DerDemokrat
14.03.2007, 06:59
Fast alle Deutschen sehen derzeit in den Massenmedien, dass ein „Extremistenvideo“ vor Anschlägen in Deutschland und Österreich warnt, wenn beide Länder nicht ihre Militäraktionen in Afghanistan einstellen und die Truppen abziehen.
http://www.morgenpost.de/content/2007/03/14/politik/888433.html
Mehrere Medien berichten unter Bezug auf Terrorexperten wie Tophoven oder Ulfkotte, dass dieses Video in Deutschland hergestellt und online gestellt wurde. Die Terrorexperten begründen diese Ansicht mit dem nahezu fehlerfreien Deutsch, in dem die Untertitel des Videos verfasst wurden.
Jeder stellt sich nun die Fragen:
1. Woher kommt das Video?
2. Wer hat es hergestellt?
3. Besteht jetzt für Deutschland eine akute Terrorgefahr?
4. Welchem Zweck dient dieses Video?
Zu 1.:
Das Video kommt aus Deutschland und wurde in Deutschland online gestellt.
Zu 2.:
Es stecken nach meiner Ansicht mit ziemlicher Sicherheit keine Islamisten hinter diesem Video.
Warum?
Ganz einfach:
1.das perfekte Deutsch;
2.die sehr abstrakte Gestaltung des Videos. Das Video ist einfach zu perfekt. Man eigentlich fast noch darauf geachtet, dass der Turban gebügelt ist.
3.Kein Islamist würde von „terroristischen Angriffen“ reden. Damit würden sie selbst ihre Taten zu kriminellen Handlungen degradieren. Stattdessen würden sie eher von Kampf, heiligem Krieg etc. reden.
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/_img/blk/2007-03-12.12486.orig.3.jpg
Die Antwort ist leicht:
JEIN – nicht mehr und nicht weniger als vorher.
Zu 4.:
Vor kurzem wurde durch das Bundesverfassunggericht die Praxis der so genannten „Online-Durchsuchung“ von PC’s und Servern durch die deutschen Sicherheitsdienste als verfassungswidrig untersagt, da dafür die gesetzliche Grundlage nicht vorhanden ist.
Diese Grundlage will der Bundesinnenminister jetzt schaffen. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass ein solcher Gesetzentwurf nicht ohne weiteres gesetzgebenden Institutionen passiert, da ein Gesetz dieser Art hart in die Rechte und Intimität der Bürger eingreift. Man benötigt für so ein Gesetz also mehr als gute Argumente.
Ein solches Video kommt nun wie gerufen. Schafft es doch klare Diskussionsvorteile für die Befürworter eines solchen Gesetzes. Es droht vor Terror und es wurde auf dem Wege des Internets der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Beides also Hauptargumente für die Einführung des Gesetzes.
Spätestens jetzt müsste es bei jedem Klick machen. Und ich stelle die Fragen noch mal:
1. Woher kommt das Video?
2. Wer hat es hergestellt?
…
http://www.morgenpost.de/content/2007/03/14/politik/888433.html
Mehrere Medien berichten unter Bezug auf Terrorexperten wie Tophoven oder Ulfkotte, dass dieses Video in Deutschland hergestellt und online gestellt wurde. Die Terrorexperten begründen diese Ansicht mit dem nahezu fehlerfreien Deutsch, in dem die Untertitel des Videos verfasst wurden.
Jeder stellt sich nun die Fragen:
1. Woher kommt das Video?
2. Wer hat es hergestellt?
3. Besteht jetzt für Deutschland eine akute Terrorgefahr?
4. Welchem Zweck dient dieses Video?
Zu 1.:
Das Video kommt aus Deutschland und wurde in Deutschland online gestellt.
Zu 2.:
Es stecken nach meiner Ansicht mit ziemlicher Sicherheit keine Islamisten hinter diesem Video.
Warum?
Ganz einfach:
1.das perfekte Deutsch;
2.die sehr abstrakte Gestaltung des Videos. Das Video ist einfach zu perfekt. Man eigentlich fast noch darauf geachtet, dass der Turban gebügelt ist.
3.Kein Islamist würde von „terroristischen Angriffen“ reden. Damit würden sie selbst ihre Taten zu kriminellen Handlungen degradieren. Stattdessen würden sie eher von Kampf, heiligem Krieg etc. reden.
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/_img/blk/2007-03-12.12486.orig.3.jpg
Die Antwort ist leicht:
JEIN – nicht mehr und nicht weniger als vorher.
Zu 4.:
Vor kurzem wurde durch das Bundesverfassunggericht die Praxis der so genannten „Online-Durchsuchung“ von PC’s und Servern durch die deutschen Sicherheitsdienste als verfassungswidrig untersagt, da dafür die gesetzliche Grundlage nicht vorhanden ist.
Diese Grundlage will der Bundesinnenminister jetzt schaffen. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass ein solcher Gesetzentwurf nicht ohne weiteres gesetzgebenden Institutionen passiert, da ein Gesetz dieser Art hart in die Rechte und Intimität der Bürger eingreift. Man benötigt für so ein Gesetz also mehr als gute Argumente.
Ein solches Video kommt nun wie gerufen. Schafft es doch klare Diskussionsvorteile für die Befürworter eines solchen Gesetzes. Es droht vor Terror und es wurde auf dem Wege des Internets der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Beides also Hauptargumente für die Einführung des Gesetzes.
Spätestens jetzt müsste es bei jedem Klick machen. Und ich stelle die Fragen noch mal:
1. Woher kommt das Video?
2. Wer hat es hergestellt?
…