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Vollständige Version anzeigen : Der Einzug der Scharia in das Deutsche Rechtswesen



SAMURAI
20.03.2007, 08:35
http://www.politicallyincorrect.de/2007/03/richterin_stellt_koran_uber_de_1.html

Richterin stellt Koran über deutsches Straf- und Familienrecht
http://www.politicallyincorrect.de/uploads/koran_unrecht.JPGDie Scharia hält Einzug im Kalifat Deutschland: Am Amtsgericht Frankfurt erhebt eine deutsche Richterin den Koran über das Straf- und Familienrecht. Sie lehnte im Scheidungsantrag einer Frau eine Härtefallregelung wegen des prügelnden Ehemannes ab, weil beide Partner aus dem marokkanischen "Kultur"kreis stammten und der Koran dem Mann die körperliche Züchtigung der Ehefrau erlaube.

Laut Koran darf ein Mann seine ungehorsame Frau züchtigen. Mit der Begründung lehnte es eine Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln. Die Frau will vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem prügelnden Mann geschieden werden.

Ihr seien die Augen übergegangen, als sie die Ablehnung in Händen gehalten habe, sagt Anwältin Barbara Becker-Rojczyk: Eine deutsche Richterin zitiert den Koran, um einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres abzulehnen. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", heißt es darin. Nur im Härtefall aber kann eine Ehe vorzeitig geschieden werden. Die Richterin führt zudem an, dass beide Ehepartner aus dem "marokkanischen Kulturkreis" stammten, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe. "Es geht hier aber um staatliches Recht und nicht um religiöse Regeln", hält Becker-Rojzykc dagegen.

Für die 26 Jahre alte Mutter zweier Kleinkinder waren die schweren Misshandlungen durch ihren Mann auch Grund zur Trennung. Im Moment ist sie vor körperlicher Gewalt sicher: Die Familienrichterin verhängte ein Näherungsverbot gegen den Mann. Auch deshalb könne aus deren Sicht der Scheidungstermin noch warten. Die Anwältin sieht das anders. Um die früheren Misshandlungen gehe es nicht: "Es geht aktuell um massive Morddrohungen und das stellt ja wohl einen Härtefall dar." Seit ihrer Trennung terrorisiere der Ehemann die 26-Jährige mit Beleidigungen und Morddrohungen. "Die Frau ist am Ende und verängstigt." Ihre einzige Hoffnung: Sobald sie geschieden ist, verliert der Mann sein vermeintliches Recht, ihr als seiner Frau Gewalt anzutun.

Dass die Richterin auf die Morddrohungen nicht eingehe, zeigt für Becker-Rojcyzk, "dass sie wohl keinen neutralen Blick auf das grässliche Geschehen hat". Deshalb hat sie beim Amtsgericht einen Befangenheitsantrag gestellt, den Michael Höhler, aufsichtsführender Familienrichter am Amtsgericht aber erst entscheidet, wenn die Anhörungsfrist für den Ehemann abgelaufen ist. Die Richterin selbst war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Wer von unseren Lesern den Namen der Richterin herausfindet, die für diesen Urteilsspruch verantwortlich ist, möge ihn uns bitte zusenden. Wir hätten da ein paar Fragen an sie...

Ich habe Vollzitierungsrechte bei PI.
__________________________________________________ _______________

Der Einzug der Scharia in das Deutsche Rechtswesen.


Hoffentlich gibt die Richterin auch eine Anleitung zum Schlagen der Frauen: Hier

[...]*

Damit es richtig gemacht wird. Islamische Gelehrte tauschen sich über das richtige Schlagen der Frau aus.

Ich hoffe das C.Roth Lichterketten für die Steigerung des MULTI-KULTI anzündet.

McDuff
20.03.2007, 08:42
Das Verhalten der Richterin ist in höchsten Maße illegal. Sie hat nach den deutschen Gesetzen recht zu sprechen! Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ja wohl das Mindeste was jetzt folgen sollte.

Der Patriot
20.03.2007, 08:52
Wo sind die Feministinnen? :rolleyes: Achja, beim K(r)ampf gegen Rechts...

Für die Frau tut es mir Leid, aber solche Entscheidungen helfen vielleicht, daß die Deutschen aufwachen. Natürlich gehört das Urteil, insofern es dem Gesetz widerspricht, aufgehoben.

Walter Hofer
20.03.2007, 08:53
Das Verhalten der Richterin ist in höchsten Maße illegal. Sie hat nach den deutschen Gesetzen recht zu sprechen!

McStoff, bist du Jurist und kennst du die Härtefallregelung im Scheidungsverfahren?

Die leben bereits getrennt, die Frau ist mit ihren Kindern in Sicherheit. Das ist wichtig.
Sie wird von dem Verrückten ob mit oder ohne Verkürzung der Scheidungsfrist bedroht. Den Typen soll man ausweisen, vorher hat die Ex-Frau keine Ruhe!

harlekina
20.03.2007, 08:53
Samurai war schneller. Es ist eine Schande. Das nächste ist der Ehrenmord mit Freispruch.

bernhard44
20.03.2007, 08:53
wer Lust und Laune hat über deutsches Juristenlatein zu schmunzeln, sollte sich das mal anschauen:
"Scheidung nach iranisch-schiitischem Recht in Deutschland"

http://www.dnoti.de/topact/top0535.htm

harlekina
20.03.2007, 08:55
McStoff, bist du Jurist und kennst du die Härtefallregelung im Scheidungsverfahren?

Die leben bereits getrennt, die Frau ist mit ihren Kindern in Sicherheit. Das ist wichtig.
Sie wird von dem Verrückten ob mit oder ohne Verkürzung der Scheidungsfrist bedroht. Den Typen soll man ausweisen, vorher hat die Ex-Frau keine Ruhe!

Die Begründung ist dürftig, das solltest du auch sehen.
Wir sind hier in Deutschland und nicht in Marokko.
Wen interessierten die Prügelgewohnheiten dort?



Nur im Härtefall aber kann eine Ehe vorzeitig geschieden werden. Die Richterin führt zudem an, dass beide Ehepartner aus dem "marokkanischen Kulturkreis" stammten, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe.

Skaramanga
20.03.2007, 08:55
...
Hoffentlich gibt die Richterin auch eine Anleitung zum Schlagen der Frauen: Hier

[...]*

Damit es richtig gemacht wird. Islamische Gelehrte tauschen sich über das richtige Schlagen der Frau aus.

Ich hoffe das C.Roth Lichterketten für die Steigerung des MULTI-KULTI anzündet.

Oh ja, das ist eine Wissenschaft für sich. Ich hatte mal das Vergnügen, auf der Fähre nach Griechenland an der Bar (ich fahre immer Decksklasse, da ich sowieso nur an der Bar sitze) das Gespräch zwischen einem Bosnier und einem Albaner mitzuhören, das, Zwecks Verständigung, in gebrochenem Englisch geführt wurde. Es ging um die beste Methode, die Ehefrau zu verprügeln. Dabei war ein wichtiges Kriterium, keine äußerlich sichtbaren Spuren oder Verletzungen zu hinterlassen. Nach langem hin und her favorisierte der Bosnier kräftige Schläge auf den Rücken und an den Kopf mit einem nassen zusammengerollten Handtuch, während der Albaner sich für Faustschläge in die Magengrube aussprach.

Walter Hofer
20.03.2007, 08:58
Der Threaderöffner rafft das leider nicht. Wieder einmal billige, primitive Hetze statt sachlicher Information. Anderes ist man ja auch von Leuten, die hauptamtlich für die "polnisch Instabilen und polnisch Inkompetenten" in der Arbeitslosen-WG schreiben, dürfen nicht zu erwarten. Sam bemüht sich, aber es reicht nicht. Auch die Werbung für seine Negerseite ist fürn Ar***.

Walter Hofer
20.03.2007, 09:04
Die Begründung ist dürftig, das solltest du auch sehen.
Wir sind hier in Deutschland und nicht in Marokko.
Wen interessierten die Prügelgewohnheiten dort?

Auch für deutsche Männer, die ihre Frauen verprügeln, gibt es - bisher - keine Verkürzung des Scheidungsverfahrens, weil "Prügeln" nicht unter die Härteregelung fällt. Ich meine, hier ist der Gesetzgeber dringenst gefordert, diese juristische Lücke zu schließen.

Wenn dich dein Männe laufend vermackelt hätte, bleibt es dennoch bei der - unsinnigen - Regelung von der Mindesttrennungsdauer von einem Jahr bis zur Scheidung. Das muss geändert werden.

Und im Übrigen läuft am Amtsgericht ein Anhörungsverfahren wegen dieser Scheidungssache.

Walter Hofer
20.03.2007, 09:11
Zitat:
Nur im Härtefall aber kann eine Ehe vorzeitig geschieden werden. Die Richterin führt zudem an, dass beide Ehepartner aus dem "marokkanischen Kulturkreis" stammten, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe.



diese Zusatzungbegründung ist nach deutschem Scheidungsrecht natürlich unzulässig bis umstritten und sollte zu Konsequenzen führen.

Skaramanga
20.03.2007, 09:12
Trotz allem hat die Richterin so ganz Unrecht nicht. Im deutschen Eherecht wird, wenn es sich um ausländische Ehepartrner handelt, tatsächlich das Eherecht des ausländischen Staates, nach dessen Recht die Ehe geschlossen wurde, bei der Rechtsfindung mit herangezogen. Gleiches gilt auch bei der Eheschließung und der Beurteilung der Ehefähigkeit von Ausländern, die sich ebenfalls grundsätzlich nach dem Heimatrecht bemisst.

