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Vollständige Version anzeigen : AntiFA - Impressum fehlt - Straftat ?



KrascherHistory
20.02.2007, 15:32
Wie bei der Antifa.de nachzulesen ist, fehlt das Impressum.
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Bisher war die Antifa komischerweise genau dort ansässig, wie die dolle
Seite KRR-FAQ, Berlin Eberswalder Str. 3, eine RUINE ! Gebündelt wurde die "Aktivitäten" über die Kanzlei Klaus Parker.

Wer verpaßt der AntiFA wg. fehlendem Impressum eine Anzeige ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum

http://www.antifa.de/cms/

Danield
20.02.2007, 16:17
Adresse:
Antifaschistische Linke Berlin
c/o b_books
Lübbener Str. 14
10997 Berlin

Telefon: [030]27.56.07.56
Fax: [030]27.56.07.55

E-Mail: mail[at]antifa.de


is doch vorhanden?

Angel of Retribution
20.02.2007, 17:39
Adresse:
Antifaschistische Linke Berlin
c/o b_books
Lübbener Str. 14
10997 Berlin

Telefon: [030]27.56.07.56
Fax: [030]27.56.07.55

E-Mail: mail[at]antifa.de


is doch vorhanden?


Als würde das Krascherlein stören...

KrascherHistory
20.02.2007, 23:50
Adresse:
Antifaschistische Linke Berlin
c/o b_books
Lübbener Str. 14
10997 Berlin

Telefon: [030]27.56.07.56
Fax: [030]27.56.07.55

E-Mail: mail[at]antifa.de


is doch vorhanden?

Kennst du die Notwendigkeit des Impressum´?
Hat nix mit ner Adresse unter "Kontakt" zu tun !

KrascherHistory
20.02.2007, 23:53
Als würde das Krascherlein stören...

Als würdest du einmal richtig und vollständig lesen, das Gelesene begreifen und das Begriffene auch noch verstehen und das Verstandene irgendwie kognitiv abspeichern und das Abgespeicherte sinnvoll anwenden....


Ein Impressum (lat.: das Ein-/Aufgedruckte; Plural: Impressen) ist eine – heutzutage – in Publikationen vorgeschriebene Herkunftsangabe, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Drucker und Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt.

Je nach Art der Publikation und konkreter Gesetzeslage müssen oder mussten auch zusätzliche Angaben, beispielsweise zur steuerlichen Situation des Herausgebers oder eine erfolgte Prüfung durch die Zensur, enthalten sein. In Deutschland ist die Impressumspflicht für Zeitungen und Zeitschriften in den Pressegesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Ein Impressum muss selbstverständlich schnell zu finden und leicht zu erkennen sein.


Wo war doch gleich das Impressum ???

Danield
21.02.2007, 08:04
Wo war doch gleich das Impressum ???

Unter Kontakt

kotzfisch
22.02.2007, 15:10
Laß den Narren halt in seinen SHAEF Gesetzen gucken.Der Kerl ist doch so dämlich,der kann sich seinen (braunen) Ostereier selber verstecken....

Bruharharhar............

SHAEF Gesetz....pffft.

KrascherHistory
22.02.2007, 19:51
Laß den Narren halt in seinen SHAEF Gesetzen gucken.Der Kerl ist doch so dämlich,der kann sich seinen (braunen) Ostereier selber verstecken....

Bruharharhar............

SHAEF Gesetz....pffft.

Gesetze, mein kl. kotzfischchen, Gesetze !

In Gesetzen steht auch was über´s Impressum.

KrascherHistory
22.02.2007, 19:53
Unter Kontakt

Von mir aus kann auch was unter "Kurzwaren" stehen.

Vielleicht wird hier mal nicht aus einer elementaren Unwissenheit heraus gepostet.

"Impressum" muss dick und fett angegeben sein !

Wurst
23.02.2007, 05:57
Warum heulst du hier eigentlich rum und zeigst sie net selber an?
Scheint ja ungeheuer wichtig zu sein.



Ach ja, übrigens verstößt die NPD gegen das GG.
Bitte sei so lieb und zeig dir gleich mit an, ja ?

Bruddler
23.02.2007, 06:45
Warum heulst du hier eigentlich rum und zeigst sie net selber an?
Scheint ja ungeheuer wichtig zu sein.



