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Katzelmacher
04.05.2007, 08:44
EU: Gemeinsame Strafvorschriften gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Der Rat der EU-Justizminister hat in Luxemburg einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit politisch geeinigt. Damit konnten die seit 2001 auf europäischer Ebene andauernden Verhandlungen unter deutscher EU-Präsidentschaft erfolgreich abgeschlossen werden. „Europa ist entschlossen, seine gemeinsamen Werte offensiv zu verteidigen und jene, die diese Werte in menschenverachtender Weise mit Füßen treten, konsequent zu bestrafen. Künftig wird es eine verbindliche, europaweite Mindestharmonisierung der Vorschriften über die Strafbarkeit des Verbreitens von rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen geben. Die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass oder das Leugnen oder Verharmlosen von Völkermord aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven wird europaweit sanktioniert. Damit setzen wir ein deutliches Signal gegen Rassismus und Intoleranz “, unterstrich die Vorsitzende des EU-Justizministerrates Brigitte Zypries.

Einige Mitgliedsstaaten haben einen Parlamentsvorbehalt eingelegt, um ihre nationalen Parlamente zu beteiligen.

1. Wesentlicher Inhalt

Der Rahmenbeschluss sieht eine Mindestharmonisierung von Strafvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vor. Im Mittelpunkt steht das Verbot der öffentlichen Aufstachelung zu Gewalt und Hass gegen Menschen anderer Rasse, Hautfarbe, Religion oder nationaler wie auch ethnischer Abstammung. Dieses Verbot ist gemeinsame Voraussetzung aller Straftatbestände. Der Rahmenbeschluss sieht dagegen nicht vor, bestimmte Symbole, wie etwa Hakenkreuze, per se zu verbieten.

Rassistische oder fremdenfeindliche Hetze

Der öffentliche Aufruf zu Gewalt und Hass aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Gründen wird unter Strafe gestellt.

Beispiel: In einer öffentlichen Versammlung wird dazu aufgefordert, Menschen einer bestimmten Hautfarbe zu verprügeln, Geschäfte einer bestimmten ethnischen Gruppe zu verwüsten, Treffpunkte einer bestimmten Bevölkerungsgruppe „aufzumischen“ oder Menschen einer bestimmten ethnischen Herkunft werden als „Parasiten“ bezeichnet, die es „auszumerzen“ gelte.

Auch die Verbreitung entsprechender Schriften wird verboten.

Die Regelungen des Rahmenbeschlusses gelten nicht unmittelbar, sondern müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Um dem Spannungsverhältnis zur Meinungsäußerungsfreiheit Rechnung tragen zu können, bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, die Strafbarkeit davon abhängig machen, dass der Aufruf oder die Äußerung zugleich eine Drohung, Beschimpfung oder Beleidigung darstellt oder dass die Handlung geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören.

Die Mindesthöchststrafe für derartige Handlungen soll zwischen 1 und 3 Jahren betragen.

Öffentliches Billigen, Leugnen oder grobes Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wenn damit rassistische oder fremdenfeindliche Hetze betrieben wird

Die öffentliche Billigung, Leugnung oder grobe Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wird unter Strafe gestellt, wenn sich das Verbrechen gegen eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft richtet.

Bei der Umsetzung der Rahmenbeschluss-Vorschrift müssen die Mitgliedstaaten zwingend solche Fälle mit Strafe bedrohen, in denen mit der öffentlichen Billigung, Leugnung oder groben Verharmlosung zugleich rassistische oder fremdenfeindliche Hetze betrieben wird.

Beispiel: Jemand behauptet öffentlich, einen durch ein internationales Gericht bereits als Tatsache festgestellten Völkermord habe es niemals gegeben, er sei von der betroffenen ethnischen Gruppe nur erfunden worden, um Entschädigungszahlungen fordern zu können. Mit dieser Behauptung würde der Völkermord an den der betroffenen ethnischen Gruppe nicht nur geleugnet, sondern es würde damit zugleich zu Hass gegen diese Gruppe aufgestachelt. Ein solcher Fall müsste zukünftig in allen Mitgliedstaaten mit Strafe bedroht werden.

