Odin
13.02.2007, 23:07
Ja, sie wohlen dem Widerstand die Waffen aus der Hand schlagen, aber irgendwann habt ihr mehr Feinde, als ihr töten könnt.
Zahllose geplagte Autofahrer hatten schon mal ein teures Foto im Briefkasten. Starenkästen und Ampel-Blitzer lauern überall. Aber die Verkehrswächter liefern sich ein ständiges Hase-und-Igel-Rennen mit der Autozubehör-Industrie. Radarwarner und Laserstörgeräte spüren mobile Blitzer auf, und immer mehr Navigationssysteme werden mit Zusatzfunktionen zum Radarfallenmelder.
Droht die Stilllegung?
Auch in Deutschland sind viele Verkehrsexperten der Ansicht, dass entsprechend „aufgerüstete“ Navigationssysteme unter die Regelung des Paragrafen 23 StVO fallen. Dann wären sie verboten. Wer sie trotzdem einsetzt, hätte mit unangenehmen Folgen zu rechnen. 75 Euro und vier Punkte in Flensburg sind schon jetzt mindestens fällig, wenn man mit einem Radarwarner erwischt wird. Außerdem kann die Polizei das Gerät einkassieren. Bei hochwertigen Navis wären schnell einige Hundert Euro weg. Besonders interessant würde es für aufgerüstete fest installierte Navigationssysteme mancher Autohersteller. Diese Systeme kann man schließlich nicht ohne Weiteres aus dem Fahrzeug entfernen.
Und der ADAC als Lakei der Raubzocker:
Der ADAC empfiehlt seinen Mitgliedern schon jetzt, keine Blitzer-Warner im Navi einzusetzen. Für den Automobilclub fallen die Geräte eindeutig unter den Paragrafen 23. „Aufgrund dieser klaren gesetzlichen Regelung und der damit verbundenen Risiken lehnt der ADAC solche Geräte ab. Sie bieten im Übrigen auch keinen ‚Schutz’ vor Bußgeldern. Im Gegenteil: Sie wiegen den Benutzer in falscher Sicherheit, weil eben nicht alle Überwachungsmaßnahmen angezeigt werden. Gleichzeitig verleitet die scheinbare Sicherheit zu einer risikoreicheren Fahrweise“, sagt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer.
http://www.focus.de/auto/zubehoer/radar-warner_aid_28126.html
Zahllose geplagte Autofahrer hatten schon mal ein teures Foto im Briefkasten. Starenkästen und Ampel-Blitzer lauern überall. Aber die Verkehrswächter liefern sich ein ständiges Hase-und-Igel-Rennen mit der Autozubehör-Industrie. Radarwarner und Laserstörgeräte spüren mobile Blitzer auf, und immer mehr Navigationssysteme werden mit Zusatzfunktionen zum Radarfallenmelder.
Droht die Stilllegung?
Auch in Deutschland sind viele Verkehrsexperten der Ansicht, dass entsprechend „aufgerüstete“ Navigationssysteme unter die Regelung des Paragrafen 23 StVO fallen. Dann wären sie verboten. Wer sie trotzdem einsetzt, hätte mit unangenehmen Folgen zu rechnen. 75 Euro und vier Punkte in Flensburg sind schon jetzt mindestens fällig, wenn man mit einem Radarwarner erwischt wird. Außerdem kann die Polizei das Gerät einkassieren. Bei hochwertigen Navis wären schnell einige Hundert Euro weg. Besonders interessant würde es für aufgerüstete fest installierte Navigationssysteme mancher Autohersteller. Diese Systeme kann man schließlich nicht ohne Weiteres aus dem Fahrzeug entfernen.
Und der ADAC als Lakei der Raubzocker:
Der ADAC empfiehlt seinen Mitgliedern schon jetzt, keine Blitzer-Warner im Navi einzusetzen. Für den Automobilclub fallen die Geräte eindeutig unter den Paragrafen 23. „Aufgrund dieser klaren gesetzlichen Regelung und der damit verbundenen Risiken lehnt der ADAC solche Geräte ab. Sie bieten im Übrigen auch keinen ‚Schutz’ vor Bußgeldern. Im Gegenteil: Sie wiegen den Benutzer in falscher Sicherheit, weil eben nicht alle Überwachungsmaßnahmen angezeigt werden. Gleichzeitig verleitet die scheinbare Sicherheit zu einer risikoreicheren Fahrweise“, sagt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer.
http://www.focus.de/auto/zubehoer/radar-warner_aid_28126.html