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Vollständige Version anzeigen : Produkthaftung bei Online-Auktionen



Walter Hofer
19.04.2007, 16:28
Ebay muss auf Marken achten !!

Der Web-Versteigerer Ebay haftet grundsätzlich für gefälschte Markenartikel auf seiner Plattform. Wie der Bundesgerichtshof nun entschied, muss das Unternehmen Angebote mit gefälschten Artikeln sperren. :)

http://www.secutag.com/JAPAN/counterfeit-products_dateien/plagiate.jpghttp://www.secutag.com/JAPAN/counterfeit-products_dateien/raubkopien.jpg

Karlsruhe - Das Onlineauktionshaus Ebay muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Angebote gefälschter Produkte auf seiner Online-Plattform verhindern. Das Internetauktionshaus müsse - wenn es von einem Markeninhaber auf eine "klar erkennbare Rechtsverletzung" hingewiesen werde - nicht nur "das konkrete Angebot unverzüglich sperren", sondern auch verhindern, dass es zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe (Aktenzeichen: I ZR 35/04).

Im vorliegenden Fall ging es um Rolex-Uhren. Bei Ebay wurden nach BGH-Angaben von Juni 2000 bis Januar 2001 teilweise gefälschte Uhren der Edelmarke angeboten. Darin sah die Rolex-Herstellerfirma eine Verletzung ihrer Marke und hatte Ebay auf Unterlassung verklagt.

http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,478257,00.html

viator
19.04.2007, 20:54
Ebay muss auf Marken achten !!

Der Web-Versteigerer Ebay haftet grundsätzlich für gefälschte Markenartikel auf seiner Plattform. Wie der Bundesgerichtshof nun entschied, muss das Unternehmen Angebote mit gefälschten Artikeln sperren. :)

http://www.secutag.com/JAPAN/counterfeit-products_dateien/plagiate.jpghttp://www.secutag.com/JAPAN/counterfeit-products_dateien/raubkopien.jpg

Karlsruhe - Das Onlineauktionshaus Ebay muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Angebote gefälschter Produkte auf seiner Online-Plattform verhindern. Das Internetauktionshaus müsse - wenn es von einem Markeninhaber auf eine "klar erkennbare Rechtsverletzung" hingewiesen werde - nicht nur "das konkrete Angebot unverzüglich sperren", sondern auch verhindern, dass es zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe (Aktenzeichen: I ZR 35/04).

Im vorliegenden Fall ging es um Rolex-Uhren. Bei Ebay wurden nach BGH-Angaben von Juni 2000 bis Januar 2001 teilweise gefälschte Uhren der Edelmarke angeboten. Darin sah die Rolex-Herstellerfirma eine Verletzung ihrer Marke und hatte Ebay auf Unterlassung verklagt.

http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,478257,00.html

Wird dieser Richterspruch in die Praxis umgesetzt, so kann ebay die Plattform schließen. Markenpiraterie kann nie vollständig verhindert werden. Ebensowenig kann auch ein Markenhersteller einen Staat verklagen, weil in seinem Staatsgebiet Markenpiraterie betrieben wird.

Ich halte jedenfalls den BGH in dieser Sache für ziemlich realitätsfremd!

Nephtys
20.04.2007, 11:23
Ach das ist doch das gleiche wie mit den Leopardenfällen etc....

Leofell wird gesperrt, 5 min später ist es wieder unter "Fell" anzutreffen und wird versteigert....ich halte ebay für blödsinn...vergiftet wie die Gesellschaft.