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Vollständige Version anzeigen : Auffahrunfall



Liegnitz
11.05.2007, 17:31
Mist . Gestern nachmittag ist mir einer hinten aufgefahren als ich an der Ampelkreuzung rechts abbiegte und bremsen mußte , weil einer vorn vor uns rechts abbiegte. X(
habe seine Personalien und Autonummer .
Stoßstange hat Lackschaden und schein verbogen. Montag wird die Stoßstange abgeschraubt um den genauen Schaden für den Kostenvoranschlag für den seine Versicherung festzustellen.

Ich habe aber die ganze Rennerei. als nächstes zu einem Gutachter, dann muß ich das Auto in die Werkstatt zur Reparatur bringen . Wo ich so wichtig mein Auto tgl brauche.

Hatte das Auto erst vorm halben Jahr als Gebrauchtwagen gekauft, nachdem mein Altes vom Taifun zu Schrott gemacht wurde.

Sterntaler
11.05.2007, 17:33
tut mir leid für Dich.

Das ZUGRUNDEGEHENDE Land
11.05.2007, 17:36
ist das dein erster unfall?

Westfale
11.05.2007, 17:36
Mist . Gestern nachmittag ist mir einer hinten aufgefahren als ich an der Ampelkreuzung rechts abbiegte und bremsen mußte , weil einer vorn vor uns rechts abbiegte. X(
habe seine Personalien und Autonummer .
Stoßstange hat Lackschaden und schein verbogen. Montag wird die Stoßstange abgeschraubt um den genauen Schaden für den Kostenvoranschlag für den seine Versicherung festzustellen.

Ich habe aber die ganze Rennerei. als nächstes zu einem Gutachter, dann muß ich das Auto in die Werkstatt zur Reparatur bringen . Wo ich so wichtig mein Auto tgl brauche.

Hat die Polizei das aufgenommen oder, wenn nicht, hast Du Zeugen für die Schuldfrage?
Du hast Anspruch auf einen Ersatzwagen; mach Dir also nicht so viele Gedanken.

Liegnitz
11.05.2007, 17:40
Hat die Polizei das aufgenommen oder, wenn nicht, hast Du Zeugen für die Schuldfrage?

Polizei hatten wir eben nicht zugezogen , weil nur ein kleiner Lackschaden auf den ersten Anhieb zu erkennen war.
Hoffe er streitet die Schuldfrage nicht ab. Notfalls muß ich mit Polizeianzeige drohen. habe ja seinen Ausweis Name Anschrift Tel. Autonummer.
Zeugen leider keine . Alle sind weiter gefahren als sei nichts geschehen.
Meine Mutter saß noch im Wagen und auch er hatte einen Beifahrer.

Es war nicht mein erster Unfall. Ich selber war auch schon mal jemanden aufgefahren und meine Versicherung übernahm die Kosten von 1000 €. Hatten da auch keine Polizei verständig.

Montag gehts erst weiter .

arnd
11.05.2007, 17:51
Polizei hatten wir eben nicht zugezogen , weil nur ein kleiner Lackschaden auf den ersten Anhieb zu erkennen war.
Hoffe er streitet die Schuldfrage nicht ab. Notfalls muß ich mit Polizeianzeige drohen. habe ja seinen Ausweis Name Anschrift Tel. Autonummer.
Zeugen leider keine . Alle sind weiter gefahren als sei nichts geschehen.
Meine Mutter saß noch im Wagen und auch er hatte einen Beifahrer.

Es war nicht mein erster Unfall. Ich selber war auch schon mal jemanden aufgefahren und meine Versicherung übernahm die Kosten von 1000 €. Hatten da auch keine Polizei verständig.

Montag gehts erst weiter .

An dem Kratzer kann sich eine Werkstatt wieder eine goldene Nase verdienen.Kannst du nicht mit der Beule leben?
Ich würde sagen,typisch deutsch.

Liegnitz
11.05.2007, 17:53
An dem Kratzer kann sich eine Werkstatt wieder eine goldene Nase verdienen.Kannst du nicht mit der Beule leben?
Ich würde sagen,typisch deutsch.

Könnte ich schon. Nur scheint darunter auch was verschoben , deshalb muß sie erst abgebaut werden . Und außerdem ist diese Beule eine Wertminderung und warum soll seine Versicherung mir diesen Schaden nicht ersetzen?

Mußte es ja auch als ich einen auffuhr.
Ich weiß das geht so schnell . Jemand vor dir fährt an einer Kreuzung los , weil er freie Fahrt hat , du auch los und plötzlich muß er bremsen. Dann krachst eben.

arnd
11.05.2007, 17:55
Könnte ich schon. Nur scheint darunter auch was verschoben , deshalb muß sie erst abgebaut werden . Und außerdem ist diese Beule eine Wertminderung und warum soll seine Versicherung mir diesen Schaden nicht ersetzen?

Mußte es ja auch als ich einen auffuhr.

Wenn du seine Versicherungsdaten hast,dann ist das doch kein Problem.Regelt normalerweise deine Werkstatt für dich.

Liegnitz
11.05.2007, 17:57
Wenn du seine Versicherungsdaten hast,dann ist das doch kein Problem.Regelt normalerweise deine Werkstatt für dich.

Aha werde ich dann am Montag sehen, sobald ich den Kostenvoranschlag habe und es seiner Versicherung bzw. er es seiner Versicherung gemeldet habe.
Aber ein 'Gutachter muß wohl auch hinzugezogen werden, sagte mein Versicherungsangetellter.

Doc Gyneco
11.05.2007, 18:04
Und außerdem ist diese Beule eine Wertminderung und warum soll seine Versicherung mir diesen Schaden nicht ersetzen?


Und wieviel mindert das den Wert eines Gebrauchtwagen ???

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

harlekina
11.05.2007, 18:08
Mir wurde ein Kratzer an der hinteren rechten Stoßstange verpaßt, alleine das ist ein Schaden von 470 Euronen lt. Werkstatt. Dabei sieht man den fast nicht.
Vor ein paar Jahren habe ich das Auto meines Mannes mit einem Kratzer auf der Beifahrerseite von vorne bis hinten verziert und die Höhe des Schadens belief sich auf 1.400 Euro lt. Werkstatt.

arnd
11.05.2007, 18:08
Und wieviel mindert das den Wert eines Gebrauchtwagen ???