Es bleibt den Mitgliedstaaten unbenommen, darüber hinaus zu gehen und das Leugnen, Billigen oder grobe Verharmlosen solcher Tatsachen schon unter Strafe zu stellen, wenn die Äußerung im konkreten Fall nicht direkt zu Hass und Gewalt gegen die entsprechende Bevölkerungsgruppe aufstachelt.

Auf diese Weise wurde ein Kompromiss zwischen den Staaten gefunden, die bislang keine Strafvorschrift für die öffentliche Billigung, Leugnung oder grobe Verharmlosung von Völkermord kennen und eine solche Vorschrift auch nicht in allgemeiner Form einführen wollen und den Staaten, deren Recht entsprechende Straftatbestände bereits jetzt enthält und die bei der Bestrafung weiter gehen wollen.

Der Rahmenbeschluss benennt im Übrigen nicht einzelne historische Ereignisse als Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen, sondern bildet abstrakte Tatbestände. Was ein Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen ist, richtet sich nach den Definitionen im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs („Römer Statut“) und der Charta des Internationalen Militärgerichtshofs von 1945 (Nürnberger Gerichtshof).

Ob ein konkretes historisches Verbrechen unter diese Tatbestände fällt, muss vom zuständigen Gericht im konkreten Einzelfall geklärt werden. Für den Holocaust ist dies beispielsweise durch den Nürnberger Gerichtshof geschehen.

Die Mitgliedstaaten haben zudem nach dem Entwurf die Möglichkeit, die Strafbarkeit davon abhängig zu machen, dass ein nationales und/oder internationales Gericht festgestellt hat, dass es sich bei einem konkret in Rede stehenden historischen Ereignis um einen Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen handelt.

Die Mindesthöchststrafe beträgt auch für das Billigen, Leugnen oder grobe Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zwischen 1 und 3 Jahren.

Rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe sollen bei sonstigen Straftaten erschwerend berücksichtigt werden

Der Rahmenbeschluss schreibt vor, dass rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe bei anderen Straftaten (z.B. Körperverletzung) als erschwerender Umstand gelten oder dass solche Beweggründe bei der Festlegung des Strafmaßes durch die Gerichte berücksichtigt werden können.

Beispiel: Rechtsextremistische Schläger verprügeln einen dunkelhäutig aussehenden Mann, weil sie ihn für einen Ausländer halten. In diesem Fall müsste die fremdenfeindliche Gesinnung strafschärfend berücksichtigt werden.

Quelle: http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/153570/

Finde ich super, dass hier eindlich in der EU ein Kompromiss gefunden wurde und nun Rassistische Hetze und Leugnung des Völkermordes unter Strafe gestellt wird. Das wird hoffentlich auch dazu beitragen, dass auch in Internetforen die Leute nicht mehr quasi alles sagen dürfen, was sie wollen. Gerade auch hier würden dann wohl einige Aussagen von Users nicht mehr möglich sein, weil sie nämlich dann strafbar wären.

Mark Mallokent
04.05.2007, 08:46
1.Das wird hoffentlich auch dazu beitragen, dass auch in Internetforen die Leute quasi alles sagen dürfen, was sie wollen.
2. Gerade auch hier würden dann wohl einige Aussagen von Users nicht mehr möglich sein, weil sie nämlich dann strafbar wären.

Zwischen diesen beiden Sätzen besteht ein gewisser Widerspruch. :]

Bambus
04.05.2007, 08:50
Ok ich schlage vor wir machen das dann so:

Wir schieben alles ab was nicht 100% produktiv ist in unserem Land
Dann machen wir das Tor zu und riegeln ab

UND DANN KANN DIE EU MACHEN WAS SIE WILL!
DANN BRAUCHEN WIR AUCH KEINE REGELUNGEN MEHR,DENN DANN VERTRÄGT MAN SICH.

Ich seh schwarz!

harlekina
04.05.2007, 08:51
Alles was wir brauchen, sind noch mehr Vorschriften.

