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Guilelmus
16.04.2007, 10:19
Justizbeamte lernen Umgang mit Muslimen

VON ELKE LANDSCHOOF, 12.04.07, 21:31h

Recklinghausen - Wie oft betet ein gläubiger Moslem? Welche Riten hat er zu beachten und welche Speisen darf er essen? Menschen muslimischen Glaubens sind ein Teil unserer Gesellschaft, doch wie fremd und unbekannt ihre Gewohnheiten sind, wird besonders auf engstem Raum klar. Wenn Muslime straffällig werden, folgt eine Verurteilung gemäß den deutschen Gesetzen. Doch eine Strafhaft gestaltet sich weniger eindeutig.Dieses Thema wurde bei einem dreitägigen Seminar aufgegriffen, [...]

Der erste Teil des Seminars galt ganz allgemein dem Islam, seinen geschichtlichen, sozialen und religiösen Hintergründen. Zur Einführung gehörte auch der Besuch einer Moschee. „Nur zwei der 21 Teilnehmer hatten zuvor eine Moschee von innen gesehen“, berichtet Bothge. [...]

Den Abschluss des Seminars bildete ein praktisch orientierter Teil. Hier sollten ganz konkrete alltägliche Fragen beantwortet werden, die sich mit der Unterbringung von islamischen Gefangenen ergeben. Welche Essensvorschriften sind zu respektieren? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Glauben der Gefangenen? Hat ein Moslem Anspruch auf eine besondere Kost? Kann ein Moslem einen Langzeitbesuch von zwei seiner Ehefrauen gleichzeitig bekommen? „Wie soll mit einer Muslimin umgegangen werden, die bei einem Besuch nicht bereit ist, ihre Burka zu lüften, um sich identifizieren zu lassen?“ führte Bothge einen aktuellen Fall aus der Praxis an. [...]



ganzer Text (http://www.ksta.de/html/artikel/1176113271344.shtml)

lupus_maximus
16.04.2007, 10:23
ganzer Text (http://www.ksta.de/html/artikel/1176113271344.shtml)
In diesem Land bimmelt es aber wirklich!

McDuff
16.04.2007, 10:55
Mal von dieser ekelhaften Gutmenschenkriecherei abgesehen. Ich wußte gar nicht, daß Museln in den Bau kommen. Bislang ging ich von totaler Straffreiheit aus.

Guilelmus
16.04.2007, 20:30
Mal von dieser ekelhaften Gutmenschenkriecherei abgesehen. Ich wußte gar nicht, daß Museln in den Bau kommen. Bislang ging ich von totaler Straffreiheit aus.

Die Gefängnisse hier sind übervoll mit denen - und viele werden tatsächlich nicht mehr eingesperrt...

esperan
16.04.2007, 20:45
Respekt, wem Respekt gebührt. Einem Straftäter ist nur der Respekt zu zollen - den er verdient

Ob er Moslem ist oder was was ich was. Gut, bevor er verhungert, soll er halt was anderes kriegen als Schwein. Aber ansonsten ... soll er in seiner Zelle beten, sein Besuch wird genauso kontrolliert wie anderer Besuch. Und wenn sie die Burka nicht hochheben will, dann kommt sie verdammt noch mal nicht rein. Punkt. Und wenn sie durchsucht wird wegen Rauschgift ... dann wird sie durchsucht. Wenn ihr das gegen die guten Sitten geht, dann soll sie draußen bleiben. Wo sind wir denn eigentlich? Zum Schluss kommt es noch soweit, dass man einem Häftling wegen Verdacht auf Rauschgiftschmuggel nicht mehr in den Arsch greifen darf, weil er Msoelm ist. Wenn Besuch die Zunge lüften muss wegen Rauschgift reinschleusens, dann hat auch die Frau Musilima ihre Zunge zu lüften. Sie sind keine Diplomaten oder Anwälte.

Diese Moslems mit ihren Religions-Grundsätzen. Nein - für jede Sonderbehandlung! Sie sind absolut nichts besonderes, obwohl viele meinen sie seien es. Sie sind nicht mehr wert, als jeder andere Straftäter.

Punkt!