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Vollständige Version anzeigen : Von der Legitimation des Daseins.



politisch Verfolgter
14.02.2007, 14:31
Ein preisgekrönter Inhaber erklärt:
"Die Kunden sind die einzige Legitimation unseres Daseins."
So ist es!
Sog. "Arbeitnehmer" sind NICHT die Legitimation des Daseines von Inhabern.
So darf überhaupt gar kein einziges Gesetz Betriebslose zum Inhaberinstrument deklarieren.
Auch keinerlei Institutionen und öffentl. Mittel dürfen das bezwecken.

Denn auch Betriebslose benötigen eine Legitimation ihres Daseins!

Was ist nun in einer Marktwirtschaft die Legitimation des Daseins betriebsloser BürgerInnen?
Es ist deren marktwirtschaftl. Doppelrolle als Anbieter und Nachfrager.
Sie hat nach allen Raffinessen nutzen- und vernetzungsoptimierter ökonomischer Profitmaximierung erfolgen zu können.

Dazu hat der Rechtsraum den Nutzen des gesamten Souveräns zu bezwecken, der damit Subjekt, also Zweck und somit Gegenstand des Rechtsraums ist.

User value ist die Daseinslegitimation kaufkräftigen Weltbürgertums.

User nutzen dazu selbsteignende Betriebe gegen Bezahlung.
Damit kommen wir zu Korrelationseffizienz und Leistungsadäquanz:
der individuelle Eink.-%Rang kann mit dem jeweiligen mentalen %Rang in Übereinstimmung gebracht werden.
Die verheerend gekrümmte Verteilung kann damit stark entbogen und im unteren Bereich massiv angehoben werden.
Immer breiter gestreut kaufkräftiges Bürgertum kann sich entwickeln.
Immer mehr Maschinen bzw. high tech können damit immer mehr menschl. Tätigkeiten übernehmen.

Damit bekommen wir eine Leistungsgesellschaft.
Niemand wird gezwungen, fremdes Vermögen zu bewirtschaften.

Dem sind Sozialstaat und ÖD um mind. 90 % abzubauen.
Alle bisher in Inhaberdomänen und "Arbeitnehmer"-Deklaration gepumpten öffentl. Mittel sind dem umzuwidmen.

-jmw-
14.02.2007, 22:08
Warum sollten wir Leistungsadäquanz anstreben?

Und warum ist derjenige Souverän, von dem es hier behauptet wird?

mfg

Frei-denker
14.02.2007, 22:16
Oh Gott, noch ein usermüll-Thread.

Vielleicht kann man den ja in den uservalue-Thread entsorgen.

McDuff
15.02.2007, 10:02
Was zum .... ist eigentlich dieses "User Value"? Gibts das auch in deutsch?
Außerdem besteht die Daseinsberechtigung des Normalbügers doch nur darin mit seinen Steuern die Politruks und mit seiner Arbeit die Glabalisierungsbonzen reichzumachen. Wenns ein Idealbürger ist, dann stirbt er mit Eintritt ins Rentenalter auch noch den den Soforttod.

politisch Verfolgter
15.02.2007, 12:47
In einer Marktwirtschaft hat sich individuelles Leistungsvermögen adäquat rentieren zu können.
Wer das nicht will, hängt dem elenden nationalen Sozialismus an.

Souveränität bedingt leistungsadäquate individuelle Freihtsgrade weltbürgerlicher Selbstverwirklichung.
Der Fehlspekulant K. Marx hat sich selbst darum gebracht.
Danach wollte er es auch Anderen nicht mehr gönnen, der Vollidiot.
Den Sozzen ist das ein gefundenes Fressen für ihr zwangsfinanziertes Funktionärsschmarotzerunwesen.

User value ist von Betriebslosen bezahlte marktwirtschaftliche Profitmaximierung im Interesse dieser Anbieter, die dazu keinerlei menschl. Inhaber benötigen.

Wer Lohnshit will, propagiert Sozzendreck.
Das ventilieren hier Manche wie Nilpferde ihr Innerstes ;-)
Ekelhaft!

Wir benötigen Korrelationseffizienz und Leistungsadäquanz, also die marktwirtschaftl. Doppelrolle von Anbietern und Nachfragern.

Zwangsarbeit ist zu Gunsten menschl. Betriebsinhaber gesetzl. garantierte, institutionalisierte und öffentl. finanzierte Enteignung betriebsloser Anbieter, die damit zudem von individueller mentaler Leistungsadäquanz, ja sogar komplett von Wertschöpfung abgeschottet werden.

Wenn hier im thread von Entsorgung die Rede ist:
Die Sozzenshit-Gesetzgebung ist aus dem Rechtsraum zu entsorgen.

Damit wir uns die Naturgesetze und keineswegs Betriebslose Inhabern immer dienstbarer bekommen.

