Pippilangstrumpf
01.04.2007, 20:22
Festlegung des Mindestlohnes an Hand von ALG II
Der Mindestlohn muss so hoch sein das nach 45 Jahren Arbeit eine netto Rente erreicht wird, die der gleichen Höhe entspricht wie ALG II, inklusive Unterkunftskosten für einen Single Haushalt. Der durchschnittliche ALG II Bezug für Singles beträgt 663 Euro. Verdient man heute 8,90 Brutto die Stunde * 170 Stunden * 12 Monate = 18.156 Euro Jahres Brutto, was 62 % vom Durchschnittsverdienst beträgt und damit 0,62 Endgeltpunkte ergibt. Addiert man die 45 Arbeitsjahre * 0,62 Endgeltpunkte so erhält man 27,9 Endgeltpunkte, diese werden mit den aktuellen Rentenwert (26,13 Euro) multipliziert, so erhält man die Brutto Rente = 729 Euro, minus hälftiger Krankenversicherung und Pflegeversicherung, so erhält man eine Netto Rente von 663 Euro, was genau einem Single Haushalt von Harz IV entspricht. Somit muss der Mindestlohn bei 8,90 Euro betragen, damit ein Arbeiter nicht nach 45 Jahren Arbeit dem Staat auf der Tasche liegt.
Der Mindestlohn muss so hoch sein das nach 45 Jahren Arbeit eine netto Rente erreicht wird, die der gleichen Höhe entspricht wie ALG II, inklusive Unterkunftskosten für einen Single Haushalt. Der durchschnittliche ALG II Bezug für Singles beträgt 663 Euro. Verdient man heute 8,90 Brutto die Stunde * 170 Stunden * 12 Monate = 18.156 Euro Jahres Brutto, was 62 % vom Durchschnittsverdienst beträgt und damit 0,62 Endgeltpunkte ergibt. Addiert man die 45 Arbeitsjahre * 0,62 Endgeltpunkte so erhält man 27,9 Endgeltpunkte, diese werden mit den aktuellen Rentenwert (26,13 Euro) multipliziert, so erhält man die Brutto Rente = 729 Euro, minus hälftiger Krankenversicherung und Pflegeversicherung, so erhält man eine Netto Rente von 663 Euro, was genau einem Single Haushalt von Harz IV entspricht. Somit muss der Mindestlohn bei 8,90 Euro betragen, damit ein Arbeiter nicht nach 45 Jahren Arbeit dem Staat auf der Tasche liegt.