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Vollständige Version anzeigen : Urteil aus Würzburg



Sterntaler
17.01.2007, 17:18
der Neger aus Kenia hat 5 1/2 Jahre gefangen,:)) , na ja, Kulturbonus eingerechnet. :)), den Schlüpfer seiner Oma hatte er wieder um seine Nase gewickelt.

George Rico
17.01.2007, 17:21
Na das ging aber schnell. 5 1/2 Jahre erscheinen mir arg wenig, zumindest sollte er nach Beendigung der Haftstrafe sofort ausgewiesen werden.

Quo vadis
17.01.2007, 17:23
der Neger aus Kenia hat 5 1/2 Jahre gefangen,:)) , na ja, Kulturbonus eingerechnet. :)), den Schlüpfer seiner Oma hatte er wieder um seine Nase gewickelt.

naja, hoffentlich reicht die Zeit, damit die Krankheit ausbricht und das endgültige Urteil fällt......:]

Sterntaler
17.01.2007, 17:25
im Knast wedelt der sicherlich mit seinem Schwanz rum und steckt noch andere an. Normalerweise war dies Mord was der Neger getan hat, darauf steht Lebenslänglich.

Quo vadis
17.01.2007, 17:29
im Knast wedelt der sicherlich mit seinem Schwanz rum und steckt noch andere an.

das denke ich eher weniger, viel mehr hab ich Angst, dass er auf Kosten des Steuerzahlers mit teuren Aids-Hemmer Medikamenten vollgedröhnt wird, statt der Natur ihren Lauf zu lassen....:(

Sterntaler
17.01.2007, 17:45
Komisch das der Neger den Lappen im Gerichtssaal anhaben darf, vielleicht will er sich für die nächsten Opfer verstecken.

roxelena
17.01.2007, 17:52
Er ist aus Kenia? Eine ehemalige Kolonie der Engländer. kann man ihn nicht nach GB ausweisen?

Blocksberg
17.01.2007, 18:16
Na das ging aber schnell. 5 1/2 Jahre erscheinen mir arg wenig, zumindest sollte er nach Beendigung der Haftstrafe sofort ausgewiesen werden.

Das ist doch gerade Sinn & Zweck. Nach den 5 1/2 Jahren beantragt er die deutsche Staatsbürgerschaft, weil er schon solange in Deutschland gelebt hat.

Sterntaler
17.01.2007, 18:22
Das ist doch gerade Sinn & Zweck. Nach den 5 1/2 Jahren beantragt er die deutsche Staatsbürgerschaft, weil er schon solange in Deutschland gelebt hat.

der Staatsanwalt prüft Berufung/Revision, da sich noch mehr Frauen angesteckt haben können, mit dieser Vorstrafe bekommt der keinen BRD Pass mehr.:))

Doc Gyneco
17.01.2007, 18:28
Und jetzt kann man nur noch hoffen, dass dieser arme Bamboula, nicht allzulange an seiner Krankheit leidet !

:cool2: :cool2: :cool2:

harlekina
17.01.2007, 18:36
Der Verteidiger hat vor Beginn der Verhandlung um Verständnis gerungen, weil er - bezogen auf seine Herkunft - eine andere (unverkrampfte?) Einstellung zu seiner Krankheit hat.
Und seine Ex, mit der er ein Kind hat, hat sich aufschwatzen lassen, sein Aids wäre nicht so ansteckend, deswegen bräuchte man nicht verhüten.
Wie blöd muß man sein!!!!!

Sterntaler
17.01.2007, 18:41
und da war noch ne 15 und 16 jährige die noch von dem Neger und seinem Organ in den höchsten Tönen lobten.

