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Vollständige Version anzeigen : Mißachtung der Osterruhe



Stockinger
10.04.2007, 18:04
Über Ostern – insbesondere am Ostersonntag - war es deutschen Einzelhändlern in Köln verboten, ihre Geschäfte zu öffnen. Auf der Ostheimer Straße direkt neben der Vingster Moschee galten allerdings an den christlichen Feiertagen offenbar ganz andere Gesetze. Ein Anwohner schildert die dortigen Ereignisse am Karfreitag wie folgt:

„Seit 9 Uhr heute früh haben wir hier eine Lärmkulisse wie auf einem orientalischen Basar. Muslimische Kinder schreien vor unserem Haus rum, während nebenan auf dem Moscheegelände die Erwachsenen Tische und Bänke für einen ‚Wohltätigkeitsbasar’ aufbauen.

Völlig genervt von dem Treiben, habe ich gegen 11 Uhr auf der Polizeiwache in Kalk angerufen. Dort habe ich mich erkundigt, wie es sich mit der Rechtmäßigkeit solcher Veranstaltungen an hohen christlichen Feiertagen verhält. Ich habe darauf hingewiesen, daß man an Karfreitag als 'Normalbürger' auch gewissen Regeln unterliegt. Beispielsweise dürfen keine Sportveranstaltungen stattfinden und sogar das Spielen von lauter Musik ist bis zu einer gewissen Uhrzeit untersagt. Wie kann es also sein, daß es sich hierbei um eine genehmigte Veranstaltung handelt?

Man sagte mir zu, sich der Sache anzunehmen. Nach etwa 30 Minuten erschien dann auch ein Streifenwagen. Die beiden Beamten unterhielten sich geschätzte 20 Sekunden mit einem der Moscheebetreiber, stiegen wieder in ihren Streifenwagen und das war’s. Augenscheinlich handelt es sich tatsächlich um eine genehmigte Veranstaltung!“

Auf der Internetseite der Stadt Köln war dagegen zu den „Regelungen für die Karwoche bis Karsamstag“ zu lesen:

„Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr jeglicher öffentliche Tanz verboten. Am Karfreitag sind, bis zum Karsamstag 6 Uhr, keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere

• Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen

• sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen

• Leistungsshows sowie Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische oder artistische Darbietungen in Freizeitanlagen

• alle Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich sämtlicher, auch klassischer, Theater- und Musikaufführungen sowie Opern, Operretten, Musicals, Puppenspiele, Ballett und ähnliche; Ausnahmen gelten hier nur für Veranstaltungen religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters

• Musik- und Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen.

Zwischen 6 und 11 Uhr, also zu den Hauptzeiten der Gottesdienste, sind die Einschränkungen am größten. Dann sind grundsätzlich alle Veranstaltungen verboten.
Anschließend sind einige wenige Veranstaltungen zulässig. Sie müssen religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sein, die dem besonderen Wesen dieses Feiertags entsprechen. So sind auch klassische Musikkonzerte oder ernste Theateraufführungen nur dann erlaubt, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen und gerade an diesem Tag aufgeführt werden sollen.

Nicht unter das gesetzliche Verbot fallen Kunstausstellungen, Kunstführungen, die Museen, Tierschauen, der Zoo und ähnliche Veranstaltungen.“

Für den Ostersonntag galten offiziell noch strengere Regeln. Dazu schrieb der Kölner „Express“:

„An diesem hohen kirchlichen Festtag dürfen – im Gegensatz zu anderen Sonn- und Feiertagen – nicht einmal Büdchen, Bäckereien und Blumenläden für einige Stunden öffnen. Heißt: keine Brötchen und Kuchen, keine Blümchen für Oma. Nur Tankstellen und die Läden am Hauptbahnhof dürfen am Sonntag verkaufen. So sieht es das neue Ladenöffnungsgesetz des Landes NRW vor.“

Solche eindeutigen Spielregeln scheinen nicht für die Angehörigen aller religiösen Ausrichtungen zu gelten. Am Abend des Ostermontag erreichte uns der folgende ergänzende Bericht:

Den Rest lest ihr hier: http://www.pro-koeln-online.de/artikel4/osterruhe.htm

Stockinger
10.04.2007, 18:20
„Wie sich herausstellte, war der ‚Wohltätigkeitsbasar’ der Vingster Moschee leider nicht auf den Karfreitag beschränkt. Das Ganze erstreckte sich sage und schreibe über vier Tage! Das heißt, ich durfte von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag täglich von 9 Uhr früh bis etwa 22 Uhr am Abend daran teilhaben, wie sich zu Spitzenzeiten weit mehr als 200 Muslime versammelten. Es eskalierte am gestrigen Nachmittag, als etwa 15 muslimische Jugendliche begannen mit Druckluftpistolen auf die Fensterscheiben unseres Wohnhauses zu schießen. Offensichtlich hatte die Moschee ihrem Nachwuchs eine Runde Pistolen spendiert, denn jeder Jugendliche hatte eine solche. Selbst als am Abend eine Art 'Treibjagd' auf zufällig vorbei kommende deutsche Jugendliche auf Inline-Skatern eröffnet wurde, fühlte sich niemand von den anwesenden Erwachsenen berufen, ihrem Nachwuchs Einhalt zu gebieten. Im Gegenteil, man fand das offensichtlich noch lustig und stand feixenderweise beieinander und amüsierte sich offenbar gut darüber.“

