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Vollständige Version anzeigen : ADG-Abwehr



lupus_maximus
25.12.2006, 09:11
Laut ADG darf ich keinen Menschen diskriminieren!

Aber als Grundstückseigner muß ich nicht jedem Menschen das Betreten meines Grundstückes erlauben.
Ergo ist die große Frage, wie die die Bevorzugung von Außengeländern auf meinem Grundstück und Betrieb durchsetzen wollen?
Auf öffentlichem Gelände ist dies keine Frage, aber mein Betrieb ist kein öffentliches Gelände, insofern muß ich dann auch keinen unbeliebten Mitesser in meinem Betrieb beschäftigen!
Soweit läßt sich das Privatrecht garnicht einschränken.

Also, wie üblich, ADG ist sozialer Murks.

lupus_maximus
25.12.2006, 10:30
Zutritt verboten für Alle zum Grundstück!
Nur Mitarbeiter und angemeldete Kunden erhalten ausdrückliche Zutrittsgenehmigung. Schon ist das ADG ausgehebelt.

Walter Hofer
25.12.2006, 10:55
Nur Mitarbeiter und angemeldete Kunden erhalten ausdrückliche Zutrittsgenehmigung. Schon ist das ADG ausgehebelt.

Errichte einen Elektrozahn um deine Imbißbude und an der mit Videokameras überwachten Eingangstür hängt ein Schild:

"Vorsicht, bissige Katze!"

lupus_maximus
25.12.2006, 11:08
Errichte einen Elektrozahn um deine Imbißbude und an der mit Videokameras überwachten Eingangstür hängt ein Schild:

"Vorsicht, bissige Katze!"
Ich tendiere eher zu:

Vorsicht, meine Raubtiere sind Diskriminierungsanhänger und beißen bevorzugt Linke!

Walter Hofer
25.12.2006, 12:02
Ich tendiere eher zu:

Vorsicht, meine Raubtiere sind Diskriminierungsanhänger und beißen bevorzugt Linke!


Wenn du auf 80% deiner Kunden verzichten kannst, wieso nicht.

lupus_maximus
25.12.2006, 12:06
Wenn du auf 80% deiner Kunden verzichten kannst, wieso nicht.
Ziel ist, nur Angehörige meines Vereins oder der Betriebe sind die Kunden, da ist dann aber kein Linker darunter!

Blocksberg
25.12.2006, 22:04
Du willst dann bei allen Kunden vor Bestellung anrufen und fragen ob sie links oder rechts sind? Dann kannste aber auf 99% der Kunden verzichten, weil sie dann mit Sicherheit vor dem ,,Tschüß" lachend auflegen.

Walter Hofer
25.12.2006, 22:18
Du willst dann bei allen Kunden vor Bestellung anrufen und fragen ob sie links oder rechts sind? Dann kannste aber auf 99% der Kunden verzichten, weil sie dann mit Sicherheit vor dem ,,Tschüß" lachend auflegen.

:)) unserem Kugelschreiberminenfabrikanten ist das egal !

lupus_maximus
25.12.2006, 22:27
:)) unserem Kugelschreiberminenfabrikanten ist das egal !
Es wird alles hergestellt was Rechte brauchen, Linke bekommen noch nicht einmal Kartoffeln.
Was glaubst du denn wie schnell die Linken Rechts sind, nur um nicht zu verhungern?
Dies funktioniert aber nur bei Linken, Rechte sind da stolzer und nicht so einfach umzubiegen!

faker
26.12.2006, 12:39
aber mein Betrieb ist kein öffentliches Gelände,

du hast doch garkeinen betrieb, wirst du auch nie haben, du findest doch jeden monat eine neue ausrede und jedesmal sind die anderen schuld :D. das beste ist allerdings, dass du es noch nicht mal schnallst, dass dieses gesetz wegen leuten wie dir beschlossen wurde.