Katzelmacher
04.05.2007, 08:52
Zwischen diesen beiden Sätzen besteht ein gewisser Widerspruch. :]

Hast Du sehr gut beobachtet Mark Mallokent: Und ich habe es im Eingangsposting bereits verbessert! War ein kleiner Flüchtigkeitsfehler!:)

Mark Mallokent
04.05.2007, 08:56
Finde ich super, dass hier eindlich in der EU ein Kompromiss gefunden wurde und nun Rassistische Hetze und Leugnung des Völkermordes unter Strafe gestellt wird. Das wird hoffentlich auch dazu beitragen, dass auch in Internetforen die Leute nicht mehr quasi alles sagen dürfen, was sie wollen. Gerade auch hier würden dann wohl einige Aussagen von Users nicht mehr möglich sein, weil sie nämlich dann strafbar wären.

Ich bin ein entschiedener Gegner aller Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Daher bewerte ich deinen Post mit :2up:

Katzelmacher
04.05.2007, 08:59
Ich bin ein entschiedener Gegner aller Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Daher bewerte ich deinen Post mit :2up:

Weil wir eben in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung leben, darfst Du auch dagegen sein und Deine freie Meinung äussern! Aber beschlossen ist beschlossen und das ist gut so!:D

Katzelmacher
04.05.2007, 09:01
Ok ich schlage vor wir machen das dann so:

Wir schieben alles ab was nicht 100% produktiv ist in unserem Land
Dann machen wir das Tor zu und riegeln ab

UND DANN KANN DIE EU MACHEN WAS SIE WILL!
DANN BRAUCHEN WIR AUCH KEINE REGELUNGEN MEHR,DENN DANN VERTRÄGT MAN SICH.

Ich seh schwarz!

Tia, da wäre ich nicht so sicher!

Es gibt einen schönen Spruch: Wenn es den Islam nicht schon geben würde, dann würden ihn einige Kameraden vom rechten Rand erfinden.

Mark Mallokent
04.05.2007, 09:05
Weil wir eben in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung leben, darfst Du auch dagegen sein und Deine freie Meinung äussern! Aber beschlossen ist beschlossen und das ist gut so!:D

Abgesehen davon ist es äußerst problematisch, daß der "Rat der EU-Justizminister" - ein demokratisch nicht legitimiertes Gremium - sich anmaßt, die Meinungsfreiheit einzuschränken. :]

carlson.vom.dach
04.05.2007, 09:09
Beispiel: Jemand behauptet öffentlich, einen durch ein internationales Gericht bereits als Tatsache festgestellten Völkermord habe es niemals gegeben, er sei von der betroffenen ethnischen Gruppe nur erfunden worden, um Entschädigungszahlungen fordern zu können. Mit dieser Behauptung würde der Völkermord an den der betroffenen ethnischen Gruppe nicht nur geleugnet, sondern es würde damit zugleich zu Hass gegen diese Gruppe aufgestachelt. Ein solcher Fall müsste zukünftig in allen Mitgliedstaaten mit Strafe bedroht werden.


Tuerkei laesst gruessen
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diese Vorlage ist so schrecklich verwaessert das die Gerichte sich ueber die Mehrarbeit freuen werden, jeder Idiot kann so vor Gericht ziehen weil er meint er waer Opfer einer solchen Tat, 'Antidiskriminierungsgesetz'..... :=

Katzelmacher
04.05.2007, 09:12
Abgesehen davon ist es äußerst problematisch, daß der "Rat der EU-Justizminister" - ein demokratisch nicht legitimiertes Gremium - sich anmaßt, die Meinungsfreiheit einzuschränken. :]

Das ist sicherlich richtig, nur würde ich Dir empfehlen, einen eigenen Thread aufzumachen, wo es um das Demokratiedefizit der EU geht!

