Misteredd
13.02.2007, 18:42
Alle zweifelnden Väter unbedingt die Gesetzgebung im Auge behalten. Dort tut sich etwas zu Euren Gunsten:
Die Verfassungsrichter trugen dem nun Rechnung und dem Gesetzgeber auf, bis spätestens April 2008 ein Verfahren zu finden, das Männern die juristische Feststellung der biologischen Vaterschaft erleichtert. Die ist bislang nahezu unmöglich. Denn nach geltender Rechtsprechung bleibt nicht nur heimlichen Vaterschaftstests die Anerkennung verwehrt. Auch andere Verdachtsmomente zweifelnder Väter haben es schwer im Gerichtssaal. Der Hinweis von Frank S., immerhin habe ihm ein medizinisches Gutachten attestiert, mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent zeugungsunfähig zu sein, reichte den Richtern nicht. Nur wenn feststünde, dass S. „während der gesetzlichen Empfängniszeit für das Kind absolut zeugungsunfähig war“, so die Begründung des BGH, sei dies „ein Umstand, der gegen die Vaterschaft spricht“.
Rechtlich zweifelte das Bundesverfassungsgericht die aberwitzig anmutenden Ausführungen der Vorinstanz nicht an. Es sei aber Aufgabe der Politik, den Grundrechtsschutz zweifelnder Väter zu stärken. Es gehöre zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Mannes, dass er erfahren könne, ob er biologischer Vater des ihm rechtlich zugeordneten Kindes sei. Das sei in der Praxis gegen den Willen der Mütter bislang nicht durchzusetzen.
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Als eine Möglichkeit regte Karlsruhe an, dass in bestimmten Fällen die Gerichte anstelle der Mutter über die Einwilligung zum Gentest entscheiden könnten. Sinnvoll sei es auch, ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Vaterschaft ohne weitreichende rechtliche Folgen für die Väter zu ermöglichen. Denn wenn bei einer Anfechtungsklage festgestellt wird, dass ein Mann nicht der Erzeuger des Kindes ist, verliert er seinen rechtlichen Status als Vater mit Folgen nicht nur für das Unterhalts-, sondern auch für das Sorge- und Umgangsrecht. Dies werde jedoch nicht den Interessen derjenigen Männer gerecht, die ihre biologische Vaterschaft ohne rechtliche Folgen einfach nur klären lassen wollten, so die Karlsruher Richter.
http://www.welt.de/data/2007/02/14/1211619.html?s=2
Eigentlich kann nur der gerichtlich angeordnete Gentest kommen!
Die Verfassungsrichter trugen dem nun Rechnung und dem Gesetzgeber auf, bis spätestens April 2008 ein Verfahren zu finden, das Männern die juristische Feststellung der biologischen Vaterschaft erleichtert. Die ist bislang nahezu unmöglich. Denn nach geltender Rechtsprechung bleibt nicht nur heimlichen Vaterschaftstests die Anerkennung verwehrt. Auch andere Verdachtsmomente zweifelnder Väter haben es schwer im Gerichtssaal. Der Hinweis von Frank S., immerhin habe ihm ein medizinisches Gutachten attestiert, mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent zeugungsunfähig zu sein, reichte den Richtern nicht. Nur wenn feststünde, dass S. „während der gesetzlichen Empfängniszeit für das Kind absolut zeugungsunfähig war“, so die Begründung des BGH, sei dies „ein Umstand, der gegen die Vaterschaft spricht“.
Rechtlich zweifelte das Bundesverfassungsgericht die aberwitzig anmutenden Ausführungen der Vorinstanz nicht an. Es sei aber Aufgabe der Politik, den Grundrechtsschutz zweifelnder Väter zu stärken. Es gehöre zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Mannes, dass er erfahren könne, ob er biologischer Vater des ihm rechtlich zugeordneten Kindes sei. Das sei in der Praxis gegen den Willen der Mütter bislang nicht durchzusetzen.
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Als eine Möglichkeit regte Karlsruhe an, dass in bestimmten Fällen die Gerichte anstelle der Mutter über die Einwilligung zum Gentest entscheiden könnten. Sinnvoll sei es auch, ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Vaterschaft ohne weitreichende rechtliche Folgen für die Väter zu ermöglichen. Denn wenn bei einer Anfechtungsklage festgestellt wird, dass ein Mann nicht der Erzeuger des Kindes ist, verliert er seinen rechtlichen Status als Vater mit Folgen nicht nur für das Unterhalts-, sondern auch für das Sorge- und Umgangsrecht. Dies werde jedoch nicht den Interessen derjenigen Männer gerecht, die ihre biologische Vaterschaft ohne rechtliche Folgen einfach nur klären lassen wollten, so die Karlsruher Richter.
http://www.welt.de/data/2007/02/14/1211619.html?s=2
Eigentlich kann nur der gerichtlich angeordnete Gentest kommen!