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Vollständige Version anzeigen : VORSICHT beim Pimpern ...



KarlMartell
07.03.2007, 09:32
... in "Second Life" :cool2:

Jurist warnt vor virtuellem Sex in "Second Life"

http://short4u.de/45ee861eceddf

Virtueller Sex in Internet-Welten wie "Second Life" könne ernste strafrechtliche Folgen haben, ...

Auch die Darstellung von Sex zwischen Tier- und menschenähnlichen virtuellen Spielfiguren (Avataren) ahnde das Strafrecht, sagte der Jurist. "Jeder 'Second Life'-Besucher sollte sich hüten, derartige Angebote zu besuchen." Schon das Herunterladen der Grafikdaten auf den eigenen PC gelte als "Besitzverschaffung" und könnte strafbar sein. Virtueller Sex mit Avataren in Kindergestalt, wie er in "Second Life" vollzogen werde, könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Dies gelte selbst dann, wenn die Figuren von Erwachsenen gesteuert würden.

Bringt das was?

KarlMartell
07.03.2007, 09:55
Oder anders: Umbringen von "Kindelein" in Online- Killerspielen ist ok, pimpern der selben aber nicht?
Und wer macht sich schon gedanken darüber, wenn Pferde im Kugelhagel zu Tode kämen?

Mcp
07.03.2007, 10:54
... in "Second Life" :cool2:

Jurist warnt vor virtuellem Sex in "Second Life"

http://short4u.de/45ee861eceddf

Virtueller Sex in Internet-Welten wie "Second Life" könne ernste strafrechtliche Folgen haben, ...

Auch die Darstellung von Sex zwischen Tier- und menschenähnlichen virtuellen Spielfiguren (Avataren) ahnde das Strafrecht, sagte der Jurist. "Jeder 'Second Life'-Besucher sollte sich hüten, derartige Angebote zu besuchen." Schon das Herunterladen der Grafikdaten auf den eigenen PC gelte als "Besitzverschaffung" und könnte strafbar sein. Virtueller Sex mit Avataren in Kindergestalt, wie er in "Second Life" vollzogen werde, könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Dies gelte selbst dann, wenn die Figuren von Erwachsenen gesteuert würden.

Bringt das was?

Schmutziger virtueller Sex ist strafbar? Muss man die Strafe für derartige Vergehen eigentlich im realen oder virtuellen Knast absitzen?

KarlMartell
07.03.2007, 12:24
... Muss man die Strafe für derartige Vergehen eigentlich im realen oder virtuellen Knast absitzen?
Eigentlich müßte der virtuelle ausreichen.

Ebenso es ausreichend sein müsste, wenn man seinen Avatar zur Gerichtsverhandlung schickt.

Nicht erst seit "Welt am Draht" ist die philosophische Frage aufgestellt, ob elektronische Entitäten Rechte haben!

Mcp
07.03.2007, 12:32
Eigentlich müßte der virtuelle ausreichen.

Ebenso es ausreichend sein müsste, wenn man seinen Avatar zur Gerichtsverhandlung schickt.

Nicht erst seit "Welt am Draht" ist die philosophische Frage aufgestellt, ob elektronische Entitäten Rechte haben!

Ich finde diese Entwicklung schon irgendwie schrill. Aber wenn man damit sogar seinen Lebensunterhalt verdienen kann, ist meine Frage gar nicht mehr so abwegig, sondern kann sehr schnell ins Existenzielle abgleiten. Richtig interessant wird die ganze Juristerei, wenn virtuelle mit realen Rechten kollidieren. Nun ja...

FranzKonz
07.03.2007, 12:38
Oder anders: Umbringen von "Kindelein" in Online- Killerspielen ist ok, pimpern der selben aber nicht?
Wie im wirklichen Leben.

Bombardements mit intelligenten Waffen und chirurgischer Präzision sind ok, Art und Umfang der Kollateralschäden bestenfalls eine Randnotiz wert.

Hingegen ist das Alter der Gattin eines vor 1400 Jahren dahingeschiedenen Beduinen immer wieder Objekt lebhafter Diskussionen.

redanarchist
07.03.2007, 12:50
ihr habt probleme..

Mcp
07.03.2007, 13:32
ihr habt probleme..

Lieber solche als Ihre. Oder irre ich mich?

Stockinger
07.03.2007, 14:34
... in "Second Life" :cool2:

Jurist warnt vor virtuellem Sex in "Second Life"

http://short4u.de/45ee861eceddf

Virtueller Sex in Internet-Welten wie "Second Life" könne ernste strafrechtliche Folgen haben, ...

