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Vollständige Version anzeigen : Mehrheitswahlen Ja oder Nein!!



Commorelius
14.02.2007, 18:57
Hallo

mich würde interessieren wie Ihr über die Änderung des Wahlsystem nachdenkt, entweder alles so beibehalten oder Änderung des Wahl-Systems in ein Mehrheitswahlrecht oder Demokratische Diktatur.

Der Patriot
14.02.2007, 20:32
Verhältniswahlrecht!

Sauerländer
14.02.2007, 21:20
Verhältniswahlrecht!
Jepp, und zwar reines, ohne Beigaben.:]

-jmw-
14.02.2007, 22:06
Gegen Mehrheitswahl, da wir dann auf ewig mit CDU und SPD geschlagen sein werden.

mfg

Gehirnnutzer
14.02.2007, 23:13
Unser Wahlrecht ist nicht das Problem! Das Problem liegt im Verhältnis zwischen Bundesrat und Bundestag und in den politischen Verhältnissen im Bundesrat.
Der Bundesrat ist schon lange keine wirkliche Vertretung der Länderintressen bei der Bundespolitik, sondern zum reinen Blockadeinstrument verkommen.
Dadurch ergibt es sich, das zum einen eine Regierung ab einen bestimmten Punkt nicht mehr ihre Linie der Politik verfolgen kann und zum anderen das der Bürger die Folgen der Politik nicht mehr richtig beurteilen kann, ob du Politik der Regierung nun gescheitert ist, da sie falsch war oder weil sie durch die Blockadetätigkeit des Bundesrates behindert worden ist.
Es wäre sinnvoller wenn eine Regierung in einer Legislatuperiode ihre Politik direkt und "ungestört" durchziehen kann, egal ob sie nun gut oder schlecht ist. Der Wähler könnte dann klar den Erfolg oder Misserfolg der Regierung erkennen, die Gründe dafür auch der Regierung zulasten, was dann auch zur klaren Wahlergebnissen mit einer klaren Aussage führen würde.
Die könnte man auf verschiedene Weise erreichen:

- durch Änderung der Gesetzgebungskompetenzen, so das sie mehr alleinig auf den Bundestag fallen.

- oder durch Angleichung der Länderlegislaturperioden mit der Bundeslegislaturperiode. Landtage und Bundestag haben die gleich Dauer einer Legislaturperiode und alle Landtagswahlen finden gleichzeitig statt entweder gleichzeitig mit der Bundestagswahl und zur Halbzeit des Bundeslegislaturperiode.

- eine andere Möglichkeit wäre dann noch die Loslösung der Länderregierungen vom Bundesrat. Der Bundesrat wird dann ähnlich wie der US-Senat aus von den Länderbevölkerungen direkt gewählten Abgeordneten zusammengestellt.

-jmw-
14.02.2007, 23:38
Wir sollten den Bundestag abschaffen.
Indirekte Volksvertretung durch den Bundesrat plus Volksabstimmungen plus Direktwahl des Bundespräsidenten sollten genügen.

mfg

Der Patriot
15.02.2007, 06:48
Ich befürworte ein Zwei-Kammern-Parlament, die erste Kammer (ich nenne sie mal Abgeordnetenhaus) wird per Verhältniswahlrecht gewählt, die zweite Kammer, der Senat (ich nenne ihn aus Tradition Herrenhaus) setzt si so zusammen, daß jedes Land zwei Senatoren stellt, davon wird einer direkt, als Einzelperson, von der Bevölkerung gewählt (auf 6 Jahre), der andere von der jeweiligen Landesregierung ernannt (auch für 6 Jahre).

Gehirnnutzer
15.02.2007, 08:51
Ich befürworte ein Zwei-Kammern-Parlament, die erste Kammer (ich nenne sie mal Abgeordnetenhaus) wird per Verhältniswahlrecht gewählt, die zweite Kammer, der Senat (ich nenne ihn aus Tradition Herrenhaus) setzt si so zusammen, daß jedes Land zwei Senatoren stellt, davon wird einer direkt, als Einzelperson, von der Bevölkerung gewählt (auf 6 Jahre), der andere von der jeweiligen Landesregierung ernannt (auch für 6 Jahre).