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Vielleicht hat er einen ein Jahr alten Porsche.;)

harlekina
11.05.2007, 18:09
Und wieviel mindert das den Wert eines Gebrauchtwagen ???

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Das kommt auf die Wagenmarke an.

harlekina
11.05.2007, 18:10
Vielleicht hat er einen ein Jahr alten Porsche.;)

+ Villa! (Sorry, das mußte sein).

arnd
11.05.2007, 18:11
Mir wurde ein Kratzer an der hinteren rechten Stoßstange verpaßt, alleine das ist ein Schaden von 470 Euronen lt. Werkstatt. Dabei sieht man den fast nicht.

Die Werkstatt wird dir nicht erzählen,dass man das mit einem Lackstift für ein paar € unsichtbar machen kann .Die wollen auch was verdienen:D

harlekina
11.05.2007, 18:13
Die Werkstatt wird dir nicht erzählen,dass man das mit einem Lackstift für ein paar € unsichtbar machen kann .Die wollen auch was verdienen:D

Klar, da muß eine neue Stoßstange ran. Die ist fast so groß wie das ganze Auto. :))

Liegnitz
11.05.2007, 18:27
Mir wurde ein Kratzer an der hinteren rechten Stoßstange verpaßt, alleine das ist ein Schaden von 470 Euronen lt. Werkstatt. Dabei sieht man den fast nicht.
Vor ein paar Jahren habe ich das Auto meines Mannes mit einem Kratzer auf der Beifahrerseite von vorne bis hinten verziert und die Höhe des Schadens belief sich auf 1.400 Euro lt. Werkstatt.

Der Lack ist an der Stelle geplazt und fällt sicher ab. Man sieht eine kleine Beule an der Stoßstange und der Werkstattmeister sagte sie sei verzogen und muß abgebaut werden , um genauers zu sehen. Die 25 € dazu soll ich vorschießen.

ob ich die dann wieder bekomme?
Es ist ein:
Opel Corsa 2000 1.1 Edition Bj 2000 für 4000 €.

Der Geschädigte dem ich damals auffuhr hatte auch einen Schaden von 1000 €
denn , sein Kofferraum war wohl verzogen.

Biskra
11.05.2007, 18:38
Mist . Gestern nachmittag ist mir einer hinten aufgefahren als ich an der Ampelkreuzung rechts abbiegte und bremsen mußte , weil einer vorn vor uns rechts abbiegte. X(
habe seine Personalien und Autonummer .
Stoßstange hat Lackschaden und schein verbogen. Montag wird die Stoßstange abgeschraubt um den genauen Schaden für den Kostenvoranschlag für den seine Versicherung festzustellen.

Ich habe aber die ganze Rennerei. als nächstes zu einem Gutachter, dann muß ich das Auto in die Werkstatt zur Reparatur bringen . Wo ich so wichtig mein Auto tgl brauche.

Hatte das Auto erst vorm halben Jahr als Gebrauchtwagen gekauft, nachdem mein Altes vom Taifun zu Schrott gemacht wurde.

Hat ein Türke den Account von Liegnitz geknackt? So schreibt doch kein Muttersprachler?!

MorganLeFay
11.05.2007, 18:39
Hat die Polizei das aufgenommen oder, wenn nicht, hast Du Zeugen für die Schuldfrage?
Du hast Anspruch auf einen Ersatzwagen; mach Dir also nicht so viele Gedanken.

Das ist ein Auffahrunfall - man muss einiges leisten, um bei einem Auffahrunfall an einer Ampel als Vordermann schuld zu sein...

Quo vadis
11.05.2007, 18:57
Du scheinst das Pech magisch anzuziehen Liegnitz.Ich sag nur "Kyrill".
Wie ich rauslesen konnte, gehts wohl nur um eine Stoßstange.Zur Not vielleicht so ein Teil vom Schrottplatz besorgen, Hauptsache die Karosserie hat nichts abbekommen.

Quo vadis
11.05.2007, 19:00
Hat ein Türke den Account von Liegnitz geknackt? So schreibt doch kein Muttersprachler?!

türkisch liest und hörst du doch in deinem verzeckten Kiez gerne und viel, also mal nicht so zimperlich bei der Interpretation des Anliegens des Volksgenossen Liegnitz.:]

harlekina
11.05.2007, 19:20
Wenn der alles abstreitet habe ich aber die Arschkarte gezogen.
Keine Zeugen oder Beweise?
Sollte man immer Polizei verständigen? Auch bei sichtbaren nur Lackschäden?

Ja ich ziehe das Unglück magisch an.

Mauser soll mich berichtigen, aber die Polizei kommt doch meines Wissens bei Bagatellschäden gar nicht mehr.

PeterH
11.05.2007, 19:38
Wenn der alles abstreitet habe ich aber die Arschkarte gezogen.
Keine Zeugen oder Beweise?
Sollte man immer Polizei verständigen? Auch bei sichtbaren nur Lackschäden?

Ja ich ziehe das Unglück magisch an.

Normalerweise gehört in jedes Hanschuhfach ein europäisches Unfallprotokoll. In der Schweiz kostet es z.B. richtig Geld wenn die Polizei den Unfall aufnehmen soll.

Ist es eigentlich noch möglich Fahrzeugschäden nach Gutachten abrechenn zu lassen? Wenn ja dann Streichst du dir die Kohle ein und lässt den Schaden günstiger reparieren. Den Gewinn verbuchst du dann als Aufwandsentschädigung.

Westfale
11.05.2007, 20:00
Ich glaube, das geht nicht mehr. Die Versicherer wollen vor der Regulierung die Werkstattrechnung sehen. (Aus bekannten Gründen)

Don
11.05.2007, 20:02
Normalerweise gehört in jedes Hanschuhfach ein europäisches Unfallprotokoll. In der Schweiz kostet es z.B. richtig Geld wenn die Polizei den Unfall aufnehmen soll.

Ist es eigentlich noch möglich Fahrzeugschäden nach Gutachten abrechenn zu lassen? Wenn ja dann Streichst du dir die Kohle ein und lässt den Schaden günstiger reparieren. Den Gewinn verbuchst du dann als Aufwandsentschädigung.

Das machen sie glaube ich heute ungern, da ein beliebter Trick von Versicherungsbetrügern. Ist aber trotzdem die Mühe des Nachfragens wert.
Dann Reparatur beim Lackdoktor für ein paar Mücken.