Der Bericht schließt mit dem bezeichnenden Fazit: „Bleibt mir abschließend nur noch zu sagen, daß ich froh bin, wenn ich morgen wieder zur Arbeit gehen kann.“ – Sind dafür die christlichen Feiertage gedacht? Pro Köln fordert, die Feiertagsruhe in unserer Stadt künftig ohne Ansehen der Religionszugehörigkeit gegenüber jedermann durchzusetzen!

Sterntaler
10.04.2007, 18:21
der Nachwuchs ist unterwegs.Sichert europas Grenzen, wenn Not mit Waffengewalt!!! Bürger verteidigt eure Heimat!!!

http://img241.imageshack.us/img241/149/screenshot2012200619223cc9.th.jpg (http://img241.imageshack.us/my.php?image=screenshot2012200619223cc9.jpg)


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Skaramanga
10.04.2007, 18:31
Revanchiert euch am Ramadan. Jeden Tag Spießbraten und Bieranstich vor der Moschee, außerdem ein "wet-shirt-contest" für die Mädels. Ein paar Toilettenhäuschen müssen natürlich auch hin, wegen der Ordnung...

dimu
10.04.2007, 18:32
.
jedem politiker von köln gehört die pastonade.

100 stockhiebe auf:
a) arsch, b) linken fuß) c) rechten fuß
anschließend ein 5 minütiges bad in 20%iger salzsäure.

den musels für ihre unverschämtheit:
a) der entzug aller sozialleistungen für 2 jahre
b) der rückbau aller in D befindlichen moscheen.
c) innerhalb von einem halben jahr ein einwandfreies deutsch zu sprechen.
.

arnd
10.04.2007, 18:36
„Wie sich herausstellte, war der ‚Wohltätigkeitsbasar’ der Vingster Moschee leider nicht auf den Karfreitag beschränkt. Das Ganze erstreckte sich sage und schreibe über vier Tage! Das heißt, ich durfte von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag täglich von 9 Uhr früh bis etwa 22 Uhr am Abend daran teilhaben, wie sich zu Spitzenzeiten weit mehr als 200 Muslime versammelten. Es eskalierte am gestrigen Nachmittag, als etwa 15 muslimische Jugendliche begannen mit Druckluftpistolen auf die Fensterscheiben unseres Wohnhauses zu schießen. Offensichtlich hatte die Moschee ihrem Nachwuchs eine Runde Pistolen spendiert, denn jeder Jugendliche hatte eine solche. Selbst als am Abend eine Art 'Treibjagd' auf zufällig vorbei kommende deutsche Jugendliche auf Inline-Skatern eröffnet wurde, fühlte sich niemand von den anwesenden Erwachsenen berufen, ihrem Nachwuchs Einhalt zu gebieten. Im Gegenteil, man fand das offensichtlich noch lustig und stand feixenderweise beieinander und amüsierte sich offenbar gut darüber.“

Der Bericht schließt mit dem bezeichnenden Fazit: „Bleibt mir abschließend nur noch zu sagen, daß ich froh bin, wenn ich morgen wieder zur Arbeit gehen kann.“ – Sind dafür die christlichen Feiertage gedacht? Pro Köln fordert, die Feiertagsruhe in unserer Stadt künftig ohne Ansehen der Religionszugehörigkeit gegenüber jedermann durchzusetzen!
Es ist schon erschreckend ,wenn sich Minderheiten nicht an allgemeine Regeln zu halten brauchen. Wenn solche Regeln aufgestellt werden ,dann haben sich auch alle daran zu halten. Einige deutsche Händler hätten garantiert auch gern ihre Geschäfte geöffnet ,mich würde mal interessieren was die zu der Ausnahmeregel für Muslime sagen.
Steht die Stadt Köln schon so unter Druck der Muslime? Dies sollte sich schleunigst ändern.

arnd
10.04.2007, 18:38
Revanchiert euch am Ramadan. Jeden Tag Spießbraten und Bieranstich vor der Moschee, außerdem ein "wet-shirt-contest" für die Mädels. Ein paar Toilettenhäuschen müssen natürlich auch hin, wegen der Ordnung...
Stimmt,Schweinefleisch ist die beste Waffe gegen fanatische Muslime.

