, der Gesetzgeber jedoch sieht das anders.

Der Gerechte
04.01.2009, 12:27
Wird bei unseren Gerichten die Würde eines Deutschen genauso gewertet wie die Würde eines Ausländers? Wenn ja, warum ist dann die Beschimpfung „Scheiß Deutscher“ nur eine Beleidigung und „Scheiß Ausländer“ Volksverhetzung?

Ich bezweifle, dass jemand von einem deutschen Gericht wegen Volksverhetzung verurteilt wird, wenn dieser jemand "Scheiß Ausländer" sagt.
Das erfüllt den Tatbestand der Beleidigung.

Sagt jedoch jemand "Scheiß Jude", dann könnte das schon eher als
Volksverhetzung bewertet werden.

Dann kommt es auch immer darauf an, unter welchen Umständen das gesagt wird.
Es gibt den objektiven und subjektiven Tatbestand einer Handlung/Äußerung.

Sagt einer zu mir "Scheiß Deutscher" in der Kneipe, dann ist das eine Beleidigung.
Sagt jemand als Redner bei einer öffentlichen Veranstaltung "Scheiß Deutsche",
dann wird der Redner höchstwahrscheinlich auch wegen Volksverhetzung verurteilt.

Der Gerechte
04.01.2009, 12:36
Kanst du nicht lesen?

Im GG steht; Die Würde des Menschen ist unantastbar,
und nicht die des Mörders!

Die Grundrechte gelten für alle Menschen, die sich auf dem Gebiet der BRD aufhalten.
Auch für Ausländer, Kriminelle, Schwule und Mörder.
(Jedenfalls die ersten 7 Artikel).

Gehirnnutzer
04.01.2009, 13:40
Definiere Würde.

Und wie soll man etwas bei jemandem antasten können der dieses Etwas gar nicht besitzt?


Kanst du nicht lesen?

Im GG steht; Die Würde des Menschen ist unantastbar,
und nicht die des Mörders!

Der Begriff Menschenwürde ist ein rechtsetischer und rechtsphilosophischer Begriff, der wenig mit der normalen Definiton von Würde als Qualität des Handelns zu tun hat.

Die Menschenwürde ist Ausdruck der Idee oder Erfahrung, das jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen schützenswerten Wert besitzt.
Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

Die Menschenwürde konstituiert sich im Staatswesen praktisch dadurch das der Souverän unabhängig von jeglicher Gegenleistung die Grundrechte gewährt und diesen Rechten nur da Grenzen setzt, wo es für ein freiheitliches Gemeinwesen und die Achtung der Menschenwürde aller erforderlich ist.

Da es sich bei der Menschenwürde aber teilweise um rechtstheoretischen Begriff handelt, gibt es weltanschauliche Unterschiede in ihrer Betrachtung.

So schließt die Achtung der Menschenwürde nicht zwingend die Anwendung der Todesstrafe aus, jedoch bestimmte Arten und Weisen, wie die Todesstrafe durchgeführt wird.

Was jedoch grundsätzlich falsch ist, ist das ein Mörder oder ein sonstiger Straftäter auf Grund seiner Tat seine Menschenwürde verliert. Es ist klar das die meisten so etwas annehmen, jedoch ist das ein Gedankenfehler, der aus der Gleichsetzung des Begriffes Menschenwürde mit dem Begriff Würde herrührt.
Die Achtung der Menschenwürde zwingt dazu auch einem Straftäter ungeachtet seiner Tat gewisse Rechte zu zusprechen und ihn nicht zum rechtlosen Subjekt werden zu lassen.

Ajax
04.01.2009, 14:22
So siehst Du das vielleicht, der Gesetzgeber jedoch sieht das anders.

Würde der Gesetzgeber das so sehen wie ich, wäre vieles einfacher in diesem Land. :]

Der Gerechte
08.01.2009, 11:29
Definiere Würde.


Menschenwürde ist der Anspruch des Menschen geachtet zu werden.
Sie verbietet jede erniedrigende Behandlung sowie die Behandlung eines Menschen als bloßes Objekt.

Don
08.01.2009, 15:01
Menschenwürde ist der Anspruch des Menschen geachtet zu werden.
Sie verbietet jede erniedrigende Behandlung sowie die Behandlung eines Menschen als bloßes Objekt.

Durch den Staat als reine übergeordnete Instuitution. Der Verfassungsartikel regelt nämlich nur das Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger, nicht das Verhältnis von Bürgern untereinander.
Und zwar dem wehrlosen Bürger gegenüber, denn alleine diese Erfahrung aus dem III Reich brachte diesen Artikel ins GG sowie an die erste Stelle.
Es gibt ihn in keiner anderen Verfassung auf der Welt.

Es geht also um die Beschränkung der Instituition gegenüber dem Menschen, das Charakteristikum einer Republik.
Zwischenmenschlich hat niemand einen Anspruch gegenüber einem anderen, den er sich nicht verdient hat.

Don
08.01.2009, 15:05
Der Begriff Menschenwürde ist ein rechtsetischer und rechtsphilosophischer Begriff, der wenig mit der normalen Definiton von Würde als Qualität des Handelns zu tun hat.

Die Menschenwürde ist Ausdruck der Idee oder Erfahrung, das jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen schützenswerten Wert besitzt.
Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

Die Menschenwürde konstituiert sich im Staatswesen praktisch dadurch das der Souverän unabhängig von jeglicher Gegenleistung die Grundrechte gewährt und diesen Rechten nur da Grenzen setzt, wo es für ein freiheitliches Gemeinwesen und die Achtung der Menschenwürde aller erforderlich ist.

Da es sich bei der Menschenwürde aber teilweise um rechtstheoretischen Begriff handelt, gibt es weltanschauliche Unterschiede in ihrer Betrachtung.

So schließt die Achtung der Menschenwürde nicht zwingend die Anwendung der Todesstrafe aus, jedoch bestimmte Arten und Weisen, wie die Todesstrafe durchgeführt wird.

Was jedoch grundsätzlich falsch ist, ist das ein Mörder oder ein sonstiger Straftäter auf Grund seiner Tat seine Menschenwürde verliert. Es ist klar das die meisten so etwas annehmen, jedoch ist das ein Gedankenfehler, der aus der Gleichsetzung des Begriffes Menschenwürde mit dem Begriff Würde herrührt.
Die Achtung der Menschenwürde zwingt dazu auch einem Straftäter ungeachtet seiner Tat gewisse Rechte zu zusprechen und ihn nicht zum rechtlosen Subjekt werden zu lassen.

Es gibt den Begriff nur in Deutschland. Wie bereits erwähnt ist er die direkte Folge des Mißbrauchs staatlicher Macht gegenüber dem Individuum im dritten Reich und ein fataler, wenn auch verständlicher, Fehlgriff.
Nirgends sonst auf der Welt existiert dieser Drecksbegriff, im allgemeinen orientiert man sich an der Deklratation der Menschenrechte.
Human Rights, nicht Dignity.

Gehirnnutzer
08.01.2009, 15:50
Human Rights, nicht Dignity.

Daran merkt man, das du nichts verstanden hast. Die Menschenrechte sind ja Folge des Rechtsverständnisses der Menschenwürde.

Don
08.01.2009, 19:03
Daran merkt man, das du nichts verstanden hast. Die Menschenrechte sind ja Folge des Rechtsverständnisses der Menschenwürde.

Getretener Quark wird breit, nicht stark.

ortensia blu
08.01.2009, 20:45
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das bedeutet auch ein Mörder hat eine Würde. Darum gibt es keine Todesstrafe in Deutschland.

Warum schafft man dann nicht alle Strafen ab? Verletzt das Einsperren eines Menschen nicht ebenfalls seine Würde?

Der Gerechte
10.01.2009, 12:29
Durch den Staat als reine übergeordnete Instuitution. Der Verfassungsartikel regelt nämlich nur das Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger, nicht das Verhältnis von Bürgern untereinander.
Und zwar dem wehrlosen Bürger gegenüber, denn alleine diese Erfahrung aus dem III Reich brachte diesen Artikel ins GG sowie an die erste Stelle.
Es gibt ihn in keiner anderen Verfassung auf der Welt.

Es geht also um die Beschränkung der Instituition gegenüber dem Menschen, das Charakteristikum einer Republik.
Zwischenmenschlich hat niemand einen Anspruch gegenüber einem anderen, den er sich nicht verdient hat.

Das Grundgesetz schützt den Bürger vor Willkür des Staates.
Darum gibt es keine Todesstrafe, denn schließlich unterliegt die Strafgerichtsbarkeit
dem Staat und nicht dem Bürger.

Zwischenmenschlich hat jeder den Anspruch, beispielsweise nicht von einem Anderen beleidigt oder geschlagen zu werden und schon gar nicht umgebracht zu werden.

Der Gerechte
10.01.2009, 12:37
Warum schafft man dann nicht alle Strafen ab? Verletzt das Einsperren eines Menschen nicht ebenfalls seine Würde?

Das regelt Artikel 2 des Grundgesetzes.
So einfach darf auch niemand eingesperrt werden.

Wenn man das auf die Spitze treiben will, dann müsste man die Wehr- und Schulpflicht ebenfalls abschaffen.
Denn während ein Schüler in der Schule ist oder ein Wehrpflichtiger in der Kaserne,
dann ist das streng genommen ebenfalls ein Eingriff in die persönliche Freiheit.