Ach ja, übrigens verstößt die NPD gegen das GG.
Bitte sei so lieb und zeig dir gleich mit an, ja ?

dummes Gesabber ! :vogel:
wuerde die NPD gegen das GG verstossen, haette man diese Partei laengst verboten !
(bezuegl. GG-Verstoss....da wuerde ich eher die Grünen im Auge behalten.....)

KrascherHistory
23.02.2007, 10:55
Warum heulst du hier eigentlich rum und zeigst sie net selber an?
Scheint ja ungeheuer wichtig zu sein.



Ach ja, übrigens verstößt die NPD gegen das GG.
Bitte sei so lieb und zeig dir gleich mit an, ja ?

Sie sind bereits angezeigt.
Die NPD verstößt genau wogegen ?
Seit dem 18.7.1990 gibt es kein GG mehr. Wogegen sollte verstoßen werden ?

Angel of Retribution
23.02.2007, 11:29
@Krascherlein:
Hast du eigendlich einen dieser witzigen "Reichspässe"? Wenn ja, könntest du den mal hier reinstellen ( selbstverständlich anonymisiert^^)?

Kenshin-Himura
23.02.2007, 12:35
dummes Gesabber ! :vogel:
wuerde die NPD gegen das GG verstossen, haette man diese Partei laengst verboten !

Das hat man doch versucht. Schon vergessen? Es scheiterte ja nun nicht daran, dass die NPD am Grundgesetz gebunden wäre.

Ausonius
23.02.2007, 12:43
Bisher war die Antifa komischerweise genau dort ansässig, wie die dolle
Seite KRR-FAQ, Berlin Eberswalder Str. 3, eine RUINE !

DIE "Antifa" gibt es sowieso nicht. Das ist nur eine Berliner Gruppe, die sich zufällig die Domain Antifa.de gesichert hat. In einer Stadt wie Berlin könnte ich mir vorstellen, dass es locker mal 50 Antifa-Gruppen gibt - allein wegen der vielen Stadtteile und der obligatorischen Richtungskämpfe.
Und auch bundesweit lässt sich das nicht über einen Kamm scheren - "Antifa"-Gruppen umfassen ebenso geheimbündlerische Schlägertrupps wie Jugendliche, die einfach ein paar Konzerte in ihren Heimatorten organisieren.

KrascherHistory
23.02.2007, 12:46
@Krascherlein:
Hast du eigendlich einen dieser witzigen "Reichspässe"? Wenn ja, könntest du den mal hier reinstellen ( selbstverständlich anonymisiert^^)?

Wenn ich techn. dazu i.d.Lage bin, gerne.

Sind int. anerkannt. EIn "Bekannter" verkehrt ständig zw. Ägypten und der brD und es klappt hervorragend.
Kanada und Afrika stempeln auch eifrig.

Kannst ja mal adäquat im BIM nachfragen.

KrascherHistory
23.02.2007, 12:47
Das hat man doch versucht. Schon vergessen? Es scheiterte ja nun nicht daran, dass die NPD am Grundgesetz gebunden wäre.

Nicht die ganze Wahrheit.
Es waren zu viele V-Männer als NPD-Mitglieder erkannt worden. Das ist aber doof.

KrascherHistory
23.02.2007, 12:48
DIE "Antifa" gibt es sowieso nicht. Das ist nur eine Berliner Gruppe, die sich zufällig die Domain Antifa.de gesichert hat. In einer Stadt wie Berlin könnte ich mir vorstellen, dass es locker mal 50 Antifa-Gruppen gibt - allein wegen der vielen Stadtteile und der obligatorischen Richtungskämpfe.
Und auch bundesweit lässt sich das nicht über einen Kamm scheren - "Antifa"-Gruppen umfassen ebenso geheimbündlerische Schlägertrupps wie Jugendliche, die einfach ein paar Konzerte in ihren Heimatorten organisieren.

http://www.antifa.de/cms/

ist wohl nur ein fake.....:hihi: :)) :)) :)) :)) :)) :] :] :] :]

Ausonius gibt es auch nicht. Komm raus, biskra, du bist erkannt. :hihi: :)) :]

Fachmaf
23.02.2007, 12:53
Wenn ich techn. dazu i.d.Lage bin, gerne.
Sind int. anerkannt. EIn "Bekannter" verkehrt ständig zw. Ägypten und der brD und es klappt hervorragend.
Kanada und Afrika stempeln auch eifrig.
Kannst ja mal adäquat im BIM nachfragen.

