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Vollständige Version anzeigen : Türke wollte Doppelpaß - abgelehnt



Tratschtante
10.01.2007, 13:05
http://frankfurterrundschau.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/aktuell/?em_cnt=1047655

Endlich mal ein Urteil im Namen des Volkes.
Bei doppelter Staatsbürgerschaft kann man sich immer das Beste des jeweiligen Landes aussuchen. Deutsche sind da benachteiligt.

KrascherHistory
10.01.2007, 13:07
http://frankfurterrundschau.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/aktuell/?em_cnt=1047655

Endlich mal ein Urteil im Namen des Volkes.
Bei doppelter Staatsbürgerschaft kann man sich immer das Beste des jeweiligen Landes aussuchen. Deutsche sind da benachteiligt.

Tja, die brD produziert ja nur Staatenlose. Vielleicht war der Türke informiert und wollte seine gestohlene Staatsbürgerschaft wiederhaben.

Fachmaf
10.01.2007, 13:10
http://frankfurterrundschau.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/aktuell/?em_cnt=1047655
Endlich mal ein Urteil im Namen des Volkes.
Bei doppelter Staatsbürgerschaft kann man sich immer das Beste des jeweiligen Landes aussuchen. Deutsche sind da benachteiligt.

Und was meint das Volk zu Mehrstaatern, die aus anderen Gründen als Einbürgerung ihre mehrfache Staatsangehörigkeit haben?

KrascherHistory
10.01.2007, 13:12
Und was meint das Volk zu Mehrstaatern, die aus anderen Gründen als Einbürgerung ihre mehrfache Staatsangehörigkeit haben?

Abschaffen. 1 Staatsbürgerschaft.

Das Ding wurde nur für krim. Subjekte geschaffen.

Fachmaf
10.01.2007, 13:15
Abschaffen. 1 Staatsbürgerschaft.
Das Ding wurde nur für krim. Subjekte geschaffen.

Was soll "das Ding" sein? Jeder Staat bestimmt selbst über die Kriterien für die Vergabe seiner Staatsangehörigkeit. Da ist das Zusammentreffen mehrerer nicht zu vermeiden.

Außerdem: Was wäre dann die "1. Staatsangehörigkeit"?

Hubba Bubba
10.01.2007, 13:20
Ich fände es besser wenn das Volk sebst bestimmen dürfte welche Kriterien erfüllt werden müssen um Deutscher zu werden.
Immerhin definiert sich eine Nation durch seine Bevölkerung und ich bin ehrlich gesagt nicht gerade scharf darauf mit einem Vorderasiatischen Ziegenbürster auf eine Stufe gestellt zu werden.

klartext
10.01.2007, 13:20
Und was meint das Volk zu Mehrstaatern, die aus anderen Gründen als Einbürgerung ihre mehrfache Staatsangehörigkeit haben?
Dafür gibt es keine Gründe, eine Staatsangehörigkeit genügt.
Interessant auch der letzte Satz:
Die Stadt Frannkfurt hat schon mehrere hundert Pässe eingezogen.
Das lässt hoffen.

bernhard44
10.01.2007, 13:22
"Türke wollte Doppelpaß" - gehört das nicht ins Sport-Forum?;)

Sterntaler
10.01.2007, 13:29
das ist ein Riesen Problem, was eine erhebliche Anzahl von Türken und in kleinerer Anzahl auch Russen betrifft.



Vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen
Türkei soll doppelte Staatsbürger benennen
Ein deutscher und ein türkischer Pass Bundesinnenminister Otto Schily hat von der Türkei eine Liste mit Informationen über türkischstämmige Bürger gefordert, die zu Unrecht einen deutschen Pass haben. Er sagte nach einem Treffen mit seinem türkischen Amtskollegen Abdülkadir Aksu in Berlin, das Ergebnis der Landtagswahl in
Nordrhein-Westfalen solle nicht durch die Stimmen dieser so genannten
Rückeinbürgerer beeinträchtigt werden. Es wäre eine "ungute Situation" wenn
das Wahlergebnis aufgrund der Problematik "ins Zwielicht geriete". Der
Bundesinnenminister teilte nicht mit, wie viele Menschen betroffen sind. Aksu
ließ offen, ob die Türkei eine entsprechende Liste zur Verfügung stellen wird.

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4244868_NAV_REF1,00.html




DOPPELPASS | 08.06.2005
Innenbehörde befragt eingebürgerte Türken FRANK RESCHREITER
Problem Doppelpass: Die Innenbehörde verlangt von rund 6000 eingebürgerten Türken Auskunft über deren Staatsangehörigkeit Ab Montag werden Fragebögenverschickt, die bis 7. Juli beantwortet werden sollen, so
Innensenator Udo Nagel (parteilos). Hintergrund: Offenbar haben sich
bundesweit 50000 Türken nach ihrer Einbürgerung wieder einen türkischen Pass
besorgt. Damit würden sie aber nicht nur die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren,
sondern auch das Wahlrecht. Es gehe ihm nicht um Abschiebungen, betonte Nagel:
"Ziel ist es, die Betroffenen über die Rechtslage aufzuklären und ihnen einen
vernünftigen Aufenthaltstitel zu geben."


http://www.mopo.de/nachrichten/101_politik_81359.html

Fachmaf
10.01.2007, 13:35
Ich fände es besser wenn das Volk sebst bestimmen dürfte welche Kriterien erfüllt werden müssen um Deutscher zu werden.
Immerhin definiert sich eine Nation durch seine Bevölkerung und ich bin ehrlich gesagt nicht gerade scharf darauf mit einem Vorderasiatischen Ziegenbürster auf eine Stufe gestellt zu werden.

Wer sonst als das Volk bestimmt das denn selbst?

Fachmaf
10.01.2007, 13:40
Dafür gibt es keine Gründe, eine Staatsangehörigkeit genügt.

Kannst du lesen? Andere Gründe für mehrfache Staatsangehörigkeiten können z.B. Geburtsort und Abstammung sein.


Interessant auch der letzte Satz:
Die Stadt Frannkfurt hat schon mehrere hundert Pässe eingezogen.
Das lässt hoffen.

