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Vollständige Version anzeigen : Gefährliche Körperverletzung



explicit
17.01.2007, 17:19
Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir wurde letztes Wochenende von einer Gruppe von 4-5 Jugendlichen derart verprügelt, dass er drei abgebrochene Zähne und Hemmatome im Gesicht davontrug.
Drei der Täter sind bekannt, es wird wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen und es gibt mehrere Zeugen, die den Fall wie oben genannt, schildern.
Mit welchem Strafmaß haben die Täter zu rechnen?
Es muss Jugendstrafrecht angewandt werden.
Danke für die Antworten.

George Rico
17.01.2007, 17:23
Wahrscheinlich wird es auf Sozialstunden hinauslaufen.

luftpost
17.01.2007, 18:12
Kommt drauf an wer die Taeter waren und ob se nen Grund hatten

Der Patriot
17.01.2007, 19:22
Er soll auf jeden Fall auch Zivilklage einreichen, Schmerzensgeldvorderung stellen und seine Krankenkasse bitten sich die Kosten der medizinischen Behandlung von den Tätern einzuklagen.

Angel of Retribution
17.01.2007, 19:29
Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir wurde letztes Wochenende von einer Gruppe von 4-5 Jugendlichen derart verprügelt, dass er drei abgebrochene Zähne und Hemmatome im Gesicht davontrug.
Drei der Täter sind bekannt, es wird wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen und es gibt mehrere Zeugen, die den Fall wie oben genannt, schildern.
Mit welchem Strafmaß haben die Täter zu rechnen?
Es muss Jugendstrafrecht angewandt werden.
Danke für die Antworten.


Strafrechtlich ist wohl nicht allzu viel zu erwarten, Sozialstunden, Bewährung oder eine kleinere Geldbuße. Wenn er sich allerdings einen guten Anwalt nimmt kann er in einem folgenden Zivilprozess einiges aus ihnen rausholen.

George Rico
17.01.2007, 19:40
Strafrechtlich ist wohl nicht allzu viel zu erwarten, Sozialstunden, Bewährung oder eine kleinere Geldbuße. Wenn er sich allerdings einen guten Anwalt nimmt kann er in einem folgenden Zivilprozess einiges aus ihnen rausholen.

Wenn z.B. sein Gebiß dauerhaft entstellt bleibt, hat er gute Chancen. So makaber es sich auch anhört.

Teutone
17.01.2007, 19:57
Ich muss sagen langsam kotzt mich das ganze Jugendstrafrecht wirklich an.Man braucht sich zum Beispiel nur mal das Blutbad in Tessin anzusehen. Da die Täter ja noch minderjährig sind werden sie auch höchstens mit 10 Jahren rechnen
müssen.10 Jahre, die sich im deutschen Kuschelknast bei guter Verpflegung und
einem umfangreichen Unterhaltungsangebot auch bequem absitzen lassen für so
eine Tat. Aber wahrscheinlich wird es soweit gar nicht erst kommen, weil vorher irgendein Psychoheini daher kommt und erklärt, dass man die Täter wieder zurück
in die Gesellschaft lassen kann, da sie ja keine Gefahr mehr darstellen.

In einem solchen Fall kann man Minderjährigkeit und angeblich noch nicht ausreichende geistige Reife doch nicht als strafmildernde Umstände annerkennen. Schließlich war ihr Geist ja anscheinend ausgereift genug um die kaltblütige Idee zu fassen, sich eine Geisel bereits mit zum Tatort zu nehmen.

Das deutsche Jugendstrafrecht ist eine einzige Lachnummer. Das ist meine Meinung und ich bin im übrigen selbst noch nicht volljährig.

lupus_maximus
17.01.2007, 20:02
Ich muss sagen langsam kotzt mich das ganze Jugendstrafrecht wirklich an.Man braucht sich zum Beispiel nur mal das Blutbad in Tessin anzusehen. Da die Täter ja noch minderjährig sind werden sie auch höchstens mit 10 Jahren rechnen
müssen.10 Jahre, die sich im deutschen Kuschelknast bei guter Verpflegung und
einem umfangreichen Unterhaltungsangebot auch bequem absitzen lassen für so
eine Tat. Aber wahrscheinlich wird es soweit gar nicht erst kommen, weil vorher irgendein Psychoheini daher kommt und erklärt, dass man die Täter wieder zurück
in die Gesellschaft lassen kann, da sie ja keine Gefahr mehr darstellen.

