PDA

Vollständige Version anzeigen : Rückkehrhilfegesetz (RückHG)



Trennung
13.03.2007, 19:34
Rückkehrhilfegesetz (RückHG)
Geltung ab 01.12.1983
-------------------------------------

Da ich mittlerweile fast von 1/3 türkischstämmigen Türken hören, dass Sie nach Türkei auswandern wollen, habe ich mir mal gedacht was der Staat davon haben wird und wenn Sie davon profitieren sollte, so wie viele von euch behaupten, warum hat man das Rückkehrhilfegesetz abgeschafft und warum bekommen Türken ihre kompletten Rentenbeiträge nicht komplett erstattet und ohne Zinsen?

Kaiser
13.03.2007, 19:39
Rückkehrhilfegesetz (RückHG)
Geltung ab 01.12.1983
-------------------------------------

Da ich mittlerweile fast von 1/3 türkischstämmigen Türken hören, dass Sie nach Türkei auswandern wollen, habe ich mir mal gedacht was der Staat davon haben wird und wenn Sie davon profitieren sollte, so wie viele von euch behaupten, warum hat man das Rückkehrhilfegesetz abgeschafft und warum bekommen Türken ihre kompletten Rentenbeiträge nicht komplett erstattet und ohne Zinsen?

Vermutlich, weil der Großteil der Türken nichts in diese Systeme einzahlt.

:D :D :D

Bruddler
13.03.2007, 19:41
Rückkehrhilfegesetz (RückHG)
Geltung ab 01.12.1983
-------------------------------------

Da ich mittlerweile fast von 1/3 türkischstämmigen Türken hören, dass Sie nach Türkei auswandern wollen, habe ich mir mal gedacht was der Staat davon haben wird und wenn Sie davon profitieren sollte, so wie viele von euch behaupten, warum hat man das Rückkehrhilfegesetz abgeschafft und warum bekommen Türken ihre kompletten Rentenbeiträge nicht komplett erstattet und ohne Zinsen?

Du Schlaumeier ! :hihi:
Wenn dieses moeglich waere, wuerde jeder Beitragszahler bzw. Rentner sich liebend gerne seine einbezahlten Beitraege auszahlen lassen ! :))

Tratschtante
13.03.2007, 19:43
Rückkehrhilfegesetz (RückHG)
Geltung ab 01.12.1983
-------------------------------------

Da ich mittlerweile fast von 1/3 türkischstämmigen Türken hören, dass Sie nach Türkei auswandern wollen, habe ich mir mal gedacht was der Staat davon haben wird und wenn Sie davon profitieren sollte, so wie viele von euch behaupten, warum hat man das Rückkehrhilfegesetz abgeschafft und warum bekommen Türken ihre kompletten Rentenbeiträge nicht komplett erstattet und ohne Zinsen?

Wenn sie hier gearbeitet und einbezahlt haben, bekommen sie natürlich die Rente in ihre Heimat Türkei überwiesen. Was das mit Zinsen zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Wir bekommen auch keine Zinsen auf unsere Renten.
Daß 1/3 der Türken lieber zurückgehen möchte, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Sie haben Angst, dort als Fremde zu gelten und sind mit sehr viel Neid konfrontiert. Sie werden "Deutschländer" genannt. Im übrigen wurden schon türkische Altersheime eröffnet, weil sie eben nicht zurückwollen.

Trennung
13.03.2007, 19:46
Vielleicht sollte da 1/3 Türken ihren Willen publik machen. Dann könnte es bestimmt schnelle Hilfen geben.

Aber ich glaube nicht an eine so hohe Zahl. Würdest Du auch gehen wollen? Und wenn ja: Warum? Und wenn nein: Warum nicht?

Wegen Diskriminierung in jeder Lebenslage!

Doc Gyneco
13.03.2007, 19:47
Vermutlich, weil der Großteil der Türken nichts in diese Systeme einzahlt.

:D :D :D

Oder weil sie dies via Sozialhilfe bereits aufgefressen haben !

:D :D :D

Trennung
13.03.2007, 19:47
Vielleicht sollte da 1/3 Türken ihren Willen publik machen. Dann könnte es bestimmt schnelle Hilfen geben.


Das ist es ja was ich nicht verstehe, die Medien machen soetwas sicherlich Publik, aber trotzdem schlafen die Politiker ob gewollt der absichtlich weiss ich nicht.

Trennung
13.03.2007, 19:48
Vermutlich, weil der Großteil der Türken nichts in diese Systeme einzahlt.