Ich glaube kaum daß die Stoßstange von einem (was war's, Astra?) mit Dämpfern an der Karosse befestigt ist, die unbedingt ausgetauscht werden müssen.
Ist halt blöd, da es beim Wiederverkauf nicht mehr als unfallfrei durchgeht. Aber das dürfte bei einem Fahrzeug für 4.000,- wurscht sein.

Westfale
11.05.2007, 20:05
Das ist ein Auffahrunfall - man muss einiges leisten, um bei einem Auffahrunfall an einer Ampel als Vordermann schuld zu sein...


Die Polizei hat das nicht aufgenommen.
Im Nachhinein kann er behaupten, es sei alles ganz anders gewesen, z.B. @Liegnitz hätte ohne Grund gebremst oder sonst was.
Man sollte halt immer die Polizei hinzuziehen.

MorganLeFay
11.05.2007, 20:07
Die Polizei hat das nicht aufgenommen.
Im Nachhinein kann er behaupten, es sei alles ganz anders gewesen, z.B. @Liegnitz hätte ohne Grund gebremst oder sonst was.
Man sollte halt immer die Polizei hinzuziehen.

Bloedsinn. Wenn Du die Personalien austauschst, kannst Du bei so einem klaren Fall gut ohne Polizei - und wie schon jemand anders sagte, ich wuesste gar nciht, ob die ueberhaupt anruecken fuer sowas.

Das ist ja an einer Ampel/ Einmuendung passiert, nicht auf 'ner Landstrasse.

Don
11.05.2007, 20:12
Die Polizei hat das nicht aufgenommen.
Im Nachhinein kann er behaupten, es sei alles ganz anders gewesen, z.B. @Liegnitz hätte ohne Grund gebremst oder sonst was.
Man sollte halt immer die Polizei hinzuziehen.

Solange er nicht beweisen kann daß Liegnitz RÜCKWÄRTS fuhr, hilft ihm das nur begrenzt.
Die StVo besagt,
§1, Abs 2:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§4, Abs 2:
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeugmuß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Aber Liegnitz hatte ja einen zwingenden Gund. :]

Blocksberg
11.05.2007, 20:22
Wichtig ist erst den Gutachter, dann die Werkstatt.

MorganLeFay
11.05.2007, 20:24
"Wenn's hinten knallt, gibt's vorne Geld."

Westfale
11.05.2007, 20:25
Bloedsinn. Wenn Du die Personalien austauschst, kannst Du bei so einem klaren Fall gut ohne Polizei - und wie schon jemand anders sagte, ich wuesste gar nciht, ob die ueberhaupt anruecken fuer sowas.

Das ist ja an einer Ampel/ Einmuendung passiert, nicht auf 'ner Landstrasse.


Du hast Recht, wenn Du unbedingt willst, und ich meine Ruhe.....!

Liegnitz
11.05.2007, 20:28
Ist denn hier kaum jemand mal einer hinten reingefahren, wo es ähnlich wie bei mir war?
Wie habt ihr das dann am besten geregelt?

700 € die der schaden wahrscheinlich betragen könnte, sind für mich Arbeitslosen schließlsich kein Pappenstil.
Und nichts dafür bekommen , wo ich nichts dafür kann , sehe ich auch nicht ein.

MorganLeFay
11.05.2007, 20:31
Ist denn hier kaum jemand mal einer hinten reingefahren, wo es ähnlich wie bei mir war?
Wie habt ihr das dann am besten geregelt?

700 € die der schaden wahrscheinlich betragen könnte, sind für mich Arbeitslosen schließlsich kein Pappenstil.
Und nichts dafür bekommen , wo ich nichts dafür kann , sehe ich auch nicht ein.

Ja, mir ist einer mal anner Ampel hintenreingerummst.

Ging alles von selber, auch ohne Polizei.

Liegnitz
11.05.2007, 20:32
Ja, mir ist einer mal anner Ampel hintenreingerummst.

Ging alles von selber, auch ohne Polizei.

Und wie gings dann bei dir weiter?

MorganLeFay
11.05.2007, 20:39
Und wie gings dann bei dir weiter?

Personalien und versicherungsdaten getauscht und den Rest von Versicherung und Werkstatt regeln lassen.

Ich habe damit nix zu tun gehabt.

Westfale
11.05.2007, 20:43
Ist denn hier kaum jemand mal einer hinten reingefahren, wo es ähnlich wie bei mir war?
Wie habt ihr das dann am besten geregelt?

700 € die der schaden wahrscheinlich betragen könnte, sind für mich Arbeitslosen schließlsich kein Pappenstil.
Und nichts dafür bekommen , wo ich nichts dafür kann , sehe ich auch nicht ein.

Ich bin selbst mal hinten draufgefahren - an einer Ampel auf einer vielbefahrenen Bundesstrasse.
Zwei Fahrzeuge standen vor ROT, als ich mich als 3. Fahrzeug näherte. Dann wurde es GRÜN und ich war nun nicht mehr weit entfernt. Beide vor mir waren angefahren, als urplötzlich der erste Wagen wieder stand!!!!
Ich bin dann auf den Wagen vor mir aufgefahren (ein kleiner Japaner) und der wurde dadurch auf den ersten Wagen geschoben.
Der kl. Japaner war Schrott, die Fahrerin war in Ordnung. Der Fahrer des ersten Wagens, ein Georgier, der erst kurz in D war und keine Ahnung von den Ampelschaltungen/Verkehrsregeln hatte, bremste, weil er die Linksabbiege-Ampel gesehen hatte; die war ROT.


Vor Gericht hatte er dann mit Hilfe RA noch versucht, von mir den Schaden an seinem Wagen ersetzt zu bekommen.
Ich bin schuldfrei da raus gekommen!
Wohlgemerkt: als einer, der aufgefahren war!
Ich fuhr seinerzeit übrigens einen Firmenwagen, der Schaden an der Front war gering und wurde in der firmeneigenen Werkstatt repariert.

MorganLeFay
11.05.2007, 20:44
Solange beide Versichert sind, regeln das die Versicherungen untereinander.

Nervig wird's nur, wenn man von einem Bus gerammt wird, Verkehrsbetriebe versuchen gerne zu mauern.

latrop
11.05.2007, 20:48
Mauser soll mich berichtigen, aber die Polizei kommt doch meines Wissens bei Bagatellschäden gar nicht mehr.

