PDA

Vollständige Version anzeigen : 58. Geburtstag als Anlass für GG-Umfrage



erwin r analyst
23.05.2007, 18:29
Hallo,

heute vor 58 Jahren wurde das Grundgesetz (GG) verkündet. Dazu eine Umfrage.

Biskra
23.05.2007, 18:38
Hallo,

heute vor 58 Jahren wurde das Grundgesetz (GG) verkündet. Dazu eine Umfrage.

Nicht nur das, heute vor 58 Jahren wurde damit unsere Republik gegründet. :]

Fritz Fullriede
23.05.2007, 18:39
Da fehlt die Option "Das GG war lediglich eine Förmlichkeit zur Festschreibung der Herrschaft der Besatzungsmächte, auch genannt OMF-brD und verlor mit der Okkupation Mitteldeutschland staatsrechtlich seine Gültigkeit" :)

erwin r analyst
23.05.2007, 18:40
Dies ist historisch falsch und wurde deshalb nicht aufgeführt.

redanarchist intermezzo
23.05.2007, 18:42
Da fehlt die Option "Das GG war lediglich eine Förmlichkeit zur Festschreibung der Herrschaft der Besatzungsmächte, auch genannt OMF-brD und verlor mit der Okkupation Mitteldeutschland staatsrechtlich seine Gültigkeit" :)

ich höre bulli jauchzen. http://www.my-smileys.de/smileys3/blue-banana.gif

Fritz Fullriede
23.05.2007, 18:43
Irgendwann wirst auch du aus dem Glas der Erkenntnis schlürfen....und dann bitterlich weinen :))

Fritz Fullriede
23.05.2007, 18:43
ich höre bulli jauchzen

Seit wann haste nen Doppelaccount? :)

redanarchist intermezzo
23.05.2007, 18:48
Seit wann haste nen Doppelaccount? :)

das ist nur mein kurzbesuch-account. ein account für alle fälle.

FranzKonz
23.05.2007, 18:50
ich höre bulli jauchzen. http://www.my-smileys.de/smileys3/blue-banana.gif

Krascher!

redanarchist intermezzo
23.05.2007, 18:51
Krascher!

stimmt, bulli war das flieger-groupie.http://www.my-smileys.de/smileys3/dance_2.gif

Fritz Fullriede
23.05.2007, 18:51
Eher Carlo Schmid :)

erwin r analyst
23.05.2007, 18:55
hört auf hier rumzuspamen!

Mark Mallokent
23.05.2007, 18:56
Es wäre besser, wenn man das Grundgesetz durch die Satzung der liberalen Fraktion ersetzte. :]

erwin r analyst
23.05.2007, 18:57
Nein, durch unsere Satzung! Das wäre das beste für Deutschland!

haihunter
24.05.2007, 09:33
Nein, durch unsere Satzung! Das wäre das beste für Deutschland!

Genau! Das GG ist soweit okay für mich, ein paar kleinere Sachen sollten geändert werden, aber im Großen und Ganzen fühle ich mich damit wohl!

Biskra
24.05.2007, 15:00
Es wäre besser, wenn man das Grundgesetz durch die Satzung der liberalen Fraktion ersetzte. :]

Man bräuchte u.U. noch ein paar Amendments. ;)

Fritz Fullriede
24.05.2007, 15:02
Es wäre schön wenn Deutschland endlich von der brD-Ogliarchie nebst zugehörigen Besatzungstruppen befreit würde und endlich eine Verfassung bekäme :)

Fryheit für Deutschland, nieder mit dem brDDDR-Kerker :)

Biskra
24.05.2007, 15:13
Es wäre schön wenn Deutschland endlich von der brD-Ogliarchie nebst zugehörigen Besatzungstruppen befreit würde und endlich eine Verfassung bekäme :)

Fryheit für Deutschland, nieder mit dem brDDDR-Kerker :)

Du scheinst irgendwie in den 50ern hängengeblieben zu sein. Zu viele Trips eingeworfen?