Nach dem bis 1999 geltenden RuStaG verlor ein Deutscher gem. § 25 RuStaG bei Erwerb einer ausländischen Statsangehörigkeit auf eigenen Antrag nur dann die deutsche, wenn er weder Wohnsitz noch ständigen Aufenthalt in Deutschland hatte.

Diese Einschränkung ist mit dem StaG 2000 weggefallen. Nur die Eingebürgerten, die nach 1999 ihre alte Staatsangehörigkeit zurückerworben haben, sind i.d.R. betroffen.

klartext
10.01.2007, 14:14
Kannst du lesen? Andere Gründe für mehrfache Staatsangehörigkeiten können z.B. Geburtsort und Abstammung sein.



Nach dem bis 1999 geltenden RuStaG verlor ein Deutscher gem. § 25 RuStaG bei Erwerb einer ausländischen Statsangehörigkeit auf eigenen Antrag nur dann die deutsche, wenn er weder Wohnsitz noch ständigen Aufenthalt in Deutschland hatte.

Diese Einschränkung ist mit dem StaG 2000 weggefallen. Nur die Eingebürgerten, die nach 1999 ihre alte Staatsangehörigkeit zurückerworben haben, sind i.d.R. betroffen.
Kannst du verstehen ?
Natürlich gibt es für den Betroffenen tausend Gründe, warum er dies gerne möchte.
Für Deutschalnd gibt es jedoch keine Gründe, es zuzulassen.

Lord Solar Plexus
10.01.2007, 14:17
Und was meint das Volk zu Mehrstaatern, die aus anderen Gründen als Einbürgerung ihre mehrfache Staatsangehörigkeit haben?

Das Volk in meiner Person meint, das kommt darauf an, ob ich den Grund nachvollziehen kann, für gesetzeskonform halte und politisch billige. (Für das andere Volk, dass sich hier so rumtreibt, kann ich nicht sprechen). Wenn Mikronesien einem Deutschen die mikronesische Staatsbürgerschaft gibt, ist mir das in Hinblick auf die vorgenannten, wohlerwogenen Gründe sowas von Latte. Aber sowas, das glaubt ihr garnicht.

Fachmaf
10.01.2007, 15:54
Kannst du verstehen ?
Natürlich gibt es für den Betroffenen tausend Gründe, warum er dies gerne möchte.
Für Deutschalnd gibt es jedoch keine Gründe, es zuzulassen.

Ich denke, ich verstehe davon einiges.

Bei den genannten Gründen kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene das möchte, denn die Ursachen für seine Mehrstaatigkeit wurden vor bzw. durch seine Geburt gesetzt.

Da jeder Staat selbst über die Vergabe seiner Statsangehörigkeit entscheidet, hat Deutschland keinen Einfluß darauf. Es kommt also nicht darauf an, was Deutschland "zuläßt".

Fachmaf
10.01.2007, 15:57
Das Volk in meiner Person meint, das kommt darauf an, ob ich den Grund nachvollziehen kann, für gesetzeskonform halte und politisch billige. (Für das andere Volk, dass sich hier so rumtreibt, kann ich nicht sprechen). Wenn Mikronesien einem Deutschen die mikronesische Staatsbürgerschaft gibt, ist mir das in Hinblick auf die vorgenannten, wohlerwogenen Gründe sowas von Latte. Aber sowas, das glaubt ihr garnicht.

Wenn ein Mehrstaater u.a. die deutsche Statsangehörigkeit besitzt, behandelt ihn Deutschland als Deutschen. Er kann also z.B. keinen diplomatischen oder konsularischen Schutz seines oder seiner anderen Heimatstaat(en) gegenüber deutschen Behörden beanspruchen.

klartext
10.01.2007, 16:05
Ich denke, ich verstehe davon einiges.

Bei den genannten Gründen kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene das möchte, denn die Ursachen für seine Mehrstaatigkeit wurden vor bzw. durch seine Geburt gesetzt.

Da jeder Staat selbst über die Vergabe seiner Statsangehörigkeit entscheidet, hat Deutschland keinen Einfluß darauf. Es kommt also nicht darauf an, was Deutschland "zuläßt".
In Deutschland kommt es n u r darauf an, was wir zulassen. Wo einer geboren ist, ist sein persönliches Problem und kein gesamtgesellschaftliches.

Fachmaf
10.01.2007, 16:13
In Deutschland kommt es n u r darauf an, was wir zulassen. Wo einer geboren ist, ist sein persönliches Problem und kein gesamtgesellschaftliches.

Das hindert z.B. nicht Briten, US-Amerikaner oder Australier, dem Betroffenen trotzdem ihre Staatsangehörigkeit zu geben. Wie möchtest du das gern verhindern? Was stört dich überhaupt daran?

klartext
10.01.2007, 16:35
Das hindert z.B. nicht Briten, US-Amerikaner oder Australier, dem Betroffenen trotzdem ihre Staatsangehörigkeit zu geben. Wie möchtest du das gern verhindern? Was stört dich überhaupt daran?
Wie es andere Länder handhaben, hat andere Gründe und interessiert mich nur am Rande. In den USA gibt es auch die Todesstrafe, ich möchte sie nicht in D.
Eine Gesellschaft ist auch eine Schicksalsgemeinschaft, ob man will oder nicht. Vielstaatler sind Rosinenpicker ohne Identität, die sich dann verabschieden, wenn es darum geht, für unser Land auch unter Opfern etwas zu tun.
Dies Art von privatisiertem Heuschreckentum möchte ich in meinem Land nicht haben.
Oder glaubst du wirklich, ein Doppelstaatlertürke würde für unser Land im Ernstfall an einer Front seinen Kopf riskieren ? Wohl eher nicht.
Es war im Libanonkonflikt gut zu beobachten. Als es in Beirut krachte, waren es plötzlich wieder deutsche Bürger, die durch die deutsche Botschaft auf unsere Kosten heimgeholt werden mussten.
Derartige Chamäleons sind nicht das, was ich mir an Zuwanderung wünsche, eine Assimilation findet nicht statt.

