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Vollständige Version anzeigen : privates Surfen am Arbeitsplatz nicht unbedingt ein Kündigungsgrund



Alphateilchen
07.01.2007, 15:12
Hier hob ein Gericht die Kündigung einer Frau auf, die eine Stunde pro Monat privat im Internet surfte.


http://www.ksta.de/html/artikel/1162471924823.shtml


Privates Surfen im Büro nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

04.01.07, 16:21h

Mainz - Eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil, das am Donnerstag bekannt wurde (Aktenzeichen 4 Sa 958/05).
Eine Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt, wenn der dienstlich zur Verfügung gestellte Internetzugang nur kurzfristig und nur für unverfängliche Zwecke genutzt wurde, erklärte das Gericht. Es gab mit seiner Entscheidung der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin statt. Die Klägerin hatte etwa eine Stunde pro Monat zu privaten Zwecken im Internet gesurft. Als der Arbeitgeber dies bemerkte, kündigte er der Frau fristlos. Zur Begründung machte er unter anderem geltend, sie habe ihre arbeitsvertraglichen Pflichten gravierend verletzt.

Das LAG beurteilte den Fall dagegen nicht so streng. Eine wesentliche Pflichtverletzung liege nur vor, wenn der Mitarbeiter beispielsweise erhebliche Mengen von Daten aus dem Internet herunterlade oder eine Rufschädigung des Arbeitgebers drohe, weil strafbare oder pornografische Inhalte herunter geladen würden. Daneben spiele auch die zeitliche Komponente eine wichtige Rolle. Das Fehlverhalten der Klägerin sei daher nicht so gravierend gewesen, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden müsste. (dpa)


Ich meine, eine Stunde läßt sich in den Mittagspausen integrieren. Ist das private Telefonieren teurer? Die meisten Firmen dürften eh Flatrate haben.

Im Übrigen hielt das Gericht nur die fristlose Kündigung für ungerechtfertigt, nicht die fristgerechte Kündigung aus persönlichen Gründen, das kann der Arbeitgeber nach einer Abmahnung sehr wohl tun, egal, wie lange man da surft.

In "Wie würden Sie entsscheiden" kam mal der Fall einer Frau, die in einem Kantinenbetrieb arbeitete und ein Stück Fisch mitnahm, das weggeworfen werden sollte. Das Gericht gab da dem Arbeitgeber recht, weil das ausdrücklich verboten war, übriggebliebene Speisen mitzunehmen. Abher auch da hob es die fristlose Kündigung auf.

politisch Verfolgter
08.01.2007, 10:33
Wären privatgeschäftliche Finanztransaktionen zu Börsenöffnungszeiten am sog. "Arbeitsplatz" unstatthaft?
Und das Verfolgen prekärer Kursverläufe?

Amigo
08.01.2007, 14:28
Alphateilchen, deine Threadüberschrift ist irreführend!
Natürlich ist es ein Kündigungsgrund bei wiederholtem Surfen!!!
Dein Kommentar Verfolgter ist wirklich wieder " treffend"!
Kommst du dir nicht selbst etwas komisch vor???
Merkst du wirklich nichts???

politisch Verfolgter
08.01.2007, 15:07
Amigo, was haben Sie gegen Profitstreben?
Das ist für Sie "komisch"? ;-)
Klar merke ich, wie Sie anderen den Hahn abgedreht sehen wollen ;-)

Frei-denker
08.01.2007, 15:14
Man schaue sich nur an, wieviele Unternehmer hier im Forum während der Arbeitszeit surfen und mitunter sinnentleerte Beiträge spammen. Bekommen die jetzt auch alle eine Kündigung?

