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Vollständige Version anzeigen : Gerichtsurteil: Klassenfahrtsweigerung durch Muslima hat "Krankheitswert"



Analyser
23.01.2007, 00:46
Ist dieses unglaubliche Urteil eigentlich bisher jemandem bekannt gewesen?

Ein deutsches Gericht hält in seiner Urteilsbegründung fest, dass eine rechtliche Anordnung gegen einen Schulleiter zur Befreiung einer muslimische Schülerin von einer Klassenfahrt deshalb nicht notwendig ist, weil die Begründung der Schülerin (u.a. ihre Befürchtung, ihr Kopftuch zu verlieren) den Schluss zulasse, ihre Situation sei mit der einer "partiell psychisch Behinderten" vergleichbar - und sie so krankheitsbedingt zu Hause bleiben darf.

Was soll man bloß aus diesem Urteil schlussfolgern?

Muslime sind psychisch negativ prädisponiert? Der urteilssprechende Richter ist es? Deutschland sollte sich umgehend in Absurdistan umbenennen und eine Therapie starten? Die "Religionsfreiheit" verkommt offenbar immer mehr zu einem Missbrauchsinstrument, das die gesellschaftliche Segregation vorantreibt? Wer hat eine Idee?

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OVG NRW, Beschluss vom 17.1.2002 - 19 B 99/02

Die Antragstellerin, eine muslimische Schülerin der 10. Klasse, begehrte, den Schulleiter durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, sie von der Teilnahme an einer Klassenfahrt zu befreien, weil, wie sie unter Vorlage eines Gutachtens eines islamischen Zentrums vortrug, ihr Glaube ihr verbiete, ohne Begleitung eines "Mahram", eines nahen männlichen Verwandten, an einer Klassenfahrt mit Übernachtung außerhalb des Elternhauses teilzunehmen.

Das OVG sah keine Notwendigkeit zum Erlass der einstweiligen Anordnung, weil die Antragstellerin wegen Erkrankung i. S. d. § 9 Abs. 1 ASchO NRW an der Teilnahme an der Klassenfahrt gehindert sei.

Aus den Gründen:

Die Antragstellerin benötigt keine Befreiung nach § 11 Abs. 1 ASchO NRW im Hinblick auf die bevorstehende Klassenfahrt und folglich auch nicht den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung. Sie hat ein sehr eindrückliches Bild der Beschränkungen und Zwänge, denen sie insbesondere als Mädchen mit ihren religiösen Vorstellungen unterworfen ist, und der Ängste, die sich für sie daraus mit Blick auf zu erwartende Situationen bei einer Klassenfahrt ergeben, gezeichnet. In ihrer eidesstattlichen Versicherung vom 11.1.2002 führt sie aus: Sie sei gläubige Muslimin und versuche weitgehend, ihr Leben nach ihrer Religion auszurichten. Klassenfahrten beschränkten sie wesentlich darin, ihr Leben so zu gestalten, wie es ihr Glaube von ihr verlange. Die Antragstellerin verweist auf

- ihre ständige Furcht, auf Klassenfahrten könne in ihrem Essen Schweinefleisch sein, das sie aus religiösen Gründen nicht esse,

- ihre Furcht, die fünf notwendigen täglichen Waschungen und Gebete nicht vornehmen zu können,

- ihre psychische Belastung bei Nichteinhaltung der Regeln,

- ihre Furcht, ihre Mitschülerinnen könnten sie seltsam finden, wenn sie so dusche, wie es ihr Glaube ihr allein ermögliche,

- ihre Furcht, sich sogar vor ihren Mitschülerinnen unbekleidet zeigen zu müssen,

- ihre Furcht, ihr Kopftuch zu verlieren,

- ihre ständige Hektik in Sorge darum, nie ohne Kopftuch zu sein.

