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Vollständige Version anzeigen : Nadine tot - Bewährungsstrafe



Odin
04.05.2007, 19:38
Bewährungsstrafe - Weibchen durften schon immer ein wenig mehr.

Ein solch verschlamptes Leben verlangt nach einer harten Fortpflanzungsgesetzgebung, zumal die Kinder nun die schäbigen Gene in sich tragen.






URTEIL IM NADINE-PROZESS
"Ich habe einen Menschen auf dem Gewissen"

Von Julia Jüttner, Hildesheim

Ihr perfider Plan ging nicht auf: Daniel M. muss für acht Jahre in Haft, seine Frau Susanne erhielt ein Jahr Bewährung. Das Ehepaar ist schuld am Tod seiner Tochter Nadine. Um diesen zu vertuschen, hatten sie ein weiteres Mädchen gezeugt - und es als Nadine ausgegeben.

Hildesheim - Zwanzig Minuten zu spät huschte Susanne M. über die Flure des Landgerichts Hildesheim, hinein in den Saal 134. Resigniert stellte sie sich - im schwarzen Kleid, mit weißen Lackschuhen, die braunen Haare mit kleinen Zöpfen aus dem Gesicht gebunden - dem Blitzlichtgewitter. Anders ihr Ehemann: Daniel M., im blau karierten Hemd und Jeans, wartete selbstgefällig und grinsend, fast feixend, auf das Urteil.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,481053,00.html

Tratschtante
05.05.2007, 09:15
Bewährungsstrafe - Weibchen durften schon immer ein wenig mehr.

Ein solch verschlamptes Leben verlangt nach einer harten Fortpflanzungsgesetzgebung, zumal die Kinder nun die schäbigen Gene in sich tragen.








http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,481053,00.html


Das hat mich auch aufgeregt. Frauen, und wenn sie noch so brutal zu ihren Kindern sind, kommen vor Gericht immer besser weg als Männer. Sie schauen jahrelang zu, wie ihre Kinder mißhandelt werden, und bekommen dafür Bewährung. Ich finde das unerhört.

Odin
05.05.2007, 13:00
Das hat mich auch aufgeregt. Frauen, und wenn sie noch so brutal zu ihren Kindern sind, kommen vor Gericht immer besser weg als Männer. Sie schauen jahrelang zu, wie ihre Kinder mißhandelt werden, und bekommen dafür Bewährung. Ich finde das unerhört.

Ja, und vertuschen und betrügen und schlampen sich durch die ganze Welt.

yomuz
05.05.2007, 15:36
dass in unserer justiz eine gewaltige ungleichheit zwischen recht und gerechtigkeit herrscht ist nix neues.
da gehört einiges geändert!
-härtere strafen
-wirkliche gleichberechtigung von mann und frau ( angleichung der strafen, sowie aberkennung sämtlicher frauen,minderheiten oder sonstigen boni)
-häftlinge nicht im knast versauern lassen, sondern tagsüber zur arbeit in den steinbruch schicken
-mehr rechte für polizisten bei verhören, wenn zb eindeutig klar ist dass der verdächtige ein kind entführt hat, aber den ort wo das kind versteckt ist nicht preis gibt ( da gabs doch mal nen präzedenzfall vor paar jahren oder nicht?)


das wären so meine vorschläge.

Bruddler
05.05.2007, 15:40
Wie ich bereits an anderer Stelle gefordert habe :
Bei einer Urteilsverkuendung an deutschen Gerichten, sollte auf den Zusatz "im Namen des Volkes" verzichtet werden !

Gehirnnutzer
05.05.2007, 15:52
dass in unserer justiz eine gewaltige ungleichheit zwischen recht und gerechtigkeit herrscht ist nix neues.
da gehört einiges geändert!
-härtere strafen
-wirkliche gleichberechtigung von mann und frau ( angleichung der strafen, sowie aberkennung sämtlicher frauen,minderheiten oder sonstigen boni)
-häftlinge nicht im knast versauern lassen, sondern tagsüber zur arbeit in den steinbruch schicken
-mehr rechte für polizisten bei verhören, wenn zb eindeutig klar ist dass der verdächtige ein kind entführt hat, aber den ort wo das kind versteckt ist nicht preis gibt ( da gabs doch mal nen präzedenzfall vor paar jahren oder nicht?)


das wären so meine vorschläge.