Quo vadis
17.01.2007, 18:44
Der Verteidiger hat vor Beginn der Verhandlung um Verständnis gerungen, weil er - bezogen auf seine Herkunft - eine andere (unverkrampfte?) Einstellung zu seiner Krankheit hat.


vor allem hat man dort wo er herkommt nicht so feine Aidshemmer wie hier.Dort wo er herkommt legen sich die Infizierten in eine Ecke und siechen einfach weg, nur die Fliegen interessieren sich dort für ihn---hier leider wohl der ganze Gesundheitsapperat...:rolleyes:

Toleranz, Toleranz, Toleranz, ja das ist der Schlüssel zum langen Leben.....:))

roxelena
17.01.2007, 19:21
In kenia ist es üblich, dass auch die Schwiegermutter mitgeliebt wird das sollte man wissen bevor man verurteilt. Warum waren die Frauen von ihm so begeistert? Ja genau darum

Sterntaler
17.01.2007, 19:26
inzwischen hat der Neger auch mitbekommen, das er in Europa ist, er geflennt, wie ein Schloßhund, die Pfeife.

Polemi
17.01.2007, 19:26
Die Frage stellt sich, wie ein solcher Abschaum in unser Land kommt...

Pandulf
17.01.2007, 19:27
Die Strafe ist lächerlich! Er hat nicht nur mehrfachen versuchten Mord auf dem Gewissen, sondern dieser Versuch wird wegen der Unheilbarkeit der Krankheit auch noch vollendet werden. Wie krank muß die BRD sein, um diesen Massenmörder nur 5 1/2 Jahre zu geben. *kotz* Scheiß BRD!

Polemi
17.01.2007, 19:32
Die Strafe ist lächerlich! Er hat nicht nur mehrfachen versuchten Mord auf dem Gewissen, sondern dieser Versuch wird wegen der Unheilbarkeit der Krankheit auch noch vollendet werden. Wie krank muß die BRD sein, um diesen Massenmörder nur 5 1/2 Jahre zu geben. *kotz* Scheiß BRD!
Da hast du wohl Recht!
Er schmarotzt hier rum, vertickt Rauschgift und steckt bewußt deutsche Frauen mit HIV an! Daher: einschläfern den Kerl und nicht noch medizinisch versorgen!

roxelena
17.01.2007, 19:36
Da hast du wohl Recht!
Er schmarotzt hier rum, vertickt Rauschgift und steckt bewußt deutsche Frauen mit HIV an! Daher: einschläfern den Kerl und nicht noch medizinisch versorgen!

Er sollte sozialtherapeutisch behandelt werden. In der JVA steht die resozialisierung eines jeden Strafgefangenen im Vordergrund. Er wird zur Arbeitsamkeit und Ehrlichkeit erzogen damit er wieder ein nützliches Mitglied der Gesellschaft wird

Sterntaler
17.01.2007, 19:37
Spinner.

Polemi
17.01.2007, 19:40
Er sollte sozialtherapeutisch behandelt werden. In der JVA steht die resozialisierung eines jeden Strafgefangenen im Vordergrund. Er wird zur Arbeitsamkeit und Ehrlichkeit erzogen damit er wieder ein nützliches Mitglied der Gesellschaft wird

Könnte man ihn nicht einfach einschläfern?

George Rico
17.01.2007, 19:44
Die Strafe ist lächerlich! Er hat nicht nur mehrfachen versuchten Mord auf dem Gewissen, sondern dieser Versuch wird wegen der Unheilbarkeit der Krankheit auch noch vollendet werden. Wie krank muß die BRD sein, um diesen Massenmörder nur 5 1/2 Jahre zu geben. *kotz* Scheiß BRD!

Rechtlich gesehen ist es aber kein versuchter Mord, da kein Mordmerkmal hinreichend erfüllt ist. Trotzdem ist die Strafe zu niedrig, acht bis zehn Jahre mit anschließender Ausweisung wären das Mindeste gewesen.

Der Patriot
17.01.2007, 19:45
Die Frage stellt sich, wie ein solcher Abschaum in unser Land kommt...

Oft mit dem Flugzeug.

Oder aber mit einem Boot über das Mittelmeer.

Pandulf
17.01.2007, 19:57
Rechtlich gesehen ist es aber kein versuchter Mord, da kein Mordmerkmal hinreichend erfüllt ist. Trotzdem ist die Strafe zu niedrig, acht bis zehn Jahre mit anschließender Ausweisung wären das Mindeste gewesen.

Was ist mit Heimtücke oder niederer Beweggrund?