Don
10.01.2009, 13:05
Das Grundgesetz schützt den Bürger vor Willkür des Staates.
Darum gibt es keine Todesstrafe, denn schließlich unterliegt die Strafgerichtsbarkeit
dem Staat und nicht dem Bürger.


Der 1. Satz ist richtig, bis auf den Indikativ. Es müßte soll heißen.
Soll schützen. Das Problem ist die mehrheitliche Veränderbarkeit des GG.

Der zweite Satz ist ein irrationaler Schluß. Die Todesstrafe wurde nicht abgeschafft weil dem Staat und nicht dem Bürger die Gerichtsbarkeit obliegt, denn letzlich ist der Bürger der Staat.
Sie wurde abgeschafft weil staatliche Institutionen sie im III Reich mißbrauchten, es gibt keinen anderen Grund. Zum Beispiel steht sie noch in der hessischen Landesverfassung, was nicht sein könnte würde sie gegen verfaßte Rechte verstoßen. Da das GG Landesrecht bricht hält man es auch für unnötig das zu revidieren.



Zwischenmenschlich hat jeder den Anspruch, beispielsweise nicht von einem Anderen beleidigt oder geschlagen zu werden und schon gar nicht umgebracht zu werden.

Nein, diesen Anspruch hat er nicht. Er hat lediglich den Anspruch daß solche Taten verfolgt und geahndet werden. Was selbst aber nicht in der Verfassung begründet liegt sondern in Einzelgesetzen.

Bestünde Dein Anspruch dann würdest Du damit die prophylaktische Dauerhaft für potentielle Straftäter einfordern. Ich nehme andu denkst nicht wirklich nach bevor Du irgendwas schreibst.

SAMURAI
10.01.2009, 14:16
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das bedeutet auch ein Mörder hat eine Würde. Darum gibt es keine Todesstrafe in Deutschland.

Unsinn, die Notstandsgesetze sehen das Standrecht vor.

Die Lissaboner Verträge sehen bei Bürgerkrieg die Todesstrafe vor.

Gehirnnutzer
10.01.2009, 14:41
Unsinn, die Notstandsgesetze sehen das Standrecht vor.

Die Lissaboner Verträge sehen bei Bürgerkrieg die Todesstrafe vor.

Wenn du dies behauptest, dann kannst du das sicherlich auch belegen!

Don
10.01.2009, 17:24
Wenn du dies behauptest, dann kannst du das sicherlich auch belegen!

Es herrscht hier nicht unbeträchtliche Verwirrung.

Das liegt daran, daß der Lissabonvertrag ein gordischer Knoten aus Änderungen und Ergänzungen zu EU Grundlagenverträgen, der gescheiterten Verfassung und der EU Menschenrechtscharta darstellt.

Der Lissabonnvertrag erwähnt die Todesstrafe überhaupt nicht, weder ihre Anwendung nocht ihre grundsätzliche Abschaffung. Das geschieht an anderer Stelle, allerdings ebenfalls nicht unbedingt eindeutig. Ein kleiner juristischer Kommentar hierzu:

Es wird immer wieder von Gegnern des Vertrags von Lissabon behauptet, durch den Vertrag würde die Todesstrafe wieder eingeführt werden. Wenn Prof. Schachtschneider sagt, dass es so ist, dann kann dies nun einmal auch nicht der Unwahrheit entsprechen, na klar. Er behauptet sogar - und ja, das ist geradezu dramatisch -, Art. 102 GG würde durch den Vertrag aufgehoben! Und zwar durch die 12. Erklärung! Oha!
Dabei bezieht er sich auf die Schlussakte A des Verfassungsvertrags (jetzt: Erläuterungen). Allerdings gibt es auch noch Protokoll Nr. 13 zur EMRK.
In der EU-Grundrechtecharta steht Artikel 2 Absatz 2:
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
In Artikel 19 Absatz 2 steht außerdem:
Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.
Es stand im 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 28. April 1983 zwar in Artikel 2 Satz 1 [Todesstrafe in Kriegszeiten]:
Ein Staat kann durch Gesetz die Todesstrafe für Taten vorsehen, welche in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden.
Dies wurde jedoch durch das Protokoll Nr. 13 vom 3. Mai 2002, das für Deutschland am 1. Februar 2005 in Kraft getreten ist, abgeändert, da die Unterzeichner des Protokolls sich entschlossen haben, mit diesem “den letzten Schritt zu tun, um die Todesstrafe vollständig abzuschaffen“, wie es in der Präambel lautet. Laut Artikel 2 des Protokolls ist auch ein Abweichen nach Artikel 15 der Konvention nicht erlaubt, was heißt, dass selbst im Notstandsfall keine Ausnahme vom Verbot gilt. Vorbehalte nach Artikel 57 der Konvention sind unzulässig.
EU-Mitgliedstaaten, die Protokoll Nr. 13 zwar schon unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben, sind Italien, Lettland, Polen und Spanien. Für sie gilt tatsächlich Protokoll Nr. 6 weiter, da sie es ratifiziert haben, was heißt, dass in diesen EU-Mitgliedstaaten - allerdings auch nur dort - die Todesstrafe noch nicht ausnahmslos abgeschafft ist. Wenn die Staaten sich denn dazu entscheiden, eines Tages Protokoll Nr. 13 zu ratifizieren, wird auch dort die Todesstrafe ausnahmslos abgeschafft sein. Eine Wiedereinführung durch einen EU-Vertrag ist jedenfalls nicht vorgesehen. Für die meisten Mitgliedstaaten gilt jetzt Protokoll Nr. 13 und nicht mehr Protokoll Nr. 6.
Artikel 2 Absatz 2 der EMRK gilt jedoch weiterhin fort, da die dort genannten Tötungsfälle schon gar nicht als “Strafen” zu werten sind, sondern wie die Vollstreckung der Todesstrafe selbst Tötungsursachen sind, die allerdings bei Gewaltanwendung unabsichtlich zum Tod führen, und die Zusatzprotokolle zur EMRK sowie Artikel 2 Absatz 2 der EU-Grundrechtecharta sich ausschließlich auf die Todesstrafe als eine Form der absichtlichen Tötung beziehen.
Im Übrigen steht in den Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:
Die EU Verträge mit angegliederten Protokollen sind eine einzige Auflistung von Querverweisen die im Kreis herumführen. Alleine um dieses Thema zu klären müßte man sämtliche Schriften von mindesten 1983 ff. durchforsten ohne sicher sein zu können alles abgedeckt zu haben.
Und eben diese Praxis gilt es zu beenden und nicht durch eine Quasiverfassung unabänderlich auf alle Zeiten zu zementieren.

Ein Staatswesen dessen Grundlagen selbst Juristen ein Buch mit sieben Siegeln bleiben kann nicht als überlebensfähig angesehen werden.

Kleines Beispiel?
Die Präambel zum EU Vertrag von Lissabonn.
Jede allgemeine Geaschäftsbedingung im Kleingedruckten eine Kaufvertrags über einen Toaster wäre mit solchen Formulierungen null & void.


PRÄAMBEL
1) Die Präambel wird wie folgt geändert:
a) Folgender Wortlaut wird als zweiter Erwägungsgrund eingefügt:
„SCHÖPFEND aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem
sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit,
Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben,“.
b) Im siebten Erwägungsgrund, der achter Erwägungsgrund wird, werden die Worte „mit
diesem Vertrag“ durch die Worte „mit diesem Vertrag und dem Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union“ ersetzt.
c) Im elften Erwägungsgrund, der zwölfter Erwägungsgrund wird, werden die Worte „dieses
Vertrags“ durch die Worte „dieses Vertrags und des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union“ ersetzt
:peace::nido:

Gehirnnutzer
10.01.2009, 19:10
Es herrscht hier nicht unbeträchtliche Verwirrung.

Der Lissabonnvertrag erwähnt die Todesstrafe überhaupt nicht, weder ihre Anwendung nocht ihre grundsätzliche Abschaffung. Das geschieht an anderer Stelle, allerdings ebenfalls nicht unbedingt eindeutig. Ein kleiner juristischer Kommentar hierzu:



Nun Don, es herrscht nur für den Verwirrung, der sich nicht vollständig informiert. Der Widerspruch der Charta zur EMRK, den du hier auffühst wird in der Charta selber aufgehoben. Siehe Artikel II-112 und Artikel II-113 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2004:310:0041:0054:DE:PDF).

Als weiters sei noch anzumerken das die Charta rechtlich noch nicht bindend ist.

Es geht eigentlich nur um SAMURAIS Behauptung, die einfach mal wieder falsch ist bzw. bewußt eine Falschinterpretation enthält.

Fakt ist nun mal:

1. Das EU-Recht verbietet nicht die Todesstrafe, jedoch schreibt sie sie auch keinen Staat vor.
Sie überlässt die Todesstrafe dem Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates (Artikel 2 Absatz 1 EMRK (http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm)).

2. Samurais Aussage hinsichtlich des Standrechtes ist auch falsch, denn sie steht immer Widerspruch zum Recht auf das er sich beruft. (Artikel 15 Absatz 1 EMRK und Artikel 101 GG)
Die deutsche Notstandsgesetzgebung kann zwar in einem gesetzlich abgemessenen Rahmen die Grundrechte einschränken, jedoch nicht das Grundgesetz ändern.

