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Vollständige Version anzeigen : Mehrwertsteuern/Umsatzsteuer



dhadkan
17.04.2007, 11:42
hallo /:(

Ich hab da mal ne frage den brennt bei mir zuhause!

Mein Sohn hat bei Ebay ein Webhostpaket per sofortkauf bezahlt.

1.43 pro monat inkl. MwSt 19%

jetz bekommt er die rechnung und soll nun auch auf der rechnung umsatzsteuer noch zahlen.muß der Gewerbetreibende nicht auch die prozentzahl in der rechnung von umsatzsteuern angegeben?.oder reicht einfach UST. angibt.oder muß er nur MwSt angeben.

wird er jetzt doppelt bestraft,oder was soll das?

Ich kann nicht im Laden ein Toaster kaufen für 5,euro inkl. MwSt 19% und komme zur kasse. Und an der kasse sagt man da kommen aber noch umsatzsteuer drauf.

wäre nett wen mir einer mal das verstä#ndlich Antwortet.

gruss
dhadkan

Pinocchio
17.04.2007, 11:44
Gehört das nicht in den Bereich "Wirtschaft/Finanzen"?

tabasco
17.04.2007, 12:03
hallo /:(

Ich hab da mal ne frage den brennt bei mir zuhause!

Mein Sohn hat bei Ebay ein Webhostpaket per sofortkauf bezahlt.

1.43 pro monat inkl. MwSt 19%

jetz bekommt er die rechnung und soll nun auch auf der rechnung umsatzsteuer noch zahlen.muß der Gewerbetreibende nicht auch die prozentzahl in der rechnung von umsatzsteuern angegeben?.oder reicht einfach UST. angibt.oder muß er nur MwSt angeben.

wird er jetzt doppelt bestraft,oder was soll das?

Ich kann nicht im Laden ein Toaster kaufen für 5,euro inkl. MwSt 19% und komme zur kasse. Und an der kasse sagt man da kommen aber noch umsatzsteuer drauf.

wäre nett wen mir einer mal das verstä#ndlich Antwortet.

gruss
dhadkan
Ä? Mehrwertsteuer ist doch die umgangsprachlihe Bezeichnung von dem Umsatzsteuer ?(

Biskra
17.04.2007, 12:32
Ä? Mehrwertsteuer ist doch die umgangsprachlihe Bezeichnung von dem Umsatzsteuer ?(

Richtig. Die kann man wohl kaum doppelt bezahlen.

FranzKonz
17.04.2007, 12:39
hallo /:(

Ich hab da mal ne frage den brennt bei mir zuhause!

Mein Sohn hat bei Ebay ein Webhostpaket per sofortkauf bezahlt.

1.43 pro monat inkl. MwSt 19%

jetz bekommt er die rechnung und soll nun auch auf der rechnung umsatzsteuer noch zahlen.muß der Gewerbetreibende nicht auch die prozentzahl in der rechnung von umsatzsteuern angegeben?.oder reicht einfach UST. angibt.oder muß er nur MwSt angeben.

wird er jetzt doppelt bestraft,oder was soll das?

Ich kann nicht im Laden ein Toaster kaufen für 5,euro inkl. MwSt 19% und komme zur kasse. Und an der kasse sagt man da kommen aber noch umsatzsteuer drauf.

wäre nett wen mir einer mal das verstä#ndlich Antwortet.

gruss
dhadkan
Mehrwertsteuer ist nur ein anderes Wort für Umsatzsteuer. Nach der Preisangabenverordnung muß jeder öffentlich aushängende Preis (also auch im Internet) alle Preisbestandteile enthalten. Dazu gehören unter anderem Zölle und Steuern.

Ich würde empfehlen vom Vertrag zurückzutreten mit Hinweis auf die o.g. Verordnung. So einen Vertrag macht man nicht über eBay, sondern man sucht sich einen seriösen Anbieter. Eine Suchhilfe ist z. B. http://webhostlist.de es gibt auch weitere Seiten im Internet, die Vergleiche zwischen verschiedenen Anbietern ermöglichen.

dhadkan
17.04.2007, 14:54
erstmal danke für deine antwort:]

also verstehe ich das so,das der sofortkauf von 1.43 pro monat inkl. MwSt 19% auch der entpreis ist,und somit darf er in der rechnung die MwSt,oder gleich umsatzsteuer, nicht nochmal berechnen,oder?...

lupus_maximus
17.04.2007, 15:18
erstmal danke für deine antwort:]

also verstehe ich das so,das der sofortkauf von 1.43 pro monat inkl. MwSt 19% auch der entpreis ist,und somit darf er in der rechnung die MwSt,oder gleich umsatzsteuer, nicht nochmal berechnen,oder?...