Zudem: Die Meinungsfreiheit ist kein absolutes Rechtsgut: es steht in einem Spannungsverhältnis mit anderen Rechtsgütern!:)

Mark Mallokent
04.05.2007, 09:20
Das ist sicherlich richtig, nur würde ich Dir empfehlen, einen eigenen Thread aufzumachen, wo es um das Demokratiedefizit der EU geht!Wenn undemokratische Institutionen ein demokratisches Recht einschränken wollen, gehört dies sehr wohl zum Thema. :]


Zudem: Die Meinungsfreiheit ist kein absolutes Rechtsgut: es steht in einem Spannungsverhältnis mit anderen Rechtsgütern!:)Sicher. Aber vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit müßte erst einmal konkret nachgewiesen werden, wo andere Rechtsgüter durch sie tangiert sind. :vader:

Bambus
04.05.2007, 09:23
Tia, da wäre ich nicht so sicher!

Es gibt einen schönen Spruch: Wenn es den Islam nicht schon geben würde, dann würden ihn einige Kameraden vom rechten Rand erfinden.

Ja, solche Leute wie die NPD Anhänger...
... sicher aber nicht solche Leute wie ich!

Katzelmacher
04.05.2007, 09:30
Wenn undemokratische Institutionen ein demokratisches Recht einschränken wollen, gehört dies sehr wohl zum Thema. :]

Sicher. Aber vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit müßte erst einmal konkret nachgewiesen werden, wo andere Rechtsgüter durch sie tangiert sind. :vader:

Das Demokratiedefizit der EU sollte meines Erachtens in einem eigenen Thread thematisiert werden, Du kannst es nicht einzeln an diesem Beispiel thematisieren.

Tia, die EU-Justizkommission hat sich sicherlich Gedanken darüber gemacht, wo andere Rechtsgüter tangiert werden, da kannst Du Gift darauf nehmen.

Auch in Deutschland und in anderen Ländern ist die Meinungsfreiheit nicht absolut: Strafrechtlich sind es vor allem Verleumdung und Üble Nachrede sowie Beschimpfung/Beleidigung und zivilrechtlich die Persönlichkeitsverletzung.

Mark Mallokent
04.05.2007, 11:13
Das Demokratiedefizit der EU sollte meines Erachtens in einem eigenen Thread thematisiert werden, Du kannst es nicht einzeln an diesem Beispiel thematisieren.

Tia, die EU-Justizkommission hat sich sicherlich Gedanken darüber gemacht, wo andere Rechtsgüter tangiert werden, da kannst Du Gift darauf nehmen.
Ach, und weil irgendeine dahergelaufene Kommission irgendwas beschließt, soll ich meine Meinungsfreiheit einschränken lassen? Du hast ein merkwürdiges Demokratieverständnis. :rolleyes:

Auch in Deutschland und in anderen Ländern ist die Meinungsfreiheit nicht absolut: Strafrechtlich sind es vor allem Verleumdung und Üble Nachrede sowie Beschimpfung/Beleidigung und zivilrechtlich die Persönlichkeitsverletzung.Das ist aber etwas anderes, und seit langem gesetzlich verankert. Dazu braucht es keine Neuregelung. /:(

GrafZahl
04.05.2007, 12:21
EU: Gemeinsame Strafvorschriften gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Der Rat der EU-Justizminister hat in Luxemburg einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit politisch geeinigt. Damit konnten die seit 2001 auf europäischer Ebene andauernden Verhandlungen unter deutscher EU-Präsidentschaft erfolgreich abgeschlossen werden. „Europa ist entschlossen, seine gemeinsamen Werte offensiv zu verteidigen und jene, die diese Werte in menschenverachtender Weise mit Füßen treten, konsequent zu bestrafen. Künftig wird es eine verbindliche, europaweite Mindestharmonisierung der Vorschriften über die Strafbarkeit des Verbreitens von rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen geben. Die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass oder das Leugnen oder Verharmlosen von Völkermord aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven wird europaweit sanktioniert. Damit setzen wir ein deutliches Signal gegen Rassismus und Intoleranz “, unterstrich die Vorsitzende des EU-Justizministerrates Brigitte Zypries.

Einige Mitgliedsstaaten haben einen Parlamentsvorbehalt eingelegt, um ihre nationalen Parlamente zu beteiligen.