Fritz Fullriede
24.05.2007, 15:15
Kindchen, schliesse nicht von deinem banalem Leben auf das Anderer :)

Don
24.05.2007, 16:26
Man bräuchte u.U. noch ein paar Amendments. ;)

besonders das 2te.
The right of the people to keep arms reasonable for hunting, sport, collecting, and personal defense shall not be infringed.
:cool:

Mark Mallokent
24.05.2007, 18:13
besonders das 2te.
The right of the people to keep arms reasonable for hunting, sport, collecting, and personal defense shall not be infringed.
:cool:

Stimmt. Hey, Biskra, können wir das nicht noch in die Satzung der liberalen Fraktion einfügen? :smoke:

ppp
24.05.2007, 18:23
der themenstarter, der als nazi ja ein entschiedener feind unserer verfassung ist, kennt dieses grundgesetz gar nicht. der ankreuzteil ist so banal, platt und dämlich (der unkenntnis des erstellers geschuldet) das es da nicht anzukreuzen gibt.

ich halte den geschützten kernbestandteil des grundgesetzes für tadellos. hinsichtlich gg 22 hätte ich einen persönlichen änderungswunsch. es soll künftig heißen:
die farben des bundes werden wöchentlich ausgelost.

Biskra
24.05.2007, 18:25
Stimmt. Hey, Biskra, können wir das nicht noch in die Satzung der liberalen Fraktion einfügen? :smoke:

Darüber ließe sich sicherlich streiten. ;)

erwin r analyst
24.05.2007, 19:32
der themenstarter, der als nazi ja ein entschiedener feind unserer verfassung ist, kennt dieses grundgesetz gar nicht. der ankreuzteil ist so banal, platt und dämlich (der unkenntnis des erstellers geschuldet) das es da nicht anzukreuzen gibt.

ich halte den geschützten kernbestandteil des grundgesetzes für tadellos. hinsichtlich gg 22 hätte ich einen persönlichen änderungswunsch. es soll künftig heißen:

:lach:

Du solltest das Trinken aufgeben. Bei dem Wetter wirkt das peinlich und macht den Pleiten Pech und Pannen Spamer hier nur noch lächerlicher (was kaum mehr möglich ist).

Liegnitz
24.05.2007, 19:43
Was soll man von einem von den Allierten übergestülpten Gesetz halten?

kritiker_34
24.05.2007, 19:50
Hallo,

heute vor 58 Jahren wurde das Grundgesetz (GG) verkündet. Dazu eine Umfrage.

Das GG muss überarbeitet und den heutigen Realitäten angepasst werden. Das GG wurde geschaffen auf Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundwerte sowie Verankerung im christlich geprägten Weltbild.

Nun kann es NICHT sein, dass diese Freiheiten von jenen missbraucht werden, um langfristig die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausser Kraft zu setzen.

Ferner muss es möglich sein z.B. im Falle eines Terrorangriffs, dass die BW eingesetzt werden kann.

Ob wir wollen oder nicht, wir leben nicht mehr in den 80zigern oder 90zigern.

papageno
24.05.2007, 20:07
Das Grundgesetz ist eine tolle Sache, leider halten sich viele Politiker nicht drann, die würde des Menschen ist unantastbar heisst, es und es leben Mernschen auf der Straße , werde in dem asozialen Schulsystem selektiert oder leben in Armut bzw werden Behinderte Menschen im Berufsleben diskriminiert oder gar nicht eingestellt, so gesehen, verletzen viele das Grundgesetz und somit die würde des Menschen.

erwin r analyst
24.05.2007, 20:26
Ich entschuldige mich im Übrigen noch ausdrücklich bei PPP, dass ich die Umfrage nicht seinem Niveau angepasst habe und nur Spam-Antworten angeboten habe.

Ich denke aber, dass der Rest sich dort durchaus etwas aussuchen kann.

-jmw-
24.05.2007, 20:48
so gesehen, verletzen viele das Grundgesetz und somit die würde des Menschen.
Das Bundesverfassungsgericht sieht das wohl anders - und genau die und niemand sonst hat das zu entscheiden.
Mit anderen Worten: Du irrst Dich, wenn man es aus dem Blickwinkel der bundesrepublikanischen Verfassungsordnung sieht.

-jmw-
24.05.2007, 20:51
Zur Umfrage:

Niemand kann ein Recht delegieren, dass er nicht hat.
Das gilt auch für die Verabschiedung von Gesetzen und Verfassungen.

