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Vollständige Version anzeigen : Heimliche Vaterschaftstests unzulässig



Tratschtante
13.02.2007, 11:22
http://www.focus.de/politik/deutschland/verfassungsgericht_nid_44532.html

Jetzt ist es endgültig entschieden. Es scheint nicht im Interesse des Kindes zu sein, zu wissen, wer der Vater ist. Warum soll ein Mann bezahlen, wenn er nicht der Vater ist? Richtig, damit das Sozialamt nicht zahlen muß. Das ist nämlich in 2 von 3 Fällen dann der Fall.

KrascherHistory
13.02.2007, 11:50
thread gibs schon

klartext
16.02.2007, 15:58
Eine reine Luftnummer. Wie der Name schon sagt, ist heimlich eben immer so, dass es der andere nicht erfährt. Zwar ist es dann noch nicht gerichtlich verwertbar, schafft aber gleichwohl klare Fronten, um rechtliche Schritte einzuleiten.

lupus_maximus
16.02.2007, 16:03
Eine reine Luftnummer. Wie der Name schon sagt, ist heimlich eben immer so, dass es der andere nicht erfährt. Zwar ist es dann noch nicht gerichtlich verwertbar, schafft aber gleichwohl klare Fronten, um rechtliche Schritte einzuleiten.
Genau, man kann dann die Scheidung einreichen wegen seelischer Grausamkeit und dafür sorgen, daß das Kuckuckskind das Erbe nicht antreten kann!!

Gottkaiser
17.02.2007, 14:54
Das bedauerliche daran ist, dass jeder "Vater" der Skeptisch ist, von vorn herrein die Vaterschaft abstreiten wird, bis es zu einem Nachweis/Nichtnachweis kommt.
Von daher sind nur "Väter" betroffen die im guten Glauben an die Treue ihrer Frau die Vaterschaft anerkannt haben. Und genau das ist das gemeine an dieser Gesetzgebung, da der falsche Vater, sollte er erst nach zwei Jahren zweifel bekommen oder herausfinden dass er nicht der Vater sein kann, das sprichwörtliche Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Die arglisige Täuschung der Mutter (auch wenn sie wie einige die Hoffnung hatten, dass das Kind nicht in dem "Fehltritt" gezeugt wurde, ist es eine) spielt nach der Gesetzgebung da leider keine Rolle. Der "Vater" muss weiterhin ein Kind unterhalten, dass niemals das seine war. Einzige Ausnahme wäre, wenn der richtige Vater dies übernehmen würde. Doch im Regelfall ist der richtige Vater froh aus der Verantwortung gekommen zu sein - sofern er denn überhaupt ermittelt wurde.

klartext
17.02.2007, 15:05
Das bedauerliche daran ist, dass jeder "Vater" der Skeptisch ist, von vorn herrein die Vaterschaft abstreiten wird, bis es zu einem Nachweis/Nichtnachweis kommt.
Von daher sind nur "Väter" betroffen die im guten Glauben an die Treue ihrer Frau die Vaterschaft anerkannt haben. Und genau das ist das gemeine an dieser Gesetzgebung, da der falsche Vater, sollte er erst nach zwei Jahren zweifel bekommen oder herausfinden dass er nicht der Vater sein kann, das sprichwörtliche Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Die arglisige Täuschung der Mutter (auch wenn sie wie einige die Hoffnung hatten, dass das Kind nicht in dem "Fehltritt" gezeugt wurde, ist es eine) spielt nach der Gesetzgebung da leider keine Rolle. Der "Vater" muss weiterhin ein Kind unterhalten, dass niemals das seine war. Einzige Ausnahme wäre, wenn der richtige Vater dies übernehmen würde. Doch im Regelfall ist der richtige Vater froh aus der Verantwortung gekommen zu sein - sofern er denn überhaupt ermittelt wurde.
Es widerspricht jedem normalen Rechtsempfinden, dass die Mutter zwar straffrei betrügen darf, der Vater jedoch, der diesen Betrug aufdecken will, um sich vor Schaden zu bewahren, bestraft werden soll.
Dieser Logik folgend wird nicht mehr der Mörder bestraft, sonder der, der die Spuren am Tatort sichert.

lupus_maximus
17.02.2007, 15:09
Es widerspricht jedem normalen Rechtsempfinden, dass die Mutter zwar straffrei betrügen darf, der Vater jedoch, der diesen Betrug aufdecken will, um sich vor Schaden zu bewahren, bestraft werden soll.
Dieser Logik folgend wird nicht mehr der Mörder bestraft, sonder der, der die Spuren am Tatort sichert.

Es ist eben ein 68er-RudelbumserInnen-Gesetz!
Man ging nebenaus und machte sich kaum Gedanken über die Folgen, Hauptsache man hatte die Beine weltoffen!