Falls die Stadt nicht vorher eine Bannmeile für Schweinefleisch um die Moschee einrichtet.

wtf
10.04.2007, 18:39
Man könnte eine landwirtschaftliche Leistungsschau erwägen. Oink.

Felixhenn
10.04.2007, 18:41
Man stelle sich mal vor: In einem Land mit 60% Muslims und 40% Christen würden die Christen ähnliches während des Ramadans veranstalten.

Was in dem Bericht geschildert wurde, war eine klar kalkulierte Provokation der Christen in diesem Lande. Und wenn die Christlichen Parteien und Politiker das nicht bemerken, müssen die Christlichen Bürger mal eben nachdenken wem die ihre Stimme geben oder ob mal wieder eine APO gebraucht wird.

Wenn wir mal über die Muslime in unserem Land nachdenken, kommen wir zu dem Schluss, dass wir denen eigentlich gar keine Schuld zuschieben können. Wenn die hierher kommen und unsere Sozialsysteme missbrauchen und auszuplündern anstatt zu arbeiten, ist das doch eigentlich aus deren Sicht nur natürlich. Natürlich ist auch, dass die ihr Tun fleißig verteidigen und als „anständig“ verkaufen wollen. Wenn Du einen Affen einlädst und dem Deine Speisekammer zeigst und ihn die öffnen lässt, darfst Du Dich doch nicht wundern wenn der die leer frisst und Du hungerst. Der Schuldige ist immer der, der dem Affen alles erlaubt hat. Und das sind unsere Politiker. Wenn die ständig auf so perverse Art auf Stimmensuche sind, dass die keine Realitäten mehr sehen, muss man halt mal drüber nachdenken, ob jetzt nicht der Bürger gefragt ist, dem Politiker mal wieder zu zeigen wer das Sagen hat. Das muss wohl ab und zu mal sein. Politiker sind wie kleine Kinder, die testen immer ihre Grenzen aus. Ohne Stoppsignal werden die eben übermütig.

Sterntaler
10.04.2007, 18:41
Revanchiert euch am Ramadan. Jeden Tag Spießbraten und Bieranstich vor der Moschee, außerdem ein "wet-shirt-contest" für die Mädels. Ein paar Toilettenhäuschen müssen natürlich auch hin, wegen der Ordnung...

nicht das mit onanieren anfangen, wie der Terrorist und Marrokaner Mottasadeq.(bei dem fand man Unmenge Bilder von nackten Ungläubigen-Weiber)

Achsel-des-Bloeden
10.04.2007, 18:44
Revanchiert euch am Ramadan. Jeden Tag Spießbraten und Bieranstich vor der Moschee, außerdem ein "wet-shirt-contest" für die Mädels. Ein paar Toilettenhäuschen müssen natürlich auch hin, wegen der Ordnung...
Glaubst Du, da kommen dann nur zwei Polizeihanserln mal kurz zum Prüfen vorbei?

Da kommt die halbe Polizeimacht zum Beenden dieser rassistischen, fremdenfeindlichen, islamophoben Provokation!

Stockinger
10.04.2007, 19:42
Vergiss den Hubschrauber nicht.

Liegnitz
10.04.2007, 19:51
Über Ostern – insbesondere am Ostersonntag - war es deutschen Einzelhändlern in Köln verboten, ihre Geschäfte zu öffnen. Auf der Ostheimer Straße direkt neben der Vingster Moschee galten allerdings an den christlichen Feiertagen offenbar ganz andere Gesetze. Ein Anwohner schildert die dortigen Ereignisse am Karfreitag wie folgt:

„Seit 9 Uhr heute früh haben wir hier eine Lärmkulisse wie auf einem orientalischen Basar. Muslimische Kinder schreien vor unserem Haus rum, während nebenan auf dem Moscheegelände die Erwachsenen Tische und Bänke für einen ‚Wohltätigkeitsbasar’ aufbauen.

Völlig genervt von dem Treiben, habe ich gegen 11 Uhr auf der Polizeiwache in Kalk angerufen. Dort habe ich mich erkundigt, wie es sich mit der Rechtmäßigkeit solcher Veranstaltungen an hohen christlichen Feiertagen verhält. Ich habe darauf hingewiesen, daß man an Karfreitag als 'Normalbürger' auch gewissen Regeln unterliegt. Beispielsweise dürfen keine Sportveranstaltungen stattfinden und sogar das Spielen von lauter Musik ist bis zu einer gewissen Uhrzeit untersagt. Wie kann es also sein, daß es sich hierbei um eine genehmigte Veranstaltung handelt?