Nationalix
10.01.2009, 22:40
Menschenwürde ist der Anspruch des Menschen geachtet zu werden.
Sie verbietet jede erniedrigende Behandlung sowie die Behandlung eines Menschen als bloßes Objekt.

Schade, wie soll ich denn dann meine Sklavin und Leibeigene behandeln?

Der Gerechte
07.03.2009, 14:28
Schade, wie soll ich denn dann meine Sklavin und Leibeigene behandeln?

Am Besten Du gründest eine Leiharbeitsunternehmen und gibst ihnen dort einen Arbeits-/Sklavenvertrag.
Dann bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.

Don
07.03.2009, 16:35
Nun Don, es herrscht nur für den Verwirrung, der sich nicht vollständig informiert. Der Widerspruch der Charta zur EMRK, den du hier auffühst wird in der Charta selber aufgehoben. Siehe Artikel II-112 und Artikel II-113 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2004:310:0041:0054:DE:PDF).

Als weiters sei noch anzumerken das die Charta rechtlich noch nicht bindend ist.



Oder nicht mehr. Sie stammt aus 2004. Ich bin jetzt aber zu faul 300 Seiten durchzuackern um rauszufinden ob sich der Lissabonnvertrag darauf bezieht oder sich darum herumwindet.

GG146
24.04.2009, 00:24
1. Das EU-Recht verbietet nicht die Todesstrafe, jedoch schreibt sie sie auch keinen Staat vor.
Sie überlässt die Todesstrafe dem Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates (Artikel 2 Absatz 1 EMRK (http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm)).


Genau, hier sollten sich einige Teilnehmer näher mit dem Subidiaritätsprinzip im EU - Vertrag befassen, das relativiert einige finstere Aussichten auf die europäische Zukunft.

Aber selbst wenn für apokalyptische Prognosen kein Anlaß besteht, bleibt das Vorgehen des derzeitigen europäischen und insbesondere deutschen politischen Establishments eine Willensbeugung der meisten europäischen Volkssuoveräne. Das halte ich für einen potentiell tödlichen Geburtsfehler der politischen Vereinigung der Wirtschafts - EU.

GG146
24.04.2009, 00:28
Oder nicht mehr. Sie stammt aus 2004. Ich bin jetzt aber zu faul 300 Seiten durchzuackern um rauszufinden ob sich der Lissabonnvertrag darauf bezieht oder sich darum herumwindet.

Ich billige jedem ein Recht auf Faulheit zu, aber wenn man sich in Diskussionen einschaltet und da auch noch den Oberrabulistiker spielt, hat man die Pflicht, sich vorher zu informieren. Jeder ist nämlich verantwortlich für das, was er tut und für das, was er unterlässt.

:shutup:

xanten
17.10.2009, 14:27
Auf Grund des Artikels 43 der Haager Landkriegsordnung aus dem Jahre 1907 (veröffentlicht im
RGBl. 1910) bekam das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland“ keine
vom Volk in freier Wahl angenommene Verfassung, sondern lediglich ein Grundgesetz. Ein Grundgesetz ist
ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzen Gebiet für eine
bestimmte Zeit“. Die lediglich provisorische Natur des „ Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
“kommt im Artikel 146 zum Ausdruck. Dieser lautet : „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem
Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen
worden ist. “Im Artikel 25 GG verpflichtet sich die „Bundesrepublik Deutschland“, die allgemeinen Regeln
des Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen anderen Gesetzen vor und
erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets. Die Haager
Landkriegsordnung ist der völkerrechtliche Vertrag, der dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland “ übergeordnet ist.
5.) Auf der Genfer Konferenz der Westmächte, im Jahre 1955, wurde festgelegt das Deutschland für mindestens weitere 50 Jahre von den Alliierten unter Kontrolle zu halten ist.
Mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 GG durch den damaligen Außenminister James
BAKER am 17.07.1990 in Paris, ist der territoriale Geltungsbereich des „Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland“ insgesamt mit Wirkung zum 18.07.1990 erloschen (BGBl. 1990, Teil II, Seite
885, 890, vom 23.09.1990). Dies war nur auf Grund der den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten
möglich. Damit war die Aufgabe, welche die „Bundesrepublik Deutschland“ seit dem 23.05.1949 hatte,
erfüllt. Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens
„Bundesrepublik Deutschland“, welches 41 Jahre lang die Belange des Deutschen Volkes nur treuhänderisch
für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr!!! Alle seit ihrem Erlöschen am 18.07.1990 von der
Regierung und den Behörden der sog. „Bundesrepublik Deutschland“ getätigten sog. Rechtsgeschäfte und
sog. Verwaltungsakte sind demzufolge RECHTSWIDRIG!!! Pässe, Personalausweise, Führerscheine, KFZ –
Zulassungen und KFZ – Schilder, sowie alle seit dem erlassenen „Gesetze, Wahlen, Verordnungen
Verwaltungsvorschriften“ etc. etc. der „Bundesrepublik Deutschland“ sind NICHTIG für Bürger des Staates
Deutsches Reich. Da die „Bundesregierung“ nicht auf der Basis einer vom Volk in freier Wahl
angenommenen Verfassung regiert, ist sie eine DIKTATUR. Alle Beamte und Vertreter der „Bundesrepublik
Deutschland“ begehen Landesverrat bzw. Hochverrat gegenüber dem Deutschen Volk und dem real
existierenden Staat Deutsches Reich! Alle natürlichen und juristischen Personen in Deutschland, die für die
Beseitigung dieses Mißstandes kämpfen, können, dürfen und müssen sich auf ihre Exterritorialität berufen.
Die Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ wurden hierüber im Jahre 1990 von der
Kommissarischen Regierung des Staates Deutsches Reich mit Unterstützung der Siegermächte in Kenntnis
gesetzt und angewiesen, alle untergeordneten Behörden ebenfalls zu informieren. Zusätzlich wurden auch
alle Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland mit mehr als 40.000
Einwohnern von der kommissarischen Regierung des Staates Deutsches Reich direkt über diesen Sachverhalt
aufgeklärt und darauf hingewiesen, daß das Leugnen dieser Tatsachen und das weitere Festhalten an dem
„Alleinvertretungsanspruch“ der „Bundesrepublik Deutschland“ als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des
Staates Deutsches Reich den Tatbestand des Landes – bzw. Hochverrats erfüllt.
11.) Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „ Bundesrepublik Deutschland “ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind rechtsungültig. Sie
sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des
Staates Deutsches Reich, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch die derzeitige
Situation in der EU für die Vertragspartner mit Deutschland. Das Sozialgericht BERLIN (Aktenzeichen S 56
Ar 239/92) hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 festgestellt, daß der sogenannte
„Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 (BGBl. 1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas
beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages“
besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg – Vorpommern, Sachsen, Sachsen – Anhalt und
Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes“ am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“
werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger
der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Zudem wird in den
Printmedien der BRD der sog. Einigungsvertrag immer ohne die Protokollerklärung abgedruckt. Die
Protokollerklärung zum Einigungsvertrag lautet: „Beide Seiten sind sich einig, daß die Festlegung des
Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch
ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit
getroffen werden.“
12.) Die „Weimarer Verfassung“ vom 11.08.1919 ist die gültige Rechtsgrundlage aller Bürger des Staates.

Weiterführende Infos unter: www.deutsches-reich.com

Feldwebel Schultz
17.10.2009, 14:48
Wenn man eines bei der Rechtswissenschaft wissen muss, dann ist es die große Lücke zwischen de jure und de facto. Selbst, wenn etwas de jure vllt. so sein mag, dann hat dies u.U. wenig mit der faktischen Lage zu tun. Die Geschichte läuft eben in seinen Bahnen meistens ohne eine juristische Legitimation ab.

GG146
17.10.2009, 16:05
Situation in der EU für die Vertragspartner mit Deutschland. Das Sozialgericht BERLIN (Aktenzeichen S 56
Ar 239/92) hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 festgestellt, daß der sogenannte
„Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 (BGBl. 1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas
beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages“
besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg – Vorpommern, Sachsen, Sachsen – Anhalt und
Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes“ am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“
werden.

So sehen die Urteile tatsächlich aus, die die KRR - Gilde regelmäßig als "Beleg" ihrer kruden Theorien zitiert:

http://www.krr-faq.net/sozurt.htm

Siehe auch: http://www.krr-faq.net/sozialg.php

Verfassungen und völkerrechtliche Verträge dienen der Sicherung des Friedens zwischen Staaten und sind deshalb als Spielplatz für die Konstrukteure juristischer Spitzfindigkeiten denkbar ungeeignet. Daher spielt die sog. "normative Kraft des Faktischen" im Völkerrecht auch eine herausragende Rolle. Die deutschen Regierungen von Brandt bis Kohl haben völkerrechtliche Verträge unterzeichnet, die territioriale Ansprüche an Nachbarstaaten ausschliessen und Deutschland vor hohen Reparationsforderungen geschützt haben.

Daran kommt niemand mehr vorbei, die verantwortlichen deutschen Regierungen waren mehrheitlich gewählt und sind nach den entscheidenden Verfügungen wiedergewählt worden. Das zählt auf jeden Fall, selbst eine weniger dünne und verzerrte formaljuristische Argumentation der KRR`en hat dahinter zurückzustehen.