Stechlin
24.05.2007, 20:55
Ja, unser Grundgesetz ist an und für sich eine tolle Sache; besonders der Artikel 14, Absatz 3 läßt aufhorchen und zugleich das Vorhaben einer Europäischen Verfassung, die im Zweifelsfall nämlich über dem GG stünde, in einem ganz perfiden und entlarvenden Licht erscheinen, nämlich, daß die kapitalistische Gesellschaftsordnung qua Gesetz festgeschrieben werden soll, welche das Grundgesetz nicht hergibt:


Artikel 14

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Wer also die Bestimmungen des Grundgesetzes im nationalen Rahmen erhalten will, der sollte sich dem Kampf gegen die vom Europaparlament verabschiedete Verfassung anschließen.

ppp
25.05.2007, 09:50
....
Wer also die Bestimmungen des Grundgesetzes im nationalen Rahmen erhalten will, der sollte sich dem Kampf gegen die vom Europaparlament verabschiedete Verfassung anschließen.

sehr richtig nitup. wir sollten das gundgesetz nicht gegen etwas schlechteres tauschen. die bürger der bundesrepublik sind im moment den bürgern der niederlande und frankreichs zu großem dank verpflichtet.

erwin r analyst
25.05.2007, 10:39
:lach:

Ein Absatz sagt nichts über ein 146-Artikel starkes Bollwerk aus. Auch ist das Recht auf privates Eigentum vorhanden. Das steht euch da schon entgegen.

ppp
25.05.2007, 11:04
das grundgesetz zu verstehen so einfach. um das wesentliche zu erfassen genügt es, wenn man die artikel 1 (inklusive der sehr einfachen und dem ersten zugehörigen artikel 2 bis 19) sowie den weitern "zentral-"artikel 20 kennt und versteht. wer es genau wissen will, guckt dann noch nach artikel 79.

erwin r analyst
25.05.2007, 11:05
das grundgesetz zu verstehen so einfach. um das wesentliche zu erfassen genügt es, wenn man die artikel 1 (inklusive der sehr einfachen und dem ersten zugehörigen artikel 2 bis 19) sowie den weitern "zentral-"artikel 20 kennt und versteht. wer es genau wissen will, guckt dann noch nach artikel 79.

:isok:

Du und verstehen, ein hoffnungsloses Unterfangen. Des Weiteren sind alle Artikel wichtig, nicht nur die, die dir gefallen.

ppp
25.05.2007, 12:09
:isok:

Du und verstehen, ein hoffnungsloses Unterfangen. Des Weiteren sind alle Artikel wichtig, nicht nur die, die dir gefallen.

womit deine unkenntnis des grundgesetzes bewiesen ist.

erwin r analyst
25.05.2007, 12:11
womit deine unkenntnis des grundgesetzes bewiesen ist.

womit keine Kenntnisse dich mal wieder geschlagen haben. :]

ppp
25.05.2007, 12:14
les dir den 79er mal durch, du depp. vor allem den absatz zum bestandsschutz von gg 1 und gg 20.

alberich1
25.05.2007, 12:17
Das GG ist eine Farce.
Es wird ständig übertreten.
Gerade die politisch motivierten Fälle polizeilicher Willkür gegen G8-Gegner und Linke zeigen das sehr deutlich.

Zit.:" Artikel 18
[Verwirkung von Grundrechten]
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. "

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

erwin r analyst
25.05.2007, 12:21
les dir den 79er mal durch, du depp. vor allem den absatz zum bestandsschutz von gg 1 und gg 20.

und wo steht da, dass der rest unwichtig ist, du Pflaume? :rolleyes:

ppp
25.05.2007, 12:30
wer hat gesagt, daß der rest unwichtig ist? aber der rest ist halt nicht unabänderlicher WESENSKERN, du depp!

erwin r analyst
25.05.2007, 12:34
:troll:

:isok:

Is ja gut. Du bist eben nicht auf der Höhe.

ppp
25.05.2007, 12:38
:troll:

:isok:

Is ja gut. Du bist eben nicht auf der Höhe.

richtig, ich habe und werde deinen gipfel der dummheit nicht erreichen.

erwin r analyst
25.05.2007, 12:41
richtig, ich habe und werde deinen gipfel der dummheit nicht erreichen.

Du hast ihn schon lange erreicht - nur ich war nie auch nur 100000km nah dran. :]

-jmw-
25.05.2007, 16:35
und wo steht da, dass der rest unwichtig ist
Der Rest ist zumindest nahezu beliebig änderbar.
Die ersten 20 und der 79 sind es nicht.
Wie wichtig kann etwas sein, was beliebig änderbar ist?
Eben. :)

Biskra
25.05.2007, 17:52
Das GG ist eine Farce.
Es wird ständig übertreten.
Gerade die politisch motivierten Fälle polizeilicher Willkür gegen G8-Gegner und Linke zeigen das sehr deutlich.