So kann sowieso zu 99,9 % von Nichteignern stammende high tech immer mehr sog. "Arbeitnehmer"-Tätigkeiten substituieren, was damit höchst wünschenswert wird und was bisher den elenden Sozzen ein Horror war.

Diese Gesamtzusammenhänge kann nun wirklich Jeder begreifen - selbst mit der verranntesten Marxismus-Ideologie wie mit dem Klammerbeutel Gepuderte ;-)

Ich schreibe von purer ökonomischer Vernunft.

-jmw-
15.02.2007, 14:28
In einer Marktwirtschaft hat sich individuelles Leistungsvermögen adäquat rentieren zu können.
Theoretisch zu können, ja, sicher.
Aber nicht praktisch zu müssen.


Souveränität bedingt leistungsadäquate individuelle Freihtsgrade weltbürgerlicher Selbstverwirklichung.
Ermöglicht;
aber warum bedingt?
Ich sehe da keine Notwendigkeit.

mfg

politisch Verfolgter
15.02.2007, 17:03
-jmw-, klar, wer Inhabern den Geringverdiener-Affen schieben will, kann das weiterhin.
Wo kämen die Inhaber denn sonst hin, wenns bei denen nur Ackermänner gäbe, was ich ja durchaus wünschen würde ;-)

Wenn von Müssen die Rede ist: alle Gesetze haben aus dem Rechtsraum zu verschwinden, die Betriebslosen bzgl. Inhabern ein Müssen zuweisen.

Souveränität gibts nur per weltbürgerlicher Selbstverwirklichung.
Die individuellen Freiheitsgrade dazu liegen in Zugang zu Privatkapital.

Wer hingegen arm und glücklich sein will, kann das ja schon immer so halten.
Es ist das elende Weltbild der Sozzen.
Wer dem frönen will, kann dabei gerne Reiche noch reicher machen, wozu ich viel Spaß wünsche.

Auf gar keinen Fall dürfen Bürger dazu per Gesetz vorgesehen werden, das Eigentum Anderer bewirtschaften zu sollen.

Fremdes Eigentum verpflichtet nur dazu, es in Ruhe zu lassen.

Die Not wird nur durch weltbürgerliche Souveränität gewendet.
Eben per marktwirtschaftl. Doppelrolle von Anbietern und Nachfragern.

(und schwupps - schon sind die Tagesverluste weg)

-jmw-
15.02.2007, 20:16
Fremdes Eigentum verpflichtet nur dazu, es in Ruhe zu lassen.
Richtig.
Eben dies muss gewährleistet sein.
Grundsätzlich.
Immer.
Überall.
Ob wer sich Richtung "user value" orientiert oder lieber mit nem Gaul seinen eigenen Distelacker umgräbt, interessiert dann (politisch) nicht mehr.
Jeder auf seine Façon!

mfg

politisch Verfolgter
15.02.2007, 21:01
-jmw-, exakt!
Daraus resultiert die politische Handlungsverpflichtung zu einer userzentrierten aktiven Wertschöpfungspolitik.
Denn für Inhaber gilt:
"Die Kunden sind die einzige Legitimation unseres Daseins."
Mit Betriebslosen hat das nur zu tun, so die Kunden sind, also die Arbeitgeber von Inhabern!

Betriebslose benötigen keine menschl. Inhaber.
Und sie dürfen Letzteren per Gesetz nicht zugewiesen werden.

vG

-jmw-
15.02.2007, 22:04
Wäre Eigentum unantastbar, bliebe für Politik kaum noch Raum: Keine Steuern mehr, keine Abgaben, keine Einmischung in das Wirtschafts-, Sozial-, Bildungs-, Gesundheits-, Forschungs- oder Infrastrukturwesen.

Erstrebenswert?
Durchsetzbar?
Möglich?

mfg

McDuff
16.02.2007, 08:54
Au ja! Zugang zu Privatkapital hätte ich auch gerne! :]

politisch Verfolgter
16.02.2007, 13:49
Wäre Eigentum unantastbar, bliebe für Politik kaum noch Raum: Keine Steuern mehr, keine Abgaben, keine Einmischung in das Wirtschafts-, Sozial-, Bildungs-, Gesundheits-, Forschungs- oder Infrastrukturwesen.

Erstrebenswert?
Durchsetzbar?
Möglich?

mfg

Niemand darf für die Bewirtschaftung fremden Eigentums zuständig erklärt werden.
Es hat also für die Bürger unantastbar zu sein.
"Fremdes Eigentum" meint: Privateigentum.
Wenn sich der Staat hingegen abgabenrechtlich bedient, so ist das dann zumutbar, wenn die Abgabenordnung grundrechtskonform ist, also z.B. alle gleichwertig behandelt und keine Schlupflöcher bereit hält.
Das Regime ermöglicht jhrl. 120 Mrd € Steuerhinterziehung.

