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Vollständige Version anzeigen : Generalstaatsanwalt Pflieger: ,,Man darf dem Staat kritisch eingestellt sein!"



Kenshin-Himura
26.02.2007, 14:07
http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=1983788/emfimr/index.html


Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, der die Anklageschrift gegen Klar mitformuliert hat, erklärte zu dem Grußwort: "Man kann diesem Staat gegenüber durchaus kritisch eingestellt sein. Vielleicht müssen wir auch dankbar sein, dass man nicht immer alles hinnimmt. Aber es ist ein Unterschied, ob man diesen Staat bekämpft, wie es hier formuliert ist, ob man ihm richtiggehend feindlich gegenüber eingestellt ist."

Da bricht Pflieger ja mal ein richtiges Tabu! :cool2: Das bedeutet ja, dass man Staats-Kritiker nicht als Extremisten, Fundamentalisten oder sonstiges Gelump diffamieren soll!

Da erscheint die ,,Demokratiekritik" im Forum von ernesto ja unter einem noch positiveren Licht! :cool2:

Solchen Klartext wie von Pflieger, würde ich mir öfters wünschen.

Drosselbart
26.02.2007, 14:17
Das gilt vermutlich nur für Kritik von links. Wer als Konservativer oder als - im wohlverstandenem Sinn - Rechter "unvorsichtige" Kommentare abgibt, der wird sofort in die Extremisten-Ecke gestellt.

KrascherHistory
26.02.2007, 15:46
http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=1983788/emfimr/index.html



Da bricht Pflieger ja mal ein richtiges Tabu! :cool2: Das bedeutet ja, dass man Staats-Kritiker nicht als Extremisten, Fundamentalisten oder sonstiges Gelump diffamieren soll!

Da erscheint die ,,Demokratiekritik" im Forum von ernesto ja unter einem noch positiveren Licht! :cool2:

Solchen Klartext wie von Pflieger, würde ich mir öfters wünschen.

So ein - sorry - Dünnpfiff.

Wenn "du" einmal krit. gegenüber dem Staat eingestellt bist, kommt der böse Schwarzkittel, oder der Struppi-Wagen.

Kenshin-Himura
26.02.2007, 15:47
Wenn "du" einmal krit. gegenüber dem Staat eingestellt bist, kommt der böse Schwarzkittel, oder der Struppi-Wagen.

Das ist eine andere Sache. Immerhin traut sich Pflieger, andere Umgangsweisen mit den Bürgern einzufordern.

KrascherHistory
26.02.2007, 15:49
Das ist eine andere Sache. Immerhin traut sich Pflieger, andere Umgangsweisen mit den Bürgern einzufordern.

Umgekehrt. Er erlaubt den Bürgern anders mit dem "Staat" umzugehen.
Wie nett von ihm. Der Bürger ist der Souverän. Und wenns dem nicht mehr paßt, werden alle "überflüssigen" Staatsanwälte abgeschafft.:]

Herr Bratbäcker
26.02.2007, 16:07
Umgekehrt. Er erlaubt den Bürgern anders mit dem "Staat" umzugehen.
Wie nett von ihm. Der Bürger ist der Souverän. Und wenns dem nicht mehr paßt, werden alle "überflüssigen" Staatsanwälte abgeschafft.:]

Junge, das mag in LA FRANCE so laufen, aber doch nicht in der politisch desinteressierten und obrigkeitshörigen BRD. Hier ist man brav und tut nur das, was der Sta gerade erlaubt. :cool2: :]

Quo vadis
26.02.2007, 16:13
ähm, was bitte ist der Unterschied zwischen "bekämpfen" und "richtiggehend feindlich gegenüber eingestellt"???(

Fachmaf
26.02.2007, 16:22
ähm, was bitte ist der Unterschied zwischen "bekämpfen" und "richtiggehend feindlich gegenüber eingestellt"???(

Die Umsetzung dieser Einstellung.

KrascherHistory
26.02.2007, 16:28
Junge, das mag in LA FRANCE so laufen, aber doch nicht in der politisch desinteressierten und obrigkeitshörigen BRD. Hier ist man brav und tut nur das, was der Sta gerade erlaubt. :cool2: :]

Dann muß man mit gutem Beispiel vorangehen.
Ich habe gerade 5 von den Pfeifen an den Hacken.

Fachmaf
26.02.2007, 16:33
Dann muß man mit gutem Beispiel vorangehen.
Ich habe gerade 5 von den Pfeifen an den Hacken.

Vielleicht findet ja einer von denen mal die Muße, dir zusammengefaßt zu erläutern, was du für einen Schwachsinn produzierst.