:D :D :D

Im Gegenteil, die meisten haben eingezahlt und zahlen weiterhin ein.

Doc Gyneco
13.03.2007, 19:50
Wenn sie hier gearbeitet und einbezahlt haben, bekommen sie natürlich die Rente in ihre Heimat Türkei überwiesen. Was das mit Zinsen zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Wir bekommen auch keine Zinsen auf unsere Renten.
Daß 1/3 der Türken lieber zurückgehen möchte, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Sie haben Angst, dort als Fremde zu gelten und sind mit sehr viel Neid konfrontiert. Sie werden "Deutschländer" genannt. Im übrigen wurden schon türkische Altersheime eröffnet, weil sie eben nicht zurückwollen.

Da der Staat ja die Rückreise fianzieren soll, kürzen die "Reisekosten" die Rente um einiges !
Schliesslich reist man heutzutage nicht mehr in Güterzügen, sondern in Konfortablen Eisenbahnwagen, die oft von unseren Kulturbereicherern stark beschädigt werden ! Und die Bahnpreise sind heute recht teuer !

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Trennung
13.03.2007, 19:52
Du Schlaumeier ! :hihi:

Wenn dieses moeglich waere, wuerde jeder Beitragszahler bzw. Rentner sich liebend gerne seine einbezahlten Beitraege auszahlen lassen ! :))

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/06__ausland__rente/03__versicherung/beitragserstattung.html

Beitragserstattung

* Grundsatz
* Deutsche Staatsangehörige
* Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten/Abkommensstaaten
* Versicherte aus dem vertragslosen Ausland

Grundsatz
Bei einem dauerhaften Verzug in das Ausland stellt sich die Frage nach einer eventuellen Beitragserstattung.

Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn

* keine Versicherungspflicht mehr besteht,
* nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und
* seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist.


Diese 3 Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antrags auf Beitragserstattung erfüllt sein.

Deutsche Staatsangehörige
Für Deutsche ist eine Beitragserstattung regelmäßig nicht möglich, da sie auch bei Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten/Abkommensstaaten
Bei ausländischen Versicherten, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates beziehungsweise eines Abkommensstaates haben, kommt es auf die jeweiligen Bestimmungen im Gemeinschaftsrecht beziehungsweise im entsprechenden Abkommensrecht an.


Versicherte aus dem vertragslosen Ausland
Für Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzen und ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, ist eine Beitragserstattung nicht möglich, da sie bei Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.

Bei gewöhnlichem Aufenthalt im sonstigen Ausland können diese Versicherten nach ihrem Verzug aus Deutschland und nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten grundsätzlich eine Beitragserstattung erhalten.

Erstattungsfähig sind die Beiträge jeweils in der Höhe, in der der Versicherte sie getragen hat. Bei Pflichtbeiträgen kann daher regelmäßig der Arbeitnehmeranteil erstattet werden; der Arbeitgeberanteil ist nicht erstattungsfähig.

Die Erstattung erfolgt auf Antrag des Versicherten. Wir raten ausländischen Versicherten, sich die erforderlichen Antragsformulare bereits vor dem Verzug in das Ausland zu besorgen, um so dem jeweiligen Träger der Deutschen Rentenversicherung direkt nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen zu können.

Abkommensstaaten

Als Abkommensstaaten werden die Länder bezeichnet, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat:

* Australien
* Bosnien-Herzegowina
* Chile
* China (Entsendeabkommen)
* Israel
* Japan
* Kanada und Quebec
* Republik Korea
* Kroatien
* Marokko
* Mazedonien
* Montenegro
* Serbien
* Tunesien
* Türkei
* USA

Bruddler
13.03.2007, 20:12
Ich bezahle seit ca. 36 Jahren Beitraege in die "Rentenplünderkasse" - Ich moechte mir diese Beitraege ebenfalls auf Heller und Pfennig ausbezahlen lassen !!

aaaahhhh....geht nicht wegen des Generationenvertrages :ahh:
(Ist m.E. genauso ein bescheuerter Kunstbegriff wie z.B. " Erbschuld" :hihi: )

Tratschtante
13.03.2007, 20:25
Ich bezahle seit ca. 36 Jahren Beitraege in die "Rentenplünderkasse" - Ich moechte mir diese Beitraege ebenfalls auf Heller und Pfennig ausbezahlen lassen !!

aaaahhhh....geht nicht wegen des Generationenvertrages :ahh:
(Ist m.E. genauso ein bescheuerter Kunstbegriff wie z.B. " Erbschuld" :hihi: )

Ich habe 43 Jahre bezahlt und bekomme nicht mal annähernd das raus, was ich einbezahlt habe. Aber ich wünsche denen, daß ich 95 werde, obwohl ich das eigentlich nicht will.