Erstmal gehört etwas geändert bei euch:

1. Das klare Erkennen das Recht nicht nach Emotionen urteilt sondern nach Beweisen und in schlechtestem Fall nach Indizien.

2. Das endlich mal gelernt wird das Recht abstrakt und allgemein ist und nicht fallspezifisch und das Rechtsgrundsätze das ebenso sind.

3. Das man ein Urteil nur dann wirklich bewerten kann, wenn man alle Fakten kennt und nicht nur die beteiligten Parteien und den Verfahrensgegenstand.

Tratschtante
05.05.2007, 15:59
Erstmal gehört etwas geändert bei euch:

1. Das klare Erkennen das Recht nicht nach Emotionen urteilt sondern nach Beweisen und in schlechtestem Fall nach Indizien.

2. Das endlich mal gelernt wird das Recht abstrakt und allgemein ist und nicht fallspezifisch und das Rechtsgrundsätze das ebenso sind.

3. Das man ein Urteil nur dann wirklich bewerten kann, wenn man alle Fakten kennt und nicht nur die beteiligten Parteien und den Verfahrensgegenstand.

Fakten sind hier, daß ein Kind jahrelang gequält und mißhandelt wurde. Ich weiß nicht, was es da noch für Fragen gibt. Ein Kind wurde mißhandelt und ist verschwunden. Dafür müßten beide Eltern in den Knast, und zwar für Jahre.
Es ist grausam. Kinder sind die Schwächsten unserer Gesellschaft und haben Schutz verdient.

Gehirnnutzer
05.05.2007, 17:30
Fakten sind hier, daß ein Kind jahrelang gequält und mißhandelt wurde. Ich weiß nicht, was es da noch für Fragen gibt. Ein Kind wurde mißhandelt und ist verschwunden. Dafür müßten beide Eltern in den Knast, und zwar für Jahre.
Es ist grausam. Kinder sind die Schwächsten unserer Gesellschaft und haben Schutz verdient.

Das was du jetzt geschrieben hast, beweist doch was ich geschrieben habe. Bei dir sprechen die Emotionen und mit Emotionen kann Recht nicht funktionieren, denn dann kann man keinen Rechtsgrundsatz einhalten. Aber ohne Rechtsgrundsätze kann es kein Recht geben.
Tratschtante schau mal auf folgenden Paragraphen des Strafgesetzbuches


§ 46 Grundsätze der Strafbemessung

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

- die Beweggründe und die Ziele des Täters,
- die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
- das Maß der Pflichtwidrigkeit,
- die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
- das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
sowie
- sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

An diesen Paragraphen muss sich das Gericht halten, egal was für eine Tat begangen wurde, wie grausam sie empfunden wurde und welche Opfer diese Tat hatte.
Tratschtante, kannst du genaue Aussagen über die unter Absatz 2 des Paragraphen genannten Punkte machen. Ich glaube kaum und wenn ja, wirst du sicherlich mit Absatz 3 in Konflikt geraten.
Wenn es nach meinen persönlichen Rechtsempfinden nachgeben würde, würde ich mich genauso verhalten wir ihr, das ist aber subjektiv und von Emotionen geleitet und es fehlt ihm etwas, das Wissen über die Fakten, die ein Richter aufgrund der seiner Rechtsprechung zugrunde liegenden Gesetzgebung berücksichtigen muss.

Dampflok
05.05.2007, 19:07
An diesen Paragraphen muss sich das Gericht halten, egal was für eine Tat begangen wurde, wie grausam sie empfunden wurde und welche Opfer diese Tat hatte.
Tratschtante, kannst du genaue Aussagen über die unter Absatz 2 des Paragraphen genannten Punkte machen. Ich glaube kaum und wenn ja, wirst du sicherlich mit Absatz 3 in Konflikt geraten.
Wenn es nach meinen persönlichen Rechtsempfinden nachgeben würde, würde ich mich genauso verhalten wir ihr, das ist aber subjektiv und von Emotionen geleitet und es fehlt ihm etwas, das Wissen über die Fakten, die ein Richter aufgrund der seiner Rechtsprechung zugrunde liegenden Gesetzgebung berücksichtigen muss.

Der denkfehler, den DU begehst, ist die Unterstellung, das Gericht habe mit Rücksicht auf die Paragraphen gerecht und neutral gehandelt.

