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Vollständige Version anzeigen : Bewährungsstrafe wegen Kinderpornos!



esperan
10.01.2007, 22:28
Wäre dieser Herr ein "normaler" Bürger, meint ihr er hätte das gleiche Strafmaß für seine verabscheuenswürdigen Taten erhalten ? Wahrscheinlich ist er Beamter und die kann man nur entlassen, wenn sie zu 12 Monate Bewährung verurteilt werden. Dieser Herr hat 9 Monate erhalten. Bei 49 Taten ... ist das nicht irgendwie wieder mal auffällig ?

Klasse Rechtsstaat. Aber darüber habe ich ja schon mehrfach berichtet.

Nun kann er weiter so fröhlich lächeln wie auf dem Bild:

Artikel:
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel ist wegen Kinderpornos auf seinem privaten Computer zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Der promovierte Jurist namens Johannes Remmel müsse zudem eine Geldstrafe von 4800 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Marburg mit. Da das Urteil des Marburger Amtsgerichts per Strafbefehl erging, blieb dem Juristen eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart. Der in Marburg lebende Mann akzeptierte den Strafbefehl. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Über 1000 Kinderporno-Datein

Der Präsident des Kasseler Verwaltungsgerichts wurde den Angaben zufolge wegen des Besitzes von insgesamt 1010 kinderpornografischen Bilddateien und zwei Videos auf seinem Computer verurteilt. Das Material, das Mädchen und Jungen unter 14 Jahren bei sexuellen Handlungen mit anderen Kindern, Erwachsenen oder an sich selbst zeigt, hatte der Jurist aus dem Internet heruntergeladen und auf seinem Computer abgespeichert.

Quelle: http://www.focus.de/panorama/welt/gerichts-chef_nid_42413.html

Viel Spaß beim le ... ähm Kotzen ...

esperan

Quo vadis
10.01.2007, 22:34
Diesem Herrn sollte man mal die KK ordentlich scannen---sicherlich werden da ne Menge $ Transkationen auf die Phillipinen oder nach Russland ausgespuckt werden...:rolleyes:

Walter Hofer
10.01.2007, 22:38
Artikel:
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel ist wegen Kinderpornos auf seinem privaten Computer zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Der promovierte Jurist namens Johannes Remmel müsse zudem eine Geldstrafe von 4800 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Marburg mit. Da das Urteil des Marburger Amtsgerichts per Strafbefehl erging, blieb dem Juristen eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart. Der in Marburg lebende Mann akzeptierte den Strafbefehl. Das Urteil ist damit rechtskräftig.



Stellt euch nur mal vor, bei einem Moslem in Deutschland wären über 1000 Kinderporno-Datein gefunden worden ?

Dann tobt der Mob erbarmungslos durch das Forum!

Mark Mallokent
10.01.2007, 22:42
Offenbar hat der Mann doch überhaupt nichts getan. Wieso ist das Herunterladen von Pornos aus dem Internet ein Verbrechen??(

Quo vadis
10.01.2007, 22:43
Stellt euch nur mal vor, bei einem Moslem in Deutschland wären über 1000 Kinderporno-Datein gefunden worden ?

Dann tobt der Mob erbarmungslos durch das Forum!

um den Schwarzkittel hier wird sich krascher kümmern, ansonsten sollest du jetzt langsam mal wieder Anfangen die Stürmer- Plakate zu posten, so wie im Strang über den AIDS Schwarzen.....:rolleyes: :rolleyes:

esperan
10.01.2007, 23:03
Stellt euch nur mal vor, bei einem Moslem in Deutschland wären über 1000 Kinderporno-Datein gefunden worden ?

Dann tobt der Mob erbarmungslos durch das Forum!

Das würde von der Presse wegen der angespannten Lage vermutlich eh verschwiegen werden ... von so was erfährst du nix. Dass man das von dem Herrn Saubermann erfahren hat, das wundert mich eh schon ...

KrascherHistory
11.01.2007, 00:17
Wäre dieser Herr ein "normaler" Bürger, meint ihr er hätte das gleiche Strafmaß für seine verabscheuenswürdigen Taten erhalten ? Wahrscheinlich ist er Beamter und die kann man nur entlassen, wenn sie zu 12 Monate Bewährung verurteilt werden. Dieser Herr hat 9 Monate erhalten. Bei 49 Taten ... ist das nicht irgendwie wieder mal auffällig ?

Klasse Rechtsstaat. Aber darüber habe ich ja schon mehrfach berichtet.

Nun kann er weiter so fröhlich lächeln wie auf dem Bild:

Artikel:
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel ist wegen Kinderpornos auf seinem privaten Computer zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Der promovierte Jurist namens Johannes Remmel müsse zudem eine Geldstrafe von 4800 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Marburg mit. Da das Urteil des Marburger Amtsgerichts per Strafbefehl erging, blieb dem Juristen eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart. Der in Marburg lebende Mann akzeptierte den Strafbefehl. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Über 1000 Kinderporno-Datein

Der Präsident des Kasseler Verwaltungsgerichts wurde den Angaben zufolge wegen des Besitzes von insgesamt 1010 kinderpornografischen Bilddateien und zwei Videos auf seinem Computer verurteilt. Das Material, das Mädchen und Jungen unter 14 Jahren bei sexuellen Handlungen mit anderen Kindern, Erwachsenen oder an sich selbst zeigt, hatte der Jurist aus dem Internet heruntergeladen und auf seinem Computer abgespeichert.

Quelle: http://www.focus.de/panorama/welt/gerichts-chef_nid_42413.html

Viel Spaß beim le ... ähm Kotzen ...

esperan

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel ist wegen Kinderpornos auf seinem privaten Computer zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Trotz den juristischen Standesrechts noch 9 Monate zur Bewährung ?
Dann hat er seinem "Stand" irgendwie anders ans Bein gepinkelt. Wegen ein paar KInderpornos lassen die nicht gleich den Kollegen hochgehen !

KrascherHistory
11.01.2007, 00:18
Offenbar hat der Mann doch überhaupt nichts getan. Wieso ist das Herunterladen von Pornos aus dem Internet ein Verbrechen??(

Das ist eine typ. Frage aus Entenhausen.

Wenn er so gar nix getan hat, wieso dann eine Strafe ? Offensichtlich ist es ja doch strafbar, wenn man die Dinger nur besitzt.

So, Ente, nun schnell die Festplatte säubern. (Joke).

Meister Lampe
11.01.2007, 03:35
Offenbar hat der Mann doch überhaupt nichts getan. Wieso ist das Herunterladen von Pornos aus dem Internet ein Verbrechen??(

Das Herunterladen von Pornographie ist nicht strafbar - es sei denn, es handelt sich um Kinderpornographie.
Ich vermute, der perverse Richter wurde wegen §184 Absatz 4 StGB bestraft. Das steht drin:

"(4) 1Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt."

Schlimmer sieht die Sache aus, wenn man kinderpornographische Schriften verbreitet oder gar selbst herstellt.
Mit neun Monaten auf Bewährung ist der Kerl aber tatsächlich recht glimpflich weggekommen (Juristenbonus?). Karriere und Familie kann er aber (hoffentlich) erstmal abhaken, die Führung seiner Amtsgeschäfte ist untersagt. Da wird es wohl bald einen neuen Gerichtspräsidenten in Kassel geben...

Mark Mallokent
11.01.2007, 07:42
Na ja. Das, was man aus dem Internet herunterläd, ist doch keine "Schrift", sondern eine "Datei". :]

meckerle
11.01.2007, 07:45
Bei uns hat sich vor ~ 2 Jahren ein Pädagoge von einer Autobahnbrücke heruntergestürzt als er wegen solcher Delikte aufgeflogen war.
Er hat sich selbst gerichtet, noch vor der Gerichtsverhandlung !

franek
11.01.2007, 09:27
Bei uns hat sich vor ~ 2 Jahren ein Pädagoge von einer Autobahnbrücke heruntergestürzt als er wegen solcher Delikte aufgeflogen war.
Er hat sich selbst gerichtet, noch vor der Gerichtsverhandlung !

Hoffentlich hat er dabei andere nicht gefährdet! Ansonsten ist er zu dieser Tat posthum eindeutig zu Ehren.

KrascherHistory
11.01.2007, 09:29
Bei uns hat sich vor ~ 2 Jahren ein Pädagoge von einer Autobahnbrücke heruntergestürzt als er wegen solcher Delikte aufgeflogen war.
Er hat sich selbst gerichtet, noch vor der Gerichtsverhandlung !

Das wirst du einem Juristen nicht zumuten können.....!

lupus_maximus
11.01.2007, 09:36
Bei uns hat sich vor ~ 2 Jahren ein Pädagoge von einer Autobahnbrücke heruntergestürzt als er wegen solcher Delikte aufgeflogen war.
Er hat sich selbst gerichtet, noch vor der Gerichtsverhandlung !
Naja, dies kann man ja auch in gewisser Hinsicht verstehen: Pädagoge und Pädophiler klingt ja ähnlich!
Ein anderes Beispiel wäre da auch Plüschologe und Plüschopath, auch sprachlich sehr verwandt!

franek
11.01.2007, 09:48
Naja, dies kann man ja auch in gewisser Hinsicht verstehen: Pädagoge und Pädophiler klingt ja ähnlich!
Ein anderes Beispiel wäre da auch Plüschologe und Plüschopath, auch sprachlich sehr verwandt!

meistens nicht nur sprachlich sondern natürlich auch seelisch.

meckerle
11.01.2007, 11:46
Hoffentlich hat er dabei andere nicht gefährdet! Ansonsten ist er zu dieser Tat posthum eindeutig zu Ehren.
Er hat niemanden gefährdet. Sein Auto hatte er auf dem Standstreifen abgestellt, den Rest des Weges bis zur Brücke ist er zu Fuss gegangen.

franek
11.01.2007, 11:48
Er hat niemanden gefährdet. Sein Auto hatte er auf dem Standstreifen abgestellt, den Rest des Weges bis zur Brücke ist er zu Fuss gegangen.

Nun, sein Torso hätte ja auf ein Auto auftreffen, bzw. eins zum Ausweichen nötigen können.

esperan
11.01.2007, 23:45
Das Herunterladen von Pornographie ist nicht strafbar - es sei denn, es handelt sich um Kinderpornographie.
Ich vermute, der perverse Richter wurde wegen §184 Absatz 4 StGB bestraft. Das steht drin:

"(4) 1Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt."

Schlimmer sieht die Sache aus, wenn man kinderpornographische Schriften verbreitet oder gar selbst herstellt.
Mit neun Monaten auf Bewährung ist der Kerl aber tatsächlich recht glimpflich weggekommen (Juristenbonus?). Karriere und Familie kann er aber (hoffentlich) erstmal abhaken, die Führung seiner Amtsgeschäfte ist untersagt. Da wird es wohl bald einen neuen Gerichtspräsidenten in Kassel geben...

Ja, es gab schon Leute, die haben sich vor lauter Schande im Speicher erhängt. Ich denke auch - der Mann ist fertig. Die Strafe des Entdecktwerens und der Verbreitung ist schon genug. Aber trotzdem ungerecht der Gerechtigkeit willen.

scanners
12.01.2007, 00:19
9 monate auf bewährung ? für verbreitung kinderpornografischer schriften?

das ist aber hart ..

.. normalerweise gibt das 50 tagessätze

lobentanz
12.01.2007, 00:26
Stellt euch nur mal vor, bei einem Moslem in Deutschland wären über 1000 Kinderporno-Datein gefunden worden ?
Bei denen sucht keiner.

esperan
12.01.2007, 00:28
9 monate auf bewährung ? für verbreitung kinderpornografischer schriften?

das ist aber hart ..