Dennoch ist der Richterin wohl ein Fehler unterlaufen. Sie hat nämlich nicht die Frage nach dem ordre public gestellt. Dies ist ein übergeordnetes Rechtsprinzip. Wenn im Einzelfall ein nach der Gesetzeslage anzuwendender ausländischer Rechtssatz gegen den deutschen innerstaatlichen ordre public verstößt, dann ist er regelmäßig nicht anzuwenden. Und ein kodifiziertes Züchtigungsrecht gegenüber Ehefrauen verstößt ja nun ganz offensichtlich gegen den ordre public in Deutschland. Dazu hätte die Richterin was sagen müssen. Dass sie es offenbar nicht getan hat macht ihre Entscheidung fehlerhaft. Ich denke die Beschwerde gegen die Entscheidung wird hier Klarheit schaffen.

IM Redro
20.03.2007, 09:14
Auch für deutsche Männer, die ihre Frauen verprügeln, gibt es - bisher - keine Verkürzung des Scheidungsverfahrens, weil "Prügeln" nicht unter die Härteregelung fällt. Ich meine, hier ist der Gesetzgeber dringenst gefordert, diese juristische Lücke zu schließen.



Bei Deutschen Männern führt das schon zur Härtefallregelung, vorallem wenn sie der Frau mit Mord drohen.

Hier wurde aber entschieden, das der Mann aufgrund des Korans das Recht hat seine Frau zu züchtigen, obwohl sie schon von ihm getrennt lebt. Er missachtet damit mehrere Gesetze, vorallem auch die Umgangssperre. Dazu kommen noch die ständigen Körperverletzungen. Die Richterin akzeptiert und toleriert das im Zusammenhang mit dem Koran.

Ragtimer
20.03.2007, 09:15
Das ist doch alles nicht mehr war, oder? X(

Wie ich den Eingangspost gelesen habe, wär mir fast das Frühstück aus dem Gesicht gefallen. :kotz:


Samurai war schneller. Es ist eine Schande. Das nächste ist der Ehrenmord mit Freispruch.

So unwahrscheinlich ist das in der Tat nicht, harli. Ehrenmord mit Strafmilderung hat es schon vor zehn Jahren gegeben:

>>>
Im August 1997 wurde eine 18jährige Frau in Deutschland von ihrem Vater verbrannt, weil sie es ablehnte, den Mann zu heiraten, den er für sie ausgesucht hatte. Ein deutsches Gericht machte Strafmilderung geltend mit der Begründung, er habe seine Kultur und Religion praktiziert.
<<<

http://www.anarchismus.at/txt1/september4.htm

Weitere derartige Ekel-Urteile:

>>>
3) Beispiele europäischer Rechtsprechung

Dass auch europäische Gerichte bereits mit dem islamischen Recht liebäugeln, zeigen haarsträubende Urteile in Mordfällen wie jenem Fall eines Türken in Deutschland, der seine Schwester umgebracht hatte, weil sie die "Familienehre" verletzt hatte. Dass der Mann sie für schwanger gehalten hatte, wurde offenbar als mildernder Umstand gewertet. Vielleicht hielt der ehrenwerte Richter eine Schwangerschaft auch für einen legitimen Mordgrund.
Der Mann wurde freigesprochen.
(Das Urteil passt sich genau der "Ehrenmord"praxis in islamischen Ländern an, wo sie weitgehend straffrei ist. Es überbietet noch die Rechtspraxis der Türkei, wo auf dieses Verbrechen nur ein Achtel der Strafe für Mord steht.)

Ein anderer, ein Iraner, wurde vom BGH des Mordes an seiner Frau freigesprochen, weil er 'keine unnötige Grausamkeit' angewandt habe. Der Mann hatte die Frau mit 56 Messerstichen getötet. Das ist angewandtes Scharia-Recht. Die Scharia schreibt die angemessene Brutalität bei der Ermordung durch Steinigung vor: Die Steine dürfen nicht zu gross sein, damit der Tod nicht gleich eintritt, und nicht zu klein.

Oder wenn eine Schweizer Zeitung überlegt, ob im Fall eines sogenannten "Beziehungdelikts", sprich Tötung der Freundin, letztere zur Öffentlichkeit gehört! Merke: die Frau ist Privatbesitz des Mannes, ihre Tötung betrifft kein öffentliches Interesse!

Auch der türkische Vater, der seine Tochter spitalreif schlägt, weil sie allein ausgeht und der nicht weiss, wieso er vor Gericht steht, kann auf das Wohlwollen der Schweizer Justiz zählen, die ihn lediglich auf Bewährung verurteilt, verbunden mit der Ermahnung, das solle auch der Tochter eine Lehre sein! Was für eine? Und die Gerichtsberichterstatterin meint, solche Fälle gehörten eigentlich nicht vor Gericht. Sollen solche "Familienkonflikte" vielleicht durch die Scharia geregelt werden?

Hier setzen sich Rechtsvorstellungen durch, die aus einer mittelalterlichen Feudalgesellschaft stammen könnten.

Was das islamische Recht für Frauen vorsieht, lässt sich in den Ländern des real existierenden Islam klar erkennen.
<<<

http://mitglied.lycos.de/focusfrauen/3.htm

Alles im Namen der Toleranz, der Weltoffenheit, der Vielfalt und des Respekts vor fremden Kulturen. Was sind dagegen schon Zivilisation und Menschenrechte! Eh alles nur eurozentrisch-neokolonialistisches Zeugs!

Quo vadis
20.03.2007, 09:18
Ich bin erst vor wenigen Tagen auf ein Urteil des OVwG Münster gestoßen.Es betrifft sie sog. "Kamel- Fatwa", wonach eine Muslima, nicht ohne männliche Begleitung eines Verwandten, die Entfernung zurücklegen darf, die "ein Kamel binnen eines Tages und einer Nacht zurücklegt"...Das sind ca. 80 KM.
Das Gericht entschied im Sinne dieser Kamel-Fatwa......naja Scharia, wir kooommmeeeen......:rolleyes:

..............................
Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom Januar 2002: Gemäß der "Kamel-Fatwa" ist es einer muslimischen Schülerin nicht zumutbar, an einer Klassenfahrt mit einem Ziel, das mehr als 81 Kilometer vom Wohnort entfernt ist, teilzunehmen, wenn das Mädchen nicht von einem männlichen Blutsverwandten begleitet wird.

Quelle: Der Spiegel, a.a.O., Seite 86

"Kamel-Fatwa" = mehrtägige Reisen mit Übernachtung außerhalb der elterlichen/ehelichen Wohnung ohne Begleitung eines Mahram (Blutsverwandten) ist nicht erlaubt und verstößt gegen islamische Regeln" (Rechtsgutachten von Amir Zaidan, ehemaliger Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen).

Walter Hofer
20.03.2007, 09:18
Bei Deutschen Männern führt das schon zur Härtefallregelung, vorallem wenn sie der Frau mit Mord drohen.



Deshalb wird der Ehemann vor Gericht noch gehört.

Hier der Originaltexte ohne die Beiwerk-Hetze der "polnisch Instabilen"


Im Moment ist sie vor körperlicher Gewalt sicher: Die Familienrichterin verhängte ein Näherungsverbot gegen den Mann. Auch deshalb könne aus deren Sicht der Scheidungstermin noch warten. Die Anwältin sieht das anders. Um die früheren Misshandlungen gehe es nicht: "Es geht aktuell um massive Morddrohungen und das stellt ja wohl einen Härtefall dar." Seit ihrer Trennung terrorisiere der Ehemann die 26-Jährige mit Beleidigungen und Morddrohungen. "Die Frau ist am Ende und verängstigt." Ihre einzige Hoffnung: Sobald sie geschieden ist, verliert der Mann sein vermeintliches Recht, ihr als seiner Frau Gewalt anzutun.

Der letzte Satz ist ein Trugschluß. Auch nach der Scheidung ist sie weiterhin bedroht, da helfen leider keinen Näherungsverbote.

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/aktuell/?em_cnt=1098411

SAMURAI
20.03.2007, 09:19
Der Threaderöffner rafft das leider nicht. Wieder einmal billige, primitive Hetze statt sachlicher Information. Anderes ist man ja auch von Leuten, die hauptamtlich für die "polnisch Instabilen und polnisch Inkompetenten" in der Arbeitslosen-WG schreiben, dürfen nicht zu erwarten. Sam bemüht sich, aber es reicht nicht. Auch die Werbung für seine Negerseite ist fürn Ar***.

:bat: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :bat:

Freundchen, ich brauche keine Werbung. Wir haben inzwischen tgl. 1200-1600 Gastleser.

PI ist keine Hetzseite - PI informiert. Auch wenn die INFos manchen Hohlköpfen nicht passen. PI wird gelesen ..............

http://www.politicallyincorrect.de/chc/stats/index.php

gesamt: 2149679
heute: 5363
gestern: 27396
pro Tag: 18.384,15
max. pro Tag: 46889

W.Hofer - ignore

Walter Hofer
20.03.2007, 09:28
PI ist keine Hetzseite - PI informiert.