In einem solchen Fall kann man Minderjährigkeit und angeblich noch nicht ausreichende geistige Reife doch nicht als strafmildernde Umstände annerkennen. Schließlich war ihr Geist ja anscheinend ausgereift genug um die kaltblütige Idee zu fassen, sich eine Geisel bereits mit zum Tatort zu nehmen.

Das deutsche Jugendstrafrecht ist eine einzige Lachnummer. Das ist meine Meinung und ich bin im übrigen selbst noch nicht volljährig.

Hier schreiben außer mir sehr wenig Volljährige!

Orakel
18.01.2007, 09:15
Wenn ich daran denke, was 3 Zähne kosten und man kein Geld zu erwarten hat.
Naja. Alles gute für dein Bekannten!

Mauser98K
18.01.2007, 09:33
Wie alt sind die Täter?
Ist bei denen finanziell etwas zu holen?
Wie kam es zu dieser gefährlichen Körperverletzung?
Welche Maßnahmen wurden durch die Polizei getroffen?

Auf jeden Fall sollte sich der Geschädigte einen Anwalt nehmen und Schmerzensgeld usw. einklagen.

Kronauer
18.01.2007, 09:46
Die Raffel müssen sie definitiv zahlen.

Alienamazone
18.01.2007, 09:55
Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir wurde letztes Wochenende von einer Gruppe von 4-5 Jugendlichen derart verprügelt, dass er drei abgebrochene Zähne und Hemmatome im Gesicht davontrug.
Drei der Täter sind bekannt, es wird wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen und es gibt mehrere Zeugen, die den Fall wie oben genannt, schildern.
Mit welchem Strafmaß haben die Täter zu rechnen?
Es muss Jugendstrafrecht angewandt werden.
Danke für die Antworten.

Ohne Hintergrundwissen darüber kann man nichts sagen.
Sind die Täter Erstmalig in Erscheinung getreten?

Wie alt sind die Täter ?

Wie kam es zu dieser Tat ?

Alles Fragen die man beachten muss.

Es kann von einer einfachen Verwarnung, über Sozialstunden, bis hin zum Jugendarest kommen.

Alles ist möglich oder auch Nichts.

Westfale
18.01.2007, 09:59
Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir wurde letztes Wochenende von einer Gruppe von 4-5 Jugendlichen derart verprügelt, dass er drei abgebrochene Zähne und Hemmatome im Gesicht davontrug.
Drei der Täter sind bekannt, es wird wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen und es gibt mehrere Zeugen, die den Fall wie oben genannt, schildern.
Mit welchem Strafmaß haben die Täter zu rechnen?
Es muss Jugendstrafrecht angewandt werden.
Danke für die Antworten.


Bitte, zunächst mal, es muss "Hämatome" heissen.

Im Übrigen lässte sich das so, ohne weitere Info, kaum beurteilen.

Frei-denker
18.01.2007, 10:05
Zumindestens zeigt der Fall, daß man in Deutschland am besten bewaffnet rumläuft oder noch besser gleich Kampfsport macht.

Auf die Nullen in grüner Uniform kann man sich eh nicht verlassen. Und auf das Rechtssystem schon gar nicht.

Da schützt man sich besser selber, wie Jesus schon sagte: Geben ist seliger, denn Nehmen.

Jodlerkönig
18.01.2007, 10:35
Zumindestens zeigt der Fall, daß man in Deutschland am besten bewaffnet rumläuft oder noch besser gleich Kampfsport macht.

Auf die Nullen in grüner Uniform kann man sich eh nicht verlassen. Und auf das Rechtssystem schon gar nicht.

Da schützt man sich besser selber, wie Jesus schon sagte: Geben ist seliger, denn Nehmen.zumindest, zeigt der fall momentan gar nix. dein urteil ist blödsinn, da du die hintergründe dieses vorgangs überhaupt nicht kennst.

Mauser98K
18.01.2007, 10:51
Auf die Nullen in grüner Uniform kann man sich eh nicht verlassen.


Du kleines Arschloch!

franek
18.01.2007, 11:24
Ich muss sagen langsam kotzt mich das ganze Jugendstrafrecht wirklich an.Man braucht sich zum Beispiel nur mal das Blutbad in Tessin anzusehen. Da die Täter ja noch minderjährig sind werden sie auch höchstens mit 10 Jahren rechnen
müssen.10 Jahre, die sich im deutschen Kuschelknast bei guter Verpflegung und
einem umfangreichen Unterhaltungsangebot auch bequem absitzen lassen für so
eine Tat. Aber wahrscheinlich wird es soweit gar nicht erst kommen, weil vorher irgendein Psychoheini daher kommt und erklärt, dass man die Täter wieder zurück
in die Gesellschaft lassen kann, da sie ja keine Gefahr mehr darstellen.