.. normalerweise gibt das 50 tagessätze

Pro Strftat wohl ... hier waren etwas über 40, meen Jungsche ....

esperan
12.01.2007, 00:29
Bei denen sucht keiner.

Warum nicht ? Die haben nur nicht das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt einbezahlt ... also auch keine Verdächtigen ... .

klartext
12.01.2007, 01:48
Die Höchststrafe sind 2 Jahre. Bei einem Ersttäter ist im Normalfall auf Bewährung zu erkennen.
Das Gericht hat nach geltendem Recht gehandelt, der Dienstherr hat den Täter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Es liegt am Gesetzgeber, die Strafen dafür zu erhöhen. Dem Gericht ist kein Vorwurf zu machen.

esperan
12.01.2007, 10:58
Die Höchststrafe sind 2 Jahre. Bei einem Ersttäter ist im Normalfall auf Bewährung zu erkennen.
Das Gericht hat nach geltendem Recht gehandelt, der Dienstherr hat den Täter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Es liegt am Gesetzgeber, die Strafen dafür zu erhöhen. Dem Gericht ist kein Vorwurf zu machen.

Okay, ween sie den in Ruhestand versetzt haben, dann denke ich wegen psychischer Probleme oder so. War er dann denn überhaupt schuldfähig zum Zeitpunkt seiner Taten?

Wenn ja, dann finde ich 9 Monate doch etwas untertrieben - da, wie schon erwähnt - über 40 Einzelstraftaten. Die wollten ihm seine Pension retten. Da bin ich mir fast sicher. Vermutlich mit dem Hintergrund, dass er auch ein armes Schwein ist - da krank.

klartext
12.01.2007, 11:18
Okay, ween sie den in Ruhestand versetzt haben, dann denke ich wegen psychischer Probleme oder so. War er dann denn überhaupt schuldfähig zum Zeitpunkt seiner Taten?

Wenn ja, dann finde ich 9 Monate doch etwas untertrieben - da, wie schon erwähnt - über 40 Einzelstraftaten. Die wollten ihm seine Pension retten. Da bin ich mir fast sicher. Vermutlich mit dem Hintergrund, dass er auch ein armes Schwein ist - da krank.
Vorzeitiger Ruhestand bedeutet geringere Pension und in seiner Gegend wird sich der Mann nicht mehr sehen lassen können.
Ich glaube, der Verlust seiner sozialen Stellung trifft ihn am härtesten.

esperan
12.01.2007, 11:20
Vorzeitiger Ruhestand bedeutet geringere Pension und in seiner Gegend wird sich der Mann nicht mehr sehen lassen können.
Ich glaube, der Verlust seiner sozialen Stellung trifft ihn am härtesten.

Ja, Machtverlust, Geldverlust, Ansehen am Arsch (muss untertauchen und vermutlich wird er irgend wann mal im Internet öffentlich an den Pranker gestellt), psychische Probleme ... der Mann ist abgestraft. Nur die staatliche Gerechtigkeit hat meines Erachtens nicht gleich behandelt. Das ist schade.

-jmw-
12.01.2007, 12:27
Offenbar hat der Mann doch überhaupt nichts getan. Wieso ist das Herunterladen von Pornos aus dem Internet ein Verbrechen??(
Auf die Gefahr hin, als Arschloch dazustehen, muss ich sagen, dass ich mich das auch schon gefragt habe.

Das Produzieren von Kinderpornographie hat Opfer;
das Bestellen und Kaufen und Verkaufen, ob nun direkt oder über's Netz, damit auch.
Aber das Herunterladen von sog. Tauschbörsen z.B.?
Wer wird dadurch eigentlich geschädigt?
Handelt es sich dabei nicht wirklich um ein opferloses Verbrechen?

mfg

Polemi
12.01.2007, 12:30
Bei uns hat sich vor ~ 2 Jahren ein Pädagoge von einer Autobahnbrücke heruntergestürzt als er wegen solcher Delikte aufgeflogen war.
Er hat sich selbst gerichtet, noch vor der Gerichtsverhandlung !
So traurig das als angehender Lehrer auch ist, aber leider gibt es einige Pädophile, die gezielt Berufe suchen, die ihnen die Nähe zu Kindern ermöglichen!

Das führt dann zu Reaktionen, wie dem Verhalten von Eltern ihre Kinder nicht in einen Kindergarten mit männlichem Erzieher (unabhängig davon, wie befremdlich es ja sowieso schon auf viele wirkt, wenn ein Mann einen solchen Beruf wählt) zu schicken, obgleich gerade für die Jungs in dem Alter ein solches Vorbild wichtig wäre...

Ich habe meinen Zivildienst an einer Schule für Gehörlose geleistet und dort sehr viel Schwimmunterricht betreut. Eines Tages, der Lehrer war sich bereits am Umziehen, ich räumte noch in der Halle auf, deutete mir ein aufgebrachtes Mädchen (es handelte sich um eine dritte Klasse), eine Mitschülerin würde bluten. Ich bin also in die Mädchenkabine gegangen und habe glücklicherweise festgestellt, dass es kein ernstes Problem war. Danach habe ich mir allerdings einige ernste, mahnende und nachdenkliche Worte vom Lehrer anhören müssen, dass ich bei so etwas nicht in die Kabine gehen sollte, denn das "könne arge Probleme" geben. In einem zukünftigen Falle solle ich das (evtl. verletzte) Mädchen herausschicken lassen oder aber zur Schule (die Schwimmhalle war an die Schule angeschlossen) gehen und eine Lehrerin holen. Im Nachhinein fand ich heraus, dass es an der Schule wegen eines wohl doch ähnlich harmlosen Vorfalls zwei Jahre zuvor zu der Versetzung eines Lehrers gekommen war.
Die Moral?
Keine Ahnung, ich freue mich aber auf jeden Fall auf die erste Klassenfahrt, die ich betreuen werde und bin froh, kein Sportlehrer zu werden.



@topic: Die Strafe scheint mir im großen und ganzen recht "Gesetzeskonform", den gerne herbeigeschriebenen Skandal kann ich irgendwie nicht finden...

klartext
12.01.2007, 12:32
Auf die Gefahr hin, als Arschloch dazustehen, muss ich sagen, dass ich mich das auch schon gefragt habe.

Das Produzieren von Kinderpornographie hat Opfer;
das Bestellen und Kaufen und Verkaufen, ob nun direkt oder über's Netz, damit auch.
Aber das Herunterladen von sog. Tauschbörsen z.B.?
Wer wird dadurch eigentlich geschädigt?
Handelt es sich dabei nicht wirklich um ein opferloses Verbrechen?

mfg
Du verkennst den Automatismus. Die Pornos werden erstellt, weil die Benutzer dafür bezahlen, in diesem konkreten Fall 69,99 $ für 20 Tage Benutzung dieser Seite. Dadurch lösen sie erst den Bedarf aus und den Missbrauch von Kindern.
Ohne zahlungsbereite Kunden wäre dieser Missbrauch zumindest in diesem Umfang nicht erfolgt.

Polemi
12.01.2007, 12:33
Auf die Gefahr hin, als Arschloch dazustehen, muss ich sagen, dass ich mich das auch schon gefragt habe.

Das Produzieren von Kinderpornographie hat Opfer;
das Bestellen und Kaufen und Verkaufen, ob nun direkt oder über's Netz, damit auch.
Aber das Herunterladen von sog. Tauschbörsen z.B.?
Wer wird dadurch eigentlich geschädigt?
Handelt es sich dabei nicht wirklich um ein opferloses Verbrechen?

mfg
Naja, auch diese Pornos müssen ja irgendwo produziert worden sein. Teilweise stellen ja auch Betreiber von Pornoseiten Auschnitte ihrer Produkte in Tauschbörsen zur Verfügung, um so Werbung für ihre Seiten zu betreiben. Im Übrigen denke ich, setzt man damit auch einfach ein Zeichen: Pädophile hütet euch, euch die Rechner mit Kinderpornos vollzuladen, unsere Gesellschaft akzeptiert das nicht und straft euch dafür ab...

klartext
12.01.2007, 12:40
Auf die Gefahr hin, als Arschloch dazustehen, muss ich sagen, dass ich mich das auch schon gefragt habe.

Das Produzieren von Kinderpornographie hat Opfer;
das Bestellen und Kaufen und Verkaufen, ob nun direkt oder über's Netz, damit auch.
Aber das Herunterladen von sog. Tauschbörsen z.B.?
Wer wird dadurch eigentlich geschädigt?
Handelt es sich dabei nicht wirklich um ein opferloses Verbrechen?

mfg
Auch verkennst du, dass schon der Besitz von Kinderpornos strafbar ist, also auch das heruntergeladene Bild.
Es gibt viele Straftatbestände ohne Opfer, speziell bei Dingen, deren Besitz verboten ist, z.B. Rauschgift, Waffen usw.

-jmw-
12.01.2007, 12:48
Du verkennst den Automatismus. Die Pornos werden erstellt, weil die Benutzer dafür bezahlen, in diesem konkreten Fall 69,99 $ für 20 Tage Benutzung dieser Seite. Dadurch lösen sie erst den Bedarf aus und den Missbrauch von Kindern.
Ohne zahlungsbereite Kunden wäre dieser Missbrauch zumindest in diesem Umfang nicht erfolgt.
Deswegen schrieb ich ja ausdrücklich, dass der KAUF natürlich zu ahnden sei, eben drum, weil man direkt als Nachfrager auftritt und damit die Angebotsseite zur Ausweitung der Produktion anregt.


Auch verkennst du, dass schon der Besitz von Kinderpornos strafbar ist, also auch das heruntergeladene Bild.
Es gibt viele Straftatbestände ohne Opfer, speziell bei Dingen, deren Besitz verboten ist, z.B. Rauschgift, Waffen usw.
Das verkenne ich ganz und garnicht;
nur ist es für mich zweitrangig.
Es darf nicht sein, dass jemand für eine Handlung bestraft wird, die keine Opfer hat.
M.E. gehören all diese Straftatbestände schnellstmöglich abgeschafft - auch rückwirkend.

mfg

klartext
12.01.2007, 12:55
Deswegen schrieb ich ja ausdrücklich, dass der KAUF natürlich zu ahnden sei, eben drum, weil man direkt als Nachfrager auftritt und damit die Angebotsseite zur Ausweitung der Produktion anregt.


Das verkenne ich ganz und garnicht;
nur ist es für mich zweitrangig.
Es darf nicht sein, dass jemand für eine Handlung bestraft wird, die keine Opfer hat.
M.E. gehören all diese Straftatbestände schnellstmöglich abgeschafft - auch rückwirkend.

mfg
Dein Vorschlag würde praktisch heissen, dass ich mir einen Panzer voll aufmunitioniert in den Garten stellen könnte und mit Kinderpornos die Hausfassade bekleben. Das kann es doch wohl nicht sein.
Es gibt auch so etwas wie Prävention.

-jmw-
12.01.2007, 12:58
Naja, auch diese Pornos müssen ja irgendwo produziert worden sein. Teilweise stellen ja auch Betreiber von Pornoseiten Auschnitte ihrer Produkte in Tauschbörsen zur Verfügung, um so Werbung für ihre Seiten zu betreiben.
Das ist richtig, ändert jedoch nix daran, dass der Besitz von Kinderpornographie allein eben NICHT bedeutet, dass der Besitzer jemandem etwas angetan hat oder jemanden dabei materiell unterstützt, jemand anderem etwas anzutun.