Es ist aber nun mal zu viel über den Fall bekannt was die Bewährungsstrafe für die Frau nicht nachvollziehbar erscheinen läßt.

Todesursache war z.B. NICHT allein die körperliche Mißhandlung, sondern auch Unterernährung. Und das zog sich über Monate. Ist das etwa nicht ihre Schuld?

Wie man sich da der elterlichen Verantwortung dermaßen entziehen kann, daß am Ende das Kind tot ist und man als freier Mensch den Gerichtssaal verlassen kann, ist auch mit deinem Verweis auf die Paragraphen nicht nachvollziehbar. Denn zur Sanktionierung genau solcher Taten sind diese Paragraphen gemacht.

Daß die Gerichte Frauen milder bestrafen, seltener anklagen und daß Frauen eher Hafterleicherungen bekommen und früher entlassen werden, ist ein bewiesenes Fakt. Eine Studie der Uni Stuttgart hat das schon lange herausgearbeitet, und das ist nicht die einzige.

Gerade bei tötenden Müttern wird immer ganz schnell nach Ausflüchten gesucht, um ihnen einen Persilschein auszustellen. Das gipfelt dann schon mal in der Frage "und wo war denn der VATER?" - selbst im Fall der Kindsmörderin, die ihren Mann ein viertel Jahr VOR der Tat herausgeworfen hatte!

Dieses Urteil jedenfalls - acht Jahre Haft für den Einen, Freiheit für die Andere, und das bei monatelangem Martyrium des Kindes, ist ein Skandal.


.

viator
05.05.2007, 19:22
Der denkfehler, den DU begehst, ist die Unterstellung, das Gericht habe mit Rücksicht auf die Paragraphen gerecht und neutral gehandelt.

Es ist aber nun mal zu viel über den Fall bekannt was die Bewährungsstrafe für die Frau nicht nachvollziehbar erscheinen läßt.

Todesursache war z.B. NICHT allein die körperliche Mißhandlung, sondern auch Unterernährung. Und das zog sich über Monate. Ist das etwa nicht ihre Schuld?

Wie man sich da der elterlichen Verantwortung dermaßen entziehen kann, daß am Ende das Kind tot ist und man als freier Mensch den Gerichtssaal verlassen kann, ist auch mit deinem Verweis auf die Paragraphen nicht nachvollziehbar. Denn zur Sanktionierung genau solcher Taten sind diese Paragraphen gemacht.

Daß die Gerichte Frauen milder bestrafen, seltener anklagen und daß Frauen eher Hafterleicherungen bekommen und früher entlassen werden, ist ein bewiesenes Fakt. Eine Studie der Uni Stuttgart hat das schon lange herausgearbeitet, und das ist nicht die einzige.

Gerade bei tötenden Müttern wird immer ganz schnell nach Ausflüchten gesucht, um ihnen einen Persilschein auszustellen. Das gipfelt dann schon mal in der Frage "und wo war denn der VATER?" - selbst im Fall der Kindsmörderin, die ihren Mann ein viertel Jahr VOR der Tat herausgeworfen hatte!

Dieses Urteil jedenfalls - acht Jahre Haft für den Einen, Freiheit für die Andere, und das bei monatelangem Martyrium des Kindes, ist ein Skandal.


.

Natürlich werden Frauen von der Justiz stets bevorzugt. Sie stellen ja auch nur einen verschwindend geringen Anteil der Inhaftierten.

Das Strafrecht hätte wegen gemeinschaftlichen brutalen Mordes eine lebenslängliche Haftstrafe gefordert - jedwede niedrigere Strafe ist mit den dt. Gesetzen nicht vereinbar.

Bei Kindesmord ist es typisch, dass die Täter nahezu gar nicht bestraft werden. Die Täterinnen - wie hier - überhaupt gar nicht. Kindermord ist in der BRD im Gegensatz zu zivilisierten Ländern ein Kavaliersdelikt.

Was ist schon ein Schwarzfahrer gegenüber einer Kindermörderin? Ein Schwerstkrimineller, oder?

thunderstruck
05.05.2007, 19:24
@Gehirnnutzer
Zitat:

§ 46 Grundsätze der Strafbemessung

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

- die Beweggründe und die Ziele des Täters,
- die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
- das Maß der Pflichtwidrigkeit,
- die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
- das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
sowie
- sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

An diesen Paragraphen muss sich das Gericht halten, egal was für eine Tat begangen wurde, wie grausam sie empfunden wurde und welche Opfer diese Tat hatte.