Stimmt nicht.

Selbst wenn der Gegner "nur" eine Knolle von 10 € bekommt, ist der Beweis erbracht, dass er der Verursacher war.
Nur das zählt bei der Versicherung.

Biskra
11.05.2007, 20:56
türkisch liest und hörst du doch in deinem verzeckten Kiez gerne und viel, also mal nicht so zimperlich bei der Interpretation des Anliegens des Volksgenossen Liegnitz.:]

Volksgenosse? Unter Ossis nennt ihr euch wohl so? Der kann noch nicht mal meine Sprache.

Gehirnnutzer
11.05.2007, 21:42
Ich glaube, das geht nicht mehr. Die Versicherer wollen vor der Regulierung die Werkstattrechnung sehen. (Aus bekannten Gründen)

Stimmt nicht Westfale. Gutachten und Kostenvoranschlag sind für die Versicherung bindend. Es gibt zwar Versicherungen, die Verträge mit bestimmten Werkstätten haben und versuchen dann den Geschädigten zu "zwingen" sein Fahrzeug dort zu reparieren, aber das ist unzulässig.
Was aber gilt, ist das bei einfachen Schäden, die mit Smart Repair repariert werden können, auch nur noch die Kosten für diese erstattet. Ausnahme, wenn es für den Geschädigten ein unzumutbarer Aufwand wäre, eine Werkstatt mit entsprechendem Angebot zu finden.

Blocksberg
11.05.2007, 23:22
Stimmt nicht.

Selbst wenn der Gegner "nur" eine Knolle von 10 € bekommt, ist der Beweis erbracht, dass er der Verursacher war.
Nur das zählt bei der Versicherung.

Es gab eine Reportage darüber, daß in manchen Bundesländer bei geringen Schäden eine Gebühr an die Polizei abfällt, die der Anrufer zahlen muss, um die Polizei nicht weiter zu ,,belasten".

Westfale
12.05.2007, 05:58
Stimmt nicht Westfale. Gutachten und Kostenvoranschlag sind für die Versicherung bindend. Es gibt zwar Versicherungen, die Verträge mit bestimmten Werkstätten haben und versuchen dann den Geschädigten zu "zwingen" sein Fahrzeug dort zu reparieren, aber das ist unzulässig.
Was aber gilt, ist das bei einfachen Schäden, die mit Smart Repair repariert werden können, auch nur noch die Kosten für diese erstattet. Ausnahme, wenn es für den Geschädigten ein unzumutbarer Aufwand wäre, eine Werkstatt mit entsprechendem Angebot zu finden.

Nun, offenbar wird unterschiedlich vorgegangen.
Ein Kollege, ist `ne Weile her, mußte tatsächlich die Rechnung einreichen. Diese wurde dann umgehend bezahlt.
Die Werkstatt war allerdings bekannt für überhöhte Kostenvoranschläge.;)

Westfale
12.05.2007, 06:05
Stimmt nicht.

Selbst wenn der Gegner "nur" eine Knolle von 10 € bekommt, ist der Beweis erbracht, dass er der Verursacher war.
Nur das zählt bei der Versicherung.


Das ist tatsächlich nicht mehr so. Wenigstens nicht überall in D.

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/594660/


Problematisch ist es halt dann, wenn es keine Zeugen gibt.
Am nächsten Tag steht dann evtl. schon Aussage gg. Aussage.
Dann belastet Deine Versicherung Dich evtl. mit einem geringeren SF, weil der andere besser lügen konnte.

harlekina
12.05.2007, 07:33
Nun, offenbar wird unterschiedlich vorgegangen.
Ein Kollege, ist `ne Weile her, mußte tatsächlich die Rechnung einreichen. Diese wurde dann umgehend bezahlt.
Die Werkstatt war allerdings bekannt für überhöhte Kostenvoranschläge.;)

Da hast du recht; deswegen wird im Vorfeld gefragt, ob man einen Kaskoschaden selber zahlen oder über die Versicherung abwickeln will.

Mauser98K
12.05.2007, 12:11
Ein kleinerer Unfall muß nicht zwangsläufig von der Polizei aufgenommen werden.
Besser ist aber in jedem Fall.

Mauser98K
12.05.2007, 12:14
Stimmt nicht.

Selbst wenn der Gegner "nur" eine Knolle von 10 € bekommt, ist der Beweis erbracht, dass er der Verursacher war.
Nur das zählt bei der Versicherung.

Ein lapidarer Verkehrsunfall ist mit einem Verwarngeld von 35 € belegt, ein Parkrempler mit 20 €. Vorfahrtsverstöße, überhöhte Geschwindigkeit usw. haben eine Anzeige zur Folge.

Liegnitz
12.05.2007, 14:18
Ein kleinerer Unfall muß nicht zwangsläufig von der Polizei aufgenommen werden.
Besser ist aber in jedem Fall.

Er steitet nun ab , dass der Lackschaden von ihm sei und behauptet der sei vorher schon gewesen und wollte mich außerdem mit 50 € abspeisen und alles sei vergessen.
Damit war ich nicht einverstanden und wollte den wirklichen Schaden . Stoßstange muß erst mal abgebaut werden , um das wirkliche Ausmaß zu sehen.


Er meinter er wolle dann auch einen Rechtsanwalt einschalten.

Habe nachträglich die Polizei gerufen und die konnte auch nur das Protokoll aufnehmen und sagte meine Chancen da Recht zu bekommen stehen halbe halbe.
So das ich dann bei Nichtschuldklärung die Hälfte der Gutachten und auch noch Anwaltkosten übernehmen müßte.

Habe da wiklich verdammt schlecht Karten und mir reichts .
Böse Menschen gibt leider heute zu Hauf , die ihre Schuld nicht einsehen wollen.
habe nur meine Mutter die im Auto saß als Zeugin des Auffahrunfalls den er womöglich auch noch abstretet.
Aber sein Autokennzeichen ist auch leicht beschädigt und Spuren davon sind auf meiner Stoßstange zu sehen.

Ich befürchte ich bleibe auf dem Schaden sitzen.
Kann nur allen raten in jedem Falle die Polizei zu rufen und wenn Zeugen da waren sofort dessen Personalien geben lassen.

Mauser98K
12.05.2007, 16:15
Hast Du eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?
Etwa über den ADAC?

Dann teile Deiner Versicherung den Fall mit.

