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Vollständige Version anzeigen : Vermummungsverbot



Bruddler
24.02.2007, 13:27
Vermummungsverbot
Unter Strafe stellt § 27 Versammlungsgesetz, wer bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen in einer Aufmachung auftritt, die die Feststellung seiner Identität verhindern soll.

Meine Frage:
Kann jemand dieses Vermummungsverbot umgehen, indem er (sie) z.B. in einer Burka auftritt - zumal es Amtspersonen (Polizei) vermutlich untersagt ist, eine(n) Burkatraeger(in) zu kontrollieren, bzw. eine Leibesvisitation vorzunehmen ?!

Fachmaf
24.02.2007, 13:40
Meine Frage:
Kann jemand dieses Vermummungsverbot umgehen, indem er (sie) z.B. in einer Burka auftritt - zumal es Amtspersonen (Polizei) vermutlich untersagt ist, eine(n) Burkatraeger(in) zu kontrollieren, bzw. eine Leibesvisitation vorzunehmen ?!

Dafür gibt es Polizeibeamtinnen.

Mauser98K
24.02.2007, 14:12
Vermummungsverbot
Unter Strafe stellt § 27 Versammlungsgesetz, wer bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen in einer Aufmachung auftritt, die die Feststellung seiner Identität verhindern soll.

Meine Frage:
Kann jemand dieses Vermummungsverbot umgehen, indem er (sie) z.B. in einer Burka auftritt - zumal es Amtspersonen (Polizei) vermutlich untersagt ist, eine(n) Burkatraeger(in) zu kontrollieren, bzw. eine Leibesvisitation vorzunehmen ?!

Schwierige Frage.

Besorge Dir mal einen Kommentar zum Versammlungsgesetz, da müßte es drin stehen.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, das ist verboten.

Frei-denker
24.02.2007, 14:35
Bei Veranstaltungen sind auch Polizistinnen anwesend. Die werden die Burkaträgerinn bei Bedarf sicher nach Waffen durchsuchen, auf die Wache mitnehmen und dort die Burka entfernen und die Personalien aufnehmen.

Das eine Burka die Kontrolle verhindert, schließe ich von daher aus.

Westfale
24.02.2007, 14:40
Bei Veranstaltungen sind auch Polizistinnen anwesend. Die werden die Burkaträgerinn bei Bedarf sicher nach Waffen durchsuchen, auf die Wache mitnehmen und dort die Burka entfernen und die Personalien aufnehmen.

Das eine Burka die Kontrolle verhindert, schließe ich von daher aus.



Das wäre ja auch echt das Allerletzte, wenn eine verhüllte Gestalt aus vorgeblich religiösen Gründen nicht durchsucht werden dürfte.

Definitiv verboten ist die Burka hinterm Steuer!

http://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=625955&CFID=45312256&CFTOKEN=50003117

Gary Gilmore´s Eyes
24.02.2007, 14:41
Vermummungs und Verdummungsverbot

Quo vadis
24.02.2007, 14:42
Dafür gibt es Polizeibeamtinnen.

..die tragen in paar Jahren selber Burka.

Bruddler
24.02.2007, 14:43
Bei Veranstaltungen sind auch Polizistinnen anwesend. Die werden die Burkaträgerinn bei Bedarf sicher nach Waffen durchsuchen, auf die Wache mitnehmen und dort die Burka entfernen und die Personalien aufnehmen.

Das eine Burka die Kontrolle verhindert, schließe ich von daher aus.

Deine Meinung in allen Ehren - aber mich wuerde einmal die genaue Gesetzeslage interessieren (schließlich gibt es in D fuer alles ein Gesetz) :rolleyes:

Frei-denker
24.02.2007, 14:47
Deine Meinung in allen Ehren - aber mich wuerde einmal die genaue Gesetzeslage interessieren (schließlich gibt es in D fuer alles ein Gesetz) :rolleyes:

Naja, die Gesetzeslage hast du ja selbst zitiert.

Wir haben also keine Veranlassung anzunehmen, daß islamische Gruppen Sonderrechte haben.