W.Hofer - ignore


"Polnisch Instabil und Polnisch Inkompetent" ist eine rassistische Negerseite, eine Arbeitslosen-WG von HartzIVlern, von entfesselten, geifernden deutschen Kleinbürgern, treu an der Seite G.W. Bush stehend (einer Oberrassist liebt ihn), mit einem eindimensionalen Weltbild:


PI = Strukturelle Rassisten mit einem philosemitischen Feigenblatt, mehr ist über diese Leute nicht zu sagen. Das Schlimme: sie besorgen - freiwillig oder unfreiwillig - das Geschäft der islamistischen Verbrecher, weil die Leute von der Pipi-Seite genau das Zerrbild über den Islam verbreiten, zu dem Islamisten die Religion Mohammeds machen. Diese islamophoben Hetzer sind Osamas Fünfte Kolonne.

Aber sie sind zu unterbelichtet, um das zu begreifen.
http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1213597&postcount=121


W.Hofer - ignore aber auf meinen Beitrag anworten: :lach: Das sagt alles!

bernhard44
20.03.2007, 09:34
"Polnisch Instabil und Polnisch Inkompetent" ist eine rassistische Negerseite, eine Arbeitslosen-WG von HartzIVlern, von entfesselten, geifernden deutschen Kleinbürgern, treu an der Seite G.W. Bush stehend (einer Oberrassist liebt ihn), mit einem eindimensionalen Weltbild:

Aber sie sind zu unterbelichtet, um das zu begreifen.
http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1213597&postcount=121

aber auf meinen Beitrag anworten: :lach: Das sagt alles!

aber Walter, wir wollen doch keine Arbeitslosen und Bedürftigen diskriminieren......!:no_no:
Was ist das denn für ein Klassenstandpunkt?

harlekina
20.03.2007, 09:43
"Polnisch Instabil und Polnisch Inkompetent" ist eine rassistische Negerseite, eine Arbeitslosen-WG von HartzIVlern, von entfesselten, geifernden deutschen Kleinbürgern, treu an der Seite G.W. Bush stehend (einer Oberrassist liebt ihn), mit einem eindimensionalen Weltbild:



Aber sie sind zu unterbelichtet, um das zu begreifen.
http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1213597&postcount=121

aber auf meinen Beitrag anworten: :lach: Das sagt alles!


Deine Meinung.

Ragtimer
20.03.2007, 09:53
Den Typen soll man ausweisen, vorher hat die Ex-Frau keine Ruhe!

He, Walter. Wer hätte das gedacht, dass du mal einen Satz schreibst, dem ich nur aus ganzem Herzen zustimmen kann. :)

Leider ist es oft umgekehrt: Die Frau muss aus dem (europäischen!) Land fliehen, weil dem dortigen Staat aus Gründen der "Humanität" die Hände dermaßen gebunden sind, dass sie die Frau nicht wirksam vor dem Gewaltmusel schützen, geschweige denn diesen ausweisen kann. Das ist einer jungen Schwedin so ergangen, die leider dumm genug war, einen Muselmann zu heiraten. Der terrorisierte die Frau so lange, bis sie sich von ihm trennte. Daraufhin verfolgte der Musel mit Hilfe seines Clans die Frau und deren Familie gnadenlos, bis die Verfolgten keinen anderen Ausweg sahen, als nach Amerika zu fliehen und dort ein neues Leben zu beginnen. Also: Friedliche Schweden müssen aus Schweden fliehen, weil gewalttätige Musels aus Schweden nicht abgeschoben werden können. Toller "Humanismus"! X(

Hier mehr zu dem Fall:

http://www.amazon.de/Mia-Ein-Leben-im-Versteck/dp/345505157X/ref=sr_1_2/303-3686369-9072224?ie=UTF8&s=books&qid=1174384211&sr=1-2

ortensia blu
20.03.2007, 10:06
Der Threaderöffner rafft das leider nicht. Wieder einmal billige, primitive Hetze statt sachlicher Information. Anderes ist man ja auch von Leuten, die hauptamtlich für die "polnisch Instabilen und polnisch Inkompetenten" in der Arbeitslosen-WG schreiben, dürfen nicht zu erwarten. Sam bemüht sich, aber es reicht nicht. Auch die Werbung für seine Negerseite ist fürn Ar***.

Die Nachricht stammt aus der Frankfurter Rundschau. Wenn man dir folgen will, dann verbreitet diese Zeitung billige, primitive Hetze, anstatt sachlicher Information. Von Leuten, die Journalisten einer Tageszeitung sind, darf man nichts erwarten, ihre Informationen sind für den A...

Richterin stützt sich auf Koran


Trotz Prügel keine vorzeitige Scheidung / "Kein Härtefall"

Laut Koran darf ein Mann seine ungehorsame Frau züchtigen. Mit der Begründung lehnte es eine Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln. Die Frau will vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem prügelnden Mann geschieden werden.

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/aktuell/?em_cnt=1098411

Eine schöne Religion, der Islam: Männer haben Züchtigungsrecht in der Ehe.

Vielleicht ist das ja ein Grund, warum du den Islam verteidigst und die Kritiker beschimpfst.

Ragtimer
20.03.2007, 10:07
Oh ja, das ist eine Wissenschaft für sich. Ich hatte mal das Vergnügen, auf der Fähre nach Griechenland an der Bar (ich fahre immer Decksklasse, da ich sowieso nur an der Bar sitze) das Gespräch zwischen einem Bosnier und einem Albaner mitzuhören, das, Zwecks Verständigung, in gebrochenem Englisch geführt wurde. Es ging um die beste Methode, die Ehefrau zu verprügeln. Dabei war ein wichtiges Kriterium, keine äußerlich sichtbaren Spuren oder Verletzungen zu hinterlassen. Nach langem hin und her favorisierte der Bosnier kräftige Schläge auf den Rücken und an den Kopf mit einem nassen zusammengerollten Handtuch, während der Albaner sich für Faustschläge in die Magengrube aussprach.

Und ich favorisiere beherzte weibliche Kniestöße in die Eier dieser Neandertaler. X(

Du gestattest, dass ich mich mal eben übergebe! :kotz:

Walter Hofer
20.03.2007, 10:31
Die Nachricht stammt aus der Frankfurter Rundschau. Wenn man dir folgen will, dann verbreitet diese Zeitung billige, primitive Hetze, anstatt sachlicher Information. Von Leuten, die Journalisten einer Tageszeitung sind, darf man nichts erwarten, ihre Informationen sind für den A...

meine Beiträge richtig lesen und einordnen :

"Die Nachricht stammt aus der Frankfurter Rundschau."
das geht aus #1 (Quellenangabe nicht hervor)

Der "polnisch Instabile" Threaderöffner zwingt user hier zu einem Umweg über einen rechtspopulistische "Negerseite", auf der Fakten mit Bewertungen fröhlich durcheinander gemixt werden und suggeriert, die Nachricht käme von dort und macht zusätzlich noch Werbung für seine Page.

Du hast daran nix auszusetzen? na, Klasse :)

harlekina
20.03.2007, 10:35
Und ich favorisiere beherzte weibliche Kniestöße in die Eier dieser Neandertaler. X(

Du gestattest, dass ich mich mal eben übergebe! :kotz:

Dicke Eier, Waldi? :D

Quo vadis
20.03.2007, 10:37
meine Beiträge richtig lesen und einordnen :

"Die Nachricht stammt aus der Frankfurter Rundschau."
das geht aus #1 (Quellenangabe nicht hervor)

Der "polnisch Instabile" Threaderöffner zwingt user hier zu einem Umweg über einen rechtspopulistische "Negerseite", auf der Fakten mit Bewertungen fröhlich durcheinander gemixt werden und suggeriert, die Nachricht käme von dort und macht zusätzlich noch Werbung für seine Page.

Du hast daran nix auszusetzen? na, Klasse :)

na und, nicht jeder hat Zugriff auf die 30 Mio Linksammlung des VS, so wie ein Walter Hofer.........:rolleyes:

Walter Hofer
20.03.2007, 10:44
Vielleicht ist das ja ein Grund, warum du den Islam verteidigst und die Kritiker beschimpfst.

Ich verteidige in keiner Weise den Islam und sein frauendemütigendes, archaisches Weltbild.

Hier geht es um billige Hetze von rechtspopulistischen Leuten und Trittbrettfahrern, die dieses Forum für ihre primitive Propaganda als Plattform mißbrauchen.

Damit bin ich nicht einverstanden, allein schon die Überschrift des Themas ist gelogen!

siehst du hier :

http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1196360&postcount=1

ortensia blu
20.03.2007, 10:52
meine Beiträge richtig lesen und einordnen :

"Die Nachricht stammt aus der Frankfurter Rundschau."
das geht aus #1 (Quellenangabe nicht hervor)

Der "polnisch Instabile" Threaderöffner zwingt user hier zu einem Umweg über einen rechtspopulistische "Negerseite", auf der Fakten mit Bewertungen fröhlich durcheinander gemixt werden und suggeriert, die Nachricht käme von dort und macht zusätzlich noch Werbung für seine Page.

Du hast daran nix auszusetzen? na, Klasse :)

Auch im Originalartikel der FR werden Fakten bewertet. Der Umweg über das PI war überflüssig.

PI sorgt dankenswerterweise dafür, daß nicht nur die Leser der FR von diesem skandalösen Urteil erfahren, sondern auch andere.