KrascherHistory
26.02.2007, 16:35
Vielleicht findet ja einer von denen mal die Muße, dir zusammengefaßt zu erläutern, was du für einen Schwachsinn produzierst.

Nicht ganz. Die Burschen haben gerade div. Strafanzeigen und Strafanträge u.a. wg. § 129 StGB an den Hacken.

Komischerweise steht das jur. Standesrecht noch über dem Selbsterhaltungstrieb.

Aber Faulheit bei Strafanzeigen gegen Richter kann man nicht tolerieren, oder ? :)) :))

Kenshin-Himura
26.02.2007, 16:38
Junge, das mag in LA FRANCE so laufen, aber doch nicht in der politisch desinteressierten und obrigkeitshörigen BRD. Hier ist man brav und tut nur das, was der Sta gerade erlaubt. :cool2: :]

Das dürfte aber nicht nur an der ,,obrigkeitshörigen" Bevölkerung liegen. Den Franzosen geht einfach die Kohle aus.:hihi:

Fachmaf
26.02.2007, 16:40
Nicht ganz. Die Burschen haben gerade div. Strafanzeigen und Strafanträge u.a. wg. § 129 StGB an den Hacken.
Komischerweise steht das jur. Standesrecht noch über dem Selbsterhaltungstrieb.
Aber Faulheit bei Strafanzeigen gegen Richter kann man nicht tolerieren, oder ?

Strafanzeigen kannst du stellen, bis der Arzt kommt, das besagt nichts. Was wurde daraus, gab es Verurteilungen, gab es dienstrechtliche Vorgänge dazu?

Liegnitz
26.02.2007, 16:45
Lachhaft.
Darf nie in einem Meinungsdiktaturstaat wie diesen.;( X(

KrascherHistory
26.02.2007, 16:48
Strafanzeigen kannst du stellen, bis der Arzt kommt, das besagt nichts. Was wurde daraus, gab es Verurteilungen, gab es dienstrechtliche Vorgänge dazu?

Du vergißt das juristische Standesrecht.

Ein Jurist wird keinen anderen Juristen strafrechtlich verfolgen. NIE !

Fachmaf
26.02.2007, 16:54
Du vergißt das juristische Standesrecht.

Ein Jurist wird keinen anderen Juristen strafrechtlich verfolgen. NIE !

Du bist vom Wahn umfangen. Des Juristen schlimmster Feind ist sein Kollege.

Oder, was glaubst du, Verfahren gegen Rechtsanwälte zustande kommen?

Quo vadis
26.02.2007, 16:57
Des Juristen schlimmster Feind ist sein Kollege.


ich dachte immer, das wäre die Wahrheit :))

Fachmaf
26.02.2007, 17:03
ich dachte immer, das wäre die Wahrheit

Wessen?

politisch Verfolgter
26.02.2007, 17:47
http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=1983788/emfimr/index.html



Da bricht Pflieger ja mal ein richtiges Tabu! :cool2: Das bedeutet ja, dass man Staats-Kritiker nicht als Extremisten, Fundamentalisten oder sonstiges Gelump diffamieren soll!

Da erscheint die ,,Demokratiekritik" im Forum von ernesto ja unter einem noch positiveren Licht! :cool2:

Solchen Klartext wie von Pflieger, würde ich mir öfters wünschen.

Muß heißen: Regimekritiker.
Denn der Staat ist 'nur' grundlegender Vertragsgegenstand des Rechtsraums.
Es geht also um die im Rechtsraum angewandten Gesetze.
Sind die grundrechtswidrig, hat man ein Regime, das politische Verfolgung betreibt.
Regimekritiker fordern also die Grundrechte ein.

politisch Verfolgter
26.02.2007, 17:50
Du bist vom Wahn umfangen. Des Juristen schlimmster Feind ist sein Kollege.

Oder, was glaubst du, Verfahren gegen Rechtsanwälte zustande kommen?

Juristerei ist ein ständischer Erwerbszweig, der agesägt gehört.
Er kostet nur.
Gesetze haben stattdessen transparent zu sein und Gerichte haben ihre Anwendung zu leisten.

KrascherHistory
26.02.2007, 18:14
Du bist vom Wahn umfangen. Des Juristen schlimmster Feind ist sein Kollege.

Oder, was glaubst du, Verfahren gegen Rechtsanwälte zustande kommen?

Aufgrund des juristischen Standesrechts kommen so gut wie keine Verfahren gegen Standesrechtskollegen zustande !

Gegen Richter und StA schon gar nicht. Die Wechseln eh ständig die Seiten.