Fachmaf
24.02.2007, 14:54
..die tragen in paar Jahren selber Burka.

Das kann man ausschließen, außerdem beantwortet das die Frage nicht.

Fachmaf
24.02.2007, 14:58
Deine Meinung in allen Ehren - aber mich wuerde einmal die genaue Gesetzeslage interessieren (schließlich gibt es in D fuer alles ein Gesetz)

"§ 17a VersG

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

(2) Es ist auch verboten,

1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

§ 17

Die §§ 14 bis 16 gelten nicht für Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste."

Näheres dann zur körperlichen Durchsuchung im jeweils einschlägigen Landespolizeirecht.

Bruddler
24.02.2007, 15:12
..die tragen in paar Jahren selber Burka.

schauderhaft !

http://www.gwebspace.de/abrahamweb/polizeimusel.jpg

Mauser98K
24.02.2007, 15:13
schauderhaft !

http://www.gwebspace.de/abrahamweb/polizeimusel.jpg

Dann werde ich Partisan!

Bruddler
24.02.2007, 15:18
"§ 17a VersG

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

(2) Es ist auch verboten,

1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

§ 17

Die §§ 14 bis 16 gelten nicht für Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste."

Näheres dann zur körperlichen Durchsuchung im jeweils einschlägigen Landespolizeirecht.

Ich befuerchte allerdings, dass der Begriff "Religionsfreiheit" (Toleranz gegenueber dem Islam) dominieren wird und jedl. Maßnahmen wie Feststellung der Idenditaet oder Leibesvisitation verhindern wird....

Gary Gilmore´s Eyes
24.02.2007, 15:19
@ Mauser 98k
Hättest du da auch Probleme?
4955

Mauser98K
24.02.2007, 15:33
@ Mauser 98k
Hättest du da auch Probleme?
4955

Ja, den würde ich nicht an erkennen.

Bruddler
24.02.2007, 15:38
http://www.politikforen.de/attachment.php?attachmentid=4955&d=1172330312
(kroatischer Führerschein)

Waere ich Polizist und muesste die Personalien von einer Vermummten feststellen, wuerde ich mit einer Hand den Griff meiner entsicherten Dienstwaffe fest umklammern....

Quo vadis
24.02.2007, 18:15
Das kann man ausschließen, außerdem beantwortet das die Frage nicht.

wieso kann man das ausschließen? Denkste ohne Konvertierung kannst du in der islamischen Republik Deutschland deine Beamtenstelle behalten? Huren dienen sich bei jedem neuen Zuhälter an--Hauptsache das Geld stimmt.....

Tonsetzer
25.02.2007, 10:22
Schon interessant:

Schreibe bei einer bestimmten (bisher) illegalen Verhaltensweise einfach "Religion" drüber und schon gelten die Gesetze nicht mehr für Dich.

Und das im 21. Jahrhundert.....

Quo vadis
25.02.2007, 10:51
habe erst gestern einen interessanten Bericht von Udo Ulfkotte gelesen, in Kurzform:

-friedlicher, aber bestimmter und radikaler Druck muslimischer Gruppen erfaßt immer weitere Teile unseres Alltags.
-in vorauseilendem Gehorsam überprüfen wir unser christl.-jüd. Wertesystem ständig dahingehend, was die Muslime "beleidigen" oder "provozieren könnte"
-in London und Sydney befördern musl. Taxifahrer schon keine Blinden mit ihren "unreinen" Blindenhunde mehr
-in Michigan dürfen seit 2006 vollverschleierte Frauen nicht mehr überprüft werden und müssen ohne Kontrolle transportiert werden.
-Sparkassen lassen die "Sparschweine" verschwinden und ersetzen diese durch "Sparesel" und andere Tiere
-"Halal" Zertifikate
--rufe nach "Anpassung" des dt. Ehe und familienrechts an die "Erfordernisse" des Islam werrden immer lauter (Scharia)
--in Berlin ist schon ein "Kadi" eingesetzt, der geduldet von den deutschen Behörden, "Recht" nach islamischen regeln spricht.