Dass das Grundgesetz in seiner Eigenschaft als deutsche Verfassung gewisse demokratische Legitimitätsmängel hat, ist eine Angelegenheit, die echte Demokraten unter sich ausmachen müssen. Mit den verspäteten Reichsbürgern hat das nichts zu tun.

Querulantin
11.12.2009, 12:51
Was bedeutet eigentlich...Artikel 1...?
Hallo Forum!

Es ist das Bekenntnis, ein immaterielle Gut über alle materiellen zu stellen.
Sehr vernünftig in einer Zeit, in der jedes Gut allein nach seinem Marktwert
berechnet wird.

MfG Q.

elas
11.12.2009, 13:03
Die Formulierung im GG war ja ursprünglich für DEUTSCHE gedacht, welche in vielen Bereichen ein GEMEINSAMES VERSTÄNDNIS der Kultur hatten.

Inzwischen hat sich D jedoch zu einem Land entwickelt, mit sehr hohem Ausländeranteil, wo teilweise eine völlig andere Rechtsauffassung besteht.

Nun fragt sich, inwieweit dieser Realität Genüge getan wird, wenn es z.B. einen hohen Antail an Moslems gibt, für welche der Koran wichtiger als dass GG ist.

Anhängig von dieser Fragestellung ergibt sich dann die Umsetzung in Gerichtsurteilen, bzw. allgemein Anwendung von Gesetzen.

wie aus vielen Gerichtsurteilen inzwischen bekannt ist, werden bei einem "Ehrenmord" andere Massstäbe angesetzt, als z.B. Mord aus Habgier, oder ähnlichen Gründen.

Ist jedoch das eigentliche Motiv des sogenannten Ehrenmordes nicht auch ein HABGIER GRUND? Es soll doch verhindert werden, dass z.B. eine Frau innerhalb einer anderen Familie - als der vom Vater ausgesuchten - ihre Zukunft gestaltet. Wird hier letztendlich nicht auch aus sehr niedrigen Motiven heraus gehandelt? "Die Tochter gehört mir" als Vater? Wobei ein solcher Mord dann mit Hinweis auf Koran, usw. beschönigt wird.

Ferner sind Begriffe wie "Würde" doch für all diejenigen Fremdwörter, welche sich mit der inhaltlichen Qualität dieses Wortes noch nie beschäftigt haben.

Dann bekommt man oftmals ja den Eindruck, dass der Täterschutz wichtiger als der Opferschutz genommen wird.

Bei Verbrechern im Kapitalmarkt, welche mal auf die Schnelle einige Millionen ergaunern, werden oftmals eher milde Urteile gesprochen, während die Opfer in die leere Röhre blicken.

Allgemein gehalten. Es geht einerseits wohl darum, dass unsere GG überarbeitet wird. Aber viel wichtiger wäre eine konsequente Handhabung unter dem Gesichtspunkt: Was schützt die deutsche Gesellschaft vor weiterer Dezimierung?

Ist z.B. Abtreibung ein Verstoss gegen die Menschenwürde?

Das GG wurde im Schlagschatten des untergegangenen Naziregimes formuliert und ist heute nicht mehr zeitgemäß.
Spätestens bei der Wiedervereinigung hätte eine neue Verfassung bezogen auf die neuen Verhältnisse formuliert werden müssen.
Das GG ist für die Ausländer ein Segen für Deutsche ein Fluch.

Querulantin
11.12.2009, 14:10
...Das GG ist für die Ausländer ein Segen für Deutsche ein Fluch.
Warum ist es für Sie ein Fluch, das andere Ihre Würde achten sollen?
Da würden mich Erklärungen interessieren. Wollen Sie damit andeuten,
das Deutsch gar keine Würde haben? So kommt es mir bei einigen Usern
hier vor.

MfG Q.

Dubidomo
29.10.2018, 13:41
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland


Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 1 gilt nicht. Nur die Artikel ab Artikel 2. So steht es in Artikel 1 Absatz 3. Muss ich nun annehmen, dass ich in einem Idiotenlande lebe, in dem Logik nicht gilt? Die schönen Worte über die UNO-MENSCHENRECHTERKLÄRUNG sind wertlos. Die Menschenrechte gelten in Deutschland nicht.

Süßer
29.10.2018, 15:42
Artikel 1 gilt nicht. Nur die Artikel ab Artikel 2. So steht es in Artikel 1 Absatz 3. Muss ich nun annehmen, dass ich in einem Idiotenlande lebe, in dem Logik nicht gilt? Die schönen Worte über die UNO-MENSCHENRECHTERKLÄRUNG sind wertlos. Die Menschenrechte gelten in Deutschland nicht.
Oder nur für Menschen. Diese Definition hängt wiederum von der Gruppe ab die diesen Begriff instanziert.
Ob er für steuerzahlendes Vieh, Pak, Konvertiten, Sklaven und auch Deutsche gilt, ist zumindest fraglich...

Don
29.10.2018, 19:22
Artikel 1 gilt nicht. Nur die Artikel ab Artikel 2. So steht es in Artikel 1 Absatz 3. Muss ich nun annehmen, dass ich in einem Idiotenlande lebe, in dem Logik nicht gilt? Die schönen Worte über die UNO-MENSCHENRECHTERKLÄRUNG sind wertlos. Die Menschenrechte gelten in Deutschland nicht.

Solltest du mal einen hellen Moment gehabt haben?

-jmw-
29.10.2018, 20:05
Artikel 1 gilt nicht. Nur die Artikel ab Artikel 2. So steht es in Artikel 1 Absatz 3. Muss ich nun annehmen, dass ich in einem Idiotenlande lebe, in dem Logik nicht gilt? [...]
Demnach gelten auch alle Artikel ab 20 nicht, da sie ja keine Grundrechte enthalten?

Don
30.10.2018, 06:49
Demnach gelten auch alle Artikel ab 20 nicht, da sie ja keine Grundrechte enthalten?

Sie sind beliebig änderbar. 65 mal quod erat demonstrandum.
Das ganze Machwerk ist bewußt widersprüchlich bzw. schlampig formuliert. Inklusive der ersten 20.
Im Übrigen hat die Verfassung einer Republik nicht gnädigerweise Rechte ans Volk zu verteilen, sondern Rechte des Staates zu beschränken.
Aber die BRD ist ja weder ein Bund noch eine Republik. Schon der Name ist eine Lüge.

beathooven
30.10.2018, 07:02
Sie sind beliebig änderbar. 65 mal quod erat demonstrandum.
Das ganze Machwerk ist bewußt widersprüchlich bzw. schlampig formuliert. Inklusive der ersten 20.
Im Übrigen hat die Verfassung einer Republik nicht gnädigerweise Rechte ans Volk zu verteilen, sondern Rechte des Staates zu beschränken.
Aber die BRD ist ja weder ein Bund noch eine Republik. Schon der Name ist eine Lüge.

Nur als Randbemerkung. Wenn die Republik per Verfassung Rechte an das Staatsvolk abgibt, beschränkt sie ihre. Nur mal so als Randnotiz .

OneDownOne2Go
30.10.2018, 07:27
Nur als Randbemerkung. Wenn die Republik per Verfassung Rechte an das Staatsvolk abgibt, beschränkt sie ihre. Nur mal so als Randnotiz .

Noch mal, auch für dich: Rechte werden nicht quasi per Gnadenakt "abgegeben", sie werden als existierend festgeschrieben. Wenn überhaupt, dann gibt das Staatsvolk - zur Erinnerung, der Souverän - Rechte an den Staat ab bzw. betraut den Staat mit Aufgaben. Ein Blick in die Verfassung der USA gibt Hinweise, wie so etwas dann aussehen kann. Ganz grundsätzlich gibt nicht der Staat dem Staatsvolk Rechte, das Staatsvolk hat Rechte und tritt diese vorübergehend an den Staat ab, wo es dem Gemeinwohl dient oder aus anderen Gründen notwendig ist. Das nervigste an den ganzen Edel-Demokraten ist, dass sie das Wesen der Demokratie nicht verstehen - dich eingeschlossen.

beathooven
30.10.2018, 07:44
Noch mal, auch für dich: Rechte werden nicht quasi per Gnadenakt "abgegeben", sie werden als existierend festgeschrieben. Wenn überhaupt, dann gibt das Staatsvolk - zur Erinnerung, der Souverän - Rechte an den Staat ab bzw. betraut den Staat mit Aufgaben. Ein Blick in die Verfassung der USA gibt Hinweise, wie so etwas dann aussehen kann. Ganz grundsätzlich gibt nicht der Staat dem Staatsvolk Rechte, das Staatsvolk hat Rechte und tritt diese vorübergehend an den Staat ab, wo es dem Gemeinwohl dient oder aus anderen Gründen notwendig ist. Das nervigste an den ganzen Edel-Demokraten ist, dass sie das Wesen der Demokratie nicht verstehen - dich eingeschlossen.

Na gut, dann auch noch was für dich.

Der Satz nach deinem Anwurf zeigt schon, dass du den Prozess des geborenen, abgegebenen und zustehenden Rechts zwischen Staatsvolk und dessen Staat nicht verstanden hast.