Walter Hofer
26.12.2006, 12:42
Es wird alles hergestellt was Rechte brauchen, Linke bekommen noch nicht einmal Kartoffeln.
Was glaubst du denn wie schnell die Linken Rechts sind, nur um nicht zu verhungern?
Dies funktioniert aber nur bei Linken, Rechte sind da stolzer und nicht so einfach umzubiegen!

Interessant, also im Gegensatz zu Linken verhungern Rechte deiner Logik nach mit Stolz :))

lupus_maximus
26.12.2006, 13:12
Interessant, also im Gegensatz zu Linken verhungern Rechte deiner Logik nach mit Stolz :))
Also, hättest du in der Schule weniger diskutiert und mehr logisch gedacht, kämst du nicht zu dieser Schlußfolgerung.
Rechte können ihren Stolz behalten, da sie sich nicht ideologisch verbiegen müssen um ans Essen zu kommen!

Blocksberg
26.12.2006, 13:53
Also, hättest du in der Schule weniger diskutiert und mehr logisch gedacht, kämst du nicht zu dieser Schlußfolgerung.
Rechte können ihren Stolz behalten, da sie sich nicht ideologisch verbiegen müssen um ans Essen zu kommen!

Ich bitte dich, mach dich doch mal nicht zum Hans hier mit irgendwelchen Hirngespinnsten.

lupus_maximus
26.12.2006, 13:57
Ich bitte dich, mach dich doch mal nicht zum Hans hier mit irgendwelchen Hirngespinnsten.
Was ist denn daran ein Hirngespinst, wenn ich keine Linken einstellen werde zum Beispiel?

Blocksberg
26.12.2006, 15:03
Weil das

1. gegen die Verfassung verstößt.
2. Du das nicht durch irgendwelche Fragen herausfinden würdest, ohne dir dein eigenes Grab zu schaufeln.
3. Die Arbeitsleistung die du als Unternehmer haben willst, nichts mit der politischen Gesinnung zu tun hat.

Schlußfolgerung: Du stellst jemanden nicht umsonst ein, weil er die Kriterien für den Arbeitsplatz erfüllt und auch diese mit Zufriedenheit erledigt. Ihn später aber rausschmeissen, weil er ,,links" ist? Man man man. So ein Käse. Ich meine, ich kann zwar nach dem Äusseren einstellen, das steht ja auch jedem frei, wenn die Person für den Betrieb so nicht tragbar wäre (Gefärbte Haare, übermäßiger Körperschmuck etc.) Aber Gedanken sind nunmal frei und solange er dir seine Dienste voll zur Verfügung stellt, musst du ihn auch dafür entsprechend entlohnen. Zumal man Ausländer so viel leichter aussortieren könnte, ohne so einen Wirbel zu machen. Meist erledigt sich das ja schon von selbst durch die Schulbildung oder der Sprache.

Also nicht soviel Wunsch und Traumdenken bitte.

Walter Hofer
26.12.2006, 15:11
Also, hättest du in der Schule weniger diskutiert und mehr logisch gedacht, kämst du nicht zu dieser Schlußfolgerung.


Zum Glück habe ich in meiner Schulzeit beides machen dürfen;
und nebenbei auch emotional und synthetisch denken dürfen;
allerdings wurde mit den Paukern nicht diskutiert, wenn das Schreiben
einer Mathearbeit aus Solidarität verweigert wurde.

lupus_maximus
26.12.2006, 15:34
Weil das

1. gegen die Verfassung verstößt.
2. Du das nicht durch irgendwelche Fragen herausfinden würdest, ohne dir dein eigenes Grab zu schaufeln.
3. Die Arbeitsleistung die du als Unternehmer haben willst, nichts mit der politischen Gesinnung zu tun hat.

Schlußfolgerung: Du stellst jemanden nicht umsonst ein, weil er die Kriterien für den Arbeitsplatz erfüllt und auch diese mit Zufriedenheit erledigt. Ihn später aber rausschmeissen, weil er ,,links" ist? Man man man. So ein Käse. Ich meine, ich kann zwar nach dem Äusseren einstellen, das steht ja auch jedem frei, wenn die Person für den Betrieb so nicht tragbar wäre (Gefärbte Haare, übermäßiger Körperschmuck etc.) Aber Gedanken sind nunmal frei und solange er dir seine Dienste voll zur Verfügung stellt, musst du ihn auch dafür entsprechend entlohnen. Zumal man Ausländer so viel leichter aussortieren könnte, ohne so einen Wirbel zu machen. Meist erledigt sich das ja schon von selbst durch die Schulbildung oder der Sprache.