Das öffentl. Sozial-, Bildungs, Forschungs- und sonstiges Infrastrukturwesen ist kein Privateigentum.

Zum Gesundheitsunwesen: die Financiers dürfen nicht per sog. "Versicherungen" enteignet werden. Hier hat ein gemeinsamer Inhaberpool die Mittel im Interesse der - auch potenziell, betrifft also Jeden im Verlauf seines Lebens - Kranken auf dem Weltmarkt zielführend zu verwenden.
Dieses Eigentum hat für den ÖD tabu zu sein.

Inhaber-Infrastruktur: keine staatl. Eingriffe, solange damit keine öffentl. Ordnung oder die Grundrechte Anderer bedroht werden (z.B. durch Produkte oder Verfahrensweisen).

Betriebslose benötigen eine aktive Wertschöpfungspolitik, der sich das Regime komplett verweigert.

politisch Verfolgter
16.02.2007, 13:56
Au ja! Zugang zu Privatkapital hätte ich auch gerne! :]

Per user value hat jeder Bürger seinen individuellen mentalen %Rang per adäquatem Kompetenzprofil mit in etwa demselben Eink.-%Rang in Übereinstimmung bringen zu können - Leistungsgesellschaft, Leistungsprinzip.

Damit kommen wir zu immer neuen und uferloseren Wertschöpfungspotenzialen, womit bereits nahezu Jeder "Villa+Porsche" haben könnte.
Und das in noch weit üppigerem Ausmaß, wären durch den deutschenfeindlichen NS nicht 320 deutsche Städte in Schutt und Asche versunken.
Zudem hat sich das Regime einer zu Kriegsende unabdingbaren Bodenreform sträflich verweigert.

So haben heute angebl. 3 % 70 % des Privateigentums.
Das erfolgte per verbrecherischer "zumutbarer Arbeitsmarktpolitik" mit der grundrechtswidrigen gesetzlichen, institutionalisierten und öffentl. finanzierten Deklaration Betriebsloser zu (auch potenziellen) sog. "Arbeitnehmern".

Sog. "Arbeitslosigkeit" ist Inhabern vom Regime gesetzl. garantierte, institutionalisierte und öffentl. finanzierte Wertschöpfungsabschottung politisch Verfolgter.

Damit werden die Zugangskriterien zu Privateigentum gegenüber Betriebslosen verbrecherisch massiv behindert.

-jmw-
16.02.2007, 17:15
Wenn sich der Staat hingegen abgabenrechtlich bedient, so ist das dann zumutbar, wenn die Abgabenordnung grundrechtskonform ist, also z.B. alle gleichwertig behandelt und keine Schlupflöcher bereit hält.
Also ist Privateigentum doch nicht unantatsbar, dann nämlich nicht, wenn der Staat grundrechtskonform besteuert?

Oder soll hier behauptet werden, Besteuerung sei garkein Übergriff auf Privateigentum?


Betriebslose benötigen eine aktive Wertschöpfungspolitik, der sich das Regime komplett verweigert.
Das Regime tut dies aber allen gegenüber gleichwertig und grundrechtskonform.
Dieses Handeln ist also zumutbar. :)

mfg

politisch Verfolgter
16.02.2007, 17:28
-jmw-, das Eigentum der Einen hat für andere Bürger unantastbar zu sein.
Es geht also um die Interaktion zwischen Bürgern.

Das Regime betreibt bzgl. Betriebslosen keinesfalls eine auf deren Nutzenoptimierung hin orientierte aktive Wertschöpfungspolitik, sondern es erklärt sie zu sog. "Arbeitnehmern".
Mit dieser massiven Ungleichstellung kam es zu der verheerend gekrümmten Eink./Verm.-Verteilung samt deren Nichtkorrelation mit der mentalen Verteilung.

Per Sozialstaat unterbindet das Regime eine Leistungsgesellschaft.
Es stranguliert damit die Marktwirtschaft, zu der kein Betriebsloser menschl. Inhaber benötigt.

Niemandem ist eine gesetzl. Deklaration zum Inhaberinstrument zumutbar.
Zumutbar ist die leistungsadäquate Erwirtschaftung gesamtbetriebl. Wertschöpfung und deren leistungsgerechte Verteilung.
Dafür zu bezahlen, also für die Nutzung und Weiternetwicklung betriebl. Wertschöpfungsinstrumente, ist ebenfalls zumutbar.

Doch Zwangsarbeit ist verboten, also die Zwangsbewirtschaftung fremden Eigentums.