Man sagte mir zu, sich der Sache anzunehmen. Nach etwa 30 Minuten erschien dann auch ein Streifenwagen. Die beiden Beamten unterhielten sich geschätzte 20 Sekunden mit einem der Moscheebetreiber, stiegen wieder in ihren Streifenwagen und das war’s. Augenscheinlich handelt es sich tatsächlich um eine genehmigte Veranstaltung!“

Auf der Internetseite der Stadt Köln war dagegen zu den „Regelungen für die Karwoche bis Karsamstag“ zu lesen:

„Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr jeglicher öffentliche Tanz verboten. Am Karfreitag sind, bis zum Karsamstag 6 Uhr, keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere

• Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen

• sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen

• Leistungsshows sowie Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische oder artistische Darbietungen in Freizeitanlagen

• alle Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich sämtlicher, auch klassischer, Theater- und Musikaufführungen sowie Opern, Operretten, Musicals, Puppenspiele, Ballett und ähnliche; Ausnahmen gelten hier nur für Veranstaltungen religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters

• Musik- und Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen.

Zwischen 6 und 11 Uhr, also zu den Hauptzeiten der Gottesdienste, sind die Einschränkungen am größten. Dann sind grundsätzlich alle Veranstaltungen verboten.
Anschließend sind einige wenige Veranstaltungen zulässig. Sie müssen religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sein, die dem besonderen Wesen dieses Feiertags entsprechen. So sind auch klassische Musikkonzerte oder ernste Theateraufführungen nur dann erlaubt, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen und gerade an diesem Tag aufgeführt werden sollen.

Nicht unter das gesetzliche Verbot fallen Kunstausstellungen, Kunstführungen, die Museen, Tierschauen, der Zoo und ähnliche Veranstaltungen.“

Für den Ostersonntag galten offiziell noch strengere Regeln. Dazu schrieb der Kölner „Express“:

„An diesem hohen kirchlichen Festtag dürfen – im Gegensatz zu anderen Sonn- und Feiertagen – nicht einmal Büdchen, Bäckereien und Blumenläden für einige Stunden öffnen. Heißt: keine Brötchen und Kuchen, keine Blümchen für Oma. Nur Tankstellen und die Läden am Hauptbahnhof dürfen am Sonntag verkaufen. So sieht es das neue Ladenöffnungsgesetz des Landes NRW vor.“

Solche eindeutigen Spielregeln scheinen nicht für die Angehörigen aller religiösen Ausrichtungen zu gelten. Am Abend des Ostermontag erreichte uns der folgende ergänzende Bericht:

Den Rest lest ihr hier: http://www.pro-koeln-online.de/artikel4/osterruhe.htm

Härteste Strafen für welche die religiöe Feiertage mißachten und selsb t an diesen Tagen nur an Profit (Geld Mammon) denken.
Ihnen sollen die Händer abfaulen.

Herr Bratbäcker
11.04.2007, 09:57
Selbst als am Abend eine Art 'Treibjagd' auf zufällig vorbei kommende deutsche Jugendliche auf Inline-Skatern eröffnet wurde, fühlte sich niemand von den anwesenden Erwachsenen berufen, ihrem Nachwuchs Einhalt zu gebieten. Im Gegenteil, man fand das offensichtlich noch lustig und stand feixenderweise beieinander und amüsierte sich offenbar gut darüber.“


Warum haben die angegriffenen BRD-Jugendlichen denn nicht die BRD-Polizei gerufen. Die hätte ihnen doch bestimmt geholfen.:] :hihi: :))

Oder waren die Wachtmeister gerade mit Falchparkern bzw. einträglichen Geschwindigkeitskontrollen beschäftigt? :rolleyes:

Mauser98K
11.04.2007, 11:38
[COLOR="Navy"]

Da steht`s doch:

... Unterhaltungsveranstaltungen einschließlich sämtlicher, auch klassischer, Theater- und Musikaufführungen sowie Opern, Operretten, Musicals, Puppenspiele, Ballett und ähnliche; [B]Ausnahmen gelten hier nur für Veranstaltungen religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters




Das gilt nun mal für alle Religionen.

Mauser98K
11.04.2007, 11:43
Glaubst Du, da kommen dann nur zwei Polizeihanserln mal kurz zum Prüfen vorbei?

Da kommt die halbe Polizeimacht zum Beenden dieser rassistischen, fremdenfeindlichen, islamophoben Provokation!

Ja, das könnte eine Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen dar stellen.

§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Deutschistan
11.04.2007, 12:10
Es eskalierte am gestrigen Nachmittag, als etwa 15 muslimische Jugendliche begannen mit Druckluftpistolen auf die Fensterscheiben unseres Wohnhauses zu schießen. Offensichtlich hatte die Moschee ihrem Nachwuchs eine Runde Pistolen spendiert, denn jeder Jugendliche hatte eine solche. Selbst als am Abend eine Art 'Treibjagd' auf zufällig vorbei kommende deutsche Jugendliche auf Inline-Skatern eröffnet wurde, fühlte sich niemand von den anwesenden Erwachsenen berufen, ihrem Nachwuchs Einhalt zu gebieten. Im Gegenteil, man fand das offensichtlich noch lustig und stand feixenderweise beieinander und amüsierte sich offenbar gut darüber.“

Eure Propaganda ist ja sowas von lächerlich da hätte euch sogar Hess ne ohrfeige für gegeben :)) EureLügen solltet ihr wenigstens so schmücken das es wenigstens ein bissel glaubhaft klingt.