JBN
10.01.2007, 16:47
Nach welchem objektiv nachvollziehbaren Prinzip abseits deiner persönlichen Einschätzung, was ein Deutscher zu tun und zu lassen hat, würdest du die Staatsbürgerschaft denn gern vergeben, wenn nicht nach dem Abstammungsprinzip?

P.S.: Bist du sicher, dass du das geschilderte Zustandekommen einer doppelten Staatsbürgerschaft verstanden hast? Deine Forderungen und besonders der Vergleich mit der Todesstrafe lassen nicht darauf schließen.

Sterntaler
10.01.2007, 16:47
bei den ca.50.000 Türken/Russen ist natürlich zu überprüfen, ob die gegen aufhaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, und ob Fälle des Sozialhilfebetruges oder andere Leistungserschleichungen zum Nachteil der BRD damit verbunden sind und ggf. eine Abschiebebescheid erstellt werden müßte.


Die EG Ident leistet entsprechende hervorragende Arbeit.

klartext
10.01.2007, 17:00
Nach welchem objektiv nachvollziehbaren Prinzip abseits deiner persönlichen Einschätzung, was ein Deutscher zu tun und zu lassen hat, würdest du die Staatsbürgerschaft denn gern vergeben, wenn nicht nach dem Abstammungsprinzip?

P.S.: Bist du sicher, dass du das geschilderte Zustandekommen einer doppelten Staatsbürgerschaft verstanden hast? Deine Forderungen und besonders der Vergleich mit der Todesstrafe lassen nicht darauf schließen.
Wie die Erfahrung zeigt, kommt es immer zu grossen geselslchaftlichen Verwerfungen, wenn die Gruppe zu gross wird, bei der Nationalität und Staatsbrügerschaft nicht übereinstimmen. Wohlgemerkt - es geht hier speziell um die Türken.
Wenn ein Türke nach Erhalt des deutschen Passes einen türkischen beantragt, zeigt das deutlich, dass es sich mit unseren Land nur eingeschränkt identifiziert und nur vermindert integratinsbereit ist.
Praktisch geht es diesen Herrn darum, nicht die Rechte in der Türkei zu verlieren, z.B. beim Grundstückserwerb und Beschäftigung, andereseits unseren Sozialstatt nutzen zu können ohne Abschiebungsmöglichkeit.
Eine Staatsbürgerschaft würde ich nur vergeben, wenn es mit einem erkennbaren Nutzen für unser Land verbunden ist und der Antragsteller eine Assimilationsbereitschaft erkennen lässt.

Sterntaler
10.01.2007, 17:05
Schon alleine das Verhalten der Türkei, diese Personen nicht der BRD zu melden, spricht Bände. So wird dies über andere Kanäle ermittelt. :]


Summa Summarum ein sehr wichtiges und richtiges Urteil.:]

JBN
10.01.2007, 19:48
Es ging dem Fachmaf jedoch um einen völlig anderen Fall.
So erhält z.B. ein Kind, welches auf amerikanischem Boden geboren wird, jedoch deutsche Eltern besitzt, die doppelte Staatsangehörigkeit, da in Deutschland nach dem Abstammungsprinzip, in Amerika jedoch nach dem Territorialprinzip eingebürgert wird.
Bewegen wir uns also einmal Abseits des Beispiels "Türke, der Staatsbürgerschaften beantragt", bei dem eine vernünftige Diskussion generell wenig Aussicht auf Erfolg hat.

klartext
10.01.2007, 20:01
Es ging dem Fachmaf jedoch um einen völlig anderen Fall.
So erhält z.B. ein Kind, welches auf amerikanischem Boden geboren wird, jedoch deutsche Eltern besitzt, die doppelte Staatsangehörigkeit, da in Deutschland nach dem Abstammungsprinzip, in Amerika jedoch nach dem Territorialprinzip eingebürgert wird.
Bewegen wir uns also einmal Abseits des Beispiels "Türke, der Staatsbürgerschaften beantragt", bei dem eine vernünftige Diskussion generell wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Die Eltern können für das Kind die US-Bürgerschaft ablegen. Wo liegt also das Problem ?

JBN
10.01.2007, 20:41
...und sich damit das Leben in der neuen Heimat wesentlich erschweren. Warum sollten sie das tun?

klartext
10.01.2007, 20:52
...und sich damit das Leben in der neuen Heimat wesentlich erschweren. Warum sollten sie das tun?
Das Leben ist kein Wunschkonzert und manchmal eben etwas schwerer. Viele haben weit grössere Probleme.

JBN
10.01.2007, 21:38
Die Frage bleibt dieselbe. Warum sollten sie das tun? Doch nicht nur, um deinen (über-)patriotisch geprägten Ansprüchen zu genügen?

klartext
10.01.2007, 22:01
Die Frage bleibt dieselbe. Warum sollten sie das tun? Doch nicht nur, um deinen (über-)patriotisch geprägten Ansprüchen zu genügen?
Warum sollte es der Staat tun ? Für die Bequemlichkeit einer kleinen Randgruppe ?
Zuwanderung und Einbürgerung muss zuallererst unserer Gesellschaft nützen, nicht dem Zuwanderer. Das scheint seit vielen Jahren vergessen worden zu sein.

JBN
10.01.2007, 22:08
Die Staatsbürgerschaft wird in diesem Fall nach einem klaren, für jedermann nachvollziehbaren Verfahren vergeben, nämlich bei der Geburt, sofern die Eltern ebenfalls deutsche Staatsbürger sind. Das ist die Basis. Abweichungen davon benötigen einer ebenso nachvollziehbaren Begründung, und die kann ich bisher nicht erkennen.

klartext
10.01.2007, 22:44
Die Staatsbürgerschaft wird in diesem Fall nach einem klaren, für jedermann nachvollziehbaren Verfahren vergeben, nämlich bei der Geburt, sofern die Eltern ebenfalls deutsche Staatsbürger sind. Das ist die Basis. Abweichungen davon benötigen einer ebenso nachvollziehbaren Begründung, und die kann ich bisher nicht erkennen.
Die Begründung ist ganz einfach - wir leben in Deutschland und nicht in den USA.
Staatsbürgerschaft nach Geburtsland bedeutet praktisch, dass die Gesellschaft das Recht aufgibt, selbst zu bestimmen, wer Staatsbürger wird.
Die Weiterungen sind das Problem - ist das Kind erst mal Deutsch, haben die Eltern ebenfalls einen Anspruch ( Schutz der Familie ), hier zu bleiben, da wird aus 1 schnell viele, was im Regelfall beim Sozi landet.
Unser Gesetzgeber hat sich aus gutem Grund deshalb für die bestehende Regelung entschlossen, gegen die Stimmen der Grünen versteht sich.