Also nicht soviel Wunsch und Traumdenken bitte.
Die Verfassung interessiert mich nicht in meinem eigenen Betrieb!
Ich stelle den ein der mir paßt, da poche ich auf das Privatrecht.

Nach diesen irrsinnigen Forderungen der Linken dürfte ich noch nicht einmal meinen eigenen Sohn einstellen, wenn der eine Nulpe ist. Euch gehts wohl noch Bestens?
Ich habe übrigens keinen Ton davon gesagt, das ich den Linken für seine Arbeit nicht entlohnen will, aber der Zeitpunkt wann er gehen muß, bestimme ich und sonst niemand!
Ich bin im übrigen auch nicht verpflichtet, überhaupt jemanden einzustellen, damit ihr euch keine falschen Hoffnungen macht!

Walter Hofer
26.12.2006, 15:53
Ich bin im übrigen auch nicht verpflichtet, überhaupt jemanden einzustellen, damit ihr euch keine falschen Hoffnungen macht!

Kleiner Lösungsvorschlag :

fertige deine Kugelschreiberminen selber,
aber nur mit Werkzeug und Maschinen von Rechten.
Selbst ist der Mann ! :)

Blocksberg
26.12.2006, 15:57
Ich bin ausserordentlich entsetzt das du mir mein imaginäres Jobangebot entzogen hast.

lupus_maximus
26.12.2006, 16:03
Ich bin ausserordentlich entsetzt das du mir mein imaginäres Jobangebot entzogen hast.
Daraus schließe ich jetzt, das ich dich um Einkommen betrogen habe und somit schadenersatzpflichtig bin!
Wann willst du eigentlich die Arbeitsleistung erbringen, für die du Schadenersatz fordern willst?
Du weißt doch bestimmt das du keinen Lohn zugut hast wenn du noch keine Leistung erbrachtest?

Blocksberg
26.12.2006, 16:07
Ic hdachte Schadensersatzpflichtig wärst du nur wenn ich dir Leistungen erbracht habe? Du gibst dir die Antworten auf deine dämlichen Fragen immer selbst.

lupus_maximus
26.12.2006, 16:23
Ic hdachte Schadensersatzpflichtig wärst du nur wenn ich dir Leistungen erbracht habe? Du gibst dir die Antworten auf deine dämlichen Fragen immer selbst.
Dies dachte ich bisher auch!
Aber wenn ich dich nicht einstelle, mache ich mich schadenerstzpflichtig, obwohl du keine Minute für mich gearbeitet hast. Es reicht dazu, wenn du für mich hättest arbeiten können, ich dich aber nicht gelassen habe, dann hast du deinen Lohn zugut.

Gelle, kompliziert?

Ja, das neue ADG ist so richtig nach dem Herzen der Schmarotzer dieses Landes!

Blocksberg
26.12.2006, 16:40
Dies dachte ich bisher auch!
Aber wenn ich dich nicht einstelle, mache ich mich schadenerstzpflichtig, obwohl du keine Minute für mich gearbeitet hast. Es reicht dazu, wenn du für mich hättest arbeiten können, ich dich aber nicht gelassen habe, dann hast du deinen Lohn zugut.

Gelle, kompliziert?

Ja, das neue ADG ist so richtig nach dem Herzen der Schmarotzer dieses Landes!

So verdrehen musste das nun auch nicht. Das Gleichstellungsgesetz hat nur damit was zu tun, wenn du einen Arbeitsplatz bekommen könntest, er dir aber aufgrund dessen nicht gewährt wird, weil du ein Mann oder eine Frau bist.