Kanada wohl nur dann, wenn zuvor entweder ein Visum erteilt wurde oder die biometrischen Daten des Paßinhabers erfaßt wurden. Die dazu erforderlichen Daten kannst du ja mal vom Paßinhaber erfragen.

Haloperidol
23.02.2007, 14:13
Nicht die ganze Wahrheit.
Es waren zu viele V-Männer als NPD-Mitglieder erkannt worden. Das ist aber doof.

Ich bin davon überzeugt, dass einige V-Männer in den Reihen der NPD wie auch in jeder anderen Partei sitzen, aber du kannst mir sicher deutlich und stichhaltig belegen, wann und wo der letzte V-Mann bei der NPD als welchen Gründen aufgeflogen ist.

Angel of Retribution
23.02.2007, 14:17
Kannst ja mal adäquat im BIM nachfragen.

Da?
http://www.bim-berlin.de/ :D

Angel of Retribution
23.02.2007, 14:17
DIE "Antifa" gibt es sowieso nicht. Das ist nur eine Berliner Gruppe, die sich zufällig die Domain Antifa.de gesichert hat. In einer Stadt wie Berlin könnte ich mir vorstellen, dass es locker mal 50 Antifa-Gruppen gibt - allein wegen der vielen Stadtteile und der obligatorischen Richtungskämpfe.
Und auch bundesweit lässt sich das nicht über einen Kamm scheren - "Antifa"-Gruppen umfassen ebenso geheimbündlerische Schlägertrupps wie Jugendliche, die einfach ein paar Konzerte in ihren Heimatorten organisieren.

Vollkommen korrekt.

KrascherHistory
23.02.2007, 17:01
Da?
http://www.bim-berlin.de/ :D

Bundesinnenministerium

Angel of Retribution
23.02.2007, 17:14
Bundesinnenministerium

Ach, da bin ich gaaaaar nicht drauf gekommen :hihi:

Zudem glaube ich kaum dass diese Reichspässe bei Flughafenkontrollen akzeptiert werden, höchstens von Leuten die die letzten 60 Jahre irgendwie verpasst haben:hihi:

KrascherHistory
23.02.2007, 17:47
Ach, da bin ich gaaaaar nicht drauf gekommen :hihi:

Zudem glaube ich kaum dass diese Reichspässe bei Flughafenkontrollen akzeptiert werden, höchstens von Leuten die die letzten 60 Jahre irgendwie verpasst haben:hihi:

Dumm gelaufen für dich. "Unsere" Dinger sind int. gelistet.
Dein Perso ist nach § 111 OWiG eine Täuschung im Rechtsverkehr, eine Falschbeurkundung und kostet dich € 1.000,-- beim nächsten Mal ! :)) :))

Also: hübsch weiter glauben und nicht wissen wollen.....:] :))

Angel of Retribution
23.02.2007, 17:59
Dumm gelaufen für dich. "Unsere" Dinger sind int. gelistet.
Dein Perso ist nach § 111 OWiG eine Täuschung im Rechtsverkehr, eine Falschbeurkundung und kostet dich € 1.000,-- beim nächsten Mal ! :)) :))

Also: hübsch weiter glauben und nicht wissen wollen.....:] :))

Leider geht es bei Pässen nicht darum welche formaljuristisch korrekt sind sondern welche International anerkannt sind. Also: Selbst wenn ihr mit all eureren Thesen recht habt haben eure Pässe immer noch bloßen Masterialwert solange eure Regierung von keiner anderen anerkannt wird.

PS: Selbst im Fall, dass die Reichsregierung anerkannt wäre wäre ein BRD-Pass genauso wenig illegal wie heute ein Reichspass:


Die Herstellung, der Besitz und das Bei-sich-Führen eines Phantasiepasses ist in der Regel straffrei.