KrascherHistory
11.01.2007, 00:28
Wer sonst als das Volk bestimmt das denn selbst?

Das Parteien/Juristen-Pack.

KrascherHistory
11.01.2007, 00:29
Kannst du lesen? Andere Gründe für mehrfache Staatsangehörigkeiten können z.B. Geburtsort und Abstammung sein.



Nach dem bis 1999 geltenden RuStaG verlor ein Deutscher gem. § 25 RuStaG bei Erwerb einer ausländischen Statsangehörigkeit auf eigenen Antrag nur dann die deutsche, wenn er weder Wohnsitz noch ständigen Aufenthalt in Deutschland hatte.

Diese Einschränkung ist mit dem StaG 2000 weggefallen. Nur die Eingebürgerten, die nach 1999 ihre alte Staatsangehörigkeit zurückerworben haben, sind i.d.R. betroffen.

Bis einschl. 1999 galt in der brD: "Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt."

Erklär mal.:)) :]

Lord Solar Plexus
11.01.2007, 08:07
Warum sollte es der Staat tun ? Für die Bequemlichkeit einer kleinen Randgruppe ?

Überleg mal genau, warum der Staat auf alle das gleiche Prinzip anwenden sollte. Es handelte sich aber in dem Beispiel nicht um eine spezielle Ausnahme für eine Randgruppe.

Das kann doch nicht so schwer sein.

Anti-Zionist
11.01.2007, 08:12
Abschaffen. 1 Staatsbürgerschaft.

Das Ding wurde nur für krim. Subjekte geschaffen.
Macht sich ja auch besonders gut in der Kriminalitätsstatistik, wenn Türken als Deutsche aufgeführt werden.

Don
11.01.2007, 08:24
Überleg mal genau, warum der Staat auf alle das gleiche Prinzip anwenden sollte. Es handelte sich aber in dem Beispiel nicht um eine spezielle Ausnahme für eine Randgruppe.

Das kann doch nicht so schwer sein.

Wenn ein Staat nicht mehr für alle das gleiche Prinzip anwendet, ist es keiner
mehr. Exakt das ist generell unser Problem, nicht nur bei Doppelstaatlern.
Für Grenzfälle gibt's die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen.

Lord Solar Plexus
11.01.2007, 08:32
Wenn ein Staat nicht mehr für alle das gleiche Prinzip anwendet, ist es keiner mehr.


Abgesehen davon, dass das nicht zutrifft - auch ein Staat mit willkürlichem Rechtssystem ist ein Staat - was hat das mit dem Beispiel zu tun? Sowohl die USA als auch die BRD haben ihr jeweils eigenes Recht und wenden es an.

lupus_maximus
11.01.2007, 08:36
Wenn ein Staat nicht mehr für alle das gleiche Prinzip anwendet, ist es keiner
mehr. Exakt das ist generell unser Problem, nicht nur bei Doppelstaatlern.
Für Grenzfälle gibt's die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen.
Ich bin auch der Meinung, das hier auch nicht mehr das Eigentum vor dem Staat sicher ist und daß daraus ein unsicheres Gefühl entsteht, das die Deutschen bei Investitionen hemmt.
Wenn man hier nicht mehr etwas Langfristiges schaffen kann, wie einen Betrieb z.B. und den nicht mehr ohne Schwierigkeiten den Nachkommen übereignen kann, läßt man dies einfach.
Diese 68er Kommunisten haben praktisch unsere sämtlichen Werte zu Müll gemacht und wundern sich jetzt über die Folgen.

Fachmaf
11.01.2007, 08:42
Bis einschl. 1999 galt in der brD: "Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt."

...womit die Staatsangehörigkeit zum Gesamtsstaat statt, wie bis 1933, vorrangig zu den Bundesstaaten. Dieser Gesamtstaat hieß früher Deutches Reich, jetzt Bundesrepublik Deutschland.

Bis 1913 erwarben Deutsche die Bundesangehörigkeit, obwohl der Gesamtstaat schon seit über vierzig Jahren "Deutsches Reich" hieß. Erkläre das mal!

Fachmaf
11.01.2007, 08:52
Die Begründung ist ganz einfach - wir leben in Deutschland und nicht in den USA.
Staatsbürgerschaft nach Geburtsland bedeutet praktisch, dass die Gesellschaft das Recht aufgibt, selbst zu bestimmen, wer Staatsbürger wird.

Genau dasselbe passiert, wenn die Staatsangehörigkeit dem Abstammungsprinzip folgt (ius sanguinis), denn auch dann steht die Staatsangehörigkeit bei Geburt fest. Wenn ein Paar unterschiedlicher Statsangehörigkeit, die beide nach Abstammung vergeben werden, ein Kind bekommt, hat das beide Staatsangehörigkeiten. Keiner der beiden Heimatstaaten darf über die jeweils andere entscheiden.


Die Weiterungen sind das Problem - ist das Kind erst mal Deutsch, haben die Eltern ebenfalls einen Anspruch ( Schutz der Familie ), hier zu bleiben, da wird aus 1 schnell viele, was im Regelfall beim Sozi landet.
Unser Gesetzgeber hat sich aus gutem Grund deshalb für die bestehende Regelung entschlossen, gegen die Stimmen der Grünen versteht sich.

Das Staatsangehörigkeit 2000 wurde von der rot-grünen Koalition verabschiedet. Zu seinen Neuerungen gehört ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland (§ 4 Abs.3 StaG) unter bestimmten Voraussetzungen, also ein iu-soli-Element.

