Kaiser
25.04.2007, 19:39
Bundesregierung räumt geheime Online-Durchsuchungen ein
Umstrittene Online-Durchsuchungen von Computern sind bei Bundesverfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst bereits gängige Praxis: Verdächtige werden bereits seit 2005 ausgespäht - dies wurde im Innenausschuss des Bundestages bekannt.
Berlin - Der Streit um die Online-Durchsuchung von Computern spitzt sich zu. Wie nach Teilnehmerangaben heute im Innenausschuss des Bundestages bekannt wurde, spähen Geheimdienste bereits seit zwei Jahren Computer aus. Dies geschehe auf Grundlage einer simplen Dienstvorschrift, die noch vom damaligen Innenminister Otto Schily stamme, hieß es. Die Opposition reagierte mit scharfer Kritik. Die Union betonte die Notwendigkeit solcher Maßnahmen, forderte aber die Schaffung einer rechtsstaatlichen Basis.
"Wir mussten heute im Innenausschuss erfahren, dass seit Ende 2005 lediglich auf der Grundlage einer Dienstvorschrift Geheimdienste Computer hacken", erklärte der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Wieland. Diese Erklärung eines Vertreters des für die Koordinierung der Geheimdienste zuständigen Bundeskanzleramtes habe den Ausschussmitgliedern fast die Sprache verschlagen. Das Bundesinnenministerium habe sich geweigert, auf diese Maßnahme zu verzichten.
Die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, stellte fest, eine Dienstanweisung sei unter keinen Umständen eine geeignete Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Grundrechte der Bürger.
Seitens der Linksfraktion erklärten Innenausschuss-Mitglied Jan Korte und die innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke, es zeuge "von einer Verlogenheit der Bundesregierung, dass sie bislang nach außen hin den Eindruck erweckte, sie suche erst noch nach einer Rechtsgrundlage, aber tatsächlich schon seit zwei Jahren heimliche Online-Durchsuchungen vornehmen lässt". Beide teilten mit, Online-Durchsuchungen würden bereits seit Juni 2005 vorgenommen.
Der CDU/CSU-Obmann im Ausschuss, Ralf Göbel, erklärte zusammen mit dem innenpolitischen Sprecher der Fraktion, Hans-Peter Uhl, Online-Durchsuchungen durch Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt seien unbedingt erforderlich, da auch terroristische Straftaten zunehmend unter Nutzung des Internets vorbereitet und begangen würden. "Sie müssen aber auf verfassungsrechtlich tragfähiger Grundlage durchgeführt werden."
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte am 5. Februar entschieden, dass verdeckte Online-Durchsuchungen unzulässig seien.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) strebt an, dem Bundeskriminalamt die Online-Durchsuchungen von Computern zur Gefahrenabwehr zu ermöglichen. Dies ist auch bei Datenschützern auf Kritik gestoßen.
Innenpolitiker von CDU und SPD haben unterdessen die Kritik des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar an der geplanten Online-Durchsuchung von Computern zurückgewiesen. Diese Form der Ermittlung sei für die Gefahrenabwehr unverzichtbar, erklärten die Abgeordneten Wolfgang Bosbach und Dieter Wiefelspütz heute übereinstimmend. Bosbach verwahrte sich gegen Schaars Vorwurf, die Bundesregierung vernachlässige den Datenschutz für die Bürger.
Schaar hatte gestern bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichtes moniert, das Datenschutzrecht habe mit der technologischen Entwicklung nicht Schritt gehalten. Außerdem sprach er sich dafür aus, das Projekt Online-Durchsuchungen sofort zu stoppen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,479422,00.html
Wie schön. Schnüffelnde Schlapphüte hacken sich auf Verdacht hin und ohne jedweden rechtsstaatlichen Basis in fremde Computer. Ein wahres Stasi-Verständnis von Privatsphäre. Nein, ich muss mich bei den Ex-Stasi-Leuten entschuldigen. Denn die haben auf rechtsstaatlicher Basis überall geschnüffelt, wo sie es für nötig hielten.
Tja, auch unser derzeitiger Innenminister, der ohnehin nicht viel von altmodischen Dingen wie etwa der Unschuldsvermutung hält, befürwortet zwar die Schaffung einer rechtsstaatlichen Basis für Online-Schnüffeleien aber von der Abwesenheit einer derartigen Basis läßt er sich in seinem Tun auch nicht stören.
Sprich, rechtsstaatliche Basis ist nichts anderes als ein einziger Witz im "BRD-Rechtsstaat". Schön, wenn sie da ist. Falls nicht, auch gut.