Liegnitz
12.05.2007, 17:00
Hast Du eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?
Etwa über den ADAC?

Dann teile Deiner Versicherung den Fall mit.

Nein habe gar nichts.

Das Risiko ist wohl zu groß das ich dann bei Gutachter und Rechsanwalt bei Nichtschuldklärung die Hältfe zahlen muß, wie der Polizist schon sagte.

Dumm gelaufen. Selber schuld ,dass ich nicht gleich die Polizei anrief.
Raffiniertete gewissenlose Menschen nutzen dies gleich aus , wie man in meinem Falle sieht.
werde wohl, wenn es wirklch nur beim Lackschaden bleibt, die 50 € annehmen müssen.
X(
Wenn wirklich was verzogen ist der Rahmen und dann behaupet wird es sei von einem voherigen Unfall des Vorgängers, weiß ich auch nicht?
Mir wurde der Wagen vor einem halben Jahr als unfallfrei verkauft.

Westfale
12.05.2007, 17:12
@Liegnitz, Du darfst nie davon ausgehen, das fremde Menschen so sind wie Du: nämlich ehrlich.
Es ist letztendlich gesünder, immer misstrauisch zu sein und auf Nummer Sicher zu gehen.

Mauser98K
12.05.2007, 17:28
Wie heißt es so schön:

Der Ehrliche ist der Dumme.

Liegnitz
12.05.2007, 17:31
Wie heißt es so schön:

Der Ehrliche ist der Dumme.

Ja. Ehrlich währt am längsten ist wohl in der heutigen Zeit überholt.;(

Aber schluß mit dem Selbstmitleid. Hoffe die finden nichts ersntes dann nehme ich eben die 50 € und kann mit dem kleinen Lackschaden leben.

Mauser98K
12.05.2007, 17:34
Ja. Ehrlich währt am längsten ist wohl in der heutigen Zeit überholt.;(

Leider ist das so.

Meine Eltern und andere, die an meiner Erziehung und der Herausbildung meiner Persönlichkeit beteiligt waren, haben mich etwas anderes gelehrt, nämlich Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, so wie die Fähigkeit und Charakterstärke, auch Fehler ein zu gestehen.

Die Erkenntnis, daß diese Tugenden heute eher schädlich als nützlich sind, tut sehr weh.

harlekina
12.05.2007, 17:38
Hast Recht. Und so sind Deutsche leider untereindander, für die man sich hier einsetzt und an Volksgemeinschaft denkt. Unerhrlich , hinterhältig , egoistisch , wenn s um s Geld geht.
Das soll mir ein Lehrgeld für die Zukunft sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Diese verdammte Ehrlichkeit habe ich von meinem Vater , der damit eigentlich immer ganz gut gefahren ist.
Aber siehst ja. Manche nutzen das aus.

Leider fällt man mit Ehrlichkeit immer auf die Schnauze.

PeterH
13.05.2007, 08:23
1. Polizei beim Unfall: Bei Bagatellschäden reicht das europäische Unallprotokoll. Habe ich vor 4 Seiten schon gesagt. Kennt das denn keiner von euch? :shock:

2. Bei diesem Unfall war eine Zeugin zugegen. Du Unfallspuren (Lackschäden) sind eindeutig. Verlange von der Polizei die Schäden bei dir und beim Unfallgegner zu sichern und zu Protokollieren. Mach ruhig Damf auf der Wache denn sonst kommen die Vögel aus der Kaffeepause garnicht mehr raus. Dann beantragst du Prozesskostenbeihilfe und los gehts. Wie du es hier beschreibst kann dir nichts passieren. Ist leider nur nervig.

RDX
13.05.2007, 08:45
Mist . Gestern nachmittag ist mir einer hinten aufgefahren als ich an der Ampelkreuzung rechts abbiegte und bremsen mußte , weil einer vorn vor uns rechts abbiegte. X(
habe seine Personalien und Autonummer .
Stoßstange hat Lackschaden und schein verbogen. Montag wird die Stoßstange abgeschraubt um den genauen Schaden für den Kostenvoranschlag für den seine Versicherung festzustellen.

Ich habe aber die ganze Rennerei. als nächstes zu einem Gutachter, dann muß ich das Auto in die Werkstatt zur Reparatur bringen . Wo ich so wichtig mein Auto tgl brauche.

Hatte das Auto erst vorm halben Jahr als Gebrauchtwagen gekauft, nachdem mein Altes vom Taifun zu Schrott gemacht wurde.


Bei solch einem Unfall immer die Polizei rufen ,sonst kannst du ganz böse Überraschungen erleben.

Mir ist mal, als ich vor einer roten Ampel stand , so eine brave Spießerin hinten drauf gefahren.

Ich fuhr damals als Student nen alten Polo, bei dem die Stoßstange eingedetscht war und der Kofferraumdeckel nach dem Crash beim Öffnen und Schließen leicht klemmte.
Die Spießerin fuhr einen fabrikneuen Opel Kombi.
Bei ihrem Neuwagen war ein Scheinwerfer kaputt, die Stoßstange demoliert und der Lack zerkratzt.

Die sagte auch: "wir brauchen keine Polizei rufen, dass regeln wir so."

Ich habe dann doch mühsam- damals gab es noch keine Handys- die Polizei gerufen.

Als die Polizei sie zum Unfallhergang befrug, sagte die Spießerin doch glatt:" der Mann hat die Schuld, der stand einfach vor der roten Ampel und hatte nicht die Bremslichter an."

Worauf die beiden Bullen anfingen sich vor Lachen zu kugeln.

Die beiden Bullen haben der Dame dann erklärt, das man in einer stehenden Autokolonne vor einer roten Ampel nicht mehr zu bremsen braucht.

Daraufhin fing die Spießerin an zu heulen und schluchzte." Was wird wohl mein Mann sagen, wenn ich nach Hause komme??? Den Wagen haben wir doch erst seit einer Woche.“

Da ist mir klar geworden, immer die Polizei zu rufen und sei es auch noch so eine Bagatelle von Unfall.

PeterH
13.05.2007, 11:53
Bei solch einem Unfall immer die Polizei rufen ,sonst kannst du ganz böse Überraschungen erleben.
Waaaaaaaahhhhhhh. Bei Personenschäden ja, ansonsten nicht nötig. Im Unfallprotokoll wird der Unfallhergang skizziert und von BEIDEN unterschrieben. Da gibts es kein "aber er bremste plötzlich ohne Grund". Die Polizei stellt auch keine Schuld fest. Das machen Gerichte! Wer aber nur Namen und Versicherung austauscht kann böse Überraschungen erleben - da bin ich bei euch.

