Louis
25.05.2004, 12:21
Amerikas furchtbare Folter-Tradition
Gaskammerngeständnisse wurden nach schweren Folterungen unterschrieben."
Der amerikanische Senator Joseph McCarthy hatte in einer Erklärung, die er der amerikanischen Presse am 20. Mai 1949 übergab, die Aufmerksamkeit auf folgende Fälle von Folter gelenkt, wobei derartige Geständnisse herausgeprügelt wurden. Er stellte fest, daß in den Gefängnissen von Schwäbisch-Hall, Offiziere der "SS-Leibstandarte Adolf Hitler" geschlagen wurden, bis sie blutüberströmt waren. Wenn sie dann hilflos am Boden lagen, hat man ihnen ihre Geschlechtsorgane zertreten, wie in dem berüchtigten Malmedy-Prozeß, wo einfache Soldaten an der Decke aufgehängt und geschlagen wurden, bis sie die Geständnisse unterschrieben, die von ihnen gefordert wurden. Auf Grund dieser erpreßten "Schuldbekenntnisse", wie die von dem SS-General Sepp Dietrich und Jochen Peiper, wurde dann die Leibstandarte als eine "verbrecherische Organisation" eingestuft. SS-General Oswald Pohl, der wirtschaftliche Verwaltungsleiter des Konzentrationlagersystems, wurde sein eigener Kot in das Gesicht geschmiert und dann geschlagen, bis er seine "Schuld" bekannte. Zu diesen Fällen teilte Senator McCarthy der Presse mit:
"Ich habe Beweise gehört und dokumentarische Bestätigungen gelesen, die besagen, daß die angeklagten Personen geschlagen, schlecht behandelt und körperlichen Foltern ausgesetzt wurden, die sich nur kranke Gehirne ausgedacht haben konnten. Sie wurden Scheingerichten unterworfen und sie wurden Scheinerschießungen unterzogen. Ihnen wurde erzählt, daß ihren Familien die Zuteilungskarten für die Verpflegung entzogen werden würden. Alle diese schrecklichen Dinge wurden mit Zustimmung des öffentlichen Anklägers durchgeführt, nur um die psychologische Atmosphäre zur Erpressung der benötigten Geständnisse zu schaffen. Falls die Vereinigten Staaten solche Schandtaten, ausgeführt von einigen wenigen Leuten, unbestraft durchgehen lassen, dann kann uns die ganze Welt mit Recht kritisieren und für immer die Ordnungsmäßigkeit unserer Motive und unserer moralischen Sauberkeit bezweifeln. Diese Zwangsmethoden wurden während der Prozesse in Frankfurt und Dachau wiederholt, und viele Deutsche wurden für Verbrechen auf Grund ihrer "Geständnisse" verurteilt.
Der amerikanische Richter Edward L. Van Roden, einer der drei Mitglieder der Simpson-Armee-Kommission, die extra deshalb gebildet wurde, um die Prozeßführung im Dachau-Prozeß zu untersuchen, entschleierte die Methoden, mit welchen die Geständnisse erpreßt wurden, am 9. Januar 1949 in der Washingtoner Zeitung "Daily News".
Sein Bericht erschien auch in der britischen Zeitung "Sunday Pictorial" am 23. Januar 1949. Er beschreibt darin folgende Methoden: Als Priester verkleidet, um die Beichte abzunehmen und Absolution zu erteilen; Quälereien mit unter die Fingernägeln getriebenen brennenden Streichhölzern; Ausschlagen der Zähne und Brechen von Kinnladen; Einzelhaft und Hungerration; Van Roden erklärt: "Die Erklärungen, die als Beweis vorgelegt wurden, wurden von Männern erpreßt, die man vorher drei, vier oder fünf Monate in Einzel- und Dunkelhaft hatte... Die Befrager stülpten über die Köpfe der Angeklagten schwarze Säcke und schlugen dann mit Messingstangen in die Gesichter, traten sie und schlugen mit Gummiknüppeln auf sie ein.... Allen außer zweien, von 139 Deutschen, deren Fälle untersucht wurden, waren die Hodensäcke so zerschlagen worden, daß sie nicht mehr zu heilen waren. Das war die ständige Behandlungsart unserer amerikanischen Untersucher."
