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Vollständige Version anzeigen : Skandal: Frau darf nicht frei gegen den Willen ihres Ex-Mannes entscheiden



Praetorianer
11.04.2007, 10:40
Britin darf mit früherem Partner gezeugte Embryos nicht austragen


Eine Britin darf gegen den Willen ihres früheren Partners keine Kinder bekommen, die über künstliche Befruchtung mit ihm gezeugt wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg lehnte am Dienstag in zweiter Instanz einen entsprechenden Berufungsantrag der 35 Jahre alten Frau ab und gab ihrem früheren Verlobten Recht.


Quelle (http://www.faz.net/s/Rub8E1390D3396F422B869A49268EE3F15C/Doc~E841E430C32334F1D92ECB898C0BD0320~ATpl~Ecommon ~Scontent.html)

Erstaunlich, da wird es wohl Zeit, dass Feministinnen eine höhere Frauenquote am europäischen Gerichtshof einfordern.

Walter Hofer
11.04.2007, 10:43
Mit dem Urteil wäre auch der spätere Kindesunterhalt geklärt!

katharina von Medici
11.04.2007, 11:01
Erstaunlich, da wird es wohl Zeit, dass Feministinnen eine höhere Frauenquote am europäischen Gerichtshof einfordern.

Ich finde dieses Urteil absolut gerecht. Der Wunsch der Frau beträfe schließlich nicht nur ihr Leben, sondern auch das des potentiellen Vaters.

Don Pacifico
11.04.2007, 12:16
Für die Frau, welche durch eine Krebserkrankung keine eigenen Kinder bekommen kann und auf die Embryos hoffte, welche sie mit ihrem Partner vor der Operation hervorbrachte, ist es sehr tragisch. Das haben auch die Richter anerkannt.

Jedoch gibt es hier einen lesenswerten Kommentar von Janet Daley in Daily Telegraph Online:

http://www.telegraph.co.uk/opinion/main.jhtml;jsessionid=IBWUUX4MXNYMNQFIQMGCFF4AVCBQ UIV0?xml=/opinion/2007/04/11/do1106.xml

Ein wichtiger Grund gegen den Wunsch der Frau war: Es würde einen Präzedenzfall schaffen, welcher der Frau mehr Rechte als dem Mann einräumt. Würde das erlaubt sein, dass eine Frau über solche Embryos frei verfügen könnte, dann würden die Männer letzten Endes zu Samenspendern degradiert.

Originalzitat a.a.O.: "The significance of that principle should not be underestimated: it embodies nothing less than our contemporary belief that men and women are equal partners in this enterprise. To have granted Miss Evans her claim would have been tantamount to saying that a father is less of a parent than a mother: that he is little more than an inseminator whose role can be marginalised when it suits."

Unter dem Artikel ist ein Forum und Leser Toby schreibt (April 11, 2007 6:29 AM):

Zitat: "As if it were necessary to show the patent absurdity of Ms Evans's argument, reversing it shows it how it is so. Imagine the outcry if a man were forcing an ex-girlfriend to bear embryos when she did not want to, and then seeking for her to pay maintenance for the child afterwards (I assume that this is the double edgeness alluded to in the op ed)."

Auch wenn ich dem Urteil zustimmen muss: Mir persönlich tut die Frau dennoch leid und ich wünschte mir, die beiden hätten sich außergerichtlich geeinigt: Austragen ja, aber dann ohne Vaterunterhalt, weil es ja dann ihre Entscheidung allein war. Sein Argument, er könne nicht mit einem Kind leben, das ihn später nicht kennt, überzeugt mich nicht so recht.

Praetorianer
11.04.2007, 12:42
Ich finde dieses Urteil absolut gerecht. Der Wunsch der Frau beträfe schließlich nicht nur ihr Leben, sondern auch das des potentiellen Vaters.

Das war Iroine! :)

Doc Gyneco
11.04.2007, 12:52
Mit dem Urteil wäre auch der spätere Kindesunterhalt geklärt!

Ganz genau !!

Obwohl nicht erwähnt wurde, ginge es ja vor allem um dies !!

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

katharina von Medici
11.04.2007, 14:58
Das war Iroine! :)

Ich nehme doch wohl an, das war ironisch gemeint: Zitat "Erstaunlich, da wird es wohl Zeit, dass Feministinnen eine höhere Frauenquote am europäischen Gerichtshof einfordern."

Jedenfalls habe ich das so verstanden. Der Kinderwunsch der Frau kann nicht gegen den Willen des potentiellen Vaters erfüllt werden. Wenn es ihr nur darum geht, generell ein Kind ohne Vater aufzuziehen, kann sie sich ja - dank Samenbank - eines anonymen Spenders bedienen. Das hat dann wenigstens keine Konsequenzen für den Erzeuger.

Tosca
11.04.2007, 15:30
Ich nehme doch wohl an, das war ironisch gemeint: Zitat "Erstaunlich, da wird es wohl Zeit, dass Feministinnen eine höhere Frauenquote am europäischen Gerichtshof einfordern."