Zit.:" Artikel 18
[Verwirkung von Grundrechten]
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. "

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Lustig, du widerlegst deine Äußerungen ja schon selbst mit dem Zitat.

SAMURAI
25.05.2007, 17:54
ich höre bulli jauchzen. http://www.my-smileys.de/smileys3/blue-banana.gif

Krasher wird fast umfallen.

Biskra
25.05.2007, 18:01
Der Rest ist zumindest nahezu beliebig änderbar.
Die ersten 20 und der 79 sind es nicht.
Wie wichtig kann etwas sein, was beliebig änderbar ist?
Eben. :)

Erstens sagt Artikel 79: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."

und schließt damit nur Artikel 1 und 20 von der Änderung aus, zusätzlich jedoch noch die Änderung von einem föderalen in ein zentralistisches System.

Und zweitens sind auch diese Artikel durch eine neue Verfassung hinfällig, die immer noch dank Art. 146 möglich werden kann.

alberich1
25.05.2007, 18:03
Lustig, du widerlegst deine Äußerungen ja schon selbst mit dem Zitat.

Keineswegs!
Die Versammlungsfreiheit wird doch beschnitten durch die Demonstrationsverbote.
Ebenfalls das Recht auf freie Meinungsäusserung sowie durch die Post-und Online-Durchsuchungen das Recht auf das Brief,Post-und Fernmeldegeheimnis und verstösst selber gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Schliesslich umfasst das Recht auf freie Meinung auch linkes Gedankengut.
Die Demonstranten wollen ja nicht das Parlament stürmen und sich an die Macht putschen,sondern nur gegen eine Veranstaltung demonstrieren,dessen Teilnehmer den sozialen Charakter Deutschlands durch ihre Politik gefährden.

Dann tritt nämlich Artikel 20,1 und 4 in Kraft und das Volk hat das Recht zum Widerstand.

ppp
25.05.2007, 18:29
ach biskra, ich wollte erwineken die mühe des selber nachschlagens nicht nehmen. der schutz des artikels 1 bezieht sich übrigens auch auf 2 bis 19, weil änderungen hier den wesensgehalt von art. 1 tangieren. der vollständigkeit halber.

Biskra
25.05.2007, 20:46
ach biskra, ich wollte erwineken die mühe des selber nachschlagens nicht nehmen. der schutz des artikels 1 bezieht sich übrigens auch auf 2 bis 19, weil änderungen hier den wesensgehalt von art. 1 tangieren. der vollständigkeit halber.

Nein, das ist durchaus nicht so. Wäre dies die Intention gewesen, dann hätte Artikel 79 auch explizit die Artikel 2-19 genannt. Übrigens ist das Recht auf Widerstand eigentlich nicht gegeben, da später eingefügt.

Biskra
25.05.2007, 20:51
Keineswegs!
Die Versammlungsfreiheit wird doch beschnitten durch die Demonstrationsverbote.
Ebenfalls das Recht auf freie Meinungsäusserung sowie durch die Post-und Online-Durchsuchungen das Recht auf das Brief,Post-und Fernmeldegeheimnis und verstösst selber gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Schliesslich umfasst das Recht auf freie Meinung auch linkes Gedankengut.
Die Demonstranten wollen ja nicht das Parlament stürmen und sich an die Macht putschen,sondern nur gegen eine Veranstaltung demonstrieren,dessen Teilnehmer den sozialen Charakter Deutschlands durch ihre Politik gefährden.

Dann tritt nämlich Artikel 20,1 und 4 in Kraft und das Volk hat das Recht zum Widerstand.

Was du nicht verstehst, wie viele, ist das diese Rechte eben immer Einschränkungen unterworfen sind und zwar dort wo sie Rechte anderer tangieren. Deshalb deckt die Meinungsfreiheit auch keine Hetze und deshalb kann das Briefgeheimnis auch im Zuge einer Ermittlung aufgehoben werden. Was die Demonstrationen im Rahmen der G8 betrifft, die sind ja erlaubt, nur eben nicht am Tagungsort. Und dies ist aus Sicherheitsgründen so.