Ein zwei Kammern-Parlament haben wir schon, nichts anderes sind Bundesrat und Bundestag. Dein Vorschlag ist eigentlich nur die Modifizierung meines dritten Punktes, aber eine sehr gute. Der Bundesrat ist ja als Instrument der Vertretung der Länderinteressen in der Bundespolitik geschaffen worden und diesem Zweck würde dein Vorschlag nun wirklich erfüllen. So wie der Bundesrat jetzt zusammengesetzt ist, vertritt er ja nur die Interessen der Länderregierungen nicht aber automatisch die Interessen der jeweiligen Bevölkerungen der einzelnen Länder.
Mit deinem Vorschlag würde man wirklich von einer Vertretung der Länderinteressen sprechen. Wäre zwar mit einer Aufstockung der Sitze des Bundesrates verbunden, denn Minimum müsste man ja einen Vertreter der jeweiligen Landesregierung haben und einen vom Volk bestimmten Vertreter, aber in diesem Falle kann man auch dies Befürworten.
Mein Kompliment, sehr guter Vorschlag.

KrascherHistory
15.02.2007, 12:21
Unser Wahlrecht ist nicht das Problem! Das Problem liegt im Verhältnis zwischen Bundesrat und Bundestag und in den politischen Verhältnissen im Bundesrat.
Der Bundesrat ist schon lange keine wirkliche Vertretung der Länderintressen bei der Bundespolitik, sondern zum reinen Blockadeinstrument verkommen.
Dadurch ergibt es sich, das zum einen eine Regierung ab einen bestimmten Punkt nicht mehr ihre Linie der Politik verfolgen kann und zum anderen das der Bürger die Folgen der Politik nicht mehr richtig beurteilen kann, ob du Politik der Regierung nun gescheitert ist, da sie falsch war oder weil sie durch die Blockadetätigkeit des Bundesrates behindert worden ist.
Es wäre sinnvoller wenn eine Regierung in einer Legislatuperiode ihre Politik direkt und "ungestört" durchziehen kann, egal ob sie nun gut oder schlecht ist. Der Wähler könnte dann klar den Erfolg oder Misserfolg der Regierung erkennen, die Gründe dafür auch der Regierung zulasten, was dann auch zur klaren Wahlergebnissen mit einer klaren Aussage führen würde.
Die könnte man auf verschiedene Weise erreichen:

- durch Änderung der Gesetzgebungskompetenzen, so das sie mehr alleinig auf den Bundestag fallen.

- oder durch Angleichung der Länderlegislaturperioden mit der Bundeslegislaturperiode. Landtage und Bundestag haben die gleich Dauer einer Legislaturperiode und alle Landtagswahlen finden gleichzeitig statt entweder gleichzeitig mit der Bundestagswahl und zur Halbzeit des Bundeslegislaturperiode.

- eine andere Möglichkeit wäre dann noch die Loslösung der Länderregierungen vom Bundesrat. Der Bundesrat wird dann ähnlich wie der US-Senat aus von den Länderbevölkerungen direkt gewählten Abgeordneten zusammengestellt.

Unser Wahlrecht lt. GG ist tatsächlich nicht das Problem, wenn man sich dran hielte.

Unmittelbar, direkt, geheim sind Abgeordnete zu wählen.
Das ist für dich bereits zu schwer. Diesbezüglich hättest du dir deinen kl. Aufsatz schenken können.

Fachmaf
15.02.2007, 12:25
Unser Wahlrecht lt. GG ist tatsächlich nicht das Problem, wenn man sich dran hielte.

Unmittelbar, direkt, geheim sind Abgeordnete zu wählen.


So geschieht es auch. Die Diskussion ist längst ausgestanden.

KrascherHistory
15.02.2007, 12:29
So geschieht es auch. Die Diskussion ist längst ausgestanden.

Mit der "Verarbeitung" (jur.) des letzten brD-Schwarzkittels, der dem juristischen Standesrecht unterliegt, wird ein wichtiger Abschnitt einer Abarbeitung der dt. Geschichte erl. sein. Vorher nicht.

Fachmaf
15.02.2007, 12:38
Mit der "Verarbeitung" (jur.) des letzten brD-Schwarzkittels, der dem juristischen Standesrecht unterliegt, wird ein wichtiger Abschnitt einer Abarbeitung der dt. Geschichte erl. sein. Vorher nicht.

Was du mit deinem abseitigen Rechts- und Geschichtsverständnis meinst, ist nicht wirklich ausschlaggebend.