Fachmaf
26.02.2007, 18:19
Aufgrund des juristischen Standesrechts kommen so gut wie keine Verfahren gegen Standesrechtskollegen zustande !
Gegen Richter und StA schon gar nicht. Die Wechseln eh ständig die Seiten.

Ooooooch, sind die alle böse...

Strafverfahren gegen Rechtsanwälte findest du zuhauf, ebenso dienstrechtliche gegen Richter und Staatsanwälte.

Herr Bratbäcker
26.02.2007, 19:01
Gesetze haben stattdessen transparent zu sein und Gerichte haben ihre Anwendung zu leisten.

Was für den einen transparent ist, ist für den anderen Teufelswerk und Zauberei. So war das schon früher im Mathe-Unterricht. Alle Menschen haben nun mal nicht den gleichen IQ. Damit mußt auch Du Dich abfinden. :cool2:

Rebecca
26.02.2007, 20:48
ähm, was bitte ist der Unterschied zwischen "bekämpfen" und "richtiggehend feindlich gegenüber eingestellt"???(


Gar kein Unterschied: Diese beiden Aspekte sind gleichgestellt und werden abgegrenzt gegenüber dem Merkmal "kritische Einstellung".

Rebecca
26.02.2007, 20:50
Du vergißt das juristische Standesrecht.

Ein Jurist wird keinen anderen Juristen strafrechtlich verfolgen. NIE !


Das habe ich aber schon anders gesehen.

KrascherHistory
26.02.2007, 20:53
Das habe ich aber schon anders gesehen.

Ja, wenn ein Richter tausende von Kinderpornos zu Hause stapeln läßt, und der Briefträger schon drüber fällt.

Oder wenn ein StA während einer live-sendung in die Menge ballert.

Dann und nur dann könnte es ein kl. Anklägchen geben.

Rebecca
26.02.2007, 20:54
Juristerei ist ein ständischer Erwerbszweig, der agesägt gehört.
Er kostet nur.
Gesetze haben stattdessen transparent zu sein und Gerichte haben ihre Anwendung zu leisten.


Gesetze sind sehr transparent, aber nur für diejenigen, die deren Anwendung auch beherrschen.

Häufig werden aber Beurteilungsspielräume zugebilligt - dies zu akzeptieren, ist oft schwer.

KrascherHistory
26.02.2007, 20:57
Gesetze sind sehr transparent, aber nur für diejenigen, die deren Anwendung auch beherrschen.

Häufig werden aber Beurteilungsspielräume zugebilligt - dies zu akzeptieren, ist oft schwer.

Nö, gar nicht. Lt. GVG hat ein Richter ein Gesetz ANZUWENDEN, nicht auszudeuten, auszulegen oder zu interpretieren.

Anwenden ist das Zauberwort.

Und wenn dzu dann noch von som Schwarzkittel verlangst, er möge belegen, gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG zu sein, dann tilt der Bursche völlig und geht nach Hause !

Warum ?

politisch Verfolgter
26.02.2007, 21:12
Gesetze sind sehr transparent, aber nur für diejenigen, die deren Anwendung auch beherrschen.

Häufig werden aber Beurteilungsspielräume zugebilligt - dies zu akzeptieren, ist oft schwer.

Gesetze sind für die davon betroffenen Bürger da.
Und die sollen deren Anwendung auch beherrschen?
Gleubense doch selbst nicht.

Die Gerichte haben Beurteilungsspielräume genug.
Ein Gesetz taugt nur was, wenn kein RA damit rumprofitieren kann.

Rebecca
26.02.2007, 22:20
Gesetze sind für die davon betroffenen Bürger da.
Und die sollen deren Anwendung auch beherrschen?



Nein, für die Anwendung gibt es ausgebildete Juristen.

Rebecca
26.02.2007, 22:23
Nö, gar nicht. Lt. GVG hat ein Richter ein Gesetz ANZUWENDEN, nicht auszudeuten, auszulegen oder zu interpretieren.

Anwenden ist das Zauberwort.



Wenn das Gesetz aber ausdrücklich einen Beurteilungsspielraum zubilligt, dann ist der aber zu beachten. Dann kann es auch mal sein, dass das Gericht das nicht überprüfen kann, was eine Behörde vorher entschieden hat. Manches darf auch ein Richter selber beurteillen, zum Beispiel etwas einfach schätzen. Das meinte ich.