Wie geschrieben: Es KANN ein sog. "Verbrechen ohne Opfer" sein.

Gehen wir mal in die Praxis:

Ich hab jetzt grad mal ne Tauschbörse geöffnet, bin auf "Suchen" gegangen und hab in der Rubrik "Video" den Suchbegriff "pedo" eingegeben.
Sofort erscheint eine lange Liste von Ekel-Dateien.
Täte ich davon jetzt eine Runterladen - wem genau hätte ich damit geschadet?
Niemandem.
Der Schaden entsteht erstens durch die Produktion, zwotens durch den Handel.
Alle anderen Handlungen schaden niemandem in irgendeinem Sinne, der strafrechtlich relevant sein darf. (Und ich sage ausdrücklich "darf", nicht "kann".)

mfg

Mark Mallokent
12.01.2007, 13:03
Das ist richtig, ändert jedoch nix daran, dass der Besitz von Kinderpornographie allein eben NICHT bedeutet, dass der Besitzer jemandem etwas angetan hat oder jemanden dabei materiell unterstützt, jemand anderem etwas anzutun.

Wie geschrieben: Es KANN ein sog. "Verbrechen ohne Opfer" sein.

Gehen wir mal in die Praxis:

Ich hab jetzt grad mal ne Tauschbörse geöffnet, bin auf "Suchen" gegangen und hab in der Rubrik "Video" den Suchbegriff "pedo" eingegeben.
Sofort erscheint eine lange Liste von Ekel-Dateien.
Täte ich davon jetzt eine Runterladen - wem genau hätte ich damit geschadet?
Niemandem.
Der Schaden entsteht erstens durch die Produktion, zwotens durch den Handel.
Alle anderen Handlungen schaden niemandem in irgendeinem Sinne, der strafrechtlich relevant sein darf. (Und ich sage ausdrücklich "darf", nicht "kann".)

mfg

Das sehe ich auch so. Zudem geht es niemanden etwas an, was ein anderer tut, solange dieser andere niemandem schadet. :]

klartext
12.01.2007, 13:06
Das sehe ich auch so. Zudem geht es niemanden etwas an, was ein anderer tut, solange dieser andere niemandem schadet. :]
Du meinst also freie Fahrt für Kinderpornos ?
Einfach ekelhaft.

-jmw-
12.01.2007, 13:07
Dein Vorschlag würde praktisch heissen, dass ich mir einen Panzer voll aufmunitioniert in den Garten stellen könnte und mit Kinderpornos die Hausfassade bekleben.
Grundsätzlich?
Ja, sicher.
Grundsätzlich spricht nix dagegen, rein vom Rechtsverständnis her gesehen.

Wie es in der Praxis zur jeweiligen Zeit am jeweiligen ort gehandhabt würde, hinge natürlich von den Umständen ab.


Es gibt auch so etwas wie Prävention.
Prävention ist eine schwierige Angelegenheit:
Man tut jemandem etwas, ohne das er etwas getan hätte.
Da muss man sehr vorsichtig sein, das gleitet leicht in Willkür ab.

mfg

Mark Mallokent
12.01.2007, 13:12
Du meinst also freie Fahrt für Kinderpornos ?
Einfach ekelhaft.Du mußt ja keine ansehen. Das ist auch eine grundsätzliche Frage: Die sexuellen Vorlieben eines jeden Menschen sind dessen Sache und - wohlgemerkt, solange er damit niemandem schadet - gehen sie niemanden etwas an.
Hier wird unter dem Vorwand, gegen Kinderpornographie vorzugehen, die persönliche Freiheit eingschränkt. X(

-jmw-
12.01.2007, 13:14
Du meinst also freie Fahrt für Kinderpornos ?
Einfach ekelhaft.
Da Mark Mallokent und ich ja wohl jetzt hier die Minderheit gleicher Ansicht darstellen, will einfach mal ich antworten mit der Feststellung, dass das eben NICHT aus dieser Position folgt:

Bei der Produktion wird jemandem geschadet, einem Kinde nämlich.
Der Schaden besteht, neben eventuell stattfindender Körperverletzung u.ä. darin, dass ein Kind (d.h. ein Mensch vor der Pubertät) mangels Reife sein Einverständnis zu sexuellen Handlungen garnicht geben kann.
(Übrigens eine bestreitbare Ansicht, aber wir wollen sie einmal als gültig ansehen der Diskussion halber.)

Durch (Ver-)Kauf, (Ver-)Leihen, (Ver-)Mieten entsprechender Filme wird ein ProduktionsANREIZ gegeben.
Auch diesen mag man als Straftat werten analog dem, dass ja der Auftraggeber eines Berufsmörders bestraft wird und nicht nur der Ausführende selber.

Soweit, so gut...

Wenn aber jemand NICHT an der Produktion beteiligt ist und NICHT durch Kauf, Miete usw. die Produktion fördert, sondern anonym und ohne Einfluss auf das Geschehen sich in den besitz derartigen Materials begibt, hat er niemnadem geschadet - und es fehlt (mir) damit einfach die Grundlage, die Handlung als Verbrechen zu bezeichnen und verfolgen zu lassen.

mfg

-jmw-
12.01.2007, 13:16
Das ist auch eine grundsätzliche Frage: Die sexuellen Vorlieben eines jeden Menschen sind dessen Sache und - wohlgemerkt, solange er damit niemandem schadet - gehen sie niemanden etwas an.
Eben.

Wobei sich bei Kindern natürlich schon die Frage stellt, inwieweit in Anbetracht ihrer Reife und mangelnden geistigen Entwicklung ihre Sexualität wirklich voll und bloss "ihre Sache" sei oder nicht.
Ich stehe da auf einem eher konservativen Standpunkte, der sicherlich auch angreifbar ist.
Jedenfalls ist die Sache nicht eindeutig.

mfg

Quo vadis
12.01.2007, 13:21
Was bei der Thematik Pädophilie gerne mal übersehen wird----bestimmte Tatverhalte im Zusammenhang mit der Produktion des Schweinskrames, werden auch vom "normalen" Strafrecht erfaßt.D.h. Kindesmißbrauch, Vergewaltigung, Körpervetzung, schwere Nötigung, Freiheitsberaubung, Mißbrauch von Schutzbefohlenen etc.Wer als "Produzent" des Drecks diese Linien überschreitet, kann auch ganz "normal" belangt werden.Nur eben ermittlungstechnisch habhaft werden muß man der Bande.Und leider sitzen diese "Produzenten" meist im Ausland.

Nächster Komplex--was ist wenn der "Produzent", dem Kind körperlich nicht nahetritt, d.h. eher die Arglosigkeit des Kindes ausnutzt um entsprechende Fotos zu machen, oder sogar heimlich was aufnimmt, an Badestränden, Schwimmbädern etc.? welcher Grad von Kindesmißbrauch liegt dann vor?

Und letzter Komplex betriffend "Konsument".Versandhäuser verschicken jedes Jahr kiloweise Werbekataloge, u.a. mit Bademoden für Kinder usw.Was ist wenn da sich schon jemand einen von mmmhhhhmm.....?

Man sieht es ist ein weites Feld.Ich plädiere dafür immer die Schwere der Staftat "zu würdigen " (heißt juristisch so--blöder Begriff).

Null Toleranz bei jeglicher körperlicher Gewaltanwendung und Zwang.

-jmw-
12.01.2007, 13:37
welcher Grad von Kindesmißbrauch liegt dann vor?
[...]
Was ist wenn da sich schon jemand einen von mmmhhhhmm.....?
Gute Fragen, die sicher mitbeachtet werden müssen.

Es ist eben selten so einfach, wie man denkt und wie's viele gerne hätten.

mfg

esperan
12.01.2007, 13:56
Du mußt ja keine ansehen. Das ist auch eine grundsätzliche Frage: Die sexuellen Vorlieben eines jeden Menschen sind dessen Sache und - wohlgemerkt, solange er damit niemandem schadet - gehen sie niemanden etwas an.
Hier wird unter dem Vorwand, gegen Kinderpornographie vorzugehen, die persönliche Freiheit eingschränkt. X(

Wer solche Bilder anschaut und sich dabei einen runter holt, der stellt sich in seiner Phantasie vor, es mit einem Kind zu treiben. Das darf in keinster Weise geduldet werden - da nicht auszuschließen ist, dass so ein Typ oder so eine Typin weiter geht ... und irgend wann mal das life sehen will und zum Schluss dafür bezahlt, dass er selbst mal rumfummeln oder mehr darf. Schau doch an, was in den ehemaligen ostblockländern los ist. Da bekommste ruckzuck ein Kind zum alles machen.

Also auch hier: Wehret den Anfängen zum Schutz der Schwächsten. Ein Exhibitionist bleibt auch oftmals nicht ein Leben lang zwangsläufig ein Exhi. Da gibt es auch einige, die weiter gehen ... in ihrer Karriere.

Staat und Gesellschaft müssen alles mögliche tun, um diese Neigungen zu erkennen und diesen Menschen durch Psychologen dringenst Hilfe anbieten oder dies gar verlangen, damit Exzesse verhindert werden.

Hoffentlich bekommt auch der Herr Richter solche Hilfe. Bei ihm ist es natürlich extrem schwieriger - ihm zu hlfen, da mehr kaputt ging als das reine entdeckt werden.

esperan

Don
12.01.2007, 13:56
Es darf nicht sein, dass jemand für eine Handlung bestraft wird, die keine Opfer hat.
M.E. gehören all diese Straftatbestände schnellstmöglich abgeschafft - auch rückwirkend.

mfg

Die Opfer findest Du auf den Bildern und Videos. Das waren keine Mangas. Die Verfielfältigung derselben reduziert das Leid der Kinder nicht.

Bruddler
12.01.2007, 14:05
Offenbar hat der Mann doch überhaupt nichts getan. Wieso ist das Herunterladen von Pornos aus dem Internet ein Verbrechen??(
(wir reden von Kinderpornos !)
...weil diese Herunterlader die potentiellen (meist kommerziellen) Kunden von solchem abartigen Schweinkram sind ! - Desshalb ist nicht nur der Hersteller sondern auch der Abnehmer von solchen Dateien ein Verbrecher !

klartext
12.01.2007, 15:28
Die Opfer findest Du auf den Bildern und Videos. Das waren keine Mangas. Die Verfielfältigung derselben reduziert das Leid der Kinder nicht.
Wäre der Besitz von Kinderpornos nicht strafbar, ist der nächste Schritt das Kinderpornoheft am Kiosk. Sicher würde dann die Hemmschwelle, das Gesehene in die Praxis umzusetzen, erheblich schwinden.
Auch einem Alki setzt man keine Bierflasche vor die Nase in der Hoffnung, er sieht sie nur an.

meckerle
12.01.2007, 21:11
(wir reden von Kinderpornos !)
...weil diese Herunterlader die potentiellen (meist kommerziellen) Kunden von solchem abartigen Schweinkram sind ! - Desshalb ist nicht nur der Hersteller sondern auch der Abnehmer von solchen Dateien ein Verbrecher !
Genau ! Ohne Nachfrage kein Angebot !

meckerle
12.01.2007, 21:15
Nun, sein Torso hätte ja auf ein Auto auftreffen, bzw. eins zum Ausweichen nötigen können.
Nö, unter ihm war nur noch Luft. Und ganz unten noch eine Aach.
Die besagte Brücke ist ~ 100 m hoch.

esperan
12.01.2007, 22:26
Die Polizei tut was und hat Erfolg !!!!!!

Weiter so, Jungs !