Wenn er schreibt: inclusive Mwst, dann ist die drin!
Was anderes ist es zwischen Unternehmern, da kann es heißen: zuzüglich Mwst!

dhadkan
17.04.2007, 16:15
auch dir danke schön :)


gut,was mach ich jetzt mit dem kamarden? kann mein sohn aus dem vertrag kommen?

da er ja mein sohn über den tisch zieht!...und auch berügerisch handelt..

Biskra
17.04.2007, 16:52
auch dir danke schön :)


gut,was mach ich jetzt mit dem kamarden? kann mein sohn aus dem vertrag kommen?

da er ja mein sohn über den tisch zieht!...und auch berügerisch handelt..

Der Vertrag ist zu dem bei ebay genannten Bedingungen zustandegekommen, die nachträgliche Veränderung der Bedingungen durch den Händler ist unwirksam, so weit ich weiß. Im Zweifelsfall solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden.

Heiner
17.04.2007, 21:22
DEr Händler muss den Endpreis bennen inkl Mwst Nett + Ster darf er nur bei Gewerblichen Kunden verwenden. Ich würde das Ding nicht abwickeln und stornieren.

dhadkan
18.04.2007, 09:20
gilt das auch von privat personen bei ebay? es geben sogar privatpersonen die Mwst an privatpersonen weiter ohne das die als gewerblich anzeigt werden.in einen weiteren fall.besitz der gute selbst nicht mal eine steuernummer!jedenfalls sehe ich keine..
ich möchte da nichts los tretten ,aber ich finde es schon betrügerisch,was da sich einige leisten.um ein paar cent mehr zu verdienen ist.

quinchu
18.04.2007, 11:21
gilt das auch von privat personen bei ebay? es geben sogar privatpersonen die Mwst an privatpersonen weiter ohne das die als gewerblich anzeigt werden.in einen weiteren fall.besitz der gute selbst nicht mal eine steuernummer!jedenfalls sehe ich keine..
ich möchte da nichts los tretten ,aber ich finde es schon betrügerisch,was da sich einige leisten.um ein paar cent mehr zu verdienen ist.


Privatpersonen sind nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, können also keine gültige Mehrwertsteuer ausweisen.

Landogar
18.04.2007, 13:29
hallo /:(

Ich hab da mal ne frage den brennt bei mir zuhause!

Mein Sohn hat bei Ebay ein Webhostpaket per sofortkauf bezahlt.

1.43 pro monat inkl. MwSt 19%

jetz bekommt er die rechnung und soll nun auch auf der rechnung umsatzsteuer noch zahlen.muß der Gewerbetreibende nicht auch die prozentzahl in der rechnung von umsatzsteuern angegeben?.oder reicht einfach UST. angibt.oder muß er nur MwSt angeben.

wird er jetzt doppelt bestraft,oder was soll das?

Ich kann nicht im Laden ein Toaster kaufen für 5,euro inkl. MwSt 19% und komme zur kasse. Und an der kasse sagt man da kommen aber noch umsatzsteuer drauf.

wäre nett wen mir einer mal das verstä#ndlich Antwortet.

gruss
dhadkan



Klingt reichlich wirr.

Der Gewerbetreibende muss die bei seinem Kunden eingetriebene Mehrwersteuer an das Finanzamt abführen, das ist die Umsatzsteuer.
Zugleich zahlt er selber auch Umsatzsteuer auf die Produkte die er zum Betrieb seines Unternehmens benötigt. Am Ende des Monats stellt er seine Umsatzsteuereinnahmen seinen Umsatzsteuerausgaben gegenüber. Hat er (im Idealfall) mehr Umsatzsteuer eingenommen als gezahlt, so muss er diese Differenz an das Finanzamt abführen. Hat er hingegen weniger Umsatzsteuer eingenommen als selbst bezahlt, so muss das Finanzamt die Differenz an IHN zurückzahlen.