RDX
13.05.2007, 13:20
Waaaaaaaahhhhhhh. Bei Personenschäden ja, ansonsten nicht nötig. Im Unfallprotokoll wird der Unfallhergang skizziert und von BEIDEN unterschrieben. Da gibts es kein "aber er bremste plötzlich ohne Grund". Die Polizei stellt auch keine Schuld fest. Das machen Gerichte! Wer aber nur Namen und Versicherung austauscht kann böse Überraschungen erleben - da bin ich bei euch.

Die Methode mit dem Unfallprotokoll kenne ich ehrlich gesagt überhaupt nicht.
Ist mir völlig neu.

Praetorianer
13.05.2007, 21:03
Bloedsinn. Wenn Du die Personalien austauschst, kannst Du bei so einem klaren Fall gut ohne Polizei - und wie schon jemand anders sagte, ich wuesste gar nciht, ob die ueberhaupt anruecken fuer sowas.

Das ist ja an einer Ampel/ Einmuendung passiert, nicht auf 'ner Landstrasse.

Auf Nummer Sicher geht es immer mit der Polizei.

Die rücken auch an. Ich habe mal beim Einparken ein Auto berührt, gesehen, dass nichts passiert ist und ob der verschärften Regeln trotzdem die Polizei gerufen, um mir das abnehmen zu lassen. Denn, mittlerweile wäre jedes andere Verhalten Unfallflucht gewesen, auch wenn nichts passiert ist, auch wenn ich meinen Namen und Adresse hinterlasse.

Demzufolge müssten die natürlich anrücken, denn sonst bliebe ja gar kein Ausweg, sich nicht strafbar zu machen.

Liegnitz
13.05.2007, 21:08
http://www.ard.de/ratgeber/auto-verkehr/fahren-und-sparen/auto-bagatellschaden/-/id=305636/vv=print/pv=print/nid=305636/did=531696/jsns4c/index.html


Bagatellschaden
Cool bleiben, wenn's am Auto krachtRonald Tietjen

Beginn des Inhaltes


Auch aus dem kleinsten Kratzer im Lack kann ein teurer Spaß werden, wenn die Unfallmeldung Lücken hat. Eine Checkliste hilft Autofahrern, Kosten und Ärger zu sparen.

Nur eine Sekunde unvorsichtig, schon ist das Malheur passiert: ein Auffahrunfall auf der Abbiegespur, ein kleinerer Zusammenstoß beim Ausparken, Schrammen im Lack, die Scheinwerfer zersplittert – geringe Sachschäden, die im Straßenverkehr täglich dutzendfach verursacht werden.

Kein Risiko eingehen
Haben Sie den Schaden verursacht und sind der oder die Geschädigten nicht anwesend, gilt die Faustregel: 15 Minuten Wartezeit bei Schäden bis ca. 200 Euro, bei höheren Schäden sollten Sie 30 bis 60 Minuten warten. Sie können die Wartezeit dadurch abkürzen, indem Sie die Polizei verständigen - damit sind Sie auf der sicheren Seite. Ein Zettel an der Windschutzscheibe ohne Wartezeit reicht in keinem Fall. Wer das tut, risikiert seinen Führerschein, wenn er sich nicht binnen 24 Stunden bei Polizei bzw. Versicherung meldet.

Auch wenn beide Unfallbeteiligte vor Ort sind, empfiehlt es sich, 110 zu wählen, selbst wenn die Polizei bei Bagatellschäden oft nur die Personalien aufnimmt. Kommt es im Nachhinein doch noch zum Streit, kann man die Ordnungshüter als Zeugen benennen. In einigen Fällen geht es jedoch gar nicht ohne Polizei.

Immer 110 rufen, wenn ...

... es Verletzte gibt.
... der Sachschaden erheblich erscheint (über ca. 1.000 Euro).
... ein Unfallbeteiligter die Pflichtangaben (Personalien, Versicherung) verweigert.
... Alkohol oder Drogen im Spiel sind.
... der Unfallgegner Fahrerflucht begeht.
... Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung beteiligt sind.
... Öl oder Treibstoff auslaufen.
... Fahrzeuge geräumt werden müssen.
... eine Unfallstelle nur mit hohem Aufwand abgesichert werden kann.
Für die Unfallmeldung sind Sie bei einem Bagatellschaden meist auf sich allein gestellt. Den Versicherern reicht das Kurzprotokoll der Freunde und Helfer für die Schadenregulierung in der Regel nicht aus.

Professionelle Unfallmeldung erstellen
"Bewahren Sie Ruhe und geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab. Fangen Sie sofort an, Beweise zu sammeln und sich Notizen zu machen", rät der Hamburger Rechtanwalt Stefan Gehrke. "Dabei sollten Sie nach einer Checkliste vorgehen, die sie zusammen mit Stift und Digitalkamera im Handschuhfach parat haben."

Checkliste für's Handschuhfach
Das will die Versicherung wissen:

Ort, Zeit, Straßenzustand
Personalien der Beteiligten
Fahrzeugtypen, Kennzeichen
Kurze Beschreibung, was passiert ist
Damit sammeln Sie zusätzliche Pluspunkte:

Skizze oder - noch besser - Fotos vom "Tatort". Mindestens ein Bild sollte das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs zeigen.
Namen und Adressen von Zeugen
Von allen Beteiligten unterschriebenes offizielles Unfallprotokoll (erhält man kostenlos beim Versicherer oder Automobilclubs).
Tipp: Sind die Versicherungspapiere nicht zur Hand oder haben Sie als Geschädigter eventuell in der Aufregung vergessen, den Unfallgegner nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, genügt ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Der Service ist unter 0180 / 25 0 26 rund um die Uhr und an jedem Tag erreichbar.