Quo vadis
17.01.2007, 20:02
Er sollte sozialtherapeutisch behandelt werden. In der JVA steht die resozialisierung eines jeden Strafgefangenen im Vordergrund. Er wird zur Arbeitsamkeit und Ehrlichkeit erzogen damit er wieder ein nützliches Mitglied der Gesellschaft wird

nun, da er "nur" Aids hat und nicht Lepra, wird er Mit-Glied bis zum Ende bleiben...schade eigentlich.X(

George Rico
17.01.2007, 20:03
Was ist mit Heimtücke oder niederer Beweggrund?

Heimtücke ist m.W.n. dann gegeben, wenn der Mörder die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt und diesem gegenüber zudem feindliche Absichten hegt. Trifft also nicht zu.

Niedrige Beweggründe sind, sofern ich sie alle aufgezählt habe: reine Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes durch Tötung, Habgier oder aber auch Neid und reiner Rassenhaß. Trifft ebenfalls nicht zu.

Sterntaler
17.01.2007, 20:04
reiner Rassenhaß ist bei dem nicht auszuschliesen.

George Rico
17.01.2007, 20:09
reiner Rassenhaß ist bei dem nicht auszuschliesen.

Rassenhaß passt hier nicht. Weswegen wurde er eigentlich genau angeklagt? Schwere Körperverletzung, versuchter Totschlag?

Pandulf
17.01.2007, 20:11
George Rico schrieb:
"Heimtücke ist m.W.n. dann gegeben, wenn der Mörder die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt und diesem gegenüber zudem feindliche Absichten hegt. Trifft also nicht zu."

Warum hat er den Frauen denn nicht vor dem Geschlechtsverkehr erzählt, daß er aidskrank ist? Er hat genau ihre Arglosigkeit bezüglich seiner todbringenden Krankheit ausgenutzt. Dadurch waren sie wehrlos. Und für die Bejahung der feindlichen Absicht reicht es, daß er wusste, daß die Frauen durch den Geschlechtsverkehr mit ihm wahrscheinlich auch sterben werden.

George Rico
17.01.2007, 20:20
George Rico schrieb:
"Heimtücke ist m.W.n. dann gegeben, wenn der Mörder die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt und diesem gegenüber zudem feindliche Absichten hegt. Trifft also nicht zu."

Warum hat er den Frauen denn nicht vor dem Geschlechtsverkehr erzählt, daß er aidskrank ist? Er hat genau ihre Arglosigkeit bezüglich seiner todbringenden Krankheit ausgenutzt. Und für die Bejahung der feindlichen Absicht reicht es, daß er wusste, daß die Frauen durch den Geschlechtsverkehr mit ihm auch sterben werden.

Sex mit einem Aids-Kranken muss nicht zwingend tödlich enden, das hat der Fall ja auch gezeigt, denn vier von den sechs Frauen sind glücklicherweise davongekommen. Heimtücke ist, soviel ich weiß, ein tatbezogenes Mordmerkmal. Wenn ich jemanden von hinten ersteche oder in eine Falle locke, ist das Merkmal Heimtücke auf jeden Fall erfüllt, nicht aber in diesem Fall.

Trotzdem sind 5 1/2 Jahre deutlich zu niedrig, sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe wäre laut Gesetz in besonders schweren Fällen möglich. Und das ist zumindest m.A.n. ein solcher Fall.

harlekina
17.01.2007, 20:20
Rechtlich gesehen ist es aber kein versuchter Mord, da kein Mordmerkmal hinreichend erfüllt ist. Trotzdem ist die Strafe zu niedrig, acht bis zehn Jahre mit anschließender Ausweisung wären das Mindeste gewesen.

Ich würde sagen, es war vorsätzlich.

Pandulf
17.01.2007, 20:22
@Rico

Ist schon klar, daß Du mit dem Urteil genauso wenig zufrieden bist, wie ich. Trotzdem bin ich der Meinung, daß dieser Aidsfall der klassische Heimtücke-Fall ist :).