Übrigens; am letzten Samstag hatten wir eine Versammlung in der Max-Schmeling Halle in Berlin. schätzungsweise 6.000 Muslime waren gekommen. (die medien schreiben "mal wieder" was anderes aber da ich vor ort war weiss ich es halt). Und stellt euch mal vor, hunderte von deutschen aber uns belagert um sich an unseren ständen satt zu essen und dann noch ganz frech wie sie waren haben sie sich mit uns unterhalten und fanden es ganz toll was wir machen. naja wie dem auch sei.......... wie jeder weiss, ist eure meinung die einer bemitleidenswerten randgruppierung und von daher frag ich mich jedesmal. WAS HABE ICH HIER EIGENTLICH VERLOREN !! ....

eins rate ich euch noch.... eure propaganda solltet ihr von jemandem verfassen lassen der wenigstens bis 10 zählen kann :))

Deutschistan
11.04.2007, 12:19
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

vielleicht sollte man euch freaks mal allesamt anzeigen :shutup:

SKEPSIS
11.04.2007, 12:33
vielleicht sollte man euch freaks mal allesamt anzeigen :shutup:

Richtig! Einfach mal die Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat!

Juristerei hiesiger Gesetzeslagen und ausführungen (siehe "Religionsfreiheit...:D ) war bekanntlich noch nie Muslims Stärke!

denn:

"Durch den Paragrafen werden Staatsanwälte und Gerichte dazu gebracht, konkurrierende Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Friede, nicht das Bekenntnis als solches. Erreicht werden soll ein Mindestmaß an gegenseitigem Respekt und Toleranz. Nicht geschützt durch die Vorschrift ist hingegen das Rechtsgut der Meinungsfreiheit, deren Grenzen mit dem Paragraphen aufgezeigt werden sollen.


Kritik an der Vorschrift [Bearbeiten]Kritiker sehen in dieser Vorschrift eine Einschränkung des Rechtsguts der Meinungsfreiheit. Insbesonders durch eine einseitige Anwendung verleite der Paragraph zu einem Schutz der Mehrheitsmeinung, nicht aber zwangsläufig zum Schutz einer Minderheitsmeinung, da die Interessen kleinerer Gruppen seltener mit dem "öffentlichen Frieden" gleichgesetzt werden.

Sie lehnen diesen Paragraphen auch als so genannten Gummiparagraphen ab, insbesondere weil nicht klar sei, wie „Beschimpfung“ zu definieren sei -- darunter könne jede negative Äußerung fallen. Noch fraglicher sei, wann eine solche „Beschimpfung“ geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. (Die „Eignung“ reicht, sog. abstraktes Gefährdungsdelikt). Kritiker behaupten, eine solche „Friedensstörung“ könne - analog zur Volksverhetzung - a posteriori konstruiert werden, wenn sich Gläubige beschwerten."

Interessant wird, wenn Muslim meint, bei geäusserter Meinungsfreiheit, die IHM nicht passt, den öfftl. Frieden (evtl. durch Gewalt??) stören zu können, müssen, dürfen!

So wird ein Schuh daraus!

Dieses verquere Rechtsverständnis haben die Mohammed-Karikaturen auf´s groteskeste aufgeführt! :hihi:

:cool2:

mfg

Odin
11.04.2007, 12:36
Eine bizarre Geschichte, wie sie nur die brd zu schreiben vermag.

Wild Bill
11.04.2007, 12:37
Bei mir wars nicht anders über Ostern.Die Türken grillten machten lärm provozierten andere Anwohner. Zum guten Schluss fingen sie an mit einer Kreisäge Holz zu sägen.Ihr seht es ist nicht nur in Köln so!!!

Deutschistan
11.04.2007, 12:40
Richtig! Einfach mal die Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat!

Juristerei hiesiger Gesetzeslagen und ausführungen (siehe "Religionsfreiheit...:D ) war bekanntlich noch nie Muslims Stärke!

denn:

"Durch den Paragrafen werden Staatsanwälte und Gerichte dazu gebracht, konkurrierende Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Friede, nicht das Bekenntnis als solches. Erreicht werden soll ein Mindestmaß an gegenseitigem Respekt und Toleranz. Nicht geschützt durch die Vorschrift ist hingegen das Rechtsgut der Meinungsfreiheit, deren Grenzen mit dem Paragraphen aufgezeigt werden sollen.


