katharina von Medici
23.05.2007, 11:38
Ein Bericht zum rechtlichen Staus von Nichtmuslimen ist auf europenews.blogg zu lesen. Wäre nur interessant zu wissen, ob Deutschland/Europa noch den Status des Dar al-Harb oder aus muslimischer Sicht bereits den Status des Dar al-Islam hat.
Islamischer Rechtsbegriff Harbī macht alle Nichtmuslime zu Sklaven
Der arabisch-islamische Rechtsbegriff Harbī, حربي harbī, DMG ḥarbī, heißt wörtlich übersetzt „zum Kriege gehörend" und bezeichnet alle Nicht-Muslime, die nicht unter islamischer Herrschaft, sondern in der Dar al-Harb („Haus des Krieges“) leben. Nichtmuslimische Untertanen des islamischen Staates nennt man im Gegensatz dazu Dhimmi („Schutzbefohlene“).
... " Weil das islamische Recht (Scharia) von muslimischer Seite als unabänderliches, göttliches Recht aufgefasst wird, wurde die Lehre von den Harbis nie widerrufen und wird auch heute noch gelehrt." ...
Harbīs haben das Recht auf Schutz des Lebens und des Eigentums verwirkt, da sie grundsätzlich als dem Islam feindlich gelten. Wollen sie in das Gebiet des Islams (Dar al-Islam) reisen, muss das Recht auf Schutz des Lebens und des Eigentums durch einen Amān, einen zeitweiligen Schutzvertrag, gewährleistet werden, den jeder Muslim mit dem Harbī abschließen kann. Durch den Schutzvertrag wird der Harbī zum Musta'min.
Nach muslimischer Eroberung der Dār al-Harb durch dschihad kann mit den harbī auf viererlei Weise verfahren werden:
- Sie können getötet werden (Siehe dazu auch Banu Quraiza und Koran 47:4, 2:191, 4:89).
- Sie können versklavt werden (Siehe dazu auch Banu Quraiza).
- Sie können vertrieben werden (Siehe dazu auch Banu Nadir und Koran Sure 59).
- Sie können Dhimmi werden. (gilt nur für Christen, Juden und Zoroastrier)
- Das Eigentum der Harbīs fällt als Beute, Fai' oder Ghanima, an die Muslime.
- Versklavte Harbi-Frauen können von Muslimen zu ihren Konkubinen gemacht werden, da mit der Erbeutung eventuelle Ehen als automatisch aufgelöst gelten. Mohammed hat es mit Raihana bint Zaid ibn Amr von den Banu Quraiza so gehalten.
Nach islamischem Recht kann natürlich jeder Mensch jederzeit zum Islam übertreten ...
Freitag, 18.05.2007
Ganzer Bericht unter: http://europenews.blogg.de/eintrag.php?id=2616
Islamischer Rechtsbegriff Harbī macht alle Nichtmuslime zu Sklaven
Der arabisch-islamische Rechtsbegriff Harbī, حربي harbī, DMG ḥarbī, heißt wörtlich übersetzt „zum Kriege gehörend" und bezeichnet alle Nicht-Muslime, die nicht unter islamischer Herrschaft, sondern in der Dar al-Harb („Haus des Krieges“) leben. Nichtmuslimische Untertanen des islamischen Staates nennt man im Gegensatz dazu Dhimmi („Schutzbefohlene“).
... " Weil das islamische Recht (Scharia) von muslimischer Seite als unabänderliches, göttliches Recht aufgefasst wird, wurde die Lehre von den Harbis nie widerrufen und wird auch heute noch gelehrt." ...
Harbīs haben das Recht auf Schutz des Lebens und des Eigentums verwirkt, da sie grundsätzlich als dem Islam feindlich gelten. Wollen sie in das Gebiet des Islams (Dar al-Islam) reisen, muss das Recht auf Schutz des Lebens und des Eigentums durch einen Amān, einen zeitweiligen Schutzvertrag, gewährleistet werden, den jeder Muslim mit dem Harbī abschließen kann. Durch den Schutzvertrag wird der Harbī zum Musta'min.
Nach muslimischer Eroberung der Dār al-Harb durch dschihad kann mit den harbī auf viererlei Weise verfahren werden:
- Sie können getötet werden (Siehe dazu auch Banu Quraiza und Koran 47:4, 2:191, 4:89).
- Sie können versklavt werden (Siehe dazu auch Banu Quraiza).
- Sie können vertrieben werden (Siehe dazu auch Banu Nadir und Koran Sure 59).
- Sie können Dhimmi werden. (gilt nur für Christen, Juden und Zoroastrier)
- Das Eigentum der Harbīs fällt als Beute, Fai' oder Ghanima, an die Muslime.
- Versklavte Harbi-Frauen können von Muslimen zu ihren Konkubinen gemacht werden, da mit der Erbeutung eventuelle Ehen als automatisch aufgelöst gelten. Mohammed hat es mit Raihana bint Zaid ibn Amr von den Banu Quraiza so gehalten.
Nach islamischem Recht kann natürlich jeder Mensch jederzeit zum Islam übertreten ...
Freitag, 18.05.2007
Ganzer Bericht unter: http://europenews.blogg.de/eintrag.php?id=2616