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Vollständige Version anzeigen : Greenpeace bestimmt über Tempolimt?



erwin r analyst
01.05.2007, 21:51
Hallo,

http://www.politicallyincorrect.de/2007/05/populistische_aktionen_von_gre_1.html


Populistische Aktionen von Greenpeace geduldet?
Um die Erde zu retten, ist der Umweltschutzorganisation Greenpeace kein Aufwand zu groß. Da sich inzwischen nahezu jeder den Umweltschutz auf die Fahnen geschrieben hat, sind für die Organisation schwere Zeiten angebrochen und Greenpeace leidet sichtbar an einem Aufmerksamkeits-Defizit- Syndrom. Großmäulig kündigte sie nun an, eigenmächtig Tempolimitschilder auf bisher bisher nicht reglementierten Strecken an deutschen Autobahnen aufzustellen, um so den Klimakiller Nr. 1, den Autofahrer, in seine Schranken zu weisen. Wir fragen uns, ist eine solche Aktion nicht Amtsanmaßung und gibt es für gutmenschliche Hyperaktivitäten hierzulande Narrenfreiheit?

Mit aufsehenerregenden Aktionen wurden sie einst bekannt, doch in letzter Zeit ist es eher ruhig geworden um die Umweltorganisation Greenpeace. Das soll sich nun ändern. Denn die Umweltaktivisten nehmen sich des deutschen Autofahrers und seiner Freiheit auf den Autobahnen an: Greenpeace will auf eigene Faust ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf den Autobahnen einführen und damit das Klima schützen. Auf bisher unlimitierten Strecken sollen entsprechende Verkehrsschilder aufgestellt werden, kündigte die Organisation in Hamburg an. Man handele in so genannter Geschäftsführung ohne Auftrag für Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), der ein flächendeckendes Tempolimit bislang ablehnt. Ein Tempolimit sei Grundvoraussetzung und Signal an die Autoindustrie für den Bau sparsamerer Autos.
Bereits am 18. April hatten Umweltschützer auf einem Teilstück der A5 bei Baden-Baden erstmals eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt. „Während sich in Bangkok die Experten des Weltklimarates den Kopf über Maßnahmen gegen den Klimawandel zerbrechen, leistet sich Deutschland als einziges Industrieland der Welt weiterhin unbeschränkte und CO2-treibende Raserei“, sagt Wolfgang Lohbeck, Verkehrsexperte von Greenpeace. „Es ist ein ungeheurer Zynismus, dass Minister Tiefensee ein Tempolimit blockiert. Er verantwortet damit Jahr für Jahr Hunderte von zusätzlichen Verkehrstoten, Tausende von Verletzten und mehrere Millionen Tonnen Treibhausgase. Da die zuständigen Politiker bisher immer nur reden, wird Greenpeace jetzt handeln!“ Nach dem Sinn der Aktion wird dabei allerdings nicht gefragt. Denn ob sich der CO2-Ausstoss der Autos auf deutschen Straßen dadurch wirklich reduzieren lässt, ist zumindest fragwürdig.

Laut Straßenverkehrsordnung ist das Aufstellen von Verkehrsschildern eine Amtshandlung.
Aufstellen von Verkehrsschildern

Verkehrsschilder sind nach h. M. Allgemeinverfügungen gem. § 35 S. 2 VwVfG. (Keine Verwaltungsakte sind allerdings bloße Warnschilder, da diese keine Regelung enthalten.) Zur Rechtmäßigkeit:

1. Ermächtigungsgrundlage für das Aufstellen von Verkehrsschildern ist § 45 Abs. 1 S. 1 StVO.
2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständig für das Aufstellen ist die Straßenverkehrsbehörde (§§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 StVO). Eine vorherige Anhörung ist entbehrlich (§ 28 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG), ebenso die Begründung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG).
3. Materielle Rechtmäßigkeit: Die Voraussetzungen von § 45 StVO sind zu prüfen. Es muss grundsätzlich um eine Verkehrsregelung aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung gehen. Außerdem darf kein Ermessensfehler vorliegen.

Wenn Greenpeace-Aktivisten eigenmächtig eine Aufgabe durchführen, für die eigtentlich die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist, handelt es sich dann nicht um eine Amtsanmaßung?
Im deutschen Recht ist die Amtsanmaßung in § 132 StGB geregelt. Der Wortlaut ist:

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bei Greenpeace scheint man um Konsequenzen unbesorgt - wohl zu Recht.

Ja wie? Greenpeace darf also gegen das Gesetz verstoßen?

kotzfisch
02.05.2007, 08:46
Greenpeace darf das.Siehe Brent Spar.Die dürfen sich über solche Nebensächlichkeiten wie Wahrheit und Fakten hinwegsetzen.Auf der Internetseite
behaupten sie bauernfängerisch eine globale Erwärmung um 1,2 Grad pro Dezennium!

Solche A-löcher haben eben die Wahrheit gepachtet.

senchi
02.05.2007, 08:59
Einfach nur Spinner und Profilneurotiker