Zitatende.


Meine Schlussfolgerungen:

Für wen diese Gesetze "konstruiert" wurden, kann man sehr gut unter
(1) zweiter Satz lesen:

Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

Aha, es geht um das künftige Leben des armen Täters.

Opfer?
Künftiges Leben des Opfers (falls der "Geschädigte" noch lebt)
Unwichtig, muss nicht erwähnt werden.

2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

- die Beweggründe und die Ziele des Täters,
- die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
- das Maß der Pflichtwidrigkeit,
- die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
- das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Opfer? Unwichtig, muss nicht erwähnt werden.

- sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

Wie macht man diesen konkreten "Schaden" (schönes Wort für einen Menschen)
wieder gut?

Das Wort "Opfer" noch nicht erwähnt.

Ausgleich mit dem "Verletzten" ??????

Das Wort "Opfer" noch nicht erwähnt.

Wieso nicht z.B.
Ausgleich mit dem "Opfer".

Reue des Täters?

Unwichtig, wen interessierts (die sogenannten Richter anscheinend nicht)
sonst wäre es ja erwähnt.

Die Folgen dieser Täterschutzgesetze sind ja hinlänglich bekannt.

Müsterchen gefällig?

Sagt dir der Name "Werner Ferrari" etwas?


Viele Grüsse
thunderstruck

viator
05.05.2007, 19:27
Und inwiefern lassen die von dir genannten Normen etwas anderes zu als eine lebenslängliche Freiheitsstrafe? Mir wird nicht ganz klar, wie eine andere Interpretation möglich sein sollte?

Praetorianer
05.05.2007, 19:34
Das ist nichts Neues, Kindesmisshandlungen bis zum Mord durch die Mutter zu bestrafen scheint vom Staat nicht so gewollt.

Die Anzahl an post natalen Stress-Entschuldigungen die zu Straffreiheit aufgrund hochgradiger psychischer Störungen führen ist mittlerweile so exorbitant hoch, dass es gewollt sein muss, immer neue Ausreden für Kindsmord durch die Mutter zu implementieren.

Es ist aber nicht nur die Schuld des Staates, nein, die Bürger folgen ihm in dieser Hinsicht recht brav. Man stelle sich vor, was los wäre, wenn "Pädophilie" oder ähnliches strafmildernd gewertet oder gar zu Straffreiheit führen würde. Es ist aber gerade die Mehrheit der Männer (zumindest in solchen Foren hier), die sich schon in geradezu perversen und ekelhaften Phantasien verlieren, wie man Pädpphile (unabhängig davon, ob sie überhaupt straffällig geworden sind) öffentlich zu Tode foltern könnte und dagegen eine wirkliche Kindsmörderin gesellschaftlich akzeptieren, weil "post nataler Stress".

Insbesondere Rechtsextremisten tun sich dabei hervor!

Gehirnnutzer
05.05.2007, 19:37
@Gehirnnutzer
Zitat:

§ 46 Grundsätze der Strafbemessung

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

- die Beweggründe und die Ziele des Täters,
- die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
- das Maß der Pflichtwidrigkeit,
- die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
- das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
sowie
- sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

An diesen Paragraphen muss sich das Gericht halten, egal was für eine Tat begangen wurde, wie grausam sie empfunden wurde und welche Opfer diese Tat hatte.

Zitatende.


Meine Schlussfolgerungen:

Für wen diese Gesetze "konstruiert" wurden, kann man sehr gut unter
(1) zweiter Satz lesen:

Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

Aha, es geht um das künftige Leben des armen Täters.

Opfer?
Künftiges Leben des Opfers (falls der "Geschädigte" noch lebt)
Unwichtig, muss nicht erwähnt werden.

2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

- die Beweggründe und die Ziele des Täters,
- die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
- das Maß der Pflichtwidrigkeit,
- die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
- das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Opfer? Unwichtig, muss nicht erwähnt werden.

- sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

Wie macht man diesen konkreten "Schaden" (schönes Wort für einen Menschen)
wieder gut?

Das Wort "Opfer" noch nicht erwähnt.

Ausgleich mit dem "Verletzten" ??????

Das Wort "Opfer" noch nicht erwähnt.