BKA spürt 13-Jährige mit TV-Fahndung auf
Die beispiellose Großfahndung hatte Erfolg. BKA-Fahnder haben eine 13-Jährige identifiziert, die mutmaßlich missbraucht wurde - den Durchbruch brachte eine ungewöhnliche Aktion: die Veröffentlichung von Opfer-Fotos des Mädchens im Fernsehen.

Wiesbaden - Wie die Behörde am Abend in Wiesbaden mitteilte, seien die Ermittlungen zur Tataufklärung noch nicht abgeschlossen. Deshalb würden zunächst keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt.

Die Hinweise zu den aus dem Jahr 2004 stammenden Bildern waren nach der Ausstrahlung der gestrigen Fahndungsmeldung in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY...ungelöst" eingegangen. Laut BKA gibt es bei der Staatsanwaltschaft Gießen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie im Internet.

Ermittler des Bundeskriminalamtes hatten im Internet mehrere Fotos des jungen Mädchens entdeckt - eindeutig mit pornografischem Hintergrund. Das BKA ging davon aus, dass das Kind noch immer schwerem Missbrauch ausgesetzt sein könnte, und entschlossen sich daher zur Veröffentlichung der Fotos.

Normalerweise werden Fotos von Missbrauchsopfern gepixelt, um die Persönlichkeitsrechte der Person zu schützen. Um die Identität eines Kindes zu klären, haben sich die Ermittler allerdings entschlossen, mehrere Fotos ungepixelt zu veröffentlichen.

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,459494,00.html

scanners
12.01.2007, 22:31
Besser wie wenn sie arme Autofahrer quälen !!!

esperan
12.01.2007, 22:32
Was bei der Thematik Pädophilie gerne mal übersehen wird----bestimmte Tatverhalte im Zusammenhang mit der Produktion des Schweinskrames, werden auch vom "normalen" Strafrecht erfaßt.D.h. Kindesmißbrauch, Vergewaltigung, Körpervetzung, schwere Nötigung, Freiheitsberaubung, Mißbrauch von Schutzbefohlenen etc.Wer als "Produzent" des Drecks diese Linien überschreitet, kann auch ganz "normal" belangt werden.Nur eben ermittlungstechnisch habhaft werden muß man der Bande.Und leider sitzen diese "Produzenten" meist im Ausland.

Nächster Komplex--was ist wenn der "Produzent", dem Kind körperlich nicht nahetritt, d.h. eher die Arglosigkeit des Kindes ausnutzt um entsprechende Fotos zu machen, oder sogar heimlich was aufnimmt, an Badestränden, Schwimmbädern etc.? welcher Grad von Kindesmißbrauch liegt dann vor?

Und letzter Komplex betriffend "Konsument".Versandhäuser verschicken jedes Jahr kiloweise Werbekataloge, u.a. mit Bademoden für Kinder usw.Was ist wenn da sich schon jemand einen von mmmhhhhmm.....?

Man sieht es ist ein weites Feld.Ich plädiere dafür immer die Schwere der Staftat "zu würdigen " (heißt juristisch so--blöder Begriff).

Null Toleranz bei jeglicher körperlicher Gewaltanwendung und Zwang.

Einige Zeit lang gab es da im Kiosk solche FKK-Heftchen. Das Perverse daran, dass schon auf dem Cover nackte Kinder gezeigt wurde ... ich denke mal, dass man die inzwischen aus dem verkehr gezogen hat.

esperan
12.01.2007, 22:35
Besser wie wenn sie arme Autofahrer quälen !!!

Wenn es ein armer ist ja ... aber wenn es einen mit Geld erwischt ... auch ja. Hast recht.

Quo vadis
12.01.2007, 22:48
Einige Zeit lang gab es da im Kiosk solche FKK-Heftchen. Das Perverse daran, dass schon auf dem Cover nackte Kinder gezeigt wurde ... ich denke mal, dass man die inzwischen aus dem verkehr gezogen hat.

ja, diese Hefte sind seit Jahren vom Markt.Nannte sich "Jung und Frei" (überhaupt nicht zweideutig, oder?).Waren aber "nur" FKK Aufnahmen, allerdings größtenteils von Minderjährigen und zurecht vom Markt genommen.

esperan
12.01.2007, 23:06
ja, diese Hefte sind seit Jahren vom Markt.Nannte sich "Jung und Frei" (überhaupt nicht zweideutig, oder?).Waren aber "nur" FKK Aufnahmen, allerdings größtenteils von Minderjährigen und zurecht vom Markt genommen.

Aber dass es sowas überhaupt gegeben hat - da muss man sich mal geben ....

Odin
12.01.2007, 23:20
Von Theo Retisch geklaut:



"In einem Gesetzentwurf beantragen die Grünen, die Gesetze zum Schutz Minderjähriger §§ 175 und §§ 182 Strafgesetzbuch aufzuheben, denn sie "bedrohen einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Strafe und dienen damit nicht dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Sie behindern die freie Entfaltung der Persönlichkeit ..."
(Bundestagsdrucksache 10 / 2832 vom 4.Februar 1985).

Hierzu gehört insbesondere die Abschaffgung des Schutzes minderjähriger Jungen vor homosexuellen Handlungen: "Die Strafdrohung belastet das konfliktfreie sexuelle Erleben derjenigen Jugendlichen, die sich ihrer homosexuellen Orientierung bereits gewiß sind. Die Strafandrohung, der sich ein zufällig über 18 Jahre alter Partner ausgesetzt sieht, vermittelt eine negative Bewertung der gesamten Beziehung ..."
(Bundesdrucksache 10 / 2832 vom 4. Februar 1985).

Hierzu gehört auch die Abschaffung des Schutzes minderjähriger Mädchen vor sexuellem Mißbrauch - weil - so der Grüne Gesetzentwurf: "Schutzgüter wie Virginität, Geschlechtsehre und ähnliches sind nur scheinbar individuelle und gehen auf ältere Vorstellungen von 'Marktwert' und 'Heiratschancen' des Mädchens zurück (...) Mädchen wird die Fähigkeit zur Entscheidung über ihre sexuellen Interaktionen abgesprochen, das Vorhandensein einer eigenständigen und selbstbestimmten Sexualität von Mädchen wird geleugnet."
(Bundesdrucksache 10/ 2832 vom 4.Februar 1985).

Zu Anfang des Jahres 1985 haben die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Verführung von Mädchen unter 16 Jahren zum Beischlaf sowie homosexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen nicht mehr unter Strafe stellt. Begründung: "die Strafandrohung behindere Kinder und Jugendliche beim Herausfinden der ihnen gemäßen Sexualität".
(SZ, 12.Februar 1985).

Auf ihrer Landeskonferenz in Lüdenscheid (März 1985) fordern die Grünen in NRW, daß "gewaltfreie Sexualität" zwischen Kindern und Erwachsenen niemals Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein dürfe. Sie sei "im Gegenteil von allen Restriktionen zu befreien, die ihr in dieser Gesellschaft auferlegt sind".
Der mit Mehrheit verabschiedete Programmteil attestiert zum Thema Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern denjenigen eine "gesellschaftliche Unterdrückung, die gewaltfreie Sexualität mit Kindern wollen, dazu fähig sind und deren gesamte Existenz von einem Tag auf den anderen vernichtet wird, wenn bekannt wird, daß sie Beziehungen eingegangen sind, die wir alle als für beide Teile angenehm, produktiv, entwicklungsfördernd, kurz: positiv ansehen müssen".
(...) "gewaltfreie Sexualität muß frei sein für jeden Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder anderen Merkmalen (...) Daher sind alle Straftatbestände zu streichen, die gewaltfreie Sexualität mit Strafe bedrohen".
(dpa 10.3.1985, Bild, 11.3. 1985, FAZ, 16.3. 1985, Die Welt, 20.3.1985).

Wegen der öffentlichen Empörung zogen die NRW-Grünen im beginnenden Landtagswahlkampf diesen Teil ihres Wahlprogrammes zurück. Nicht aber Die Grünen in Bonn!
Im April 1985 betreiben auch die Grünen in Baden-Württemberg eine Lockerung des Sexualstrafrechts. " Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern müssen straffrei sein. Kinder gehören sich selber." Ferner ist zu lesen: "Da Kinder Menschen sind, hat niemand das Recht, sich unter welchem Vorwand auch immer über ihr Recht auf Selbstbestimmung und persönliches Glück hinwegzusetzen".
Im Jahr 1987 fordern die Grünen, "Kinder und Jugendliche müssen ihre Sexualität frei von Angst entwickeln können. In der öffentlichen Erziehung dürfen abweichende Formen der Sexualität nicht länger diskriminiert werden. Lesbische und schwule Emanzipationsgruppen müssen gefördert werden."
(Alles verändert sich, wenn Du es veränderst; Broschüre zur Jugendpolitik der Grünen 1987).

"Schon in Kindertagesstätten oder Kinderläden ist eine gleichwertige Darstellung lesbisch/schwuler Lebensformen einschließlich der Sexualität erforderlich. Eine von Anfang an offene und hemmungslose Auseinandersetzung mit Sexualität macht eine sogenannte Aufklärung überflüssig."
"Die problematische Sozialstruktur unserer Stadt macht ein breites, aus öffentlichen Mitteln gefördertes Angebot für die 10-14-jährigen Kinder notwendig. Wir setzen uns ein für (...) eine freie Entfaltung der Sexualität."
"Es ist unmenschlich, Sexualität nur einer bestimmten Altersstufe und unter bestimmten Bedingungen zuzubilligen. Wenn Jugendliche den Wunsch haben, mit gleichaltrigen oder älteren außerhalb der Familie zusammenzuleben, sei es, weil ihre Homosexualität von ihren Eltern nicht akzeptiert wird, sei es, weil sie pädosexuelle Neigungen haben, sei es aus anderen Gründen, muß ihnen die Möglichkeit dazu eingeräumt werden."
Auszüge aus dem Wahlprogramm der Alternativen Liste Berlin, 1985).

Das Programm der Grünen zur Bundestagswahl 1987 fordert die Herabsetzung des Schutzalters gegen sexuellen Mißbrauch auf 14 Jahre.
"Pornoverbot? Ohne mich!... Pornopgraphie lebt von Überschreitungen, auch Frauen mögen das", entrüstete sich die Grüne Bundestagsabgeordnete Waltraud Schoppe im September 1988. Ferner: Die Liberalisierung der Sexualpolitik habe ihren Preis: Die Ausweitung der Porno-Produktion. Das müsse in Kauf genommen werden. Und ihre Kollegin Verona Krieger unterstützte das Konzept einer "erotischen Gegenkultur". Sie befürwortete "erotische und pornographische Bilder" und meinte: "Ich bin sehr für erotische und geile Bilder und Texte."
(dpa, 7.Sept.1988)

Quo vadis
12.01.2007, 23:21
Aber dass es sowas überhaupt gegeben hat - da muss man sich mal geben ....


naja, war wohl bis Anfang der 90-er Jahre noch so eine Nachwehe der 68-er Cohn- Bendit Ära......:))

Commander
12.01.2007, 23:44
Wer solche Bilder anschaut und sich dabei einen runter holt, der stellt sich in seiner Phantasie vor, es mit einem Kind zu treiben. Das darf in keinster Weise geduldet werden - da nicht auszuschließen ist, dass so ein Typ oder so eine Typin weiter geht ... und irgend wann mal das life sehen will und zum Schluss dafür bezahlt, dass er selbst mal rumfummeln oder mehr darf.