KrascherHistory
11.01.2007, 08:57
...womit die Staatsangehörigkeit zum Gesamtsstaat statt, wie bis 1933, vorrangig zu den Bundesstaaten. Dieser Gesamtstaat hieß früher Deutches Reich, jetzt Bundesrepublik Deutschland.

Bis 1913 erwarben Deutsche die Bundesangehörigkeit, obwohl der Gesamtstaat schon seit über vierzig Jahren "Deutsches Reich" hieß. Erkläre das mal!

Stände im Widerspruch zu: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. DAS auch noch per 1999 in der brD !

Erkläre das mal!

Fachmaf
11.01.2007, 08:58
Stände im Widerspruch zu: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. DAS auch noch per 1999 in der brD !
Erkläre das mal!

Schon oben geschehen. Erkläre du mir mal, warum das Staatsangehörigkeitsrecht des Kaiserreichs noch bis 1913 nur die Bundeszugehörigkeit kannte.

KrascherHistory
11.01.2007, 08:58
Genau dasselbe passiert, wenn die Staatsangehörigkeit dem Abstammungsprinzip folgt (ius sanguinis), denn auch dann steht die Staatsangehörigkeit bei Geburt fest. Wenn ein Paar unterschiedlicher Statsangehörigkeit, die beide nach Abstammung vergeben werden, ein Kind bekommt, hat das beide Staatsangehörigkeiten. Keiner der beiden Heimatstaaten darf über die jeweils andere entscheiden.



Das Staatsangehörigkeit 2000 wurde von der rot-grünen Koalition verabschiedet. Zu seinen Neuerungen gehört ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland (§ 4 Abs.3 StaG) unter bestimmten Voraussetzungen, also ein iu-soli-Element.

Was die Verbrecherbande glaubt beschlossen zu haben, ist wg. Wahlbetruges und Wählertäuschung sekundär.

Fachmaf
11.01.2007, 09:00
Was die Verbrecherbande glaubt beschlossen zu haben, ist wg. Wahlbetruges und Wählertäuschung sekundär.

So so, Wahlbetrug... Dann hast du sicherlich die bei einem solchen Vorwurf mögliche Wahlanfechtung angestrengt? Mit welchem Ergebnis?

KrascherHistory
11.01.2007, 09:06
So so, Wahlbetrug... Dann hast du sicherlich die bei einem solchen Vorwurf mögliche Wahlanfechtung angestrengt? Mit welchem Ergebnis?

Das weißt du doch. Der BT glaubt permanent in eigener Sache entscheiden zu können und der Bundeswahlleiter hat die Aufgabe der "Verschleppung". Nur das ist sein Job.

Fachmaf
11.01.2007, 09:08
Das weißt du doch. Der BT glaubt permanent in eigener Sache entscheiden zu können und der Bundeswahlleiter hat die Aufgabe der "Verschleppung". Nur das ist sein Job.

Wann hast du den Einspruch gem. § 2 Abs.1 WahlprüfungsG erhoben?

KrascherHistory
11.01.2007, 09:10
Wann hast du den Einspruch gem. § 2 Abs.1 WahlprüfungsG erhoben?

"Ich" habe gar nix gemacht.

Bist "du" auf´m Mond gewesen ?

Grotzenbauer
11.01.2007, 09:11
http://frankfurterrundschau.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/aktuell/?em_cnt=1047655

Endlich mal ein Urteil im Namen des Volkes.
Bei doppelter Staatsbürgerschaft kann man sich immer das Beste des jeweiligen Landes aussuchen. Deutsche sind da benachteiligt.
_____________

Da haben die Beamten am Schalter falsch reagiert. Bei der Fragestellung des Türken wegen eines Doppelpasses hätten die Beamten antworten müssen: Doppelpass nicht, aber einen 'Steilpass nach Ankara' hätten wir noch einige gratis abzugeben! :D :hihi:

Fachmaf
11.01.2007, 09:12
"Ich" habe gar nix gemacht.

Warum quengelst du dann hier herum? Wenn du von "Wahlbetrug" schwafelst, kann man von dir erwarten, daß du entsprechende Schritte eingeleitet hast. Wenn du von "Verschleppung" schreibst, dann kann man erwarten, daß du dagegen durch Beschwerde beim BVerfG vorgegangen bist. Also?

klartext
11.01.2007, 11:24
Genau dasselbe passiert, wenn die Staatsangehörigkeit dem Abstammungsprinzip folgt (ius sanguinis), denn auch dann steht die Staatsangehörigkeit bei Geburt fest. Wenn ein Paar unterschiedlicher Statsangehörigkeit, die beide nach Abstammung vergeben werden, ein Kind bekommt, hat das beide Staatsangehörigkeiten. Keiner der beiden Heimatstaaten darf über die jeweils andere entscheiden.



Das Staatsangehörigkeit 2000 wurde von der rot-grünen Koalition verabschiedet. Zu seinen Neuerungen gehört ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland (§ 4 Abs.3 StaG) unter bestimmten Voraussetzungen, also ein iu-soli-Element.
Nun verniedliche mal nicht. Es war damasl ein harter Kampf im Bundesrat, weil Rot/Frün die doppelte Staatsbürgerschaft durchsetzen wollte. Am Ende stand ein Kompromiss.
Auf einen Tourismus von schangeren Negerinnen aus Afrika, der dann den gesamten Anhang hinter sich herzieht, kann ich gut verzichten. Genau darum ging es bei dieser Entscheidung.

Fachmaf
11.01.2007, 11:28
Nun verniedliche mal nicht. Es war damasl ein harter Kampf im Bundesrat, weil Rot/Frün die doppelte Staatsbürgerschaft durchsetzen wollte. Am Ende stand ein Kompromiss.
Auf einen Tourismus von schangeren Negerinnen aus Afrika, der dann den gesamten Anhang hinter sich herzieht, kann ich gut verzichten. Genau darum ging es bei dieser Entscheidung.