Es liegt vor allem keine Urkundenfälschung vor. Bei einer Urkundenfälschung versucht ein Täter den falschen Eindruck zu erwecken, das Dokument sei von jemand anderem. So erweckt z.B. ein gefälschter deutscher Pass den Anschein, es habe ihn eine deutschen Behörde ausgestellt. Dabei stammt das Dokument oder zumindest der veränderte Inhalt in Wahrheit vom heimlichen Fälscher. Der typische Aussteller eines Phantasiepasses versucht niemanden über seine Identität zu täuschen, sondern rückt sich im Gegenteil eher besonders auffällig ins Rampenlicht. Damit gelten die Dokumente strafrechtlich als echt.

Fachmaf
23.02.2007, 21:03
Dumm gelaufen für dich. "Unsere" Dinger sind int. gelistet.


In der Tat: Als Scheindokumente.

Fachmaf
23.02.2007, 21:08
Dein Perso ist nach § 111 OWiG eine Täuschung im Rechtsverkehr, eine Falschbeurkundung und kostet dich € 1.000,-- beim nächsten Mal !

Du glaubst also ernstlich, daß ein Dokument, zu dessen Besitz eine Verpflichtung besteht und die aufgrund Gesetzes ausgestellt werden können, andererseits eine "Falschbeurkundung" sein könnten? Mal davon abgesehen, daß schon deine Prämissen unsinnig sind: Schon mal etwas vom Prinzip der Einheit der Rechtsordnung gehört?

KrascherHistory
23.02.2007, 22:26
Leider geht es bei Pässen nicht darum welche formaljuristisch korrekt sind sondern welche International anerkannt sind. Also: Selbst wenn ihr mit all eureren Thesen recht habt haben eure Pässe immer noch bloßen Masterialwert solange eure Regierung von keiner anderen anerkannt wird.

PS: Selbst im Fall, dass die Reichsregierung anerkannt wäre wäre ein BRD-Pass genauso wenig illegal wie heute ein Reichspass:

Sie sind international anerkannt.
Und nu !?

Ich sprach nicht von einer Reichsregierung. Die gibt es nicht !

Der brD-Pass kommt durch, weil die Akzeptanten damit gut leben. Es ist allerdings gegen geltendes Völkerrecht (HLKO) !

KrascherHistory
23.02.2007, 22:27
In der Tat: Als Scheindokumente.

Nö. Als tatsächliches Dokument für Deutsche mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit.

KrascherHistory
23.02.2007, 22:27
Du glaubst also ernstlich, daß ein Dokument, zu dessen Besitz eine Verpflichtung besteht und die aufgrund Gesetzes ausgestellt werden können, andererseits eine "Falschbeurkundung" sein könnten? Mal davon abgesehen, daß schon deine Prämissen unsinnig sind: Schon mal etwas vom Prinzip der Einheit der Rechtsordnung gehört?

Ich "glaube" nicht.

Fachmaf
23.02.2007, 22:53
Nö. Als tatsächliches Dokument für Deutsche mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit.

Anderer Auffassung hier offenbar das Bundesinnenministerium, dessen Bundeskriminalblatt die diversen "Reichsdokumente" als Scheindokumente nennt.

Machen wir es doch einmal so: Zeige mir (durch eingescannte Seiten) einen "Reichspaß", in den z.B. ein US-Visum hineingeklebt wurde (das natürlich auch eingescannt).

Fachmaf
23.02.2007, 22:54
Ich "glaube" nicht.

Dann vermutest du fälschlicherweise zu wissen, was noch schlimmer ist.

Das Prinzip der Einheit der Rechtsordnung besagt, daß ein Verhalten nicht verboten sein kann, das innerhalb derselben Rechtsordnung erlaubt oder sogar verlangt wird. Das schließt auch strafrechtliche Rechtswidrigkeit ein; von Ordnungswidrigkeiten und derlei Kleinkram nicht zu reden.

Wenn also Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sind, einen Personalausweis oder ersatzweise einen Reisepaß zu besitzen, dann kann es keine Ordnungswidrigkeit sein, ihn zu verwenden.

Das nur zur systematischen Begründung, die dir auch sofort hätte aufgehen müssen, wenn du weißt, wovon du schreibst. Da aber schon deine Prämisse zur deutschen Statsangehörigkeit gequirlter Unsinn ist, bedarf es dazu keiner näheren Erläuterung.