Auch wenn die Antragstellerin ausdrücklich betont, sie fühle sich "durch die Religion gar nicht unterdrückt", so sind doch ihre Ängste, die sie artikuliert, religiös bedingt. Sie hat insgesamt Angst, in die angeführten Situationen zu kommen und ohne einen "Mahram" - wie Vater, Großvater, Bruder oder Onkel - über Nacht zu verreisen, also auch an der Klassenfahrt teilnehmen zu müssen. Nach der eidesstattlichen Versicherung ist überwiegend wahrscheinlich, dass die Antragstellerin von den gesehenen Zwängen und den Ängsten so geprägt ist, dass sie ohne eine nach ihren maßgeblichen religiösen Vorstellungen geeignete Begleitperson nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann. Diese durch Zwänge und Ängste gekennzeichnete Situation bei der Klassenfahrt ist der bereits Krankheitswert besitzenden Situation einer partiell psychisch Behinderten vergleichbar, die behinderungsbedingt nur mit einer Begleitperson reisen kann. Es spricht Überwiegendes dafür, dass die geschilderten Zwänge und Ängste auch bei der Antragstellerin bereits Krankheitswert erreichen, so dass sie i.S. v. § 9 Abs. 1 ASchO NRW begründet verhindert ist, an der Klassenfahrt teilzunehmen.

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/oerecht/OVerwG/7445

(In folgendem Forum bin ich darauf gestoßen: http://www.maroczone.de/portal/postt20976.html Dort wird auch argumentiert, warum gemeinsamer Sportunterricht für eine Muslima unzumutbar ist.)

Bruddler
24.01.2007, 20:25
Ich sag's mal so :
Dieses Musel-Maedchen, einschl. ihrer Sippe hat gewaltig etwas an der Klatsche ! :vogel: :wand:

bernhard44
24.01.2007, 20:44
Hierher beziehen die Muslime ihre "Gebrauchsanweisungen" um sich aus unserer Gesellschaft auszuklinken und sich ihre Sonderrolle zu erstreiten!

http://p11828.typo3server.info/142.0.html

Klassenfahrt ist: Konzeptpapier Nr. 8:

Befreiung von Klassenfahrten

Der Patriot
24.01.2007, 20:58
Ich bin, als gläubiger Katholik, ein großer Befürworter der Religionsfreiheit. Doch der Staat steht über der Religion. Heißt: Der notwendigen Bildung ist die Religion zweitrangig.

Streupflicht
24.01.2007, 22:29
Das Urteil ist nicht konsequent. Oder hat jemand die anschliessende gerichtlich verordnete Einweisung in eine Klapse vernommen? Das wäre nämlich ein Ausdruck von Fürsorglichkeit dem Mädel gegenüber. Zu retten ist sowas in dem Alter ja noch.

-jmw-
26.01.2007, 12:14
Doch der Staat steht über der Religion.
Wie war das noch?
Ach ja: Du sollst nicht andere Götter haben neben mir.
Also nix mit "über der Religion" - zumindest nicht aus christlicher Sicht.

mfg

Gärtner
26.01.2007, 12:27
Wie war das noch?
Ach ja: Du sollst nicht andere Götter haben neben mir.
Also nix mit "über der Religion" - zumindest nicht aus christlicher Sicht.

Aus christlicher Sicht gibt man Gott, was Gottes ist und dem Kaiser, was des Kaisers ist.

scanners
26.01.2007, 13:09
aus christlicher sicht dürfen mädchen ohne kopftuch rumlaufen und Klassenfahrten sowie Turnuntericht mitmachen.....
... der islam verbietet das anscheinend....

... ich würde solche Familien komplett wegen mangelnder integrationswilligkeit ausweisen....

... ruckzuck ... ändert sich das bild .. wetten?..

Wahabiten Fan
26.01.2007, 13:28
Aus christlicher Sicht gibt man Gott, was Gottes ist und dem Kaiser, was des Kaisers ist.

Und seit wann wird dieser, angebliche Spruch Jesu, auch praktiziert!

Gärtner
26.01.2007, 14:08
aus christlicher sicht dürfen mädchen ohne kopftuch rumlaufen und Klassenfahrten sowie Turnuntericht mitmachen.....
... der islam verbietet das anscheinend....

... ich würde solche Familien komplett wegen mangelnder integrationswilligkeit ausweisen....

... ruckzuck ... ändert sich das bild .. wetten?..

Naja, ich empfinde dieses Theater, was manche mulimischen Mädchen da veranstalten, in der Tat als ziemlich alber, hysterisch bis neurotisch.

Wir sind in Deutschland, hier gilt die Schulpflicht. Punktum.

MorganLeFay
26.01.2007, 14:13
Wir sind in Deutschland, hier gilt die Schulpflicht. Punktum.