Wieso nicht z.B.
Ausgleich mit dem "Opfer".

Reue des Täters?

Unwichtig, wen interessierts (die sogenannten Richter anscheinend nicht)
sonst wäre es ja erwähnt.

Die Folgen dieser Täterschutzgesetze sind ja hinlänglich bekannt.

Müsterchen gefällig?

Sagt dir der Name "Werner Ferrari" etwas?


Viele Grüsse
thunderstruck

Thunderstuck, warum wird dann hier dem Richter und dem Gericht der Vorwurf gemacht, der Schuldige ist der Gesetzgeber.

viator
05.05.2007, 19:40
Das ist nichts Neues, Kindesmisshandlungen bis zum Mord durch die Mutter zu bestrafen scheint vom Staat nicht so gewollt.

Die Anzahl an post natalen Stress-Entschuldigungen die zu Straffreiheit aufgrund hochgradiger psychischer Störungen führen ist mittlerweile so exorbitant hoch, dass es gewollt sein muss, immer neue Ausreden für Kindsmord durch die Mutter zu implementieren.

Es ist aber nicht nur die Schuld des Staates, nein, die Bürger folgen ihm in dieser Hinsicht recht brav. Man stelle sich vor, was los wäre, wenn "Pädophilie" oder ähnliches strafmildernd gewertet oder gar zu Straffreiheit führen würde. Es ist aber gerade die Mehrheit der Männer (zumindest in solchen Foren hier), die sich schon in geradezu perversen und ekelhaften Phantasien verlieren, wie man Pädpphile (unabhängig davon, ob sie überhaupt straffällig geworden sind) öffentlich zu Tode foltern könnte und dagegen eine wirkliche Kindsmörderin gesellschaftlich akzeptieren, weil "post nataler Stress".

Insbesondere Rechtsextremisten tun sich dabei hervor!

Wieso tun sie sich dabei hervor? Ist das barbarische faschistische Bewusstsein nicht auch auf Probleme in der Kindheit zurückzuführen? Wieso wollen sich Nazis stets dem Starken unterordnen und auf das Schwache treten?

Der Wahnsinn ist nur, dass meinst nicht begriffen wird, wie die Gesetzeslage aussieht: Es handelt sich in solchen Fällen stets um Rechtsbeugung - massivste Rechtsbeugung.

Die Gesetze der BRD sehen so etwas nicht vor.

Gehirnnutzer
05.05.2007, 20:18
Der denkfehler, den DU begehst, ist die Unterstellung, das Gericht habe mit Rücksicht auf die Paragraphen gerecht und neutral gehandelt.

Es ist aber nun mal zu viel über den Fall bekannt was die Bewährungsstrafe für die Frau nicht nachvollziehbar erscheinen läßt.

Todesursache war z.B. NICHT allein die körperliche Mißhandlung, sondern auch Unterernährung. Und das zog sich über Monate. Ist das etwa nicht ihre Schuld?



Dampflok, du verstehst hier nicht verstehst, ist das was du hier aufführst unter den Absatz 3 des von mir erwähnten Paragraphen fällt.
Für das Gericht sind nicht die Ansichten über eine Tat entscheidend sondern die Straftatbestände.
Hier werden mehrere Straftatbestände berührt, die nicht immer für beide Angeklagten gelten. Mir und euch ist zwar bekannt Tat bekannt die dazu führte das die Eltern verurteilt wurden, aber nicht die Straftatbestände aufgrund sie verurteilt wurden, deswegen ist folgendes eine Vermutung:

Garantiert wird § 53 StGB Tatmehrheit Anwendung finden.
Garantiert liegt auch § 225 StGB Mißhandlungen von Schutzbefohlenen vor.
Aber jetzt wird es schwierig, möglich sind
§ 212/213 Totschlag bzw. Minderschwerer Fall von Totschlag
§ 222 Fahrlässige Tötung
§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge

Ihr macht einfach folgende Fehler:

1. Ihr verlangt vom Gesetz etwas, was es nicht kann, nämlich fallspezifisch zu sein.
Es kann aber nur abstrakt und somit allgemein gültig sein.

2. Ihr behauptet alle für die Strafbemessung nach § 46 StGB nötigen Fakten zu kennen, doch was ihr aufführt sind eben nicht die in Absatz 2 genannten Punkte, sondern die Straftatbestände, die die Vorgabe für § 46 StGB sind und durch Absatz 3 des Paragraphen nicht nochmal berücksichtigt werden dürfen.

3. Ihr gibt einem Richter die Schuld, wo die Schuld eigentlich beim Gesetzgeber liegt.

Dampflok
06.05.2007, 00:09
Das ist nichts Neues, Kindesmisshandlungen bis zum Mord durch die Mutter zu bestrafen scheint vom Staat nicht so gewollt.

Die Anzahl an post natalen Stress-Entschuldigungen die zu Straffreiheit aufgrund hochgradiger psychischer Störungen führen ist mittlerweile so exorbitant hoch, dass es gewollt sein muss, immer neue Ausreden für Kindsmord durch die Mutter zu implementieren.Stimmt. Eklatante Beispiele aus den USA:

Frau tötet ein Kind: kein Gefängnis - sie muß ja aufs andere Kind aufpassen...

Frau tötet beide Kinder: kein Gefängnis - da keine Wiederholungsgefahr!

Mann begeht Vergewaltigung: 45 Jahre Haft!


Es ist aber nicht nur die Schuld des Staates, nein, die Bürger folgen ihm in dieser Hinsicht recht brav. Man stelle sich vor, was los wäre, wenn "Pädophilie" oder ähnliches strafmildernd gewertet oder gar zu Straffreiheit führen würde.Stimmt auch. Sexualstraftaten werden oft härter bestraft als Morde. Ohne jeden nachvollziehbaren Grund.
Es ist aber gerade die Mehrheit der Männer (zumindest in solchen Foren hier), die sich schon in geradezu perversen und ekelhaften Phantasien verlieren, wie man Pädpphile (unabhängig davon, ob sie überhaupt straffällig geworden sind) öffentlich zu Tode foltern könnte

Das hat einen archaischen Hintergrund, nämlich den Wunsch der Männer, Kontrolle über die Urheberschaft der Brut zu haben, die man durchfüttern muß. Daher mußte der Vergewaltiger, der einfach seine Nachkommenschaft in die Familie pflanzte, hart bestraft werden und die Frau, die man nicht verlieren wollte, den Nimbus als unschuldiges Opfer bekommen - selbst wenn längst nicht alles "Vergewaltigung" war, was so deklariert wurde und wird.



und dagegen eine wirkliche Kindsmörderin gesellschaftlich akzeptieren, weil "post nataler Stress"...wie gesagt, "das arme Opfer", das man, als Hausfrau und Mutter der eigenen Kinder, nicht missen möchte und das deshalb immer reingewaschen wird.

Als die Richter befragt wurden, die in der Stuttgarter Studie untersucht wurden, konnten sie sich ihre geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Urteile nur damit erklären, daß sie bei Frauen automatisch nach Gründen zur Entlastung suchten (wie auch hier wieder ganz offensichtlich), und bei Männern hingegen von deren Schuld ausgingen (wie auch hier wieder).

Da lassen zwei Menschen ihr Kind monatelang sterben - und eine der beiden Täter geht als freier Mensch aus dem Gerichtssaal! Wie in den anderen Fällen auch, wieder die Frau.


Insbesondere Rechtsextremisten tun sich dabei hervor!

Das täuscht. Es sind zwar prinzipiell eher konservative Gemüter, die so ticken. Nazis müssen sie für diese Denkweise nicht sein.


.

Aldebaran
06.05.2007, 00:51
Stimmt. Eklatante Beispiele aus den USA:

Frau tötet ein Kind: kein Gefängnis - sie muß ja aufs andere Kind aufpassen...

Frau tötet beide Kinder: kein Gefängnis - da keine Wiederholungsgefahr!

Mann begeht Vergewaltigung: 45 Jahre Haft!



Ja, die Amis!

Allerdings sollte man auch anmerken, dass in den USA 2004 immerhin 12,2 % aller Gefängnisinsassen weiblich waren, in Deutschland (2005) aber nur 4,7%.

Sind Amerikanerinnen relativ krimineller als in Deutschland lebende Frauen?

