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Vollständige Version anzeigen : DDR-Enteignungen auf der Spur



Mcp
23.05.2007, 06:04
Bald 17 Jahre sind nach der Wiedervereinigung ins Land gegangen, doch noch immer kämpfen viele ehemalige DDR-Bürger oder deren Erben um ihr Recht auf Restitution: Durch fehlerhafte Grundstücksverkäufe in den östlichen Bundesländern sind nach Einschätzung der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE e. V.) seit der Wende Eigentümer um Milliarden Euro geschädigt worden.

Der ARE-Bundesvorsitzende, Manfred Graf von Schwerin, sprach von deutschlandweit rund 800 seiner Organisation bekannten Urteilen, bei denen es zu Rechtsbeugung gekommen sei. Davon entfielen rund zehn Prozent auf Brandenburg, das die unrühmliche Statistik anführt. In der Nachwendezeit sollen die Kommunen im Berliner Umland unrechtmäßig und absichtlich Grundstücke zu Schleuderpreisen verkauft haben, die alsbald von den neuen Eigentümern mit unerhörter Gewinnspanne eiterverkauft wurden – bisweilen um das zwanzigfache teurer. Graf Schwerin: „Es wurde manipuliert, geschoben und betrogen.“

Er kündigte eine Kampagne gegen die „Graurichter“ an, die für Rechtsbeugung und Fehlurteile im Zusammenhang mit verweigerter Rückgabe verantwortlich sind. Es sei nicht hilfreich, den Gerichten pauschal Vorwürfe zu machen, vielmehr sollten einzelne Richter namentlich benannt werden: „Wir haben die ersten Täter schon am Wickel“.

Rechtsanwältin Catherine Wildgans referierte aus ihrer Praxis einen Fall von verweigerter Grundbuchberichtigung: „Unglaublich, was sich in deutschen Gerichten abspielt.“ Es ging um eine unrechtmäßige Enteignung in den achtziger Jahren: Der Bürgermeister einer DDR-Gemeinde gab eine Verzichtserklärung für ein Grundstück ab. Die tatsächlich berechtigten Eigentümer wurden übergangen. Auch nach DDR-Vorschriften hätte die Grundbuchumschreibung nur erfolgen dürfen, wenn der Eigentümer, nicht aber Dritte, eine Verzichtserklärung abgegeben hätte. Das Gerichtsverfahren gegen die BVVG, die Nachfolgeorganisation der Treuhand, sah zunächst aussichtsreich aus, bis in der mündlichen Verhandlung ein ganz neuer junger Richter erschien. Nach kurzer Verhandlung erging das Urteil: Unlautere Machenschaften seien nicht zu erkennen, die Grundbuchumschreibung sei ein Verwaltungsakt und nicht mehr angreifbar. Die Besitzer wären das Eigentum damals sowieso losgeworden.

Quelle: Junge Freiheit; 18. Mai 2007; Graurichtern auf der Spur; Seite 6

faker
23.05.2007, 08:09
mal gucken wer den logikfehler noch findet :hihi:

kritiker_34
23.05.2007, 11:09
Bald 17 Jahre sind nach der Wiedervereinigung ins Land gegangen, doch noch immer kämpfen viele ehemalige DDR-Bürger oder deren Erben um ihr Recht auf Restitution: Durch fehlerhafte Grundstücksverkäufe in den östlichen Bundesländern sind nach Einschätzung der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE e. V.) seit der Wende Eigentümer um Milliarden Euro geschädigt worden.


Da haben sich wohl die SED Kader noch schnell ein paar Sümmchen verdient.

Mcp
23.05.2007, 11:50
Da haben sich wohl die SED Kader noch schnell ein paar Sümmchen verdient.

Im engen Verbund mit westdeutschen "Kadern". Wohlgemerkt, es geht um in der DDR enteignete DDR-Bürger, nicht um Alteigentümer aus dem Westen.

politisch Verfolgter
23.05.2007, 11:52
Zudem hat sich das Regime einer zu Kriegsende unabdingbaren Bodenreform sträflich verweigert.
Wobei die schlimmste Enteignung "zumutbarkeitsrechtlich" per sog. "Arbeitsmarkt" erfolgt, weswegen ein paar hundert Familien das halbe Privatvermögen und 3 % 70 % eignen.

kritiker_34
23.05.2007, 11:56
Im engen Verbund mit westdeutschen "Kadern". Wohlgemerkt, es geht um in der DDR enteignete DDR-Bürger, nicht um Alteigentümer aus dem Westen.

Ich habe schon verstanden, dass es sich um Enteignungen in der DDR handelt. Deshalb wirft dies ja auch all die Fragen auf, WER ist WANN berechtigt irgendwen zu enteignen?

Es scheint doch immer noch genügend Linke zu geben, welche dieses Konzept lautstark verkünden. Was dabei rauskommt und wie "gerecht" sowas ist, sieht man ja an diesen Beispielen.

politisch Verfolgter
23.05.2007, 12:01
Die "Enteignungsberechtigung" erfolgt per "Arbeitsmarkt", was sozialstaatlich scheingerechtfertigt wird.

kritiker_34
23.05.2007, 12:11
Die "Enteignungsberechtigung" erfolgt per "Arbeitsmarkt", was sozialstaatlich scheingerechtfertigt wird.

auf welchen Zeitraum und welches Land und welches Rechtssystem bezieht sich deine Meinung?

politisch Verfolgter
23.05.2007, 12:20
Das bezieht sich auf die Sozialstaaten der Industrienationen, auf deren damit zinseszins-dynamisch aufgetürmten Umverteilungskapital-Lawinen.
Die Eink./Verm.-Verteilung in USA ist sogar noch weit verheerender als in D, da dort das "Sozialstaatsprinzip" bereits weitaus länger wirksam ist.
In z.B. D und Japan reagieren die Opfer mit Geburtenschwund.
Nach Ende des Eisernen Vorhangs gings damit erst so richtig los.

Mcp
23.05.2007, 12:42
Ich habe schon verstanden, dass es sich um Enteignungen in der DDR handelt. Deshalb wirft dies ja auch all die Fragen auf, WER ist WANN berechtigt irgendwen zu enteignen?

Es scheint doch immer noch genügend Linke zu geben, welche dieses Konzept lautstark verkünden. Was dabei rauskommt und wie "gerecht" sowas ist, sieht man ja an diesen Beispielen.
Da haben Sie natürlich recht.