Gruss

padulf

meckerle
17.01.2007, 20:24
reiner Rassenhaß ist bei dem nicht auszuschliesen.
Hat der Schwarze eine der Frauen/Mädchen vergewaltigt ?
Hat er doch nicht !
Ich habe dieser Tage den Bericht gelesen. Wenn sich Mutter und Töchter von ihm v.... lassen sind sie doch nicht unschuldig ! Die waren alle nur scharf auf ihn !

Wo siehst du dabei Rassenhass ?

George Rico
17.01.2007, 20:24
Ich würde sagen, es war vorsätzlich.

Das denke ich auch. Schade, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht durchgesetzt hat, denn die hat 8 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung für den Typen gefordert.

meckerle
17.01.2007, 20:27
Ich würde sagen, es war vorsätzlich.
Vorsätzlich von wem ?

Wie schon gesagt: wenn sich Mutter und Töchter mit ihm unter die Decke verkriechen, sind sie doch nicht unschuldig an ihrem Schicksal !

Hat nicht eine sogar ein Kind von ihm ?

George Rico
17.01.2007, 20:27
Hat der Schwarze eine der Frauen/Mädchen vergewaltigt ?
Hat er doch nicht !
Ich habe dieser Tage den Bericht gelesen. Wenn sich Mutter und Töchter von ihm v.... lassen sind sie doch nicht unschuldig ! Die waren alle nur scharf auf ihn !

Wo siehst du dabei Rassenhass ?

Bin mal bei Focus fündig geworden. Er hegt wohl schon einen gewissen Groll gegenüber deutschen Frauen.

Nach Meinung des Anklagevertreters hatte der Mann seine Partnerinnen absichtlich anstecken wollen, um sich an deutschen Frauen zu rächen, weil er sich selbst bei seiner deutschen Ex-Frau mit dem Virus infiziert hatte. Das Gericht sah den Rachevorwurf als nicht erwiesen an.

So, das war der 2.000ste.

harlekina
17.01.2007, 20:27
Vorsätzlich von wem ?

Wie schon gesagt: wenn sich Mutter und Töchter mit ihm unter die Decke verkriechen, sind sie doch nicht unschuldig an ihrem Schicksal !

Hat nicht eine sogar ein Kind von ihm ?

Stimmt, ich denke, mit 19!

George Rico
17.01.2007, 20:28
Vorsätzlich von wem ?

Wie schon gesagt: wenn sich Mutter und Töchter mit ihm unter die Decke verkriechen, sind sie doch nicht unschuldig an ihrem Schicksal !

Hat nicht eine sogar ein Kind von ihm ?

Vorsätzlich, da er sie nicht über die Krankheit informiert hat.

Polemi
17.01.2007, 20:33
Bin mal bei Focus fündig geworden. Er hegt wohl schon einen gewissen Groll gegenüber deutschen Frauen.


So, das war der 2.000ste.
@Gratz zum Jubiläum, aber:
Schießt du da nicht etwas übers Ziel hinaus, wenn du aus der Meinung eines Anklägers gleich eine Tatsache ableitest?

George Rico
17.01.2007, 20:39
@Gratz zum Jubiläum, aber:
Schießt du da nicht etwas übers Ziel hinaus, wenn du aus der Meinung eines Anklägers gleich eine Tatsache ableitest?

Danke.

Natürlich lassen sich aus der Meinung des Anklägers nicht direkt Tatsachen ableiten, aber ich hielt es für einen erwähnenswerten Aspekt, besonders in Bezug auf viewers Rassenhaß-These. Wenngleich es wohl trotz allem übertrieben wäre, dem Täter Rassenhaß zu unterstellen.

harlekina
17.01.2007, 20:45
Danke.

Natürlich lassen sich aus der Meinung des Anklägers nicht direkt Tatsachen ableiten, aber ich hielt es für einen erwähnenswerten Aspekt, besonders in Bezug auf viewers Rassenhaß-These. Wenngleich es wohl trotz allem übertrieben wäre, dem Täter Rassenhaß zu unterstellen.


Was kann man ihm sonst unterstellen? Dummheit? Ignoranz? Arroganz?

George Rico
17.01.2007, 21:24
Was kann man ihm sonst unterstellen? Dummheit? Ignoranz? Arroganz?