Das ist erstmal als Frage zu stellen, ob jemand, der sich solche Bilder ansieht, später auch mal ein Kind vergewaltigen will. Wird jemand der ein Killerspiel spielt auch zum Amokläufer?

Vorallem, da es sehr viele Studien gibt, die bei der Sexualität das genaue Gegenteil beweisen. So sank z.B. in Japan in den 70ern, als erstmal die Pornographie (also ganz normal, Mann mit Frau) im Land erlaubt wurde und man frei Wixx Heftchen und Filme kaufen konnte, ohne dass man dafür wie früher ins Gefängnis musste, die Vergewaltigungsrate von Frauen erheblich und blieb auch auf dem niedriegen Niveau. Man schließt daraus, dass Pornohefte und Filme für viele Männer ein Ventil waren, mit dem sie Druck ablassen konnten und so Frauen vor Vergewaltigungen bewahrt wurden.
Ähnlich verhielt es sich auch in Dänemark, als dort zeitweise Hefte&Filme mit nackten Kindern (FKK) frei verkäuflich waren, die Fälle von Kindesmißhandlungen sanken deutlich.
So muss man sich fragen, ob man nicht eher kontraproduktiv handelt, wenn man schon den Besitz dieser Kinderpornos unter Strafe stellt. Denn wenn sich jemand kriminalisieren muss, um an diese Aufnahmen zu kommen, dann ist der nächste Schritt bis zur Kindesmißhandlung kleiner, genauso wenn er nicht an solches Material rankommt, und dann irgendwann sein innerer psychischer Druck so groß wird, dass er ein Kind mißhandelt.

Aber wie gesagt, endgültig ist das Thema noch nicht geklärt. Ich glaube, wir sind uns aber einig, dass wenn unser Staat endlich mal einen großen Schlag gegen die Hintermänner und die, die die Kinder mißbrauchen zustande bringt, den Kindern mehr geholfen wird, als wenn wieder mal irgendwelchen emule-Benutzern medienwirksam die Wohnung gestürmt wird.

esperan
12.01.2007, 23:46
Von Theo Retisch geklaut:

Ich sags doch ... die Grünen haben was in der Mütze ... nur kein Gehirn. Dann kann ja der 40-jährige fleißig mit Aisha spielen gehen ....

Grün erzeugt bei mir einen fürchterlichen Heuschnupfen ...

Haatschi ... alef oma

esperan
12.01.2007, 23:55
Das ist erstmal als Frage zu stellen, ob jemand, der sich solche Bilder ansieht, später auch mal ein Kind vergewaltigen will. Wird jemand der ein Killerspiel spielt auch zum Amokläufer?

Vorallem, da es sehr viele Studien gibt, die bei der Sexualität das genaue Gegenteil beweisen. So sank z.B. in Japan in den 70ern, als erstmal die Pornographie (also ganz normal, Mann mit Frau) im Land erlaubt wurde und man frei Wixx Heftchen und Filme kaufen konnte, ohne dass man dafür wie früher ins Gefängnis musste, die Vergewaltigungsrate von Frauen erheblich und blieb auch auf dem niedriegen Niveau. Man schließt daraus, dass Pornohefte und Filme für viele Männer ein Ventil waren, mit dem sie Druck ablassen konnten und so Frauen vor Vergewaltigungen bewahrt wurden.
Ähnlich verhielt es sich auch in Dänemark, als dort zeitweise Hefte&Filme mit nackten Kindern (FKK) frei verkäuflich waren, die Fälle von Kindesmißhandlungen sanken deutlich.
So muss man sich fragen, ob man nicht eher kontraproduktiv handelt, wenn man schon den Besitz dieser Kinderpornos unter Strafe stellt. Denn wenn sich jemand kriminalisieren muss, um an diese Aufnahmen zu kommen, dann ist der nächste Schritt bis zur Kindesmißhandlung kleiner, genauso wenn er nicht an solches Material rankommt, und dann irgendwann sein innerer psychischer Druck so groß wird, dass er ein Kind mißhandelt.

Aber wie gesagt, endgültig ist das Thema noch nicht geklärt. Ich glaube, wir sind uns aber einig, dass wenn unser Staat endlich mal einen großen Schlag gegen die Hintermänner und die, die die Kinder mißbrauchen zustande bringt, den Kindern mehr geholfen wird, als wenn wieder mal irgendwelchen emule-Benutzern medienwirksam die Wohnung gestürmt wird.

Hmmm ... die Theorie hat etwas. Nur - keine Ahnung, ob sich der Effekt auch einstellt. Das kann ich nicht beurteilen. Klar, wenn man es verbietet, dann holen sich es die Täter aus illegalen Quellen. Richtig. Schon deshalb weil sie krank sind ... ihr Trieb halt. Und wie die Quelle aussieht, das wissen wir nicht. Das kann auch ein weiterer Schritt sein. Doch ich meine - es sollte trotzdem ein Tabu bleiben. Es gibt sicherlich auch Menschen, die durch das ständige ansehen von Kinderpornos erst richtig "scharf" werden. Wenn man das mal so ausdrücken darf. Daraus entwickelt sich sicher auch eine weitere Abhängigkeit. Deshalb beschlagnahmt die Polizei ja auch Computer mit tonnenweise Material. Dann wird der Therapeuth ein weiteres Problem behandeln müssen.

Letztendlich ... keine Ahnung. Müsste man mal nen Psychologen fragen. Wäre interessant wie der die Sache sieht.

Odin
13.01.2007, 00:03
Wenn man eine Psychologen fragt, kommt nur Unfug dabei raus.

esperan
13.01.2007, 00:24
Wenn man eine Psychologen fragt, kommt nur Unfug dabei raus.

Sind Psychologen auch kindisch?:D

Mark Mallokent
13.01.2007, 12:30
(wir reden von Kinderpornos !)
...weil diese Herunterlader die potentiellen (meist kommerziellen) Kunden von solchem abartigen Schweinkram sind ! - Desshalb ist nicht nur der Hersteller sondern auch der Abnehmer von solchen Dateien ein Verbrecher !

Jemanden für ein potentielles Verbrechen zu bestrafen, widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen. :gesetz:

scanners
13.01.2007, 13:26
Jemanden für ein potentielles Verbrechen zu bestrafen, widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen. :gesetz:

Die Verbreitung findet meist durch E-Mule oder andere File Sharing Programme statt.
Wobei du niemalsnur empfängst , sondern gleichzeitig sendet.

Diese Möglichkeit setzen die Voraus und du wirst Grundsätzlich wegen Verbreitung verurteilt, sobald dein PC Internet-fähig ist.

-jmw-
13.01.2007, 14:19
Die Opfer findest Du auf den Bildern und Videos.
Das sind die Opfer des HERSTELLENS, nicht des ANSEHENS.

Und nur darum geht es, um das Ansehen, oder, genauer: Um das Ansehen, OHNE die Dinger hergestellt, gekauft, gemietet oder geliehen zu haben.


Die Verfielfältigung derselben reduziert das Leid der Kinder nicht.
Aber sie ist auch nicht zwingend dafür verantwortlich.


mfg

Scotty
14.01.2007, 13:33
Das sehe ich auch so. Zudem geht es niemanden etwas an, was ein anderer tut, solange dieser andere niemandem schadet. :]

Dann lass doch von Deinen Kiddis Bilder machen, wie sie von Pädophilen "verwöhnt" werden, denn nach Deiner Lesart wird ihnen ja nicht geschadet. Die machen sich in Hochglanz bestimmt gut. Ist Deine Frau auch dieser Meinung?
Es stimmt, die vorhandenen Bilder richten bei den gezeigten Kindern keinen weiteren Schaden an, aber durch die Nachfrage nach vorhandenen Bildern wird eine Nachfrage nach neuen Bildern erzeugt und damit wird künftigen Opfern geschadet.


Du mußt ja keine ansehen. Das ist auch eine grundsätzliche Frage: Die sexuellen Vorlieben eines jeden Menschen sind dessen Sache und - wohlgemerkt, solange er damit niemandem schadet - gehen sie niemanden etwas an.
Hier wird unter dem Vorwand, gegen Kinderpornographie vorzugehen, die persönliche Freiheit eingschränkt. X(
Was ist mit der Freiheit der Kinder, Kinder zu sein und nicht Sexobjekt von Pädophilen?
Wie gesagt, da es Kindern ja nach Deiner Lesart nicht schadet, könntest Du Deine Kinder ja vermieten....das gäbe ein einträgliches Zubrot.

Scotty
14.01.2007, 13:39
Durch (Ver-)Kauf, (Ver-)Leihen, (Ver-)Mieten entsprechender Filme wird ein ProduktionsANREIZ gegeben.
Auch diesen mag man als Straftat werten analog dem, dass ja der Auftraggeber eines Berufsmörders bestraft wird und nicht nur der Ausführende selber.

Soweit, so gut...

Wenn aber jemand NICHT an der Produktion beteiligt ist und NICHT durch Kauf, Miete usw. die Produktion fördert, sondern anonym und ohne Einfluss auf das Geschehen sich in den besitz derartigen Materials begibt, hat er niemnadem geschadet - und es fehlt (mir) damit einfach die Grundlage, die Handlung als Verbrechen zu bezeichnen und verfolgen zu lassen.

mfg
Beachtest Du eigentlich, was Du selber schreibst?
duch Verkauf, Verlei etc. wird ein Produktionsanreiz geschaffen. Und an wen wir diese Produktion weitergegeben?
An die, die nicht an der Produktion Beteiligten, an all die anonymen die doch einen Einfluß auf die Produktion nehmen, nämlich allein durch ihr Verlagen nach solchen Machwerken. Sie sind es, die eine Nachfrage erzeugen, Kinder zu mißbrauchen und zu vergewaltigen.

Jura
14.01.2007, 13:41
Du mußt ja keine ansehen. Das ist auch eine grundsätzliche Frage: Die sexuellen Vorlieben eines jeden Menschen sind dessen Sache und - wohlgemerkt, solange er damit niemandem schadet - gehen sie niemanden etwas an.
Hier wird unter dem Vorwand, gegen Kinderpornographie vorzugehen, die persönliche Freiheit eingschränkt. X(


bist du noch zu retten?

Grüß Gott


Jura

-jmw-
14.01.2007, 13:56
Beachtest Du eigentlich, was Du selber schreibst?
Ich tue das schon, Du tatest es leider in diesem Falle nicht. :)

Meine Aussage, durch "(Ver-)Kauf, (Ver-)Leihen, (Ver-)Mieten entsprechender Filme" würde "ein ProduktionsANREIZ gegeben" und diesen möge "man als Straftat werten" ist ja wohl recht eindeutig - so man sie denn zur Kenntnis nimmt, was ich doch sehr erbitte.

Das Problem der nichtschädigenden Handlung gilt nur für den Fall, wenn
jemand NICHT an der Produktion beteiligt ist und NICHT durch Kauf, Miete usw. die Produktion fördert, sondern anonym und ohne Einfluss auf das Geschehen sich in den besitz derartigen Materials begibt.
In diesem und NUR IN DIESEM FALLE liegt nämlich KEINE die Angebotsseite anheizende Nachfrage vor - und ergo keine Handlung, die zu ahnden sei.

Das ist es, was ich schrieb und nix anderes.

mfg

Scotty
14.01.2007, 14:20
Das Problem der nichtschädigenden Handlung gilt nur für den Fall, wenn
jemand NICHT an der Produktion beteiligt ist und NICHT durch Kauf, Miete usw. die Produktion fördert, sondern anonym und ohne Einfluss auf das Geschehen sich in den besitz derartigen Materials begibt.
In diesem und NUR IN DIESEM FALLE liegt nämlich KEINE die Angebotsseite anheizende Nachfrage vor - und ergo keine Handlung, die zu ahnden sei.