1. Wesentlicher Inhalt

Der Rahmenbeschluss sieht eine Mindestharmonisierung von Strafvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vor. Im Mittelpunkt steht das Verbot der öffentlichen Aufstachelung zu Gewalt und Hass gegen Menschen anderer Rasse, Hautfarbe, Religion oder nationaler wie auch ethnischer Abstammung. Dieses Verbot ist gemeinsame Voraussetzung aller Straftatbestände. Der Rahmenbeschluss sieht dagegen nicht vor, bestimmte Symbole, wie etwa Hakenkreuze, per se zu verbieten.

Rassistische oder fremdenfeindliche Hetze

Der öffentliche Aufruf zu Gewalt und Hass aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Gründen wird unter Strafe gestellt.

Beispiel: In einer öffentlichen Versammlung wird dazu aufgefordert, Menschen einer bestimmten Hautfarbe zu verprügeln, Geschäfte einer bestimmten ethnischen Gruppe zu verwüsten, Treffpunkte einer bestimmten Bevölkerungsgruppe „aufzumischen“ oder Menschen einer bestimmten ethnischen Herkunft werden als „Parasiten“ bezeichnet, die es „auszumerzen“ gelte.

Auch die Verbreitung entsprechender Schriften wird verboten.

Die Regelungen des Rahmenbeschlusses gelten nicht unmittelbar, sondern müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Um dem Spannungsverhältnis zur Meinungsäußerungsfreiheit Rechnung tragen zu können, bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, die Strafbarkeit davon abhängig machen, dass der Aufruf oder die Äußerung zugleich eine Drohung, Beschimpfung oder Beleidigung darstellt oder dass die Handlung geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören.

Die Mindesthöchststrafe für derartige Handlungen soll zwischen 1 und 3 Jahren betragen.

Öffentliches Billigen, Leugnen oder grobes Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wenn damit rassistische oder fremdenfeindliche Hetze betrieben wird

Die öffentliche Billigung, Leugnung oder grobe Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wird unter Strafe gestellt, wenn sich das Verbrechen gegen eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft richtet.

Bei der Umsetzung der Rahmenbeschluss-Vorschrift müssen die Mitgliedstaaten zwingend solche Fälle mit Strafe bedrohen, in denen mit der öffentlichen Billigung, Leugnung oder groben Verharmlosung zugleich rassistische oder fremdenfeindliche Hetze betrieben wird.

Beispiel: Jemand behauptet öffentlich, einen durch ein internationales Gericht bereits als Tatsache festgestellten Völkermord habe es niemals gegeben, er sei von der betroffenen ethnischen Gruppe nur erfunden worden, um Entschädigungszahlungen fordern zu können. Mit dieser Behauptung würde der Völkermord an den der betroffenen ethnischen Gruppe nicht nur geleugnet, sondern es würde damit zugleich zu Hass gegen diese Gruppe aufgestachelt. Ein solcher Fall müsste zukünftig in allen Mitgliedstaaten mit Strafe bedroht werden.

Es bleibt den Mitgliedstaaten unbenommen, darüber hinaus zu gehen und das Leugnen, Billigen oder grobe Verharmlosen solcher Tatsachen schon unter Strafe zu stellen, wenn die Äußerung im konkreten Fall nicht direkt zu Hass und Gewalt gegen die entsprechende Bevölkerungsgruppe aufstachelt.

Auf diese Weise wurde ein Kompromiss zwischen den Staaten gefunden, die bislang keine Strafvorschrift für die öffentliche Billigung, Leugnung oder grobe Verharmlosung von Völkermord kennen und eine solche Vorschrift auch nicht in allgemeiner Form einführen wollen und den Staaten, deren Recht entsprechende Straftatbestände bereits jetzt enthält und die bei der Bestrafung weiter gehen wollen.

Der Rahmenbeschluss benennt im Übrigen nicht einzelne historische Ereignisse als Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen, sondern bildet abstrakte Tatbestände. Was ein Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen ist, richtet sich nach den Definitionen im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs („Römer Statut“) und der Charta des Internationalen Militärgerichtshofs von 1945 (Nürnberger Gerichtshof).