KrascherHistory
15.02.2007, 12:44
Was du mit deinem abseitigen Rechts- und Geschichtsverständnis meinst, ist nicht wirklich ausschlaggebend.

Thema:Wahlen.

Art. 38 GG durch Bundeswahlgesetz verletzt, damit nichtig.

Fazit: Thema erledigt.

Fachmaf
15.02.2007, 12:48
Thema:Wahlen.

Art. 38 GG durch Bundeswahlgesetz verletzt, damit nichtig.

Fazit: Thema erledigt.

Anderer Ansicht hierzu das BVerfG, da auch Art.21 Abs.1 GG einschlägig.

KrascherHistory
15.02.2007, 13:04
Anderer Ansicht hierzu das BVerfG, da auch Art.21 Abs.1 GG einschlägig.

Wie könnte Art. 21 GG den Verstoß gegen den 38er posthum heilen ?

Verstoß gegen das GG seit 1956 !

malnachdenken
15.02.2007, 13:05
Wie könnte Art. 21 GG den Verstoß gegen den 38er posthum heilen ?

Verstoß gegen das GG seit 1956 !

Ach schon wieder die alte Leier...

Fachmaf
15.02.2007, 13:09
Wie könnte Art. 21 GG den Verstoß gegen den 38er posthum heilen ?

Verstoß gegen das GG seit 1956 !

Das Grundgesetz begründet eine einheitliche Rechtsordnung, deren einzelne Normen einander bedingen und ergänzen. Das Bundeswahlrecht (und, gem. Art.28 Abs.1 GG, auch das der Länder) hat deshalb auch die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien zu berücksichtigen. Ausführliches dazu in den einschlägigen BVerfG-Entscheidungen.

Gehirnnutzer
15.02.2007, 14:32
Das Grundgesetz begründet eine einheitliche Rechtsordnung, deren einzelne Normen einander bedingen und ergänzen. Das Bundeswahlrecht (und, gem. Art.28 Abs.1 GG, auch das der Länder) hat deshalb auch die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien zu berücksichtigen. Ausführliches dazu in den einschlägigen BVerfG-Entscheidungen.

Fachmaf lass es einfach, Kraschers wirren Ansichten über die Punkt der direkten Wahl kann man nicht entwirren, er wird in tausend Jahren nicht kapieren, das sich dies auf Entscheidungsfindung bei einer Wahl bezieht und nicht auf die zur Wahl stehenden Wahlvorschläge.
Er wird nie verstehen, das es unerheblich für die Direktheit der Wahl ist, ob ich einen einen einzelnen möglichen Abgeordneten mit meine Stimme benenne, oder eine vorher festgelegte Gruppe von möglichen Abgeordneten. Er versteht einfach nicht, das sich direkt Wahl auf die Stimme des Wählers als Entscheidungsträger bezieht und nicht auf die Art und die Zusammensetzung der zur Wahl stehenden Vorschläge.

Commorelius
15.02.2007, 16:02
hm also nach nur 1 Tag, sind bereits gut 2 Drittel für das Mehrheitswahlrecht bzw. der Demokratischen Diktatur;

Letzteres ist wohl auf absehbare Zeit noch nicht durchsetzungsfähig in Deutschland, aber ein Mehrheitswahlrecht wäre doch schon mal ein wesentlicher Schritt in Richtung, stabile Regierungen, etc.

Finde den Vorschlag von Patriot die Legislaturperiode auf 6 Jahre zu erweitern im übrigen auch sehr gut, ich bin zwar für min. 10 Jahre, aber anfangen könnte man ja mit 6 Jahren.

Und um den letzten Schritt zu wagen, sollte der Bundespräsident mehr und der Bundeskanzler weniger Macht haben!!

erwin r analyst
15.02.2007, 16:58
Wenn wir ein Mehrheitswahlrecht hätten, dann wäre uns einiges erspart geblieben (Sozialliberale Koalition, Große Koalition).
Deshalb bin ich für ein Mehrheitswahlrecht.

erwin r analyst
15.02.2007, 17:01
Ich befürworte ein Zwei-Kammern-Parlament, die erste Kammer (ich nenne sie mal Abgeordnetenhaus) wird per Verhältniswahlrecht gewählt, die zweite Kammer, der Senat (ich nenne ihn aus Tradition Herrenhaus) setzt si so zusammen, daß jedes Land zwei Senatoren stellt, davon wird einer direkt, als Einzelperson, von der Bevölkerung gewählt (auf 6 Jahre), der andere von der jeweiligen Landesregierung ernannt (auch für 6 Jahre).