Ich hoffe, Du nimmst jetzt nicht an, solche Bilder werden aus reiner Nächstenliebe angeboten. :rolleyes:
Jeder, der sich absichtlich diese Bilder verschafft, sorgt für Nachfrage. Dabei ist es unerheblich, ob er dafür bezahlt, oder sie mit anderen Pädophilen tauscht. Die Nachfrage wird jedenfalls erzeugt. Und damit ist es schädigend.
Und die Menge, die dieser Richter auf seinem Computer hatte, kann man nicht mehr mit "zufällig auf so eine Seite geraten" erklären.

Mark Mallokent
14.01.2007, 19:49
Dann lass doch von Deinen Kiddis Bilder machen, wie sie von Pädophilen "verwöhnt" werden, denn nach Deiner Lesart wird ihnen ja nicht geschadet. Die machen sich in Hochglanz bestimmt gut. Ist Deine Frau auch dieser Meinung?
Es stimmt, die vorhandenen Bilder richten bei den gezeigten Kindern keinen weiteren Schaden an, aber durch die Nachfrage nach vorhandenen Bildern wird eine Nachfrage nach neuen Bildern erzeugt und damit wird künftigen Opfern geschadet.


Was ist mit der Freiheit der Kinder, Kinder zu sein und nicht Sexobjekt von Pädophilen?
Wie gesagt, da es Kindern ja nach Deiner Lesart nicht schadet, könntest Du Deine Kinder ja vermieten....das gäbe ein einträgliches Zubrot.

Ich verweise auf die ebenso fundierten wie lichtvollen Ausführungen von jmw. :gesetz:

Mark Mallokent
14.01.2007, 19:51
bist du noch zu retten?

Grüß Gott


Jura

Ja. :]

Wenn ich ihn seh. :smoke:

Scotty
14.01.2007, 20:16
Ich verweise auf die ebenso fundierten wie lichtvollen Ausführungen von jmw. :gesetz:

Das beantwortet aber nicht die Frage, ob DU Deine Kinder nicht auch am Vergnügen teilhaben lassen willst? Es schadet ihnen ja nicht, wie Du sagst.

Mark Mallokent
14.01.2007, 21:12
Das beantwortet aber nicht die Frage, ob DU Deine Kinder nicht auch am Vergnügen teilhaben lassen willst? Es schadet ihnen ja nicht, wie Du sagst.

Wo habe ich das gesagt? :rolleyes: Du solltest vorsichtig mit deinen Behauptungen sein.

Scotty
14.01.2007, 22:47
Wo habe ich das gesagt? :rolleyes: Du solltest vorsichtig mit deinen Behauptungen sein.
Du hast Dich mit dem geposteten von jmw einverstanden erklärt. Er ist der Meinung, das kostenlose runterladen von Kinderpornos sollte nicht strafbar sein, weil ja niemand (also keine Kinder) geschädigt werde.
Zitat jmw

In diesem und NUR IN DIESEM FALLE liegt nämlich KEINE die Angebotsseite anheizende Nachfrage vor - und ergo keine Handlung, die zu ahnden sei.
Wenn jemand absichtlich nach Kinderpornos sucht und bekommt, egal ob gegen Geld, im Tausch oder einfach so, dann ist das eine Nachfrage, die weitere Kinder als Opfer verlangt.
Auch Deine Aussage

Zitat von Mark Mallokent
Du mußt ja keine ansehen. Das ist auch eine grundsätzliche Frage: Die sexuellen Vorlieben eines jeden Menschen sind dessen Sache und - wohlgemerkt, solange er damit niemandem schadet - gehen sie niemanden etwas an.
Hier wird unter dem Vorwand, gegen Kinderpornographie vorzugehen, die persönliche Freiheit eingschränkt.
halte ich für eine Verharmlosung der Pädophilie und zumindestens eine Sympathie mit Pädophilen, denn durch Bilder werden Kinder mißbraucht und ohne Pädophile gäb es keine Kinderpornos.

Mark Mallokent
15.01.2007, 06:58
Wenn du jemanden für etwas bestrafen willst, so muß dieser jemand eine strafbare und strafwürdige Tat begangen haben. Das bloße Pädophiler-Sein kann keine Straftat sein, da - rechtsphilosophisch gesprochen - nun das Tun, aber nicht das Sein strafwürdig sein kann.
Und das bloße Herunterladen von kostenlosen pädophilen Bildern ist meines Erachtens eben nicht starfwürdig, da dadurch niemand geschädigt wird. :]

Scotty
15.01.2007, 07:40
Und das bloße Herunterladen von kostenlosen pädophilen Bildern ist meines Erachtens eben nicht starfwürdig, da dadurch niemand geschädigt wird. :]
Dann mach doch pädophilentaugliche Bilder von Deinen Kindern, wenn es ihnen nicht schadet.
Gottseidank ist die Justiz vernünftiger. Die erkennt nämlich, das es eine Nachfrage ist, die sich schädigend auswirkt.

Mark Mallokent
15.01.2007, 07:53
Dann mach doch pädophilentaugliche Bilder von Deinen Kindern, wenn es ihnen nicht schadet.Wo habe ich das behauptet? :rolleyes:


Gottseidank ist die Justiz vernünftiger. Die erkennt nämlich, das es eine Nachfrage ist, die sich schädigend auswirkt.Vernünftiger als du ist sie sicher. Was freilich keine große Leistung ist. :engel:

Scotty
15.01.2007, 08:42
Wo habe ich das behauptet? :rolleyes:

hier:

Zitat von Mark Mallokent
Und das bloße Herunterladen von kostenlosen pädophilen Bildern ist meines Erachtens eben nicht starfwürdig, da dadurch niemand geschädigt wird.
Und genau da irrst Du. Da Pädophile solche Bilder suchen, werden immer neue gemacht, dadurch werden immer wieder Kinder mißbraucht und Du sagst, es wird niemand geschädigt?


Vernünftiger als du ist sie sicher. Was freilich keine große Leistung ist. :engel:
Stimmt, sie mögen auch keine Sympathisanten der Pädos.

Mark Mallokent
15.01.2007, 08:49
hier:

Und genau da irrst Du. Da Pädophile solche Bilder suchen, werden immer neue gemacht, dadurch werden immer wieder Kinder mißbraucht und Du sagst, es wird niemand geschädigt?Selbst du solltest in der Lage sein, zwischen dem Machen und dem Herunterladen von Bildern zu unterscheiden. Während ersteres selbstverständlich ein Mißbrauch und mit Recht strafbar ist, hast du bisher nicht aufzeigen können, daß durch letzteres jemand geschädigt wird. Daß das Suchen nach Bildern nicht automatisch das Machen von Bildern bewirkt, ist evident. :]


Stimmt, sie mögen auch keine Sympathisanten der Pädos.Noch weniger mögen sie Leute, die offensichtlich außerstande sind, die simpelsten Sachverhalte auseinander zu halten. :rolleyes:

Manfred_g
15.01.2007, 08:51
Naja, ein Zusammenhang zwischen runterladen und für Nachschub sorgen ist sicher nicht zu bestreiten, aber er ist eben nicht 1:1 und es wäre schon zu diskutieren, ob ein Zusammenhang alleine eine Handlung automatisch strafwürdig macht.

Scotty
15.01.2007, 14:38
Selbst du solltest in der Lage sein, zwischen dem Machen und dem Herunterladen von Bildern zu unterscheiden. Während ersteres selbstverständlich ein Mißbrauch und mit Recht strafbar ist, hast du bisher nicht aufzeigen können, daß durch letzteres jemand geschädigt wird. Daß das Suchen nach Bildern nicht automatisch das Machen von Bildern bewirkt, ist evident. :]

Auch Du solltest in der Lage sein zu erkennen, wer pädophiles Material im Internet sucht und runterlädt. Richtig. Pädophile, die damit die Nachfrage nach immer mehr und immer neuem Material schüren und dadurch immer weiter Kinder zum Mißbrauch verdammen. Das ist ebenso offensichtlich, wenn man nur etwas weiterdenken will.
Aber das scheint Dir ja egal zu sein, hauptsache es betrifft Dich nicht.



Noch weniger mögen sie Leute, die offensichtlich außerstande sind, die simpelsten Sachverhalte auseinander zu halten. :rolleyes:
Dann trifft es Dich ja gleich doppelt. :D

Mark Mallokent
15.01.2007, 15:00
Auch Du solltest in der Lage sein zu erkennen, wer pädophiles Material im Internet sucht und runterlädt. Richtig. Pädophile, die damit die Nachfrage nach immer mehr und immer neuem Material schüren und dadurch immer weiter Kinder zum Mißbrauch verdammen. Das ist ebenso offensichtlich, wenn man nur etwas weiterdenken will.
Aber das scheint Dir ja egal zu sein, hauptsache es betrifft Dich nicht.Nachfrage nach einem bestimmten Produkt schafft lediglich jemand, der für dieses Produkt zu bezahlen bereit ist. :rolleyes: Noch offensichtlicher kann ein Sachverhalt gar nicht sein.



Dann trifft es Dich ja gleich doppelt. :DDich vierfach. :bah:

-jmw-
15.01.2007, 18:36
Ich hoffe, Du nimmst jetzt nicht an, solche Bilder werden aus reiner Nächstenliebe angeboten. :rolleyes:
Jeder, der sich absichtlich diese Bilder verschafft, sorgt für Nachfrage. Dabei ist es unerheblich, ob er dafür bezahlt, oder sie mit anderen Pädophilen tauscht. Die Nachfrage wird jedenfalls erzeugt. Und damit ist es schädigend.
Eben dies halte ich nicht für zutreffend.

Konkret geht es mir hauptsächlich um das Herunterladen solcherlei Zeugs von sog. Tauschbörsen wie Kazaa oder emule oder edonkey oder so.
Der, der dies tut, herstellt weder noch zahlt er an irgendwen irgendwas - wo soll da für Nachfrage gesorgt werden?
Es entsteht dadurch eben NICHT zwingend neue Nachfrage.

Und wo weder Herstellungsbeteiligung noch "echte" Nachfrage besteht, gibt es auch keinen Täter.


Und die Menge, die dieser Richter auf seinem Computer hatte, kann man nicht mehr mit "zufällig auf so eine Seite geraten" erklären.
Solcherlei Internetzseiten sind nach meinem Informationsstand meist kostenpflichtig und ihr Material fällt garnicht in die Rubrik, über die ich spreche.

mfg

-jmw-
15.01.2007, 18:40
Und genau da irrst Du. Da Pädophile solche Bilder suchen, werden immer neue gemacht, dadurch werden immer wieder Kinder mißbraucht
Kannst Du belegen, dass allein ein vermehrtes Anschauen kostenloser öffentlich zugänglicher Bilder zu vermehrtem Angebot führt?
Mir scheint das nämlich ganz und garnicht evident.

mfg

-jmw-
15.01.2007, 18:42
Wir können die Sache ja vielleicht mal von einer anderen Seite aufrollen:

Derzeit ist der Besitz sog. Kinderpornographie strafbar.

Sollte jemand bestraft werden, der auf der Strasse eine DVD (oder sonstiges Medium) mit dererlei Inhalten findet, ansieht und behält?

mfg

Scotty
15.01.2007, 20:49
Konkret geht es mir hauptsächlich um das Herunterladen solcherlei Zeugs von sog. Tauschbörsen wie Kazaa oder emule oder edonkey oder so.
Der, der dies tut, herstellt weder noch zahlt er an irgendwen irgendwas - wo soll da für Nachfrage gesorgt werden?
Es entsteht dadurch eben NICHT zwingend neue Nachfrage.