Ob ein konkretes historisches Verbrechen unter diese Tatbestände fällt, muss vom zuständigen Gericht im konkreten Einzelfall geklärt werden. Für den Holocaust ist dies beispielsweise durch den Nürnberger Gerichtshof geschehen.

Die Mitgliedstaaten haben zudem nach dem Entwurf die Möglichkeit, die Strafbarkeit davon abhängig zu machen, dass ein nationales und/oder internationales Gericht festgestellt hat, dass es sich bei einem konkret in Rede stehenden historischen Ereignis um einen Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen handelt.

Die Mindesthöchststrafe beträgt auch für das Billigen, Leugnen oder grobe Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zwischen 1 und 3 Jahren.

Rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe sollen bei sonstigen Straftaten erschwerend berücksichtigt werden

Der Rahmenbeschluss schreibt vor, dass rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe bei anderen Straftaten (z.B. Körperverletzung) als erschwerender Umstand gelten oder dass solche Beweggründe bei der Festlegung des Strafmaßes durch die Gerichte berücksichtigt werden können.

Beispiel: Rechtsextremistische Schläger verprügeln einen dunkelhäutig aussehenden Mann, weil sie ihn für einen Ausländer halten. In diesem Fall müsste die fremdenfeindliche Gesinnung strafschärfend berücksichtigt werden.

Quelle: http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/153570/

Finde ich super, dass hier eindlich in der EU ein Kompromiss gefunden wurde und nun Rassistische Hetze und Leugnung des Völkermordes unter Strafe gestellt wird. Das wird hoffentlich auch dazu beitragen, dass auch in Internetforen die Leute nicht mehr quasi alles sagen dürfen, was sie wollen. Gerade auch hier würden dann wohl einige Aussagen von Users nicht mehr möglich sein, weil sie nämlich dann strafbar wären.

ich habe das mal unterstrichen und festgestellt, dass dies ein widerspruch zur meinungsfreiheit und der demokratie darstellt, ob mir ne meinung passt oder nicht ist eine andere frage, sie ist aber bestandteil eines demokratischen rechtstaates dinge zuzulassen die mir auch nicht genehm sind, wie heute die FDP.

Katzelmacher
04.05.2007, 12:32
Ach, und weil irgendeine dahergelaufene Kommission irgendwas beschließt, soll ich meine Meinungsfreiheit einschränken lassen? Du hast ein merkwürdiges Demokratieverständnis. :rolleyes:
Das ist aber etwas anderes, und seit langem gesetzlich verankert. Dazu braucht es keine Neuregelung. /:(

Nun ja, Du kannst ja versuchen, diese dahergelaufene Kommission abzuschaffen und eine Kommission zu bilden, die dann kein Demokratiedefizit mehr hat! Du siehst, Du hast die Freiheit, etwas zu ändern, was Dir nicht passt!:)

Es gibt immer wieder neue Gesetze oder alte werden verändert: Das ist der Lauf der Zeit Mark Mallokent, die Welt steht nicht still!:)

Teutone
04.05.2007, 13:53
Öffentliches Billigen, Leugnen oder grobes Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wenn damit rassistische oder fremdenfeindliche Hetze betrieben wird

Wunderbar, dann wird ja endlich etwas gegen die germanophoben Relativierer der Verbrechen am deutschen Volk getan. (z.B. "... schließlich hat Deutschland den Krieg ja angefangen!")
:ironie: :kotz:

Die diktatorischen EU-Bürokraten haben schon eine eigenartige Vorstellung von europäischen Werten. Verwursten sollte man das Lumpenpack!

Westfalen
04.05.2007, 14:01
Ich finde gut das man nicht so dumm war wie unsere Regierung und Das Hakenkreuz und andere willkürlich dem Rechten spektrum zugeordneten Symbole nicht verboten hat.
Da wir in Deutschland aber schon sehr strenge Regeln dieser Art haben sind die aus Luxemburg überflüssig. Die EU ist auch überflüssig!