KrascherHistory
23.02.2007, 23:20
Anderer Auffassung hier offenbar das Bundesinnenministerium, dessen Bundeskriminalblatt die diversen "Reichsdokumente" als Scheindokumente nennt.

Machen wir es doch einmal so: Zeige mir (durch eingescannte Seiten) einen "Reichspaß", in den z.B. ein US-Visum hineingeklebt wurde (das natürlich auch eingescannt).

Reicht Ägypten auch ?

EinDachs
25.02.2007, 16:25
Reicht Ägypten auch ?

Kann sogar Maroon County oder Sealand sein...

KrascherHistory
26.02.2007, 09:03
Kann sogar Maroon County oder Sealand sein...

Länder der UN ?

Hier geht es um ein fehlendes Impressum. Straftat !?

off topic für SHAEF-Gesetze fans:

Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 31/1999:
Verhandlungstermin: 21. April 1999 -- 5 StR 97/99 und 5 StR 123/99

Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs "Kommerzielle Koordinierung" in der DDR, im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGHSt 43, 129). Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht zur Entscheidung angenommen worden.


Wegen weiterer Vergehen nach jenem Gesetz hat das LG Berlin Dr. Alexander Schalck-Golodkowski unter Einbeziehung der genannten Strafe nunmehr zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Im damaligen Revisionsurteil hatte der 5. Strafsenat allerdings ausgeführt, ein früherer DDR-Bürger dürfe wegen eines Vergehens nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 nur bestraft werden, wenn sein Verhalten – weil er beispielsweise die Lieferung militärisch verwendbarer Wirtschaftsgüter in die DDR veranlasst habe - auch gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen habe. Mit Rücksicht hierauf hat das Landgericht den Angeklagten von weiteren Anklagevorwürfen freigesprochen, die Fälle des Devisentransfers in die DDR betrafen, welche nicht unter ein Verbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz fielen.

Gegen diesen Teilfreispruch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Sie meint, er widerspreche einer Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1996, wonach das Militärregierungsgesetz Nr. 53 uneingeschränkt fortgelte (BGHSt 42, 113).

Allein über diese, den Teilfreispruch betreffende Revision der Staatsanwaltschaft wird am 21. April 1999 vor dem Senat verhandelt.

Am selben Tag um 9.00 Uhr findet eine weitere Revisionsverhandlung über eine staatsanwaltliche Revision, das Militärregierungsgesetz Nr. 53 betreffend, statt. Hier wendet sich die Staatsanwaltschaft dagegen, dass frühere Mitangeklagte von Dr. Schalck-Golodkowski wegen entsprechender Vergehen lediglich unter Vorbehalt von Geldstrafen verwarnt worden sind (5 StR 123/99).

Das ObBefh (SHAEF) – Gesetz Nr. 53 existierte ursprünglich für Berlin und in Sonderübersichten getrennt für die US-Zone, Britische Zone und Französische Zone. Es befasst sich u. a. mit der Devisenbewirtschaftung, Grenzkontrollen, Siedlungsland und Bodenreform, Ein- und Ausfuhr und dem allgemeinen Geschäftsverkehr in allen Facetten.

Die Legaldefinition des Begriffes "Geschäfte" ist dazu in der DVO 4 z. G 52 vom 31.10.1950, Seite 663, zu finden.

Komisch, oder ?
Was meint der Dachs ?:)

Fachmaf
26.02.2007, 11:30
Reicht Ägypten auch ?

Nein.

Die Reise muß nicht wirklich stattgefunden haben. US-Visum beantragen und erhalten genügt.

KrascherHistory
26.02.2007, 11:53
Nein.

Die Reise muß nicht wirklich stattgefunden haben. US-Visum beantragen und erhalten genügt.

Die Reisen nach Ägypten finden aber tatsächlich statt.
Und das reicht dir nicht ? :)) :)) :)) :)) :)) :)) :)) :))

Kanada müßte doch auch gehen..... !

Fachmaf
26.02.2007, 12:01
Die Reisen nach Ägypten finden aber tatsächlich statt.
Und das reicht dir nicht ?