Und wo weder Herstellungsbeteiligung noch "echte" Nachfrage besteht, gibt es auch keinen Täter.

Solcherlei Internetzseiten sind nach meinem Informationsstand meist kostenpflichtig und ihr Material fällt garnicht in die Rubrik, über die ich spreche.

mfg
Dann stell doch ein Beispielphoto hier herein, wenn es so unschuldig ist.
Das Thema hier im Strang waren Kinderpornos.


Wir können die Sache ja vielleicht mal von einer anderen Seite aufrollen:

Derzeit ist der Besitz sog. Kinderpornographie strafbar.

Sollte jemand bestraft werden, der auf der Strasse eine DVD (oder sonstiges Medium) mit dererlei Inhalten findet, ansieht und behält?
Sorry, wer ist so dumm und behält eine DVD mit Kinderpornos anstatt sie entweder wegzuwerfen oder sie zur Polizei zu bringen?
Bitte jetzt keine Konstruktion, daß er die DVD aufhebt und dann sofort von der Polizei verhaftet wird oder nach Hause geht, die DVD ins Laufwerk einlegt und dann ein SEK die Wohnung stürmt.
Wenn er sie behält, dann ist er pädophil veranlagt und er macht sich dadurch strafbar.

Hofer
15.01.2007, 21:32
Naja, ein Zusammenhang zwischen runterladen und für Nachschub sorgen ist sicher nicht zu bestreiten, aber er ist eben nicht 1:1 und es wäre schon zu diskutieren, ob ein Zusammenhang alleine eine Handlung automatisch strafwürdig macht.


So denkt Frau Zypries über kinderpornografisches Material:= :=


Kriminalbeamte fordern öffentliche Entschuldigung

Presseinformation der Bundesgeschäftsstelle vom 05. Mai 2004


Der BUND DEUTSCHER KRIMINALBEAMTER (BDK) hat in scharfer Form Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisiert, die in einem Fernsehinterview von „Eigengebrauch“ kinderpornografischen Materials gesprochen und den Besitz von Kinderpornos damit in erschreckender Form verharmlost hatte.


Wörtlich hatte die Ministerin am 01.04.2004 in der Sendung „Ländersache“ des SWR, die später an anderen Stellen wiederholt wurde, erklärt:


"Wenn man eine Mindeststrafe auswirft, dann wird das Delikt ein Verbrechen und man kann nie sagen, dass der Besitz von bestimmten Bildern ein Verbrechen ist, denn normalerweise sagen wir in unserem Land, das was man zum Eigengebrauch hat, das ist nicht so strafwürdig, wenn es überhaupt strafwürdig ist, wie das was man dealt, was man weitergibt. Das ist ein Phänomen, das kennen wir bei Rauschgift, wo es eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt zum Eigenverbrauch. Und das kennen wir auch in anderen Bereichen."


Der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee erklärte dazu in Berlin:
„Es ist absolut unakzeptabel, wenn eine amtierende Justizministerin öffentlich den „Eigenverbrauch“ von Haschisch mit dem „Eigengebrauch“ von Bildern geschändeter Kinder vergleicht. Selbst wenn das nicht ihre Absicht gewesen sein sollte, hat sie hiermit einen verheerenden Beitrag zur Verharmlosung der Kinderpornografie geleistet. Der Besitz dieser `bestimmten Bilder` setzt grundsätzlich den vorangegangenen Missbrauch voraus!“

Der BDK fordert die Ministerin auf, ihre Aussage umgehend zu revidieren und sich öffentlich bei allen Opfern dieser widerwärtigen Straftaten zu entschuldigen.
Bernsee: „Das ist das mindeste, was man nach einer solchen Entgleisung erwarten kann und muss!“


BUND DEUTSCHER KRIMINALBEAMTER



http://www.bdk-brandenburg.de/content/archiv/2004/pr_040506.html


http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,2123816,00.html

-jmw-
16.01.2007, 18:27
Dann stell doch ein Beispielphoto hier herein, wenn es so unschuldig ist.
Wenn Du so wild darauf bist und mir glaubhaft versichern kannst, dass ich weder hier im Forum gesperrt noch strafrechtlich verfolgt werde, kann ich mich am WE ja mal auf die Suche machen.


Wenn er sie behält, dann ist er pädophil veranlagt
Das ist Unfug.


und er macht sich dadurch strafbar.
Die Leute, die Anne Frank versteckt haben, haben sich auch strafbar gemacht.

Deswegen geht es in diesem Faden auf den letzten Seiten richtigerweise weniger um die Gesetzeslage, sondern um die Gerechtigkeitsfrage.

mfg

Scotty
16.01.2007, 19:18
Wenn Du so wild darauf bist und mir glaubhaft versichern kannst, dass ich weder hier im Forum gesperrt noch strafrechtlich verfolgt werde, kann ich mich am WE ja mal auf die Suche machen.
Das mußt Du wissen. Ausgangslage waren Kinderpornos. Was für Bilder über Kaza getauscht werden, ich weiß es nicht. Ein Tausch ist auch nicht viel anderes wie kaufen, nur ohne Geld. Es wird immer mehr nachgefragt, damit man tauschen kann. Und weitere Kinder werden mißbraucht.



Das ist Unfug.
Wieso Unfug? Was für einen Grund sollte ein Nichtpädophiler haben, Kinderpornographisches Material zu behalten?




Deswegen geht es in diesem Faden auf den letzten Seiten richtigerweise weniger um die Gesetzeslage, sondern um die Gerechtigkeitsfrage.


Dann kann man sagen, die Gesetzeslage entspricht der gerechten Bestrafung.
Das Besitzen von kinderpornographischen Bildern wird nicht so hart bestraft wie das Herstellen oder gar der persönliche Mißbrauch von Kindern.

-jmw-
16.01.2007, 19:25
Das mußt Du wissen.
Aha.
Also nicht.
Okay.
Hätt mich auch gewundert.


Ausgangslage waren Kinderpornos. Was für Bilder über Kaza getauscht werden, ich weiß es nicht. Ein Tausch ist auch nicht viel anderes wie kaufen, nur ohne Geld. Es wird immer mehr nachgefragt, damit man tauschen kann. Und weitere Kinder werden mißbraucht.
Jemand, der sich ein entsprechend nutzbares Programm aus dem Internetz herunterlädt, damit 'online' geht und sich von der Festplatte einer anderen Person eine Bilddatei zieht, ohne diese Person dafür zu bezahlen, sonstwie zu unterstützen, zu kennen und ohne, dass diese Person überhazupt aufmerksam wird darauf, tut niemandem etwas.
Was soll ich machen?
's ist einfach so, ich kann da auch nix dran ändern.


Wieso Unfug? Was für einen Grund sollte ein Nichtpädophiler haben, Kinderpornographisches Material zu behalten?
Mindestens ein Nichtpädophiler, ich nämlich, hat ab heute einen nichtpädophilen Grund, solcherlei Material bei Auffinden zu behalten - um Deine Aussage zu falsifizieren nämlich.


Dann kann man sagen, die Gesetzeslage entspricht der gerechten Bestrafung.
Das wäre überraschend...


Das Besitzen von kinderpornographischen Bildern wird nicht so hart bestraft wie das Herstellen oder gar der persönliche Mißbrauch von Kindern.
Aber es wird IN JEDEM FALL bestraft, obwohl NICHT IN JEDEM FALL jemand geschädigt wurde.

mfg

Scotty
16.01.2007, 22:25
Aha.
Also nicht.
Okay.
Hätt mich auch gewundert.
Warum soll ich für Dich Verantwortung übernehmen? Wenn Du der Meinung bist, das die Bilder die getauscht werden problemfrei sind, dann kannst Du ja den Nachweis antreten. Ansonstzen wiederhole ich mich gerne:

Ausgangslage waren Kinderpornos. Was für Bilder über Kaza getauscht werden, ich weiß es nicht. Ein Tausch ist auch nicht viel anderes wie kaufen, nur ohne Geld. Es wird immer mehr nachgefragt, damit man tauschen kann. Und weitere Kinder werden mißbraucht.



Jemand, der sich ein entsprechend nutzbares Programm aus dem Internetz herunterlädt, damit 'online' geht und sich von der Festplatte einer anderen Person eine Bilddatei zieht, ohne diese Person dafür zu bezahlen, sonstwie zu unterstützen, zu kennen und ohne, dass diese Person überhazupt aufmerksam wird darauf, tut niemandem etwas.
Was soll ich machen?
's ist einfach so, ich kann da auch nix dran ändern.
Wer, außer Pädophilen sucht Kinderpornos in Tauschbörsen? Von Strafverfolgungsbehörden natürlich abgesehen.
Ist die Regel bei diesen Tauschbörsen nichtso, daß man selber auch Daten anbietet? Deswegen werden normalerweise ja Daten in die Tauschbörsen gesetzt und werden auch als "Tauschbörsen" bezeichnet. Und da besteht laufend neue Nachfrage zum tauschen. Siehe Zitat oben.


Mindestens ein Nichtpädophiler, ich nämlich, hat ab heute einen nichtpädophilen Grund, solcherlei Material bei Auffinden zu behalten - um Deine Aussage zu falsifizieren nämlich.
Du wirst mir hoffentlich verzeihen, wenn ich jetzt kein Kind mißbrauche, um Dir davon Bilder zu schicken, um meine Sichtweise zu beweisen? :rolleyes:



Aber es wird IN JEDEM FALL bestraft, obwohl NICHT IN JEDEM FALL jemand geschädigt wurde.


Es werden Kinder durch die Bilder geschädigt und wer solche Bilder nachfragt, sorgt für weiteren Mißbrauch.
Eine Frage zum Schluß hätte ich noch: sympathisierst Du mit Pädophilen? Du verteidigst ihr Tun etwas zu sehr. Ist jedenfalls mein Eindruck.

-jmw-
18.01.2007, 20:04
Warum soll ich für Dich Verantwortung übernehmen?
Solltest Du nicht und kannst Du auch garnicht, weswegen ich ja schrieb, es hätte mich verwundert.


Wenn Du der Meinung bist, das die Bilder die getauscht werden problemfrei sind, dann kannst Du ja den Nachweis antreten. Ansonstzen wiederhole ich mich gerne:
Von "den" Bildern hab ich nicht gesprochen und auch nicht davon, dass sie "problemfrei" seien.


(1) Wer, außer Pädophilen sucht Kinderpornos in Tauschbörsen? Von Strafverfolgungsbehörden natürlich abgesehen.
(2) Ist die Regel bei diesen Tauschbörsen nichtso, daß man selber auch Daten anbietet? Deswegen werden normalerweise ja Daten in die Tauschbörsen gesetzt und werden auch als "Tauschbörsen" bezeichnet. Und da besteht laufend neue Nachfrage zum tauschen. Siehe Zitat oben.
(1) Niemand. Aber Pädophilie als solche ist glücklicherweise (noch) nicht strafbar, wäre das doch Gesinnungsterror übelster Sorte und bräuchte einen Vergleich mit mancherlei Machenschaften aus dem unseligen letzten Jahrhundert nicht zu scheuen.

(2) Man wird in der Regel gebeten, doch sein Scherflein beizutragen zum Funktionieren des Systems und selber einige Daten zum Herunterladen freizuschalten, ja.