Brutus
04.05.2007, 14:34
Finde ich super, dass hier eindlich in der EU ein Kompromiss gefunden wurde und nun Rassistische Hetze und Leugnung des Völkermordes unter Strafe gestellt wird. Das wird hoffentlich auch dazu beitragen, dass auch in Internetforen die Leute nicht mehr quasi alles sagen dürfen, was sie wollen. Gerade auch hier würden dann wohl einige Aussagen von Users nicht mehr möglich sein, weil sie nämlich dann strafbar wären.

Am schönsten finde ich, daß von diesen Gesetzen nur Juden und Migranten profitieren, wie schon beim §130, aber praktisch alle Narrenfreiheit haben, die zum Völkermord an Deutschen aufrufen (Bomber Harris do it again, Deutschland von der Karte streichen, Polen muß bis Frankreich reichen), die Massaker an Deutschen leugen, Deutsche abziehen, verprügeln, vergewaltigen, teilweise sogar ermorden.

So habe ich mir den Rechtsstaat und sein oberstes Prinzip, Gleiches Recht für alle, immer vorgestellt. Danke, liebe EU und danke liebe *deutsche* Politiker.

kritiker_34
04.05.2007, 14:42
Am schönsten finde ich, daß von diesen Gesetzen nur Juden und Migranten profitieren, wie schon beim §130, aber praktisch alle Narrenfreiheit haben, die zum Völkermord an Deutschen aufrufen (Bomber Harris do it again, Deutschland von der Karte streichen, Polen muß bis Frankreich reichen), die Massaker an Deutschen leugen, Deutsche abziehen, verprügeln, vergewaltigen, teilweise sogar ermorden.

So habe ich mir den Rechtsstaat und sein oberstes Prinzip, Gleiches Recht für alle, immer vorgestellt. Danke, liebe EU und danke liebe *deutsche* Politiker.

Hetze gegen die angestammte europäische Bevölkerung ist ERLAUBT, aber Verteidigung des christlich-freiheitlichen Europas wird bestraft.

Umkehrung des Rechtsverständnisses!

Krabat
04.05.2007, 14:47
Die Mindesthöchststrafe für derartige Handlungen soll zwischen 1 und 3 Jahren betragen.

Öffentliches Billigen, Leugnen oder grobes Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wenn damit rassistische oder fremdenfeindliche Hetze betrieben wird


Wunderbar! Wir sind dann also verpflichtet, alle Türken wegen Leugnung des Völkermords an den Armeniern ins Gefängnis stecken und hinterher abzuschieben.

elas
04.05.2007, 14:52
Alles was wir brauchen, sind noch mehr Vorschriften.

Während andere EU-Staaten vermutlich die Sache lax behandeln wird in D in gewohnter preussischer Tradition von den Grünen eine Hetzjagt mit Rückenwind aus Europa veranstaltet werden.

(ob das dann nur für die Minderheit der echten Deutschen oder auch für die Mehrheit der Migrationshintergründler gilt. Die berufen sich doch auf den Islam nach dem alle Ungläubigen umgebracht werden dürfen)

Der Irrsinn er lebe hoch!

Katzelmacher
04.05.2007, 15:09
Wunderbar! Wir sind dann also verpflichtet, alle Türken wegen Leugnung des Völkermords an den Armeniern ins Gefängnis stecken und hinterher abzuschieben.

In der Schweiz wurde erstinstanzlich bereits ein Türke, der in der Schweiz auf Vortragsreise war und dabei den Völkermord an den Armeniern geleugnet hat in einem erstinstanzlichen Verfahren verurteilt - finde ich in Ordnung so!

Katzelmacher
04.05.2007, 15:12
Wunderbar, dann wird ja endlich etwas gegen die germanophoben Relativierer der Verbrechen am deutschen Volk getan. (z.B. "... schließlich hat Deutschland den Krieg ja angefangen!")
:ironie: :kotz:

Die diktatorischen EU-Bürokraten haben schon eine eigenartige Vorstellung von europäischen Werten. Verwursten sollte man das Lumpenpack!