Das wurde vom damaligen politischen Gegner so zugespitzt dargestellt, allerdings ohne hinreichende Faktenbasis. Der Widerstand der CDU gegen das neue Staatsangehörigkeitsrecht war nicht in der Sache begründet.

KrascherHistory
11.01.2007, 11:33
Warum quengelst du dann hier herum? Wenn du von "Wahlbetrug" schwafelst, kann man von dir erwarten, daß du entsprechende Schritte eingeleitet hast. Wenn du von "Verschleppung" schreibst, dann kann man erwarten, daß du dagegen durch Beschwerde beim BVerfG vorgegangen bist. Also?

Schritte sind längst eingeleitet worden. Wird v. Bundeswahlleiter nur permanent verschleppt. Das ist auch schon alles.

Fachmaf
11.01.2007, 11:38
Schritte sind längst eingeleitet worden. Wird v. Bundeswahlleiter nur permanent verschleppt. Das ist auch schon alles.

Dann hast du sicher ein Aktenzeichen dazu?

Wohl kaum, denn wie soll der Bundeswahlleiter das Verfahren verschleppen, wenn er dafür gar nicht zuständig ist? Der Wahlprüfungsausschuß des Bundestags ist hier dein Ansprechpartner.

Wenn du dich an den falschen wendest, darfst du dich nicht wundern, wenn nichts dabei rauskommt.

KrascherHistory
11.01.2007, 12:05
Dann hast du sicher ein Aktenzeichen dazu?

Wohl kaum, denn wie soll der Bundeswahlleiter das Verfahren verschleppen, wenn er dafür gar nicht zuständig ist? Der Wahlprüfungsausschuß des Bundestags ist hier dein Ansprechpartner.

Wenn du dich an den falschen wendest, darfst du dich nicht wundern, wenn nichts dabei rauskommt.

Bist du vergeßlich ? "Ich" habe gar nix gemacht.

ortensia blu
11.01.2007, 12:49
Das Urteil ist zu begrüßen. Mich stört nur das "kann" im letzten Satz. Das sollte durch ein "muß" ersetzt werden.

http://frankfurterrundschau.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/aktuell/?em_cnt=1047655


(..) Daraufhin sei 3800 Frankfurter mit ehemals türkischer Staatsangehörigkeit ein Fragebogen zur Staatsbürgerschaft zugeschickt worden. Anhand der Antworten habe die Ausländerbehörde entschieden, ob die Betroffenen noch Deutsche seien oder nicht. "Wer sich aus irgendeinem Grund nicht gemeldet hat, das kann bis zur Abschiebung führen", erläuterte Orell. ..
__________________________

In Hamburg wurden ebenfalls Türken wiederausgebürgert. Sie dürfen sich aber erneut wiedereinbürgern.

Erst bei uns rein, in der Türkei raus, dann in der Türkei doch wieder rein, bei uns deshalb wieder raus .... und dieses Rein-Raus-Spiel darf nun fortgesetzt werden.

Wir haben ein Gesetz, das Türken die doppelte Staatsbürgerschaft verbietet. Wer dagegen verstößt, bricht die Gesetze des Gastlandes und sollte seine deutsche Staatsbürgerschaft deshalb für immer verwirkt haben.

Ob die Bürger mehrheitlich für eine Änderung des Grundgesetzes gestimmt hätten, um das bewährte Abstammungsrecht zugunsten hier lebender Ausländer zu ändern, darf man getrost bezweifeln. Die Bürger wurden dazu gar nicht erst gefragt und auch mit ihren Wahlstimmen hatten sie darauf keinerlei Einfluß, denn das Parteienkartell pflegt auch gegen den Mehrheitswillen der Bürger, der ihnen durch Umfragen bekannt ist, zu entscheiden.


http://www.welt.de/data/2007/01/11/1172513.html

(...) In der Hansestadt hatte die Innenbehörde 6614 türkischstämmige Einwohner angeschrieben, um sich nach ihrem Status zu erkundigen. Die Initiative dazu ging von einer Bitte der türkischen Regierung an die Bundesregierung aus. Immerhin 94,1 Prozent hatten in Hamburg freiwillig geantwortet. 551 Menschen waren von der Regelung betroffen, verloren also ihre deutsche Staatsangehörigkeit, weil sie zugleich wieder Türken waren. Sie wurden nach Auskunft der Innenbehörde aber darauf hingewiesen, dass sie sich um die Wiedereinbürgerung in der Bundesrepublik bemühen können. (...)

KrascherHistory
11.01.2007, 12:50
Abschiebung ?

WOHIN ????

Die Burschen sind dann Staatenlose !

Fachmaf
11.01.2007, 12:52
Bist du vergeßlich ? "Ich" habe gar nix gemacht.

Na also, warum jammerst du dann hier herum von "Wahlbetrug"?

KrascherHistory
11.01.2007, 12:54
Na also, warum jammerst du dann hier herum von "Wahlbetrug"?

Weil´s Bundeswahlgesetz v. 1956 (ratifiziert per 1976) gegen Art. 38 verstößt.

Wieso hat man eigentlich rd. 20 dafür gebraucht.....

Fachmaf
11.01.2007, 13:04
Weil´s Bundeswahlgesetz v. 1956 (ratifiziert per 1976) gegen Art. 38 verstößt.
Wieso hat man eigentlich rd. 20 dafür gebraucht.....

Das ist nur mal wieder der übliche Blödsinn. Ein Gesetz wird nicht "ratifiziert". Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des BWahlG gibt es reichlich Literatur und BVerfG-Judikatur. Lies dich einfach mal ein.

Man merkt, dir fällt nichts mehr ein, deshalb legst du wieder die alte Platte auf.

KrascherHistory
11.01.2007, 15:27
Das ist nur mal wieder der übliche Blödsinn. Ein Gesetz wird nicht "ratifiziert". Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des BWahlG gibt es reichlich Literatur und BVerfG-Judikatur. Lies dich einfach mal ein.

Man merkt, dir fällt nichts mehr ein, deshalb legst du wieder die alte Platte auf.