Du wirst mir hoffentlich verzeihen, wenn ich jetzt kein Kind mißbrauche, um Dir davon Bilder zu schicken, um meine Sichtweise zu beweisen? :rolleyes:
:P


(1) Es werden Kinder durch die Bilder geschädigt und (2) wer solche Bilder nachfragt, sorgt für weiteren Mißbrauch.
Eine Frage zum Schluß hätte ich noch: (3) sympathisierst Du mit Pädophilen? (4) Du verteidigst ihr Tun etwas zu sehr. Ist jedenfalls mein Eindruck.
(1) Nein. Ein Bild schädigt ein Kind nicht. Ein Kind wird geschädigt durch die Handlung, die an ihm vollzogen wird und durch die, die diese Handlung vollziehen oder deren Vollziehung fördern.
Dieser Unterschied ist WICHTIG.

(2) Aber Nachfrage ist nicht gleich Nachfrage!
Strafrechtlich interessant sein kann nur eine Nachfrage, die zu einer Ausweitung des Angebotes führt.
Tut eine Nachfrage dies NICHT, was dann?
Und eben darum geht es ja.

(3) Nein.

(4) "Zu sehr", aha.
Dann hast Du wohl für jede Gruppe einen objektiven Masstab, wie sehr man sie verteidigen darf oder soll?
Interessant....
Ich hab sowas nicht und muss mich deshalb leider auf mein Gewissen verlassen und die Schlussfolgerungen, die ich aus meinen politischen Überzeugungen zu ziehen in der Lage bin.

mfg

Scotty
18.01.2007, 20:26
(1) Niemand. Aber Pädophilie als solche ist glücklicherweise (noch) nicht strafbar, wäre das doch Gesinnungsterror übelster Sorte und bräuchte einen Vergleich mit mancherlei Machenschaften aus dem unseligen letzten Jahrhundert nicht zu scheuen.
Solange Kinder davon nicht betroffen werden, weder aktiv noch passiv, lasse man ihnen diese Perversion. Und das ist eines der wenigen Dinge, die für mich pervers sind.


(1) Nein. Ein Bild schädigt ein Kind nicht. Ein Kind wird geschädigt durch die Handlung, die an ihm vollzogen wird und durch die, die diese Handlung vollziehen oder deren Vollziehung fördern.
Dieser Unterschied ist WICHTIG.
Das ist Korinthenkackerei. Ein Kind das mißbraucht wird, leidet direkt durch den Mißbrauch und indirekt durch das Wissen um diese Bilder, die von Perversen zur Selbstbefriedigung gesammelt werden.


(2) Aber Nachfrage ist nicht gleich Nachfrage!
Strafrechtlich interessant sein kann nur eine Nachfrage, die zu einer Ausweitung des Angebotes führt.
Tut eine Nachfrage dies NICHT, was dann?
Und eben darum geht es ja.
Nochmals, irgendwann werden die bekannten Bilder langweilig, es müssen also neue her, weitere Kinder werden mißbraucht.


(4) "Zu sehr", aha.
Dann hast Du wohl für jede Gruppe einen objektiven Masstab, wie sehr man sie verteidigen darf oder soll?
Interessant....
Ich hab sowas nicht und muss mich deshalb leider auf mein Gewissen verlassen und die Schlussfolgerungen, die ich aus meinen politischen Überzeugungen zu ziehen in der Lage bin.

mfg
Nein, wie ich oben schon schrieb, nicht für jede Gruppe, aber für Pädophile, die Kinder mißbrauchen, sehr wohl.

-jmw-
18.01.2007, 20:32
Solange Kinder davon nicht betroffen werden, weder aktiv noch passiv, lasse man ihnen diese Perversion. Und das ist eines der wenigen Dinge, die für mich pervers sind.
"Nicht betroffen sein" ist sehr schwammig.


Das ist Korinthenkackerei. Ein Kind das mißbraucht wird, leidet direkt durch den Mißbrauch und indirekt durch das Wissen um diese Bilder, die von Perversen zur Selbstbefriedigung gesammelt werden.
Irgendein mögliches "indirektes Leiden" durch irgendein mögliches Wissen darf m.E. nicht Grundlage von Strafverfolgung sein.


Nochmals, irgendwann werden die bekannten Bilder langweilig, es müssen also neue her, weitere Kinder werden mißbraucht.
Das eine folgt eben nicht zwingend aus dem anderen, d.h. nicht jeder Versuch, an neues "Material" zu kommen, führt zwingend zu einer Ausweitung des Angebotes.


Nein, wie ich oben schon schrieb, nicht für jede Gruppe, aber für Pädophile, die Kinder mißbrauchen, sehr wohl.
Aha.
Okay.
Dann leg diesen ach so objektiven Masstab doch bitte einmal vor.
Bin gespannt.

mfg

Scotty
18.01.2007, 21:53
"Nicht betroffen sein" ist sehr schwammig.
Nein, ist es nicht. Es muß nur eines sicher sein, das kein Pädo Hand an Kinder legt oder sie filmt, kurz, sie haben ihre dreckigen Finger von den Kindern zu lassen und alles was damit zusammengehört.


Irgendein mögliches "indirektes Leiden" durch irgendein mögliches Wissen darf m.E. nicht Grundlage von Strafverfolgung sein.
Mobbing ist auch "nur" ein indirektes Leiden. Sollte das dann auch künftig von der Strafverfolgung ausgenommen werden?



Das eine folgt eben nicht zwingend aus dem anderen, d.h. nicht jeder Versuch, an neues "Material" zu kommen, führt zwingend zu einer Ausweitung des Angebotes.
Sorry, solange das nicht 100 %ig sicher ist, ist das Wohl des Kindes höher zu bewerten wie das Onanierverhalten eines Pädophilen.



Aha.
Okay.
Dann leg diesen ach so objektiven Masstab doch bitte einmal vor.

?(

-jmw-
18.01.2007, 22:05
Nein, ist es nicht. Es muß nur eines sicher sein, das kein Pädo Hand an Kinder legt oder sie filmt, kurz, sie haben ihre dreckigen Finger von den Kindern zu lassen und alles was damit zusammengehört.
Was ist mit dem letzten Satzteil gemeint?
Was gehört denn alles dazu?


Mobbing ist auch "nur" ein indirektes Leiden. Sollte das dann auch künftig von der Strafverfolgung ausgenommen werden?
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

"Mobbing", also Belästigung ist strafbar;
aber nicht jeder, der meint, zu leiden, wird strafrechtlich als Belästigter anerkannt.

Analog mag man dann sagen, dass eben nicht jedes unangenehm-berührt-sein, dass irgendwer ob irgendwelcher Bilder verspürt, gleich strafrechtlich zu ahnden wäre.

(Ansonsten ist Belästigung am Arbeitsplatz sowieso etwas, was im Arbeitsvertrag geklärt werden sollte.
Aber das ist ein anderes Thema.)


Sorry, solange das nicht 100 %ig sicher ist, ist das Wohl des Kindes höher zu bewerten wie das Onanierverhalten eines Pädophilen.
Eine 100-prozentige Sicherheit kann es nicht geben und also ist dieser Vorschlag nicht umsetzbar.


?(
Zitat -jmw- : "Dann hast Du wohl für jede Gruppe einen objektiven Masstab, wie sehr man sie verteidigen darf oder soll?"

Zitat Scotty: "[...] für Pädophile, die Kinder mißbrauchen, sehr wohl."

Also bitte, zeig uns den Masstab.

mfg

Scotty
19.01.2007, 06:54
Was ist mit dem letzten Satzteil gemeint?
Was gehört denn alles dazu?
Der Mißbrauch von Kindern durch Pädos. :rolleyes:


Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

"Mobbing", also Belästigung ist strafbar;
aber nicht jeder, der meint, zu leiden, wird strafrechtlich als Belästigter anerkannt.
:rolleyes:

Analog mag man dann sagen, dass eben nicht jedes unangenehm-berührt-sein, dass irgendwer ob irgendwelcher Bilder verspürt, gleich strafrechtlich zu ahnden wäre.
Sorry, aber ich denke Kinder haben da ein größers Schutzbedürfnis, als Du ihnen zugestehen willst.



Eine 100-prozentige Sicherheit kann es nicht geben und also ist dieser Vorschlag nicht umsetzbar.
Deswegen sage ich ja auch, der Schutz der Kinder geht vor. Da muß ein Pädo halt selber Hand anlegen.



Zitat -jmw- : "Dann hast Du wohl für jede Gruppe einen objektiven Masstab, wie sehr man sie verteidigen darf oder soll?"

Zitat Scotty: "[...] für Pädophile, die Kinder mißbrauchen, sehr wohl."

Also bitte, zeig uns den Masstab.

mfg
Maßstab....ein Pädo, der ein Kind mißbraucht gehört eingesperrt.

Aber laß uns doch die Sache abkürzen.
Das Besorgen von kinderpornographischen Materialien ist strafbar, ebenso der Besitz derselben.
Und das ist gut so.
Das ist meine Meinung.
Du siehst es anders, das ist Dein gutes Recht.
Du solltest nur mal überlegen, wie Du dazu stehst, wenn Nacktbilder und mehr von Dir, Deiner Frau/Freundin und/oder Deinen Kindern gemacht würden und im Internet zur Schau gestellt werden.
Mehr gibt es für mich dazu nicht zu sagen.

-jmw-
19.01.2007, 11:15
Aber laß uns doch die Sache abkürzen.
Das Besorgen von kinderpornographischen Materialien ist strafbar, ebenso der Besitz derselben.
Und das ist gut so.
Das ist meine Meinung.
Du siehst es anders, das ist Dein gutes Recht.
Du solltest nur mal überlegen, wie Du dazu stehst, wenn Nacktbilder und mehr von Dir, Deiner Frau/Freundin und/oder Deinen Kindern gemacht würden und im Internet zur Schau gestellt werden.
Mehr gibt es für mich dazu nicht zu sagen.
Okay.
Beenden wir die Sache hier.
Ich hoffe nur, Du bist Dir darüber im Klaren, dass Du damit nichts anderes beziehst als eine Position des 'Rechts' des Stärkeren, dem es ausreicht, 'zu meinen' oder 'gutzufinden', um seinen Mitmenschen Gewalt anzutun.

mfg

Scotty
19.01.2007, 12:40
Okay.
Beenden wir die Sache hier.
Ich hoffe nur, Du bist Dir darüber im Klaren, dass Du damit nichts anderes beziehst als eine Position des 'Rechts' des Stärkeren, dem es ausreicht, 'zu meinen' oder 'gutzufinden', um seinen Mitmenschen Gewalt anzutun.

mfg
Du verkennst eines. Es geht um gültige Gesetze, die geändert werden können, wenn es sicherweist, daß sie falsch sind.
Der Mißbrauch eines Kindes durch einen Pädophilen kann nicht rückgängig gemacht werden. Dieser nimmt auch das Recht des Stärkeren um einem Kind etwas anzutun.

-jmw-
19.01.2007, 13:43
Du verkennst eines. Es geht um gültige Gesetze
Nun, dann haben wir hier die ganze Zeit über zwei verschiedene Sachen Ich erwähnte, glaube ich, weiter oben schoneinmal, dass es mir nicht um eine Gesetzes-, sondern um eine Gerechtigkeitsfrage geht.

Was das bundesrepublikanische StGB dazu sagt, ist dabei verhältnismässig gleichgültig, da solcherlei Paragraphensammlungen zu allen Zeiten an allen Orten sowieso sehr viel Mist enthielten.

mfg


PS: Entweder die Sache ist beendet .- oder sie ist es nicht.
Entscheide Dich doch bitte.