Das Scharia-Recht wird in Deutschland längst angewendet und hält nicht erst Einzug in das deutsche Rechtswesen.

http://www.bpb.de/themen/FE53LX,0,0,In_Deutschland_wenden_wir_jeden_Tag_die _Scharia_an.html

SAMURAI
20.03.2007, 10:53
Ich verteidige in keiner Weise den Islam und sein frauendemütigendes, archaisches Weltbild.

Hier geht es um billige Hetze von rechtspopulistischen Leuten und Trittbrettfahrern, die dieses Forum für ihre primitive Propaganda als Plattform mißbrauchen.

Damit bin ich nicht einverstanden, allein schon die Überschrift des Themas ist gelogen!

siehst du hier :

http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1196360&postcount=1

Lieber :regionen0348: Du muss einfach mal komplett lesen. Dann kommst DU drauf.

Auch lieber :regionen0348: seit wann ist zwingend die Überschrift der Quelle einzusetzen.

mfg

Auch den übergestellten LINK muss mal öffnen. Von dort kommt man hier her:

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/aktuell/?em_cnt=1098411

................ Auf ihren Fall treffe das nicht zu, hält Becker-Rojczyk fest: Das Paar lebe in Deutschland, für sie gelte deutsches Straf- und Familienrecht, der Bezug auf den Koran bleibe skandalös: "Deutsche Gerichte weisen Menschen aus dem mitteleuropäischen Kulturkreis auch nicht darauf hin, dass sie sich nach der Bibel ihr ganzes Leben lang zu lieben und zu ehren haben." Anita Strecker
--------------------------------
Ergänzung:
Diese "Züchtigung" ist übrigens selbst in Marokko ein Scheidungsgrund. Während also in Marokko die Frau geschützt würde, wendet Deutschland eine Art der Scharia an.

Ragtimer
20.03.2007, 21:20
Dicke Eier, Waldi? :D

Was meinst du jetzt damit, harli?? ?( ?(

Ragtimer
20.03.2007, 21:26
Die Richterin heißt Elisabeth von Alvensleben.

Hier könnt ihr ihr schreiben, was ihr von der Urteilsbegründung haltet:

e.alvensleben@ag-frankfurt.justiz.hessen.de

Auch interessant:

http://www.politicallyincorrect.de/2007/03/email_an_familienrichterin_eli.html

Walter Hofer
20.03.2007, 21:27
Auch im Originalartikel der FR werden Fakten bewertet.
Der Umweg über das PI war überflüssig.

eine gute Einsicht! :) - es geht doch

auch SPON, Focus, FAZ, ZEIT und Welt berichten darüber

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472849,00.html

harlekina
20.03.2007, 21:29
Was meinst du jetzt damit, harli?? ?( ?(

Nein, nicht du, das war mein Kommentar, dass du dem "liebenden Gatten" mal so richtig in die Dingens treten möchtest bzw. die Gattin das tun sollte.

GmbH
20.03.2007, 21:43
Versteh ich alles gar nicht ...

was haben wir mit dem Ehezwistigkeiten ausländischer Damen u. Herren zu tun ?

Meines Erachtens hat die Richterin clever Recht gesprochen ...

soll das Ehepaar in ihrem Land Recht erlangen - dort wurde doch auch die zunächst u. hoffentlich glückliche Ehe geschlossen ...

:))

Ragtimer
20.03.2007, 22:15
Nein, nicht du, das war mein Kommentar, dass du dem "liebenden Gatten" mal so richtig in die Dingens treten möchtest bzw. die Gattin das tun sollte.

Ja, das sollte sie. Aber so richtig mit Schmackes! ;)

Kaiser
21.03.2007, 18:50
So stellt man sich den BRD-Rechtsstaat vor...

:)) :)) :))

Ragtimer
21.03.2007, 22:27
So stellt man sich den BRD-Rechtsstaat vor...

:)) :)) :))

In einem Rechtsstaat muss Notwehr erlaubt sein. :]

Stockinger
21.03.2007, 22:42
So stellt man sich den BRD-Rechtsstaat vor...

:)) :)) :))

http://www.my-smileys.de/smileys3/ylsurprise_2.gif Ein Kasperle Verein

Nachtfalke
21.03.2007, 22:45
Ich verteidige in keiner Weise den Islam und sein frauendemütigendes, archaisches Weltbild.

Hier geht es um billige Hetze von rechtspopulistischen Leuten und Trittbrettfahrern, die dieses Forum für ihre primitive Propaganda als Plattform mißbrauchen.

Damit bin ich nicht einverstanden, allein schon die Überschrift des Themas ist gelogen!

siehst du hier :

http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1196360&postcount=1
Ja genau...
ZENSUR! ZENSUR! ZENSUR!
Mann, mann. X(

Jedenfalls gehört der schlägernde muslimische Trittbrettfahrer in den Knast. Und das sowas kein Einzelfall ist, das belegen ja wohl die Frauenhäuser hier. Und das es eindeutig im Zusammenhang mit dem Islam steht ist wohl auch klar.

Also, was hast Du denn für ein Problem??(

klartext
21.03.2007, 23:34
Die Richterin wurde heute versetzt, der Fall ihr entzogen. Die nächste Instanz wird das Urteil mit Sicherheit wieder aufheben.

mastermike
21.03.2007, 23:35
... Nur ein weiterer Beweis für die Perversion des Rechts in diesem Staat.

Auch schlägernde, ja sogar mordende, asoziale "Mitbürger" mit Migrationshintergrund werden nur marginal bestraft (siehe Ehrenmord Berlin, 3 Brüder, nur einer -der Jüngste- verurteilt und das mit einem Freiheitsentzug von 8 J. und einigen Monaten -Jugendstrafrecht! Da zwischen 18-21 jährig). Für einen kaltblütigen Mord schlichtweg ein WITZ (zudem lebt diese Familie immer noch in Deutschland, obwohl gesamtheitlich Sozialhilfeempfänger (bzw. H4) und offensichtlich "Totfeinde" unserer verabscheuungswürdigen Kultur)!

Zweiklassenrecht, zu Ungunsten des "dummen" Steuern und Sozialversicherung zahlenden (und völlig inkompetente Richterinnen!), ehrlichen deutschen Bürgers!

Manfred_g
21.03.2007, 23:38
Nicht, daß ich das Urteil in irgendeiner Weise rechtfertigen will, aber ich habe kürzlich in Deutschland eine Immobilie an einen hier lebenden Türken (netter Kerl übrigens ;) ) verkauft. Der Gute ist mit einer Türkin verheiratet und die heirat fand in der Türkei statt. Beim Notar wurde der Umstand, daß es sich also um eine Zugewinngemeinschaft nach türkischem Recht handelt, extra im Kaufvertrag erwähnt.
Inwiefern das nun mit dem Thema des Stranges vergleichbar ist, lasse ich als Nichtjurist mal dahingestellt, aber jedenfalls scheint eine Ehe und die damit verbundenen Rechte bzw. Pflichten nicht so ohne weiteres auf deutsches Recht überführbar zu sein. ?(

Nachtfalke
21.03.2007, 23:41
Die Richterin wurde heute versetzt, der Fall ihr entzogen. Die nächste Instanz wird das Urteil mit Sicherheit wieder aufheben.Puh, und ich dachte schon, dass solche Zustände hier tatsächlich geduldet werden.
Für mich hat die Dame echt ein Rad ab.

Nachtfalke
21.03.2007, 23:42
... Nur ein weiterer Beweis für die Perversion des Rechts in diesem Staat.

Auch schlägernde, ja sogar mordende, asoziale "Mitbürger" mit Migrationshintergrund werden nur marginal bestraft (siehe Ehrenmord Berlin, 3 Brüder, nur einer -der Jüngste- verurteilt und das mit einem Freiheitsentzug von 8 J. und einigen Monaten -Jugendstrafrecht! Da zwischen 18-21 jährig). Für einen kaltblütigen Mord schlichtweg ein WITZ (zudem lebt diese Familie immer noch in Deutschland, obwohl gesamtheitlich Sozialhilfeempfänger (bzw. H4) und offensichtlich "Totfeinde" unserer verabscheuungswürdigen Kultur)!

Zweiklassenrecht, zu Ungunsten des "dummen" Steuern und Sozialversicherung zahlenden (und völlig inkompetente Richterinnen!), ehrlichen deutschen Bürgers!

Wieviel Geld man sich eigentlich hier sparen könnte wenn man diese Intensivstraftäter einfach in ihre Kamelheimat abschieben würde.
Das Geld wird praktisch aus dem Fenster geworfen, und so viele Deutsche Familien leben unter der Armutsgrenze und sind anständige Leute. Kein Wunder das an allen Ecken im Budget mehr Löcher entstehen, als dass man diese stopfen könnte.
Mal sehen ob er dann in seiner Lehmhütte zuhause einen auf "fetten Gangster" macht.

Manfred_g
21.03.2007, 23:56
Die Richterin wurde heute versetzt, der Fall ihr entzogen. Die nächste Instanz wird das Urteil mit Sicherheit wieder aufheben.

Für mein Gerechtigkeitsverständnis ist das eine gute Nachricht, aber meinem Rechtsverständnis hilft es nicht.
"Fall entzogen"... "versetzt"... ich denke Richter sind unabhängig? ?( Daß eine übergeordnete Instanz das Urteil aufheben kann (und hoffentlich wird bzw. bereits getan hat) ist mir dagegen klar.

klartext
22.03.2007, 00:05
Für mein Gerechtigkeitsverständnis ist das eine gute Nachricht, aber meinem Rechtsverständnis hilft es nicht.
"Fall entzogen"... "versetzt"... ich denke Richter sind unabhängig? ?( Daß eine übergeordnete Instanz das Urteil aufheben kann (und hoffentlich wird bzw. bereits getan hat) ist mir dagegen klar.