Mal eine rhetorische Frage: Siehst du im Verbot eines Nazi-Fackel-Aufmarschs durchs Brandenburger Tor auch das GG verletzt und würdest du dich da auch so vehement für die Grundrechte der Nazis einsetzen, falls herauskommt, daß bei einigen Wohnungen durchsucht wurden, wegen Verdachts auf Gründung einer terroristischen Vereinigung?

Reichsadler
25.05.2007, 20:53
An sich ganz gut, entspricht zwar nicht meinen Vorstellungen, aber ich ziehe meinen Hut vor denen, die sich das innerhalb so kurzer Zeit ausgetüftelt haben.

ppp
25.05.2007, 20:55
da überraschst du mich jetzt aber sehr, reichsadler.

Reichsadler
25.05.2007, 20:59
da überraschst du mich jetzt aber sehr, reichsadler.

Wieso denn? Das GG ist eine deutsche Meisterleistung gewesen, auch wenn es heutzutage etwas arg gebeugt wird. Dennoch bin ich der Meinung, dass es sich ebenfalls mit der Zeit wandeln sollte.

erwin r analyst
25.05.2007, 21:33
Der Rest ist zumindest nahezu beliebig änderbar.
Die ersten 20 und der 79 sind es nicht.
Wie wichtig kann etwas sein, was beliebig änderbar ist?
Eben. :)

1 und 20, nicht 1 bis 20!!!!;)

Kenshin-Himura
25.05.2007, 21:36
Interessante Umfrage, und auch das Ergebnis. :] :] Es ist ja bemerkenswert, dass die Meisten das angekreuzt haben, was ich angekreuzt habe, nämlich dass es mehr gute als schlechte Seiten hat, aber eben nicht perfekt. Solche Leute können ja schonmal als Staatsfeinde und Extremisten diffamiert werden.

Ich finde besonders die Grundrechte gut, besonders Art.1 und Art.5. Verbesserungswürdig finde ich, dass die Einschränkungen in Art.5 aufgehoben werden sollten, und dass man nicht mehr so leicht den Bundestag auflösen lassen können sollte, und dass auch der Bundespräsident... dies sag ich jetzt lieber nicht. := := :=

Stechlin
25.05.2007, 21:37
Wieso denn? Das GG ist eine deutsche Meisterleistung gewesen, auch wenn es heutzutage etwas arg gebeugt wird. Dennoch bin ich der Meinung, dass es sich ebenfalls mit der Zeit wandeln sollte.

Wohl eher der hohen Kommissare der Westalliierten. Die haben ihre deutschen GG-"Väter" fünfzig mal (50x) antreten lassen, bis ihnen das GG gefiel. Eine Volksabstimmung hat es nie gegeben. Ein häßliches Mal an der Stirne des GG.

Biskra
25.05.2007, 21:44
Interessante Umfrage, und auch das Ergebnis. :] :] Es ist ja bemerkenswert, dass die Meisten das angekreuzt haben, was ich angekreuzt habe, nämlich dass es mehr gute als schlechte Seiten hat, aber eben nicht perfekt. Solche Leute können ja schonmal als Staatsfeinde und Extremisten diffamiert werden.

Tja, das ist halt das blöde an der Umfrage, es erschließt sich überhaupt nicht, wer welche Artikel im GG nicht gut findet.

Brutus
25.05.2007, 21:46
Wohl eher der hohen Kommissare der Westalliierten. Die haben ihre deutschen GG-"Väter" fünfzig mal (50x) antreten lassen, bis ihnen das GG gefiel. Eine Volksabstimmung hat es nie gegeben. Ein häßliches Mal an der Stirne des GG.

Uiii, wo hast Du das her?
Ich wußte, daß das GG den Alliierten zur Genehmigung vorgelegt werden mußte (C. Schmid), aber das 50malige Antanzen ist mir neu. Bitte um weitere Infos. Danke.

Gerüchten zufolge soll das Kainsmal der fehlenden Volksabstimmungen auf unsere Befreier zurückgehen, was erklären würde, warum unsere Volkstreter so pikiert ragieren, wenn das Thema auf's Tapet kommt.

Stechlin
25.05.2007, 21:48
Uiii, wo hast Du das her?
Ich wußte, daß das GG den Alliierten zur Genehmigung vorgelegt werden mußte (C. Schmid), aber das 50malige Antanzen ist mir neu. Bitte um weitere Infos. Danke.

