PDA

Vollständige Version anzeigen : Körperverletzung im Jugendalter, Strafmaß?



Klopperhorst
05.03.2007, 20:29
17jähriger Sohn einer Bekannten war in eine Schlägerei verwickelt und hat zugestochen. Opfer lag eine Woche im Krankenhaus. Kennt sich jemand mit dem Strafkatalog aus? Wieviel bekommt man für schwere Körperverletzung im Jugendalter?


----

Odin
05.03.2007, 21:09
17jähriger Sohn einer Bekannten war in eine Schlägerei verwickelt und hat zugestochen. Opfer lag eine Woche im Krankenhaus. Kennt sich jemand mit dem Strafkatalog aus? Wieviel bekommt man für schwere Körperverletzung im Jugendalter?


----

Kommt auf den Zusammenhang an.


Wenn das "Opfer" zufällig ziemlich komisch aussieht, wird es bitter.

Walter Hofer
05.03.2007, 21:11
17jähriger Sohn einer Bekannten war in eine Schlägerei verwickelt und hat zugestochen. Opfer lag eine Woche im Krankenhaus. Kennt sich jemand mit dem Strafkatalog aus? Wieviel bekommt man für schwere Körperverletzung im Jugendalter?


----

kommt auf den Richter an

Don
06.03.2007, 12:20
17jähriger Sohn einer Bekannten war in eine Schlägerei verwickelt und hat zugestochen. Opfer lag eine Woche im Krankenhaus. Kennt sich jemand mit dem Strafkatalog aus? Wieviel bekommt man für schwere Körperverletzung im Jugendalter?


----

Zu wenig.

Drosselbart
06.03.2007, 12:23
Spiegel TV hat einen Jugendlichen aus dem Kulturbereicherer-Milieu vorgeführt, der erklecklich vorbelastet und dann nach seinen eigenen Worten sogar in ein Totschlagsdelikt verwickelt war. Er bekam ein Anti-Aggressionstraining aufgebrummt.

Es ist schon ganz schön menschenverachtend, wie brutal die deutsche Justiz gegen junge Menschen vorgeht und denen jede unschuldige Lebensfreude nimmt.

Klopperhorst
06.03.2007, 12:36
Spiegel TV hat einen Jugendlichen aus dem Kulturbereicherer-Milieu vorgeführt, der erklecklich vorbelastet und dann nach seinen eigenen Worten sogar in ein Totschlagsdelikt verwickelt war. Er bekam ein Anti-Aggressionstraining aufgebrummt.

Es ist schon ganz schön menschenverachtend, wie brutal die deutsche Justiz gegen junge Menschen vorgeht und denen jede unschuldige Lebensfreude nimmt.

Hab gehört, er sitzt erst mal 3 Monate in U-Haft, weil das Opfer physikalisch betreut werden muss. Bin gespannt, wie das Strafmaß dann aussieht.


---

McDuff
06.03.2007, 12:44
17jähriger Sohn einer Bekannten war in eine Schlägerei verwickelt und hat zugestochen. Opfer lag eine Woche im Krankenhaus. Kennt sich jemand mit dem Strafkatalog aus? Wieviel bekommt man für schwere Körperverletzung im Jugendalter?


----

Ist er Deutscher? Dann kriegt er schon was aufgebrummt.
Wenn nicht, dann geht das maximal mit Bewährung aus. Wenn nicht sogar mit Freispruch und Haftentschädigung.

IM Redro
06.03.2007, 12:52
Naja...

War er Deutscher, dann bekommt er ca 1 Jahr Knast oder 2 Jahre auf Bewährung + ca 3000 oder 4000 Euro Schmerzensgeld die er zahlen muss.

Ist ers Ausländer und das Opfer Deutscher bekommt er Freispruch.

Ansonsten...

§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung


begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Proletarier
06.03.2007, 13:25
Da er zugestochen hat kann es auch sein das er wegen versuchtem Totschlag angeklakt wird. Dann sind nach Jugendstrafrecht bis zu 8 Jahre möglich. Um das ganze etwas besser beurteilen zu können müsste man mehr Wissen. Zum Beispiel obs Vorstrafen oder Verurteilungen nach Jugendrecht die keien Vorstrafe bilden (Arrest, Sozialstuden usw) gibt.

roxelena
06.03.2007, 13:36
Hab gehört, er sitzt erst mal 3 Monate in U-Haft, weil das Opfer physikalisch betreut werden muss. Bin gespannt, wie das Strafmaß dann aussieht.