Kanada müßte doch auch gehen..... !

Jetzt liefere mal und quatsche nicht.

Schwarzer Rabe
26.02.2007, 12:54
Die Reisen nach Ägypten finden aber tatsächlich statt.
Und das reicht dir nicht ? :)) :)) :)) :)) :)) :)) :)) :))

Kanada müßte doch auch gehen..... !

Das interessiert mich aber jetzt auch! :]

KrascherHistory
26.02.2007, 14:41
Das interessiert mich aber jetzt auch! :]

Wenn ich das Ding zu fassen kriege, scanne ich ein.
Bis dahin gilt: "Können diese Augen lügen ?" :cool2:

Schwarzer Rabe
26.02.2007, 14:48
Wenn ich das Ding zu fassen kriege, scanne ich ein.

Supi! :]


Bis dahin gilt: "Können diese Augen lügen ?" :cool2:

Un diese: :rolleyes: ?

KrascherHistory
26.02.2007, 15:38
Ich weiß nicht.

Und das fehlende Impressum ?

Schwarzer Rabe
26.02.2007, 15:40
Und das fehlende Impressum ?

Gibt es da vielleicht ein zuständiges Amt für?!

Fachmaf
26.02.2007, 15:41
Gibt es da vielleicht ein zuständiges Amt für?!

Für Kraschinski? Hm...vielleicht das Gesundheitsamt?

KrascherHistory
26.02.2007, 15:52
Für Kraschinski? Hm...vielleicht das Gesundheitsamt?

Warum in die Ferne schweifen, unser brD-jurist ist doch gleich vor ORt:
Also, Schwarzkittel: was ist bei fehlendem Impressum ???

Fachmaf
26.02.2007, 15:58
Warum in die Ferne schweifen, unser brD-jurist ist doch gleich vor ORt:
Also, Schwarzkittel: was ist bei fehlendem Impressum ???

Ordnungswidrigkeit, § 12 TDG.

Schwarzer Rabe
26.02.2007, 16:35
Ordnungswidrigkeit, § 12 TDG.

Dies erkennt er doch nicht an! Ist kein Reichsgesetz!!! Gibts da kein Gesetz von 1937 drüber? :D

Fachmaf
26.02.2007, 16:56
Dies erkennt er doch nicht an! Ist kein Reichsgesetz!!! Gibts da kein Gesetz von 1937 drüber? :D

Mal sehen... irgendwo gibt es sicher ein Reichsnetzgesetz, worin dieser Kram geregelt ist...

MorganLeFay
26.02.2007, 16:59
Ist "die" Antifa ueberhaupt kommerziell?

Ausonius
26.02.2007, 17:04
Ist "die" Antifa ueberhaupt kommerziell?

Nicht ganz vergessen darf man, dass es schon in Vor-Internetzeiten ein Schlupfloch gab. Wer aufs Impressum verzichten wollte, schrieb "Dies ist ein privater Rundbrief unter Freunden" vorne rein. Weiß nicht, wie die Regelungen bzgl. Internet da jetzt aussehen.

MorganLeFay
26.02.2007, 17:09
Ich auch nicht. Ich meine mich nur zu erinnern, dass nichtkommerzielle Seiten nicht unbedingt ein Impressum brauchen.
Aber da gibt's soviele widerspruechliche Aussagen...

KrascherHistory
26.02.2007, 17:09
Ist "die" Antifa ueberhaupt kommerziell?

Sie erhalten Gelder von den jew. Familienministerien der Länder !

MorganLeFay
26.02.2007, 17:10
Sie erhalten Gelder von den jew. Familienministerien der Länder !

Schlag mal "kommerziell" nach, OK?

KrascherHistory
26.02.2007, 17:12
Ordnungswidrigkeit, § 12 TDG.

Na, das ist doch mal eine Aussage: dann mal los, gegen die Antifa :]

Die bösen Linken ! :))

Fachmaf
26.02.2007, 17:14
Na, das ist doch mal eine Aussage: dann mal los, gegen die Antifa

Mach du mal - vielleicht mit Reichsadler auf dem Schriftsatz?

Ausonius
26.02.2007, 17:21
Sie erhalten Gelder von den jew. Familienministerien der Länder !