Gerüchten zufolge soll das Kainsmal der fehlenden Volksabstimmungen auf unsere Befreier zurückgehen, was erklären würde, warum unsere Volkstreter so pikiert ragieren, wenn das Thema auf's Tapet kommt.

Frag mich mal, wo und wann ich das gelesen habe? Es ist mir entfallen. Mea Culpa. ;(

Brutus
25.05.2007, 21:50
Frag mich mal, wo und wann ich das gelesen habe? Es ist mir entfallen. Mea Culpa. ;(

Ego te absolvo. Geh hin, und tu Buße, Amen.

Stechlin
25.05.2007, 22:53
Ego te absolvo. Geh hin, und tu Buße, Amen.

Oh Großmütiger! Ich werde umgehend zur Buße 50 mal den Eingangstext des Kommunistischen Manifestes beten. :pray:

ppp
25.05.2007, 23:03
1 und 20, nicht 1 bis 20!!!!;)

ach erwineken. du hast mal wieder keine ahnung.

in artikel eins wir ausdrücklich festgestellt, daß die nachfolgenden artikel (2 - 19) als unmittelbar gültiges recht gelten.

ändert man nun diese artikel, greift man damit, wenn diese änderungen substantiell sind, den wesensgehalt von art. 1 an. und eben dieser WESENSGEHALT von art. 1 und art. 20 ist durch art. 79 "verewigt". insofern greift also der bestandsschutz für den wesensgehalt des art. 1 auch auf die dem art. 1 als unmittelbar geltendes recht zugeordneten art. 2 bis 19.

es reicht nicht, etwas ungeprüft und unverstanden aufzuschnappen, was der kluge biskra in den raum stellt und dann damit ahnungslos rumzuwedeln. man muß schon wissen, worum es geht, bürschli.

Brutus
25.05.2007, 23:03
Oh Großmütiger! Ich werde umgehend zur Buße 50 mal den Eingangstext des Kommunistischen Manifestes beten. :pray:

Tu das, das ist kein schlechter Text. Wenn Du fertig bist, könntest Du Dir mal Gedanken machen, wie der staatliche Rahmen beschaffen sein soll, damit eine Politik des sozialen Ausgleichs auch nur den Hauch einer Chance hat.

Stechlin
25.05.2007, 23:13
Tu das, das ist kein schlechter Text. Wenn Du fertig bist, könntest Du Dir mal Gedanken machen, wie der staatliche Rahmen beschaffen sein soll, damit eine Politik des sozialen Ausgleichs auch nur den Hauch einer Chance hat.

Der "Rahmen" eines Gulags für Unverbesserliche wäre schon mal ein Anfang. :D

Biskra
25.05.2007, 23:14
in artikel eins wir ausdrücklich festgestellt, daß die nachfolgenden artikel (2 - 19) als unmittelbar gültiges recht gelten.

Ja, aber erstens werden alle darin eingeschlossen und zweitens bedeutet das aber nicht, daß sie nicht geändert werden können. Genau dies dürfte z.B. mit Artikel 16 schon so einige Male passiert sein.

ppp
25.05.2007, 23:16
deswegen war es ja auch so schwierig. ne, mit nachfolgend sind die artikel des gg-abschnitts gemeint, an dessen anfang der art. 1 steht.

Brutus
25.05.2007, 23:24
Der "Rahmen" eines Gulags für Unverbesserliche wäre schon mal ein Anfang. :D

Unverbesserlich sind natürlich immer nur die anderen, stimmt's?

Biskra
25.05.2007, 23:31
deswegen war es ja auch so schwierig. ne, mit nachfolgend sind die artikel des gg-abschnitts gemeint, an dessen anfang der art. 1 steht.

Na gut, vielleicht mögen es auch nur 2-19 sein. Fakt ist jedoch, daß 2 - 19 sehr wohl verändert werden können und auch schon verändert wurden. Was z.B. noch vom ursprünglichen Asylrecht übrig ist, ist eine Farce. Zur Erinnerung, erst gab es das Grundrecht auf Asyl (Art. 16a Politisch Verfolgte genießen Asylrecht), seit 1993 dann gibt es dieses Recht durch Hinzufügung von b) c) und d) so gut wie gar nicht mehr.