Das Volk ist nämlich das, was Staat ausmacht. Deshalb hat erst mal das Volk ( die Menschen ) alle Rechte. Diese kanonisiert das Staatsvolk in seiner Verfassung. Die Verfassung ordnet den Staat, ist also " Bibel " . Dabei behält der Staat Rechte, gibt Rechte modifiziert an seine Bürger wieder ab, damit er funktionieren kann und seine Bürger zu zufrieden Individuen in der Staatsbürgergemeinschaft werden können.

Du solltest an das Konstitutionelle einer Verfassung denken, dein libertärer Gedanke springt zu kurz. Sagt dir ein Edeldemokrat.

OneDownOne2Go
30.10.2018, 08:07
Na gut, dann auch noch was für dich.

Der Satz nach deinem Anwurf zeigt schon, dass du den Prozess des geborenen, abgegebenen und zustehenden Rechts zwischen Staatsvolk und dessen Staat nicht verstanden hast.

Das Volk ist nämlich das, was Staat ausmacht. Deshalb hat erst mal das Volk ( die Menschen ) alle Rechte. Diese kanonisiert das Staatsvolk in seiner Verfassung. Die Verfassung ordnet den Staat, ist also " Bibel " . Dabei behält der Staat Rechte, gibt Rechte modifiziert an seine Bürger wieder ab, damit er funktionieren kann und seine Bürger zu zufrieden Individuen in der Staatsbürgergemeinschaft werden können.

Du solltest an das Konstitutionelle einer Verfassung denken, dein libertärer Gedanke springt zu kurz. Sagt dir ein Edeldemokrat.

Ich sagte ja, das mit dem Wesen der Demokratie...

Das Volk ist, was den Staat konstituiert, nicht die Verfassung. Ohne Volk kein Staat, eine vom Volk "verlassene" Verfassung ist nur ein Stück Papier. Die Organe des Staates, die das Staatsvolk mit der Wahrnehmung von Aufgaben betraut, sind Dienstleister, mehr nicht, und ihr Auftrag kann ihnen zu jeder Zeit wieder entzogen werden. Dabei ist es ganz gleich, ob wir von einer Regierung reden, von Richtern und Staatsanwälten oder von Finanzbeamten, selbst die Organe der Exekutive haben sich in einer wirklichen Demokratie der Wahl durch den Souverän zu stellen. Den Begriff "Bibel" zu verwenden offenbart, wie falsch man das Wesen einer Verfassung auffassen kann. Zu keiner Zeit tritt das Staatsvolk irgendwelche Rechte wirklich ab, kann sie also auch nicht ganz oder teilweise zurück erhalten, es erteilt lediglich den Auftrag, die Wahrung dieser Rechte für alle zu überwachen und durchzusetzen, und kann diesen Auftrag zu jeder Zeit wieder entziehen.

Mir ist schon klar, dass es nach dieser strengen Definition nicht eine echte Demokratie gibt, maximal kommen Staaten diesem Ideal nahe - oder eben nicht. Für die Bunzelrepublik gilt "eher nicht", denn hier atmet alles den Geist des "reformierten Feudalismus".

beathooven
30.10.2018, 08:16
Nun schreiben wir das selbe nur in anderer Blickrichtung. Konstitutionell ist die Verfassung als "Bibel". Denn ein Volk ohne Verfassung ist kein Staatsvolk. Das Volk konstituiert seine Rechte in einer Rechtsnorm um Wirkung entfalten zu können. Da die Verfassung ( z.B. der BRD ) nicht änderbar ist, nicht angreifbar, nicht auf demokratischem Weg zu beseitigen ist, ist sie eine Norm eo ipso.

Dem Gedanken solltest du näher treten.

FranzKonz
30.10.2018, 08:51
Nun schreiben wir das selbe nur in anderer Blickrichtung. Konstitutionell ist die Verfassung als "Bibel". Denn ein Volk ohne Verfassung ist kein Staatsvolk. Das Volk konstituiert seine Rechte in einer Rechtsnorm um Wirkung entfalten zu können. Da die Verfassung ( z.B. der BRD ) nicht änderbar ist, nicht angreifbar, nicht auf demokratischem Weg zu beseitigen ist, ist sie eine Norm eo ipso.

Dem Gedanken solltest du näher treten.

Es beginnt schon mal damit, dass ein Volk notwendigerweise weder einen Staat, noch eine Verfassung braucht. Nebenbei bemerkt gibt es auch keine Verfassung, die nicht nachträglich geändert wurde. Ein Stück Papier kann keine Norm eo ipso sein.

-jmw-
30.10.2018, 09:03
Aus "Sowieso alles doof" folgt nun allerdings nicht, dass dubidomo mit seiner konkreten Behauptung Recht habe und ich Unrecht mit meinem Einspruch!


Sie sind beliebig änderbar. 65 mal quod erat demonstrandum.
Das ganze Machwerk ist bewußt widersprüchlich bzw. schlampig formuliert. Inklusive der ersten 20.
Im Übrigen hat die Verfassung einer Republik nicht gnädigerweise Rechte ans Volk zu verteilen, sondern Rechte des Staates zu beschränken.
Aber die BRD ist ja weder ein Bund noch eine Republik. Schon der Name ist eine Lüge.

-jmw-
30.10.2018, 09:18
Noch mal, auch für dich: Rechte werden nicht quasi per Gnadenakt "abgegeben", sie werden als existierend festgeschrieben. Wenn überhaupt, dann gibt das Staatsvolk - zur Erinnerung, der Souverän - Rechte an den Staat ab bzw. betraut den Staat mit Aufgaben. Ein Blick in die Verfassung der USA gibt Hinweise, wie so etwas dann aussehen kann. Ganz grundsätzlich gibt nicht der Staat dem Staatsvolk Rechte, das Staatsvolk hat Rechte und tritt diese vorübergehend an den Staat ab, wo es dem Gemeinwohl dient oder aus anderen Gründen notwendig ist. Das nervigste an den ganzen Edel-Demokraten ist, dass sie das Wesen der Demokratie nicht verstehen - dich eingeschlossen.
Ohne Staat gibt es aber kein "Volk" (im politischen Sinne), sondern nur unabgegrenzte "Menge", und gibt es keine Rechte, sondern nur Anspruchsbehauptungen/Wünsche.

-jmw-
30.10.2018, 09:20
Nun schreiben wir das selbe nur in anderer Blickrichtung. Konstitutionell ist die Verfassung als "Bibel". Denn ein Volk ohne Verfassung ist kein Staatsvolk. Das Volk konstituiert seine Rechte in einer Rechtsnorm um Wirkung entfalten zu können. Da die Verfassung ( z.B. der BRD ) nicht änderbar ist, nicht angreifbar, nicht auf demokratischem Weg zu beseitigen ist, ist sie eine Norm eo ipso.

Dem Gedanken solltest du näher treten.
Fettgedrucktes missverstehe ich wohl! Die Verfassung wurde bereits geändert (oder meinst Du nur gewisse Kernbereiche?), sie ist angreifbar, sofern sie selbst und/oder Gesetze das zulassen, und sie ist demokratisch abschaffbar via Nationalversammlung und Verabschiedung einer neuen, nüch?

GSch
30.10.2018, 09:52
Es beginnt schon mal damit, dass ein Volk notwendigerweise weder einen Staat, noch eine Verfassung braucht.

Jede Gemeinschaft hat eine Verfassung, das sind nämlich die Regeln, nach denen sie funktioniert. Allerdings muss nicht zwingend ein Stück Papier existieren, auf dem "Verfassung", "Konstitution", "Charta", "Grundgesetz" oder was auch immer steht.

Das Vereinigte Königreich hat nichts dergleichen, aber funktioniert dennoch ganz gut. Eine Verfassung ist also durchaus vorhanden, nur ist sie nicht in einem geschlossenen Gesetzestext niedergelegt. Es handelt sich dabei um die Summe der Gesetze, Gerichtsurteile und Rechtstraditionen bis zurück ins Mittelalter (Magna Charta).

FranzKonz
30.10.2018, 09:56
Jede Gemeinschaft hat eine Verfassung, das sind nämlich die Regeln, nach denen sie funktioniert. Allerdings muss nicht zwingend ein Stück Papier existieren, auf dem "Verfassung", "Konstitution", "Charta", "Grundgesetz" oder was auch immer steht.

Das, was Du meinst, ist ein Grundkonsens, der sich aus der Notwendigkeit heraus ergibt. Der Grundkonsens, den auch ein Rudel Wölfe teilt. Und Wölfe haben nun wirklich keine Verfassung.


Das Vereinigte Königreich hat nichts dergleichen, aber funktioniert dennoch ganz gut.

Sag ich doch: Ein Volk braucht keine Verfassung.


Eine Verfassung ist also durchaus vorhanden, nur ist sie nicht in einem geschlossenen Gesetzestext niedergelegt. Es handelt sich dabei um die Summe der Gesetze, Gerichtsurteile und Rechtstraditionen bis zurück ins Mittelalter (Magna Charta).

Wenn sich keiner auf die Verfassung berufen kann, gibt es auch keine.

GSch
30.10.2018, 09:58
Da die Verfassung ( z.B. der BRD ) nicht änderbar ist, nicht angreifbar, nicht auf demokratischem Weg zu beseitigen ist, ist sie eine Norm eo ipso.