Fachmaf
26.02.2007, 22:37
Nö, gar nicht. Lt. GVG hat ein Richter ein Gesetz ANZUWENDEN, nicht auszudeuten, auszulegen oder zu interpretieren.
Anwenden ist das Zauberwort.
Und wenn dzu dann noch von som Schwarzkittel verlangst, er möge belegen, gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG zu sein, dann tilt der Bursche völlig und geht nach Hause !
Warum ?

Weil er keine Lust hat, sich mit deinem Gequatsche zu befassen.

Jede Gesetzesanwendung ist notwendigerweise zugleich Auslegung. Die von dir bemühte Norm aus dem GerichtsverfassungsG betrifft die Rechtsstellung der Richter, nicht deren Tätigkeit. Such dir mal einen "gr. Kommentar" zum Prozeßrecht, da kriegst du geholfen.

KrascherHistory
26.02.2007, 22:40
Wenn das Gesetz aber ausdrücklich einen Beurteilungsspielraum zubilligt, dann ist der aber zu beachten. Dann kann es auch mal sein, dass das Gericht das nicht überprüfen kann, was eine Behörde vorher entschieden hat. Manches darf auch ein Richter selber beurteillen, zum Beispiel etwas einfach schätzen. Das meinte ich.

Sorry für meine Hartnäckigkeit: auch das darf er nicht. In dubio pro reo.
Er ist sogar dein Anwalt und muß zu deinen Gunsten (!) ermitteln.
Dafür könntest du bei jeder Verhandlung in seine Ermittlungsakte (lt. GVG) einsehen.
NUR MACHT DAS KEIN RICHTER IN DER brD. Weil sie alle keine Lust dazu haben. Und dein Anwalt weiß das auch. Er könnte diesbezüglich JEDES Verfahren gegen dich abbügeln. Nur verdient er dann kein Geld mit dir und auch in Zukunft nicht mehr, weil er seine Lizenz verloren hat, weil er gegen das JURISTISCHE STANDESRECHT verstoßen hat.

Er muß j e d e Rechtsbeugung der Standeskollegen decken, auch wenn es dir zum Vorteil gereichen würde.

Also erzähle mir bitte nicht, was ein Richter darf oder nicht darf.

Und künftig zitierst du ansonsten bitte aus dem gr. Kommentar v. GVG, ZPO oder was auch immer.

MfG KH

KrascherHistory
26.02.2007, 22:41
Weil er keine Lust hat, sich mit deinem Gequatsche zu befassen.

Jede Gesetzesanwendung ist notwendigerweise zugleich Auslegung. Die von dir bemühte Norm aus dem GerichtsverfassungsG betrifft die Rechtsstellung der Richter, nicht deren Tätigkeit. Such dir mal einen "gr. Kommentar" zum Prozeßrecht, da kriegst du geholfen.

Den gr. Kommentar zum GVG kannst du dir erstmalig reinziehen.

Ein Gesetz anwenden. NIcht auslegen oder deuten. Simpel: anwenden.

Fachmaf
26.02.2007, 22:50
Den gr. Kommentar zum GVG kannst du dir erstmalig reinziehen.

Welchen meinst du?


Ein Gesetz anwenden. NIcht auslegen oder deuten. Simpel: anwenden.

Wer mit dem Geschäft mal tatsächlich zu tun hatte, der weiß, daß beides nicht zu trennen ist, weil jede Anwendungimmer eine Auslegung ist.

klartext
27.02.2007, 01:01
Das ist eine andere Sache. Immerhin traut sich Pflieger, andere Umgangsweisen mit den Bürgern einzufordern.
Sie haben Pflieger nicht ganz verstanden. Nicht gemeint ist unsere Verfassung und die darin enthaltenen bürgerlichen Rechte. Der Staat ist nur die äussere Hülle, nicht der Inhalt.

KrascherHistory
27.02.2007, 09:47
Sie haben Pflieger nicht ganz verstanden. Nicht gemeint ist unsere Verfassung und die darin enthaltenen bürgerlichen Rechte. Der Staat ist nur die äussere Hülle, nicht der Inhalt.

Das GG ist immer noch ein unteres Verwaltungsrecht der alliierten SHAEF-Gesetze gem. Art. 37 HLKO; ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet.
Die brD ist auch kein Staat, sondern ein Alliiertes Besatzerkonstrukt.

In "Völkerrecht und IPR" v. Jenaer Wiss.Verlag ist sehr schön nachzulesen, das Reichsrecht und die WRV in Deutschland gilt.

Mehr ist es dann auch nicht.

Fachmaf
27.02.2007, 11:45
Das GG ist immer noch ein unteres Verwaltungsrecht der alliierten SHAEF-Gesetze gem. Art. 37 HLKO; ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet.
Die brD ist auch kein Staat, sondern ein Alliiertes Besatzerkonstrukt.

