PDA

Vollständige Version anzeigen : Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer verfassungswidrig



Der Doc
31.01.2007, 10:03
Nach 1993 hat das Bundesverfassungsgericht zum zweiten Mal zur Ungleichbehandlung von Bargeld und Wertpapieren gegenüber Immobilien
Stellung genommen.


http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~E49C01AB6EB2542BFB42FB16E26C0CA6C~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

politisch Verfolgter
31.01.2007, 10:09
Die sollen den Leuten die Immos nicht vergräzen.
Vielmehr niemanden mehr zum Inhaberinstrument deklarieren.

Tonsetzer
31.01.2007, 10:11
Eine richtige Entscheidung.

Die fiskalische Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensgegenstände setzt sich nahtlos bei der für 2009 geplanten Abgeltungssteuer fort. Während Anlagen in Wertpapieren keine Steuerfreiheit mehr erlangen können, sind Immobilien nach 10 Jahren Haltedauer weiterhin steuerfrei.

Der Gesetzgeber schafft durch sein sinnfreies Tun also weiterhin viel Arbeit für die Gerichte.

politisch Verfolgter
31.01.2007, 10:20
Wer hier von "Ungleichbehandlung" schreibt, sollte sich erst mal vehement dagegen wenden, daß die Einen per Gesetz für das Eigentum und für die Schulden Anderer zuständig erklärt werden!
Niemand darf zum sog. "Arbeitnehmer" deklariert werden.
Das darf weder institutionalisiert, noch mit öffentl. Mitteln verknüpft werden.

Also, wer gegen Ungleichbehandlung ist, muß sich gegen diese Deklarations-Kriminalität wenden!

Und dann noch die elende Abgabenordnung, deren Gestrüpp eigens zum Versteck für dadurch Begünstigte (vor allem Inhaber) eingerichtet wurde.

Wer gegen dies alles nichts hat, der möge besser schweigen.

Und das elende Wertpapier-Thema ärgert mich ebenso.

Der Doc
31.01.2007, 10:34
Wer hier von "Ungleichbehandlung" schreibt, sollte sich erst mal vehement dagegen wenden, daß die Einen per Gesetz für das Eigentum und für die Schulden Anderer zuständig erklärt werden!
Niemand darf zum sog. "Arbeitnehmer" deklariert werden.
Das darf weder institutionalisiert, noch mit öffentl. Mitteln verknüpft werden.

Also, wer gegen Ungleichbehandlung ist, muß sich gegen diese Deklarations-Kriminalität wenden!

Und dann noch die elende Abgabenordnung, deren Gestrüpp eigens zum Versteck für dadurch Begünstigte (vor allem Inhaber) eingerichtet wurde.

Wer gegen dies alles nichts hat, der möge besser schweigen.

Und das elende Wertpapier-Thema ärgert mich ebenso.

Grundsätzlich muß ich mich Deiner Meinung anschließen. Meiner Ansicht nach
ist aber eine Gleichbehandlung von Immobilien und Bargeld in der Praxis nicht gerechtfertigt wenn man alleine daran denkt, wie lange es dauert bis man eine Immobilie zu Geld macht. Die Konsequenz wäre dann bei einer Versteuerung nach dem Verkehrswert auch die Darlehen und Hypotheken von diesem Wert abzuziehen.
Dann wäre manche Immobilie wertmäßig fast beim selben Wert wie bei der jetztigen Besteuerung. Allerdings erwarte ich nicht, daß dies möglich sein wird.
Der Gesetzgeber wird auch diesmal eine recht profiskalische Gesetzesänderung anstreben. Ähnlich wie nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu Renten und Pensionen und dem daraus resultierenden "Alterseinkünftegesetz".

In Bezug auf die Abgabenordnung muß ich Dir aber widersprechen. Sie ist mitnichten dazu geschaffen worden Reiche zu begünstigen, sondern zum Zweck
eines einheitlichen Besteuerungsverfahrens für alle Einzelsteuern.

politisch Verfolgter
31.01.2007, 10:41
Die Abgabenordnung begünstigt betriebl. eignende Vorteilsnehmer sog. "Zumutbarkeitsgesetze", womit Betriebslose für deren Interessen zuständig erklärt werden.
Das hat komplett zu entfallen.

