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Vollständige Version anzeigen : Enteignung als Strafe?



Der Patriot
31.01.2007, 16:06
Soll man jemanden, welcher ein schweres Verbrechen begeht enteignen? Ich meine seinen kompleten privaten Vermögenswerte. Natürlich meine ich bei wirklich brutalen Verbrechen, also Kinderschändung, Vergewaltigung, Mord,... Ein Teil des Vermögens würde dem/den Opfer/Hinterbliebenen zugute kommen, ein anderer der Allgemeinheit, als Sondereingang in die Steuereinnahmen.

Schleifenträger
31.01.2007, 16:27
Soll man jemanden, welcher ein schweres Verbrechen begeht enteignen?

Selbstverständlich. Leider findet sich im Kapitalismus (wat'n Wunder!) kein Gericht, welches Großkapitalisten verurteilt. Selbst der olle Krupp bekam sein zunächst enteignetes Vermögen von der BRD zurück.

lupus_maximus
31.01.2007, 17:10
Soll man jemanden, welcher ein schweres Verbrechen begeht enteignen? Ich meine seinen kompleten privaten Vermögenswerte. Natürlich meine ich bei wirklich brutalen Verbrechen, also Kinderschändung, Vergewaltigung, Mord,... Ein Teil des Vermögens würde dem/den Opfer/Hinterbliebenen zugute kommen, ein anderer der Allgemeinheit, als Sondereingang in die Steuereinnahmen.
Dies würde im Enteignerstaat BRD noch fehlen!
Im Nullkommanichts hätten diese Ars.....geigen wieder das nötige Kapital um die Musel weiter zu versorgen und der letzte Rest von Eigentum der Deutschen wäre weg.

Haloperidol
31.01.2007, 17:21
Soll man jemanden, welcher ein schweres Verbrechen begeht enteignen? Ich meine seinen kompleten privaten Vermögenswerte. Natürlich meine ich bei wirklich brutalen Verbrechen, also Kinderschändung, Vergewaltigung, Mord,... Ein Teil des Vermögens würde dem/den Opfer/Hinterbliebenen zugute kommen, ein anderer der Allgemeinheit, als Sondereingang in die Steuereinnahmen.

Das Problem welches du damit entstehen lässt, ist dass jeder Fall bei dem dies angewendet wird, im Zwilicht steht, ein Richter hätte sich so günstig an dem von ihm Verurteilten bereichert, oder dieser wäre erst deshalb vor Gericht gebracht worden, weil es für anderen interessant wäre sein Vermögen abzugreifen.

Für den Rest gibt es ein bestehendes Schadensersatzrecht und die Möglichkeit Schmerzensgeld einzuklagen etc.

Sterntaler
31.01.2007, 17:25
Erbschaftssteuer , Srtaßenbeiträge und Gebühren sind auch eine Form der Enteignung, auf die Kalte Art.

Haloperidol
31.01.2007, 17:34
Erbschaftssteuer , Srtaßenbeiträge und Gebühren sind auch eine Form der Enteignung, auf die Kalte Art.

Aber diese Enteignung trifft alle ansatzweise gleich.

Sterntaler
31.01.2007, 17:37
nur die die ihr Geld versoffen haben sind besser dran, als die die für ihre Kinder gespart haben.

Haloperidol
31.01.2007, 17:40
nur die die ihr Geld versoffen haben sind besser dran, als die die für ihre Kinder gespart haben.

Wie auch immer du jetzt auf diesen Gedankengang kommst, aber ich habe kein Problem damit, wenn du dein Leben dem Alkoholismus widmen willst.

lupus_maximus
31.01.2007, 17:45
nur die die ihr Geld versoffen haben sind besser dran, als die die für ihre Kinder gespart haben.
Wie kannst du denn so eine intelligente Aussage machen?

Linke verstehen doch soetwas nicht.

Sterntaler
31.01.2007, 17:47
@LM: klar, das überfordert das Denkvermögen, die sich alimentieren lassen, brauchen eben Leute die arbeiten und zahlen.



ist wie bei Nutten Hartz 4, die dich ein leben lang alimentieren lassen sind besser dran, als die gearbeitet und eingezahlt haben und nach einem Jahr ihr angespartes Verfüttern müssen.

-jmw-
31.01.2007, 19:40
Soll man jemanden, welcher ein schweres Verbrechen begeht enteignen? Ich meine seinen kompleten privaten Vermögenswerte. Natürlich meine ich bei wirklich brutalen Verbrechen, also Kinderschändung, Vergewaltigung, Mord,... Ein Teil des Vermögens würde dem/den Opfer/Hinterbliebenen zugute kommen, ein anderer der Allgemeinheit, als Sondereingang in die Steuereinnahmen.
Warum sollte der Staat etwas davon bekommen?
Besser wär's, die Entschädigung der Opfern oder ihrer Erben entsprechend hoch zu gestalten.

mfg

Misteredd
31.01.2007, 21:09
Nein, denn dann bleibt nichts, womit die Opfer entschädigt werden könnten.

McDuff
01.02.2007, 11:17
Die Gefahr dabei ist, daß da eine gewisse Bande aus Berlin schnell eine neue Einnahmequelle entdecken könnte und man dann schon bei kleinsten Vergehen sofort alles los ist.

Giri
01.02.2007, 11:20
Soll man jemanden, welcher ein schweres Verbrechen begeht enteignen? Ich meine seinen kompleten privaten Vermögenswerte. Natürlich meine ich bei wirklich brutalen Verbrechen, also Kinderschändung, Vergewaltigung, Mord,... Ein Teil des Vermögens würde dem/den Opfer/Hinterbliebenen zugute kommen, ein anderer der Allgemeinheit, als Sondereingang in die Steuereinnahmen.

Wird wohl schwierig sein, wenn der Besitz gemeinsam erworben wurde, bei Ehepaar beispielsweise.

Tralala
03.02.2007, 19:20
Ich fänd lebenslanges Arbeitslager besser.

luftpost
03.02.2007, 20:20
Ich fänd lebenslanges Arbeitslager besser.

Und wo landet dann der Besitz des Straeflings?
Pack ihn hin wo's Dir gefaellt, aber sein Eigentum braucht er dann nicht mehr.

Tralala
04.02.2007, 06:22
Zitat von Slexy
Und wo landet dann der Besitz des Straeflings?
Pack ihn hin wo's Dir gefaellt, aber sein Eigentum braucht er dann nicht mehr.
Ohne es zu erwähnen hab ich so die Besitzfrage gelöst. :D :D