---

Was ist denn das physikalische betreuung

Drosselbart
06.03.2007, 14:15
Rechtsphilosophisches, aus rechter Sicht, vorgetragen mit deutscher Stimme:


http://www.deutsche-stimme.de/Ausgaben2007/Sites/03-07-Politik.html

Gehirnnutzer
06.03.2007, 15:39
Naja...

War er Deutscher, dann bekommt er ca 1 Jahr Knast oder 2 Jahre auf Bewährung + ca 3000 oder 4000 Euro Schmerzensgeld die er zahlen muss.

Ist ers Ausländer und das Opfer Deutscher bekommt er Freispruch.

Ansonsten...

§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung


begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

IM Redro, das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (http://bundesrecht.juris.de/jgg/index.html) geregelt. Das Strafgesetzbuch ist in diesem Falle nur in soweit relevant, das in ihm der Straftatbestand festgelegt ist. Die im Strafgesetzbuch festgelegten Strafmaße gelten nicht. Die Dauer einer Jugendstrafe ist in § 18 JGG geregelt, sechs Monate bis maximal 5 Jahre, Ausnahme sie das StGB für die Tat eine Höchststrafe von mehr als 10 Jahren vor, so erweitert sich die Höchstrafe im Jugendstrafrecht auf maximal 10 Jahre.
Der im Eingangsbeitrag erwähnten Person drohen also je nach Vorgeschichte und richterlichen Ermessen bis zu fünf Jahren Haft. Da hier, wie du richtig erkannt hast, ein Straftatbestand nach § 224 StGB unter Umständen nach § 226 StGB dürfte es hier keine einfache Maßregelung geben, sondern mindestens Jugendarrest, da es sich aber um eine Messerstecherei handelt ist sogar eine Jugendstrafe wahrscheinlicher.

Mauser98K
06.03.2007, 16:17
17jähriger Sohn einer Bekannten war in eine Schlägerei verwickelt und hat zugestochen. Opfer lag eine Woche im Krankenhaus. Kennt sich jemand mit dem Strafkatalog aus? Wieviel bekommt man für schwere Körperverletzung im Jugendalter?


----

Zugestochen?

Krankenhaus?

SCHLECHT!

Rechne mit Knast.

IM Redro
06.03.2007, 16:58
IM Redro, das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (http://bundesrecht.juris.de/jgg/index.html) geregelt. Das Strafgesetzbuch ist in diesem Falle nur in soweit relevant, das in ihm der Straftatbestand festgelegt ist. Die im Strafgesetzbuch festgelegten Strafmaße gelten nicht. Die Dauer einer Jugendstrafe ist in § 18 JGG geregelt, sechs Monate bis maximal 5 Jahre, Ausnahme sie das StGB für die Tat eine Höchststrafe von mehr als 10 Jahren vor, so erweitert sich die Höchstrafe im Jugendstrafrecht auf maximal 10 Jahre.
Der im Eingangsbeitrag erwähnten Person drohen also je nach Vorgeschichte und richterlichen Ermessen bis zu fünf Jahren Haft. Da hier, wie du richtig erkannt hast, ein Straftatbestand nach § 224 StGB unter Umständen nach § 226 StGB dürfte es hier keine einfache Maßregelung geben, sondern mindestens Jugendarrest, da es sich aber um eine Messerstecherei handelt ist sogar eine Jugendstrafe wahrscheinlicher.

Ich zitiere ausschliesslich aus dem StGB.

Ich ersehe das Jugendstrafrecht bei Gewalttaten als "Schwachsinn" :rolleyes:

Gehirnnutzer
06.03.2007, 17:42
Ich ersehe das Jugendstrafrecht bei Gewalttaten als "Schwachsinn" :rolleyes:

Das kann zwar auch deine Meinung sein, aber ist keine richtige Beantwortung des Eingangsbeitrages. Es ist eine Frage gestellt worden, bei deren Beantwortung das Jugendstrafrecht mit den Bestimmungen im JGG von Bedeutung ist.
Für die Klärung der Rechtslage ist deine persönliche Meinung nicht von Bedeutung.
Der Bursche wird ja aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vor Gericht gestellt und wenn er schuldig ist, verurteilt und nicht aufgrund deiner persönlichen Meinung.