Die Unabhängigkeit einer Richterin ändert nichts daran, dass sie innerhalb des Justizapparats von einer Kammer zu einer anderen versetzt werden kann. Sie wird in Zukunft sicher über Einsprüche gegen Bussgeldbescheide entscheiden, und das bis ihr Lebensende.

Nachtfalke
22.03.2007, 00:08
Für mein Gerechtigkeitsverständnis ist das eine gute Nachricht, aber meinem Rechtsverständnis hilft es nicht.
"Fall entzogen"... "versetzt"... ich denke Richter sind unabhängig? ?( Daß eine übergeordnete Instanz das Urteil aufheben kann (und hoffentlich wird bzw. bereits getan hat) ist mir dagegen klar.Das klingt ja so, als ob RichterInnen keine Menschen sind, die nie irre im Kopf werden können.

barumer
22.03.2007, 00:42
Endlich mal jemand der sagt wie es ist !!!
Aber scheint ja auch nicht richtig zu sein.

Ihr Mann hat sie verprügelt und gedroht, sie zu töten. Die Ehe der 26-jährigen Muslimin war die Hölle. Trotzdem verweigerte ihr das Gericht eine schnelle Scheidung – weil der Koran Schläge in der Ehe billige.

"Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte", schrieb die zuständige Amtsrichterin der Frau im Januar. Das seit Mai laufende Trennungsjahr könne daher nicht vorzeitig beendet werden. Sie müsse sich mit der Scheidung geduld

Frei übersetzt aus dem Amtsdeutsch heißt das: Weil der Koran Männern erlaube, ihre Frauen zu schlagen, könne die Muslimin nicht ohne Weiteres geschieden werden. Die wie ihr Mann aus Marokko stammende Deutsche hätte wissen müssen, worauf sie sich in einer muslimischen Ehe einlässt.

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/6551106

Was soll man dazu sagen ???

Ragtimer
22.03.2007, 00:42
Und das sowas kein Einzelfall ist, das belegen ja wohl die Frauenhäuser hier. Und das es eindeutig im Zusammenhang mit dem Islam steht ist wohl auch klar.

>>>
Migrantinnen werden häufig Opfer häuslicher Gewalt
Studie sieht Anteil bei 30 Prozent

(...)Erstmals ist in dieser Dokumentation beschrieben, inwiefern Migrantinnen Opfer häuslicher Gewalt werden. Dabei beruft sich die Landeskommission auch auf die Ergebnisse einer deutschlandweiten repräsentativen Untersuchung zur Gewalt gegen Frauen. „Migrantinnen sind vergleichsweise häufiger und oft auch gravierender als deutsche Frauen körperlicher Gewalt in den eigenen vier Wänden ausgesetzt“, resümierte der Vorsitzende der Landeskommission Berlin gegen Gewalt, Staatssekretär Thomas Härtel.
<<<

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/21.03.2007/3153623.asp

>>>
Sure 4, Vers 34: "Die Männer sind den Weibern überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat... Diejenigen (Weiber) aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet - warnet sie, verbannet sie in die Schlafgemächer und schlagt sie..."
<<<

http://koran.terror.ms/

Ragtimer
22.03.2007, 00:51
Gibt's schon:

http://www.politikforen.de/showthread.php?t=39138

barumer
22.03.2007, 01:09
Gibt's schon:

http://www.politikforen.de/showthread.php?t=39138

Ups, habe ich nicht gesehen. Aber gut das Walter es schon realiviert.

Manfred_g
22.03.2007, 01:19
Das klingt ja so, als ob RichterInnen keine Menschen sind, die nie irre im Kopf werden können.

So wollte ich garantiert nicht verstanden werden. :))

Mir sind als juristisch interessiertem Laien nur auch schon Fälle zu Ohren gekommen, wo ich mich wirklich gefragt habe, ob denn Richter hierzulande jegliche Narrenfreiheit besäßen. Wenn dem nicht so ist, nehme ich das mit Freude zur Kenntnis.

klartext
22.03.2007, 06:43
So wollte ich garantiert nicht verstanden werden. :))

Mir sind als juristisch interessiertem Laien nur auch schon Fälle zu Ohren gekommen, wo ich mich wirklich gefragt habe, ob denn Richter hierzulande jegliche Narrenfreiheit besäßen. Wenn dem nicht so ist, nehme ich das mit Freude zur Kenntnis.

Die Richterin hat wohl gewaltig überzogen, vorsätzliche Körperverletzung ist in D immer noch eine Straftat. Mehr dazu www.morgenpost.de/desk/772111.html

Walter Hofer
22.03.2007, 06:59
Für mein Gerechtigkeitsverständnis ist das eine gute Nachricht, aber meinem Rechtsverständnis hilft es nicht.
"Fall entzogen"... "versetzt"... ich denke Richter sind unabhängig? ?( Daß eine übergeordnete Instanz das Urteil aufheben kann (und hoffentlich wird bzw. bereits getan hat) ist mir dagegen klar.

Eine höhere Instanz gibt es bei Familiengerichten nicht. In dem Verfahren wird lediglich ein andere Richter eingesetzt.

Aber interessant es ist schon, wer jetzt so nach einer Woche aus den Löchern gekrochen kommt und mit den Wölfen mitheult. Vom Gutmenschen Beckstein über allen Medien bis Claudia Roth sind alle dabei. Friede, Freude, Eierkuchen an der Empörungsfront.

Quo vadis
22.03.2007, 07:09
Solche Urteile wie von der Familienrichterin, weden demnächst so normal sein, wie der Dosenpfand.Wenn ein Pofalla heute in der Bild sagt: Wenn der Koran schon über dem GG steht, dann "Gute Nacht Deutschland", dann kann ich dem nur entgegnen, nein Guten Morgen Deutschland-- pünktlich mit dem Weckruf des Muezzin......

SAMURAI
22.03.2007, 07:10
Eine höhere Instanz gibt es bei Familiengerichten nicht. In dem Verfahren wird lediglich ein andere Richter eingesetzt.

Aber interessant es ist schon, wer jetzt so nach einer Woche aus den Löchern gekrochen kommt und mit den Wölfen mitheult. Vom Gutmenschen Beckstein über allen Medien bis Claudia Roth sind alle dabei. Friede, Freude, Eierkuchen an der Empörungsfront.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473118,00.html

JUSTIZ-SKANDAL
Politiker empören sich über Koran-Richterin

Empörung und Unverständnis: Politiker, Muslime und Juristen kritisieren massiv die Frankfurter Richterin, die eheliche Gewalt in einem Scheidungsverfahren mit dem Koran rechtfertigte. Frauenrechtlerinnen nennen die Argumentation der Amtsrichterin menschenverachtend.

__________________________________________________ ________________

Wachen die Politiker auf ? Kurzer Aufschrei - dann Übergang zum Tagesgeschäft.

Aus den Löchern wird sicher nicht gekrochen. Nur scheinen endlich einige Verantwortliche die Lage erkannt zu haben.

Walter Hofer
22.03.2007, 07:13
Wachen die Politiker auf ? Kurzer Aufschrei - dann Übergang zum Tagesgeschäft.

Aus den Löchern wird sicher nicht gekrochen. Nur scheinen endlich einige Verantwortliche die Lage erkannt zu haben.

Der Fall ist abgehakt, Business as usual .... ab morgen,
nur die Kleingeister geifern noch ein bisschen rum, bis übermorgen

Quo vadis
22.03.2007, 07:16
[url]Nur scheinen endlich einige Verantwortliche die Lage erkannt zu haben.


Die haben die Lage schon längst vorher erkannt---Handeln ist aber politisch nicht erwünscht und es wird auch weiter nichts passieren.......

An dem Urteil kann man schön die Konfrontation zwischen GG und dem Koran erkennen, wenn die Bundesregierung nicht endlich den längst überfälligen Schritt macht und die Religionsfreiheit einschränkt und mindestens drauf Abstellt, dass dass Frauenbild im Koran, mit dem GG unvereinbar ist, wird es weiter solchen juristischen Eiertanz geben wie jetzt.....

SAMURAI
22.03.2007, 07:16
http://www.welt.de/politik/article772111/Richterin_verweist_auf_Zuechtigungsrecht_im_Koran. html

...................Die Sure vier des Korans trägt den Titel „An-Nisa“, „Die Frauen“. In Vers 34 heißt es: „Die Männer stehen über den Frauen. Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“ Mit dem Verweis auf diesen Vers lehnte eine Familienrichterin am Frankfurter Amtsgericht im Januar einen Antrag auf eine vorzeitige Scheidung einer Deutschen marokkanischer Herkunft ab: Weil der Koran das Züchtigungsrecht vorsehe, sei die Bedrohung der Frau durch ihren Ehemann keine „unzumutbare Härte“, eine vorzeitige Scheidung deshalb nicht nötig. Am Mittwoch gab nun das Amtsgericht einem Befangenheitsantrag statt – und zog die Richterin von dem Verfahren ab.
Es ist ein wohl einmaliger Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte, dass eine Richterin den Koran als Rechtsgrundlage verwendet.
__________________________________________________ ______________

Ich bin gespannt wie lange es dauert bis jemand schreit: Falsch übersetzt !