Tut mir Leid, aber da muss ich widersprechen.
Ich weiss, in den USA funktionniert es so, doch dazu sollte man schon in etwa gleichgroße Bundesländer haben. Sonst wären die großen mit über 10 Millionen Einwohner in D (NRW, Bayern, B-W) genauso stark wie z.B. Bremen. Dies kann nicht sein.

Gehirnnutzer
15.02.2007, 17:11
Wenn wir ein Mehrheitswahlrecht hätten, dann wäre uns einiges erspart geblieben (Sozialliberale Koalition, Große Koalition).
Deshalb bin ich für ein Mehrheitswahlrecht.

Man kann ja jetzt schon nicht von Volksvertretern reden, bei einem Mehrheitswahlrecht aber erst recht nicht.



Tut mir Leid, aber da muss ich widersprechen.
Ich weiss, in den USA funktionniert es so, doch dazu sollte man schon in etwa gleichgroße Bundesländer haben. Sonst wären die großen mit über 10 Millionen Einwohner in D (NRW, Bayern, B-W) genauso stark wie z.B. Bremen. Dies kann nicht sein.

Die Senatorenanzahl pro Bundesland kann man genau wie jetzt die Stimmenanzahl gewichten, abhängig von der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder, das ist also nicht das Problem.

erwin r analyst
15.02.2007, 17:37
Man kann ja jetzt schon nicht von Volksvertretern reden, bei einem Mehrheitswahlrecht aber erst recht nicht.




Die Senatorenanzahl pro Bundesland kann man genau wie jetzt die Stimmenanzahl gewichten, abhängig von der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder, das ist also nicht das Problem.

Wenn jeder Abgeordnete in einem Wahlkreis gewählt wird, dann habe wir wieder Volksvertreter, da niemand über eine starre Liste abgesichert ist. Jeder Abgeordnete muss dann die Bürger vor Ort zufrieden stellen, für seine Wiederwahl, nicht die Partei.

Das wäre dann eine Überlegung wert. Aber ich befürchte, dass wir dann aus dem Bundesland X mit struktureller Mehrheit für Y, auch nur Senatoren der Y-Partei hätten...

Gehirnnutzer
15.02.2007, 19:30
Wenn jeder Abgeordnete in einem Wahlkreis gewählt wird, dann habe wir wieder Volksvertreter, da niemand über eine starre Liste abgesichert ist. Jeder Abgeordnete muss dann die Bürger vor Ort zufrieden stellen, für seine Wiederwahl, nicht die Partei.

Das wäre dann eine Überlegung wert. Aber ich befürchte, dass wir dann aus dem Bundesland X mit struktureller Mehrheit für Y, auch nur Senatoren der Y-Partei hätten...

Beim Mehrheitswahlrecht kann das Volk nicht vertreten werden, sondern nur eine Mehrheit aus dem Volk, somit sind die Abgeordneten keine Volksvertreter sondern nur Mehrheitsvertreter.

erwin r analyst
15.02.2007, 20:19
Beim Mehrheitswahlrecht kann das Volk nicht vertreten werden, sondern nur eine Mehrheit aus dem Volk, somit sind die Abgeordneten keine Volksvertreter sondern nur Mehrheitsvertreter.

Das sind sie immer. Es kann gar nicht jeder Volkswunsch berücksichtigt werden. Du wirfst dem Mehrheitswahlrecht etwas absurdes vor.

Der Patriot
15.02.2007, 21:48
Tut mir Leid, aber da muss ich widersprechen.
Ich weiss, in den USA funktionniert es so, doch dazu sollte man schon in etwa gleichgroße Bundesländer haben. Sonst wären die großen mit über 10 Millionen Einwohner in D (NRW, Bayern, B-W) genauso stark wie z.B. Bremen. Dies kann nicht sein.

Die Interessen aller Bürger werden im Abgeordnetenhaus vertretten. Das Herrenhaus (Senat) soll die Interessen der Länder vertretten, Bremen ist ein Land, NRW ist ein Land, beide haben gleich viele Senatoren, weil sie gleichwertig sind. NRW darf nicht zehnmal so gewichtig sein, wie Bremen, weil NRW nicht "zehn Länder" ist, sondern wie Bremen nur eines. (ich hoffe du verstehst wie ich es meine)

malnachdenken
16.02.2007, 10:27
Und um den letzten Schritt zu wagen, sollte der Bundespräsident mehr und der Bundeskanzler weniger Macht haben!!


