Vollständige Version anzeigen : Rechtliche Frage
Falkenau
24.05.2003, 11:42
Zählt eigentlich eine gerichtliche Verwarnung (ohne sonstige Folgen wie Geldstrafe, Bewährung, gemeinnützige Arbeit oder sonstiges...) als Vorstrafe?
Soweit ich weiß: Nein... Bis zu einer bestimmten Höhe sind meines Wissens selbst Haft und Geldstrafen nicht als Vorstrafe zu betrachten.
Falkenau
24.05.2003, 12:44
Ich habe gehört, dass einmalige Jugendstrafen auch nicht als Vorstrafen zählen. Ist das wahr?
Original von Falkenau
Ich habe gehört, dass einmalige Jugendstrafen auch nicht als Vorstrafen zählen. Ist das wahr?
Ja, Jugendstrafen zählen meines Wissens nicht als Vorstrafe und werden nach ein paar Jahren aus dem Register gelöscht... Da kann man irgendwo anrufen und fragen. Ich werd mich mal umhören wo und dann bescheid sagen.
Falkenau
24.05.2003, 17:42
Original von subba
Original von Falkenau
Ich habe gehört, dass einmalige Jugendstrafen auch nicht als Vorstrafen zählen. Ist das wahr?
Ja, Jugendstrafen zählen meines Wissens nicht als Vorstrafe und werden nach ein paar Jahren aus dem Register gelöscht... Da kann man irgendwo anrufen und fragen. Ich werd mich mal umhören wo und dann bescheid sagen.
Also könnte man theoretisch, wenn man wegen eines Schneeballwurfs als Jugendlicher wegen Körperverletzung angezeigt worden ist, mit einer Verwarnung davon gekommen ist, trotzdem noch Polizeist werden?
Original von Falkenau
Original von subba
Original von Falkenau
Ich habe gehört, dass einmalige Jugendstrafen auch nicht als Vorstrafen zählen. Ist das wahr?
Ja, Jugendstrafen zählen meines Wissens nicht als Vorstrafe und werden nach ein paar Jahren aus dem Register gelöscht... Da kann man irgendwo anrufen und fragen. Ich werd mich mal umhören wo und dann bescheid sagen.
Also könnte man theoretisch, wenn man wegen eines Schneeballwurfs als Jugendlicher wegen Körperverletzung angezeigt worden ist, mit einer Verwarnung davon gekommen ist, trotzdem noch Polizeist werden?
Meines Wissens kann man mit einer Jugendstrafe sogar Richter werden.
Thomas I
25.05.2003, 11:21
Original von Falkenau
Zählt eigentlich eine gerichtliche Verwarnung (ohne sonstige Folgen wie Geldstrafe, Bewährung, gemeinnützige Arbeit oder sonstiges...) als Vorstrafe?
Selbst eine gerichtliche Verwarnung mit Geld"strafe" ergibt keine Vorstrafe.
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