Das mit den 20 Jahren habe ich wohl überlesen....

klartext
11.01.2007, 15:40
Das wurde vom damaligen politischen Gegner so zugespitzt dargestellt, allerdings ohne hinreichende Faktenbasis. Der Widerstand der CDU gegen das neue Staatsangehörigkeitsrecht war nicht in der Sache begründet.
Keine Faktenbasis ? Es gab sogar einen Fall, dass eine Negerin in der Abschiebehaft schwanger wurde. Wie das ging, ist bis heute unbekannt.
Auch war dies damals ein Wahlkampfthema, ich glaube in BW, mit einer Unterschriftensammlung, die grandios gegen die Doppelte ausgefallen ist.
Nationalität und Staatsangehörigkeit muss in der Regel deckungsleich sein, es liegt im Interesse unseres Landes. Einzelinteressen haben dabei zurückzustehen.

Fachmaf
11.01.2007, 15:46
Das mit den 20 Jahren habe ich wohl überlesen....

Oder es ist dir mal wieder ein Rechtswahn erschienen. Wo hast du denn deine Weisheit her? Das BWahlG wurde in BGBl. 1956 I, S. 383ff. bekanntgemacht.

Fachmaf
11.01.2007, 15:58
Keine Faktenbasis ? Es gab sogar einen Fall, dass eine Negerin in der Abschiebehaft schwanger wurde. Wie das ging, ist bis heute unbekannt.

Was hat dieser kuriose Fall - der ja dann eher gegen die Integrität des deutschen Justizpersonals spricht - mit der mehrfachen Staatsangehörigkeit zu tun?


Auch war dies damals ein Wahlkampfthema, ich glaube in BW, mit einer Unterschriftensammlung, die grandios gegen die Doppelte ausgefallen ist.
Nationalität und Staatsangehörigkeit muss in der Regel deckungsleich sein, es liegt im Interesse unseres Landes. Einzelinteressen haben dabei zurückzustehen.

Das werden die Sorben und die dänischsprachigen Deutschen sicher gern hören.

Kurz - das ist einfach nur Gefasel. Die Staatsangehörigkeit ist eine formelle Zugehörigkeit zu einem Staatsverband, der mit "Nationalität" nicht mehr notwendig etwas zu tun hat.

Wie möchtest du außerdem den Fall regeln, daß Menschen durch Abstammung von Eltern unterschiedlicher Statsangehörigkeit natürlich Staatsangehörigkeit (und, deiner Begrifflichkeit nach, auch Nationalität) beider Eltern haben?

klartext
11.01.2007, 16:04
Was hat dieser kuriose Fall - der ja dann eher gegen die Integrität des deutschen Justizpersonals spricht - mit der mehrfachen Staatsangehörigkeit zu tun?



Das werden die Sorben und die dänischsprachigen Deutschen sicher gern hören.

Kurz - das ist einfach nur Gefasel. Die Staatsangehörigkeit ist eine formelle Zugehörigkeit zu einem Staatsverband, der mit "Nationalität" nicht mehr notwendig etwas zu tun hat.

Wie möchtest du außerdem den Fall regeln, daß Menschen durch Abstammung von Eltern unterschiedlicher Statsangehörigkeit natürlich Staatsangehörigkeit (und, deiner Begrifflichkeit nach, auch Nationalität) beider Eltern haben?
Dass beides nichts mehr miteineinander zu tun haben muss, ist nur deine Meinung. In der Praxis hat es zu Pararellgeselellschaft und Gettos geführt.
Ohnehin Unfug die Diskussion, die Bürgermehrheit will es nicht und das Gesetz steht, also einfach damit leben.

Skaramanga
11.01.2007, 16:12
Von mir aus kann einer so viele Pässe und Staatsangehörigkeiten haben wie er will - vorausgesetzt er richtet sich in dem jeweiligen Land strikt nach den Gesetzen, Regeln, Sitten und Gebräuchen. Genau da haperts aber bei vielen der "Mehrfachpässler".

Fachmaf
11.01.2007, 16:17
Dass beides nichts mehr miteineinander zu tun haben muss, ist nur deine Meinung. In der Praxis hat es zu Pararellgeselellschaft und Gettos geführt.
Ohnehin Unfug die Diskussion, die Bürgermehrheit will es nicht und das Gesetz steht, also einfach damit leben.

Du verengst die Diskussion immer auf die Fallgruppe der Mehrstaatigkeit durch Einbürgerung. Beantworte einfach mal meine letzte Frage.

Lord Solar Plexus
11.01.2007, 16:21
Keine Faktenbasis ? Es gab sogar einen Fall, dass eine Negerin in der Abschiebehaft schwanger wurde.


Hä?



Auch war dies damals ein Wahlkampfthema, ich glaube in BW, mit einer Unterschriftensammlung, die grandios gegen die Doppelte ausgefallen ist.


Prima Faktenbasis.



Nationalität und Staatsangehörigkeit muss in der Regel deckungsleich sein, es liegt im Interesse unseres Landes. Einzelinteressen haben dabei zurückzustehen.

Einzelinteressen spielen an keiner Stelle eine Rolle, wie Fachmaf ausführlich erläutert hat. Lediglich Staatsinteressen kommen zum Zuge und das Faktum, dass ein Staat nicht die Regeln über die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates festzurrt.

klartext
11.01.2007, 16:28
Hä?



Prima Faktenbasis.



Einzelinteressen spielen an keiner Stelle eine Rolle, wie Fachmaf ausführlich erläutert hat. Lediglich Staatsinteressen kommen zum Zuge und das Faktum, dass ein Staat nicht die Regeln über die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates festzurrt.
In der Regel ?
Innerhalb deutscher Grenzen gilt deutsches Recht, das ist die Regel. In diesem Umfeld kann der Staat festzurren, was er möchte.
Welches Interesse der Staat an doppelten Staatsbürgerschaften haben soll, ist mir ohnehin ein Rätsel.
Er hat jedoch starkes Interesse daran, dass sich keine Pararellgesellschaft bilden, schon aus finanziellen Gründen.
Da gab es früher Türken, die kein Wort Deutsch sprachen und hausten wie in Anatolien, aber einen deutschen Pass hatten. Das kann es doch wohl nicht sein.