John Donne
22.03.2007, 07:35
[..]
Aber interessant es ist schon, wer jetzt so nach einer Woche aus den Löchern gekrochen kommt und mit den Wölfen mitheult. Vom Gutmenschen Beckstein über allen Medien bis Claudia Roth sind alle dabei. Friede, Freude, Eierkuchen an der Empörungsfront.

Und ist die Einigkeit an der Empörungsfront so schlimm? Ich fände es wesentlich schlimmer, wenn es sie nicht gäbe, muß dem in diesem Fall vertretenen Kulturrelativismus doch entschieden entgegengetreten werden. Schließlich ist die Religionsfreiheit zwar ein hohes, aber sicher nicht schrankenloses Gut. Bei der Urteilsbegründung argumentierte die Richterin schließlich nicht abstrakt, daß Prügel nach §1565 BGB keine unzumutbare Härte begründen, sondern wörtlich „Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB.“ Offensichtlich hält die Richterin ein religiös legitimiertes Züchtigungsrecht für urteilsrelevant. Das allerdings ist in der Tat hanebüchen. Abstrakt gesehen darf ein religiöses Recht oder Gebot keinesfalls verfassungsrechtlich verbriefte Grundrechte aufweichen. Dies hieße, in vorrechtsstaatliche Zeite zurückzufallen. Die Ausübung des Züchtigungs"rechts", Frauenbeschneidungen oder auch Exorzismen stellen nichts weiter als - teils erhebliche - Körperverletzung dar.
Angesichts der juristischen Entgleisung der Richterin in diesem Falle ist Empörung durchaus gerechtfertigt. Wobei mich die Tatsache, daß der Befangenheitsantrag gegen die Richterin Erfolg hatte, doch sehr beruhigt.

Grüße
John

Walter Hofer
22.03.2007, 07:40
Und ist die Einigkeit an der Empörungsfront so schlimm?

Mich interessiert nur der "spontane" Zeitpunkt der Empörung, die christlichen Juristen- und Gutmenschen-Riege hätte eher aufstehen sollen :

Beckstein, Stoiber, Rüttgers, Schäuble, Wulff, Althaus, usw. !

Sie legten erst nach Focus, FAZ und Spiegel los und bliesen die Backen auf !

John Donne
22.03.2007, 07:46
Mich interessiert nur der "spontane" Zeitpunkt der Empörung, die christlichen Juristen- und Gutmenschen-Riege hätte eher aufstehen sollen :

Beckstein, Stoiber, Rüttgers, Schäuble, Wulff, Althaus, usw. !

Sie legten erst nach Focus, FAZ und Spiegel los und bliesen die Backen auf !

Bei diesem Aspekt hast Du zugegebernermaßen recht.

Grüße
John

kritiker_34
22.03.2007, 08:22
falls es hier Foristen gibt in Bayern... im Radio "charivari" läuft eine Radio Sendung zu diesem Urteil, wo Hörer ihre Meinung sagen können...

95.5 Charivari
Paul-Heyse-Str. 2-4
80336 München

Postfach 20 16 09
80016 München

Zentrale:
089 544710-0

Hörer-Service-Hotline:
089 544710-10

alle Kontaktdaten hier >>
http://www.charivari.de/service/index.php

Guilelmus
22.03.2007, 09:03
Und ist die Einigkeit an der Empörungsfront so schlimm?
Schlimm ist sie nicht, sie ist lediglich heuchlerisch.


Ich fände es wesentlich schlimmer, wenn es sie nicht gäbe, muß dem in diesem Fall vertretenen Kulturrelativismus doch entschieden entgegengetreten werden.
Dem was? Kulturrelativismus? Jetzt auf einmal...
Der Koran und der darauf aufbauende Kultismus sind doch als offizielle Religion zugelassen, obwohl er eindeutig gegen das GG verstößt - wie auch die Bibel. Bisher hat es keinen gejuckt.


Schließlich ist die Religionsfreiheit zwar ein hohes, aber sicher nicht schrankenloses Gut.
Die Anerkennung diverser Sekten und sonstiger Religionsgruppen erfolgt doch willkürlich. Der Willkür sind keine Schranken gesetzt, oder warum ist römischer Katholizismus als Religion anerkannt, die Scientology aber nicht?


Bei der Urteilsbegründung argumentierte die Richterin schließlich nicht abstrakt, daß Prügel nach §1565 BGB keine unzumutbare Härte begründen, sondern wörtlich „Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB.“ Offensichtlich hält die Richterin ein religiös legitimiertes Züchtigungsrecht für urteilsrelevant. Das allerdings ist in der Tat hanebüchen. Abstrakt gesehen darf ein religiöses Recht oder Gebot keinesfalls verfassungsrechtlich verbriefte Grundrechte aufweichen.
Es werden auch kleine Kinder hier bechnitten - die körperliche Unversehrtheit, ein "verbrieftes Recht", wird über Bord geworfen um semitischen Götzenkulte nicht einzuschränken.
Warum sollte man dann das religiöse Züchzigungsrecht einschränken?
Wer kommt eigentlich auf die Idee Frauen zu Richterinnen zu machen? Mulier tacet in ecclesia.
[Scherz]


Dies hieße, in vorrechtsstaatliche Zeite zurückzufallen.
Inwiefern? Die BRD ist kein Rechtstaat.


Die Ausübung des Züchtigungs"rechts", Frauenbeschneidungen oder auch Exorzismen stellen nichts weiter als - teils erhebliche - Körperverletzung dar.
Wie gesagt, sie sind ja zulässig. Man kan ja nicht den Leuten sagen glaubt den Kram und ihne dann hinterher verbieten zu tun was sie glauben.
Würdest du Männerbeschneidung nicht als Körperverletzung einstufen?


Angesichts der juristischen Entgleisung der Richterin in diesem Falle ist Empörung durchaus gerechtfertigt. Wobei mich die Tatsache, daß der Befangenheitsantrag gegen die Richterin Erfolg hatte, doch sehr beruhigt.

Es ist keine juristische Entgleisung. Es ist ein Vorgiff darauf dass in nicht allzuferner Zukunft die Mehrheitsbevölkerung moslemsich sein wird. Hier sind die Gewalten nicht getrennt d.h. die Justiz setzt politische Leitlinien um, die Richterin wird jetzt lediglich als Bauenopfer der künstlichen Empörung geopfert.

harlekina
22.03.2007, 09:16
Nichtsdestotrotz:


Trotz allem hofft Najat L. auf eine bessere Zukunft. Im Mai ist das Trennungsjahr vorüber - spätestens dann wird sie die Scheidungsbestätigung in den Händen halten. Anschließend will sie einen Neuanfang versuchen: "Ich würde gerne eine Ehe eingehen, wo ich den richtigen Islam ausleben kann. Mit all meinen Rechten." :rolleyes:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473108,00.html

Walter Hofer
22.03.2007, 09:37
Expertin: Entscheidung auch nach marokkanischem Recht falsch

Dass die Familienrichterin in diesem Fall eine ganz offenkundig unzumutbare Härte ablehnte, kann Reinhard Singer, Professor für Familienrecht an der Humboldt-Universität Berlin nicht nachvollziehen. "Misshandlungen und Ehebruch sind die klassischen Fälle einer sofortigen Scheidung", sagte Singer dem Tagesspiegel. "Davon auszugehen, dass die Frau mit der Heirat im marokkanischen Kulturkreis gewissermaßen in die Misshandlung eingewilligt hat, ist absurd." Wer in Deutschland lebe, sagte Singer, für den gelten die deutschen Gesetze.

Nadjma Yassari vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, eine Expertin für die Anwendung islamrechtlicher Normen an deutschen Gerichten, sagte dem Tagesspiegel: "Selbst wenn beide Ehepartner Marokkaner sind und in Deutschland nach marokkanischem Recht geschieden würden, hätte die Richterin unrecht. Das erst kürzlich reformierte marokkanische Familienrecht ist eines der modernsten Nordafrikas. Ein Recht des Mannes auf Züchtigung der Ehefrau ist dort nicht verankert." Aber selbst wenn das hypothetisch so wäre, dürfte ein deutsches Gericht keine ausländische Norm anwenden, die mit Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist."

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/justizskandal…

SAMURAI
22.03.2007, 10:00
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473055,00.html

Alice Schwarzer sieht klar und spricht Klartext:

.................. Alice Schwarzer: Ja, und diese Aufweichung unseres Rechtssystems ist keineswegs ein Zufall. Denn das geltende Rechtssystem wird seit langem systematisch von islamistischen Kräften unterwandert. Auch und gerade Konvertiten sind da sehr aktiv.

SPIEGEL ONLINE: Darf die richterliche Unabhängigkeit so weit gehen, dass eine Richterin sich auf den Koran beruft?

Alice Schwarzer: Eine Richterin, die sich auf den Koran beruft, spricht Recht im Namen der Scharia und nicht im Namen des Grundgesetzes. Sie hat an einem deutschen Gericht nichts zu suchen.

John Donne
22.03.2007, 10:05
Schlimm ist sie nicht, sie ist lediglich heuchlerisch.

Dem was? Kulturrelativismus? Jetzt auf einmal...
Der Koran und der darauf aufbauende Kultismus sind doch als offizielle Religion zugelassen, obwohl er eindeutig gegen das GG verstößt - wie auch die Bibel. Bisher hat es keinen gejuckt.

Die Anerkennung diverser Sekten und sonstiger Religionsgruppen erfolgt doch willkürlich. Der Willkür sind keine Schranken gesetzt, oder warum ist römischer Katholizismus als Religion anerkannt, die Scientology aber nicht?

Es werden auch kleine Kinder hier bechnitten - die körperliche Unversehrtheit, ein "verbrieftes Recht", wird über Bord geworfen um semitischen Götzenkulte nicht einzuschränken.
Warum sollte man dann das religiöse Züchzigungsrecht einschränken?
Wer kommt eigentlich auf die Idee Frauen zu Richterinnen zu machen? Mulier tacet in ecclesia.
[Scherz]

Inwiefern? Die BRD ist kein Rechtstaat.

Wie gesagt, sie sind ja zulässig. Man kan ja nicht den Leuten sagen glaubt den Kram und ihne dann hinterher verbieten zu tun was sie glauben.
Würdest du Männerbeschneidung nicht als Körperverletzung einstufen?

Es ist keine juristische Entgleisung. Es ist ein Vorgiff darauf dass in nicht allzuferner Zukunft die Mehrheitsbevölkerung moslemsich sein wird. Hier sind die Gewalten nicht getrennt d.h. die Justiz setzt politische Leitlinien um, die Richterin wird jetzt lediglich als Bauenopfer der künstlichen Empörung geopfert.

Von staatlicher Seite wir niemandem gesagt "glaubt den Kram". Dem Staat hat es in religiösen Dingen völlig egal zu sein, wer welcher Religion anhängt. Und Religionen sind sowohl das Christentum als auch der Islam. Man mag den Islam dafür kritisieren, daß er eine erhebliche nichtreligiöse Komponenten und damit verbunden intrinsische Probleme mit der Trennung von Religion, Staat und Recht hat. Die religiöse Komponente ist jedoch unbestreitbar vorhanden. Demgegenüber ist Scientology m.E. völlig zurecht nicht als Kirche anerkannt. Das BAG führt dazu aus:

[..]Die geschäftlichen Aktivitäten machen nicht nur einen erheblichen Anteil an den gesamten Aktivitäten des Beklagten aus. Geschäftliche und andere Aktivitäten des Beklagten sind vielmehr untrennbar miteinander verknüpft. Der Beklagte ist eine Institution zur Vermarktung bestimmter Erzeugnisse. Die religiösen oder weltanschaulichen Lehren dienen als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele.[..]
(Quelle: Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1995, Aktenzeichen 5 AZB 21/94, Volltext z.B. hier (http://home.snafu.de/tilman/krasel/germany/bag5azb.html)). Insofern ist die Nichtgleichbehandlung durch sachliche Gründe gerechtfertigt.

Meiner Einschätzung nach ist die Bundesrepublik Deutschland durchaus ein Rechtsstaat. Die ist übrigens einer der klaren Standortvorteile, den sie bei allen Negativa hat.

Über den Unterschied der körperlichen Folgen einer Männer- und Frauenbeschneidung bist Du Dir m.E. nicht im Klaren. Grundsätzlich erfüllt jeder unerwünschte körperliche Eingriff den Tatbestand der Körperverletzung. Insofern müßte auch eine medizinisch nicht notwendige Jungenbeschneidung diesen Tatbestand erfüllen. Ob und wieviele Jungenbeschneidungen in Deutschland stattfinden und ob diese dann strafrechtlich verfolgt werden, entzieht sich meiner Kenntnis. In den gesundheitlichen Folgen sind die Beschneidungen bei Männern und Frauen jedoch keinesfalls vergleichbar.

Die Empörung ist keinesfalls künstlich, sondern echt. Sie mag in Fällen öffentlichen Kundtuns von politischer Seite willkommener Anlaß zur Profilierung und zum Stimmenfang sein, ist jedoch durchaus berechtigt.

Grüße
John

malnachdenken
22.03.2007, 10:15
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...473108,00.html
" Anschließend will sie einen Neuanfang versuchen: "Ich würde gerne eine Ehe eingehen, wo ich den richtigen Islam ausleben kann. Mit all meinen Rechten."



Warum will sie das wohl?
A: Sie versteht den Islam anders, als der Mann.
B: Sie mag Haue.

Tonsetzer
22.03.2007, 11:44
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...473108,00.html
" Anschließend will sie einen Neuanfang versuchen: "Ich würde gerne eine Ehe eingehen, wo ich den richtigen Islam ausleben kann. Mit all meinen Rechten."



Warum will sie das wohl?
A: Sie versteht den Islam anders, als der Mann.
B: Sie mag Haue.

Wenn Sure 4,34 für die Frau Teil des Koran ist, dann darf sie sich über Haue nicht beschweren.

John Donne
22.03.2007, 11:54
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...473108,00.html
[I][..]

Lediglich ein technischer Hinweis: Der Link funktioniert bei mir nicht. Dabei würde ich den Artikel gern lesen.

Grüße
John

harlekina
22.03.2007, 11:57
Lediglich ein technischer Hinweis: Der Link funktioniert bei mir nicht. Dabei würde ich den Artikel gern lesen.

Grüße
John

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473108,00.html

Virgo
22.03.2007, 15:46
Die Frau ist nicht mehr ganz stramm, das ist alles was es dazu zu sagen gibt, ich distanziere mich ganz klar von dieser "Äußerung"!

Don
22.03.2007, 18:01
Nadjma Yassari vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, eine Expertin für die Anwendung islamrechtlicher Normen an deutschen Gerichten, sagte dem Tagesspiegel: "Selbst wenn beide Ehepartner Marokkaner sind und in Deutschland nach marokkanischem Recht geschieden würden, hätte die Richterin unrecht. Das erst kürzlich reformierte marokkanische Familienrecht ist eines der modernsten Nordafrikas. Ein Recht des Mannes auf Züchtigung der Ehefrau ist dort nicht verankert." Aber selbst wenn das hypothetisch so wäre, dürfte ein deutsches Gericht keine ausländische Norm anwenden, die mit Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist."

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/justizskandal… (http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/justizskandal%E2%80%A6)

Du hast da etwas übersehen. Die Expertin fügte noch einen Nachsatz hinzu, der mich bereits wieder aufhorchen ließ. (Gehört auf N24, ich finde leider keine schriftliche Quelle):
sinngemäß:
" Es wäre außerdem völlig unzulässig, daß die Richterin den Koran interpretiert".

Es konnte nicht anders sein. Zwar diplomatisch fromuliert, aber in seiner Aussage nicht mißzuverstehen. Ein Kufr hat sich da rauszuhalten, und es ist eine Anmaßung, für Moslems beleidigend, wenn sich ein Ungläubiger, zudem eine Frau, anschickt mit dem heiligen Wort Allahs rumzuhantieren. Sogar wenn sie es wortwörtlich anwendet.

Und natürlich hat das mit dem Islam nichts zu tun.:cool:

John Donne
23.03.2007, 10:12
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473108,00.html

Danke Dir!

Grüße
John

bernhard44
23.03.2007, 10:20
Du hast da etwas übersehen. Die Expertin fügte noch einen Nachsatz hinzu, der mich bereits wieder aufhorchen ließ. (Gehört auf N24, ich finde leider keine schriftliche Quelle):
sinngemäß:
" Es wäre außerdem völlig unzulässig, daß die Richterin den Koran interpretiert".

Es konnte nicht anders sein. Zwar diplomatisch fromuliert, aber in seiner Aussage nicht mißzuverstehen. Ein Kufr hat sich da rauszuhalten, und es ist eine Anmaßung, für Moslems beleidigend, wenn sich ein Ungläubiger, zudem eine Frau, anschickt mit dem heiligen Wort Allahs rumzuhantieren. Sogar wenn sie es wortwörtlich anwendet.

Und natürlich hat das mit dem Islam nichts zu tun.:cool:

Richtig interpretiert!
Genau in diese Richtung äusserte sich auch die Mitarbeiterin Axel Ayub Köhler v. Zentralrat der Muslime in Deutschland , gegenüber dem TV!