Der US-Richter schildert u. a. folgenden Fall eines jungen deutschen Folteropfers:
Nach einer Reihe brutaler Misshandlungen erklärte sich ein 18 Jahre alter Beschuldigter bereit, ein Geständnis, das man ihm diktieren werde, niederzuschreiben. Er hatte schon achtzehn Seiten geschrieben, als die Stunde kam, ihn für die Nacht wieder einzuschließen. Bei Tagesanbruch hörten ihn die Deutschen der Nachbarzellen rufen: „Nein, ich werde keine einzige weitere Lüge mehr schreiben!“ Als der Gefangenenwärter ihn zur Fortsetzung seines „Geständnisses“ aufsuchte, fand er den Jungen an einem Gitterstab seiner Zelle erhängt tot vor. Aber die schriftliche Erklärung dieses jungen Deutschen, der Selbstmord beging, um sie nicht fortsetzen zu müssen, wurde dennoch vorgelegt und als Beweismaterial im Prozess gegen die anderen Angeklagten zugelassen.
Die "amerikanischen" Untersucher, die dafür verantwortlich waren, sind:
Oberstleutnant Burton F. Ellis (Chef des Kriegsverbrecherkomitees) und seine Helfershelfer, Hauptmann Raphael Shumacker, Oberstleutnant Robert E. Byrne, Leutnant William R. Perl, Morris Ellowitz, Harry Thon und Kirschbaum. Der Rechtsberater des Gerichtes war Oberst A. H. Rosenfeld.
Das "Geständniss" des Auchwitz Kommandanten Rudolf Höss wurde ebenfalls durch schwere Folter erpresst.
Irak 2004 – Deutschland 1945 (http://www.dsz-verlag.de/Artikel_04/NZ22_1.html)
Gaskammerngeständnisse wurden nach schweren Folterungen unterschrieben."
Der amerikanische Senator Joseph McCarthy hatte in einer Erklärung, die er der amerikanischen Presse am 20. Mai 1949 übergab, die Aufmerksamkeit auf folgende Fälle von Folter gelenkt, wobei derartige Geständnisse herausgeprügelt wurden. Er stellte fest, daß in den Gefängnissen von Schwäbisch-Hall, Offiziere der "SS-Leibstandarte Adolf Hitler" geschlagen wurden, bis sie blutüberströmt waren. Wenn sie dann hilflos am Boden lagen, hat man ihnen ihre Geschlechtsorgane zertreten, wie in dem berüchtigten Malmedy-Prozeß, wo einfache Soldaten an der Decke aufgehängt und geschlagen wurden, bis sie die Geständnisse unterschrieben, die von ihnen gefordert wurden. Auf Grund dieser erpreßten "Schuldbekenntnisse", wie die von dem SS-General Sepp Dietrich und Jochen Peiper, wurde dann die Leibstandarte als eine "verbrecherische Organisation" eingestuft. SS-General Oswald Pohl, der wirtschaftliche Verwaltungsleiter des Konzentrationlagersystems, wurde sein eigener Kot in das Gesicht geschmiert und dann geschlagen, bis er seine "Schuld" bekannte. Zu diesen Fällen teilte Senator McCarthy der Presse mit:
"Ich habe Beweise gehört und dokumentarische Bestätigungen gelesen, die besagen, daß die angeklagten Personen geschlagen, schlecht behandelt und körperlichen Foltern ausgesetzt wurden, die sich nur kranke Gehirne ausgedacht haben konnten. Sie wurden Scheingerichten unterworfen und sie wurden Scheinerschießungen unterzogen. Ihnen wurde erzählt, daß ihren Familien die Zuteilungskarten für die Verpflegung entzogen werden würden. Alle diese schrecklichen Dinge wurden mit Zustimmung des öffentlichen Anklägers durchgeführt, nur um die psychologische Atmosphäre zur Erpressung der benötigten Geständnisse zu schaffen. Falls die Vereinigten Staaten solche Schandtaten, ausgeführt von einigen wenigen Leuten, unbestraft durchgehen lassen, dann kann uns die ganze Welt mit Recht kritisieren und für immer die Ordnungsmäßigkeit unserer Motive und unserer moralischen Sauberkeit bezweifeln. Diese Zwangsmethoden wurden während der Prozesse in Frankfurt und Dachau wiederholt, und viele Deutsche wurden für Verbrechen auf Grund ihrer "Geständnisse" verurteilt.