Tratschtante
26.12.2006, 17:46
So verdrehen musste das nun auch nicht. Das Gleichstellungsgesetz hat nur damit was zu tun, wenn du einen Arbeitsplatz bekommen könntest, er dir aber aufgrund dessen nicht gewährt wird, weil du ein Mann oder eine Frau bist.

Das stimmt so nicht, denn das ist nicht alles. Es geht auch um Religion und sexuelle Richtung, ebenso Hautfarbe.
Tatsache ist, jeder kann sich da was zusammenschustern, warum er/sie die Wohnung, den Job usw. nicht bekommen hat. Die Anwälte wird's freuen.

Blocksberg
26.12.2006, 18:20
Das stimmt so nicht, denn das ist nicht alles. Es geht auch um Religion und sexuelle Richtung, ebenso Hautfarbe.
Tatsache ist, jeder kann sich da was zusammenschustern, warum er/sie die Wohnung, den Job usw. nicht bekommen hat. Die Anwälte wird's freuen.

Das stimmt. Aber sich so ein Aushängeschild schon öffentlich zu propagandieren, wie ,,Ich stelle nur Rechte" ein, ist auch ohne das neue Gesetz illegal.

Tratschtante
26.12.2006, 19:00
Ich glaub, so hat er das nicht gemeint, sondern, daß dieses ADG ihn nicht kümmert, wenn es um seinen Betrieb, sein Haus usw. geht. Übrigens denken viele so.
Wenn Du eine Wohnung vermieten willst u. hast schon einen Mieter u. es kommt ein Ausländer. Du sagst die Wohnung ist vergeben, kann er daraus eine Diskriminierung machen. Dann mußt Du nachweisen, daß es nicht so ist.
Das ist schon ziemlich hanebüchen.

lupus_maximus
26.12.2006, 19:49
Das stimmt. Aber sich so ein Aushängeschild schon öffentlich zu propagandieren, wie ,,Ich stelle nur Rechte" ein, ist auch ohne das neue Gesetz illegal.
Nein, dies ist nicht illegal! Wer will mir denn vorschreiben, wen ich beschäftige?

Dies ist alleine meine Angelegenheit!

Mein Betrieb ist mir und nicht dem Staat!
Da ändert kein Gesetz etwas dran!

Ausonius
26.12.2006, 20:30
Wenn Du eine Wohnung vermieten willst u. hast schon einen Mieter u. es kommt ein Ausländer. Du sagst die Wohnung ist vergeben, kann er daraus eine Diskriminierung machen.

Das kann er nicht! Diesen Fall schließt das Anti-Diskriminierungsgesetz nicht ein.

Blocksberg
26.12.2006, 20:54
Ach dieses Theoriegesabbel ist doch nun total Humbug.

WENN ein Arbeitgeber, jemanden aus einen bestimmten Grund nicht einstellen/weiterbschäftigen will, findet er immer einen Grund ihn loszuwerden, ohne das ein anderer sich irgendwie diskriminiert fühlt. Sollte das der Fall sein, sollte er sich einen fähigen Personalchef besorgen, der sich um die Mitarbeiter kümmert. Denn ein Chef der nicht auf seine Mitarbeiter eingehen kann, hat sowas auch nicht anders verdient.

lupus_maximus
26.12.2006, 21:01
Ach dieses Theoriegesabbel ist doch nun total Humbug.

WENN ein Arbeitgeber, jemanden aus einen bestimmten Grund nicht einstellen/weiterbschäftigen will, findet er immer einen Grund ihn loszuwerden, ohne das ein anderer sich irgendwie diskriminiert fühlt. Sollte das der Fall sein, sollte er sich einen fähigen Personalchef besorgen, der sich um die Mitarbeiter kümmert. Denn ein Chef der nicht auf seine Mitarbeiter eingehen kann, hat sowas auch nicht anders verdient.
Darum geht es nicht, sondern darum daß ich mir meine Mitarbeiter nicht ausuchen darf, sondern vom Staat vorgeschrieben kriegen soll!
In diesem Fall wird kein Betrieb mehr in Deutschland aufgemacht, ganz einfach!