Umstrittene Online-Durchsuchungen von Computern sind bei Bundesverfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst bereits gängige Praxis: Verdächtige werden bereits seit 2005 ausgespäht - dies wurde im Innenausschuss des Bundestages bekannt.
Berlin - Der Streit um die Online-Durchsuchung von Computern spitzt sich zu. Wie nach Teilnehmerangaben heute im Innenausschuss des Bundestages bekannt wurde, spähen Geheimdienste bereits seit zwei Jahren Computer aus. Dies geschehe auf Grundlage einer simplen Dienstvorschrift, die noch vom damaligen Innenminister Otto Schily stamme, hieß es. Die Opposition reagierte mit scharfer Kritik. Die Union betonte die Notwendigkeit solcher Maßnahmen, forderte aber die Schaffung einer rechtsstaatlichen Basis.
"Wir mussten heute im Innenausschuss erfahren, dass seit Ende 2005 lediglich auf der Grundlage einer Dienstvorschrift Geheimdienste Computer hacken", erklärte der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Wieland. Diese Erklärung eines Vertreters des für die Koordinierung der Geheimdienste zuständigen Bundeskanzleramtes habe den Ausschussmitgliedern fast die Sprache verschlagen. Das Bundesinnenministerium habe sich geweigert, auf diese Maßnahme zu verzichten.
Die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, stellte fest, eine Dienstanweisung sei unter keinen Umständen eine geeignete Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Grundrechte der Bürger.
Seitens der Linksfraktion erklärten Innenausschuss-Mitglied Jan Korte und die innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke, es zeuge "von einer Verlogenheit der Bundesregierung, dass sie bislang nach außen hin den Eindruck erweckte, sie suche erst noch nach einer Rechtsgrundlage, aber tatsächlich schon seit zwei Jahren heimliche Online-Durchsuchungen vornehmen lässt". Beide teilten mit, Online-Durchsuchungen würden bereits seit Juni 2005 vorgenommen.
Der CDU/CSU-Obmann im Ausschuss, Ralf Göbel, erklärte zusammen mit dem innenpolitischen Sprecher der Fraktion, Hans-Peter Uhl, Online-Durchsuchungen durch Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt seien unbedingt erforderlich, da auch terroristische Straftaten zunehmend unter Nutzung des Internets vorbereitet und begangen würden. "Sie müssen aber auf verfassungsrechtlich tragfähiger Grundlage durchgeführt werden."
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte am 5. Februar entschieden, dass verdeckte Online-Durchsuchungen unzulässig seien.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) strebt an, dem Bundeskriminalamt die Online-Durchsuchungen von Computern zur Gefahrenabwehr zu ermöglichen. Dies ist auch bei Datenschützern auf Kritik gestoßen.
Innenpolitiker von CDU und SPD haben unterdessen die Kritik des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar an der geplanten Online-Durchsuchung von Computern zurückgewiesen. Diese Form der Ermittlung sei für die Gefahrenabwehr unverzichtbar, erklärten die Abgeordneten Wolfgang Bosbach und Dieter Wiefelspütz heute übereinstimmend. Bosbach verwahrte sich gegen Schaars Vorwurf, die Bundesregierung vernachlässige den Datenschutz für die Bürger.
Schaar hatte gestern bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichtes moniert, das Datenschutzrecht habe mit der technologischen Entwicklung nicht Schritt gehalten. Außerdem sprach er sich dafür aus, das Projekt Online-Durchsuchungen sofort zu stoppen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,479422,00.html
Wie schön. Schnüffelnde Schlapphüte hacken sich auf Verdacht hin und ohne jedweden rechtsstaatlichen Basis in fremde Computer. Ein wahres Stasi-Verständnis von Privatsphäre. Nein, ich muss mich bei den Ex-Stasi-Leuten entschuldigen. Denn die haben auf rechtsstaatlicher Basis überall geschnüffelt, wo sie es für nötig hielten.
Tja, auch unser derzeitiger Innenminister, der ohnehin nicht viel von altmodischen Dingen wie etwa der Unschuldsvermutung hält, befürwortet zwar die Schaffung einer rechtsstaatlichen Basis für Online-Schnüffeleien aber von der Abwesenheit einer derartigen Basis läßt er sich in seinem Tun auch nicht stören.
Sprich, rechtsstaatliche Basis ist nichts anderes als ein einziger Witz im "BRD-Rechtsstaat". Schön, wenn sie da ist. Falls nicht, auch gut.