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Vollständige Version anzeigen : Die Doppelmoral erreicht ihren Höhepunkt



Tell05
19.02.2007, 07:07
Nach der Debatte um die Freilassung ehemaliger RAF-Terroristen rücken nun deren Opfer in den Blickpunkt. FDP- und Grünenpolitiker wollen die vor 30 Jahren Getöteten in einer Gedenkveranstaltung ehren.

Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, die RAF-Opfer dürften nicht in Vergessenheit geraten. „Ich finde es richtig, wenn anlässlich der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Bankier Jürgen Ponto eine Gedenkveranstaltung stattfinden würde.“ Zugleich sei es wichtig, sich mit der Entstehung der RAF und der Nachkriegsgesellschaft zu befassen. Hier sei eine Initiative der Regierung gefragt. Auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, befürwortete eine Gedenkveranstaltung. Sie solle der Aufarbeitung der damaligen Zeit dienen.


Aus der Union kamen erneut Forderungen, die ehemaligen RAF-Terroristen sollten als Gegenleistung für eine Begnadigung oder frühere Haftentlassung bei der Aufklärung von Straftaten helfen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) bekräftigte, Reue der Täter sei die Grundbedingung für eine Begnadigung oder frühere Haftentlassung. „Reue kann man auf verschiedene Weise zeigen. Klar ist aber, wer dabei hilft, Straftaten aufzuklären, der zeigt ja eindeutig Reue“, sagte Carstensen. [...]

http://www.focus.de/politik/deutschland/politiker_nid_44877.html


Die Doppelmoral erreicht ihren Höhepunkt, unglaublich! Die Befürworter der Freilassung von zu mehrfach "LEBENSLÄNGLICH" (?) verurteilter Mörder, sind dabei, sich eine moralische Rückendeckung zu verschaffen. Zum ko.......en....
MFG

Entfernungsmesser
19.02.2007, 07:50
Nach der Debatte um die Freilassung ehemaliger RAF-Terroristen rücken nun deren Opfer in den Blickpunkt. FDP- und Grünenpolitiker wollen die vor 30 Jahren Getöteten in einer Gedenkveranstaltung ehren.

Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, die RAF-Opfer dürften nicht in Vergessenheit geraten. „Ich finde es richtig, wenn anlässlich der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Bankier Jürgen Ponto eine Gedenkveranstaltung stattfinden würde.“ Zugleich sei es wichtig, sich mit der Entstehung der RAF und der Nachkriegsgesellschaft zu befassen. Hier sei eine Initiative der Regierung gefragt. Auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, befürwortete eine Gedenkveranstaltung. Sie solle der Aufarbeitung der damaligen Zeit dienen.


Aus der Union kamen erneut Forderungen, die ehemaligen RAF-Terroristen sollten als Gegenleistung für eine Begnadigung oder frühere Haftentlassung bei der Aufklärung von Straftaten helfen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) bekräftigte, Reue der Täter sei die Grundbedingung für eine Begnadigung oder frühere Haftentlassung. „Reue kann man auf verschiedene Weise zeigen. Klar ist aber, wer dabei hilft, Straftaten aufzuklären, der zeigt ja eindeutig Reue“, sagte Carstensen. [...]

http://www.focus.de/politik/deutschland/politiker_nid_44877.html


Die Doppelmoral erreicht ihren Höhepunkt, unglaublich! Die Befürworter der Freilassung von zu mehrfach "LEBENSLÄNGLICH" (?) verurteilter Mörder, sind dabei, sich eine moralische Rückendeckung zu verschaffen. Zum ko.......en....
MFG

Und liefern die wohlmenschlichen Argumente für ihr Fehlverhalten gleich selber!! Toll. Frau Leuthäuser soll sich nach Schnarrenberg verpissen!

Gehirnnutzer
19.02.2007, 09:24
Nur mal eine kleine Info, die ihr bei euren Überlegungen mit einbinden solltet:

Das einzige was hier die Angelegenheit besonders macht, ist der Umstand das es sich um die RAF-Terroristen handelt, ansonsten ist es ein juristisch gesehen normaler Vorgang, der auf Grundlage geltender Gesetze stattfindet. Mal abgesehen von dem Gnadengesuch Christian Klars, erfolgt das aufgrund der §§ 57, 57a und 57b StGB (http://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_der_BRD/Allgemeiner_Teil#.C2.A7_57_Aussetzung_dew_Strafres tes_bei_zeitiger_Freiheitsstrafe). Nebenbei sei angemerkt, das im Falle Christian Klars die Möglichkeiten der erwähnten Paragraphen ab 2009 bestehen.