In einem solchen Fall kann man Minderjährigkeit und angeblich noch nicht ausreichende geistige Reife doch nicht als strafmildernde Umstände annerkennen. Schließlich war ihr Geist ja anscheinend ausgereift genug um die kaltblütige Idee zu fassen, sich eine Geisel bereits mit zum Tatort zu nehmen.

Das deutsche Jugendstrafrecht ist eine einzige Lachnummer. Das ist meine Meinung und ich bin im übrigen selbst noch nicht volljährig.

...und ich dachte bei Lee van Cleef im Avatar habe ich´s mit einem harten, alten Rauhbein zu tun.:cool2:

Ansonsten ist das Jugendstrfrecht für Täter die es wirklich darauf anlegen, immer eine Lachnummer. Hier müßte es zumindest die Möglichkeit geben, insbesondere bei Mord, keine vorzeitige Entlassung zuzulassen und eine Prüfung auf weiteren Verbleib (Sicherheitsverwahrung) nicht auszuschließen.

Was den hier genannten Fall betrifft, kommt es auch auf eventuelle Vorstrafen an, aber da es sich "nur" um Körperverletzung handelt, wird man diese Gören nur über das Portmonaie an den Eiern zu fassen kriegen. Ergo, Zivilprozess.

Jodlerkönig
18.01.2007, 11:40
Du kleines Arschloch! großes !!!!

Kronauer
18.01.2007, 11:42
Auf die Nullen in grüner Uniform kann man sich eh nicht verlassen.

Ich stamme aus einer tradtn. dt. Polizeifamilie und das waren allesamt tatkräftige und angesehene Ordnungshüter.

Also scher´ mal nicht alle/s über einen Kamm, Schmock. :shutup:

Teutone
18.01.2007, 12:47
...und ich dachte bei Lee van Cleef im Avatar habe ich´s mit einem harten, alten Rauhbein zu tun.:cool2:


Traue nie dem Augenschein, Großinquisitor franek.;)

Don
19.01.2007, 09:39
Die Raffel müssen sie definitiv zahlen.

Ich vermute mal ohne nähere Fallkenntnis, daß die Täter samt Familien unterhalb jeglicher pfändbarer Einkommensgrenzen liegen und bleiben werden.
Schlechte Karten also.

Freikorps
19.01.2007, 10:49
Ich muss sagen langsam kotzt mich das ganze Jugendstrafrecht wirklich an.Man braucht sich zum Beispiel nur mal das Blutbad in Tessin anzusehen. Da die Täter ja noch minderjährig sind werden sie auch höchstens mit 10 Jahren rechnen
müssen.10 Jahre, die sich im deutschen Kuschelknast bei guter Verpflegung und
einem umfangreichen Unterhaltungsangebot auch bequem absitzen lassen für so
eine Tat. Aber wahrscheinlich wird es soweit gar nicht erst kommen, weil vorher irgendein Psychoheini daher kommt und erklärt, dass man die Täter wieder zurück
in die Gesellschaft lassen kann, da sie ja keine Gefahr mehr darstellen.

In einem solchen Fall kann man Minderjährigkeit und angeblich noch nicht ausreichende geistige Reife doch nicht als strafmildernde Umstände annerkennen. Schließlich war ihr Geist ja anscheinend ausgereift genug um die kaltblütige Idee zu fassen, sich eine Geisel bereits mit zum Tatort zu nehmen.

Das deutsche Jugendstrafrecht ist eine einzige Lachnummer. Das ist meine Meinung und ich bin im übrigen selbst noch nicht volljährig.

Vielleicht finanziert unser Staat denen sogar wie neuerdings üblich eine nette Reise auf irgendeinem alten Segelschiff zusammen mit anderen straffälligen Jugendlichen und einigen Psychologen und Sozialarbeitern und nennt das ganze dann "Reisepädagogik."
Meiner Meinung nach sollte man jugendliche Schläger in ein Arbeitslager schicken, wo sie sich bei harter Arbeit und entsprechendem Drill Gedanken über ihre Tat machen können.

lobentanz
22.01.2007, 23:44
Er sollte auf jeden Fall mit einem streitbaren Advokaten als Nebenkläger antreten. Das verhindert ungerechtfertigte Freispüche.

Danach zivielrechtlich gegen die Täter vorgehen. Falls sie jetzt kein Geld haben, nicht entmutigen lassen. Und mit den entsprechenden Titeln dreißig Jahre lang pfänden lassen. Freiwillig zahlen die sowieso nicht.