Welche Möglichkeiten des Bundeskanzlers stören dich denn, wenn Du sagst, dass dieser weniger Macht haben sollte?

KrascherHistory
16.02.2007, 10:30
Das sind sie immer. Es kann gar nicht jeder Volkswunsch berücksichtigt werden. Du wirfst dem Mehrheitswahlrecht etwas absurdes vor.

Nicht jeder ???

Leiden wir an einer Störung der Wahrnehmungsorgane ?

Es wird KEIN Volkswille berücksichtig.

erwin r analyst
16.02.2007, 10:36
Die Interessen aller Bürger werden im Abgeordnetenhaus vertretten. Das Herrenhaus (Senat) soll die Interessen der Länder vertretten, Bremen ist ein Land, NRW ist ein Land, beide haben gleich viele Senatoren, weil sie gleichwertig sind. NRW darf nicht zehnmal so gewichtig sein, wie Bremen, weil NRW nicht "zehn Länder" ist, sondern wie Bremen nur eines. (ich hoffe du verstehst wie ich es meine)

Dann können sich viele Großstädte auch zu Ländern machen. Das geht so nicht. Wenn sie die Länderinteressen vertreten sollen, dann müssten die Senatoren von den Länderregierungen entsand werden.

Dies ist Blödsinn, da dann in NRW auf 18 Millionen genauso viele Repräsentanten kommen wie auf 690.000 Bremer. Dies kann nicht sein.

erwin r analyst
16.02.2007, 10:37
Nicht jeder ???

Leiden wir an einer Störung der Wahrnehmungsorgane ?

Es wird KEIN Volkswille berücksichtig.

Soso.

malnachdenken
16.02.2007, 10:37
Nicht jeder ???

Leiden wir an einer Störung der Wahrnehmungsorgane ?

Es wird KEIN Volkswille berücksichtig.

Mir scheint Du verwechselst den Volkswillen mit Deinem Willen...


Oder mal so gefragt: was ist denn der Volkswille? Müsstest Du ja genau wissen, wenn Du weißt, dass dieser nicht berücksichtigt ist.

KrascherHistory
16.02.2007, 10:52
Mir scheint Du verwechselst den Volkswillen mit Deinem Willen...


Oder mal so gefragt: was ist denn der Volkswille? Müsstest Du ja genau wissen, wenn Du weißt, dass dieser nicht berücksichtigt ist.

Stichwort: Rechtschreibreform, Volksbegehren in SH.

malnachdenken
16.02.2007, 10:54
Stichwort: Rechtschreibreform, Volksbegehren in SH.

Werd doch mal ein wenig detaillierter.

erwin r analyst
16.02.2007, 12:33
Die SPD wird einer Mehrheitswahl nie zustimmen, das momentane Wahlsystem ist doch gut für sie..

-jmw-
16.02.2007, 13:10
Da es einen "Volkswillen" nicht gibt ist es müssig, zu überlegen, welches Wahlrecht ihm Ausdruck verleihen könne.

mfg

Der Patriot
16.02.2007, 17:34
Dann können sich viele Großstädte auch zu Ländern machen. Das geht so nicht. Wenn sie die Länderinteressen vertreten sollen, dann müssten die Senatoren von den Länderregierungen entsand werden.

Einer wird von der Landesregierung ernannt, einer direkt gewählt.

Länder können sich nicht so einfach abspalten. Dazu sollte ein deutschlandweiter Plebiszit notwendig sein.


Dies ist Blödsinn, da dann in NRW auf 18 Millionen genauso viele Repräsentanten kommen wie auf 690.000 Bremer. Dies kann nicht sein.

Es wird das Land repräsentiert, nicht die Bevölkerung. Die Bevölkerung wird im Abgeordnetenhaus repräsentiert.

erwin r analyst
16.02.2007, 18:58
Einer wird von der Landesregierung ernannt, einer direkt gewählt.

Länder können sich nicht so einfach abspalten. Dazu sollte ein deutschlandweiter Plebiszit notwendig sein.



Es wird das Land repräsentiert, nicht die Bevölkerung. Die Bevölkerung wird im Abgeordnetenhaus repräsentiert.

Das wäre ein Kompromiss, nur die Proportionen stimmen trotzdem nicht.