Der amerikanische Richter Edward L. Van Roden, einer der drei Mitglieder der Simpson-Armee-Kommission, die extra deshalb gebildet wurde, um die Prozeßführung im Dachau-Prozeß zu untersuchen, entschleierte die Methoden, mit welchen die Geständnisse erpreßt wurden, am 9. Januar 1949 in der Washingtoner Zeitung "Daily News".
Sein Bericht erschien auch in der britischen Zeitung "Sunday Pictorial" am 23. Januar 1949. Er beschreibt darin folgende Methoden: Als Priester verkleidet, um die Beichte abzunehmen und Absolution zu erteilen; Quälereien mit unter die Fingernägeln getriebenen brennenden Streichhölzern; Ausschlagen der Zähne und Brechen von Kinnladen; Einzelhaft und Hungerration; Van Roden erklärt: "Die Erklärungen, die als Beweis vorgelegt wurden, wurden von Männern erpreßt, die man vorher drei, vier oder fünf Monate in Einzel- und Dunkelhaft hatte... Die Befrager stülpten über die Köpfe der Angeklagten schwarze Säcke und schlugen dann mit Messingstangen in die Gesichter, traten sie und schlugen mit Gummiknüppeln auf sie ein.... Allen außer zweien, von 139 Deutschen, deren Fälle untersucht wurden, waren die Hodensäcke so zerschlagen worden, daß sie nicht mehr zu heilen waren. Das war die ständige Behandlungsart unserer amerikanischen Untersucher."
Der US-Richter schildert u. a. folgenden Fall eines jungen deutschen Folteropfers:
Nach einer Reihe brutaler Misshandlungen erklärte sich ein 18 Jahre alter Beschuldigter bereit, ein Geständnis, das man ihm diktieren werde, niederzuschreiben. Er hatte schon achtzehn Seiten geschrieben, als die Stunde kam, ihn für die Nacht wieder einzuschließen. Bei Tagesanbruch hörten ihn die Deutschen der Nachbarzellen rufen: „Nein, ich werde keine einzige weitere Lüge mehr schreiben!“ Als der Gefangenenwärter ihn zur Fortsetzung seines „Geständnisses“ aufsuchte, fand er den Jungen an einem Gitterstab seiner Zelle erhängt tot vor. Aber die schriftliche Erklärung dieses jungen Deutschen, der Selbstmord beging, um sie nicht fortsetzen zu müssen, wurde dennoch vorgelegt und als Beweismaterial im Prozess gegen die anderen Angeklagten zugelassen.
Die "amerikanischen" Untersucher, die dafür verantwortlich waren, sind:
Oberstleutnant Burton F. Ellis (Chef des Kriegsverbrecherkomitees) und seine Helfershelfer, Hauptmann Raphael Shumacker, Oberstleutnant Robert E. Byrne, Leutnant William R. Perl, Morris Ellowitz, Harry Thon und Kirschbaum. Der Rechtsberater des Gerichtes war Oberst A. H. Rosenfeld.
Das "Geständniss" des Auchwitz Kommandanten Rudolf Höss wurde ebenfalls durch schwere Folter erpresst.
Irak 2004 – Deutschland 1945 (http://www.dsz-verlag.de/Artikel_04/NZ22_1.html)