Den Maßstab, den Unternehmer an ihre Angestellten legen, sollen sie erstmal an sich selber anlegen!

wtf
08.01.2007, 15:32
Du bist ein Dummkopf. Wer sollte einen Unternehmer kündigen?

politisch Verfolgter
08.01.2007, 15:36
Na die Bank, wer denn sonst? ;-)
Oh ja, auch Kunden können abspringen und manchmal sogar sog. "Arbeitnehmer" ;-)

Alphateilchen
09.01.2007, 15:45
Witzige Beiträge und das Witzigste sind die "ähnlichen" Themen unten :D

Zu den privaten Transaktionen: Hängt immer vom AG ab, in wie weit er das toleriert. Toreriert er es nicht + Abmahnung ->Kündigung.

politisch Verfolgter
09.01.2007, 17:16
Abmahnung wegen Kapitalbedarf.
Kündigung wegen Profitstrebens.
Kein Wunder, wenn dann ein sog. "Normalarbeitnehmer" 1/1000 des Vermögens eines %Ränglers 98 hat.
"AG" und "AN" ist das Grundübel, darf niemandem per Gesetz zugewiesen werden.
Ist z.B. wtf jede Bank "zumutbar"? Jeder Auftraggeber? ;-)
Mr. Spock glaubt fest und treuherzig an einen sog. "Arbeitsmarkt" ;-)

Was hier witzig wirkt, ist gesellschaftszerstörend.

Alphateilchen, der Irrsinn hat Methode - und die zeigt sich eben in der vernichtenden Verteilungsstruktur.

Alphateilchen
09.01.2007, 19:05
"AG" und "AN" ist das Grundübel, darf niemandem per Gesetz zugewiesen werden.

Hattma schon mal, im nicht wirklich real existierenden Sozialismus.

politisch Verfolgter
09.01.2007, 19:38
Hattma schon mal, im nicht wirklich real existierenden Sozialismus.

Ein Elend, auch dort waren die Deutschen der Deutschen ärgster Feind.

Daher benötigen wir ja user value, also die marktwirtschaftl. Doppelrolle von Anbietern und Nachfragern, staatsfern und ohne Funktionärsunwesen.

Zudem sind alle kommunistischen Regimes Feudalregimes.
So ist z.B. Castro Milliardär.
Ähnlich mit dem Feudalclan Nordkoreas, wogegen die komm. Chin. Funktionäre wohl nur arme Millionäre sind.

Ich "predige" ja laufend Reichtum.
Er bedingt eben marktwirtschaftl. Profitmaximierung für die Anbieter.
Dazu darf niemand per Gesetz zum marginalisierten Kostenfaktor seiner eigenen, zudem oft mental inadäquaten Tätigkeit erklärt werden.
Betriebslose dürfen zudem nicht als Kanonenfutter gegeneinander gehetzt werden.

Ich wüßte nicht, wo wir uns gegen die DDR uneins wären - beim besten Willen ;-)
Man soll ja auch Gemeinsamkeiten betonen.

Manfred_g
15.01.2007, 07:54
Ein Elend, auch dort waren die Deutschen der Deutschen ärgster Feind.

Daher benötigen wir ja user value, also die marktwirtschaftl. Doppelrolle von Anbietern und Nachfragern, staatsfern und ohne Funktionärsunwesen.

Zudem sind alle kommunistischen Regimes Feudalregimes.
So ist z.B. Castro Milliardär.
Ähnlich mit dem Feudalclan Nordkoreas, wogegen die komm. Chin. Funktionäre wohl nur arme Millionäre sind.

Ich "predige" ja laufend Reichtum.
Er bedingt eben marktwirtschaftl. Profitmaximierung für die Anbieter.
Dazu darf niemand per Gesetz zum marginalisierten Kostenfaktor seiner eigenen, zudem oft mental inadäquaten Tätigkeit erklärt werden.
Betriebslose dürfen zudem nicht als Kanonenfutter gegeneinander gehetzt werden.

Ich wüßte nicht, wo wir uns gegen die DDR uneins wären - beim besten Willen ;-)
Man soll ja auch Gemeinsamkeiten betonen.

Ich möchte gerne wissen (vielleicht ist dies auch Alphateilchens Problem) wo du eine "Zuweisung per Gesetz zum marginalisierten Kostenfaktor" siehst. Ich bin zwar auch für weiteren Bürokratieabbau und erleichterten Möglichkeiten sich selbstständig zu machen, aber deine Wortwahl scheint mir doch etwas zu radikal für die realen Umstände.