Rachegelüste, aber kein Rassenhaß.

klartext
17.01.2007, 21:29
Lass den Neger mal lachen. wenn er im Endstadium hinsiecht, dann lachen wir.
Die ärztliche Versorgungen in Afrika soll ja nicht ganz so toll sein.

meckerle
17.01.2007, 22:13
Bin mal bei Focus fündig geworden. Er hegt wohl schon einen gewissen Groll gegenüber deutschen Frauen.

So, das war der 2.000ste.
Aber nochmal für alle zum mitschreiben !
Sie sind alle freiwillig mit ihm in die Kiste gejuckt und hatten ungeschützten Verkehr mit ihm !

meckerle
17.01.2007, 22:18
Lass den Neger mal lachen. wenn er im Endstadium hinsiecht, dann lachen wir.
Die ärztliche Versorgungen in Afrika soll ja nicht ganz so toll sein.
Wenn er nun in einem deutschen Knast sitzt, wird er die Versorgung bekommen die ihm als Knasti zusteht.

Die Deutsche, nicht die Afrikanische !

meckerle
17.01.2007, 22:21
Was kann man ihm sonst unterstellen? Dummheit? Ignoranz? Arroganz?
........ würde ich eher den Notgeilen unterstellen !

klartext
18.01.2007, 02:08
Wenn er nun in einem deutschen Knast sitzt, wird er die Versorgung bekommen die ihm als Knasti zusteht.

Die Deutsche, nicht die Afrikanische !
Der wird nach drei Jahren abgeschoben und kann dann in Afrika weitermachen.
Übrigens, das Delikt nennt sich versuchte schwere vorsätzlichen Körperverletzung in sechs Fällen.

harlekina
18.01.2007, 07:15
Aber nochmal für alle zum mitschreiben !
Sie sind alle freiwillig mit ihm in die Kiste gejuckt und hatten ungeschützten Verkehr mit ihm !

Man möge mir verzeihen, aber die Weiber müssen echt nicht dicht in der Birne sein.X(

Nebulus
18.01.2007, 13:34
Man möge mir verzeihen, aber die Weiber müssen echt nicht dicht in der Birne sein.X(Dann müßten zwo Drittel aller "Weiber", wie du sie nennst, nicht ganz dicht in der Birne sein.

alberich1
18.01.2007, 13:44
Das Urteil ist absolut laecherlich!
Er war ueber die Folgen einer Ansteckung informiert.
Trotzdem hatte er Sex mit nichtinfizierten Frauen.
Geilheit ist ein niederer Beweggrund.Wenn ich eine Frau aus Geilheit fi...n wuerde und sie spaeter umbraechte,so waere das auch als Mord zu rechnen.
Der Zeitpunkt,in dem der Tod des Opfers eintrat oder eintritt,ist dabei unerheblich.
Schwere Koerperverletzung waere es gewesen,wenn Aids heilbar waere.Da Aids aber bekannterweise toedlich ist,war das Ganze Mord aus niederen Beweggruenden und der Kerl haette lebenslang verdient.Und zwar mit anschliessender Sicherheitsverwahrung,da die Gefahr der Tatwiederholung besteht.(falls er 30 Jahre mit Aids ueberlebt).

wtf
18.01.2007, 13:46
Dann müßten zwo Drittel aller "Weiber", wie du sie nennst, nicht ganz dicht in der Birne sein.

Das könnte hinkommen.

franek
18.01.2007, 13:51
im Knast wedelt der sicherlich mit seinem Schwanz rum und steckt noch andere an. Normalerweise war dies Mord was der Neger getan hat, darauf steht Lebenslänglich.

Bäh, Vergewaltigung unter der Dusche? Aber er wollte sich doch nicht an allen Männer rächen?

franek
18.01.2007, 13:54
Der Verteidiger hat vor Beginn der Verhandlung um Verständnis gerungen, weil er - bezogen auf seine Herkunft - eine andere (unverkrampfte?) Einstellung zu seiner Krankheit hat.
Und seine Ex, mit der er ein Kind hat, hat sich aufschwatzen lassen, sein Aids wäre nicht so ansteckend, deswegen bräuchte man nicht verhüten.
Wie blöd muß man sein!!!!!