Versäumt man es, eine Unfallmeldung zu erstellen oder fehlen wichtige Angaben, kann es passieren, dass die Schuldfrage nicht zu klären ist. Wenn der Unfallgegner im Nachhinein alles auf Sie abwälzt und die gegnerische Versicherung nicht zahlt, wird der Fall womöglich vor dem Verkehrsrichter entschieden.
"Oftmals entscheiden die Gerichte dann nach dem 50:50-Prinzip: Ist der Fall strittig, müssen eben auch beide gleich viel zahlen. Das heißt: jeder bekommt nur die Hälfte seines Schadens ersetzt, bei beiden steigen die Kosten für die Versicherung. Ein teurer Spaß vor allem für den, der eigentlich im Recht ist", so Rechtanwalt Stefan Gehrke.
Und genau das will ich vermeiden , weil ich ihm die Schuld nicht mehr genau nachweisen kann.
Bleibe also als Dummer auf meinen Gott sei Dank Bagatellenlackschaden an der Stoßstange hängen.
Nehme dann ebe die 50€ . Besser als gar nichts.

PeterH
14.05.2007, 09:26
Die Methode mit dem Unfallprotokoll kenne ich ehrlich gesagt überhaupt nicht.
Ist mir völlig neu.

Bekommst du bei deiner Versicherung kostenlos. So sieht das Ding aus:
http://www.einsurance.ch/textcontent/europaeisches_unfallprotokoll.pdf

Nichtraucher
14.05.2007, 22:56
Ja ich ziehe das Unglück magisch an.


Von solchen Leuten halte ich mich bewusst fern.

Walter Hofer
14.05.2007, 23:40
1. Polizei beim Unfall: Bei Bagatellschäden reicht das europäische Unallprotokoll. Habe ich vor 4 Seiten schon gesagt. Kennt das denn keiner von euch? :shock:



doch ich, es liegt seit zig Jahren vorausgefüllt im Handschuhfach : *)

http://www.autozeitung.de/online/bildDB/7703_300.jpg

Meine Versicherung hat mir zwei Exemplare zugeschickt, nach einem Unfall
erhalte ich automatisch ein neue Fassung.

Erschütternd, die Unkenntnisse und die Naivität einiger user im Umgang mit Unfällen.

*)
Datum und Uhrzeit, Zeugen und ganz wichtig die Unfallskizze nicht vergessen;
der Unfallbericht wird von allen Beteiligten unterschrieben, der Gegner erhält eine Durchschrift. Wie hier schon gesagt wurde, ist mit der Unterschrift kein Schuldanerkenntnis verbunden.

Mauser98K
15.05.2007, 10:03
Waaaaaaaahhhhhhh. Bei Personenschäden ja, ansonsten nicht nötig. Im Unfallprotokoll wird der Unfallhergang skizziert und von BEIDEN unterschrieben. Da gibts es kein "aber er bremste plötzlich ohne Grund". Die Polizei stellt auch keine Schuld fest. Das machen Gerichte! Wer aber nur Namen und Versicherung austauscht kann böse Überraschungen erleben - da bin ich bei euch.

Die polizeiliche Unfallaufnahme mag von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

In NRW unterschreibt keiner der Beteiligten irgend etwas, sondern bekommt eine Durchschrift der Unfallmitteilung aus gehändigt.

Wenn bei einem Auffahrunfall der Verursacher behauptet, daß der Vorausfahrende plötzlich ohne Grund bremste, wird das sehr wohl polizeilich registriert und später auf der Wache in den zur Unfallmitteilung gehörenden Unfallbericht auf genommen.

Das plötzliche Abbremsen ohne Grund ist nämlich durchaus ein Verstoß gegen die StVO ( § 4 Absatz 1 StVO ), wobei die Beweisführung schwierig ist, denn das Bremsen ohne zwingenden Grund ist kaum nach zu weisen.


§ 4 StVO

Abstand

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

PeterH
15.05.2007, 10:07
Die polizeiliche Unfallaufnahme mag von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

In NRW unterschreibt keiner der Beteiligten irgend etwas, sondern bekommt eine Durchschrift der Unfallmitteilung aus gehändigt.

Wenn bei einem Auffahrunfall der Verursacher behauptet, daß der Vorausfahrende plötzlich ohne Grund bremste, wird das sehr wohl polizeilich registriert und später auf der Wache in den zur Unfallmitteilung gehörenden Unfallbericht auf genommen.

Das plötzliche Abbremsen ohne Grund ist nämlich durchaus ein Verstoß gegen die StVO ( § 4 Absatz 1 StVO ), wobei die Beweisführung schwierig ist, denn das Bremsen ohne zwingenden Grund ist kaum nach zu weisen.


§ 4 StVO

Abstand

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Ach, ruft doch eure Polizei. Typisch unselbstständige Deutsche.

Mauser98K
15.05.2007, 10:10
1. Polizei beim Unfall: Bei Bagatellschäden reicht das europäische Unallprotokoll. Habe ich vor 4 Seiten schon gesagt. Kennt das denn keiner von euch? :shock:

2. Bei diesem Unfall war eine Zeugin zugegen. Du Unfallspuren (Lackschäden) sind eindeutig. Verlange von der Polizei die Schäden bei dir und beim Unfallgegner zu sichern und zu Protokollieren. Mach ruhig Damf auf der Wache denn sonst kommen die Vögel aus der Kaffeepause garnicht mehr raus. Dann beantragst du Prozesskostenbeihilfe und los gehts. Wie du es hier beschreibst kann dir nichts passieren. Ist leider nur nervig.


Ich kenne das europäische Unfallprotokoll.

Es ersetzt jedoch keinesfalls eine polizeiliche Unfallaufnahme!

Viele Autoverleiher verlangen im Schadensfall eine polizeiliche Unfallaufnahme.

Allerdings habe ich gehört, daß in manchen Bundesländern die Polizei bei Bagatellunfällen nicht mehr ausrückt, was ich nicht in Ordnung finde, denn jedem Verkehrsunfall liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht eine Straftat zu Grunde.
Und die Verfolgung von Straftaten ist nun mal Pflicht der Polizei.

Mauser98K
15.05.2007, 10:11
Ach, ruft doch eure Polizei. Typisch unselbstständige Deutsche.

Viel Spaß, wenn Du mal auf einem Schaden sitzen bleibst.:))

ciasteczko
15.05.2007, 10:15
Viel Spaß, wenn Du mal auf einem Schaden sitzen bleibst.:))

Aber was wenn man die Polizei ruft und sie nicht kommt?

PeterH
15.05.2007, 10:23
Aber was wenn man die Polizei ruft und sie nicht kommt?

Dann Macht sich Mauser in die Hose und ruft nach seiner Mammie.

ciasteczko
15.05.2007, 10:25
Dann Macht sich Mauser in die Hose und ruft nach seiner Mammie.