Ist es aber nicht. Die Verfassungslage sieht nur bei Neugliederungen ein Plebiszit in den betreffenden Ländern vor...

Aber die Länder bestehen aus der Bevölkerung!!

-jmw-
16.02.2007, 19:09
Aber die Länder bestehen aus der Bevölkerung!!
Ich mische mich an dieser Stelle mal in euer Gespräch ein, u zu sagen, dass das so nicht richtig ist.
Die Länder bestehen NICHT aus der Bevölkerung.
Würden z.B. übermorgen alle Einwohner Bremens dauerhaft die Stadt verlassen, wäre Bremen immernoch ein Bundesland.

mfg

erwin r analyst
16.02.2007, 19:30
Ich mische mich an dieser Stelle mal in euer Gespräch ein, u zu sagen, dass das so nicht richtig ist.
Die Länder bestehen NICHT aus der Bevölkerung.
Würden z.B. übermorgen alle Einwohner Bremens dauerhaft die Stadt verlassen, wäre Bremen immernoch ein Bundesland.

mfg

Aus was bestehen denn die Bundesländer, wenn nicht aus der Bevölkerung?

Der Patriot
16.02.2007, 19:39
Aus was bestehen denn die Bundesländer, wenn nicht aus der Bevölkerung?

Sie sind ein geistiges Konstrukt, genauso wie die Bundesrepublik.

erwin r analyst
16.02.2007, 19:43
Sie sind ein geistiges Konstrukt, genauso wie die Bundesrepublik.

Ich meine jetzt nicht das Formelle.
In jedem Bundesland leben Menschen, diese sollten dann auch mit repräsentiert werden, wenn sie Länder repräsentiert werden sollen.

-jmw-
16.02.2007, 23:44
Wie der Patriot irgendwo weiter oben schon anmerkte:

Der Bundestag repräsentiert die Bevölkerung, der Bundesrat die Länder in ihrer Eigenschaft als Völkerrechtsubjekte (o.s.ä., bin kein Jurist).

mfg

Haloperidol
17.02.2007, 16:08
Hallo

mich würde interessieren wie Ihr über die Änderung des Wahlsystem nachdenkt, entweder alles so beibehalten oder Änderung des Wahl-Systems in ein Mehrheitswahlrecht oder Demokratische Diktatur.

Kommt es mir nur so vor, oder bist du der einzige, der in dieser Umfrage für das Konstrukt demokratische Diktatur, welche schon deshalb nicht möglich ist, weil das erstere das zweitere und umgekehrt ausschließt, gestimmt hat.

Commorelius
20.02.2007, 20:23
Kommt es mir nur so vor, oder bist du der einzige, der in dieser Umfrage für das Konstrukt demokratische Diktatur, welche schon deshalb nicht möglich ist, weil das erstere das zweitere und umgekehrt ausschließt, gestimmt hat.

du grüne socke bist eh total unglaubwürdig, nach aussen den grünen demokraten geben, der von unserem jetzigen system total überzeugt ist, aber dann für das mehrheitswahlsystem stimmen.

wie ich ja bereits gesagt habe, die grünen, nach aussen öko im inneren atom!!

Haloperidol
21.02.2007, 12:31
du grüne socke bist eh total unglaubwürdig, nach aussen den grünen demokraten geben, der von unserem jetzigen system total überzeugt ist, aber dann für das mehrheitswahlsystem stimmen.

wie ich ja bereits gesagt habe, die grünen, nach aussen öko im inneren atom!!

Wenn es das einzige ist, was mich diskreditieren sollte, dass ich mein Kreuzerl am Wahlzettel bei den Grünen mache, kann ich damit sehr gut leben.

Ich habe nie behauptet, dass ich von diesem System überzeugt bin. Es gibt immer etwas zu verbessern, aber ich bin noch viel weniger von deinem System der demokratischen Diktatur überzeugt, die schlussendlich genau dem entspricht, dass es in der DDR schon einmal gab und gescheitert ist.

Btw. ist dir noch nicht aufgefallen, dass definitionsgemäß sich Demokratie und Diktatur ausschließen?

Der Patriot
23.02.2007, 22:13
Diese Umfrage ist sowieso für den Arsch. Die Antwortoption "Verhältniswahlrecht" fehlt. Und was soll bitte eine "demokratische Diktatur" sein, "trockenes Wasser"?