..oder wie Schwanzfixiert.:cool2:

franek
18.01.2007, 13:58
Das denke ich auch. Schade, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht durchgesetzt hat, denn die hat 8 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung für den Typen gefordert.

Tja, das hört sich für das Vergehen schon vernünftiger an.

harlekina
18.01.2007, 14:17
Dann müßten zwo Drittel aller "Weiber", wie du sie nennst, nicht ganz dicht in der Birne sein.

Wenn zumindest ein Drittel aller "Weiber" keinen ungeschützten Verkehr mit einem unbekannten Mann haben, besteht noch Hoffnung.

meckerle
18.01.2007, 14:33
Man möge mir verzeihen, aber die Weiber müssen echt nicht dicht in der Birne sein.X(
So ist es, so viel Dummheit gehört auch bestraft !:motz:

Schwein
18.01.2007, 15:06
HIV-Infektion verschwiegen
Afrikaner hatte Freundinnen angesteckt / Fünf Jahre Haft

Würzburg (dpa). Ein HIV-infizierter Afrikaner muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er ohne Kondome mit mehreren Frauen Sex hatte und ihnen nichts von seiner Infektion erzählte. Das Landgericht in Würzburg verurteilte den 38-Jährigen deshalb am Mittwoch wegen versuchter und gefährlicher Körperverletzung in neun Fällen. Zwei seiner sieben Exfreundinnen steckten sich mit dem Erreger der Immunschwächekrankheit an. Mit dem Verschweigen seiner Infektion habe sich der Kenianer strafbar gemacht, urteilten die Richter.
Der Mann war ursprünglich auch wegen versuchten Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert, weil der Discjockey eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Nach Meinung des Anklagevertreters hatte der Mann seine Partnerinnen absichtlich anstecken wollen, um sich an deutschen Frauen zu rächen, weil er sich selbst bei seiner deutschen Exfrau mit dem Virus infiziert hatte. Das Gericht sah den Rachevorwurf als nicht erwiesen an. Der Kenianer habe auf seine Medikamente vertraut. Ein Psychiater hatte dem Mann im Verfahren lediglich Grundwissen über Aids bescheinigt.
Das Gericht begründete die Höhe der Haftstrafe mit der Neigung des 38-Jährigen zu Rechtsbrüchen. „Dennoch kann man keine Gefährlichkeitsprognose bejahen“, erklärten die Richter. Ein Tötungsvorsatz habe nicht vorgelegen. Bereits im Jahr 2002 seien Ermittlungsverfahren wegen ungeschützten Geschlechtsverkehrs gegen den Kenianer folgenlos geblieben.

Na herrlich der ist schon vorher aufgefallen und nichts ist passiert. Hatte wohl den "armer verfolgter Neger"-Bonus.

Tratschtante
18.01.2007, 16:46
Lass den Neger mal lachen. wenn er im Endstadium hinsiecht, dann lachen wir.
Die ärztliche Versorgungen in Afrika soll ja nicht ganz so toll sein.

Die ärztliche Versorgung wird natürlich in D gewährt. Wenn er 3 Jahre abgesessen hat und eine günstige Prognose abgegeben wird, kommt er frei. Da er krank ist, und in seiner Heimat keine med. Versorgung gewährleistet ist, wird er natürlich in unser Gesundheitssystem aufgenommen. Du kannst Dir dann nur wünschen, daß er's nicht so lange macht.

Drosselbart
20.03.2007, 07:45
Heute in der Würzburger Regionalzeitung gelesen:

Der brave Negersmann war äußerst rege. Es haben sich 3 weitere seiner "Freundinnen" gemeldet, die ungeschützten Verkehr mit ihm hatten und wohl auch heute noch großes Verständnis und Zuneigung für ihn empfinden.

Eine davon war zum Tatzeitpunkt noch ein Kind, d.h. keine 14 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft sieht sich genötigt, zumindest in diesem Fall Ermittlungen einzuleiten. Was dabei herauskommt wird man sehen. Aber ungerecht ist es doch schon, welchen Nachstellungen und Verfolgungen sich der Vielgeliebte ausgesetzt sieht.