Das kannst du auch bestimmt beweisen... Oder sollen wir uns auch hier wieder auf den treuherzigen Blick in deinen Augen verlassen?
Magst du eigentlich "Käpt'n Blaubär"?

MorganLeFay
26.02.2007, 17:23
Magst du eigentlich "Käpt'n Blaubär"?

Hey!!! Nichts gegen Kaept'n Blaubaer hier, ja? X(

KrascherHistory
26.02.2007, 17:26
Mach du mal - vielleicht mit Reichsadler auf dem Schriftsatz?

Der war nicht schlecht. Zumal "wir" der brD tatsächlich den "bundesadler", der nachweislich Reichsadler ist, verboten haben. Sie windet sich noch ein wenig....

KrascherHistory
26.02.2007, 17:26
Das kannst du auch bestimmt beweisen... Oder sollen wir uns auch hier wieder auf den treuherzigen Blick in deinen Augen verlassen?
Magst du eigentlich "Käpt'n Blaubär"?

Sorry, habe den Stasi-freien Montag.
Morgen gerne wieder.

Fachmaf
26.02.2007, 17:33
Der war nicht schlecht. Zumal "wir" der brD tatsächlich den "bundesadler", der nachweislich Reichsadler ist, verboten haben. Sie windet sich noch ein wenig....

Davon ist außerhalb deines Hirns (soweit vorhanden) nichts bekannt.

MorganLeFay
26.02.2007, 17:35
Davon ist außerhalb deines Hirns (soweit vorhanden) nichts bekannt.

Ich kann mir schon vorstellen, dass sich manche Gerichte mit derartigen "Klagen" rumschlagen muessen.

Justiz-Spam.:cool2:

KrascherHistory
26.02.2007, 17:36
Ich kann mir schon vorstellen, dass sich manche Gerichte mit derartigen "Klagen" rumschlagen muessen.

Justiz-Spam.:cool2:

Wenn du beim AG Köln zu Hause bist, weißt du mehr.

Fachmaf
26.02.2007, 17:41
Wenn du beim AG Köln zu Hause bist, weißt du mehr.

Nämlich was?

KrascherHistory
26.02.2007, 19:19
Nämlich was?

Bist du morgan ?

MorganLeFay
26.02.2007, 19:35
Bist du morgan ?
Weder lebe ich in Koeln - DU unterstellst mir doch, "mir bei den Inselaffen einen Titel zu erschleichen" - noch habe ich es noetig, mir Fakes zuzulegen.

KrascherHistory
27.02.2007, 08:58
Weder lebe ich in Koeln - DU unterstellst mir doch, "mir bei den Inselaffen einen Titel zu erschleichen" - noch habe ich es noetig, mir Fakes zuzulegen.

$ 20.000 Dollar in den USA !?

MorganLeFay
27.02.2007, 09:31
$ 20.000 Dollar in den USA !?

Erwischt... :rolleyes: :vogel:

Schwarzer Rabe
27.02.2007, 09:43
Der war nicht schlecht. Zumal "wir" der brD tatsächlich den "bundesadler", der nachweislich Reichsadler ist, verboten haben. Sie windet sich noch ein wenig....

Sonst gehts dir aber noch gut, oder?! :)) "IHr" habt das also verboten?! LOL...:rolleyes:

KrascherHistory
27.02.2007, 11:21
Sonst gehts dir aber noch gut, oder?! :)) "IHr" habt das also verboten?! LOL...:rolleyes:


ruhig mal lesen, mehr unter www.teredo.cl
Das Verfahren ist derzeit in Berlin anhängig.

(...)

BRD verwendet illegal Reichswappen und -Gesetze zur Irreführung

Zur planmäßigen Täuschung der BRD-Organe in der Absicht, das Deutsche Reich auf immer handlungsunfähig zu belassen und in das Vergessen zu bringen, gehört auch die Verwendung von Reichsinsignien, Amtsbezeichnungen und Reichsgesetze.

