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Vollständige Version anzeigen : Verfassungsschutz ohne Verfassung?



AgitatorX
25.02.2007, 18:02
Wieso heißt das Verfassungsschutz?

WIR HABEN KEINE VERFASSUNG!

Wir haben ein provisorisches Grundgesetz! Also müsste es Grundgesetzschutz heißen, oder nicht?

Artikel 146 im GG sagt sogar: "Dieses GG [...] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine VERFASSUNG in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde"

Wann bekommen wir endlich UNSERE Verfassung? Da könnten wir tolle Sachen wie die direkte Demorkatie festhalten. Die hätte es verdient von einem VERFASSUNGSSchutz beschützt zu werden! :)

politisch Verfolgter
25.02.2007, 22:50
Wer schützt die Grundrechte, denen zufolge z.B. Zwangsarbeit verboten ist.
Das steht z.B. im sog. "GG".
Wann bekommen wir endlich UNSERE Grundrechte?

Jedem Gesetzgeber ist es verboten, die Einen für die Bewirtschaftung des Eigentums Anderer zuständig zu erklären.

Fremdes Eigentum hat tabu sein zu können!
Keinen Betrieb zu eignen, darf niemanden per Gesetz zum Inhaberinstrument deklarieren.
Das gehört als oberste Prämisse auch in eine EU-Verfassung.

AgitatorX
26.02.2007, 12:52
Direkte Demokratie!

KrascherHistory
26.02.2007, 19:39
Wieso heißt das Verfassungsschutz?

WIR HABEN KEINE VERFASSUNG!

Wir haben ein provisorisches Grundgesetz! Also müsste es Grundgesetzschutz heißen, oder nicht?

Artikel 146 im GG sagt sogar: "Dieses GG [...] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine VERFASSUNG in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde"

Wann bekommen wir endlich UNSERE Verfassung? Da könnten wir tolle Sachen wie die direkte Demorkatie festhalten. Die hätte es verdient von einem VERFASSUNGSSchutz beschützt zu werden! :)

Genau gesagt ist das GG ein unteres Verwaltungsrecht der all. SHAEF-Gesetze, gem. Art. 37 HLKO zur "Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet" !

Unsere Verfassung haben wir seit 1919. Ist spätestens seit dem 18.7.1990 in vollem Umfange wieder gültig.

KrascherHistory
26.02.2007, 19:40
Wer schützt die Grundrechte, denen zufolge z.B. Zwangsarbeit verboten ist.
Das steht z.B. im sog. "GG".
Wann bekommen wir endlich UNSERE Grundrechte?

Jedem Gesetzgeber ist es verboten, die Einen für die Bewirtschaftung des Eigentums Anderer zuständig zu erklären.

Fremdes Eigentum hat tabu sein zu können!
Keinen Betrieb zu eignen, darf niemanden per Gesetz zum Inhaberinstrument deklarieren.
Das gehört als oberste Prämisse auch in eine EU-Verfassung.

Da seit 18.7.1990 wieder uneingeschränkt Reichsrecht in Dtl. gilt, kann mich eine EU und der Murks, den "sie" gerne als "Verfassung" verkaufen wollen, dazu !

Fachmaf
27.02.2007, 13:48
Geht dieser Stuß schon wieder los?

IM Redro
27.02.2007, 13:53
Da das GG eine Siegerentscheidung war, ist es natürlich keine Verfassung. Wo wären wir denn wenn Sieger und einige wenige (ang. Bolksvertretter) über ein ganzes Land und ein Volk plötzlich eine "Verfassung" verhängen?


In Afgahnistan und im Irak haben die Amis das besser gemacht. Sie haben so getan als dürfe das Volk frei wählen... :rolleyes: :hihi:


Die Stichhaltigkeit dieser Wahlen, naja... ach das soll der Leser selber entscheiden.

Fachmaf
27.02.2007, 13:58
Da das GG eine Siegerentscheidung war, ist es natürlich keine Verfassung. Wo wären wir denn wenn Sieger und einige wenige (ang. Bolksvertretter) über ein ganzes Land und ein Volk plötzlich eine "Verfassung" verhängen?

Eine Verfassung ist jedes Regelwerk, das Rechtsnormen zur grundlegenden Organisation eines Staates enthält. Es ist vollkommen belanglos, wie es zustandegekommen ist und wie es heißt; wenn es die aktuelle Staatsgewalt tatsächlich verfaßt, dann ist es eine Verfassung.

Amphetamin
18.03.2007, 14:33
Unsere Verfassung haben wir seit 1919. Ist spätestens seit dem 18.7.1990 in vollem Umfange wieder gültig.

So ist es.





*MDG*

Gottkaiser
19.03.2007, 14:01
Eine Verfassung ist jedes Regelwerk, das Rechtsnormen zur grundlegenden Organisation eines Staates enthält. Es ist vollkommen belanglos, wie es zustandegekommen ist und wie es heißt; wenn es die aktuelle Staatsgewalt tatsächlich verfaßt, dann ist es eine Verfassung.
Dann sind Besatzungsstatuten also eine Verfassung. Ein Ermächtigungsgesetz ebenso. :rolleyes:

Wundervoll finde ich es vor allem, wenn ein demokratisches System eine undemokratisch Zustandegekommene "Verfassung" benutzt.
Wenn das Volk der Souverän sein soll, geht auch die Verfassungsgebende Gewalt vom Volk direkt aus. Nicht von Fremdmächten, und auch nicht von sogenannten Volksvertretern die einem ominösen Gewissen aber nicht denen die sie angeblich vertreten Rechenschaft schulden.

Schieben wir mal alle juristischen Zänkerreien beiseite und befassen wir uns mit Begriffen wie "Freiheit, Gleichheit, Volksherrschaft" so finden wir in der BRD (aber auch vielen anderen Systemen die behaupten Demokratien zu sein) nur eine Farce vor, die dem Anschein all dessen zu erfüllen erweckt.

GrafZahl
19.03.2007, 14:56
gestern las ich in der Abendschau dass mutmassliche Zerstörer mehrer Autos in Brand gesteckt haben.

Da die Staatsanwaltschaft von einer politisch motivierten Straftat ausgeht, ermittelt nun der Staatsschutz !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich habe geglaubt ich höre nicht richtig, ist das der Anbeginn einern euen sich in Raten einschleichenden Diktatur, getreu dem Motto, wer gegen die Regierung ist, ist ein politischer Feind und muss vom Staatsschutz verfolgt werden.

Diese Dekadenz hatten wir mal zu DDR Zeiten, nannte sich STASI und zwischen 1933-1945 Gestapo, wiederholt sich die Geschichte ??