Kritik an der Vorschrift [Bearbeiten]Kritiker sehen in dieser Vorschrift eine Einschränkung des Rechtsguts der Meinungsfreiheit. Insbesonders durch eine einseitige Anwendung verleite der Paragraph zu einem Schutz der Mehrheitsmeinung, nicht aber zwangsläufig zum Schutz einer Minderheitsmeinung, da die Interessen kleinerer Gruppen seltener mit dem "öffentlichen Frieden" gleichgesetzt werden.

Sie lehnen diesen Paragraphen auch als so genannten Gummiparagraphen ab, insbesondere weil nicht klar sei, wie „Beschimpfung“ zu definieren sei -- darunter könne jede negative Äußerung fallen. Noch fraglicher sei, wann eine solche „Beschimpfung“ geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. (Die „Eignung“ reicht, sog. abstraktes Gefährdungsdelikt). Kritiker behaupten, eine solche „Friedensstörung“ könne - analog zur Volksverhetzung - a posteriori konstruiert werden, wenn sich Gläubige beschwerten."

Interessant wird, wenn Muslim meint, bei geäusserter Meinungsfreiheit, die IHM nicht passt, den öfftl. Frieden (evtl. durch Gewalt??) stören zu können, müssen, dürfen!

So wird ein Schuh daraus!

Dieses verquere Rechtsverständnis haben die Mohammed-Karikaturen auf´s groteskeste aufgeführt! :hihi:

:cool2:

mfg

o wei Skepsis nu hast mich aber eiskalt erwischt :=
nu könnte ich mit einigen freaks hier vor gericht gehen und ich weiss zu 100% dass ich vom gericht recht bekäme (du weisst das genauso). Denn volksverhetzung mit klar definierten worten ist ein verbrechensdelikt . willst du ein beispiel? gibt es genügend von...brauchst nur mal 2 minuten rumblättern. aber ist eigentlich egal, denn eure meinung ist wie gesagt egal. denn euch paar männiken
halten die juden schon in schach :hihi:

o man ist das geil ;)

Deutschistan
11.04.2007, 12:41
Bei mir wars nicht anders über Ostern.Die Türken grillten machten lärm provozierten andere Anwohner. Zum guten Schluss fingen sie an mit einer Kreisäge Holz zu sägen.Ihr seht es ist nicht nur in Köln so!!!

heul doch

Deutschistan
11.04.2007, 12:46
ist ein schöner zeitvertreib aber hab heute schon andere sachen geplant. muss mein schwer erwirtschaftetes Harz4 ausgeben. dann ein paar deutsche frauen anpöbeln, bei 3 von 10 klappt es auch. dann muss ich ein paar inline-skater mit einer luftdruckpistole abknallen. anschliessend muss ich nach hause und meiner frau die wöchntliche tracht prügel verpassen, dann geb ich ihr ein paar volle aldi-tüten in die hand und lass se ma ne runde drehen. zu guterletzt geh ich dann popelnd ins bett. also ihr seht bin total ausgebucht .:lol:

ich schmeiss mich weg

Wild Bill
11.04.2007, 12:48
ist ein schöner zeitvertreib aber hab heute schon andere sachen geplant. muss mein schwer erwirtschaftetes Harz4 ausgeben. dann ein paar deutsche frauen anpöbeln, bei 3 von 10 klappt es auch. dann muss ich ein paar inline-skater mit einer luftdruckpistole abknallen. anschliessend muss ich nach hause und meiner frau die wöchntliche tracht prügel verpassen, dann geb ich ihr ein paar volle aldi-tüten in die hand und lass se ma ne runde drehen. zu guterletzt geh ich dann popelnd ins bett .:lol:

ich schmeiss mich weg

Eine typische Museldrecksau!!!!:hihi:

Felixhenn
11.04.2007, 14:26
Richtig! Einfach mal die Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat!

Juristerei hiesiger Gesetzeslagen und ausführungen (siehe "Religionsfreiheit...:D ) war bekanntlich noch nie Muslims Stärke!

denn:

"Durch den Paragrafen werden Staatsanwälte und Gerichte dazu gebracht, konkurrierende Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Friede, nicht das Bekenntnis als solches. Erreicht werden soll ein Mindestmaß an gegenseitigem Respekt und Toleranz. Nicht geschützt durch die Vorschrift ist hingegen das Rechtsgut der Meinungsfreiheit, deren Grenzen mit dem Paragraphen aufgezeigt werden sollen.


Kritik an der Vorschrift [Bearbeiten]Kritiker sehen in dieser Vorschrift eine Einschränkung des Rechtsguts der Meinungsfreiheit. Insbesonders durch eine einseitige Anwendung verleite der Paragraph zu einem Schutz der Mehrheitsmeinung, nicht aber zwangsläufig zum Schutz einer Minderheitsmeinung, da die Interessen kleinerer Gruppen seltener mit dem "öffentlichen Frieden" gleichgesetzt werden.

Sie lehnen diesen Paragraphen auch als so genannten Gummiparagraphen ab, insbesondere weil nicht klar sei, wie „Beschimpfung“ zu definieren sei -- darunter könne jede negative Äußerung fallen. Noch fraglicher sei, wann eine solche „Beschimpfung“ geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. (Die „Eignung“ reicht, sog. abstraktes Gefährdungsdelikt). Kritiker behaupten, eine solche „Friedensstörung“ könne - analog zur Volksverhetzung - a posteriori konstruiert werden, wenn sich Gläubige beschwerten."

Interessant wird, wenn Muslim meint, bei geäusserter Meinungsfreiheit, die IHM nicht passt, den öfftl. Frieden (evtl. durch Gewalt??) stören zu können, müssen, dürfen!

So wird ein Schuh daraus!

Dieses verquere Rechtsverständnis haben die Mohammed-Karikaturen auf´s groteskeste aufgeführt! :hihi:

:cool2:

mfg


Spar Dir die Mühe, dem was erklären zu wollen. Das ist nicht die Sprache die er versteht. Der versteht nur: „Wie Du mir, so ich Dir“, wie es eben im Koran beschrieben ist.

Stockinger
11.04.2007, 14:37
Er ist nur ein kleiner, billiger Provokateur; nicht einmal ein guter, sondern nur ein dummer.

Tosca
11.04.2007, 18:19
ist ein schöner zeitvertreib aber hab heute schon andere sachen geplant. muss mein schwer erwirtschaftetes Harz4 ausgeben. dann ein paar deutsche frauen anpöbeln, bei 3 von 10 klappt es auch. dann muss ich ein paar inline-skater mit einer luftdruckpistole abknallen. anschliessend muss ich nach hause und meiner frau die wöchntliche tracht prügel verpassen, dann geb ich ihr ein paar volle aldi-tüten in die hand und lass se ma ne runde drehen. zu guterletzt geh ich dann popelnd ins bett. also ihr seht bin total ausgebucht .:lol:

ich schmeiss mich weg


Halt ein Tag wie jeder andere.

Nur eine Frage habe ich noch: Nimmst du zum schlagen deiner Frau auch brav die Zahnbürste? Korrigiere mich bitte, wenn ich was falsches sage: Der Muslime Mann trägt seine Zahnbüste in der Hosentasche, etwa nach dem Motto "allzeit bereit". Ist das korrekt oder bringe ich was durcheinander?

Und Generell zu der Ruhestörung: Wir müssen uns doch nicht wundern. Wenn es Deutsche stört, dass sie an Karfreitag nicht abtanzen können. Also, es gibt sie, die deutschen, die nicht mal einen Tag auf Vergnügen verzichten können. Egoismus pur.

Was sich das Ordnugnsamt dabei dachte, als die Erlaubnis zur türkischen Feier erteilt wurde, das würde mich auch mal interessieren. Was das Motiv für diese Veranstaltung war, darüber habe ich meine eigene Meinung. Chrsitliche Feiertage müssen gestört werden, wann immer es geht. Und die dummen Deutschen lassen sich das ja auch gefallen. Also, was soll's?

Deutschistan
11.04.2007, 21:46
Halt ein Tag wie jeder andere.

Nur eine Frage habe ich noch: Nimmst du zum schlagen deiner Frau auch brav die Zahnbürste? Korrigiere mich bitte, wenn ich was falsches sage: Der Muslime Mann trägt seine Zahnbüste in der Hosentasche, etwa nach dem Motto "allzeit bereit". Ist das korrekt oder bringe ich was durcheinander?

nein keine zahnbürste, hab immer mein schlagring bereit für esthetische veränderung am gesicht meiner frau



ich kann noch mit andren chlichees aushelfen, wenns euch befriedigt.

Deutschistan
11.04.2007, 21:47
Was sich das Ordnugnsamt dabei dachte, als die Erlaubnis zur türkischen Feier erteilt wurde, das würde mich auch mal interessieren. Was das Motiv für diese Veranstaltung war, darüber habe ich meine eigene Meinung. Chrsitliche Feiertage müssen gestört werden, wann immer es geht. Und die dummen Deutschen lassen sich das ja auch gefallen. Also, was soll's?

ich fühle mit dir.... :cool:

SKEPSIS
11.04.2007, 21:55
...

ich kann noch mit andren chlichees aushelfen, ....

das hättest Du nicht extra betonen müssen.

wie wär´s mal mit etwas fundierteren Statements.

Kasperletheater liefern Muslime ja schon zur Genüge in Real Life...

:] :cool2:
mfg

Stockinger
11.04.2007, 22:00
das hättest Du nicht extra betonen müssen.

wie wär´s mal mit etwas fundierteren Statements.

Kasperletheater liefern Muslime ja schon zur Genüge in Real Life...

:] :cool2:
mfg

Mittlerweile auch hier. Diese Idioten einfach in der Gosse liegen lassen :D

lobentanz
12.04.2007, 01:02
ist ein schöner zeitvertreib aber hab heute schon andere sachen geplant. muss mein schwer erwirtschaftetes Harz4 ausgeben. dann ein paar deutsche frauen anpöbeln, bei 3 von 10 klappt es auch. dann muss ich ein paar inline-skater mit einer luftdruckpistole abknallen. anschliessend muss ich nach hause und meiner frau die wöchntliche tracht prügel verpassen, dann geb ich ihr ein paar volle aldi-tüten in die hand und lass se ma ne runde drehen. zu guterletzt geh ich dann popelnd ins bett. also ihr seht bin total ausgebucht .:lol:

ich schmeiss mich weg
Das trifft alles zu.

Mof
12.04.2007, 02:50
Wen bei mir etwas gewesen wäre hätte ich die Polizei gerufen, aber ich habe nichts mitbekommen, von daher haben sie Glück gehabt... :)

kritiker_34
12.04.2007, 10:17
Über Ostern – insbesondere am Ostersonntag - war es deutschen Einzelhändlern in Köln verboten, ihre Geschäfte zu öffnen. Auf der Ostheimer Straße direkt neben der Vingster Moschee galten allerdings an den christlichen Feiertagen offenbar ganz andere Gesetze. Ein Anwohner schildert die dortigen Ereignisse am Karfreitag wie folgt:

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Für den Ostersonntag galten offiziell noch strengere Regeln. Dazu schrieb der Kölner „Express“:

„An diesem hohen kirchlichen Festtag dürfen – im Gegensatz zu anderen Sonn- und Feiertagen – nicht einmal Büdchen, Bäckereien und Blumenläden für einige Stunden öffnen. Heißt: keine Brötchen und Kuchen, keine Blümchen für Oma. Nur Tankstellen und die Läden am Hauptbahnhof dürfen am Sonntag verkaufen. So sieht es das neue Ladenöffnungsgesetz des Landes NRW vor.“

Solche eindeutigen Spielregeln scheinen nicht für die Angehörigen aller religiösen Ausrichtungen zu gelten. Am Abend des Ostermontag erreichte uns der folgende ergänzende Bericht:

Den Rest lest ihr hier: http://www.pro-koeln-online.de/artikel4/osterruhe.htm

hast du die Adresse vom Bürgermeister, eventuell auch vom KVR oder der Presse in Köln? Nur hier darüber zu diskutieren bringt nicht viel.

kritiker_34
12.04.2007, 10:19
Wen bei mir etwas gewesen wäre hätte ich die Polizei gerufen, aber ich habe nichts mitbekommen, von daher haben sie Glück gehabt... :)

Die Polizei kann nur einschreiten, wenn die Rechtslage eindeutig ist. wenn jedoch in der städitischen Verwaltung eine DISKRIMINIERUNG christlicher Sitten toleriert wird, kann die Polizei nichts machen. Also den Hebel dort ansetzen, wo der Verantwortliche sitzt. ANPRANGERN in ALLER ÖFFENTLICHKEIT hilft!

kritiker_34
12.04.2007, 12:31
Eine bizarre Geschichte, wie sie nur die brd zu schreiben vermag.

aber nicht doch! In der CDU wird "heiss" diskutiert!
http://www.cdu-koeln.de/thread.php?postid=1102#post1102

Tosca
12.04.2007, 13:03
nein keine zahnbürste, hab immer mein schlagring bereit für esthetische veränderung am gesicht meiner frau



ich kann noch mit andren chlichees aushelfen, wenns euch befriedigt.


Im Zusammenhang mit diesem Post habe ich zwei Fragen:

Erstens: kommt ästhetisch von Este?

Zweitens: Hast du den Urheber deines schönen Ringes gefragt, ob du das Bild hier posten darfst? Ich meine nur. Aber mit Sicherheit hast du das getan, du willst doch die Foreneigner nicht in Schwierigkeiten bringen. Du weißt doch Urheberrecht und so...

Aber generell muss ich sagen, die deutschen Männer könnten von muslimen wirklich lernen. Weißt du, unsere Männer sind wirklich unmöglich, die lassen ihre Zahnbürste einfach im Bad, stell dir vor, die putzen damit wirklich nur ihre Zähne. Also denen fiele es sehr schwer, uns Frauen vorschriftsmäßig zu züchtigen.

Und was dein Mitgefühl für mich betrifft:

Danke, vielen herzlichen Dank. Und weil du Mitgefühl entwickelst, was ich einfach Spitze finde, werde ich mal hier im Forum vorschlagen, dass wir dich mit einem Plakat, "Türken benehmt euch gefälligst im Gastland, wie es sich für Gäste gehört" vor Deutschlands größter Moschee marschieren lassen. Schöner Gedanke, gell?!

Ach ich könnte dich knuddeln!