GrafZahl
13.03.2007, 20:34
Rückkehrhilfegesetz (RückHG)
Geltung ab 01.12.1983
-------------------------------------

Da ich mittlerweile fast von 1/3 türkischstämmigen Türken hören, dass Sie nach Türkei auswandern wollen, habe ich mir mal gedacht was der Staat davon haben wird und wenn Sie davon profitieren sollte, so wie viele von euch behaupten, warum hat man das Rückkehrhilfegesetz abgeschafft und warum bekommen Türken ihre kompletten Rentenbeiträge nicht komplett erstattet und ohne Zinsen?

ja rückkehr wäre gut, für migranten die hier nix arbeiten ohne aufenthaltserlaubnis usw usw.

ich bin dafür dass man kinderlosen rentnern die rente um 30% kürzt.

Tratschtante
13.03.2007, 20:37
ja rückkehr wäre gut, für migranten die hier nix arbeiten ohne aufenthaltserlaubnis usw usw.

ich bin dafür dass man kinderlosen rentnern die rente um 30% kürzt.

Auch wenn sie ungewollt kinderlos sind? Außerdem zahlen kinderlose Doppelverdiener mehr in die Kassen ein. Mich betrifft das nicht, aber wie siehst Du das bei Politikern? Sie erhalten ihre volle Pension, obwohl sie nie einbezahlt haben und Kinder haben sie auch nicht. Also, was soll das? Das ist alles dummes Geschwätz.

Bruddler
13.03.2007, 20:49
Auch wenn sie ungewollt kinderlos sind? Außerdem zahlen kinderlose Doppelverdiener mehr in die Kassen ein. Mich betrifft das nicht, aber wie siehst Du das bei Politikern? Sie erhalten ihre volle Pension, obwohl sie nie einbezahlt haben und Kinder haben sie auch nicht. Also, was soll das? Das ist alles dummes Geschwätz.

es gibt Ausnahmen.......

http://www.alefbe.com/Ursula%20von%20der%20Leyen1.jpg

Familie von Ursula von der Leyen

Tratschtante
13.03.2007, 21:00
es gibt Ausnahmen.......

http://www.alefbe.com/Ursula%20von%20der%20Leyen1.jpg

Familie von Ursula von der Leyen

Oh Gott, an die hab ich nicht gedacht. Sie hat wohl für die ganze CDU Kinder bekommen. Trotzdem bleib ich bei meiner Aussage.

Trennung
13.03.2007, 21:28
Inwiefern? Ich meine: Ich erlebe hier in der Schweiz auch Diskriminierung. Kurioserweise werde ich von "Ausländern" in der Schweiz freundlicher behandelt als von Schweizern. Liegt vielleicht an meinen dunklen Haaren und dunklen Augen aber seis drum:

Inwiefern wirst du in Deutschland diskriminiert?
Hier werden die Kriminellen Handlung der kurdischen PKK Aktivisten auf Türken angehängt und wir bekommen die Diskriminierungen der Deutschen zu hören, von wegen Kriminelle, Sozialschmarotzer, ... dazu kommt noch die Haarfarbe.

Trennung
13.03.2007, 21:36
ja rückkehr wäre gut, für migranten die hier nix arbeiten ohne aufenthaltserlaubnis usw usw.

ich bin dafür dass man kinderlosen rentnern die rente um 30% kürzt.

Diejenigen die zurückwollen sind meist leute die nie arbeitslos waren;)

Don
14.03.2007, 09:49
Beitragserstattung

..............ff


Grundsätzlich eine äußerst vernünftige Regelung.
Nur sollte man sie nicht als kann-Lösung belassen sondern in eine Pflichtveranstaltung umwandeln.
Erhaltenen Sozialleistungen sind selbstredend gegen eventuell erfolgte Beitragszahlungen anzurechnen.

Trennung
23.03.2007, 18:50
ja rückkehr wäre gut, für migranten die hier nix arbeiten ohne aufenthaltserlaubnis usw usw.

ich bin dafür dass man kinderlosen rentnern die rente um 30% kürzt.

STOPP!! Rückkehr nur für Türken die Arbeit haben , schließlich sind Sie diejenigen die hier schlecht behandelt werden. Ein krimineller wird sich eh nicht daran ärgern wenn man Ihn als Scheiss Türken bezeichnet.