Ich weiß gar nicht welchen der Beteiligten ich mehr bedauern soll, den positiven Lover oder seine willigen Bräute.

Walter Hofer
20.03.2007, 08:12
Zitat von Nebulus
Dann müßten zwo Drittel aller "Weiber", wie du sie nennst, nicht ganz dicht in der Birne sein.


Das könnte hinkommen.

Ich vertrete die Mindermeinung:
die sind nicht ganz dicht im Unterleib statt in der Rübe!

Kanavan
20.03.2007, 22:55
Dann hätte er wegen missbrauch minderjähriger belangt werden müssen.

und die mädels auf raschen hirnschwund untersucht.....
wer gibt sich bitte mit sowas ab.

afrika für affen europa für weisse?
nur ein wunschgedanke

Stockinger
20.03.2007, 23:00
Dann hätte er wegen missbrauch minderjähriger belangt werden müssen.

und die mädels auf raschen hirnschwund untersucht.....
wer gibt sich bitte mit sowas ab.

afrika für affen europa für weisse?
nur ein wunschgedanke

Da werden die Fische wieder krank und haben tagelang Migräne:D

Kanavan
20.03.2007, 23:37
japp und erbrechen werden sie sich auch müssen ;)
@Stockinger

hanspeter
21.03.2007, 04:57
Ihr solltet lieber die Deutsche Frauen verurteieln die dafür sorgen das sich die schwarzen hier in Massenausbreiten. Es sind nicht die schwarzen es sind die blöden Frauen die sich ficken lassen und sich dann wundern das er noch mit anderen rumgemacht hat bzw. Aids hatte. Apo nicht alle schwarzen sind so aber leider viele.

gruß

McDuff
21.03.2007, 06:17
Heute in der Würzburger Regionalzeitung gelesen:

Der brave Negersmann war äußerst rege. Es haben sich 3 weitere seiner "Freundinnen" gemeldet, die ungeschützten Verkehr mit ihm hatten und wohl auch heute noch großes Verständnis und Zuneigung für ihn empfinden.

Eine davon war zum Tatzeitpunkt noch ein Kind, d.h. keine 14 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft sieht sich genötigt, zumindest in diesem Fall Ermittlungen einzuleiten. Was dabei herauskommt wird man sehen. Aber ungerecht ist es doch schon, welchen Nachstellungen und Verfolgungen sich der Vielgeliebte ausgesetzt sieht.

Ich weiß gar nicht welchen der Beteiligten ich mehr bedauern soll, den positiven Lover oder seine willigen Bräute.

Über die Weiber schweigen wir besser :kotz:
Aber mal sehen mit welcher kulturellen Eigenart die Systemjustiz es entschuldigt, daß sich dieser /:( an einem Kind vergriffen hat.

Sterntaler
21.03.2007, 06:27
korrekt, gut erkannt.

Sterntaler
22.03.2007, 17:17
na der Schlüpfer Neger muss es sich wohl für längere Zeit im Knats gemütlich machen.


http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=80694


Verurteiltem HIV-Infizierten droht Anklage wegen
Kindesmissbrauchs
Würzburg (ddp). Zwei Monate nach seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe
wegen der Ansteckung von Frauen mit dem Aids-Virus droht einem 38-
jährigen Kenianer zusätzlich eine Anklage wegen Kindesmissbrauchs und
versuchter gefährlicher Körperverletzung. Wie die Würzburger
Staatsanwaltschaft mitteilte, meldeten sich mittlerweile drei weitere
Sexualpartner des Mannes. Auch diese Frauen werfen dem Afrikaner vor,
ungeschützt mit ihnen geschlafen zu haben, ohne sie vorher über seine
HIV-Infektion aufzuklären.