Quo vadis
23.03.2007, 10:32
Richtig interpretiert!
Genau in diese Richtung äusserte sich auch die Mitarbeiterin Axel Ayub Köhler v. Zentralrat der Muslime in Deutschland , gegenüber dem TV!

jo, das ist wieder mal total Musel-Style, die Frau hat zwar im Prinzip recht, hat aber wiederum überhaupt keine Befugnis, Koranauslegung zu betreiben, weil a, Frau und b, Ungläubige, hat also doch nicht Recht......:lach:

Ragtimer
25.03.2007, 14:58
Frauenverachtende und menschenrechts-negierende Multikulti-Urteile hat es in der Vergangenheit viele gegeben, ohne dass es einen parteiübergreifenden Empörungsschrei gegeben hätte:

>>>
1999 hatten drei PKK-Mitglieder die 18-jährige Ayse im Uferschlamm der Weser erstickt, ihren 23-jährigen Freund Serif erschlagen und überfahren. Die beiden Kurden hatten gegen den Willen der Eltern zusammengelebt. Das Landgericht Bremen urteilte zwei Jahre später: Den Angeklagten seien „aufgrund ihrer stark verinnerlichten heimatlichen Wertvorstellung“ keine niederen Beweggründe zu unterstellen – daher sei die Tat kein Mord, sondern nur Totschlag.
Mit derselben Begründung gab es 2002 Strafmilderung vor dem Essener Landgericht für den Libanesen Ahmed M., der seine Frau vergewaltigte, würgte und prügelte; 2003 vor dem Frankfurter Landgericht für einen 22-jährigen Schafhirten aus Anatolien, der seine Ehefrau mit 48 Messerstichen tötete; 2005 vor dem Wuppertaler Landgericht für den Kurden Ziya D., der seine Frau Hatice in einem Anfall von Eifersucht niederschoss. Im letzten Urteil hieß es, „die kulturbedingte niedrigere Hemmschwelle Frauen gegenüber“ gelte es zu berücksichtigen. All jene Urteile wurden angefochten und in höheren Instanzen korrigiert. Dennoch sind es Beispiele falsch verstandener Toleranz. (...) Christa Stolle, Geschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre des femmes (...) macht die multikulturelle Bewegung der 68er mitverantwortlich für die falsch verstandene Toleranz gegenüber Menschenrechtsverletzungen, die im Namen des Islam begangen werden: „Solche Urteile tragen zum Entstehen von Parallelgesellschaften bei.“ Orthodoxe Muslime hätten in Deutschland ein Umfeld gefunden, in dem sie veraltete Traditionen ausleben könnten.
<<<

http://www.welt.de/politik/article776134/Strafbonus_fuer_religioese_Alltags-Taeter.html

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"Die Einschüchterungstaktik der Islamistenfront setzt darauf, dass demokratisch aufgeklärte Deutsche weniges so scheuen, wie als „intolerant“ und „ausländerfeindlich“ zu gelten. Und so ganz nebenbei wird dank dieser falschen Toleranz die totalitäre Scharia auch ins deutsche Rechtssystem eingeführt (...) Deutsche Behörden scheinen schon kräftig befasst zu sein mit der europäischen Scharia. Die Frankfurter Rundschau titelte am 17. Juni 2002: „Scharia sickert durch Hintertür in deutsches Recht ein.“ Anlass war der Fall einer Marokkanerin, Mitte 20, die seit Jahren in Deutschland lebt und auch hier bleiben möchte. Doch als sie auf dem Aachener Standesamt einen Deutschen heiraten wollte, habe der Standesbeamte eine schrifliche Einwilligung des Vaters der volljährigen Frau verlangt, die von marokkanischen Behörden beglaubigt sein müsste: „Das aber taten die erst, nachdem Fatimas Verlobter zum Islam übertrat.“

Das heißt: Deutsche Behörden und deutsche Justiz handeln bereits, und dies keineswegs klammheimlich, nach der rechtsstaatliche Prinzipien verhöhnenden Scharia, die nicht nur diese eine Marokkanerin entmündigt und dem Terror der Schriftgläubigen ausliefert. Dies ist auch eine ernst zu nehmende Gefahr für alle 1,5 Millionen ausländische Musliminnen in Deutschland und ebenso für die schätzungsweise 40.000 deutschen Frauen, die zum Islam übergetreten sind."
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http://tinyurl.com/2bhc7j

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Keine geringere Instanz als das Bundesverwaltungsgericht urteilte, es sei muslimischen Mädchen nicht zuzumuten, am gemeinsamen Sportunterricht mit Jungen teilzunehmen. Das gelte sogar dann, wenn den Mädchen erlaubt werde, ihr Kopftuch beim Sport zu tragen. Liebe Richter, glauben Sie im Ernst, dass wir junge Muslime durch die Trennung der Geschlechter zu freien, aufgeklärten Demokraten erziehen.
Das Landesarbeitsgericht Hamm wies Arbeitgeber an, ihren muslimischen Beschäftigten am Freitagnachmittag während der Arbeitszeit eine Gebetspause zuzugestehen. Schließlich habe der Islamrat das nachmittägliche Gebet als Pflicht eingestuft. Liebe Richterinnen und Richter, was hat der Koran im Arbeitsrecht zu suchen? Warum sollen Muslime ihre Religion nicht außerhalb der Arbeitszeit ausüben können?

Ein Aufschrei ging durchs Land, als das Bundesverfassungsgericht den Tierschutz auf Wunsch der Muslime einschränkte und das Schächten erlaubte.
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http://www.politicallyincorrect.de/2007/03/archaische_strukturen_einer_un_1.html

Fast müssen wir der Richterin dankbar sein. Denn erst sie hat durch ihr Verhalten darauf hingewiesen, dass die niedrige Gewaltschwelle von Muselmännern gegen Frauen direkt vom Koran gerechtfertigt wird. Sie hat somit verdienstvoller Weise jene Multikulti-Kuh geschlachtet, die immer gemuht hat, die Frauenfeindlichkeit sei kulturell bedingt und habe üüüüüberhaupt nichts mit dem Islam zu tun.

Wassiliboyd
25.03.2007, 15:49
Liebe Mit-Foristen!

Seht das Ganze doch mal positiv:

Eine im Gerichtssaal von einem Moslem mit der Waffe bedrohte deutsche Richterin läßt den Koran "sprechen".

Vielleicht will sie mit diesem Urteil über drei Ecken gedacht auf ein schwelendes Problem aufmerksam machen, nämlich die schleichende Islamisierung und Schariarisierung des europäischen Rechts.

DAS ist ihr GLÄNZEND gelungen!
Alle Welt spricht seitdem über diesen Übelstand!

Das Problembewußtsein ist sogar den blinden MuKühen der grün-rot-amtskirchlichen Gutmenschenheit erschienen.

Das ist doch ein verdammt guter Erfolg.
Auch wenn die Richterin dies nicht beabsichtigt hat;
ENDLICH ist das Problembewußtsein da!

Sogar die Moslem-Vereine beeilen sich in Verfolg des Taquiya-Gebotes, in den Chor der Empörten mit einzustimmen!

harlekina
25.03.2007, 16:08
Liebe Mit-Foristen!

Seht das Ganze doch mal positiv:

Eine im Gerichtssaal von einem Moslem mit der Waffe bedrohte deutsche Richterin läßt den Koran "sprechen".

Vielleicht will sie mit diesem Urteil über drei Ecken gedacht auf ein schwelendes Problem aufmerksam machen, nämlich die schleichende Islamisierung und Schariarisierung des europäischen Rechts.

DAS ist ihr GLÄNZEND gelungen!
Alle Welt spricht seitdem über diesen Übelstand!

Das Problembewußtsein ist sogar den blinden MuKühen der grün-rot-amtskirchlichen Gutmenschenheit erschienen.

Das ist doch ein verdammt guter Erfolg.
Auch wenn die Richterin dies nicht beabsichtigt hat;
ENDLICH ist das Problembewußtsein da!

Sogar die Moslem-Vereine beeilen sich in Verfolg des Taquiya-Gebotes, in den Chor der Empörten mit einzustimmen!

Es ist zwar positiv, wenn endlich die Scheuklappen fallen, aber ich denke nicht, dass es bezweckt war.

navy
25.03.2007, 16:16
Guter Thread

siehe auch

> http://balkanforum.org/thread.php?postid=623#post623

Wassiliboyd
26.03.2007, 16:51
Es ist zwar positiv, wenn endlich die Scheuklappen fallen, aber ich denke nicht, dass es bezweckt war.

Nun gut,
du magst damit richtiger liegen als ich,
aber sie hat bewußt oder unbewußt EINS erreicht;

daß dem leidigen Thema der Islamisierung Westeuropas ENDLICH die notwendige Aufmerksamkeit zuteil wird, die es bisher LEIDER nicht hatte.

harlekina
26.03.2007, 18:00
Nun gut,
du magst damit richtiger liegen als ich,
aber sie hat bewußt oder unbewußt EINS erreicht;

daß dem leidigen Thema der Islamisierung Westeuropas ENDLICH die notwendige Aufmerksamkeit zuteil wird, die es bisher LEIDER nicht hatte.


Du hast recht, wichtig ist, was dabei herauskommt, ob beabsichtigt oder nicht.

Ragtimer
27.03.2007, 13:43
http://www.wiedenroth-karikatur.de/images/karikaturen/1174582095_view.gif

Ragtimer
27.03.2007, 13:51
http://www.wiedenroth-karikatur.de/images/karikaturen/1174831635_view.gif

Tosca
27.03.2007, 13:57
Liebe




Sogar die Moslem-Vereine beeilen sich in Verfolg des Taquiya-Gebotes, in den Chor der Empörten mit einzustimmen!

Schade, das moslimische Vereinigungen immer erst dann den Mund aufmachen, wenn die ganze Welt bereits schreit. Warum nur kann ich darin keine Ernsthaftigkeit sehen?

Ruepel
27.03.2007, 15:22
Das Verhalten der Richterin ist in höchsten Maße illegal. Sie hat nach den deutschen Gesetzen recht zu sprechen! Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ja wohl das Mindeste was jetzt folgen sollte.



Dienstaufsichtsbeschwerde!?

Auch damit wischt sich eine Gläubige handlangerin des Islams den Arsch ab !

Wassiliboyd
27.03.2007, 16:12
Schade, das moslimische Vereinigungen immer erst dann den Mund aufmachen, wenn die ganze Welt bereits schreit. Warum nur kann ich darin keine Ernsthaftigkeit sehen?

@
Tosca:
Wenn du weißt, was der arabotürkische Ausdruck "Taquiya" bedeutet, ist dir klar, daß ICH ebenfalls die Ernsthaftigkeit von Äußerungen solcher "Vereine" bezweifle.