Der Präsident des Bundesverwaltungsamt in Köln betreibt dazu mit seinen Erfüllungsgehilfen im vollen Wissen um die Illegalität seines Handeln durch zahlreiche schon vorgelegte Einsprüche dennoch weitere Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen angeblicher Verwendung des Bundeswappen, das die BRD vom Deutschen Reich geklaut hat. Aufgrund seines Angriffs am 28.01.2005 gegen die Erfassungsstelle für Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtmissbrauch in der BRD auf der Internetseite www.teredo.de wurde er auf folgendes hingewiesen:

Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler
Vom 11. November 1919.
Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.

Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichsminister des Innern
Koch


Und das hat das Besatzungskonstrukt BRD trotz weiterhin bestehendem Deutschen Reich versucht:


Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler

Vom 20. Januar 1950.

Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Bundesministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Bundeswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.

Bonn den 20. Januar 1950.

Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister des Innern
Heinemann

Schon durch die bereits im Jahre 1950 wortgleiche Übernahme der Beschreibung des Reichswappen ist die hinterlistige Absicht der BRD und ihrer Organe gemeinsam mit den Westmächten offen gelegt, dem Deutschen Reich während dessen vorübergehender Handlungsunfähigkeit die Hoheitszeichen zu entwenden. Das ist mit Hochverrat gegenüber dem Deutschen Reich bzw. den Reichsstaatsangehörigen gleich zu setzen - und widerspricht auch der Gesetzesauslegung nach dem Grundgesetz. Etwaige Markenanmeldungen der BRD wären gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG danach auch bösgläubig erworben und sind nichtig!

Im Internet sind die beschriebenen Sachverhalte ebenfalls ausführlich beschrieben. So kann man unter einer Website von Peter Endebrooks Spielkartenstempel aus Deutschlands Geschichte finden. Danach wurden z. B. die folgenden Steuer-Stempel in Deutschland von 1929 bis 1931 sowie von 1931 bis 1936 benutzt:

Urkundsbeweis: www.unics.uni-hannover.de/rrzn/endebrock/pers-home-de.html

Der Erlass über die Dienstsiegel ( Anlage 1: Reichsgesetzblatt 1922, I S. 329, herausgegeben vom Reichsverlagsamt im Jahre 1930 ) legt fest wer die "Dienstsiegel und Verwendung des Reichsadlers auf amtlichen Schildern und Drucksachen" verwenden darf.

Somit steht einwandfrei fest, dass die BRD – Organe einschließlich Bundesverwaltungsamt den Reichsadler unbefugt beanspruchen und benutzen, da ihre Bevollmächtigung durch den Besatzungsvorbehalt entfallen ist und vorerst mindestens ihre völkerrechtliche Legitimation insgesamt bestritten wird.

Die Irreführung führt z. B. dazu, dass auf dem so genannten Bundespersonalausweis der so genannte Bundesadler und das Reichsadler-Wappen neuerdings gleichzeitig benutzt werden, um die Beanspruchung einer Vertretungsvollmacht für das Deutsche Reich durch Gewöhnung zu bewirken. Das treuwidrige Verhalten aller BRD-Organe gegen das Deutsche Reich erlaubt diese Wirkung niemals.

Bisherige Verfahren hat die brD wg. illegaler Benutzung des Reichsadlers verloren.
Verschleppt wird das Ganze gerade in/nach Berlin.

malnachdenken
27.02.2007, 12:15
Bisherige Verfahren hat die brD wg. illegaler Benutzung des Reichsadlers verloren.
Verschleppt wird das Ganze gerade in/nach Berlin.

Belege, außer Deine teredo-Augenkrebsseite?

Haloperidol
27.02.2007, 16:10
Reicht Ägypten auch ?

Nachdem ich aus eingener Erfahrung weiß, wie genau die Passkontrollen bei der Einreise in Ägypten erfolgen, wäre ein erste Welt Land etwas beweiskräftiger.

Im Notfall nehme ich aber auch gerne dein eingescannten Beleg, dass der der Ägyptische Grenzler den Stempel für die Einreise gegeben hat, wobe ich aber bezweifle, dass du diesen Erbringen kannst.

KrascherHistory
27.02.2007, 16:11
Nachdem ich aus eingener Erfahrung weiß, wie genau die Passkontrollen bei der Einreise in Ägypten erfolgen, wäre ein erste Welt Land etwas beweiskräftiger.

Dann erkläre der Welt das procedere bei der Ausreise !