Natürlich kann man eine Verfassung abschaffen, indem man eine neue in Kraft setzt. Für Deutschland steht das in Art. 146 GG. Die Weimarer Verfassung und die Bismarck-Verfassung gelten nicht mehr. Frankreich hat diesen Prozess schon eine ganze Reihe von Malen erlebt (fünf Republiken, zwei Kaiserreiche, zwei Königreiche seit 1789), und andere Länder auch.

GSch
30.10.2018, 10:03
Wenn sich keiner auf die Verfassung berufen kann, gibt es auch keine.

Im UK kann man sich sehr wohl auf die "Verfassung" berufen. Das geschieht regelmäßig.

Der Supreme Court erwähnte in seinem Urteil zur Beteiligung des Parlaments an der Einleitung des Verfahrens zum EU-Austritt mehrfach diese Verfassung, auch durch Bezugnahmen auf „UK’s constitutional arrangements“ und „constitutional requirements“.

2009 beschwerte sich ein britischer Architekt darüber, Prinz Charles würde gegen diese „Verfassung“ verstoßen, weil er sich immer wieder öffentlich zu kontroversen Fragen der Architektur, Medizin, Landwirtschaft und Umwelt äußere, auf Bauvorhaben Einfluss nehme usw. Nun gibt es eine geschriebene Regel, nach der er das nicht darf, ebenso wenig wie eine, nach der er es darf. Maßgeblich ist das allgemeine Rechtsempfinden, gemäß dem sich das Königshaus aus der Tagespolitik heraushalten soll. Das gehört also zur "Verfassung".

Don
30.10.2018, 10:10
Na gut, dann auch noch was für dich.

Der Satz nach deinem Anwurf zeigt schon, dass du den Prozess des geborenen, abgegebenen und zustehenden Rechts zwischen Staatsvolk und dessen Staat nicht verstanden hast.

Das Volk ist nämlich das, was Staat ausmacht. Deshalb hat erst mal das Volk ( die Menschen ) alle Rechte. Diese kanonisiert das Staatsvolk in seiner Verfassung. Die Verfassung ordnet den Staat, ist also " Bibel " . Dabei behält der Staat Rechte, gibt Rechte modifiziert an seine Bürger wieder ab, damit er funktionieren kann und seine Bürger zu zufrieden Individuen in der Staatsbürgergemeinschaft werden können.

Du solltest an das Konstitutionelle einer Verfassung denken, dein libertärer Gedanke springt zu kurz. Sagt dir ein Edeldemokrat.

Der nichts verstanden hat.

FranzKonz
30.10.2018, 10:17
Im UK kann man sich sehr wohl auf die "Verfassung" berufen. Das geschieht regelmäßig.

Der Supreme Court erwähnte in seinem Urteil zur Beteiligung des Parlaments an der Einleitung des Verfahrens zum EU-Austritt mehrfach diese Verfassung, auch durch Bezugnahmen auf „UK’s constitutional arrangements“ und „constitutional requirements“.

2009 beschwerte sich ein britischer Architekt darüber, Prinz Charles würde gegen diese „Verfassung“ verstoßen, weil er sich immer wieder öffentlich zu kontroversen Fragen der Architektur, Medizin, Landwirtschaft und Umwelt äußere, auf Bauvorhaben Einfluss nehme usw. Nun gibt es eine geschriebene Regel, nach der er das nicht darf, ebenso wenig wie eine, nach der er es darf. Maßgeblich ist das allgemeine Rechtsempfinden, gemäß dem sich das Königshaus aus der Tagespolitik heraushalten soll. Das gehört also zur "Verfassung".

Du machst den Fehler, angelsächsisches Recht mit römisch-germanischem Recht zu vergleichen.

In unserem Rechtskreis liegt der Vorrang deutlich auf geschriebenem Recht, im angelsächsischen auf Gewohnheitsrecht und Richterentscheidungen.

OneDownOne2Go
30.10.2018, 10:32
Ohne Staat gibt es aber kein "Volk" (im politischen Sinne), sondern nur unabgegrenzte "Menge", und gibt es keine Rechte, sondern nur Anspruchsbehauptungen/Wünsche.

Blödsinn, es braucht keinen Staat, um Volk und Recht zu definieren. Es ist eine der Möglichkeiten, das zu tun, mehr aber auch nicht. Die Organisation erfolgt zum allgemeinen Vorteil, nicht als Selbstzweck.

beathooven
30.10.2018, 10:33
Fettgedrucktes missverstehe ich wohl! Die Verfassung wurde bereits geändert (oder meinst Du nur gewisse Kernbereiche?), sie ist angreifbar, sofern sie selbst und/oder Gesetze das zulassen, und sie ist demokratisch abschaffbar via Nationalversammlung und Verabschiedung einer neuen, nüch?

Du hast teilweise recht im Fettgedruckten, natürlich wurde unsere Verfassung schon geändert. Änderungsmöglichkeiten schließen natürlich ein, das was aufgegriffen, angegriffen werden kann. Deine Anmerkung Hinsicht Kernbereich ist es, die ich in gleicher Form meine.

Demokratisch abschaffbar ist das GG nicht. Eine Nationalversammlung gibt es für die BRD nicht. Wenn die BRD zerstört wird, könnte es eine geben, die was Neues schafft.

Mein Einwand gegen One bezog sich auf die konstitutionelle Stellung der Verfassung als eigene Rechtsnorm mit kategorischem Charakter.

beathooven
30.10.2018, 10:38
Natürlich kann man eine Verfassung abschaffen, indem man eine neue in Kraft setzt. Für Deutschland steht das in Art. 146 GG. Die Weimarer Verfassung und die Bismarck-Verfassung gelten nicht mehr. Frankreich hat diesen Prozess schon eine ganze Reihe von Malen erlebt (fünf Republiken, zwei Kaiserreiche, zwei Königreiche seit 1789), und andere Länder auch.

146 GG redet nicht von Abschaffung einer Verfassung. Unter den dort genannten Bedingung kann das Grundgesetz durch eine dann neue Verfassung ersetzt werden.

-jmw-
30.10.2018, 10:42
Blödsinn, es braucht keinen Staat, um Volk und Recht zu definieren. Es ist eine der Möglichkeiten, das zu tun, mehr aber auch nicht.
Laufen diese "Möglichkeiten" darauf hinaus, dass Du auf den Unterschieden z.B. zwischen "Staat" und "Personenverbandsstaat" und z.B. zwischen schriftlichen Gesetzen und Gewohnheitsrecht herumzureiten gedenkst?


Die Organisation erfolgt zum allgemeinen Vorteil, nicht als Selbstzweck.
Das ist ahistorisch. Niemals haben "wir" uns zusammengesetzt, das Für und Wider von Staatlichkeit rational debattiert und dann "zum allgemeinen Vorteil" einen Staat gegründet! Sondern der war schon da, als wir geboren wurden und das gilt in abgewandelter Form für jedes "wir", jedenfalls hier vor Ort.

GSch
30.10.2018, 10:46
Du machst den Fehler, angelsächsisches Recht mit römisch-germanischem Recht zu vergleichen.

In unserem Rechtskreis liegt der Vorrang deutlich auf geschriebenem Recht, im angelsächsischen auf Gewohnheitsrecht und Richterentscheidungen.

Da hast du schon Recht, aber über die Rolle einer Verfassung ist man sich eigentlich international einig. Immerhin waren die USA eines der ersten Länder mit einer Verfassung im modernen Sinne. (Nur die Verfassung von San Marino ist unter den heute noch geltenden älter.)

GSch
30.10.2018, 10:47
146 GG redet nicht von Abschaffung einer Verfassung. Unter den dort genannten Bedingung kann das Grundgesetz durch eine dann neue Verfassung ersetzt werden.

Gewiss, und damit wäre es abgeschafft. Art. 146 verhindert erstens einen verfassungslosen Zustand, und zweitens wurde festgelegt, dass das gesamte deutsche Volk über eine neue Verfassung zu entscheiden hätte, was 1949 nicht möglich war und erst seit 1990 geht.

-jmw-
30.10.2018, 10:48
Du hast teilweise recht im Fettgedruckten, natürlich wurde unsere Verfassung schon geändert. Änderungsmöglichkeiten schließen natürlich ein, das was aufgegriffen, angegriffen werden kann. Deine Anmerkung Hinsicht Kernbereich ist es, die ich in gleicher Form meine.
O.k.!


Demokratisch abschaffbar ist das GG nicht. Eine Nationalversammlung gibt es für die BRD nicht. Wenn die BRD zerstört wird, könnte es eine geben, die was Neues schafft.
Mit "gibt es nicht" meinst Du, sie findet sich im GG nicht, richtig? Doch muss sie das? Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes geht der geltenden Verfassung ja notwendig voraus! Und also kann sie jederzeit "aktiviert" werden dadurch, dass das Volk als Souverän eine neue Verfassung berät und beschliesst. Üblicherweise geschieht dies in neueren Zeiten eben durch eine Nationalversammlung. Man könnte aber natürlich auch einen Volksentscheid stattfinden lassen. (Dieser muss ebenfalls nicht im GG stehen.)