Oder auch der große Lauschangriff, der in Art. 13 eingreift (Unverletzlichkeit der Wohnung) wodurch Art. 13 ebenfalls verwässert wurde.
Hier gab es auch eine Verfassungsklage (vorbildlicher Liberaler :] ) in der die Rechtmäßigkeit der Grundgesetzänderung anerkannt wurde, nur eine Minderheit der Richter argumentierte damals, daß die Ewigkeitsgarantie sich auch auf Art. 2-19 erstrecken würde, wegen des besagten Art.1.

I rest my case. :]

Stechlin
25.05.2007, 23:32
Unverbesserlich sind natürlich immer nur die anderen, stimmt's?

Oh nein; ganz sicher nicht. :cool:

ppp
26.05.2007, 00:09
ja, so ist das, biskra. aber im 79er steht ja auch nicht, daß die art. 1 und 20 nicht geändert werden dürften. da steht, daß sie im WESENSGEHALT nicht geändert werden dürfen. bei änderungen von 1 und 20 sowie den angebundenen 2 bis 19 muß daher sichergestellt sein, daß der wesensgehalt von 1 und 20 gewahrt bleibt. was nun den 1er und 20er betrifft hat es meines wissens abgesehen von der aufnahme des widerstandrechtes im rahmen der notstandsanpassung keine änderungen gegeben.

alberich1
26.05.2007, 08:25
Was du nicht verstehst, wie viele, ist das diese Rechte eben immer Einschränkungen unterworfen sind und zwar dort wo sie Rechte anderer tangieren. Deshalb deckt die Meinungsfreiheit auch keine Hetze und deshalb kann das Briefgeheimnis auch im Zuge einer Ermittlung aufgehoben werden. Was die Demonstrationen im Rahmen der G8 betrifft, die sind ja erlaubt, nur eben nicht am Tagungsort. Und dies ist aus Sicherheitsgründen so.

Mal eine rhetorische Frage: Siehst du im Verbot eines Nazi-Fackel-Aufmarschs durchs Brandenburger Tor auch das GG verletzt und würdest du dich da auch so vehement für die Grundrechte der Nazis einsetzen, falls herauskommt, daß bei einigen Wohnungen durchsucht wurden, wegen Verdachts auf Gründung einer terroristischen Vereinigung?

Die Nazis verfolgen wohl andere Ziele,als die Linken und sind mit diesen wohl kaum gleichzusetzen.
Nazis verbreiten menschenverachtende Thesen und verharmlosen die Verbrechen der Vergangenheit.
Linke hingegen plädieren für ein gerechtes Zusammenleben aller Menschen,ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft und wettern höchstens gegen die Ungerechtigkeit und deren Initiatoren.Da besteht doch wohl ein Unterschied!
Nazis hätten regierungskritische Demonstranten ins nächste KZ verschafft.
Die Kapitalisten gehen ebenfalls mit Polizeigewalt gegen Kritiker des Systems vor und verachten somit das GG.

-jmw-
26.05.2007, 10:06
und schließt damit nur Artikel 1 und 20 von der Änderung aus
Art. 19 untersagt eine Änderung von Grundrechtsartikeln im ihrem Wesenskern.


Und zweitens sind auch diese Artikel durch eine neue Verfassung hinfällig, die immer noch dank Art. 146 möglich werden kann.
Ja, aber das hat mit der Wichtigkeit und Wenigerwichtigkeit einzelner Artikel des GG dann nüscht mehr zu tun. :)

mfg

ppp
26.05.2007, 20:31
ja, alles in allem haben wir ein prima grundgesetz. ok, die forumsmehrheit hält nichts davon, aber egal.

politisch Verfolgter
26.05.2007, 20:43
Auch lt. GG ist Zwangsarbeit verboten.
Weg mit dem Arbeitsgesetz-Dreck, weg mit 90 % des Sozialstaats und des ÖD.
Keine öffentl. Mittel mehr in Privatvermögen pumpen.

-jmw-
26.05.2007, 21:21
Auch lt. GG ist Zwangsarbeit verboten.
Weg mit dem Arbeitsgesetz-Dreck, weg mit 90 % des Sozialstaats und des ÖD.
Keine öffentl. Mittel mehr in Privatvermögen pumpen.
Nur fällt der "Arbeitsgesetz-Dreck" nicht unter das Zwangsarbeitsverbot!