Nofretete
09.05.2004, 00:58
14:54 23.04.2004
Keine finanzielle Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisation
Die Opfer von Zwangssterilisationen sollen keine staatliche Entschädigung erhalten. Die Rechtskommission (RK) des Ständerates beantragt mit 6 zu 3 Stimmen, auf ein vom Nationalrat verabschiedetes Gesetz nicht einzutreten.
[sda] - Nach Willen der grossen Kammer sollten die Sterilisations- und Kastrationsopfer als "symbolische" Wiedergutmachung eine Genugtuungssumme von 5000 Franken erhalten. Die Ständeratskommission lehnt dies im Einklang mit dem Bundesrat ab, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Unter dem Einfluss der Eugenik wurden auch in der Schweiz bis in die achtziger Jahre des 20. Jahrhundert hinein zahlreiche Menschen - mehrheitlich junge Frauen aus der Unterschicht - gegen ihren Willen oder unter erzwungener Einwilligung unfruchtbar gemacht. Davon dürften noch einige Hundert leben.
Die Kommissionsmehrheit anerkennt zwar die Schwere der Eingriffe. Sie hält es aber für problematisch, vergangene Sachverhalte mit heutigen Wertvorstellungen zu beurteilen. Mit dem Gesetz würde zudem ein Präzedenz für andere Tatbestände geschaffen, die nach heutigem Empfinden als ungerecht betrachtet werden könnten.
Mit einigen Retuschen gutgeheissen hat die Kommission das Sterilisationsgesetz. In diesem will der Nationalrat für die Zukunft die Voraussetzungen regeln, unter denen eine Person unfruchtbar gemacht werden darf. Sterilisationen von Menschen unter 18 Jahren sind danach verboten, Entmündigte vor dem Eingriff zu informieren.
Keine finanzielle Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisation
Die Opfer von Zwangssterilisationen sollen keine staatliche Entschädigung erhalten. Die Rechtskommission (RK) des Ständerates beantragt mit 6 zu 3 Stimmen, auf ein vom Nationalrat verabschiedetes Gesetz nicht einzutreten.
[sda] - Nach Willen der grossen Kammer sollten die Sterilisations- und Kastrationsopfer als "symbolische" Wiedergutmachung eine Genugtuungssumme von 5000 Franken erhalten. Die Ständeratskommission lehnt dies im Einklang mit dem Bundesrat ab, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Unter dem Einfluss der Eugenik wurden auch in der Schweiz bis in die achtziger Jahre des 20. Jahrhundert hinein zahlreiche Menschen - mehrheitlich junge Frauen aus der Unterschicht - gegen ihren Willen oder unter erzwungener Einwilligung unfruchtbar gemacht. Davon dürften noch einige Hundert leben.
Die Kommissionsmehrheit anerkennt zwar die Schwere der Eingriffe. Sie hält es aber für problematisch, vergangene Sachverhalte mit heutigen Wertvorstellungen zu beurteilen. Mit dem Gesetz würde zudem ein Präzedenz für andere Tatbestände geschaffen, die nach heutigem Empfinden als ungerecht betrachtet werden könnten.
Mit einigen Retuschen gutgeheissen hat die Kommission das Sterilisationsgesetz. In diesem will der Nationalrat für die Zukunft die Voraussetzungen regeln, unter denen eine Person unfruchtbar gemacht werden darf. Sterilisationen von Menschen unter 18 Jahren sind danach verboten, Entmündigte vor dem Eingriff zu informieren.