Man könnte es auch so formulieren: Der Parlamentarische Rat hatte nicht das Recht, dem Volk seine verfassungsgebende Gewalt zu nehmen.

(Am Rande: Eine Relevanz des GG ergibt sich vielleicht(!) aus den dort genannten Menschenrechten und aus der Frage, wie weit eine neue Verfassung diese berücksichtigen müsste.)

Nachtrag 10:50: Wie GSch richtig schrieb, "damit wäre es abgeschafft, also mit dem 146. Wenn Du stattdessen lieber "ersetzt" sagst, auch i.O.!


Mein Einwand gegen One bezog sich auf die konstitutionelle Stellung der Verfassung als eigene Rechtsnorm mit kategorischem Charakter.
O.k.!

-jmw-
30.10.2018, 10:55
Art. 1 Alle Macht geht von -jmw- aus.
Art. 2 -jmw- vereinigt alle exekutiven, legislativen und judikativen Befugnisse auf sich.
Art. 3 Näheres regeln Gesetze und Verordnungen.

Reichte doch wohl, bitteschön! Wie viel mehr Verfassung kann mensch brauchen?

OneDownOne2Go
30.10.2018, 12:56
Laufen diese "Möglichkeiten" darauf hinaus, dass Du auf den Unterschieden z.B. zwischen "Staat" und "Personenverbandsstaat" und z.B. zwischen schriftlichen Gesetzen und Gewohnheitsrecht herumzureiten gedenkst?


Das ist ahistorisch. Niemals haben "wir" uns zusammengesetzt, das Für und Wider von Staatlichkeit rational debattiert und dann "zum allgemeinen Vorteil" einen Staat gegründet! Sondern der war schon da, als wir geboren wurden und das gilt in abgewandelter Form für jedes "wir", jedenfalls hier vor Ort.

Nein, ich gedenke nicht, auf solchen Marginalien herum zu reiten. Wer von Staat redet, der hat - vielleicht verständlich, deswegen aber nicht richtiger - sofort die nach Millionen zählenden Staatsgebilde unserer Tage vor Augen und vergisst, dass der Mensch mit wenig mehr als einer Herde angefangen hat, sein Zusammenleben zu gestalten. Tatsächlich zählten die Gemeinschaften, die unmittelbar zusammen lebten, noch bis ins Mittelalter wenige hundert bis einige tausend Personen, größere Gemeinschaften waren Ausnahme. Diese Gemeinschaften - nimmt man die Städte aus, die sich schon früh aus dem Umland versorgen mussten - wären auch bestens ganz ohne höhere Organisationsform ausgekommen, denn sie waren autark. Wieso also überhaupt Staat? Ein Blick in die Geschichte macht da schlau, Staaten dienten den Zwecken weniger, zum Beispiel den Zwecken der Kirche und den Zwecken des "Adels", der seine im Umfang stetig wachsenden Streitigkeiten nur austragen konnte, wenn er genug Pöbel hatte, den er in die Schlacht schicken konnte, und darüber hinaus noch mehr Pöbel, der für die Versorgung mit allem sorgte, was der unproduktive Adel und seine Armeen brauchten. Das ist Staat, Staat ist zwangsweise Organisation zum Vorteil weniger, und dabei ist es letztlich bis heute geblieben, gewechselt haben nur die Nutznießer.

Natürlich, Staat hatte Nebeneffekte, staatliche Organisation brachte (oft) auch Fortschritt, technischen, teils auch kulturellen, Rom zum Beispiel gründete sein Weltreich etwa zu gleichen Teilen auf der Furcht vor seinen Legionen und der Neugier auf seine Straßen, Wassernetze, Badehäuser und Produkte aus aller Welt, soweit sie bekannt war. Staatliche Organisation hat uns das gebracht, was wir Zivilisation nennen, aber wir haben dafür auch einen hohen Preis bezahlt und bezahlen ihn noch.

beathooven
30.10.2018, 14:07
Nein, ich gedenke nicht, auf solchen Marginalien herum zu reiten. Wer von Staat redet, der hat - vielleicht verständlich, deswegen aber nicht richtiger - sofort die nach Millionen zählenden Staatsgebilde unserer Tage vor Augen und vergisst, dass der Mensch mit wenig mehr als einer Herde angefangen hat, sein Zusammenleben zu gestalten. Tatsächlich zählten die Gemeinschaften, die unmittelbar zusammen lebten, noch bis ins Mittelalter wenige hundert bis einige tausend Personen, größere Gemeinschaften waren Ausnahme. Diese Gemeinschaften - nimmt man die Städte aus, die sich schon früh aus dem Umland versorgen mussten - wären auch bestens ganz ohne höhere Organisationsform ausgekommen, denn sie waren autark. Wieso also überhaupt Staat? Ein Blick in die Geschichte macht da schlau, Staaten dienten den Zwecken weniger, zum Beispiel den Zwecken der Kirche und den Zwecken des "Adels", der seine im Umfang stetig wachsenden Streitigkeiten nur austragen konnte, wenn er genug Pöbel hatte, den er in die Schlacht schicken konnte, und darüber hinaus noch mehr Pöbel, der für die Versorgung mit allem sorgte, was der unproduktive Adel und seine Armeen brauchten. Das ist Staat, Staat ist zwangsweise Organisation zum Vorteil weniger, und dabei ist es letztlich bis heute geblieben, gewechselt haben nur die Nutznießer.

Natürlich, Staat hatte Nebeneffekte, staatliche Organisation brachte (oft) auch Fortschritt, technischen, teils auch kulturellen, Rom zum Beispiel gründete sein Weltreich etwa zu gleichen Teilen auf der Furcht vor seinen Legionen und der Neugier auf seine Straßen, Wassernetze, Badehäuser und Produkte aus aller Welt, soweit sie bekannt war. Staatliche Organisation hat uns das gebracht, was wir Zivilisation nennen, aber wir haben dafür auch einen hohen Preis bezahlt und bezahlen ihn noch.

Das Gefettete ist selektive Betrachtung. Es stellt einen Aspekt des Staatenbildungskomplexes heraus. Diese selektive Betrachtung als Alleinstellungsmerkmal hinzustellen, zeigt die faschistische Denke des Posters im Zusammenhang mit den politischen und sozialen Gegebenheiten des Ordnens von menschlichem Zusammenleben.

Genauso, wie der Poster schreibt, sehen die Faschisten den Staat, nur als IHR Werkzeug für ihre Ideologie.

OneDownOne2Go
30.10.2018, 14:27
Das Gefettete ist selektive Betrachtung. Es stellt einen Aspekt des Staatenbildungskomplexes heraus. Diese selektive Betrachtung als Alleinstellungsmerkmal hinzustellen, zeigt die faschistische Denke des Posters im Zusammenhang mit den politischen und sozialen Gegebenheiten des Ordnens von menschlichem Zusammenleben.

Genauso, wie der Poster schreibt, sehen die Faschisten den Staat, nur als IHR Werkzeug für ihre Ideologie.

"Faschistische Denke"? Wo bist du denn entlaufen? Ich kann nichts dafür, wie die Geschichte der Entwicklung von Staaten verlaufen ist, ebenso ist es nicht meine Schuld, dass der Gemeinnutz, der Anfangs im Vordergrund der Organisation in größeren Gruppen stand, recht bald durch den Eigennutz weniger abgelöst worden ist, das liegt nun mal in der menschlichen Natur. Und die ist so stark, dass sie selbst Ansätze mit dezidiert gegenteiliger Zielsetzung - z.B. Russische Revolution - schnell korrumpiert hat. Aufklärung und Demokratisierung haben uns wenigstens an einen Punkt gebracht, an dem das Volk nicht mehr gänzlich ohne Rücksicht geknechtet werden kann, heute muss z.B. in Deutschland zumindest die Bundesliga laufen und das Bier muss bezahlbar bleiben. Wenn dann noch die Sonne scheint, ist das Interesse einer satten Mehrheit an allen anderen Aspekten des Lebens schnell erlahmt, und jeder politischen Sauerei sind Tür und Tor geöffnet.

Natürlich, viele wiegen sich in der schönen Illusion, der durchschnittliche Bunzelbürger sei politisch interessiert, aufgeklärt und fühle sich dem Gemeinwohl irgendwie verpflichtet. Das ist jedem selbst überlassen, was mich immer verblüfft ist, wie einen der "gerechte Zorn" dieser Traumtänzer augenblicklich trifft, wenn man sie irgendwie in ihrer Traumwelt aufschreckt... :auro:

beathooven
30.10.2018, 14:57
"Faschistische Denke"? Wo bist du denn entlaufen? Ich kann nichts dafür, wie die Geschichte der Entwicklung von Staaten verlaufen ist, ebenso ist es nicht meine Schuld, dass der Gemeinnutz, der Anfangs im Vordergrund der Organisation in größeren Gruppen stand, recht bald durch den Eigennutz weniger abgelöst worden ist, das liegt nun mal in der menschlichen Natur. Und die ist so stark, dass sie selbst Ansätze mit dezidiert gegenteiliger Zielsetzung - z.B. Russische Revolution - schnell korrumpiert hat. Aufklärung und Demokratisierung haben uns wenigstens an einen Punkt gebracht, an dem das Volk nicht mehr gänzlich ohne Rücksicht geknechtet werden kann, heute muss z.B. in Deutschland zumindest die Bundesliga laufen und das Bier muss bezahlbar bleiben. Wenn dann noch die Sonne scheint, ist das Interesse einer satten Mehrheit an allen anderen Aspekten des Lebens schnell erlahmt, und jeder politischen Sauerei sind Tür und Tor geöffnet.

Natürlich, viele wiegen sich in der schönen Illusion, der durchschnittliche Bunzelbürger sei politisch interessiert, aufgeklärt und fühle sich dem Gemeinwohl irgendwie verpflichtet. Das ist jedem selbst überlassen, was mich immer verblüfft ist, wie einen der "gerechte Zorn" dieser Traumtänzer augenblicklich trifft, wenn man sie irgendwie in ihrer Traumwelt aufschreckt... :auro:

Zu diesem Pist fällt mir nur die Frage ein: du zählst dich der Elite zugehörig ?

OneDownOne2Go
30.10.2018, 15:07
Zu diesem Pist fällt mir nur die Frage ein: du zählst dich der Elite zugehörig ?

Und da ist er, der "gerechte Zorn". :D

FranzKonz
30.10.2018, 15:15
Und da ist er, der "gerechte Zorn". :D

Allgemeine Hühnertheorie. Sehr schön entwickelt.

-jmw-
30.10.2018, 15:43
Die "Herde" unterscheidet sich aber vom modernen Staate in Sachen "Volk" und "Recht" nicht: "Volk" ist, wer dazugehört, "Recht" die tradierten oder beschlossenen Regeln des Zusammenlebens.


Nein, ich gedenke nicht, auf solchen Marginalien herum zu reiten. Wer von Staat redet, der hat - vielleicht verständlich, deswegen aber nicht richtiger - sofort die nach Millionen zählenden Staatsgebilde unserer Tage vor Augen und vergisst, dass der Mensch mit wenig mehr als einer Herde angefangen hat, sein Zusammenleben zu gestalten. Tatsächlich zählten die Gemeinschaften, die unmittelbar zusammen lebten, noch bis ins Mittelalter wenige hundert bis einige tausend Personen, größere Gemeinschaften waren Ausnahme. Diese Gemeinschaften - nimmt man die Städte aus, die sich schon früh aus dem Umland versorgen mussten - wären auch bestens ganz ohne höhere Organisationsform ausgekommen, denn sie waren autark. Wieso also überhaupt Staat? Ein Blick in die Geschichte macht da schlau, Staaten dienten den Zwecken weniger, zum Beispiel den Zwecken der Kirche und den Zwecken des "Adels", der seine im Umfang stetig wachsenden Streitigkeiten nur austragen konnte, wenn er genug Pöbel hatte, den er in die Schlacht schicken konnte, und darüber hinaus noch mehr Pöbel, der für die Versorgung mit allem sorgte, was der unproduktive Adel und seine Armeen brauchten. Das ist Staat, Staat ist zwangsweise Organisation zum Vorteil weniger, und dabei ist es letztlich bis heute geblieben, gewechselt haben nur die Nutznießer.

Natürlich, Staat hatte Nebeneffekte, staatliche Organisation brachte (oft) auch Fortschritt, technischen, teils auch kulturellen, Rom zum Beispiel gründete sein Weltreich etwa zu gleichen Teilen auf der Furcht vor seinen Legionen und der Neugier auf seine Straßen, Wassernetze, Badehäuser und Produkte aus aller Welt, soweit sie bekannt war. Staatliche Organisation hat uns das gebracht, was wir Zivilisation nennen, aber wir haben dafür auch einen hohen Preis bezahlt und bezahlen ihn noch.

-jmw-
30.10.2018, 15:47
Zu diesem Pist fällt mir nur die Frage ein: du zählst dich der Elite zugehörig ?
Alle langjährigen HPFler sind's, bleib ein paar Jahre, dann gehörst auch Du dazu! :D

OneDownOne2Go
30.10.2018, 15:51
Die "Herde" unterscheidet sich aber vom modernen Staate in Sachen "Volk" und "Recht" nicht: "Volk" ist, wer dazugehört, "Recht" die tradierten oder beschlossenen Regeln des Zusammenlebens.

Verzeih, aber das ist Wortwichserei. Schon der kategorische Anspruch des kodifizierten Rechts unserer Tage steht im Widerspruch zur Verhandelbarkeit der meisten Regeln der Zeit, von der ich sprach. Dazu kommt, dass diese Regeln heute einen für das Individuum beliebigen Charakter haben, im Gegensatz zu früher, wo die Nähe - oder von mir aus auch Enge - der Gemeinschaft die Gründe für Regeln und Tabus nachvollziehbar für die machte, die darunter fielen.

-jmw-
30.10.2018, 16:09
Verzeih, aber das ist Wortwichserei. Schon der kategorische Anspruch des kodifizierten Rechts unserer Tage steht im Widerspruch zur Verhandelbarkeit der meisten Regeln der Zeit, von der ich sprach. Dazu kommt, dass diese Regeln heute einen für das Individuum beliebigen Charakter haben, im Gegensatz zu früher, wo die Nähe - oder von mir aus auch Enge - der Gemeinschaft die Gründe für Regeln und Tabus nachvollziehbar für die machte, die darunter fielen.
Ich glaub, wir meinen dasselbe, nur von zwei verschiedenen Seiten: Du denkst an organisch gewachsene Kultur, die das alles ermögliche, ich wiederum würde sagen, die sei dann aber eben nicht "Volk" in einem politischen Sinne und auch nicht "Recht" im Sinne einer Staats- und Demokratietheorie, wie sie weiter oben angeschnitten wurde.

beathooven
30.10.2018, 17:09
Und da ist er, der "gerechte Zorn". :D

Nein, nur ein tiefes Bedauern für dein Ego und ein Abwinken.

Bolle
18.12.2018, 11:19
Das Bundesverfassungsgericht weist eine Klage (gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung) der AfD ab, man könne auf diesem Weg die "Beachtung von Verfassungsrechten" nicht erzwingen...........
Ja mein Gott wie denn dann? wenn nicht beim obersten Verfassungsgericht! Nochmal zum Verständnis, die Klage wurde nicht abschlägig entschieden, sie wurde gar nicht zugelassen!



AfD scheitert mit Klage gegen Merkels Flüchtlingspolitik in Karlsruhe


Die AfD bestrebe damit die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Regierung durch das Bundesverfassungsgericht. „Deren Verhalten kann im Organstreitverfahren aber nicht isoliert beanstandet werden“, heißt es zur Begründung der Ablehnung der Klage. Ebenso wenig könne auf diesem Wege die Beachtung von Verfassungsrecht erzwungen werden.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article185693898/Bundesverfassungsgericht-AfD-scheitert-mit-Klage-gegen-Merkels-Fluechtlingspolitik-in-Karlsruhe.html

Dubidomo
18.12.2018, 16:23
Das Bundesverfassungsgericht weist eine Klage (gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung) der AfD ab, man könne auf diesem Weg die "Beachtung von Verfassungsrechten" nicht erzwingen...........
Ja mein Gott wie denn dann? wenn nicht beim obersten Verfassungsgericht! Nochmal zum Verständnis, die Klage wurde nicht abschlägig entschieden, sie wurde gar nicht zugelassen!



https://www.welt.de/politik/deutschland/article185693898/Bundesverfassungsgericht-AfD-scheitert-mit-Klage-gegen-Merkels-Fluechtlingspolitik-in-Karlsruhe.html

Das ist eine Missachtung von Artikel 20 Absatz 3. Ja wenn wir schon so weit sind, dass Frau Merkel die Verfassung nicht mehr einhalten muss, dann ist das GG faktisch abgeschaft. Endlich ist Deutschland wieder ein Staat ohne Verfassung!

Bolle
19.12.2018, 08:04
Das ist eine Missachtung von Artikel 20 Absatz 3. Ja wenn wir schon so weit sind, dass Frau Merkel die Verfassung nicht mehr einhalten muss, dann ist das GG faktisch abgeschaft. Endlich ist Deutschland wieder ein Staat ohne Verfassung!

Genau das sagt dieser Satz aus! Frau Merkel hat gegen die Verfassung verstoßen, aber das Verfassungsgericht kann die Beachtung von Verfassungsrechten nicht erzwingen. Aber ein ordentliches Gericht könnte diese Verstöße ahnden.

Dubidomo
19.12.2018, 16:36
Genau das sagt dieser Satz aus! Frau Merkel hat gegen die Verfassung verstoßen, aber das Verfassungsgericht kann die Beachtung von Verfassungsrechten nicht erzwingen. Aber ein ordentliches Gericht könnte diese Verstöße ahnden.

Auch ein ordentliches Gericht kann die Verfassungsbrüche einer Frau Merkel nicht ahnden. Frau Merkel ist auch Abgeordnete und müsste daher gemäss Artikel 46 von der Mehrheit des Bundestages für eine Strafverfolgung von ihrer Immunität befreit werden. Das ist aktuell unwahrscheinlich. Die SPD würde nicht gegen Merkel stimmen. Worin unterscheidet sich das Deutschland von 2018 noch vom Dritten Reich? In beiden Systemen ist die Gewaltenteilung, die Grundlage aller Demokratien, ausgesetzt.