Du sprichst ein wahres Wort gelassen aus. Ich seh gar nciht den Bedarf nach einer Klaerung oder einr Diskussion, da die Existenz der allgemeinen Schulpflicht schon alles regelt.

-jmw-
26.01.2007, 14:16
Aus christlicher Sicht gibt man Gott, was Gottes ist und dem Kaiser, was des Kaisers ist.
Das steht so geschrieben, in der Tat, ist aber m.E. nicht ganz deutlich.

Denn was ist des Kaisers?
All das, von dem er es behauptet?
Eigentumsaneignung per Deklaration?
Wenn der Kaiser sagt, der Mond gehöre ihm, gehört er ihm auch?

Und wer ist überhaupt Kaiser?
Wie legt man das fest?
Gibt's dafür irgendwelche vernünftigen Regeln?
Kaum.

Zusätzlich stellt sich die Frage, was es gibt, worauf der Kaiser, wer auch immer das sei, mehr Rechte hätte als G'tt.

mfg

MorganLeFay
26.01.2007, 14:20
Ich dachte, Gott will nur die Seelen. Der Kaiser bestimmt ueber diese Welt, Gott ueber die naechste.

Und der Kaiser ist nicht Franz, sondern schlicht der Staat.

haihunter
26.01.2007, 14:26
Naja, ich empfinde dieses Theater, was manche mulimischen Mädchen da veranstalten, in der Tat als ziemlich alber, hysterisch bis neurotisch.

Wir sind in Deutschland, hier gilt die Schulpflicht. Punktum.


Volle Zustimmung! :clp:
Meine Frau ist ja auch Ausländerin. Die kann gar nicht verstehen, welche Probleme wir uns mit den Musel machen. Sie sagt, wer nach Deutschland kommt und hier lebt, hat sich anzupassen, so wie sie das auch tut. Kommt man dann in ihr Heimatland, so habe ich mich anzupassen. Ganz logisch für normal denkende Menschen. Wird Zeit, daß die Musel das auch lernen. Wenn sie sich nicht anpassen wollen, dann haben sie immer noch die Möglichkeit, in ihrem Heimatland zu leben und glücklich zu werden!

BranVan_NL
26.01.2007, 14:45
Wat nen Urteil....

Warum schaffen wir nicht endlich sämtliche Religiösen Symbole in unseren Schulen ab? Kreuze genauso wie Kopftücher.

Ich habe kein Verständnis für dieses Mädchen. Fünf mal beten? Meinetwegen aber bitte in den Schulpausen.

Ich schließe mich einigen meiner Vorrednern an und verteidige die Religionsfreiheit. Allerdings können wir an unseren Schulen nicht auf jeden Rücksicht nehmen.

Gegen eine Verpflichtung zum Sport und zu Klassenfahrten hätte ich nichts einzuwenden.

Um religiöse Gefühle zu schützen mag man vielleicht noch über Schwimmunterricht nach Geschlechtern getrennt nachdenken.

Auf Klassenfahrt, könnte die Muslima ein Einzelzimmer oder ein Zimmer mit einer Lehrerin bekommen. Die meisten Einrichtungen bieten mitlerweile vegetarisches Essen an. Damit wäre das Schweinefleischproblem gelöst.

Immer dieses elende Anpacken mit Samthandschuhen. Wenn ich meine Kinder hier zur Schule schicke, dann nicht so. Wenn ich so große Angst um die Religion habe, dann kann ich sie auch auf ein türkisches Internat schicken....

Oh sorry. In der Türkei trägt man Schuluniformen und Kopftücher sind nicht erlaubt. Tja....

-jmw-
26.01.2007, 15:26
Ich dachte, Gott will nur die Seelen. Der Kaiser bestimmt ueber diese Welt, Gott ueber die naechste.
Daraus, dass jemand sich den Phantasienamen "Kaiser" gibt, folgt nicht, dass er irgendwo über irgendwas zu bestimmen hätte.


Und der Kaiser ist nicht Franz, sondern schlicht der Staat.
Auch einer Vereinigung namens "Staat" kann nicht sinnvoll all das gehören, was sie beansprucht.
Auch sie muss sich nach Aneigungsregeln richten, die, da Regeln, für alle gleich sein müssen.

mfg