hanspeter
23.03.2007, 14:38
Haha das ist der "Witz des Tages" ,ein Jugendlicher kriegt wegen der Stecherei am Bahnhof 7 Jahre obwohl er jugendlich ist und schon eine Strafminderung erfolgte. Und das ganze begründet sich laut des Richters auf Aids. Was natürlich wieder daraufhin eine Debatte "Aids und Co anstößt".
Und der Kenianer hier mit 38 nur 5 Jahre Haft trotz des Wissens seiner Infektion ich finde das so lustig ich wandere jetzt aus. Das geht mir zu weit. Nur weil man schwarz ist wird man hier besser verurteilt und bei dem Jugendlichen ist es so, dass trotz besoffen sein, 2,0 Promille und jugendlichem Alters, dass ganze wegen der Gefahr der Aids Verbreitung auf 7 Jahre kommt.

Nicht das die Fälle direkt zu vergleichen wären anhand der Taten, aber folgt man der Urteilsbegründung hätte der Nigerianer mehr bekommen müssen für die Gefährdung der Öffentlichkeit, den Aids Virus mit Wissen zu verbreiten.

Ich fühle mich verarscht. Aber klärt mich bitte auf.

mastermike
27.03.2007, 00:42
Haha das ist der "Witz des Tages" ,ein Jugendlicher kriegt wegen der Stecherei am Bahnhof 7 Jahre obwohl er jugendlich ist und schon eine Strafminderung erfolgte. Und das ganze begründet sich laut des Richters auf Aids. Was natürlich wieder daraufhin eine Debatte "Aids und Co anstößt".
Und der Kenianer hier mit 38 nur 5 Jahre Haft trotz des Wissens seiner Infektion ich finde das so lustig ich wandere jetzt aus. Das geht mir zu weit. Nur weil man schwarz ist wird man hier besser verurteilt und bei dem Jugendlichen ist es so, dass trotz besoffen sein, 2,0 Promille und jugendlichem Alters, dass ganze wegen der Gefahr der Aids Verbreitung auf 7 Jahre kommt.

Nicht das die Fälle direkt zu vergleichen wären anhand der Taten, aber folgt man der Urteilsbegründung hätte der Nigerianer mehr bekommen müssen für die Gefährdung der Öffentlichkeit, den Aids Virus mit Wissen zu verbreiten.

Ich fühle mich verarscht. Aber klärt mich bitte auf.

Die juristischen Details sind doch völlig uninteressant. Die deutschen Gerichte gehen bei der Festlegung des Strafmaßes in über 80% der Fälle in die untere Hälfte des Möglichen. Vor allem bei Schwerverbrechern, wie Mördern (auch Sexualmörder), Vergewaltigern und sonstigen Gewaltverbrechern ist dies für den Großteil der Bevölkerung kaum mehr nachvollziehbar (vor allem, wenn diese Täter dann zu Wiederholungstätern werden ...)./:(

Die "Verarschung" ist das System. Die Strafen sind viel zu milde und das Konzept der Resozialisierung hat versagt. Die Strafrahmen müssen massiv nach oben gesetzt werden und Täter-Opfer-Ausgleich und S T R A F E müssen im Vordergrund der Sühne solcher Verbrechen stehen. "Steinzeitmenschen" verstehen eben nur "Steinzeitstrafen" ...

Gutmensch
27.03.2007, 01:02
Das ist aber ein ganz feiner Neger, er wollte die weißen Frauen nur glücklich machen. Davon brauchen wir noch mehr. Wir müssen die Neger alle nach Deutschland holen weil sie zuhause sonst an AIDS sterben, das gebietet die Humanität. Außerdem hat der Neger zuhause ja auch oft nichts zu essen weil der böse Westen Afrika in der Kolonialzeit so ausgeplündert hat. Alle Ziegen und Kühe wurden ja bekanntlich eingefangen und nach Europa gebracht. Da sehe ich ganz besonders die BRD in der Verantwortung weil Hitler die Neger ja am schlimmsten ausgebeutet hat.

Modus
30.03.2007, 07:24
Mit einem Neger ohne Kondom zu f**en, ist (versuchter) Selbstmord und das ist IMHO nicht strafbar. Das einzige, was ich mir wuenschen wuerde, waere das solche
Frauen irgendwie erkennbar waeren, damit man da nicht aus Versehen drankommt...