Mit belasteten Immos kenne ich mich gottseidank nicht aus.

Der Doc
31.01.2007, 10:46
Die Abgabenordnung begünstigt betriebl. eignende Vorteilsnehmer sog. "Zumutbarkeitsgesetze", womit Betriebslose für deren Interessen zuständig erklärt werden.
Das hat komplett zu entfallen.

Mit belasteten Immos kenne ich mich gottseidank nicht aus.

Ehrlich gesagt, weiß ich jetzt nicht was Du meinst. Gibt es eine Vorschrift?
Oder steht hierüber etwas im Anwendungserlass??(

Oder meinst Du die erbschaftsteuerlichen Regelungen zum Übergang von
Betriebsvermögen an Beschenkte oder Erben?

politisch Verfolgter
31.01.2007, 10:59
Der Doc, mich schädigen alle Gesetze maßlos, die Betriebslose a priori zum sog. "Arbeitnehmer" deklarieren, das institutionalisieren und mit öffentl. Mitteln verknüpfen.
Genau das ist politische Verfolgung.

Ich danke für den Hinweis auf Betriebsvermögen:
Derartige Erben können dieses Erbe ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Ebenso haben Betriebslose ohne Angabe von Gründen ablehnen zu können, in derartigen Betrieben tätig zu werden.

Drosselbart
31.01.2007, 11:12
Es geht doch nur darum, Normalverdiener mit Eigenheim noch weiter abzuzocken. Wer sich auskennt und kreativ vererbt, bzw. verschenkt, der kann auch weiterhin Steuern sparen. Aber Leute, die ein durchschnittliches Eigenheim erben, das ihre Eltern mit großem Einsatz und vollversteuert aufgebaut haben, sollen noch mal richtig zur Ader gelassen werden.

Der Staat vor dem finanziellen Kollaps holt sich da Beute wo am wenigsten Widerstand zu erwarten ist.

bernhard44
31.01.2007, 11:14
ist es auch verfassungswidrig, das mir meine Eltern nichts vererbt haben?;)

politisch Verfolgter
31.01.2007, 11:15
Drosselbart, man kann nur raten, sich tel. mit den Finanzbehörden einvernehmlich zu einigen.
Das geht sehr tolerant und verständnisvoll.

politisch Verfolgter
31.01.2007, 11:16
ist es auch verfassungswidrig, das mir meine Eltern nichts vererbt haben?;)

Kann sein, so die Eltern dadurch an Eigentumsbildung gehindert wurden, daß sie zu sog. "Arbeitnehmern" deklariert wurden.

bernhard44
31.01.2007, 11:21
Kann sein, so die Eltern dadurch an Eigentumsbildung gehindert wurden, daß sie zu sog. "Arbeitnehmern" deklariert wurden.

na dann werde ich auch klagen!

politisch Verfolgter
31.01.2007, 11:25
na dann werde ich auch klagen!

Ja, gegen alle Gesetze und Institutionen, die das bezwecken.
Auch gegen die Polittäter, die diese Gesetze zu verantworten haben.

Die vernichtend gekrümmte Eink./Verm.-Verteilung ist politisch gewollt und von diesen Tätern rechtsräumlich verankert.

Nahezu Jede(r) könnte längst "Villa+Porsche" haben, wozu es schier unendlich viel zu tun gibt, wozu also Maschinen Tag und Nacht zu nutzen wären.

Generell gibt es weltweit eine ungeheure Nachfrage, die nur deswegen nicht abgedeckt wird, weil user value rechtsräumlich unterbunden ist.

Und US-Wiss. erklären, wir stehen an einem Wendepunkt, zuerst in den USA, an welchem sich Maschinen besser rentieren als Menschen.

Dies voll zu nutzen, geht nur per user value.

Der Doc
31.01.2007, 11:36
[B]Es geht doch nur darum, Normalverdiener mit Eigenheim noch weiter abzuzocken.

.

Der Normalverdiener ist doch meistens von der Erbschaftsteuer nicht betroffen gewesen soweit es um ein einziges Eigenheim ging. Dies ist ja auch durch Art. 14 GG geschützt. Denn zum einem ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbstG zum Beispiel die Übertragung des Eigenheims vom Vater auf die Mutter erbschaftsteuerbefreit. Zum anderen führte die Übertragung des Elternhauses auf die Kinder wegen der hohen Freibeträge und insbesondere der Versorgungsfreibetrag für Kinder in den meisten Fällen zu keiner Erbschaftsteuer. Hier werden sicher die Freibeträge angepasst werden müssen. Das das eigene Heim weitestgehend von der Besteuerung verschont wird zeigt sich auch am § 23 Abs.1
S. 3 des EStG wonach der Verkauf des selbst bewohnten Hauses unter bestimmten Voraussetzungen stets steuerfrei bleibt und somit auch innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei verkauft werden kann.

Alles klaro?:D :cool2:

wtf
31.01.2007, 11:57
Wer möchte gegen mich wetten, daß dieses Urteil zum Anlaß für eine weitere Steuererhöhung genommen wird?

Drosselbart
31.01.2007, 12:13
Der Normalverdiener ist doch meistens von der Erbschaftsteuer nicht betroffen gewesen soweit es um ein einziges Eigenheim ging. Dies ist ja auch durch Art. 14 GG geschützt. Denn zum einem ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbstG zum Beispiel die Übertragung des Eigenheims vom Vater auf die Mutter erbschaftsteuerbefreit. Zum anderen führte die Übertragung des Elternhauses auf die Kinder wegen der hohen Freibeträge und insbesondere der Versorgungsfreibetrag für Kinder in den meisten Fällen zu keiner Erbschaftsteuer. Hier werden sicher die Freibeträge angepasst werden müssen. Das das eigene Heim weitestgehend von der Besteuerung verschont wird zeigt sich auch am § 23 Abs.1
S. 3 des EStG wonach der Verkauf des selbst bewohnten Hauses unter bestimmten Voraussetzungen stets steuerfrei bleibt und somit auch innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei verkauft werden kann.

Alles klaro?:D :cool2:


Klingt zunächst gut, aber ein bankrotter Staat kann durchaus von bewährten Grundsätzen abweichen, wenn es ums Beutemachen geht. Und genau das befürchte ich.

Die beste Lösung für mich wäre wahrscheinlich jetzt im fortgeschrittenen Alter alles zu Geld zu machen und ein paar Jahre mit Weltreisen, High Life und Wein, Weib und Gesang alles zu verjubeln.

Anschließend Rückkehr nach D und von H-IV leben. Da müßte man dann auch keine Angst mehr haben, daß man im Falle einer Arbeitslosigkeit nach 1 Jahr Haus, Hof, Hund, Auto, Kind und Kegel verkaufen muß. Denn es wäre ja eh' schon alles weg und man hätte obendrein ein bißchen Spaß gehabt.

Wer hierzulande arbeitet, spart, vorsorgt und nichts vom Staat will, der ist offensichtlich blöd. Die Devise kann nur lauten: Jubel, Trubel, Heiterkeit, ohne Arbeit und Einschränkung und dann Kohle vom Staat kassieren.

Drosselbart
31.01.2007, 12:15
Drosselbart, man kann nur raten, sich tel. mit den Finanzbehörden einvernehmlich zu einigen.
Das geht sehr tolerant und verständnisvoll.

Da ich mal davon ausgehe, daß es für so ein Vorgehen keine kodifizierte Rechtsgrundlage gibt, müßte man wohl etwas gegen die in der Hand haben, damit alles wie geschmiert läuft. Aber was? :cool2:

politisch Verfolgter
31.01.2007, 12:20
Wer hierzulande arbeitet, spart, vorsorgt und nichts vom Staat will, der ist offensichtlich blöd.
Per verbrecherischem Arbeitsbegriff betreibt das Regime politische Verfolgung.
Die einschlägige Gesetzgebung ist aus dem Rechtsraum zu entsorgen.

Die Devise kann nur lauten: Jubel, Trubel, Heiterkeit, ohne Arbeit und Einschränkung und dann Kohle vom Staat kassieren.
Nennt man wohl "$standsförderung" und Begünstigung Vermögender, die in derartigen Betrieben erst gar nicht tätig sind.
Auch Polittäter samt deren Schmarotzerpfründen und Apanagen.
Alle durchs Abgabendickicht Privilegierte.
Zwangsfinanzierte ÖDler an satten Futtertrögen.
Ständestaatsschmarotzer.
Zumutbarkeits-Vorteilsnehmer.

politisch Verfolgter
31.01.2007, 12:22
Da ich mal davon ausgehe, daß es für so ein Vorgehen keine kodifizierte Rechtsgrundlage gibt, müßte man wohl etwas gegen die in der Hand haben, damit alles wie geschmiert läuft. Aber was? :cool2:

Nur nicht auf die Tour!
Nein, einfach vernünftig reden, die Summen festlegen und gleich überweisen.

Drosselbart
31.01.2007, 12:42
Nur nicht auf die Tour!
Nein, einfach vernünftig reden, die Summen festlegen und gleich überweisen.

Kapitulieren - Nie!

Wenn die Abzocke zu groß wird, bin ich durchaus imstande, lieber alles zu verbrennen, zu vernichten und zu zerstören und dann als Selbstmord-Kamikaze-Gruftie das System so schwer zu schädigen, wie es nur geht. Und das ist jetzt kein Witz. Denn irgendwann muß doch mal Schluß sein mit Lug, Betrug und Abzocke.

politisch Verfolgter
31.01.2007, 13:43
Drosselbart, was müßte da erst Jene sagen, die vom Regime zum erbärmlichen Kostenfaktor und Geringverdiener deklariert werden?

Hätten wir wenigstens eine Leistungsgesellschaft, dann könnte die Eink./Verm.-Verteilung mit der mentalen Verteilung übereinstimmen.

Klar, einfach versuchen, möglichst nichts zu hinterlassen.
Viell. sogar einen Riesenberg an Schulden als Abschiedsgeschenk an die Vorteilsnehmer des Regimes?

Drosselbart
31.01.2007, 13:48
Drosselbart, was müßte da erst Jene sagen, die vom Regime zum erbärmlichen Kostenfaktor und Geringverdiener deklariert werden?

Hätten wir wenigstens eine Leistungsgesellschaft, dann könnte die Eink./Verm.-Verteilung mit der mentalen Verteilung übereinstimmen.

Klar, einfach versuchen, möglichst nichts zu hinterlassen.
Viell. sogar einen Riesenberg an Schulden als Abschiedsgeschenk an die Vorteilsnehmer des Regimes?


Mir hat keiner was geschenkt. Meinen Vorfahren erst recht nicht. Wir mußten hart arbeiten - haben das aber gerne getan, weil wir ja denen die nach uns kommen was geben wollten.

Das scheint aber der falsche Denkansatz zu sein. Die Lehre aus dem Ameisen-Grillen-Modell gilt nicht mehr. Heute kann es wirklich nur noch heißen. Möglichst nichts arbeiten, möglichst alles abgreifen und möglichst keine Werte sondern nur Schulden schaffen.

Der Doc
31.01.2007, 14:03
Wer möchte gegen mich wetten, daß dieses Urteil zum Anlaß für eine weitere Steuererhöhung genommen wird?


Wer möchte da schon dagegen wetten? (siehe mein post Nr.5) Schließlich war das bereits seinerzeit der Fall als ein pensionierter Rentner vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Ungleichbehandlung der Renten (Besteuerung früher nur mit dem Ertragsanteil) und Pensionen (Besteuerung früher zu 100%)geklagt hatte. Der Rentner (ein Richter a.D. meiner Erinnerung nach)
erwies seinen Rentnerkollegen damit einen Bärendienst, denn auch der nicht pensionierte Rentner darf heute von seiner Rente mehr versteuern als früher.
Künftige Rentner, die früher nur mit diesem Ertragsanteil besteuert wurden dürfen ihre Rente in Zukunft mit 100% versteuern. So hat der Gesetzber fiskalisch gesehen das Beste aus diesem Urteil für seinen Staatsäckel gemacht.

lupus_maximus
31.01.2007, 14:19
Wer möchte da schon dagegen wetten? (siehe mein post Nr.5) Schließlich war das bereits seinerzeit der Fall als ein pensionierter Rentner vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Ungleichbehandlung der Renten (Besteuerung früher nur mit dem Ertragsanteil) und Pensionen (Besteuerung früher zu 100%)geklagt hatte. Der Rentner (ein Richter a.D. meiner Erinnerung nach)
erwies seinen Rentnerkollegen damit einen Bärendienst, denn auch der nicht pensionierte Rentner darf heute von seiner Rente mehr versteuern als früher.
Künftige Rentner, die früher nur mit diesem Ertragsanteil besteuert wurden dürfen ihre Rente in Zukunft mit 100% versteuern. So hat der Gesetzber fiskalisch gesehen das Beste aus diesem Urteil für seinen Staatsäckel gemacht.
Man müßte eigentlich als Unternehmer eine angemessene Rente, z.B. 2500 Euro monatlich, von der Umsatzsteuer abziehen, sonst speisen die einen mit der SH ab.
Mal sehen, wie man dies durchziehen kann.

Der Doc
31.01.2007, 14:24
Man müßte eigentlich als Unternehmer eine angemessene Rente, z.B. 2500 Euro monatlich, von der Umsatzsteuer abziehen, sonst speisen die einen mit der SH ab.
Mal sehen, wie man dies durchziehen kann.

Die Umsatzsteuer als Verkehrsteuer hat ja mit der Einkommensteuer nichts zu tun.
Besser wäre es, wenn wir die Zahlungen in die Rentenkasse als vorweggenommene Werbungskosten zu 100% abziehen dürften. Wegen des beschränkten Abzuges der Renteneinzahlungen als Vorsorgeaufwendungen laufen ja auch Klagen.

politisch Verfolgter
31.01.2007, 14:37
Mir hat keiner was geschenkt. Meinen Vorfahren erst recht nicht. Wir mußten hart arbeiten - haben das aber gerne getan, weil wir ja denen die nach uns kommen was geben wollten.

Das scheint aber der falsche Denkansatz zu sein. Die Lehre aus dem Ameisen-Grillen-Modell gilt nicht mehr. Heute kann es wirklich nur noch heißen. Möglichst nichts arbeiten, möglichst alles abgreifen und möglichst keine Werte sondern nur Schulden schaffen.

Der Arbeitsbegriff ist kriminell pervertiert und bedeutet heute für Betriebslose, sich zum von Inhabern marginalisierbaren und auf minderwertige Teilleistungen reduzierten Kostenfaktor der eigenen Wertschöpfung zusammenschlagen zu lassen.
Damit haben wir eine Leistungsunterbindungs-Gesellschaft.
Der zunehmend aus allen Nähten platzende Reichtum rel. Weniger ist i.d.R. von Betriebslosen per Zwangsarbeit erwirtschaftet.

Auch die Schulden von Betriebsinhabern werden von Betriebslosen "zumutbarkeitsrechtlich" abgearbeitet.

"Lohn" ist das Grundübel mit Namen: moderner Feudalismus.

Inhaber bekommen also Zwangsarbeiter geschenkt bzw. zugewiesen.

politisch Verfolgter
31.01.2007, 14:40
Man müßte eigentlich als Unternehmer eine angemessene Rente, z.B. 2500 Euro monatlich, von der Umsatzsteuer abziehen, sonst speisen die einen mit der SH ab.
Mal sehen, wie man dies durchziehen kann.

Ich gönne Ihnen sogar 25 TEuro Monatsrente, so Sie deren Grundlage eben selbst erwirtschaftet haben!
Und dazu wünsche ich Ihnen beste Gesundheit.

politisch Verfolgter
31.01.2007, 14:47
So hat der Gesetzber fiskalisch gesehen das Beste aus diesem Urteil für seinen Staatsäckel gemacht.
Damit werden die Staatsgläubiger und vor allem Betriebsinhaber bedient.
Nachweis: leere Staatskassen und gewaltiger Umverteilungsreichtum - eine verheerend zinseszins-dynamisch gekrümmte Eink./Verm.-Verteilung, die zudem nicht mit der mentalen Verteilung korreliert.

politisch Verfolgter
01.02.2007, 20:09
Kids können weiterhin je Elternteil alle 10 J 205T€ steuerfrei geschenkt bekommen.