Auch die Darstellung von Sex zwischen Tier- und menschenähnlichen virtuellen Spielfiguren (Avataren) ahnde das Strafrecht, sagte der Jurist. "Jeder 'Second Life'-Besucher sollte sich hüten, derartige Angebote zu besuchen." Schon das Herunterladen der Grafikdaten auf den eigenen PC gelte als "Besitzverschaffung" und könnte strafbar sein. Virtueller Sex mit Avataren in Kindergestalt, wie er in "Second Life" vollzogen werde, könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Dies gelte selbst dann, wenn die Figuren von Erwachsenen gesteuert würden.

Bringt das was?

Na, da hat die Justizministerin aber andere Vorstellungen!


„Eigengebrauch“ kinderpornografischer Bilder laut Ministerin Zypries wenig strafwürdig


0171 242 60 01
Gerd-Christian Treutler



BDK Landesvorstand
Telefon: 0171 242 86 68
E-Mail: bdk.lvbb.lavo@t-online.de



- BDK-Bundesverband
- Land Brandenburg







Kriminalbeamte fordern öffentliche Entschuldigung

Presseinformation der Bundesgeschäftsstelle vom 05. Mai 2004

Der BUND DEUTSCHER KRIMINALBEAMTER (BDK) hat in scharfer Form Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisiert, die in einem Fernsehinterview von „Eigengebrauch“ kinderpornografischen Materials gesprochen und den Besitz von Kinderpornos damit in erschreckender Form verharmlost hatte.

Wörtlich hatte die Ministerin am 01.04.2004 in der Sendung „Ländersache“ des SWR, die später an anderen Stellen wiederholt wurde, erklärt:

"Wenn man eine Mindeststrafe auswirft, dann wird das Delikt ein Verbrechen und man kann nie sagen, dass der Besitz von bestimmten Bildern ein Verbrechen ist, denn normalerweise sagen wir in unserem Land, das was man zum Eigengebrauch hat, das ist nicht so strafwürdig, wenn es überhaupt strafwürdig ist, wie das was man dealt, was man weitergibt. Das ist ein Phänomen, das kennen wir bei Rauschgift, wo es eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt zum Eigenverbrauch. Und das kennen wir auch in anderen Bereichen."

Der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee erklärte dazu in Berlin:

„Es ist absolut unakzeptabel, wenn eine amtierende Justizministerin öffentlich den „Eigenverbrauch“ von Haschisch mit dem „Eigengebrauch“ von Bildern geschändeter Kinder vergleicht. Selbst wenn das nicht ihre Absicht gewesen sein sollte, hat sie hiermit einen verheerenden Beitrag zur Verharmlosung der Kinderpornografie geleistet. Der Besitz dieser `bestimmten Bilder` setzt grundsätzlich den vorangegangenen Missbrauch voraus!“

Der BDK fordert die Ministerin auf, ihre Aussage umgehend zu revidieren und sich öffentlich bei allen Opfern dieser widerwärtigen Straftaten zu entschuldigen.

Bernsee: „Das ist das mindeste, was man nach einer solchen Entgleisung erwarten kann und muss!“

KarlMartell
07.03.2007, 17:09
Wie im wirklichen Leben.

Bombardements mit intelligenten Waffen und chirurgischer Präzision sind ok, Art und Umfang der Kollateralschäden bestenfalls eine Randnotiz wert.

Hingegen ist das Alter der Gattin eines vor 1400 Jahren dahingeschiedenen Beduinen immer wieder Objekt lebhafter Diskussionen.
Nicht ganz.

Du vergleichst Massen- "Schäden" mit Einzel- "Schaden".
Der Einzel- "Schaden" gewinnt das Aufmersamkeits- Ringen.
Weswegen bei großen Katastrophen (Tsunami, ...) Einzelschicksale vorgeführt werden um den Menschen ihr Spendengeld zu entlocken.

redanarchist
07.03.2007, 18:50
Lieber solche als Ihre. Oder irre ich mich?

ich komm ganz gut klar. und selbst?

WladimirLenin
08.03.2007, 12:46
Könnt ihr mal passendere Titel aussuchen?

MorganLeFay
08.03.2007, 13:00
Könnt ihr mal passendere Titel aussuchen?

Wieso? Passt doch. Oder haste einen heissen Porno-Strang erwartet?:chee: :shock: