PDA

Vollständige Version anzeigen : Türkei: Prozeß gegen einen Toten



ortensia blu
10.02.2007, 22:31
Gericht verhandelt weiter gegen ermordeten Journalisten

Trotz der Ermordung des Angeklagten hat ein türkisches Gericht einen Prozess gegen den armenisch-türkischen Journalisten Hrant Dink wegen "Beleidigung des Türkentums" fortgesetzt. Wie der Sender NTV meldete, wurde in einem Verfahren vor einem Istanbuler Gericht gegen Dink verhandelt. Dabei ging es um eine Verurteilung Dinks wegen angeblicher Beleidigung des Türkentums;
der Fall war im vergangenen Jahr vom Obersten Berufungsgericht in Ankara wieder an das Gericht in Istanbul zurückverwiesen worden. AFP

DIE WELT vom 7. Februar 2007
________________________________

Wenn das Gericht den ermordeten Angeklagten zu einer Haftstrafe verurteilt, dann wird man die Leiche wohl ausgraben müssen.

dreizehn
10.02.2007, 22:37
Gericht verhandelt weiter gegen ermordeten Journalisten

Trotz der Ermordung des Angeklagten hat ein türkisches Gericht einen Prozess gegen den armenisch-türkischen Journalisten Hrant Dink wegen "Beleidigung des Türkentums" fortgesetzt. Wie der Sender NTV meldete, wurde in einem Verfahren vor einem Istanbuler Gericht gegen Dink verhandelt. Dabei ging es um eine Verurteilung Dinks wegen angeblicher Beleidigung des Türkentums;
der Fall war im vergangenen Jahr vom Obersten Berufungsgericht in Ankara wieder an das Gericht in Istanbul zurückverwiesen worden. AFP

DIE WELT vom 7. Februar 2007
________________________________

Wenn das Gericht den ermordeten Angeklagten zu einer Haftstrafe verurteilt, dann wird man die Leiche wohl ausgraben müssen.


das sind wircklich die perversen blüten türkischer nationalismus X(

Hayaser
12.02.2007, 09:28
Gericht verhandelt weiter gegen ermordeten Journalisten

Trotz der Ermordung des Angeklagten hat ein türkisches Gericht einen Prozess gegen den armenisch-türkischen Journalisten Hrant Dink wegen "Beleidigung des Türkentums" fortgesetzt. Wie der Sender NTV meldete, wurde in einem Verfahren vor einem Istanbuler Gericht gegen Dink verhandelt. Dabei ging es um eine Verurteilung Dinks wegen angeblicher Beleidigung des Türkentums;
der Fall war im vergangenen Jahr vom Obersten Berufungsgericht in Ankara wieder an das Gericht in Istanbul zurückverwiesen worden. AFP

DIE WELT vom 7. Februar 2007
________________________________

Wenn das Gericht den ermordeten Angeklagten zu einer Haftstrafe verurteilt, dann wird man die Leiche wohl ausgraben müssen.


Dieser Beitrag zeigt doch auf, wie europäisch die Türkei ist?
Die Türkei ist meilenweit von europäischen Werten entfernt.
Immer noch wütet Nationalismus und Faschismus ihr Unwesen in der Türkei.

ortensia blu
12.02.2007, 23:46
Dieser Beitrag zeigt doch auf, wie europäisch die Türkei ist?
Die Türkei ist meilenweit von europäischen Werten entfernt.
Immer noch wütet Nationalismus und Faschismus ihr Unwesen in der Türkei.

Da wird ein Mensch vor Gericht gezerrt, weil er nichts als die Wahrheit sagt. Er wird bedroht und schließlich ermordet.

Gegen einen Menschen der ermordet wurde einen Prozeß unberührt weiterzuführen ist makaber. Über den Tod hinaus, kann es keine menschliche Gerichtsbarkeit geben. Das ist Störung der Totenruhe und Leichenschändung.

Lyyndwurm
12.02.2007, 23:50
Irgendwas stimmt doch mit dieser türkischen Justiz nicht. Das ist einfach nur noch grotesk und geschmacklos.

Pfui !

FranzKonz
12.02.2007, 23:54
Irgendwas stimmt doch mit dieser türkischen Justiz nicht. Das ist einfach nur noch grotesk und geschmacklos.

Pfui !
So ein Geschwätz steht anläßlich der Freilassung von Brigitte Mohnhaupt auch über die deutsch Justiz im Forum.

Ich persönlich glaube ja, Justiz muß grotesk und geschmacklos sein. Deshalb tragen diese Gestalten ja auch so seltsame Gewänder und in England sogar noch Perücken.

klartext
13.02.2007, 01:07
So ein Geschwätz steht anläßlich der Freilassung von Brigitte Mohnhaupt auch über die deutsch Justiz im Forum.

Ich persönlich glaube ja, Justiz muß grotesk und geschmacklos sein. Deshalb tragen diese Gestalten ja auch so seltsame Gewänder und in England sogar noch Perücken.
Der Vergleich hinkt doch gewaltig.
Die Mindestanforderung an die Rechtsstaatlichkeit eines Prozesses ist, dass sich ein Angeklagter verteidigen kann. Diese Fähigkeit findet man bei Toten eher selten.