Wir haben es also mit folgenden Problematiken zu tun,

- die immer bestehende Diskrepanz zwischen der Alllgemeinheit der Gesetze und dem persönlichen subjektiven Rechtsempfinden. Gesetze können sich nur abstrakt mit einem Vorgang beschäftigen, sie müssen sogar allgemein gehalten sein, sonst könnten sie nicht alle möglichen Arten eines Vorgangs abdecken. Das persönliche subjektive Rechtsempfinden wird sich aber immer fallspezifisch mit einem Vorgang auseinandersetzen.

- Regelungen nach dem genannten Paragraphen haben ihren Sinn, auch wenn es in diesem Fall nach dem persönlichen subjektiven Rechtsempfinden einem als Widerspruch vorkommt. Mit solchen Regelungen will man auch den anderen Aspekten einer Strafe Gewicht verleihen. Eine Strafe soll eigentlich nicht nur ein "Fehlverhalten" ahnden, sondern beim zu Bestrafenden auch ein Umdenken, das erkennen des eigenen Fehlverhaltens, Reue und Besserung bewirken ohne den ahndenden Aspekt der Straf zu vernachlässigen. (Achtung! Bitte gesamten Post lesen, es erfolgen noch weitere Äußerungen hierzu).

- es ist immer wieder der Fall, das der Gesetzgeber mit der Abstraktheit und Allgemeinheit der von ihm erlassenen Gesetze überfordert ist, so das gesetzliche Regelungen auch in Fällen Anwendung finden, für die sie vom Grundverständnis her eigentlich nicht gedacht waren bzw. die Gesetze eine Auslegung zulassen, die nicht den Vorstellungen entsprechen, die zum Erlass dieser Gesetze geführt haben. Um aber seinen eigenen Rechtsgrundsätzen treu zu bleiben ist man dann leider gezwungen solche Auslegungen zu zulassen.

Im Falle der Terroristen kann man nicht von Doppelmoral sprechen, sondern nur von Scheinheiligkeit, Dummheit und Versagen der Politiker.
Scheinheiligkeit deswegen weil es ihre politische Arbeit als Legislative in den Parlamenten war, die erst zu der Freilassungsmöglichkeit der Terroristen führte, über die sie sich jetzt beklagen.
Dummheit, weil sie sich zwar der Abstraktheit und Allgemeinheit der von ihnen erlassenen Gesetze bewusst sind, sich aber über den daraus resultierenden Umfang der daraus resultierenden Folgen selten Gedanken machen, was eine Ursache für ihr Versagen ist.
Versagen, weil

1. sie in ihrem Resozialisierungswahn eine durchaus sinnvolle Regelung verwässert haben, in dem sie einem grundlegenden Aspekt in diese Regelung vernachlässigten, dem der Reue oder besser gesagt der tätigen Reue.

2. sie aus dem selben Resozialisierungswahn es ignorieren, das es Subjekte gibt die nicht resozialisierbar sind und Taten, die jede Resozialisierung ausschließen und deswegen solchen Subjekten und entsprechenden Tätern Zugang zu den bereits genannten Regelungen ermöglichen. Ensprechende Gesetze, die so etwas verhindern, sind kein Widerspruch zu den eigenen Rechtsgrundsätzen.

Resozialisierung hat ihren Sinn und ihre Berechtigung, aber sie ist wirkungslos, wenn sie so angewandt wird, das eine Bestrafung ihren strafenden Zweck verliert.

meckerle
19.02.2007, 11:12
Zitat: aus dem Eingangsbericht
Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, die RAF-Opfer dürften nicht in Vergessenheit geraten. „Ich finde es richtig, wenn anlässlich der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Bankier Jürgen Ponto eine Gedenkveranstaltung stattfinden würde.“
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Ob wohl die anderen Opfer dieser Mörder auch in die Gedenkveransaltung mit einbezogen werden ?
Oder hat man die schon vergessen ?

Ich hoffe die Terroristenmörder-Freilassungsbefürworter werden ihre Entscheidung eines Tages nicht bitterbös bereuen !

Redwing
19.02.2007, 17:45
Schon schlimm genug, daß die Bonzenlobby diesem Schleyer-Soziopathen eine Eventhalle gewidmet hat, aber nachträglich verherrlicht muß das Pack jetzt auf keinen Fall werden! Auch wenn sie dem Volkswiderstand zum Opfer fielen- wer massenhaft Menschen schindet mit seiner Fehlpolitik, der muß eben eine Reaktion einkalkulieren-, und somit hinüber sind, heißt das deswegen nicht, daß sie Helden oder weniger Arschloch sind.
Das von solchen asozialen Figuren, die auch heute unterwegs sind, betrogene und schikanierte Volk kann mehrheitlich auf die Ehrung seiner Henker verzichten!

Ehren wir lieber die Volkshelden, die alles für unsere Rechte und ein besseres Leben für die allgemeinheit aufs Spiel setz(t)en.:]