Fachmaf
11.01.2007, 16:45
In der Regel ?
Innerhalb deutscher Grenzen gilt deutsches Recht, das ist die Regel. In diesem Umfeld kann der Staat festzurren, was er möchte.
Welches Interesse der Staat an doppelten Staatsbürgerschaften haben soll, ist mir ohnehin ein Rätsel.
Er hat jedoch starkes Interesse daran, dass sich keine Pararellgesellschaft bilden, schon aus finanziellen Gründen.
Da gab es früher Türken, die kein Wort Deutsch sprachen und hausten wie in Anatolien, aber einen deutschen Pass hatten. Das kann es doch wohl nicht sein.

Einen Einfluß darauf hat er nur bei Einbürgerungen. Die kann er vom Verzicht auf die frühere Staatsangehörigkeit abhängig machen.
Interesse an der Hinnahme mehrfacher Statsangehörigkeit gibt es durchaus: Wenn sich ein Deutscher im Ausland einbürgern lassen möchte, kann er vorher eine Beibehaltegenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Dem wird i.d.R. stattgegeben, wenn ein deutsches Interesse daran besteht, was offenbar sehr häufig der Fall ist, denn diese Anträge gehen meist durch.

ortensia blu
11.01.2007, 17:41
Du verengst die Diskussion immer auf die Fallgruppe der Mehrstaatigkeit durch Einbürgerung. Beantworte einfach mal meine letzte Frage.

Warum verengst du die Diskussion auf binationale Ehen? Das sind Sonderfälle oder Randgruppen, deren Nationalität kann auch gesondert geregelt werden.
Die Kinder werden sich entscheiden müssen, wo sie leben wollen und welche ihrer beiden Nationen sie bevorzugen.

Fachmaf
11.01.2007, 17:59
Warum verengst du die Diskussion auf binationale Ehen? Das sind Sonderfälle oder Randgruppen, deren Nationalität kann auch gesondert geregelt werden.
Die Kinder werden sich entscheiden müssen, wo sie leben wollen und welche ihrer beiden Nationen sie bevorzugen.

Eine Verengung ist das nicht, es sind gar nicht so wenige Betroffene. Ich bin z.B. so ein Fall.

Völkerrecht hindert die beiden Heimatländer daran, die Inhaber beider Statsangehörigkeiten zu einer Entscheidung zu zwingen, denn damit würde der eine Staat in das Staatsangehörigkeitsrecht des jeweils anderen eingreifen. Mehrstaater werden aber von ihren Heimatstaaten jeweils als Inländer behandelt, genießen also gegenüber deren Rechtsordnungen keine Bevorzugung.

Don
11.01.2007, 18:41
Abgesehen davon, dass das nicht zutrifft - auch ein Staat mit willkürlichem Rechtssystem ist ein Staat - .

Wie es Euch gefällt? Nicht meiner.

klartext
11.01.2007, 18:57
Eine Verengung ist das nicht, es sind gar nicht so wenige Betroffene. Ich bin z.B. so ein Fall.

Völkerrecht hindert die beiden Heimatländer daran, die Inhaber beider Statsangehörigkeiten zu einer Entscheidung zu zwingen, denn damit würde der eine Staat in das Staatsangehörigkeitsrecht des jeweils anderen eingreifen. Mehrstaater werden aber von ihren Heimatstaaten jeweils als Inländer behandelt, genießen also gegenüber deren Rechtsordnungen keine Bevorzugung.
Und wo steht das im Völkerrecht, dass dir zwei Staatsbürgerschaften zustehen ?
Du sprichst von Zwang, den es nicht gibt. Niemand zwingt dich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Tust du es doch, gelten unsere Gesetze, so einfach ist das, wie in jedem anderen Land auch.

Jura
11.01.2007, 21:15
Abschaffen. 1 Staatsbürgerschaft.

Das Ding wurde nur für krim. Subjekte geschaffen.

ich gebe dir 100% recht. die polen sollten "deutsche minderheit" zwingen entweder auf deutsche oder polnische staatstsbürgerschaft zu verzichten. keine krim. subjekte in schlesien.1 Staatsbürgerschaft.:]


Grüß Gott

Jura

Lord Solar Plexus
12.01.2007, 08:28
In der Regel ?


Baum?



Innerhalb deutscher Grenzen gilt deutsches Recht, das ist die Regel. In diesem Umfeld kann der Staat festzurren, was er möchte.


Genau davon reden wir doch die ganze Zeit: Der deutsche Staat kann nicht in tschechisches Recht eingreifen, der belgische Staat nicht in dänisches. Beide machen ihr Ding. Genau deshalb kommt es doch zu - vergleichsweise wenigen - Fällen von doppelter Staatsbürgerschaft.



Welches Interesse der Staat an doppelten Staatsbürgerschaften haben soll, ist mir ohnehin ein Rätsel.


Natürlich, wenn Du Dich weigerst, selbst einfachste Argumente wahrzunehmen. Die gesamte Stoßrichtung Deines Arguments geht in die falsche Richtung. Es geht nicht um ein Interesse des Staates daran, es geht um die unausweichliche Kollision von Gesetzesräumen an der internationalen Schnittstelle. Nicht
d e r S t a a t vergibt dS, jeder Staat vergibt die seinige.

Dein völlig legitimer politischer Standpunkt ist doch von der Faktizität der Berührung multipler nationaler Rechtsräume unberührt.


Wie es Euch gefällt? Nicht meiner.

Was willst Du mir sagen? Das Du lieber nach Deinem Gefühl definieren möchtest? Bitte schön, das kommt zum Preis der Unverbindlichkeit. Es gibt keine einzige Definition, die ein ganz bestimmtes Rechtssystem zum einzigen Kriterium von Staatlichkeit macht. Selbstverständlich waren / sind die UdSSR oder Saudi-Arabien Staaten.


Und wo steht das im Völkerrecht, dass dir zwei Staatsbürgerschaften zustehen ?


Du hast schon wieder die Hälfte überlesen.