Stockinger
12.03.2007, 19:14
Die Kölner CDU-Ratsfraktion soll nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) verdeckte Parteispenden geleistet haben, indem sie beim OB-Wahlkampf im Jahr 2000 eine Anzeigenkampagne für den CDU-Kandidaten Fritz Schramma durchgeführt hat.
Der SZ liegt ein dementsprechender Bescheid der Bundestagsverwaltung vor. Darin wird festgestellt, daß bei den beanstandeten Zeitungsanzeigen der CDU-Fraktion durch ihren „Inhalt, Aufmachung und Zeitpunkt … kein hinreichender Bezug zur Tätigkeit im Rat mehr gegeben“, sondern „die Grenze zur Wahlwerbung überschritten sei“.
Die Protokolle der Wahlkampfkommission würden zudem belegen, daß die Anzeigenkampagne der Kölner CDU-Ratsfraktion unter ihrem damaligen Vorsitzenden Rolf Bietmann „integrierter Bestandteil“ des OB-Wahlkampfes gewesen sei; die Anzeigen seien „nicht nur mit Wissen, sondern auch mit dem Wollen der Partei geschaltet worden“.
Doch eine solche zusätzliche verdeckte Parteienfinanzierung mit Mitteln von Ratsfraktionen stelle einen Verstoß gegen das Parteiengesetz dar. Die CDU-Bundesschatzmeisterei habe deshalb in diesen Tagen einen amtlichen Bescheid zugestellt bekommen, in dem die Union zur Zurückzahlung des doppelten Betrages der damaligen Anzeigenkosten verpflichtet wurde.
Dazu erklärt die pro-Köln-Fraktionsvorsitzende, die 28jährige Rechtsanwältin Judith Wolter:
„Die Kölner CDU und ihre Ratsfraktion kommen aus dem Spendensumpf nicht mehr heraus. Erst die umfangreichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Richard Blömer wegen des Verdachts der Stückelung anonymer Großspenden, und nun diese neue Affäre......
http://www.pro-koeln-online.de
Der SZ liegt ein dementsprechender Bescheid der Bundestagsverwaltung vor. Darin wird festgestellt, daß bei den beanstandeten Zeitungsanzeigen der CDU-Fraktion durch ihren „Inhalt, Aufmachung und Zeitpunkt … kein hinreichender Bezug zur Tätigkeit im Rat mehr gegeben“, sondern „die Grenze zur Wahlwerbung überschritten sei“.
Die Protokolle der Wahlkampfkommission würden zudem belegen, daß die Anzeigenkampagne der Kölner CDU-Ratsfraktion unter ihrem damaligen Vorsitzenden Rolf Bietmann „integrierter Bestandteil“ des OB-Wahlkampfes gewesen sei; die Anzeigen seien „nicht nur mit Wissen, sondern auch mit dem Wollen der Partei geschaltet worden“.
Doch eine solche zusätzliche verdeckte Parteienfinanzierung mit Mitteln von Ratsfraktionen stelle einen Verstoß gegen das Parteiengesetz dar. Die CDU-Bundesschatzmeisterei habe deshalb in diesen Tagen einen amtlichen Bescheid zugestellt bekommen, in dem die Union zur Zurückzahlung des doppelten Betrages der damaligen Anzeigenkosten verpflichtet wurde.
Dazu erklärt die pro-Köln-Fraktionsvorsitzende, die 28jährige Rechtsanwältin Judith Wolter:
„Die Kölner CDU und ihre Ratsfraktion kommen aus dem Spendensumpf nicht mehr heraus. Erst die umfangreichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Richard Blömer wegen des Verdachts der Stückelung anonymer Großspenden, und nun diese neue Affäre......
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