George Rico
06.03.2007, 18:41
Die Politgangster sind an derartigen Exzessen gesetzgeberisch schuld.
Damit soll Proll für ein Geringverdienerunwesen abgerichtet werden.
Nachweis: die verheerende Eink./Verm.-Verteilung.
Begriffen?

Mit User Value wäre das nicht passiert.

Klopperhorst
07.03.2007, 08:43
IM Redro, das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (http://bundesrecht.juris.de/jgg/index.html) geregelt. Das Strafgesetzbuch ist in diesem Falle nur in soweit relevant, das in ihm der Straftatbestand festgelegt ist. Die im Strafgesetzbuch festgelegten Strafmaße gelten nicht. Die Dauer einer Jugendstrafe ist in § 18 JGG geregelt, sechs Monate bis maximal 5 Jahre, Ausnahme sie das StGB für die Tat eine Höchststrafe von mehr als 10 Jahren vor, so erweitert sich die Höchstrafe im Jugendstrafrecht auf maximal 10 Jahre.
Der im Eingangsbeitrag erwähnten Person drohen also je nach Vorgeschichte und richterlichen Ermessen bis zu fünf Jahren Haft. Da hier, wie du richtig erkannt hast, ein Straftatbestand nach § 224 StGB unter Umständen nach § 226 StGB dürfte es hier keine einfache Maßregelung geben, sondern mindestens Jugendarrest, da es sich aber um eine Messerstecherei handelt ist sogar eine Jugendstrafe wahrscheinlicher.

Danke für die Information. Er ist glaube ich sogar vorbestraft (Einbruch). Und seine Eltern sind geschieden. Schule hat er auch abgebrochen. Das sieht mir nicht gut aus, wird wohl das volle Programm geben.

Denn er ist auch noch Deutscher.


---

Gehirnnutzer
07.03.2007, 10:56
Danke für die Information. Er ist glaube ich sogar vorbestraft (Einbruch). Und seine Eltern sind geschieden. Schule hat er auch abgebrochen. Das sieht mir nicht gut aus, wird wohl das volle Programm geben.

Denn er ist auch noch Deutscher.


---

Lass mal die Nationalität außen vor. Diese Sprüche davon, das Ausländer milder bestraft werden sind immer nur Folge eines subjektiven Eindrucks.

1. Kennt niemand, der mit diesen Sprüchen kommt, alle gesprochenen Urteile, so das er auf empirischer Basis so etwas belegen könnte.

2. Da bei der Festlegung des Strafmaßes so viele Faktoren eine Rolle spielen, z.B. Vorgeschichte des Täters, Vorgeschichte der Tat, Tathergang, Verhalten des Täters beim Prozess etc., ist das einzige was die Prozesse wirklich gemeinsam haben nur der Straftatbestand und aufgrund dessen kann man fast jede Behauptung aufstellen, so zum Beispiel auch diese, das jemand der in Schleswig Holstein verurteilt wurde, mit einem geringeren Strafmaß wegkommt, als jemand der in Bayern oder Berlin verurteilt wurde.

Zurück zum eigentlichen Thema:

So 2 bis drei Jahre gefilterter Luft dürften für den Burschen wohl drinne liegen, wird man aber erst nach dem Prozess sehen.
Er kann froh sein das er noch keine 18 war, als er die Tat begangen hat, dann liefe er Gefahr nach allgemeinem Recht abgeurteilt zu werden.

Mauser98K
07.03.2007, 13:59
Danke für die Information. Er ist glaube ich sogar vorbestraft (Einbruch). Und seine Eltern sind geschieden. Schule hat er auch abgebrochen. Das sieht mir nicht gut aus, wird wohl das volle Programm geben.

Denn er ist auch noch Deutscher.


---

Hat er kurze Haare und wurde bei ihm eine CD der "Böhsen Onkelz" gefunden, hat er schlechte Karten, weil der gegnerische Anwalt versuchen könnte die Skinhead-Schiene zu fahren.