Auch Du bist in einem freien demokratische Land und kannst darauf hinarbeiten, dass es anders wird, so wie Du es Dir wünschst.
Ich selbst finde diese Strafnormen mehr als fällig und ich hoffe, sie werdn auch strengstens umgesetzt und dann auch dementsprechend verfolgt!:)

Katzelmacher
04.05.2007, 15:15
Am schönsten finde ich, daß von diesen Gesetzen nur Juden und Migranten profitieren, wie schon beim §130, aber praktisch alle Narrenfreiheit haben, die zum Völkermord an Deutschen aufrufen (Bomber Harris do it again, Deutschland von der Karte streichen, Polen muß bis Frankreich reichen), die Massaker an Deutschen leugen, Deutsche abziehen, verprügeln, vergewaltigen, teilweise sogar ermorden.

So habe ich mir den Rechtsstaat und sein oberstes Prinzip, Gleiches Recht für alle, immer vorgestellt. Danke, liebe EU und danke liebe *deutsche* Politiker.

Blödsinn, wie kommst Du auf die Idee, dass Völkermord an den Deutschen nicht strafbar sein sollte?

Verprügeln, vergewaltigen und Ermordung von Staatsbürger steht unter Strafe: sei dies für Deutsche wie für Ausländer. Sehe nicht ein, was du da wieder zusammen schwadronierst!

Tratschtante
04.05.2007, 15:21
Na wunderbar. Wir haben ja noch nicht genug Gesetze. Wenn mich ein Ausländer beleidigt, weil ich Deutsche bin, kann ich den dann auch anzeigen?
Kann ich einen Türken anzeigen, der den Völkermord an den Armeniern leugnet? Fragen über Fragen.
D ist wahrscheinlich das einzige Land, wo das zu 100% umgesetzt wird.

Katzelmacher
04.05.2007, 15:23
Na wunderbar. Wir haben ja noch nicht genug Gesetze. Wenn mich ein Ausländer beleidigt, weil ich Deutsche bin, kann ich den dann auch anzeigen?
Kann ich einen Türken anzeigen, der den Völkermord an den Armeniern leugnet? Fragen über Fragen.
D ist wahrscheinlich das einzige Land, wo das zu 100% umgesetzt wird.

Du kannst auf jeden Fall einen Strafantrag stellen, ob das Gericht dann in Deinem Sinne entscheidet, ist dann eine andere Sache!:)

Sterntaler
04.05.2007, 15:24
der Freimaurerclub /Mafiaclub in Brüssel will eben seine One world Zielstellung umsetzen.

http://img76.imageshack.us/img76/7272/screenshot0704200717003er9.png

Tratschtante
04.05.2007, 15:30
Du kannst auf jeden Fall einen Strafantrag stellen, ob das Gericht dann in Deinem Sinne entscheidet, ist dann eine andere Sache!:)

Tolle Aussichten. Wahrscheinlich krieg ich gesagt, daß ich das eben aushalten muß. Das wäre dann schon wieder Diskriminierung.

Sterntaler
04.05.2007, 15:31
Katzelmacher ist unrelevant.

harlekina
04.05.2007, 15:39
Wenn jemand wegen Leugnung von was weiß ich verknackt wird, ist dann automatisch das (falsche) Denken mit ausgelöscht?
George Orwell hätte seine helle Freude an diesen Zuständen.

Katzelmacher
04.05.2007, 15:50
Wenn jemand wegen Leugnung von was weiß ich verknackt wird, ist dann automatisch das (falsche) Denken mit ausgelöscht?
George Orwell hätte seine helle Freude an diesen Zuständen.

Das Denken wird nicht strafbar! Du darfst also weiterhin denken, was Du willst! Die Gedanken sind frei!:D

harlekina
04.05.2007, 16:31
Das Denken wird nicht strafbar! Du darfst also weiterhin denken, was Du willst! Die Gedanken sind frei!:D

Das heißt, dass ich trotz Verurteilung nicht geläutert bin. Was soll dann das Ganze?