Guilelmus
06.05.2007, 01:18
Das was du jetzt geschrieben hast, beweist doch was ich geschrieben habe. Bei dir sprechen die Emotionen und mit Emotionen kann Recht nicht funktionieren, denn dann kann man keinen Rechtsgrundsatz einhalten. Aber ohne Rechtsgrundsätze kann es kein Recht geben.
Tratschtante schau mal auf folgenden Paragraphen des Strafgesetzbuches
Ohne Moral kann Recht nicht funktionieren, und da BRD "Recht" amoralischer Dreck ist, hat jeder der sich über solche Urteile aufregt recht, da es gegen das Moralgefühl ist wenn die Schwächsten und Hilflosesten derart verhöhnt werden. Man muß sich mal vorstellen, diese BRD-Richterbrut wagt es ihren Schund "Im Namen des Deutschen Volkes" zu verkünden. Sollen sie doch mal fragen was das deutsche Volk von so Urteilen hält.


An diesen Paragraphen muss sich das Gericht halten, egal was für eine Tat begangen wurde, wie grausam sie empfunden wurde und welche Opfer diese Tat hatte.

Nichts von diesem Unwert besitzt irgendeine Rechtsgültigkeit. Diese 3. Liga Roland Freislers sind Bedienstete dieses Regimes, natürlich setzen sie um was ihnen aufgetragen wurde.
Fakt bleibt ihr Wirken ist weder vom deutschen Volk je legitimiert worden, noch entspricht es abendländisch-deutscher Rechstnorm.

Ex iniuria ius non oritur

Dampflok
06.05.2007, 08:00
Ja, die Amis!

Allerdings sollte man auch anmerken, dass in den USA 2004 immerhin 12,2 % aller Gefängnisinsassen weiblich waren, in Deutschland (2005) aber nur 4,7%.

Sind Amerikanerinnen relativ krimineller als in Deutschland lebende Frauen?Erstens sind auch die Zahlen aus den USA, was die tatsächliche Frauenkriminalität betrifft, noch viel zu gering.

Es ist in vielen Untersuchungen (über 200) erwiesen, deutschlandweit und weltweit, daß z.B. im Bereich der häuslichen Gewalt das TäterInnenverhältnnis etwa ausgeglichen ist. Diese Ergebnisse werden weltweit i.d.R. von den Regierungen nicht veröffentlicht (dafür könnt Ihr sie im Net finden..), weil die etablierten feministinnenlobbys befürchten müssen, daß die Mittel, von denen sie leben, eventuell abgezogen und für Männerprojekte ausgegeben werden könnten. Dabei sind diese Studien von den selben etablierten Institutionen (z.B. kriminologisches Institut Niedersachsen) und Wissenschaftlern durchgeführt worden wie diejenigen, die ansonsten gerne veröffentlicht werden - solange der Fokus dieser Untersuchungen auf die Frau als Opfer beschränkt bleibt.

Zweitens kommt in den USA, im Gegensatz zu Deutschland, noch der finanzielle und der Rassenaspekt hinzu. Wer arm und schwarz ist, wird härter bestraft. Auf diese Tatsache weisen viele Menschenrechtsorganisationen immer wieder hin.

Was aber selbst Organisationen wie "Amnesty" dabei geflissentlich verschweigen, wenn sie sich z.B. gegen die Todesstrafe aussprechen, ist die Tatsache, daß das Geschlecht der höchste Risikofaktor ist, hart oder auch ungerecht bestraft zu werden.

So ist das Verhältnis der verhandelten Straftaten, die mit dem Tode bestraft werden können, zwischen Frauen und Männern eins zu neun.

Das Verhältnis der ausgesprochenen Todesstrafen hingegen liegt bei eins zu hundert! Das Risiko der Höchststrafe ist bei Männern also elf Mal so hoch.

Und nochmals, auch in den USA ist das Überbewertung von Sexualtaten geradezu pervertiert. Die erwähnten 45 Jahre für eine simple Vergewaltigung waren kein ungewöhnlicher Fall; ich hatte ihn gerade "zur Hand", weil er neulich als 200. Fall erwähnt wurde, bei dem mittels DNA der angebliche Täter wieder frei kam. Der Mann hatte über 20 Jahre unschuldig im Knast gesessen - nur auf die Aussage der Frau!

Ein Vierjähriger hatte neulich in den USA zur Begrüßung sine Kindergärtnerin umarmt. Dabei soll sein Kopf ihren Busen berührt haben. Daraufhin sollte er von der Vorschule ausgeschlossen werden und lebenslang in die Sexualtäterdatei (eine Art moderner Pranger) eingetragen werden. Nur die Proteste der Öffentlichkeit konnten das in diesem Falle noch mal abwenden.