Ja :)) :))

Mauser98K
15.05.2007, 10:49
Aber was wenn man die Polizei ruft und sie nicht kommt?

Sprich mit deinem arttypischen Dialekt, dann steht sofort eine Straftat im Raum, denn

Pole + Auto = Fahren unter Alkoholeinfluß oder
Pole + Auto = Autodiebstahl

dann wird die Polizei auch kommen.

Mauser98K
15.05.2007, 10:50
Dann Macht sich Mauser in die Hose und ruft nach seiner Mammie.

Wenn deine Mutter hübsch ist, ruf ich die vielleicht.

Biskra
15.05.2007, 13:15
doch ich, es liegt seit zig Jahren vorausgefüllt im Handschuhfach

Hat der Unfallgegner auch schon unterschrieben?

Liegnitz
15.05.2007, 15:47
Ich habe die Polizei leider erst einen Tag später gerufen , als es zu den Streitigkeiten kam und sie versuchen alles abzustreiten.
Die konnte jedoch nur noch das Protokoll aufnehmen und sagte mir ganz klar , das bei nicht eindeutiger Schuldfrage immer Halbe halbe gezahlt wird. Gutachterkosten Anwaltkosten usw. wie oben im Ard Ratgeber Link auch steht.

Da meine Chancen da recht zu bekommen sehr schlecht standen habe ich letztlich die 50 € genommen , obwohl der Schaden , wenn ich denn Lackschadnen reparieren lassen würde sicher noch höher ausfallen würden.

So lebe ich halt mit der Narbe an der Stoßtstange.
Recht bekommnt nicht immer wer Recht hat, sondern wer das meiste Geld hat.

Alos immer die Polizei holen oder das EU Protokoll von beiden Seiten unterschreiben lassen.
Dann kann man sein Recht er einklagen.

Gehirnnutzer
15.05.2007, 16:13
Ich habe die Polizei leider erst einen Tag später gerufen , als es zu den Streitigkeiten kam und sie versuchen alles abzustreiten.
Die konnte jedoch nur noch das Protokoll aufnehmen und sagte mir ganz klar , das bei nicht eindeutiger Schuldfrage immer Halbe halbe gezahlt wird. Gutachterkosten Anwaltkosten usw. wie oben im Ard Ratgeber Link auch steht.

Da meine Chancen da recht zu bekommen sehr schlecht standen habe ich letztlich die 50 € genommen , obwohl der Schaden , wenn ich denn Lackschadnen reparieren lassen würde sicher noch höher ausfallen würden.

So lebe ich halt mit der Narbe an der Stoßtstange.
Recht bekommnt nicht immer wer Recht hat, sondern wer das meiste Geld hat.

Alos immer die Polizei holen oder das EU Protokoll von beiden Seiten unterschreiben lassen.
Dann kann man sein Recht er einklagen.

Liegnitz, ich weiß jetzt nicht, wie der Schaden an deiner Stoßstange aussieht, da du von einer Narbe spricht, vermute ich das er relativ klein ist.
Bei den meisten Werkstätten ist da immer noch Standprozedur, Stoßstange komplett ausbauen Beule rausdrücken und die Stoßstange komplett Neulackieren, was natürlich teuer ist. Vielleicht kannst du das Narbenleben vielleicht umgehen.
Schau doch mal nach ob es eine Smart Repair-Werkstatt (http://www.smartrepair-verzeichnis.de/)in deiner Nähe gibt.

Liegnitz
15.05.2007, 16:31
Liegnitz, ich weiß jetzt nicht, wie der Schaden an deiner Stoßstange aussieht, da du von einer Narbe spricht, vermute ich das er relativ klein ist.
Bei den meisten Werkstätten ist da immer noch Standprozedur, Stoßstange komplett ausbauen Beule rausdrücken und die Stoßstange komplett Neulackieren, was natürlich teuer ist. Vielleicht kannst du das Narbenleben vielleicht umgehen.
Schau doch mal nach ob es eine Smart Repair-Werkstatt (http://www.smartrepair-verzeichnis.de/)in deiner Nähe gibt.

Nee nicht in der Nähe . Kann damit leben mit dieser angeplatzen Lackstellle.Bagatellenschaden.

Biskra
15.05.2007, 16:36
Nee nicht in der Nähe . Kann damit leben mit dieser angeplatzen Lackstellle.

Oh je, da reicht ja Fingernagellack um das unsichtbar zu machen. Wegen sowas regst du dich auf?

Liegnitz
15.05.2007, 16:42
Oh je, da reicht ja Fingernagellack um das unsichtbar zu machen. Wegen sowas regst du dich auf?

:= :=
Habe ja auch gesagt , dass ich in der Werksatt prüfen lassen wollte ob nicht mehr zu finden ist , was Gott sei Dank nicht so war.
Platzlackschaden unten link. leicht eingedrückt.

Ein Altschaden [untendrunter verbogen der Stoßstange ) vom Vorgänger komplizierte den Fall auch noch obendrein.

Darum habe ich mich ja dann auch mit dem Auffahrer geeinigt,weil nicht mehr feststellbar war.
Aber es ging um das Abstreiten seiner Schuld.

als ich damals jemanden mit ähnlicher Geschwidigkeit auffuhr , sah man an dem sein Auto gar nichts , außer das seine Kofferraumklappe nicht mehr richitg schloß.
Es hieß dann von seiner Versicherung und Gutachter , sein Kofferaum sei verzogen und das kostete meiner Versicherung 1000 € und meine Herabstufungsklasse.

Damit ist für mich das Thema beendet.

Walter Hofer
15.05.2007, 18:54
Ach, ruft doch eure Polizei. Typisch unselbstständige Deutsche.

Das ist eigenartiger im Osten sehr verbreitetet.


Hat der Unfallgegner auch schon unterschrieben?

Erst gibt es einen Cognac auf den Unfallschreck, dann wird unterschrieben. :D

Biskra
15.05.2007, 19:33
Erst gibt es einen Cognac auf den Unfallschreck, dann wird unterschrieben. :D

Gute Methode. :))

George Rico
15.05.2007, 23:20
Nee nicht in der Nähe . Kann damit leben mit dieser angeplatzen Lackstellle.Bagatellenschaden.

Kauf dir einen Lackstift für 20 Euro und die Sache ist gegessen.