Jedenfalls habe ich das so verstanden. Der Kinderwunsch der Frau kann nicht gegen den Willen des potentiellen Vaters erfüllt werden. Wenn es ihr nur darum geht, generell ein Kind ohne Vater aufzuziehen, kann sie sich ja - dank Samenbank - eines anonymen Spenders bedienen. Das hat dann wenigstens keine Konsequenzen für den Erzeuger.

Genau das, wenn es nur darum geht, ein Kind auszutragen, kann es von einem anonymen Spender sein.

Vielleicht ist ja da auch der Gedanke da gewesen, den Vater wieder zurückzugewinnen oder in kräftig zahlen zu lassen. Und das kann es nicht sein.

Was immer ihre Beweggründe waren, so geht es halt nicht.

tabasco
11.04.2007, 15:43
Ich finde dieses Urteil absolut gerecht. Der Wunsch der Frau beträfe schließlich nicht nur ihr Leben, sondern auch das des potentiellen Vaters.

Das Urteil wäre gerecht, wenn die Frau weitere Kinder bekommen könnte ... so ist das nur bitter-tragisch :(

Don Pacifico
11.04.2007, 15:58
Genau das, wenn es nur darum geht, ein Kind auszutragen, kann es von einem anonymen Spender sein.

Vielleicht ist ja da auch der Gedanke da gewesen, den Vater wieder zurückzugewinnen oder in kräftig zahlen zu lassen. Und das kann es nicht sein.

Was immer ihre Beweggründe waren, so geht es halt nicht.

Laut den Medienberichten wurde bei der Frau Krebs in den Ovarien diagnostiziert. Die Ovarien mussten operativ entfernt werden.
Bevor es zum Zerwürfnis der beiden kam, wählten sie die Methode der In-Vitro-Fertilisation. Es entstanden Embryos, die aufbewahrt wurden.
Als die Frau diese Embryos sich implantieren lassen wollte (die Gebärmutter war offensichtlich zum Glück nicht befallen - bin übrigens kein Arzt), versagte der Partner die Zustimmung.

Es war in der Tat die letzte Chance für die Frau, ein eigenes Kind mit ihrem genetischen Erbgut zu bekommen. Es ist tragisch, dass sie offenbar nicht Eizellen von sich konservieren ließ (falls das überhaupt geht).

Biskra
11.04.2007, 16:07
Das Urteil wäre gerecht, wenn die Frau weitere Kinder bekommen könnte ... so ist das nur bitter-tragisch :(

Tragisch sicherlich aber trotzdem gerecht. Über seine Fortpflanzung sollte man doch in der Moderne selbst entscheiden dürfen.

tabasco
11.04.2007, 16:12
Tragisch sicherlich aber trotzdem gerecht. Über seine Fortpflanzung sollte man doch in der Moderne selbst entscheiden dürfen.

Es gibt sicherlich Wege, den Mann aus der "Zahlfalle" ggf. zu "befreien". Auf Kinder gehofft zu haben und aufgrund eines beschissenen Gerichtsbeschlusses keine haben zu dürfen tut verdammt weh ...

Biskra
11.04.2007, 16:29
Es gibt sicherlich Wege, den Mann aus der "Zahlfalle" ggf. zu "befreien". Auf Kinder gehofft zu haben und aufgrund eines beschissenen Gerichtsbeschlusses keine haben zu dürfen tut verdammt weh ...

Sicherlich, aber Alimente sind bestimmt nicht das Problem gewesen.

katharina von Medici
11.04.2007, 16:47
Laut den Medienberichten wurde bei der Frau Krebs in den Ovarien diagnostiziert. Die Ovarien mussten operativ entfernt werden.
Bevor es zum Zerwürfnis der beiden kam, wählten sie die Methode der In-Vitro-Fertilisation. Es entstanden Embryos, die aufbewahrt wurden.
Als die Frau diese Embryos sich implantieren lassen wollte (die Gebärmutter war offensichtlich zum Glück nicht befallen - bin übrigens kein Arzt), versagte der Partner die Zustimmung.

Es war in der Tat die letzte Chance für die Frau, ein eigenes Kind mit ihrem genetischen Erbgut zu bekommen. Es ist tragisch, dass sie offenbar nicht Eizellen von sich konservieren ließ (falls das überhaupt geht).

Okay, ich hatte den Artikel nicht ganz gelesen. Trotz der tragischen Situation der Frau, bin ich immer noch der Meinung, dass zum Austragen der Embryonen die Zustimmung des Vaters vorliegen muss. Der Entschluss, die Embryonen einfrieren zu lassen und nach Gesundung der Frau wieder einzusetzen, wurde von beiden Partnern gefasst. Nach einer Trennung kann diese Einwilligung so nicht mehr gültig sein. Den Mann gegen seine Zustimmung zum Vater zu machen, finde ich nach wie vor falsch. Zu bemängeln ist sicher, dass es vorher anscheinend keine Rechtsklarheit darüber gegeben hat, wie im Trennungsfall mit den Embryonen verfahren werden kann.