Ein sechsjähriger Junge wurde hingegen von der Schule verwiesen, weil er beim Packenspielen eine Mitschülerin auf dem Hintern abklatschte. Jaja, sexuelle Belästigung ist halt kein Kavaliersedlikt...

Während hierzulande Terroristinnen eine neue Identität und einen friedlichen Neustart bei Null ermöglicht bekommen, wird ein Sexualdelikt, im Affekt bzw, unter hormonellem Einfluß begangen (PMS gilt bei Frauen ja auch strafmildernd) mit "lebenslänglichem Pranger" bestraft.


.

Tratschtante
06.05.2007, 10:53
- die Beweggründe und die Ziele des Täters,- die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
- das Maß der Pflichtwidrigkeit,
- die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
- das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
sowie
- sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.


Dann erklär mir mal, welche Beweggründe man haben soll, ein kleines Kind jahrelang hungern zu lassen oder zu mißhandeln.
Erklär mir doch gleich auch noch, wie das Bemühen aussehen soll, den Schaden wieder gutzumachen, wenn das Kind tot ist. Wie kann ein Ausgleich mit dem "Verletzten" stattfinden?
Und zu guter letzt kannst Du mir vllcht auch noch sagen, warum eine Mutter, die sich das jahrelang anschaut, als freier Mensch aus dem Gerichtssaal marschiert.
Stimmt, die muß sich ja noch ein paar Kinder machen lassen. Der nächste Stecher und Mißhandler wartet ja schon.

Gehirnnutzer
06.05.2007, 12:18
- die Beweggründe und die Ziele des Täters,- die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
- das Maß der Pflichtwidrigkeit,
- die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
- das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
sowie
- sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.


Dann erklär mir mal, welche Beweggründe man haben soll, ein kleines Kind jahrelang hungern zu lassen oder zu mißhandeln.
Erklär mir doch gleich auch noch, wie das Bemühen aussehen soll, den Schaden wieder gutzumachen, wenn das Kind tot ist. Wie kann ein Ausgleich mit dem "Verletzten" stattfinden?
Und zu guter letzt kannst Du mir vllcht auch noch sagen, warum eine Mutter, die sich das jahrelang anschaut, als freier Mensch aus dem Gerichtssaal marschiert.
Stimmt, die muß sich ja noch ein paar Kinder machen lassen. Der nächste Stecher und Mißhandler wartet ja schon.

Kleine simple Frage Tratschtante, hast du die Urteilsbegründung zu diesem Fall gelesen?

Tratschtante
06.05.2007, 13:18
Susanne M. schleicht sich leise und eilig aus dem Gerichtsgebäude. Die linke Hand auf ihrem Achtmonatsbauch. Bald wird sie ihr siebtes Kind, das sie wenige Tage vor der Festnahme mit ihrem Mann zeugte, zur Welt bringen. Die Abtreibung im Jahr 1996 hat sie nie verwunden. Richter Pohl sagte, sie habe damals in einen Kalender, eine Art Tagebuch, geschrieben: "Ich habe einen Menschen auf dem Gewissen."

Das 7. Kind. Und wahrscheinlich weiß sie auch bei dem Kind nicht, wer der Vater ist. Diese Schlampe gehört für die nächsten Jahre in den Knast. Sie haben ein weiteres Kind gezeugt, um den Tod von Nadine zu vertuschen. Also hat die Mutter über alles Bescheid gewußt.
Egal, wie der Richter das Urteil begründet, es ist nicht in Ordnung. Mütter müssen in Zukunft härter bestraft werden. Kein Mensch hat sie gezwungen, laufend Kinder in die Welt zu setzen, die sie nicht liebt und auch nicht versorgen kann.

Praetorianer
06.05.2007, 13:28
Das täuscht. Es sind zwar prinzipiell eher konservative Gemüter, die so ticken. Nazis müssen sie für diese Denkweise nicht sein.


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Kann sein. Vielleicht liegt es nur daran, dass es hier soviele gibt. Es gibt auch viele linke Männer, für die antifaschistische Grundeinstellung mit Feminismus einhergehht und gelegentlich auch Rechte, die umdenken und auch nicht mehr einsehen, Bürger zweiter Klasse zu sein.