Das Regime verweigert sich also einer aktiven Wertschöpfungspolitik, indem es eine grundrechtswidrige, auf Zwangsarbeit basierende "aktive Arbeitsmarktpolitik" betreibt.
Sog. "Arbeitsmarkt" ist das Lehnswesen des mod. Feudalismus.

vG

-jmw-
16.02.2007, 18:19
Niemandem ist eine gesetzl. Deklaration zum Inhaberinstrument zumutbar.
Weiter oben wurde behauptet, Besteuerung sei deshalb ein zumutbarer Eingriff in Privateigentumsrechte, weil "die Abgabenordnung grundrechtskonform ist, also z.B. alle gleichwertig behandelt und keine Schlupflöcher bereit hält."

Wie ist es nun bei der "gesetzlichen Deklaration zum Inhaberinstrument"?

Hält sie Schlupflöcher breit?
Mir sind keine bekannt.

Behandelt sie alle gleichwertig?
Auch das tut sie. Es werden keine Unterschiede gemacht in puncto Herkunft, Geschlecht, Religion etc.
Es herrscht Gleichberechtigung.
JEDER kann so behandelt werden, wenn er in den entsprechend definierten Zustand fällt, der eine solche Behandlung gesetzlich zulässt.

Ist die Deklaration grundrechtskonform?
Auch das ist sie.
Es verstösst gegen keines der im Grundgesetze aufgeführten Grundrechte.


Doch Zwangsarbeit ist verboten, also die Zwangsbewirtschaftung fremden Eigentums.
Zwangsarbeit ist nicht verboten, sondern zulässig bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung (GG Art.12.3);

eine "öffentliche Dienstleistungspflicht" (Gg Art. 12.2) fällt nicht unter den Zwangsarbeitsbegriff;

und überhaupt hat das Bundesverfassungsgericht darüber zu befinden.

mfg

politisch Verfolgter
16.02.2007, 19:39
Weiter oben wurde behauptet, Besteuerung sei deshalb ein zumutbarer Eingriff in Privateigentumsrechte, weil "die Abgabenordnung grundrechtskonform ist, also z.B. alle gleichwertig behandelt und keine Schlupflöcher bereit hält."

Nicht 'weil', sondern 'wenn'.

Die gesetzl. Deklaration zum Inhaberinstrument ist grundrechtswidrig.
Es ist ein 'Schlupfloch' des Regimes, wenn Sie so wollen: aus den Grundrechten in "Zumutbarkeitskriterien".

Von "Gleichberechtigung" keine Spur.
Denn auch Betriebslose haben marktwirtschaftl. profitmaximierend wertschöpfen zu können. Stattdessen werden sie zur Zwangsarbeit verpflichtet.


JEDER kann so behandelt werden, wenn er in den entsprechend definierten Zustand fällt, der eine solche Behandlung gesetzlich zulässt.

Ist die Deklaration grundrechtskonform?
Auch das ist sie.
Es verstösst gegen keines der im Grundgesetze aufgeführten Grundrechte.
Was das Regime "gesetzlich zulässt" bzw. bezweckt, ist eben grundrechtswidrig: per Zwangsarbeit fremdes Eigentum zu bewirtschaften.
Es verstößt gegen das Verbot von Zwangsarbeit, die nur zur Bestrafung (und dann vermutl. gemeinnützig) angeordnet werden kann.


Zwangsarbeit ist nicht verboten, sondern zulässig bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung (GG Art.12.3);
Ja, sie ist also bei nicht straffällig Gewordenen unzulässig.


eine "öffentliche Dienstleistungspflicht" (Gg Art. 12.2) fällt nicht unter den Zwangsarbeitsbegriff;
Vermutl. nur dann nicht, wenn sie für Alle gleichermaßen gilt, was ich aber uns Allen natürlich keinesfalls wünsche (z.B. Verteidigungsfall oder sonstige Katastrophen).


und überhaupt hat das Bundesverfassungsgericht darüber zu befinden.
Womit wir beim Kernproblem sind, was ich hier wieder mal dazu anzuführen habe:

Zu den politischen Feudalsekten deren von denen verfasste Gesetzeslage:
---
§ 129 StGB "Bildung krimineller Vereinigungen":
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,...
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Wobei die Bundesverfassungsrichter Mitglieder und Zöglinge der politischen Feudalsekten sind.

D.h. also, politische Vereinigungen, die grundrechtswidrige Gesetze verankern, begehen damit keine Straftaten, so das BVG darin keine Straftaten sieht.

Hier liegt die Wurzel allen Übels.

-jmw-
16.02.2007, 23:43
Wenn das BVerfG keine verfassungswidrige Handlung sieht und das Gros der Juristen und Staatsrechtler auch nicht und wenn der Gerichtsweg zur Klärung dieser Frage offen ist, dann liegt eben KEINE Verletzung der Grundrechte vor.

Also nix mit "grundrechtswidrig".

mfg