WALDSCHRAT
15.01.2007, 08:16
Hier hob ein Gericht die Kündigung einer Frau auf, die eine Stunde pro Monat privat im Internet surfte.


http://www.ksta.de/html/artikel/1162471924823.shtml



Ich meine, eine Stunde läßt sich in den Mittagspausen integrieren. Ist das private Telefonieren teurer? Die meisten Firmen dürften eh Flatrate haben.

Im Übrigen hielt das Gericht nur die fristlose Kündigung für ungerechtfertigt, nicht die fristgerechte Kündigung aus persönlichen Gründen, das kann der Arbeitgeber nach einer Abmahnung sehr wohl tun, egal, wie lange man da surft.

In "Wie würden Sie entsscheiden" kam mal der Fall einer Frau, die in einem Kantinenbetrieb arbeitete und ein Stück Fisch mitnahm, das weggeworfen werden sollte. Das Gericht gab da dem Arbeitgeber recht, weil das ausdrücklich verboten war, übriggebliebene Speisen mitzunehmen. Abher auch da hob es die fristlose Kündigung auf.

Das Surfverbot muß in den Einstellungsvertrag rein, und zwar ausdrücklich formuliert. Dann ist auch eine Kündigung möglich.

Bei der "Mitnahme" von Dingen, die ein Supermarkt (Beispiel) im Müll wissen will, sollte man sehr behutsam sein. Sie gehören -entgegen jeglicher vernünftigen Idee einer weiteren Verwertung- solange, bis der Müll wirklich platt ist, dem Supermarkt!!!

Gruß

Henning

politisch Verfolgter
15.01.2007, 08:19
Ich möchte gerne wissen (vielleicht ist dies auch Alphateilchens Problem) wo du eine "Zuweisung per Gesetz zum marginalisierten Kostenfaktor" siehst. Ich bin zwar auch für weiteren Bürokratieabbau und erleichterten Möglichkeiten sich selbstständig zu machen, aber deine Wortwahl scheint mir doch etwas zu radikal für die realen Umstände.

Das Regime erklärt Betriebslose per sog. "Arbeits"- und "Sozial"-Gesetzgebung zu sog. "Arbeitnehmern", also zu von Inhabern marginalisierbaren Kostenfaktoren ihrer eigenen Wertschöpfung.
Das erfolgt institutionalisiert (z.B. "Arbeitsbehörden", "Sozial"- und "Arbeits"-"Gerichte") und mit öffentl. Mitteln (sog. "Zumutbarkeitskriterien"), die damit verknüpft werden.
Das Regime verweigert sich einer nichteigner-zentrierten aktiven Wertschöpfungspolitik total(itär).
Mir selbst hatte es mehrfach Inhaber und gesetzes-spezifizierte sog. "Löhne" und "Arbeitsverträge" zugewiesen - per Gericht und anderer Behörden.

Doch, keinen Betrieb zu eignen, darf niemanden weder für das Eigentum, noch für die Schulden Anderer zuständig erklären. Keinerlei öffentl. Mittel dürfen daran geknüpft werden.

Sog. "Arbeitslosigkeit" ist Inhabern gesetzl. garantierte und öffentl. finanzierte Wertschöpfungsabschottung Betriebsloser, die damit politisch verfolgt werden.
Zwangsarbeit ist verboten.

Mit marginalisierten Kostenfaktoren kam es zu der immer verheerender zinseszins-dynamisch gekrümmten Eink./Verm.-Verteilung, die zudem nicht mit der mentalen Verteilung korreliert.
Der gesamte (Un)Rechtsraum ist ein einziger Umverteilungsmotor, auch in die Taschen der Staatsgläubiger.
Wir haben eine sozialstaatlich Inhabern garantierte Leistungsunterbindungsgesellschaft.
Und ab bestimmten Betriebsgrößen sind überhaupt keine Inhaber innerbetriebl. tätig. Deren Kapital wird von Betriebslosen aus den Taschen der Nachfrager (zumeist ebenfalls Betriebslose) erwirtschaftet.
Ab hier aufwärts benötigen wir userzentrierte high tech Netzwerke.
Per marktwirtschaftl. Doppelrolle von Anbietern und Nachfragern.
Die Marktwirtschaft ist also vom mod. Feudalismus zu entlasten.