In "Völkerrecht und IPR" v. Jenaer Wiss.Verlag ist sehr schön nachzulesen, das Reichsrecht und die WRV in Deutschland gilt.

Mehr ist es dann auch nicht.

Das ist natürlich Unsinn. Die Haager Landkriegsordnung hat mit dem Grundgesetz nichts zu tun. Das Grundgesetz ist ein Proidukt originär deutscher verfassungsgebender Gewalt, damals noch für einige Jahre unter Genehmigungsvorbehalt der drei Westalliierten.

Du hast das Problem, daß du sinnvolle Texte nicht verstehst. Sicher gilt vorkonstitutionelles Recht unter dem Grundgesetz weiter, vgl. Art.123 GG. In einer Aufsatzsammlung zum Internationalen Privatrecht wirst du allerdings darüber wenig Aufklärung finden.

KrascherHistory
27.02.2007, 12:06
Das ist natürlich Unsinn. Die Haager Landkriegsordnung hat mit dem Grundgesetz nichts zu tun. Das Grundgesetz ist ein Proidukt originär deutscher verfassungsgebender Gewalt, damals noch für einige Jahre unter Genehmigungsvorbehalt der drei Westalliierten.

Du hast das Problem, daß du sinnvolle Texte nicht verstehst. Sicher gilt vorkonstitutionelles Recht unter dem Grundgesetz weiter, vgl. Art.123 GG. In einer Aufsatzsammlung zum Internationalen Privatrecht wirst du allerdings darüber wenig Aufklärung finden.

Du kriegst doch einfachste Kausalitäten nicht hin.

http://www.politikforen.de/showthread.php?t=37753

Insofern relativiert sich jede krummpflügerei v.dir

Fachmaf
27.02.2007, 13:11
Du kriegst doch einfachste Kausalitäten nicht hin.
http://www.politikforen.de/showthread.php?t=37753
Insofern relativiert sich jede krummpflügerei v.dir

Dein fehlendes Textverständnis offenbart sich am von dir zitierten Text. Sicherlich haben Zitelmann und Frankenstein vor dem Hintergrund der Reichsverfassunggeschrieben, denn es war ja ihre aktuelle Verfassung. Mit heutigem Verfassungsrecht hat das nichts mehr zu tun.

Kenshin-Himura
27.02.2007, 23:23
Sie haben Pflieger nicht ganz verstanden. Nicht gemeint ist unsere Verfassung und die darin enthaltenen bürgerlichen Rechte.

Woher willst du das so genau wissen? Zumal die Verfassung (abgesehen von den unveränderlichen Grundrechten) ja schon häufig genug geändert worden ist, weswegen es m.E. unverständlich wäre, wieso man da nicht auch in Details Kritik anmelden dürfen sollte.


Der Staat ist nur die äussere Hülle, nicht der Inhalt.

Da stimme ich dir durchaus zu, da besteht ein Unterschied.

Kyranja
25.03.2007, 23:10
Woher willst du das so genau wissen? Zumal die Verfassung (abgesehen von den unveränderlichen Grundrechten) ja schon häufig genug geändert worden ist...

Es ist immer noch"die eine Verfassung" aktuell,die von Friedrich Ebert in Schwarzburg unterzeichnet wurde!(Verfassung des Deutschen Reiches 1919-1945)

http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung

Kenshin-Himura
27.03.2007, 12:02
Es ist immer noch"die eine Verfassung" aktuell,die von Friedrich Ebert in Schwarzburg unterzeichnet wurde!(Verfassung des Deutschen Reiches 1919-1945)

http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung

Ja ja, grüß den Führer.:rolleyes:

Kyranja
27.03.2007, 14:32
Ja ja, grüß den Führer.:rolleyes:

Ich komme schlecht nach Neuschwabenland:ironie:

Kaiser
28.03.2007, 21:53
http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=1983788/emfimr/index.html



Da bricht Pflieger ja mal ein richtiges Tabu! :cool2: Das bedeutet ja, dass man Staats-Kritiker nicht als Extremisten, Fundamentalisten oder sonstiges Gelump diffamieren soll!

Da erscheint die ,,Demokratiekritik" im Forum von ernesto ja unter einem noch positiveren Licht! :cool2:

Solchen Klartext wie von Pflieger, würde ich mir öfters wünschen.

Ich sage mal so. Wer sich seine kritische Einstellung zum Staat erst vom Staatsanwalt erlauben lassen muss, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen.